Medikament: Unterschied zwischen den Versionen

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Arzneimittel oder gleichbedeutend Medikamente (lat. Heilmittel) sind Stoffe oder Stoffzusammensetzungen, die „zur Heilung oder zur Verhütung menschlicher oder tierischer Krankheiten bestimmt sind“ oder sich dazu eignen, physiologische Funktionen zu beeinflussen oder eine medizinische Diagnose zu ermöglichen.[1]
[https://de.wikipedia.org/wiki/Arzneimittel Arzneimittel] (Medikamente) (lat. Heilmittel) sind Stoffe oder Stoffzusammensetzungen, die "zur Heilung oder zur Verhütung menschlicher oder tierischer Krankheiten bestimmt sind" oder sich dazu eignen, physiologische Funktionen zu beeinflussen oder eine medizinische [[Diagnose]] zu ermöglichen.
 
Diese Definition beruht auf der ausführlicheren Formulierung in zwei grundlegenden gesetzlichen Regelwerken der Europäischen Union, den Richtlinien 2001/83/EG[2] (Gemeinschaftskodex für Humanarzneimittel) und 2001/82/EG[3] (Gemeinschaftskodex für Tierarzneimittel). Die Definition aus den EU-Richtlinien ist mittlerweile in etliche nationale Arzneimittelgesetze eingeflossen, darunter auch in das deutsche Arzneimittelgesetz.
Diese Definition beruht auf der ausführlicheren Formulierung in zwei grundlegenden gesetzlichen Regelwerken der Europäischen Union, den Richtlinien 2001/83/EG[2] (Gemeinschaftskodex für Humanarzneimittel) und 2001/82/EG[3] (Gemeinschaftskodex für Tierarzneimittel). Die Definition aus den EU-Richtlinien ist mittlerweile in etliche nationale Arzneimittelgesetze eingeflossen, darunter auch in das deutsche Arzneimittelgesetz.
Die Bezeichnung Arznei[4] aus der gehobenen Allgemeinsprache wird in der Fachsprache nicht verwendet. Die Wortform Arzenei[5] ist veraltet. Die Behandlung mit Arzneimitteln wird als Medikation bezeichnet.
 
Die Bezeichnung "Arznei" aus der gehobenen Allgemeinsprache wird in der Fachsprache nicht verwendet und ist veraltet. Die Behandlung mit Arzneimitteln wird als "Medikation" bezeichnet.





Aktuelle Version vom 21. Oktober 2017, 08:49 Uhr

Arzneimittel (Medikamente) (lat. Heilmittel) sind Stoffe oder Stoffzusammensetzungen, die "zur Heilung oder zur Verhütung menschlicher oder tierischer Krankheiten bestimmt sind" oder sich dazu eignen, physiologische Funktionen zu beeinflussen oder eine medizinische Diagnose zu ermöglichen.

Diese Definition beruht auf der ausführlicheren Formulierung in zwei grundlegenden gesetzlichen Regelwerken der Europäischen Union, den Richtlinien 2001/83/EG[2] (Gemeinschaftskodex für Humanarzneimittel) und 2001/82/EG[3] (Gemeinschaftskodex für Tierarzneimittel). Die Definition aus den EU-Richtlinien ist mittlerweile in etliche nationale Arzneimittelgesetze eingeflossen, darunter auch in das deutsche Arzneimittelgesetz.

Die Bezeichnung "Arznei" aus der gehobenen Allgemeinsprache wird in der Fachsprache nicht verwendet und ist veraltet. Die Behandlung mit Arzneimitteln wird als "Medikation" bezeichnet.


Anhang

Anmerkungen


Einzelnachweise