Richard Fuchs

Aus Organspende-Wiki
Version vom 24. Dezember 2019, 13:43 Uhr von Klaus (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „ == Schriften == === Recht auf Selbstbestimmung (06.03.2018) === Am 06.03.2018 veröffentlichte Richard Fuchs den Leserbrief "Recht auf Selbstbestimmung".<re…“)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen


Schriften

Recht auf Selbstbestimmung (06.03.2018)

Am 06.03.2018 veröffentlichte Richard Fuchs den Leserbrief "Recht auf Selbstbestimmung".[1] Darin heißt es:

Ob Bürgerinnen und Bürger zwangsweise dazu verpflichtet werden können, ihr Votum für oder gegen eine Organspende abzugeben, ist verfassungsrechtlich höchst bedenklich.

Siehe: Alleinerziehende, Patientenverfügung und Testament

Schweigen bedeutet an keinem Punkt unserer Rechtsordnung Zustimmung.

Siehe: Widerspruchsregelung#Beispiele von Schweigen = Zustimmung

In unserer Gesellschaft herrscht das Recht, sich in diesem Fall nicht äußern zu müssen.

In welchem Paragraphen steht das?

Eine Widerspruchsregelung wäre ein Anschlag auf unser verfassungsrechtlich garantiertes Selbstbestimmungsrecht. Es gibt keine soziale Pflicht des Bürgers, seinen Körper nach dem sogenannten Hirntod Dritten zur Verfügung zu stellen.

Siehe: Widerspruchsregelung und Notstandsregelung

{{Zitat2|

{{Zitat2|

{{Zitat2|

{{Zitat2|

Anhang

Anmerkungen


Einzelnachweise

  1. Richard Fuchs: Recht auf Selbstbestimmung. In: SZ (06.03.2018). Nach: https://www.sueddeutsche.de/kolumne/organspende-den-buergern-reinen-wein-einschenken-1.3894155 Zugriff am 23.12.2018.