Werner Schneider

Aus Organspende-Wiki
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Zur Person

Werner Schneider (*1960) legte mit 1988 seine Prüfung als Dipl.Soz. ab, wurde 1993 Dr. phil. und ist seit Oktober 2002 Professor für Soziologie unter Berücksichtigung der Sozialkunde an der Philosophisch-Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Universität Augsburg. Seine Forschungsschwerpunkte sind:[1]

  • Familiensoziologie
  • Soziologie der Lebensphasen und privaten Lebensformen
  • Wissenssoziologie
  • Kultursoziologie und Medizin-/Gesundheitssoziologie (insbes. Medizintechnik, Körper, Behinderung sowie Sterben, Tod und sozialer Wandel)
  • Diskurs-/Dispositivforschung: Diskurs-/Dispositivtheorie und -analyse und qualitative Methoden der empirischen Sozialforschung


Schriften

Soziologische Konturen der Transplantationsgesellschaft (15.12.2017)

Am 15.12.2017 veröffentlichte Werner Schneider das Dossier "Organtransplantation. Soziologische Konturen der Transplantationsgesellschaft".[2] Darin heißt es:

Ist der menschliche Körper sozialpflichtiges Spendengut?

Es gibt keine Pflicht zur Organspende. Das entspräche einer Notstandsregelung.

Schwer erkrankte, nach medizintechnischem Standard therapierbare Patienten können nicht rechtzeitig behandelt werden und müssen sterben, nicht weil die Krankheit übermächtig wäre, sondern weil für sie keine Organspender zur Verfügung stehen. Menschen sterben an 'akutem Organspende-Versagen' (Blöß 2007), das die Gesellschaft – konkret also jeder Einzelne ohne entsprechend ausgefüllten Organspende-Ausweis – zu verantworten hat.

Dann stirbt der schwer Verunglückte im Straßenverkehr auch nicht an unterlassender Hilfeleistung, sondern an den Folgen seiner Verletzungen.

Aber in den disziplinübergreifenden Fachdebatten zum Hirntodkonzept geben neuere neurowissenschaftliche Erkenntnisse sowie mittlerweile dokumentierte Fälle von 'Chronic Brain Death' (Shewmon 1998) bis hin zu erfolgreichen Schwangerschaften von Hirntoten (vgl. Powner/Bernstein 2003; vgl. hierzu auch Schneider 2011) Anlass dafür, von der in den 1990ern vorgenommenen und bereits damals hinterfragten Gleichsetzung von Hirntod und Tod des Menschen abzurücken.

Siehe: Alan Shewmon, schwangere Hirntote

Als gemeinsame Ausgangsbasis der Analyse wird festgehalten, "dass ein ausschließlich mentalistisches Todesverständnis, das allein auf den unumkehrbaren Verlust aller Bewusstseinsfunktionen abstellt, zurückgewiesen werden muss.

Siehe: Hirntod, Todesverständnis, irreversibles Koma

Der irreversible Verlust der Wahrnehmungs-, Empfindungs-, Denk- und Entscheidungsfähigkeit ist zwar eine notwendige, aber keine hinreichende Bedingung des menschlichen Todes.

Genau so hat 2008 der PCB den Tod des Menschen definiert.

Ausschließlich mentalistisch begründete Todeskonzepte gehen mit einem ethisch und verfassungsrechtlich inakzeptablen Menschenbild einher" (ebd., S.158).

Hirntod ist jedoch mehr als nur ein irreversibles Koma.

"Praktisch hieße dies, dass sterbenden Menschen die Möglichkeit offen stünde, ihre Organe zu spenden und dadurch zu sterben." (Jox 2014, S.93)

Siehe: Todesverständnis

Die Entnahme von lebenswichtigen Organen könnte – so betrachtet – als eine 'besondere Form des Sterbenlassens (allowing to die)' gelten, die dann in einen größeren ethischen Diskussionskontext über die Selbstbestimmung am Lebensende einzustellen wäre (Deutscher Ethikrat 2015, S.97).

Diese Position vertritt nicht der gesamte Ethikrat, sondern dessen Minderheit.

So wurde z.B. in den Richtlinien der Bundesärztekammer vom März 2015 (BÄK 2015, S.16) der 'umgangssprachliche Begriff' des Hirntodes ersetzt durch die naturwissenschaftlich-medizinisch korrekte Bezeichnung 'irreversibler Hirnfunktionsausfall', wobei dahingestellt sei, ob damit bereits mehr Transparenz gewonnen ist.

Das ist international eine Ausnahme. Siehe: IHA

"Nichtspendenbereite Personen scheinen den menschlichen Körper nicht nur als materielle, physikalische Bedingung zu sehen, sondern als wichtige Entität, die Identität und Persönlichkeitseigenschaften formt. Folglich ist die Organspende für sie mehr als eine bloße medizinische Prozedur oder eine Frage von altruistischem Verhalten und der Hirntod ein zweifelhaftes Konzept." (Schicktanz et al. 2016, S.1588)

Jeder darf sich frei entscheiden, ohne Angabe an Gründen.

Letztlich verdeutlichen die anhaltenden Kontroversen, dass die vorgenommene Gleichsetzung von Hirntod und Tod des Menschen – anders als die politischen Protagonisten des Transplantationsgesetzes in den 1990ern glauben machen wollten (Schneider 1999, S.188ff) und auch heutige Akteure immer noch behaupten (z.B. Mindach 2015) – nicht nur auf einem bloßen biologischen Faktum beruht, so dass Ärzte lediglich nach den jeweiligen Regeln der Kunst zweifelsfrei den irreversiblen Ausfall sämtlicher Hirnfunktionen festzustellen hätten, um sicher einen Toten vor sich zu haben.

Siehe: gemeinsame Erklärungen

Vielmehr handelt es sich hierbei – wie bei jeder Definition von Sterben und Tod – um eine kulturell voraussetzungsvolle und gesellschaftlich folgenreiche Setzung: Sie basiert auf der Vorstellung, dass (personal zurechenbares) menschliches Leben sich ausschließlich in und durch (messbare) Hirnaktivität zum Ausdruck bringt, so dass – sofern von Ärzten entsprechend diagnostiziert – bei 'hirntot' dem Betreffenden der Status 'tot' zuzuschreiben ist. Dies bedeutet vereinfacht ausgedrückt: Man ist nicht einfach tot, sondern man gilt als (noch) sterbend oder (schon) tot – je nach gesellschaftlich gültigen und akzeptierten Vorstellungen zur Unterscheidung von lebendig versus tot.
Auf jeden Fall leistete die Gleichsetzung von Hirntod/Tod und deren bislang erfolgte Nicht-Thematisierung bzw. Nicht-Problematisierung in den politisch-medialen Kampagnen und Stellungnahmen zur Organspende vor allem eines: Das kulturelle Sicherstellen, dass nicht sein kann, was nicht sein darf (Manzei 2012; Meyer 1998; Schneider 1999, 2007).

Siehe: Fachkompetenz

... markiert durch die zu Lebzeiten bekundete Bereitschaft zur gebenden Teilnahme am Organgabentausch der Transplantationsmedizin.

Organe werden nicht getauscht, sondern gespendet.

Dieses – über das Bekenntnis pro Organspende vermittelte – inkludierend/exkludierend wirkende Gabentauschprinzip der Transplantationsgesellschaft (Kalitzkus 2003; Motakef 2011; Schneider 1999, 2007) ...

Auch wenn es Hunderte wären, die bei der Organspende vom "Tausch" schreiben, so ist es unzutreffend.

... mit seinem sozialen Zwang zum Altruismus tritt vielleicht noch deutlicher bei der Lebendspende zu Tage. Gerade weil die Organübertragung als Lebendspende zwischen nächsten Angehörigen erfolgen muss und somit anders als bei der 'postmortalen Organspende' keine potentielle Gegenseitigkeit in einem anonymen Kollektiv durch Ausfüllen eines Ausweises virtuell gesetzt werden kann, wirkt das Gabentauschprinzip der Transplantationsgesellschaft in Primärbeziehungen von Ehe, Lebenspartnerschaft und Familie umso massiver.
So spenden Frauen (als Ehefrauen, Mütter, Schwestern, Freundinnen) häufiger Organe als Männer und sind gleichzeitig deutlich weniger häufig Empfängerinnen von Organen (Motakef 2011; Winter/Decker 2006). Aufgrund von sozialen und kulturellen Faktoren – z.B. immer noch vorhandener Geschlechterstereotypen, unterschiedlicher Beziehungserfahrungen, ungleicher Machtrelationen – wollen/können Frauen sich innerhalb von Primärbeziehungen offenbar weniger der normativen Kraft des Gesollten entziehen als Männer.

Siehe: Lebendspende

Vergesellschaftung über den Körper

In Deutschland steht der politischen Diskussion eine Notstandsregelung nicht zur Debatte.

Im Kern zielen diese Debatten bis heute auf die Frage, wem der eigene lebendige bzw. tote Körper gehören soll (Lenk 2011; Steineck/Döring 2008) und welche Rolle er für die Vergesellschaftung von Individuen in Zukunft spielen wird.

Im Rahmen unserer kulturellen Übereinkunft kann ich bestimmen, was nach meinem Tode mit meinem Körper geschehen soll, ob er z.B. eine Erdbestattung oder eine Urnenbestattung erhalten soll. Ebenso ist auch die Möglichkeit der Organspende als Selbstbestimmungsrecht anzusehen.

Inwieweit wollen wir den menschlichen Körper als sozialpflichtiges Spendengut oder als individuell frei verfügbares, ggf. auch individuell handelbares Eigentum betrachten?

Von einer "Sozialpflicht" sprechen fast ausnahmslos die Kritiker.

In letzter Konsequenz führt beides hin zu einer umfassenden Verwertungspraxis des Körpers, sei es als verteilungspflichtiges Allgemeingut, als medizintechnische Form von 'Körper-Prostitution', zu der sozioökonomisch benachteiligte Bevölkerungsgruppen gezwungen sein werden, oder als möglichst gewinnbringend eingesetztes Biokapital des 'freien Körperunternehmers'.

Es ist eine echte Meisterleistung, in einen Satz so viel Diffamierungen zu packen.

Was dem einen als Verfügungsfreiheit über seinen Körper gilt, wird für den anderen zur institutionellen Verpflichtung, gar zur Entrechtung.

Von "Entrechtung" kann keine Rede sein, denn jeder hat das Recht der Organentnahme zu widersprechen, ohne Angabe von Gründen.

Wer kann und will garantieren, dass in einer neoliberalen Transplantationsmarktgesellschaft die eigene Niere nicht darunter fällt?

Das ist Panikmache.

Körper, Gesundheit, Krankheit, Sterben, Tod sind keine einfachen physiologischen Gegebenheiten, sondern soziale Phänomene, basierend auf gesellschaftlichen Definitionen und verbunden mit den jeweils kulturell vorherrschenden Normen und Werten.

Dann sollen Organ- wie auch Krebs-Kranken mal versuchen, sich von einem Soziologen heilen zu lassen.

So markierte die Natürlichkeit des menschlichen Körpers in der modernen Gesellschaft nichts anderes als eine gesellschaftlich gezogene Grenzlinie zwischen dem, was gesellschaftlich verfügbar gemacht werden sollte, und dem, was dem gesellschaftlichen Zugriff, weil als natürlich gegeben definiert, entzogen blieb.

Noch gilt das Selbstbestimmungsrecht, auch beim eigenen Körper.

Anhang

Anmerkungen


Einzelnachweise

  1. https://www.uni-augsburg.de/de/fakultaet/philsoz/fakultat/soziologie-sozialkunde/team/werner-schneider Zugriff am 26.06.2020.
  2. Werner Schneider: Organtransplantation. Soziologische Konturen der Transplantationsgesellschaft. In: pbp (15.12.2017)Nach: https://www.bpb.de/gesellschaft/umwelt/bioethik/33789/organtransplantation?p=all Zugriff am 26.06.2020.