Richard Fuchs
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Schriften
Recht auf Selbstbestimmung (06.03.2018)
Am 06.03.2018 veröffentlichte Richard Fuchs den Leserbrief "Recht auf Selbstbestimmung".[1] Darin heißt es:
Ob Bürgerinnen und Bürger zwangsweise dazu verpflichtet werden können, ihr Votum für oder gegen eine Organspende abzugeben, ist verfassungsrechtlich höchst bedenklich. |
Siehe: Alleinerziehende, Patientenverfügung und Testament
Schweigen bedeutet an keinem Punkt unserer Rechtsordnung Zustimmung. |
Siehe: Widerspruchsregelung#Beispiele von Schweigen = Zustimmung
In unserer Gesellschaft herrscht das Recht, sich in diesem Fall nicht äußern zu müssen. |
In welchem Paragraphen steht das?
Eine Widerspruchsregelung wäre ein Anschlag auf unser verfassungsrechtlich garantiertes Selbstbestimmungsrecht. Es gibt keine soziale Pflicht des Bürgers, seinen Körper nach dem sogenannten Hirntod Dritten zur Verfügung zu stellen. |
Siehe: Widerspruchsregelung und Notstandsregelung
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Anhang
Anmerkungen
Einzelnachweise
- ↑ Richard Fuchs: Recht auf Selbstbestimmung. In: SZ (06.03.2018). Nach: https://www.sueddeutsche.de/kolumne/organspende-den-buergern-reinen-wein-einschenken-1.3894155 Zugriff am 23.12.2018.