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Diese Seite enthält Zitate aus verschiedenen Dokumenten mit ungeschickten oder gar irreführenden Formulierungen. Diese werden hier gelistet und durch bessere ersetzt.

Kirchliche Dokumente

Entscheidungshilfe zur Organtransplantation

Dieses Papier wurde von der Evangelischen Landeskirche Baden im Sommer 2013 verabschiedet.

Zitat Verbesserung
Es ist in jedem Falle gut, mit nahen Angehörigen oder guten Freunden über das Thema zu sprechen, vor allem, damit sie wissen, dass man die eigene Entscheidung sehr bewusst getroffen hat und dabei auch die Umstände kennt (etwa was „hirntot“ bedeutet) und in Kauf nimmt, dass damit das Abschiednehmen für sie erschwert werden kann (s. 6 und 7). Es ist in jedem Falle gut, mit nahen Angehörigen oder guten Freunden über das Thema zu sprechen, vor allem, damit sie wissen, dass man die eigene Entscheidung sehr bewusst getroffen hat und dabei auch die Umstände kennt (etwa was „hirntot“ bedeutet).
4a) Bin ich ein schlechter Mensch, wenn ich mich gegen eine Organentnahme entscheide oder wenn ich mich nicht entscheiden kann?

Nein. Denn gibt es nicht nur eine einzige richtige Antwort in dieser Frage. Es gibt gute Gründe für die Bereitschaft zur Organspende, es gibt aber auch gute Gründe dagegen. Manchmal gibt es persönliche Lebenssituationen, in denen man sich nicht entscheiden kann, obwohl man sich viele Gedanken macht.

Ich handle verantwortlich, wenn ich mich damit auseinandersetze. Das gilt auch, wenn ich mich dabei nicht für ein Ja oder Nein entscheiden kann oder will.

4a) Bin ich ein schlechter Mensch, wenn ich mich gegen eine Organentnahme entscheide oder wenn ich mich nicht entscheiden kann?

Auf die Frage zur Organspende gibt es grundsätzlich zwei Antworten. Wenn ich mich der Beantwortung dieser Frage drücke, überlasse ich sie im Falle meines Hirntods meinen Hinterbliebenen.

Jesus wurde gefragt, wer mein Nächster ist. In dem Gleichnis vom barmherzigen Samariter (Lk 10,25-37) zeigt Jesus den in Not geratenen Menschen als meinen Nächsten auf. Sogar wenn man mit einem Menschen so zerstritten ist, dass man keinen Umgang mit ihm pflegt (Joh 4,9 = Die samaritische Frau am Jakobsbrunnen), bleibt er als in Not geratener Mensch noch immer mein Nächster.

4b) Soll ich als Christ/in meine/n Nächste/n so lieben, dass ich meine Körperteile spende?

Im Markus-Evangelium im 12. Kapitel beantwortet Jesus die Frage nach dem höchsten Gebot: „Du sollst den Herrn, deinen Gott, lieben von ganzem Herzen, von ganzer Seele, von ganzem Gemüt und von allen deinen Kräften. Das andere ist dies: Du sollst deinen Nächsten lieben wie dich selbst.“

Das Gebot der Nächstenliebe ist kein moralischer Zeigefinger, der mich zu einem bestimmten Verhalten ermahnen oder gar zwingen will. Vielmehr benennt das Nächstenliebegebot eine von den drei Liebesbeziehungen, in die ich als Christ/in eingebunden bin: Gottesliebe, Nächstenliebe und die Liebe zu sich selbst. So kann der Gedanke, einem anderen Menschen zu helfen und sein Leben zu erhalten, für manche eine starke Motivation zur Organspende sein: ich kann ggf. meinen Tod als etwas verstehen, das auch Leben ermöglicht.

Umgekehrt kann es Umstände geben, in denen ich nicht alles aus Nächstenliebe tun muss, kann und will, weil die anderen beiden Beziehungsdimensionen mich fordern. So ist bei meiner Entscheidung, ob ich Organe spenden will oder nicht, etwa auch zu bedenken: Will ich den nächsten Angehörigen die Konsequenzen meiner Entscheidung zumuten (s.7)? Sind mir das Weiterfunktionieren, „Weiterleben“ meiner Organe in einer anderen Person fremd? Möchte ich „natürlich“ sterben? Kann oder will ich mich zum jetzigen Zeitpunkt nicht entscheiden?

Hier steht die Beziehung zu mir selbst (möglicherweise auch zu nächsten Angehörigen oder Gott) mehr im Vordergrund als die zu meinem Nächsten, der auf eine Spende wartet.

Die einmalige, hingebungsvolle Liebe Jesus Christi in seinem Tod als Zeugnis der Liebe Gottes für alle Menschen kann manchen Christ/inn/en unter Umständen als Motivation für die Einwilligung zur eigenen Organspende dienen: Die lebenserhaltende Gabe meiner Organe für andere, ganz unbekannte Menschen kann ggf. letzter Ausdruck meines Glaubens und ein Zeichen der Liebe in der Nachfolge Jesu Christi sein.

Für die jeweils persönlich passende Entscheidung, ist es für Christ/inn/en wichtig, die verschiedenen Motivationen, Beziehungsebenen und Grenzen ernst zu nehmen. Wenn ich etwa kein Organ spenden möchte, kann ich überlegen, wie ich meine Nächsten im Rahmen meiner Möglichkeiten auf andere Weise unterstützen könnte.

Nächstenliebe rechnet mit den eigenen Grenzen und Möglichkeiten und geht kreativ damit um.

4b) Soll ich als Christ/in meine/n Nächste/n so lieben, dass ich meine Körperteile spende?

Im Markus-Evangelium im 12. Kapitel beantwortet Jesus die Frage nach dem höchsten Gebot: „Du sollst den Herrn, deinen Gott, lieben von ganzem Herzen, von ganzer Seele, von ganzem Gemüt und von allen deinen Kräften. Das andere ist dies: Du sollst deinen Nächsten lieben wie dich selbst.“

Im Gleichnis vom barmherzigen Samariter lässt Jesus einen Priester, einen Leviten und einen Samariter zu dem Halbtoten kommen. Während die beiden ersten den Halbtoten sehen und weitergehen, hilft der Samariter diesem Menschen. Das Gleichnis endet mit der Frage und Antwort Jesu: "Was meinst du: Wer von diesen dreien hat sich als der Nächste dessen erwiesen, der von den Räubern überfallen wurde? Der Gesetzeslehrer antwortete: Der, der barmherzig an ihm gehandelt hat. Da sagte Jesus zu ihm: Dann geh und handle genauso!" '(Lk 10,36f) Das Gebot der Nächstenliebe ist für Christen eine Aufforderung, dem in Not geratenen Menschen gegenüber nicht gleichgültig gegenüber zu stehen. Wenn man helfen kann - insbesondere wenn man dadurch selbst nicht zu Schaden kommt -, ist man als Christ aufgefordert, wie der barmherzige Samariter zu handeln.

Ist der Hirntod festgestellt, so gibt es nur zwei Wege: Ohne Zustimmung zur Organspende wird die künstliche Beatmung abgeschaltet.[Anm. 1] Damit bleibt nach wenigen Minuten das Herz stehen. - Mit Zustimmung zur Organspende wird die intensivmedizinische Versorgung bis zur Organentnahme fortgesetzt. Damit schlägt das Herz bei der Zustimmung zur Organentnahme einige Stunden länger als bei der Ablehnung.[Anm. 2]

Kein Hirntoter stirbt einen natürlichen Tod, ebensowenig wie ein an der Unfallstelle verstorbener Mensch. Dies und das plötzlich mitten aus dem Leben gerissen, gepaart mit der Unsichtbarkeit des Hirntods (Hirntod kann nur durch die Hirntoddiagnostik festgestellt werden), macht den Umgang mit dem Thema so schwer.

Im Gleichnis vom barmherzigen Samariter (Lk 10,25-37) half der Samariter nicht nur einem ihm völlig unbekannten Menschen. Er half sogar einem, der ihn im gesunden Zustand noch nicht mal gegrüßt hätte, geschweige mit ihm gesprochen hätte (Joh 4,9). Er half ihm, weil er ohne diese Hilfe gestorben wäre. - Bei der Organspende ist die Situation ähnlich: Die gespendeten Organe erhalten unbekannte Menschen, die ohne diese Organe in den nächsten Tagen, Wochen und Monaten sterben werden (Bei Niere gibt es mit der Dialyse meist einen Ersatz, nicht aber beim Ausfall anderer Organe).

Anmerkungen zum Original:

  • Das Gebot der Nächstenliebe duldet keine Gleichgültigkeit gegenüber dem Leid des Nächsten.[Anm. 3]
  • Eine Verweigerung der Organspende ist kein Ausdruck der Selbstliebe.[Anm. 4]
  • Eine Verweigerung der Organspende ist kein Ausdruck der Gottes- oder Nächstenliebe.[Anm. 5]
5) Bin ich wirklich tot, wenn ich aufgeschnitten werde?

In der Frage können folgende Ängste mitschwingen: Werde ich als Organspender/in möglicherweise vorschnell aufgegeben, obwohl es noch Chancen gäbe, dass ich gerettet werden kann? Werde ich von der Entnahmeoperation irgendetwas mitbekommen oder gar Schmerzen haben? Wird mein Sterbeprozess irgendwie gestört?
Das Transplantationsgesetz regelt, dass niemandem medizinische Hilfe versagt werden darf zugunsten einer Organentnahme für andere.

Damit Organe bei mir entnommen werden dürfen, muss der sog. „Hirntod“ festgestellt worden sein. Beim Hirntod geht die Medizin davon aus, dass wesentliche lebensnotwendige Funktionen meines Gehirns unwiederbringlich erloschen sind: das bewusste Erleben, der Atemreflex und die Reaktion auf manche Reize, z.B. Schluckreflex. Der Hirntod ist aber keine natürliche Grenze zwischen Leben und Tod, sondern eine juristische und medizinische Setzung, die für die Organentnahme notwendig ist.

Zwei Probleme ergeben sich mit dem Hirntod-Kriterium: Zum einen ist „hirntot“ ein medizinischer Fachausdruck, der nur teilweise mit dem übereinstimmt, was wir landläufig unter „tot“ verstehen. Denn beim Hirntod bin ich weder biologisch tot, noch macht es den Anschein, dass ich tot bin. Der biologische Tod ist der Endpunkt eines Absterbeprozesses, der mehrere Stadien durchläuft und damit endet, dass in keiner Körperzelle mehr Leben ist. Der biologische Tod wird bei der Organspende bewusst aufgehalten, damit die Zellen der Organe weiterleben und die Organe transplantiert werden können.

Schmerzempfinden ist für diese Situation – nach dem gegenwärtigen Stand der Wissenschaft – nicht belegt. Für Außenstehende erscheint der/die Hirntote nicht tot, da der Brustkorb sich hebt und senkt, das Herz schlägt und der Körper auf bestimmte Reize reagiert und manche Körperfunktionen noch aktiv sind (Schwitzen, Ausscheidungen u.a.).

Bei einem hirntoten Menschen wird in den Sterbeprozess eingegriffen, um die Organe für die Transplantation am Leben zu erhalten. Wie ich diesen Eingriff in die letzte Phase meines Lebens bewerte, muss ich selbst entscheiden.

Zum anderen erhält das Gehirn mit dem Hirntod-Kriterium eine Vorrangstellung vor anderen Organen. Zwar ist es das „Beziehungsorgan“ (Thomas Fuchs), das die Funktionen der meisten Organe koordiniert und steuert. Aber das Gehirn ist weder einziges Steuerungszentrum noch alleiniger Sitz meiner Identität.

Bei der Frage, ob ich bei der Organspende tot bin, muss ich mir also im Klaren sein, welche Art von Tod gemeint ist und – im Umkehrschluss – was Lebendigkeit ausmacht: mein bewusstes Erleben, meine biologischen Lebensprozesse und meine körperliche Erscheinung.

5) Bin ich wirklich tot, wenn ich aufgeschnitten werde?

In der Frage können folgende Ängste mitschwingen: Werde ich als Organspender/in möglicherweise vorschnell aufgegeben, obwohl es noch Chancen gäbe, dass ich gerettet werden kann? Werde ich von der Entnahmeoperation irgendetwas mitbekommen oder gar Schmerzen haben? Wird mein Sterbeprozess irgendwie gestört?

Im Jahre 2013 starben rund 55% durch eine große Gehirnblutung in den Hirntod, rund 16% durch einen längeren Stillstand des Blutkreislaufs, rund 15% durch ein Schädelhirntrauma (Unfall), rund 12% durch einen Hirninfarkt (großen Schlaganfall) (Quelle: DSO: Jahresbericht 2013, Seite 16). Diese vier Hauptursachen, die zum Hirntod führen, sind zusammengefasst über 98% der Ursachen, und dies nachweislich seit über 10 Jahren. Diese vier Hauptursachen erfolgen ohne Vorwarnung und können jeden Menschen treffen, an jedem Ort zu jeder Zeit.

Dies macht den Umgang mit dem Hirntod so schwer. Ein natürliches Sterben, so wie es sich jeder für sich wünscht, verhindern diese vier Ursachen des Hirntods. Plötzlich wird man aus dem Leben gerissen. Eine beiderseitige bewusste Abschiednahme ist damit unmöglich.

Fazit: Das Papier ist vom Ansatz her gut, in weiten Teilen brauchbar, aber zum Thema Hirntod absolut verbesserungswürdig. Hier wurden Worte und Formulierungen der Kritiker verwendet, die irreführend sind. Daher ist das Papier in dieser Fassung nicht weiter zu empfehlen.

Andere Dokumente


Anhang

Anmerkungen

  1. Mit der Feststellung des Hirntods endet wie beim Herztod das Versicherungsverhältnis zwischen Krankenversicherung und dem Versicherten. Da jede weitere Behandlung sinnlos ist - der Mensch ist mit dem Hirntod gestorben, der Körper wird in seinen Grundfunktionen durch die intensivmedizinische Behandlung künstlich aufrecht erhalten -, werden keine weiteren Kosten der Behandlung übernommen. Wer somit auf eine Weiterbehandlung über den Hirntod hinaus besteht, hat diese Kosten selbst zu übernehmen.
  2. Wem es somit wichtig ist, dass nach der Feststellung des Hirntods sein Herz noch möglichst lange schlägt, sollte einer Organentnahme zustimmen. Ohne Zustimmung zur Organentnahme bleibt sein Herz früher stehen.
  3. Ob man das Gebot der Nächstenliebe als "moralischen Zeigefinger" bezeichnet, mag diskutiert werden. Jesus ruft uns mit dem Gleichnis des barmherzigen Samariters zur Nachahmung auf. Dieser Ruf ergeht an alle Christen.
  4. Bei Verweigerung der Organspende wird die künstliche Beatmung abgeschaltet. Das Herz bleibt nach wenigen Minuten stehen. Als Hirntoter habe ich nichts von einer Verweigerung der Organspende.
  5. Die Verweigerung der Organspende steht im Widerspruch zur Gottesliebe: Jesus sagt sehr deutlich: "Wer meine Gebote hat und sie hält, der ist es, der mich liebt." (Joh 14,21a) und "Wer mich nicht liebt, hält an meinen Worten nicht fest. Und das Wort, das ihr hört, stammt nicht von mir, sondern vom Vater, der mich gesandt hat." (Joh 14,24) - Gott ist ein Gott des Lebens. Er will, dass der Sünder umkehrt und lebt (Ez 18,23.32; 33,11). Jesus kam in die Welt, damit wir das Leben haben, und es in Fülle haben (Joh 10,10). Daher gab es für Jesus keine Auszeit des Heilens. Aus diesem Grunde heilte Jesus mehrmals auch am Sabbat und stellte damit die Hifeleistung über den Sabbat:
    • Der Mann mit der verdorrten Hand. (Mt 12,9-13 // Mk 3,1-6; Lk 6,6-10)
    • Die Frau mit 18 Jahren krummen Rücken. (Lk 13,10-14)
    • Der Mann mit Wassersucht. (Lk 14,1-6)
    • Der seit 38 Jahren gelähmter Mann. (Joh 5,5-9)
    • Der seit Geburt blinder Mann. (Joh 9,1-14)
    Daher sagte Jesus auch sehr deutlich: "Der Sabbat ist für den Menschen da, nicht der Mensch für den Sabbat." (Mk 2,27) Dies lässt sich auch übersetzen als: "Die Gesetze sind für den Menschen (für das Leben des Menschen) da, nicht der Mensch für die Gesetze." Alles hat dem Leben zu dienen. Was nicht dem Leben dient, steht im Widerspruch zu Gottes Willen. Damit ist auch eine Verweigerung der Organspende als Widerspruch zu Gottes Willen anzusehen. Eine Verweigerung der Organspende ist kein Ausdruck der Nächstenliebe, denn mit dem Hirntod ist der Tod des Menschen eingetreten. Eine Abschiednahme der Hinterbliebenen erfolgt nicht von einem Sterbenden, sondern von einem Toten. Der Hirntote ist als Mensch tot, auch wenn sein Herz noch schlägt. Diese gewünschte Abschiednahme kann vor und nach der Organentnahme erfolgen. Sie ist jedoch immer von einem Toten, der nichts mehr wahrnehmen kann. - Was in dieser Argumentation mitschwingt ist die Verweigerung der Sicht, dass ein Hirntoter ein Toter ist. Die Folge davon ist die Annahme, dass der Hirntoter diese Verabschiedung benötige. Dies ist eine irrige Sichtweise, die auf einem falschen Verständnis des Hirntods beruht (Siehe: Klaus Schäfer: Wie tot ist hirntot? Regensburg 2014). Kein Hirntoter braucht die Verabschiedung. Es sind die Hinterbliebenen, die diese benötigen. Diese Verabschiedung von einem Toten können sie vor und nach der Organentnahme erhalten.

Einzelnachweise