Marion Ploch: Unterschied zwischen den Versionen

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[[Kategorie: schwangere Hirntote]]

Aktuelle Version vom 25. September 2022, 15:17 Uhr

Vorgeschichte

Die Erlanger Uni-Klinik hatte vorausgehend einen zweifelhaften Ruf: Professor Siegfried Trotnow praktizierte seit 1981 an der Frauenklinik der Universität Erlangen-Nürnberg die Methode der extrakorporalen Befruchtung. Dabei werden der Frau kurz vor dem Eisprung Eizellen entnommen, in einem Labor mit dem Samen des Mannes befruchtet und nach 48 Stunden der künftigen Mutter als Embryo wieder implantiert.[1] Heute (2016) ist dies ein gängiges Verfahren, über das nicht mehr diskutiert wird. In den 1980-er-Jahren wurde es jedoch heiß diskutiert. Dies drückte unter den Kritikern der Uni-Klinik den Stempel auf, dass dort mit menschlichem Leben exmperimentiert werden würde.

Das Erlanger Baby

Die schwangere Hirntote Marion Ploch

Am 5.10.1992 verunglückte die schwangere Marion Ploch (15. Schwangerschaftswoche (SSW)) mit ihrem Pkw auf einer Landstraße. Mit einem Schädel-Hirn-Trauma wurde sie per Hubschrauber in die Uni-Klinik nach Erlangen geflogen. In der Abteilung für Neurochirurgie durch eine Computertomographie keine Blutung innerhalb des Kopfes, aber eine massive Hirnschwellung und eine Schädel-Basis-Fraktur diagnostiziert, was eine sehr infauste Prognose bedeutet. Am 8.10. wurde ihr Hirntod diagnostiziert. Hierauf wollten die Eltern die lebensverlängernden Maßnahmen abschalten lassen, doch Ärzte und Juristen der Klinik setzten die Therapie fort, um das Leben des Kindes zu retten.

"Zunächst hatten die Mediziner den weitgehend unversehrten Körper des Unfallopfers für eine Organspende vorgesehen, ein Plan, der am Einspruch der Angehörigen gescheitert war. Als die Ärzte bei den Gesprächen mit der Familie von der Schwangerschaft der jungen Frau erfuhren, beschloß ein siebenköpfiger Klinikrat, den erst 15 Wochen alten Fötus im Mutterleib bis zu Geburtsreife hochzupäppeln. Diesmal ließen sich die Eltern der Toten ihre Zustimmung abringen."[2]

Aus diesem Interessenkonflikt heraus wandte sich der Vater von Marion Ploch am 9.10.1992 die Bild-Zeitung. Bild-Zeitungs-Reporter Paul Hertrich erinnert sich an den panischen Anruf: "Sie wollen meine Tochter komplett zerlegen. ... Helfen Sie mir, wir müssen an die Öffentlichkeit."[3] [Anm. 1]
Eine öffentliche Diskussion entstand, aber die Ärzte versuchten weiterhin, das Leben des Kindes zu retten.

Vergleichbare Versuche hatte es bereits in Großbritannien und in den USA[Anm. 2] gegeben, mindestens auch einen in Deutschland (1991 in Stuttgart). Aber bei keinem war die Zeitspanne zwischen dem Tod der Mutter und dem geplanten Geburtstermin so lange wie bei Marion Ploch.
6 vergleichbare Fälle waren dokumentiert. in 5 Fällen lebt das Kind, beim 6. Fall starb nach der Geburt. Meldungen über mißglückte Versuche, die Schwangerschaft einer Hirntoten erfolgreich bis zur Entbindung fortzusetzen, lagen nicht vor. Doch keiner der genannten Fälle war so kompliziert wie dieser. Der Forschergeist erwachte und mit ihm auch die Ethik.[4]

Wildfremde riefen in der Erlanger Klinik an und wollen dem Ungeborenen ein Zuhause bieten, darunter auch ein Mann, dessen Kind 3 Monate in der toten Mutter überlebte. Sie starb in der 16. SSW an einem Hirnschlag. In der 29. Woche wurde das Kind per Kaiserschnitt entbunden. Es sei gesund und fidel.[3]

Am 16.11. löste eine Entzündung eine vorzeitige Geburt aus. Dabei starb das Kind in der 19. SSW.[Anm. 3] Bekannt wurde der heftigst umstrittene Versuch der Ärzte, das Leben des Kindes zu retten, unter dem Namen "Erlanger Baby".

Vor allem Politikerinnen der SPD[Anm. 4] hatten damals davor gewarnt, den Körper toter Frauen als "Gebärkörper" zu missbrauchen.[5]

Der Hirntod wurde neben der klinischen Diagnostik durch ein Nulllinien EEG und durch Dopplersonographie einen zerebralen Durchblutungsstillstand festgestellt. Nach weitgehend problemlosem Verlauf über 5 Wochen bekam Marion Ploch am 15.11. Fieber. In den frühen Morgenstunden des 16.11. kam es zu einer Spontangeburt. Diese beendete das Leben des Kindes.[6]

Das Erlanger Baby in den Medien

Schlake und Roosen schreiben hierzu: "Wie kaum ein zweites Beispiel in der jüngeren Medizingeschichte ist der Fall des 'Erlanger Babys' zum Gegenstand eine beispiellosen Pressekampagne geworden, welche alle öffentlichen Medien bis hin zur Sensationspresse erfasst hat. Gerade Letztere hat durch verkürzte und verfälschte Darstellungen entscheidend dazu beigetragen, dass in der Öffentlichkeit ein verzerrtes Bild des Hirntod-Kriteriums entstanden ist. Dies hat in seiner sekundären Auswirkung auch die öffentliche Debatte um die Organspende erfasst, die im Erlanger Fall gar nicht zur Diskussion stand."[7]

Weiter schreiben Schlake und Roosen: "Im Übrigen ist der Erlanger Fall bei medizinisch-wissenschaftlicher Betrachtung nicht so spektakulär, wie dessen Behandlung in den öffentlichen Medien suggerieren mag. So war bereits in sieben vorausgegangenen Fällen – allerdings ohne vergleichbares öffentliches Interesse – die erfolgreiche Fortführung einer Schwangerschaft in einem späteren Stadium bei Hirntoten bis zur Geburt eines gesunden Kindes beschrieben worden."[8]

Die Zeitschrift Focus schrieb am 12.9.1994 einen Artikel über "Schneewittchens Baby". So lautete der Arbeitstitel von RTL zum Film über Marion Ploch. Gabriele Ploch, die Mutter von Marion wird hierzu mit den Worten zitiert: "Ich will nicht, daß meine Tochter für Werbezwecke herhalten muß. Was damals mit Marion gemacht wurde, war eine Schweinerei."[9]

Die Diskussion um Mutter und Kind

  • Alice Schwarzer, Feministin und Herausgeberin der EMMA, kritisiert das Verhalten der Ärzte: "Ich fand das damals sehr schockierend, und damit stand ich nicht allein. Die Mehrheit der Frauen war darüber schockiert, dass der sterbende Körper der Frau, Marion Ploch, mit einem Blasebalg am Funktionieren gehalten wurde, um diesen Fötus, der daumengroß war, als die Mutter starb, auswachsen zu lassen. Das schien mir doch ein sehr zynisches, menschenverachtendes Experiment an der Universität Erlangen, also eine Entscheidung, sozusagen, für ein wissenschaftliches Experiment auf Kosten der Menschenwürde."[10]
  • Alice Schwarzer bezeichnete den Fall in der Emma auch als "Erlanger Menschenversuch".[11]
  • Julius Hackethal stellte gegen die behandelnden Ärzte des Universitätsklinikums Anzeige wegen Körperverletzung, Vergiftung und Misshandlung von Schutzbefohlenen.[11]
  • Politikerinnen verschiedenster Parteien sprachen von "Perversion der Menschlichkeit", "Mensch als Forschungsobjekt", "Mutter als Nährlösung" und "Zerstörung der kindlichen Seele", womit sie die Verantwortlichen heftig angriffen und unter Druck setzten.[12]
  • Der Philosoph Hans Jonas gestaltete die Diskussion bis zu seinem Tode im Jahr 1993 entscheidend mit: "... alles wurde überholt von der Nachricht der Totgeburt. Mit eben dieser - paradoxerweise - war die Leichnamsthese wirksamer widerlegt als durch alle Lebenszeichen zugunsten des Fötus und des Fortgangs der Schwangerschaft. ... Im Lichte des wirklichen Todes des Kindes wurde der angebliche der Mutter zum Interpretationsprodukt."[12][Anm. 5]
  • Das Amtsgericht Hersbruck, das wegen der Bestellung eines Betreuers angerufen wurde, kam in seinem Beschluss vom 16.10.1992 zu dem Entschluss, dass bei einer "vorzunehmenden Güterabwägung zwischen dem postmortalen Persönlichkeitsschutz der toten Frau und dem selbständigen Lebensrecht des ungeborenen Kindes" das Recht auf Leben vorgehe.[11]
  • Prof. Erich Saling, Wegbereiter der Perinatalen Medizin, erläutert zum damaligen Vorgehen der Erlanger Ärzte: "Zunächst einmal war ja wichtig, dass es in der wissenschaftlichen Literatur bereits einige vergleichbare Fälle gab, in denen die Kinder auch überlebt haben. Dann war es natürlich eine gewünschte Schwangerschaft, die Frau wollte das Kind ja haben. Und die Organsysteme der Sterbenden, wenn man es so bezeichnen möchte, der sterbenden Mutter, schienen ungestört zu funktionieren. Also aus den Überlegungen heraus ist es medizinisch gesehen nachvollziehbar, dass sie sich dafür entschieden haben."[13]
  • Prof. Saling: "Man muss bedenken, dass Organismen, besonders solche, die sich entwickeln, außerordentlich anpassungsfähig sind. Es besteht durchaus die Wahrscheinlichkeit, dass die hirntote Mutter es sich gewünscht hätte, das Kind trotz der Tragik der Situation am Leben zu erhalten, sodass man darin durchaus auch eine human begründete Aufgabe der hier enorm fortschreitenden Medizin sehen konnte, das Leben des Kindes zu erhalten und damit der Würde der Frau als Mutter und der Würde des Kindes zu dienen."[13]
  • Professor Scheele, der behandelnde Chirurg, er hatte sich mit zweimaliger erfolgreicher Leber-TX international einen Namen gemacht, erhielt in jenen Tagen Briefe mit Inhalten wie: "SS-Nazi-Schwein", "KZ-Arzt Mengele", "Dr. Frankenstein", aber auch: "Ich hätte es genauso gemacht", "Alles Gute für das Kind".[3]
  • Wegen der breiten öffentlichen Debatte wählte die Gesellschaft für deutsche Sprache den Ausdruck "Erlanger Baby" zu einem der Wörter des Jahres 1992.[11]

Nach dem Tod des Kindes

  • Alice Schwarzer nach der Beerdigung von Marion Ploch: "Ich war sehr erleichtert, dass Marion Ploch in Würde endlich beerdigt werden konnte. Das Ganze war ja wirklich ein Spuk."[11]
  • Alice Schwarzer war "erleichtert, daß die Natur dieses zynische Experiment sozusagen selbst abgebrochen hat".[14]

25 Jahre Erlanger Baby

Das Leben hat Vorfahrt. Diese Grundhaltung stand im Jahr 1992 Pate, als man in Erlangen versuchte, das Leben des ungeborenen Kindes der schwangeren Hirntote Marion Ploch zu retten.

Darstellungen in Schriften nach dem Jahr 1995

(1996) Regine Kiesecker

Im Jahr 1996 schrieb Regine Kiesecker über Marion Ploch: "Laut Pressemitteilungen[15] war der Zustand der Verletzten so schlecht, daß die Ärzte schon an den Eintritt des Hirntodes dachten. Noch am gleichen Tag nahmen die Ärzte eine neurologische Untersuchung an der Verunglückten vor, aus der sich jedoch eindeutig ergab, daß Frau P. noch lebte. Für die Mediziner stand zu dieser Zeit das Leben der Mutter im Mittelpunkt der Bemühungen. So wurde die neurologische Untersuchung nicht zuletzt deshalb durchgeführt, um Bedenken der Eltern der Verunglücklten hinsichtlich der Ernsthaftigkeit der Bemühungen der Ärzte um das Leben ihrer Tochter zu zerstreuen. Die Eltern hatten vermutet, daß die Ärzte die Leiche ihrer Tochter zu einer Organtransplantation heranziehen wollten. Deshalb hatte der Vater der Verletzten darauf bestanden, die Hirntodfrage sofort zu klären. Die Frage einer eventuellen Organspende spielte für die Ärzte jedoch keine Rolle, nachdem sie erfahren hatten, daß Marion P. einige Wochen vor dem Unfall eine ablehnende Haltung gegenüber Organtransplantation eingenommen hatte."[16]

"Während der nächsten zwei Tage wurde Marion P. maschinell beatmet und erhielt über Infusionen ein Beruhigungsmittel, ein Barbiturat. Spontanreaktionen wie Schmerz- und Würgereflexe wiesen eindeutig auf eine fortbestehende Funktion des Gehirns hin."[17] "Weitere Medikamente, etwa zur Unterstützung des Kreislaufs, waren nicht erforderlich, weil sich die klinische Situation der Verunglückten insgesamt sehr schnell stabilisiert hatte. Es gab weder Kreislaufprobleme, noch größere Temperaturschwankkungen oder Hinweise auf Infektionen oder Sepsis. Täglich wurden Untersuchungen zur Hirntoddiagnostik durchgeführt, um das Informationsbedürfnis des Vaters von Marion P. zu befriedigen. Jedoch verschlechterte sich der Zustand von Marion P. im Laufe der Woche. Am vierten Behandlungstag, am 8.10.1992, zeigte die Frau plötzlich keine der genannten Abwehrreflexe mehr. Unabhängige, mit dem Fall nicht befaßte Neurologen stellten den Hirntod in Übereinstimmung mit den Richtlinien gemäß der Stellungnahme des wissenschaftlichen Beirates der Bundesärztekammer zur Frage der Kriterien des Hirntodes fest.[18] Marion P. war zu diesem Zeitpunkt am Ende der 14. / Anfang der 15. Schwangerschaftswoche. Für die Verstorbene wurde noch am selben Tag ein Totenschein ausgefüllt und abgesandt. [19] In dieser Situation sahen sich die behandelnden Ärzte plötzlich vor die Entscheidung gestellt, entweder durch Fortführung der Schwangerschaft einen Versuch zur Rettung der Leibesfrucht zu unternehmen oder aber durch Abstellen des Beatmungsgerätes den Fötus abzutöten. Grundsätzlich schien eine Fortführung der Schwangerschaft medizinisch nicht unmöglich zu sein. Der behandelnde Arzt Prof. Dr. S. wies in seiner Stellungnahme zum Behandlungsvorgang anläßlich einer Diskussionsveranstaltung der Akademie für Ethik in der Medizin in Mainz auf die aus medizinischer Sicht grundsätzliche Erkenntnis der Ärzte hin, daß bei einer Schwangerschaft einer hirntoten Frau der Fötus eine gewisse hormonelle Steuerung durch Versorgung der toten Mutter über die Plazenta übernehme. Auf diese Weise könne der Körper einer hirntoten Frau durchaus, unter Umständen über Wochen hinweg, das Heranwachsen des Kindes ermöglichen."[20]

"Bis zur endgültigen Entscheidung wurde die bisher angewandte Therapie fortgesetzt. Am 12.10.1992 wurde schließlich mit der Pflegedienstleitung der Intensivstation die weitere Vorgehensweise abgestimmt und beschlossen, die Behandlung wie bisher fortzusetzen."[21] "... wurde noch am selben Tag ein Konsilium mit Vertretern der einzelnen Fachrichtungen Gynäkologie, Pädiatrie, medizinische Ethik und der Rechtsmedizin einberufen, welches im wesentlichen fünf Entscheidungen traf:

  • Die Beschränkung der apparativen Unterstützung der hirnntoten Frau auf maschinelle Beatmung.[22]
  • Keine Ausweitung der medikamentösen Unterstützung
  • Erteilung wöchentlicher Kurzkommunipués zur Berichterstattung für die Öffentlichkeit.
  • Beantragung einer Pflegschaft für das ungeborene Kind.
  • Ablehnung aller begleitenden wissenschaftlichen Untersuchungen zur Vermeidung des Verdachts, es handle sich hierbei um ein medizinisches Experiment."[23]

"Nachdem sich das Erlanger Jugendamt in den Fall eingeschaltet hatte, entschied das angerufene AG Hersbruck, daß eine Behandlungsfortsetzung medizinisch indiziert sei und das Lebensrecht des ungeborenen Kindes die von den Ärzten befürworteten Maßnahmen verlange. Das Gericht bestellte die Eltern von Marion P. zu Pflegern für die Interessen des ungeborenen Kindes gemäß § 1912 BGB sowie in analoger Anwendung des § 1896 BGB eine Tante zur Betreuerin von Marion P. Deren Entscheidung über das Abschalten der Beatmungsgeräte vor Entbindung oder Tod der Leibesfrucht wurde jedoch unter dem Vorbehalt einer Genehmigung durch das Gericht gestellt. Der Vater des Kindes spielte bei dem Beschluß des Gerichts keine Rolle."[24]

"Die Entscheidung der Ärzte und schließlich des AG Hersbruck zur Behandlungsfortsetzung war nicht zuletzt von der Erkenntnis geprägt, daß sich Marion P. auf ihr Kind gefreut hatte.<S. Lang und S. Reinisch, Hirntod und Schwangerschaft, S. 34 ff.</ref>"[25]

Obwohl Marion Ploch rund um die Uhr betreut werden musste, wurden andere Patienten nicht vernachlässigt. Ein Sprecher des Bayerischen Roten Kreuzes bestätigte, dass der Leitstelle kein Fall bekannt ist, wobei ein schwerverletzter Patient in dem Zeitraum, in dem Marion Ploch behandelt wurde, von der Erlanger Klinik abgewiesen wurde. Für die Kosten von rund 100.000 DM wollte laut Presseberichten eine nicht näher bezeichnete öffentliche Organisation aufkommen. Tatsächlich wurden die Kosten von der zuständigen Berufsgenossenschaft übernommen.[26]

Marion Ploch wurde nur von freiwilligem Personal wie eine Komapatientin behandelt. Zur Vermeidung von Muskelschwund und Gelenkstarre wurde eine krankengymstische Behandlung verordnet, "was die Presse mit entsprechenden Schlagzeilen quitierte.[27]"[28]

"Die hormonelle Behandlung der Toten in der hier vorgenommenen Form habe auf die Entwicklung des Fötus keinen Einfluß gehabt, da dieser in diesem Stadium der Schwangerschaft bereits über einen Blutkreislauf verfügt und eine autarke hormonelle Regulation entwickelt habe. Der Fötus sei sogar in der Lage gewesen, über die Plazenta die tote Mutter mitzuversorgen.[29]"[30]

Überraschend "kam es dann in der Nacht vom 15. auf den 16.11.92 nach fast sechs Behandlungswochen nach vorausgegangenen Temperaturveränderungen im Körper der Toten zu einem Spontanabort, dessen Ursache im Nachhinein für die Mediziner nicht endgültig feststellbar war, da die Eltern der verstorbenen Marion P. in eine Obduktion des Körpers nicht einwilligten. Nachdem ein sofort herbeigerufener Gynäkologe den Tod des Fötus festgestellt hatte, wurden alle Behandlungsmaßnahmen abgebrochen und die Beatmungsmaschine abgestellt."[31]

"Die katholische Theologin Ranke-Heinemann knüpft entscheidend an den Willen der schwangeren Frau zu Lebzeiten an, die das Kind gewollt habe, und an den Willen der Großeltern des Kindes, die das Kind hätten großziehen wollen. Schon deshalb komme ein Verstoß gegen die Würde der Frau nicht in Betracht."[32]

"Der Theologe Hagemaier erinnert daran, daß es beim Schutz des ungeborenen Lebens aus theologischer Sicht jedenfalls nicht um dessen Verfügbarkeit für die Medizin gehen könne, da dies den Lebensschutz pervertieren würde. Das eigenständige Recht des Fötus könne nicht unabhängig vom mütterlichen Leben gesehen werden, weil das Leben das Kindes in das der Mutter verwoben sei."[32]

Die meisten Philosophen verurteilen das Handeln der Ärzte. "Im Erlanger Fall können allein die Tatsache, daß sich die Frau auf das Kind gefreut habe, nicht dafür sprechen, dass sie eine Fortsetzung der Behandlung gewollt habe."[33]

Krasse Kritik erfuhren die Erlanger Ärzte von den Feministinnen. Die Medizinsoziologin Wuttke sprach von einer "Instrumentalisierung" der Frau, die nur noch die Funktion eines "embryonalen Umfeldes" habe. Für Alice Schwarzer (*1942) lag hier eine Degradierung der Frau zum "Biobrutkasten" bzw. zur "Gebärmaschine" vor. Feministinnen sahen im Handeln der Ärzte einen schweren Verstoß gegen die Menschenwürde der Frau. Sie betonten, dass das ungeborene Kind Teil der Körperlichkeit der Frau sei und eine lebendige Mutter voraussetze.[34]

In den 1990-er Jahren wurde das Handeln der Ärzte an Marion Ploch unterschiedlich gesehen. Befürworter des Handelns sind:

  • Hilgendorf sah § 168 StGB (Störung der Totenruhe) und § 189 StGB (Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener) durch die Aufrechterhaltung der Organfunktionen als nicht gegeben an. (47f)
  • Beckmann sah keine Strafbarkeit nach § 168 StGB. Er sah hingegen § 218 StGB bei einem Abbruch der Behandlung als gegeben an. (50f)
  • Coester-Waltjen sah im Handeln der Erlanger Ärzte keine Straftat. Auch wenn sie die Behandlung nach Feststellung des Hirntodes abgebrochen hätten, wäre § 218 StGB nicht herangezogen werden können. (52f)
  • Dreher und Tröndle machten die Anwendbarkeit von § 218 StGB von der Lebensfähigkeit des Kindes abhängig. Wäre das Kind noch nicht lebensfähig gewesen, wäre es keine Straftat, wäre es hingegen lebensfähig gewesen, hätte § 218 StGB gegriffen. (53f)
  • Laufs sieht eine absolute Lebenserhaltungspflicht des Kindes, auch wenn die Schwangerschaft noch gar nicht bekannt ist. Keine Verpflichtung des Arztes bestehe jedoch zu unerprobten Maßnahmen der Medizin. (54f)
  • Lackner sieht in der Beendigung der Therapie die Erfüllung von § 218 StGB. Dabei schließt er sich Hilgendorf an.

Befürworter eines Behandlungsrechts der Ärzte sind:

  • Merkel verweist auf die soziale Ethik des ärztlichen Handelns. (55f)

Gegen die Behandlung von Marion Ploch sind:

  • Koch sieht kein strafbewehrtes Behandlungsverbot für die Erlanger Ärzte. Die Würde des ungeborenen Kindes verneint er in Hinblick auf die in-vitro-Fertilisation. § 218 StGB beziehe sich nur auf lebende Mütter. Das Embryonenschutzgesetz greife nicht, weil es sich nicht um ein in-vitro-Kind handle. Eine Rettungspflicht des ungeborenen Kindes sei jedoch dann gegeben, wenn das Kind im Zeitpunkt des Todes der Mutter extrauterin lebensfähig sei. Koch lehnt ein Behandlungsrecht der Ärzte ab. (57-60)
  • Frommel verneint eine Behandlungspflicht der Ärzte. Verfassungsrechtlich gebe es keine Grundrechtsträgerschaft des ungeborenen Kindes, sondern nur einen objektiven Lebensschutz-Gedanken als Prinzip der Verfassung. Folglich gebe es juristisch kein Lebensrecht für das ungeborene Kind. (60f)
  • Giesen und Poll sehen den Erlanger Fall strafrechtlich unlösbar, da die bestehende Gesetzeslage für diese Konstellation untauglich sei. Von einem Lebensrecht des Kindes könne nur dann gesprochen werden, wenn das Kind extrauterin lebensfähig ist. Mutter und ungeborenes Kind sieht er als "Schicksalsgemeinschaft". Auch sei es für das Kind unzumutbar, aus einer Toten geboren worden zu sein. Im Einzelfall könne sogar eine Pflicht der Ärzte zur Beendigung der Therapie bestehen. (61f)
  • Heuermann sieht die Menschenwürde der Frau und des Kindes durch das Handeln der Ärzte als verletzt an. Aus dem durch die Presse bekanntgewordenen Verhaltens der Ärzte vor und nach Eintritt des Hirntodes sei zu schließen, dass die Ärzte selbst keine Rettungschance für das Kind gesehen hätten. Daher könne man nicht von einem Notstand ausgehen. (62-65)

Sonstige Schriften

Im Jahr 2006 schrieb Gert Brüggemeier über Marion Ploch: "Für die Tote wurde ein Betreuer bestellt - ein juristisches Paradox! Etwa einen Monat später endete dieses - medizinische und juristische - Experiment durch eine Fehlgeburt.
Der wichtigste Anwendungsfall für die Feststellung des Todeszeitpunktes ist dagegen die Transplantationsmedizin. ..."[35]

25 Jahre Erlanger Baby

Das Leben hat Vorfahrt. Diese Grundhaltung stand im Jahr 1992 Pate, als man in Erlangen versuchte, das Leben des ungeborenen Kindes der schwangeren Hirntote Marion Ploch zu retten.

Am 05.10.1992 verunglückte die 18-jährige Marion Ploch auf einer Landstraße. Mit schwerem Schädel-Hirn-Tauma wurde sie per Hubschrauber in die Uni-Klinik Erlangen geflogen. Dort wurde eine massive Hirnschwellung und eine Schädel-Basis-Fraktur diagnostiziert, was eine sehr infauste Prognose bedeutet. Am 8.10. wurde an Marion Ploch der Hirntod festgestellt.

Die Ärzte hätten Marion Ploch gerne Organe entnommen, doch die Eltern waren dagegen. In Sorge, dass sich die Ärzte sich nicht an ihr "Nein" halten, wandte sich Marions Vater an die Presse. "Sie wollen meine Tochter komplett zerlegen. ... Helfen Sie mir, wir müssen an die Öffentlichkeit."

Bereits am 09.10.1992 erschien der entsprechende Artikel, doch in der Klinik wurde an Marion Ploch eine Schwangerschaft festgestellt. Sie war in der 15. Schwangerschaftswoche (SSW). Damit war für die Ärzte die Frage um Organspende vom Tisch. Jetzt ging es ihnen, das Leben des ungeborenen Kindes zu retten. Hierzu bekamen sie von Marions Eltern auch die Zustimmung. Wenige Tage später wurde vom Amtsgericht Hersbruck für die Interessen des ungeborenen Kindes ein Betreuer bestellt. Sie alle griffen in Haltung und Handlung dem Urteil des Bundesgerichtshofes vom 28.05.1993 voraus, in dem es heißt:

Art. 1 Abs. 1 GG erklärt die Würde des Menschen für unantastbar und verpflichtet alle staatliche Gewalt, die Menschenwürde zu achten und zu schützen. Wo menschliches Leben existiert, kommt ihm Menschenwürde zu. Nicht entscheidend ist, ob sich der Träger dieser Würde bewusst ist oder sie selbst zu wahren weiß. Die von Anfang an im menschlichen Sein angelegten potentiellen Fähigkeiten genügen, um die Menschenwürde zu begründen.

Durch den Zeitungssartikel war Marion Ploch bundesweit bekannt. Es entstand eine öffentliche Diskussion darüber, ob man das Leben des ungeborenen Kindes wirklich retten sollte. Oft wurde die Diskussion unsachlich, aber mit kräftigen Worten geführt. Alice Schwarzer nannte es ein "sehr zynisches, menschenverachtendes Experiment". Politikerinnen verschiedenster Parteien sprachen von "Perversion der Menschlichkeit", "Mensch als Forschungsobjekt" und "Zerstörung der kindlichen Seele". Marion Ploch wurde als "Gebärkörper" bezeichnet, von Alice Schwarzer als „Gebärmaschine“.

Marion Ploch war kein Novum. Weltweit waren zu diesem Zeitpunkt 6 vergleichbare Fälle bekannt. Bei 5 konnte das Leben des Kindes gerettet werden. Im Jahr 1991 wurde in Stutgart aus der komatösen Gabi Siegel in der 28. SSW ein gesundes Kind entbunden. Gabi Siegel fiel in der 19. SSW ins Koma. Es wurde an ihr aus verschiedenen Gründen bewusst keine Hirntoddiagnostik durchgeführt, aber die Ärzte waren überzeugt, dass Gabi Siegel hirntot war.

Es spielten verschiedene Faktoren zusammen, dass die Diskussion sehr emotional geführt wurde. Sie endete abrupt am 16.11.1992 mit der vorzeiten Geburt, zu der eine Infektion geführt hat und die das Kind nicht überlebte.

Eine große Rolle spielte dabei auch das mangelhafte Verständnis von Hirntod. Zwar wurde durch das „Erlanger Baby“ Marion Ploch und der Hirntod populär, aber im rechten Verständnis um den Hirntod sind wir seit diesen 25 Jahren noch keinen deutlichen Schritt weiter. Noch immer werden schwangere Hirntote als Argument aufgeführt, dass Hirntote keine Tote sind, denn aus Toten kann kein lebendes Kind geboren werden. Diese Begründung wurde sogar von der Minderheit des Deutschen Ethikrates im Positionspapier aus dem Jahr 2015 genannt.

Rückblickend muss man sagen, dass es ein sehr realistischer Versuch war, das Leben des ungeborenen Kindes zu retten. Gabi Siegel war 32 Jahre alt, Marion Ploch 18 Jahre alt. Wie die Studie von Alan Shewmon (1998) belegt, kann der Blutkreislauf von Hirntoten bei Fortsetzung der intensivmedizinischen Behandlung länger aufrecht erhalten, je jünger die Hirntoten sind. Damit hatte Marion Ploch eine reale Chance zur Geburt eines lebenden Kindes.

Die Erlanger Erfahrungen führten dazu, dass man – zumindest in Deutschland – bei schwangeren Hirntoten erst nach der Geburt des lebenden Kindes an die Öffentlichkeit geht. Im Jahr 2008 gaben die Erlanger Ärzte erst Monate später der Geburt des Kindes bekannt.

In der Zwischenzeit hat sich die Medizin weiterentwickelt. Im Jahr 2016 wurde in Brasilien an der 21-jährigen Frankielen der Hirntod festgestellt. Sie in der 9. SSW. Im Jahr 2017 hat sie in der 26. SSW ihre beiden Zwillinge lebend geboren. Damit ist die aktuelle Grenze der Machbarkeit der Medizin aufgezeigt, um das ungeborene Leben von schwangeren Hirntoten zu retten.

Anhang

Siehe

Siehe auch: Deutsche schwangere Hirntote

Quellen

http://www.abipur.de/referate/stat/679076353.html Zugriff am 7.11.2015.

Anmerkungen

  1. Offensichtlich stand zunächst die Frage um Organspende im Raum. Anders sind die Worte des Vaters nicht zu erklären. Eine vorliegende Schwangerschaft schließt jedoch Organspende aus. - Es ist nach vorliegenden Berichten unklar, ob man am 8.10. bereits von der Schwangerschaft wusste. Vorstellbar ist, dass die Schwangerschaft von Marion Ploch den Ärzten zunächst unbekannt war. Daher wurde sie mit der infausten Prognose von den Ärzten zunächst als mögliche Organspederin angesehen. Vielleicht wurde dies bereits im Vorfeld der Hirntoddiagnostik mit den Eltern so besprochen. Mit der Feststellung des Hirntods wäre die Möglichkeit zur Organspende bestanden, wenn da nicht die Schwangerschaft vorgelegen hätte.
    Nur eine im Raum gestandene Organspende erklären die panischen Worte des Vaters "Sie wollen meine Tochter komplett zerlegen." Warum am 8.10. den Eltern nicht klar gesagt wurde, dass die Frage um Organspende durch die bestehende Schwangerschaft vom Tisch ist, bleibt offen. Fest steht, dass die Eltern später der Fortsetzung der Therapie zugestimmt haben.
  2. Das erste Kind, das aus einer hirntoten Mutter geboren wurde, war Anfang der 80er Jahre in den USA.
  3. Am 5.10. war der Unfall. Marion Ploch war in der 15. SSW. Am 16.11. starb das Kind 19. SSW. So steht es im Artikel von Wikipedia. = Hier liegt ein Rechenfehler vor: Vom 5.10. bis 16.11. sind es genau 5 Wochen. D.h. entweder war Marion Ploch am 5.10. in der 14. SSW oder das Kind starb am 16.11. in der 20. SSW.
  4. Von 1982-1998 war die CDU/CSU mit Helmut Kohl als Bundeskanzler an der Regierung. - Die Opposition nutzte jede Gelegenheit um "aufzuzeigen", was momentan im Lande läuft, wie schlecht das Land regiert wird. - 12 Monate vor dem Unfall von Marion Ploch wurde in Stuttgart Max Siegel nach 9 Wochen Hirntod seiner Mutter lebend geboren. Damals nahm kaum jemand Notiz davon. Die knapp 6 Wochen Hirntod von Marion Ploch wurden hingegen politisch ausgeschlachtet.
  5. Der Verfasser des Abi-Referats schrieb dazu: "Seine Stellungnahme drückt wohl den überwiegenden Anteil der allgemeinen Kritik aus, denn es schien vielen sehr unglaubwürdig, dass es der Leib einer Toten war, der das Fieber entwickelte und daraufhin die Kontraktionen vollführte." - Dies zeigt auf, wie wichtig es ist, die BürgerInnen gut über den Hirntod aufzuklären.

Einzelnachweise

  1. Zeit. Kasse und künstliche Zeugung. (16.9.1983) In: http://www.zeit.de/1983/38/kasse-und-kuenstliche-zeugung Zugriff am 22.10.2016.
  2. http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-13681754.html (Spiegel 23.11.1992) Zugriff am 31.1.2014.
  3. a b c http://www.zeit.de/1992/45/schneewittchens-kind/seite-2 (Zeit 30.10.1992) Zugriff am 31.1.2014.
  4. http://www.zeit.de/1992/45/schneewittchens-kind/seite-3 (Zeit 30.10.1992) Zugriff am 30.1.2014.
  5. http://www.focus.de/gesundheit/news/erlangen-hirntote-bringt-kind-zur-welt_aid_443468.html (Focus 9.10.2009) Zugriff am 30.1.2014.
  6. https://de.wikipedia.org/wiki/Erlanger_Baby Zugriff am 30.1.2014.
  7. Schlake, Roosen: Der Hirntod als der Tod des Menschen, Seite 82.
  8. Schlake, Roosen: Der Hirntod als der Tod des Menschen, Seite 84.
  9. http://www.focus.de/kultur/medien/fernsehen-schneewittchens-baby_aid_148273.html (Focus 12.9.1994) Zugriff am 30.2.2014.
  10. http://www.kalenderblatt.de/index.php?what=thmanu&manu_id=1820&tag=16&monat=11&year=2013&dayisset=1&lang=de Zugriff am 30.1.2014.
  11. a b c d e https://de.wikipedia.org/wiki/Erlanger_Baby Zugriff am 30.1.2014.
  12. a b http://www.abipur.de/referate/stat/679076353.html Zugriff am 30.1.2014.
  13. a b http://www.kalenderblatt.de/index.php?what=thmanu&manu_id=1820&tag=16&monat=11&year=2013&dayisset=1&lang=de Zugriff am 30.1.2014.
  14. http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-13681754.html (Spiegel 23.11.1992) Zugriff am 31.1.2014.
  15. Vgl. FAZ (Frankfurter Allgemeine Zeitung) vom 24.10.1992, S. 8.
  16. Regine Kiesecker: Die Schwangerschaft einer Toten. Strafrecht an der Grenze von Leben und Tod – Der Erlanger und der Stuttgarter Baby-Fall. In: Erwin Deutsch, Adolf Laufs, Hans-Ludwig Schreiber (Hg.): Recht & Medizin. Bd. 34. Frankfurt 1996, 28.
  17. Regine Kiesecker: Die Schwangerschaft einer Toten. Strafrecht an der Grenze von Leben und Tod – Der Erlanger und der Stuttgarter Baby-Fall. In: Erwin Deutsch, Adolf Laufs, Hans-Ludwig Schreiber (Hg.): Recht & Medizin. Bd. 34. Frankfurt 1996, 28f.
  18. FAZ vom 24.10.1992, S. 8; laut Mitteilung von Prof. Scheele, Hirntod und Schwangerschaft, S. 19 wurde ein EEG durchgeführt, zusätzlich der Apnoetest, es wurden alle Hirnbasisreflexe überprüft und es wurde eine Dopplersonographie der arteria cerebri media vorgenommen.
  19. Laut Mitteilung des Rechtsmediziners Wuermeling in Hirntod und Schwangerschaft, S. 21, weigerte sich der zuständige Standesbeamte allerdings, den Tod zu beurkunden, mit der Begründung, er stehe sonst später vor der Notwendigkeit, die Geburt eines Kindes zu bezeugen, das keine Mutter habe. Die Beurkundung des Todes der Frau wurde nachträglich doch vorgenommen, nachdem das Kind verstorben war.
  20. Regine Kiesecker: Die Schwangerschaft einer Toten. Strafrecht an der Grenze von Leben und Tod – Der Erlanger und der Stuttgarter Baby-Fall. In: Erwin Deutsch, Adolf Laufs, Hans-Ludwig Schreiber (Hg.): Recht & Medizin. Bd. 34. Frankfurt 1996, 29.
  21. Regine Kiesecker: Die Schwangerschaft einer Toten. Strafrecht an der Grenze von Leben und Tod – Der Erlanger und der Stuttgarter Baby-Fall. In: Erwin Deutsch, Adolf Laufs, Hans-Ludwig Schreiber (Hg.): Recht & Medizin. Bd. 34. Frankfurt 1996, 31.
  22. In Pressemitteilungen wurde dagegen von Überlegungen gesprochen, eine Herz-Lungen-Maschine oder eine künstliche Niere einzusetzen.
  23. Regine Kiesecker: Die Schwangerschaft einer Toten. Strafrecht an der Grenze von Leben und Tod – Der Erlanger und der Stuttgarter Baby-Fall. In: Erwin Deutsch, Adolf Laufs, Hans-Ludwig Schreiber (Hg.): Recht & Medizin. Bd. 34. Frankfurt 1996, 32.
  24. Regine Kiesecker: Die Schwangerschaft einer Toten. Strafrecht an der Grenze von Leben und Tod – Der Erlanger und der Stuttgarter Baby-Fall. In: Erwin Deutsch, Adolf Laufs, Hans-Ludwig Schreiber (Hg.): Recht & Medizin. Bd. 34. Frankfurt 1996, 33.
  25. Regine Kiesecker: Die Schwangerschaft einer Toten. Strafrecht an der Grenze von Leben und Tod – Der Erlanger und der Stuttgarter Baby-Fall. In: Erwin Deutsch, Adolf Laufs, Hans-Ludwig Schreiber (Hg.): Recht & Medizin. Bd. 34. Frankfurt 1996, 34.
  26. Regine Kiesecker: Die Schwangerschaft einer Toten. Strafrecht an der Grenze von Leben und Tod – Der Erlanger und der Stuttgarter Baby-Fall. In: Erwin Deutsch, Adolf Laufs, Hans-Ludwig Schreiber (Hg.): Recht & Medizin. Bd. 34. Frankfurt 1996, 34.
  27. Vgl. die Überschrift der Berichterstattung der SZ vom 17.10.92, S. 16, "Turnübungen mit einer Toten".
  28. Regine Kiesecker: Die Schwangerschaft einer Toten. Strafrecht an der Grenze von Leben und Tod – Der Erlanger und der Stuttgarter Baby-Fall. In: Erwin Deutsch, Adolf Laufs, Hans-Ludwig Schreiber (Hg.): Recht & Medizin. Bd. 34. Frankfurt 1996, 35.
  29. Scheele, Hirntod und Schwangerschaft, S. 17, unter Hinweis auf Aussagen des zugezogenen Endokinologen.
  30. Regine Kiesecker: Die Schwangerschaft einer Toten. Strafrecht an der Grenze von Leben und Tod – Der Erlanger und der Stuttgarter Baby-Fall. In: Erwin Deutsch, Adolf Laufs, Hans-Ludwig Schreiber (Hg.): Recht & Medizin. Bd. 34. Frankfurt 1996, 35.
  31. Regine Kiesecker: Die Schwangerschaft einer Toten. Strafrecht an der Grenze von Leben und Tod – Der Erlanger und der Stuttgarter Baby-Fall. In: Erwin Deutsch, Adolf Laufs, Hans-Ludwig Schreiber (Hg.): Recht & Medizin. Bd. 34. Frankfurt 1996, 36.
  32. a b Regine Kiesecker: Die Schwangerschaft einer Toten. Strafrecht an der Grenze von Leben und Tod – Der Erlanger und der Stuttgarter Baby-Fall. In: Erwin Deutsch, Adolf Laufs, Hans-Ludwig Schreiber (Hg.): Recht & Medizin. Bd. 34. Frankfurt 1996, 40.
  33. Regine Kiesecker: Die Schwangerschaft einer Toten. Strafrecht an der Grenze von Leben und Tod – Der Erlanger und der Stuttgarter Baby-Fall. In: Erwin Deutsch, Adolf Laufs, Hans-Ludwig Schreiber (Hg.): Recht & Medizin. Bd. 34. Frankfurt 1996, 41.
  34. Regine Kiesecker: Die Schwangerschaft einer Toten. Strafrecht an der Grenze von Leben und Tod – Der Erlanger und der Stuttgarter Baby-Fall. In: Erwin Deutsch, Adolf Laufs, Hans-Ludwig Schreiber (Hg.): Recht & Medizin. Bd. 34. Frankfurt 1996, 42.
  35. Gert Brüggemeier: Haftungsrecht: Struktur, Prinzipien, Schutzbereich. Enzyklopädie der Rechts- und Staatswissenschaft. Abteilung Rechtswissenschaft. Berlin 2006, 221f. In: https://books.google.de/books?id=Tj0MSDeBDzsC&pg=PA211&lpg=PA211&dq=%22atria+mortis%22+herz+lunge&source=bl&ots=LQGyHU9DRl&sig=lH-n9SBaPIXUnew1OjU9hSjkWTY&hl=de&sa=X&ved=0ahUKEwivgcfE_9_PAhUsKMAKHUCUC8YQ6AEIGzAC#v=onepage&q=%22atria%20mortis%22%20herz%20lunge&f=false Zugriff am 18.10.2016.