Initiative gegen Mordärzte

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Georg Meinecke gibt in seinem im Jahre 2013 erschienen Buch "Organtransplantation. Gottes oder Satans Werk"[1] auf den Seiten 44 und 46 an, dass die "Initiative gegen Mordärzte" am 18. Mai 2012 bei der Staatsanwaltschaft beim Landgericht Berlin ein Strafanzeige "wegen Mordes und Bildung einer kriminellen Vereinigung" eingereicht hätten, nennt aber keine Namen.

xyz://www.spkpfh.de/Strafanzeige_wegen_Mordes_gegen_Bundesaerztekammer_DSO.pdf[Anm. 1]
Unter diesem Link ist die PDF-Datei der Strafanzeige im Internet, aber ohne Namen der Unterzeichnenden. - Google bringt 18 Internetseiten mit "Initiative gegen Mordärzte", doch ohne Namen der Personen. - Google bringt zum Aktenzeichen "234 Js 208/12" drei Internetseiten, doch auch diese ohne weitere Informationen zu den Personen.

Am 28.11.2013 wurde eine Anfrage an das Justizministerium Berlin gerichtet, die Namen der Unterzeichnenden zu nennen.[Anm. 2]

Auf Nachfrage vom 29.10.2014 (über 10 Monate später) kam die Antwort, dass diese Information bei der Staatsanwaltschaft in Berlin angefragt werden soll.[Anm. 3]Eine entsprechende Anfrage an die Staatsanwaltschaft Berlin wurde am 17.11.2014 auf postalischem Wege abgesendet. In der Antwort der Staatsanwaltschaft Berlin vom 27.11.2014 wurden die Namen der Kläger nicht mitgeteilt, "da insofern kein berechtigtes Interesse an der Übermittlung erkennbar ist".[Anm. 4]

Das Ermittlungsverfahren wurde am 29.05.2012 gemäß § 170 Absatz 2 der Strafprozessordnung eingestellt.

Strafanzeige gegen die Bundesärztekammer und die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) wegen Mordes und Bildung einer kriminellen Vereinigung


Anhang

Anmerkungen

  1. Zugriff 22.11.2014. - Fakt ist, dass diese Strafanzeige im Internet einzig unter www.spkpfh.de steht, der Seite des „Sozialistische Patientenkollektiv (SPK)“. Sie ist in Wikipedia beschrieben.
  2. Der Wortlaut des Schreibens:
    Sehr geehrte Damen und Herren,
    ich bin Klaus Schäfer, Klinikseelsorger in Karlsruhe, Autor der Bücher "Pro und Contra zur Organspende":
    http://www.amazon.de/gp/product/3848204126
    http://www.amazon.de/gp/product/3848204886
    Georg Meinecke gibt in seinem im Jahre 2013 erschienen Buch "Organtransplantation. Gottes oder Satans Werk" auf den Seiten 44 und 46 an, dass die "Initiative gegen Mordärtze" am 18. Mai 2012 bei der Staatsanwaltschaft beim Landgericht Berlin ein Strafanzeige "wegen Mordes und Bildung einer kriminellen Vereinigung" eingereicht hätten.
    Ich suche nun nach Namen, die diese Strafanzeige unterschrieben haben.
    xyz://www.spkpfh.de/Strafanzeige_wegen_Mordes_gegen_Bundesaerztekammer_DSO.pdf Unter diesem Link ist die PDF-Datei der Strafanzeige im Internet, aber ohne Namen der Unterzeichnenden.
    Google brachte mir heute 18 Internetseiten mit "Initiative gegen Mordärzte", doch ohne weitere Informationen zu den Personen.
    Google bringt zum Aktenzeichen 234 Js 208/12 vier Internetseiten, doch auch diese ohne weitere Informationen zu den Personen.
    Ich schreibe derzeit an einem Buch über Hirntod. Dabei will ich auch diese Strafanzeige mit aufnehmen, aber mit den Namen der Unterzeichnenden.
    Ich bitte Sie daher, mir die Namen der Unterzeichnenden mitzuteilen.
    Mit freundlichen Grüßen,
    Klaus Schäfer
  3. Es ist unfassbar, dass unter Nennung der Klage (Mord und Bildung einer kriminellen Vereinigung), Datum (18.5.2012) und Aktenzeichen (234 Js 208/12) es so schwierig ist, die Namen der Unterzeichnenden zu erfahren.
    Alle Anzeichen sprechen dafür, dass Georg Meinecke zur "Initiative gegen Mordärzte" gehört oder ihr zumindest nahe steht. Anders ist es nicht zu erklären, dass er bei so großer Verschwiegenheit dieser Anzeige er davon weiß.
  4. Auf Ihr Schreiben vom 17.11.2014 teile ich Ihnen mit, dass hiesiges Ermittlungsverfahren am 29.05.2012 gemäß § 170 Absatz 2 der Strafprozessordnung eingestellt wurde.
    Auskünfte zur Person des Anzeigeerstatters oder weiterer Personen in diesem Zusammenhang werden versagt, da insofern kein berechtigtes Interesse an der Übermittlung erkennbar ist (§ 475 Abs. 1 i.V.m. Abs. IV der Strafprozessordnung).
    Diese ergeben sich weder aus Ihrer Position als Betreiber einer Internetseite noch als Buchautor.
    Mit freundlichen Grüßen

    § 170 der Strafprozessordnung besagt:
    "§ 170 [Entscheidung über eine Anklageerhebung]
    (1) Bieten die Ermittlungen genügenden Anlaß zur Erhebung der öffentlichen Klage, so erhebt die Staatsanwaltschaft sie durch Einreichung einer Anklageschrift bei dem zuständigen Gericht.
    (2) Andernfalls stellt die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein. Hiervon setzt sie den Beschuldigten in Kenntnis, wenn er als solcher vernommen worden ist oder ein Haftbefehl gegen ihn erlassen war; dasselbe gilt, wenn er um einen Bescheid gebeten hat oder wenn ein besonderes Interesse an der Bekanntgabe ersichtlich ist." § 475 Abs. 1 i.V.m. Abs. IV der Strafprozessordnung besagt:
    "Für eine Privatperson und für sonstige Stellen kann, unbeschadet der Vorschrift des § 406e, ein Rechtsanwalt Auskünfte aus Akten erhalten, die dem Gericht vorliegen oder diesem im Falle der Erhebung der öffentlichen Klage vorzulegen wären, soweit er hierfür ein berechtigtes Interesse darlegt. Auskünfte sind zu versagen, wenn der hiervon Betroffene ein schutzwürdiges Interesse an der Versagung hat." (http://dejure.org/gesetze/StPO/475.html Zugriff am 3.12.2014.

Einzelnachweise

  1. xyzs://wissenschaft3000.files.wordpress.com/2013/06/organtransplantationen-gottes-oder-satanswerk.pdf Zugriff am 22.11.2014.