Richtigstellungen

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Version vom 25. Juni 2014, 10:17 Uhr von Klaus (Diskussion | Beiträge) (Klaus verschob die Seite Richtigstellungen nach Richtigstellung, ohne dabei eine Weiterleitung anzulegen)
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Vorbemerkungen zu diesen Richtigstellungen:
  • Wer Halb- bzw. Unwahrheiten verbreitet, der täuscht.
  • Wer Halb- bzw. Unwahrheiten zitiert verbreitet, täuscht auch.[Anm. 1]
  • Wer bewusst Halb- bzw. Unwahrheiten verbreitet, begeht den Tatbestand der bewussten Täuschung.[Anm. 2]

Viele Kritiker zeichnen sich dadurch aus, dass sie Halb- und Unwahrheiten verbreiten und damit zu Hirntod bzw. Organtransplantation bei den Menschen ein Zerrbild erzeugen. - Sie selbst fordern immer wieder eine umfassende und korrekte Aufklärung, erfüllen dies selbst in keinster Weise.

Aus diesem Grund wurden hier einige aktuelle Schriften und Internetseiten ausgewählt und hier richtiggestellt.

Sollte bei dieser Richtigstellung nachweislich ein Fehler unterlaufen sein, bitte ich um sofortige Meldung an mich: Email.gif

Anhang

Anmerkungen

  1. Die Zitation schützt nicht vor der Tatsache, dass Halb- und Unwahrheit verbreitet wird. Daher schützen auch Zitationen von Halb- und Unwahrheiten nicht vor dem Vorwurf der Irreführung.
  2. Täuschung ist im deutschen Recht ein Strafbestand, der nach § 236 StGB (Betrug) oder § 146 StGB (Falschgeld) bestraft. Siehe: https://de.wikipedia.org/wiki/T%C3%A4uschung#T.C3.A4uschung_im_Recht Zugriff 12.1.2015.

Einzelnachweise