Thomas Fischer

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Sterben und sterben lassen (2018)

Thomas Fischer, Richter am 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs, veröffentlichte am 09.11.2018 eine Kolumne im Spiegel mit der Überschrift "Spahns Organspende-Konzept. Sterben und sterben lassen"[1]

Die geplante Einführung der Widerspruchsregelung sei "absurd, totalitär-paternalistisch und dazu unehrlich."

Leben die Millionen Menschen, die seit Jahren und Jahrzehnten in einem Land mit Widerspruchsregelung leben, in einem totalitär-paternalistisch und dazu unehrlichen System?

OS OV
schriftlich 19,7% 4,6%
mündlich 26,7% 29,8%
vermutet 41,0% 24,9%
Hinterblieb. 12,6% 40,8%
Summe 100% 100%

Im Jahr 2017 hatten sich 19,7% der Organspender zu Lebzeiten schriftlich für eine Organspende ausgesprochen, von den Organverweigerern 4,6% dagegen. 26,7% der Organspender hatten sich zu Lebzeiten für eine Organspende ausgesprochen, 29,8% der Organverweigerer dagegen. Bei 41,0% der Organspender haben die Hinterbliebenen die Zustimmung vermutet, bei 24,8% der Organverweigerer den Widerspruch vermutet. Bei 12,6% der Organspender haben die Hinterbliebenen die Zustimmung gegeben, weil sie keine Ahnung hatten, wie es der Hirntote gewünscht hätte, bei 40,8% der Organverweigerer haben die Hinterbliebenen der Organentnahme widersprochen (siehe: Statistik/Spender#Entscheidungen_zur_Organspende Quelle: DSO: Jahresbericht 2017, 54).
Damit haben bei den Organspendern in 53,6% der Fälle die Hinterbliebenen die Zustimmung zur Organspende gegeben und bei den Organverweigerernin 65,6% der Fälle die Hinterbliebenen der Organentnahme widersprochen. Es ist jedoch seit Herbst 2012 mit der Änderung des TPG politischer Wille, dass sich jeder schriftlich zur Frage der Organspende äußern soll. Dieses Ziel wurde selbst nach 5 Jahren nicht annähernd erreicht. Daher ist eine Widerspruchsregelung ehrlicher, weil jeder widersprechen kann, der im Falle seines Hirntodes für sich keine Organentnahme wünscht. Momentan haben wir einen höchst unehrlichen Zustand, weil in über der Hälfte der Fälle die Hinterbliebenen entscheiden.

Es soll dazu dienen, die Zahl der Spender zu erhöhen, die infolge des "Transplantationsskandals" (2011/12) stark zurückgegangen ist, weil die meisten Bürger wenig Vertrauen in das System haben.

Diese Aussage stimmt zwar mit den Aussagen der meisten Medien überein, aber nicht mit den Fakten. Der Anteil der Organverweigerer lag nach den Jahresberichten der DSO in den Jahren 2006 bis 2013 bei 25,7 bis 29,9%. Der Höchstwert war im Jahr 2009. Von 2013 (29,3% Nein-Anteil) bis 2016 sank der Anteil der Organverweigerer auf 23,8%, d.h. die Spendebereitschaft in Deutschland stieg im gleichen Zeitraum von 70,7% auf 75,2% (siehe: Organmangel#Entscheidungen_zur_Organspende).

um das "Potenzial" (gemeint: das potenzielle Biomaterial = todesnahe Patienten) früher und effektiver zu erfassen.

Als ein Mensch, der sich für den Fall seines Hirntodes eine Organspende ausdrücklich wünscht (siehe: Mein letzter Wille), verwehre ich mich gegen Bezeichnungen wie "Biomaterial". Ob eine solche Wortwahl einem Vorsitzenden Richter des Zweiten Strafsenats des Bundesgerichtshofes würdig ist, mögen andere entscheiden. Sachlich ist es keinesfalls.

"Alle acht Stunden stirbt ein Mensch, weil kein passendes Organ zur Verfügung steht", lautet der Überschriften-Text auf der Homepage des BMG. Wir rechnen: Das sind drei am Tag, 1000 pro Jahr. Genauso viele Menschen töten sich jährlich selbst durch Sich-Überfahrenlassen von Zügen. Sich Erhängen ist viermal häufiger, Springen aus großen Höhen vielleicht halb so häufig. Insgesamt sterben in Deutschland in jedem Jahr 800.000 Menschen, also "alle 40 Sekunden" einer. Etwas mehr als ein Prozent davon - 10.000 Menschen - töten sich selbst, mindestens 110.000 versuchen es (Dunkelziffer vermutlich hoch).

Wie reagiert Richter Fischer, wenn bei unterlassener Hilfeleistung mit Todesfolge, Totschlag oder gar Mord die Verteidigung die gleiche Aufzählung präsentiert? Ist in diesem Fall Richter Fischer dazu bereit, dies ungestraft als Bagatelldelikt durchgehen zu lassen?

Könnte man, zu Ende gedacht, sagen: Es sterben jährlich 798.000 Menschen in Deutschland, weil kein passender Ersatzkörper für ihre Seele zur Verfügung steht?

Dies ist absolut unsachlich, da dies undurchführbar ist.

Anders gesagt: An irgendetwas muss man ja nun einmal leider sterben. Ob Herr X stirbt, weil seine Leberzirrhose dazu drängt, oder weil kein Unfallopfer mit jungfräulicher Leber zur Verfügung steht, ist eine Frage der Perspektive. Aber selbstverständlich hängen die Fragen zusammen.

Hier nimmt Richter Fischer Bezug auf die ungeschickte Formulierung der Homepage des BMG (siehe oben). Korrekter ist diese Aussage: "Alle acht Stunden stirbt ein Mensch, dessen Leben durch ein rechtzeitig zur Verfügung stehendes Organ hätte gerettet werden können." Richter Fischer ist vielleicht als Jurist wenig darin geübt, sich von einem vorhandenen Text zu lösen und die Kernaussage zu erkennen. Daher sei es hier wiederholt: "Alle acht Stunden stirbt ein Mensch, dessen Leben durch ein rechtzeitig zur Verfügung stehendes Organ hätte gerettet werden können."
Unterlassene Hilfeleistung wird nach § 323c StGB als Unterlassungsdelikt bestraft. Dies ist Richter Fischer sicher bekannt. Es gibt zu denken, dass sich Richter Fischer nicht darauf einlässt.[Anm. 1]

"Organspende" unserer Zeit ist ein begriffliches Monster, eingebettet in ein planmäßiges Konzept euphemistischer Verharmlosung.

Als Bürger, der im Falle seines Hirntodes seine Organe spenden will (siehe: Mein letzter Wille), verwehre ich mich solcher Begriffe (Monster, Verharmlosung).

Er steht in einer Lügenreihe mit "Schwangerschaftsabbruch" und "Sterbehilfe" - verdrehten Euphemismen purer Angst, zitternder Machtlosigkeit und kleinrahmiger Allmachtsträume.

Die Angst und die Machtlosigkeit vor dem Tod, auch vor dem Hirntod, ist nicht zu leugnen. Diesen haben die Ärzte auf den Intensivstationen versucht zu verhindern. Leider war die Schwere der zum Hirntod führenden Ursache so schwer, dass der Hirntod nicht verhindert werden konnte. Nach der Feststellung des Hirntodes wird die künstliche Beatmung abgeschaltet, was binnen weniger Minuten zum Herzstillstand führt. Wenn jedoch gesunde Organe und eine Zustimmung zur Organentnahme vorliegen, werden die gesunden Organe eingehender untersucht. Die transplantierbaren Organe werden an ET gemeldet. ET vermittelt die transplantierbaren Organe. Wenn klar ist, welches Organ in welches TXZ soll, kann mit der Organentnahme begonnen werden. Von der Feststellung des Hirntodes bis zum Beginn der Organentnahme vergehen nach Jahresberichten der DSO meist 12-24 Stunden. In dieser Zeit ist der Hirntote, bei dem keine Organentnahme möglich war, kalt und steif (Totenstarre).
Für viele Hinterbliebenen ist die Organentnahme in dem Sinne tröstlich, dass aus der Sinnlosigkeit des Todes etwas Gutes gemacht wurde. Auch leben die transplantierten Organe in den Transplantierten weiter. Mitunter erhalten die Hinterbliebenen von den Transplantierten einen Dankesbrief, der über die DSO zugestellt wird, damit die Anonymität gewahrt bleibt.

Zugleich gibt es wenige Personen, die bereit sind, Teile ihres eigenen Körpers prä- oder postmortal hierzu zur Verfügung zu stellen und dadurch Geld (erstaunlicherweise: sehr verwerflich!) oder einen sozialnützlichen Abgang (angeblich: sehr verdienstvoll!) zu erlangen.

In D/A/CH erhält kein Organspender oder seine Hinterbliebenen Geld oder sonst eine Vergütung. Dies verbietet das TPG, nachdem dies als Organhandel geahndet würde.
Es verwundert, dass Richter Fischer als Jurist dies nicht weiß und trotz dieser Unkenntnis doch darüber schreibt.

Allein diese Verdrehung des Lebens in einen verwertbaren Tod gibt Anlass zum Alarm. Dazu gehört übrigens auch eine moralisierende und bigotte Verteufelung der "Kommerzialisierung". Damit will ich nicht die brutal menschenverachtende globale Ausweidungsindustrie exkulpieren, die wie alle Ausbeutung funktioniert.

Diese Wortschöpfungen lassen nicht auf einen Richter eines Bundesgerichts schließen. Sachlich sind sie keineswegs.
Ärzte sind eine Berufsgruppe, die - bis auf wenige Ausnahmen - ihren Beruf gewählt haben, um kranken Menschen das Leben zu retten und ihre Gesundheit wieder herzustellen. Bei einigen Patienten kann nur eine Organ-TX das Leben retten. Doch hierfür braucht man Organe. Da diese nicht in Fabriken produziert werden können, benötigen diese Ärzte Organe, die sie transplantieren können. Da es weitaus mehr Patienten auf der Warteliste gibt als zur Verfügung stehende Organe, können die Ärzte nur den Patienten helfen, für die es ein Organ gibt.

Der Mensch wird, nach bisheriger Auffassung, mit dem Eintritt des sogenannten "Hirntods" noch nicht zu einer Sache, die dem Warenverkehr, dem Eigentumsrecht und gegebenenfalls dem Sachbeschädigungsschutz unterliegt.

Der Mensch ist mit Eintritt des Hirntodes noch immer ein Patient. An ihm darf keine Organentnahme vorgenommen werden. Erst mit der Feststellung des Hirntodes ist der Tod des Menschen festgestellt, ist er ein Leichnam.

Die Unvertretbarkeit der Personenwürde und der personalen Selbstbestimmung wird durch die "Widerspruchslösung" ignoriert, marginalisiert und entwertet.

Mit der Widerspruchsregelung behält jeder geschäftsfähige Mensch seine personale Selbstbestimmung.

Den Bürgern wird zugemutet, gegen eine obrigkeitliche Vorabverfügung über den innersten Kern seines Selbst, die als "Ich" empfundene Einheit von Körper und Bewusstsein, aktiv vorzugehen, wenn sie eine Inbesitznahme ihres sterbenden Körpers durch eine staatliche Verwertungsindustrie verhindern wollen.

Der Staat greift in vielen Bereichen unseres Lebens ein, auch in sehr persönliche Bereiche, wie z.B.: Schulpflicht, Meldepflicht (Einwohnermeldeamt), Sozialversicherung, Kfz-Haftpflichtversicherung bis hin zur Bestattungspflicht. Warum soll der Staat nicht durch die Widerspruchsregelung von allen eine Entscheidung abringen, ob sie im Falle ihres Hirntodes der Organspende widersprechen wollen? Die Entscheidungsregelung hat dieses Ziel verfehlt. Mit der Widerspruchsregelung kann jedoch dieses Ziel erreicht werden.

Wer sie fördern will, muss und sollte die Menschen veranlassen, sich mit dem "Problem" selbst aktiv zu beschäftigen: Also etwa eine (Willens-)Erklärung abzugeben.

Genau dies wurde im Herbst 2012 mit der Einführung der Erklärungsregelung versucht. Nach 5 Jahren Erklärungsregelung hatten 16% der potentiellen Organspender einen OSA. Dabei sollte es bei nahezu 100% liegen. Um dieses Ziel zu erreichen, ist eine Widerspruchsregelung notwendig.

Vater Staat als Nieren-, Herz- und Leberverwalter seiner Bürger:

Der Staat würde mit einer Notstandsregelung zum Verwalter der Organe werden. Mit einer Widerspruchsregelung ringt er seinen Bürgern nur die Entscheidung zur Frage der Organspende ab.

Das sind christlich-jüdisches Abendland, Leitkultur und "Aktion Generationengerechtigkeit" in einer ganz "lighten" JS-Variante.

Seine Kritik mit dem Verweis auf die Religionen zu verknüpfen, mag ein Bedürfnis sein, ist aber unzutreffend, denn die Religionen lehren einen sozialen Altruismus:
Alexander Weinlein schreibt in dem Artikel "Eine besondere Form der Nächstenliebe" in der Zeitschrift "Das Parlament" in der Ausgabe 2013/08 über die Haltung der Weltreligionen zur Organspende: "Mehrheitlich bekennen sie sich zur Organ- und Gewebespende. Traditionalisten lehnen dies mitunter ab."[2]

Muslime.jpg

Im jüdischen Talmut gibt es die Aussage: "Und wer ein einziges Leben [aus Israel] gerettet hat, die Schrift rechnet es ihm an, als ob er eine ganze Welt gerettet hätte."
"Wer einen Menschen tötet, für den soll es sein, als habe er die ganze Menschheit getötet. Und wer einen Menschen rettet, für den soll es sein, als habe er die ganze Welt gerettet." (Sure 5,32)
Im Christentum gibt es eine Reihe von Bibelzitaten, die man als einen Aufruf zur Organspende verstehen darf:

  • "Du sollst deinen Nächsten lieben wie dich selbst." (Lev 19,18; Mt 19,19; Mt 22,39; Mk 12,31.33; Lk 10,27; Röm 13,9; Gal 5,14; Jak 2,8)[Anm. 2]
  • "Wer von euch wird seinen Sohn oder seinen Ochsen, der in den Brunnen fällt, nicht sofort herausziehen, auch am Sabbat?" (Lk 14,5)
  • "Es gibt keine größere Liebe, als wenn einer sein Leben für seine Freunde hingibt." (Joh 15,13)[Anm. 3]
  • "In allem habe ich euch gezeigt, dass man sich auf diese Weise abmühen und sich der Schwachen annehmen soll, in Erinnerung an die Worte Jesu, des Herrn, der selbst gesagt hat: Geben ist seliger als nehmen." (Apg 20,35)
  • "Niemandem bleibt etwas schuldig, außer der gegenseitigen Liebe! Wer den andern liebt, hat das Gesetz erfüllt." (Röm 13,8)
  • "Einer trage des anderen Last; so werdet ihr das Gesetz Christi erfüllen." (Gal 6,2)

Daneben gibt es im Christentum eine Reihe von Gruppen oder Einzelpersonen, die die Organspende für edel und gut heißen:

  • "Aus christlicher Sicht ist die Bereitschaft zur Organspende nach dem Tod ein Zeichen der Nächstenliebe und Solidarisierung mit Kranken und Behinderten." (DBK und EKD: Organtransplantationen (1990))
  • "Die Entscheidung zur postmortalen Spende eigener Organe stellt einen großherzigen Akt der Nächstenliebe dar." (DBK: Hirntod und Organspende (2015))
  • "Genau darin besteht die Größe dieser Geste, einer Geste, die eine wahre Tat der Liebe ist." (Papst Johannes Paul II. in seiner Rede am 29.8.2000 auf dem Internationalen Kongress für Organverpflanzung)[3]

Weitere Aussagen sind nachzulesen unter: Religion

Fazit: Die gewählte Sprache von Thomas Fischer ist an einigen Stellen unsachlich und eines Richters am 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs unpassend. Die eigenen Wortschöpfungen verletzen jeden, der im Falle seines Hirntodes zur Organspende bereit ist. Die Äußerungen sind an vielen Stellen unkorrekt, wie diese Richtigstellungen zeigen. Es ist daher verwunderlich, dass die Spiegel-Redaktion einen solchen Artikel überhaupt zur Veröffentlichung angenommen hat.


Anhang

Anmerkungen

  1. Es drängt sich der Gedanke auf, dass Richter Fischer mit der Ausblendung des Unterlassungsdelikts vielleicht sein schlechtes Gewissen beruhigen will.
  2. Diese "Waage der Liebe", den Nächsten zu lieben wie sich selbst, darf man im Zusammenhang von Organtransplantation so verstehen, dass man nicht nur für sich selbst Organe haben möchte, sondern dass man in gleicher Weise im Falle seines Hirntodes auch zur Organspende bereit sein soll.
    Denn Nächsten zu lieben wie sich selbst, bezeichnete Jesus als das wichtigste Gebot (Mt 22,36.38). Daneben besitzt diese "Waage der Liebe" noch weitere Aussagen, die den Stellenwert dieses Gebotes deutlich machen:
    • "Den Nächsten zu lieben wie sich selbst, ist weit mehr als alle Brandopfer und anderen Opfer." (Lk 10,27)
    • "Denn die Gebote: Du sollst nicht die Ehe brechen, du sollst nicht töten, du sollst nicht stehlen, du sollst nicht begehren! und alle anderen Gebote sind in dem einen Satz zusammengefasst: Du sollst deinen Nächsten lieben wie dich selbst." (Röm 13,9)
    • "Denn das ganze Gesetz ist in dem einen Wort erfüllt: Du sollst deinen Nächsten lieben wie dich selbst!" (Gal 5,14)
    • "Wenn ihr jedoch das königliche Gesetz gemäß der Schrift erfüllt: Du sollst deinen Nächsten lieben wie dich selbst!, dann handelt ihr recht." (Jak 2,8)
  3. Bei der Organspende hat niemand sein Leben hinzugeben, denn Hirntote sind bereits tot. Man hat nur zu bestimmen, dass man im Falle des eigenen Hirntodes als Organspender zur Verfügung steht.

Einzelnachweise