Pflicht: Unterschied zwischen den Versionen

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In der Diskussion um die [[Widerspruchsregelung]] wird häufig von einer "Pflicht" zur Organspende gesprochen. Diese gäbe es bei der [[Notstandsregelung]].
In der Diskussion um die [[Widerspruchsregelung]] wird häufig von einer "Pflicht" zur Organspende gesprochen. Diese gäbe es bei der [[Notstandsregelung]].


Bei der [[Widerspruchsregelung]] hat jeder das Recht, Widerspruch zur Organentnahme einzulegen. Er muss hierzu nur auf dem [[OSA]] "Nein" ankreuzen.
Bei der [[Widerspruchsregelung]] hat jeder auf der Grundlage der [[Selbstbestimmung]] das Recht, Widerspruch zur Organentnahme einzulegen. Er muss hierzu nur auf dem [[OSA]] "Nein" ankreuzen.





Version vom 18. März 2023, 22:27 Uhr

In der Diskussion um die Widerspruchsregelung wird häufig von einer "Pflicht" zur Organspende gesprochen. Diese gäbe es bei der Notstandsregelung.

Bei der Widerspruchsregelung hat jeder auf der Grundlage der Selbstbestimmung das Recht, Widerspruch zur Organentnahme einzulegen. Er muss hierzu nur auf dem OSA "Nein" ankreuzen.


Anhang

Anmerkungen


Einzelnachweise