Ilona Leska: Unterschied zwischen den Versionen

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Siehe: [[Todeserklärung]]
Siehe: [[Todeserklärung]]


{{Zitat2|Die Hirntodkriterien, die 1968 durch die Ad-Hoc-Kommission festgelegt worden sind, wurden in ihrer Gesamtheit  bereits  1969  von  der  Harvard  Medical  School  widerrufen.  Neue  Kriterien,  die  weniger restriktiv waren als die vorhergehenden, wurden eingeführt. (11)}}
Leider gibt die Verfasserin den Grund dieses Widerrufes nicht an. Es deutet jedoch alles darauf hin, dass rasch erkannt wurde, dass die völlige Reflexlosigkeit des [[ZNS]] ([[Gehirn]] und [[Rückenmark]]) bei keinem Hirntoten gegeben ist. Alle Hirntote sind zu Reflexen des Rückenmarks fähig, da dieses noch funktioniert. Daher war diese Korrektur bereits 1969 notwendig.
{{Zitat2|Der  nach  den  Harvard-Kriterien  von  1968  diagnostizierte  „Hirntote“  zeigte  keinerlei  Reflexreaktionen mehr.  Mittlerweile  gelten  in  den  USA  und  in  Europa  bei  Frauen  14  und  bei  Männern  17  mögliche Reflexe  mit  der  Hirntoddefinition  als  vereinbar. (11)}}
Auch 1968 hatten die Hirntote noch [[spinale Reflexe]]. Das war aber den Leuten der Ad-Hoc-Kommission damals nicht klar. Daher verfassten sie ein falsches Kriterium, das sie selbst 1969 nachbessern mussten.
{{Zitat2| 75  Prozent  aller  heute  diagnostizierten  Hirntoten können sich laut Statistik noch bewegen 17 . Reflexe der Fußsohle, der Extremitäten, der Achillesferse und  Reflexe  der  Finger,  des  Nackens,  des  Bauches,  Rumpfbeugereflexe  sowie  Unterleib-,  Vaginal-, oder Analreflexe können auftreten. Durch Stiche können davon elf ausgelöst werden. Reaktionen auf Reize  im  Bereich  des  Rückenmarks  und  der  Wirbelsäule  werden  zu  den  klinischen  Kriterien  der Hirntoddiagnostik gezählt (vgl. BEXTEN 2009, S. 11). (11)}}
Siehe: [[spinale Reflexe]]
{{Zitat2|„Die sogenannten Spinalwesen sind in meinen Augen Menschen mit einem intakten Rückenmark, die wahrnehmen und erleben. Sie antworten motorisch und leben in Beziehung zu ihrer Umwelt. Es gibt überhaupt kein Lebewesen, das nicht in Beziehung zur Umwelt existiert“ (12)}}
Siehe: [[Stein]]
{{Zitat2|„Wenn  man  das  Rückenmark  vom  Gehirn  trennt,  obwohl  es  eigentlich  begrifflich  zum  zentralen Nervensystem gehört, ist das verrückt“ (12)}}
Der nächste Schritt wäre, das [[Nervensystem]] gesamte Nervensystem zu fordern, ähnlich wie einige [[Kritiker]] beim [[Bauchhirn]].
{{Zitat2|Während die Befürworter des Hirntodes die Lazarus-Zeichen lediglich als Spinalreflexe und Hirntote als Leichen, die keine Schmerzen mehr empfinden können, bezeichnen, verweisen Gegner darauf, dass Hirntote durchaus ihre Umwelt wahrnehmen und empfinden können. Diese Diskrepanz wird in den nachfolgenden Ausführungen weiter aufgezeigt werden. (13)}}
{{Zitat2|Während die Befürworter des Hirntodes die Lazarus-Zeichen lediglich als Spinalreflexe und Hirntote als Leichen, die keine Schmerzen mehr empfinden können, bezeichnen, verweisen Gegner darauf, dass Hirntote durchaus ihre Umwelt wahrnehmen und empfinden können. Diese Diskrepanz wird in den nachfolgenden Ausführungen weiter aufgezeigt werden. (13)}}
{{Zitat2| HANS-JOACHIM GRAMM stellte bei Untersuchungen fest, dass bei zwei von insgesamt 30 hirntoten Organspendern nicht nur ein sprunghafter Anstieg des Adrenalins sondern auch des Noradrenalins und Dopamins, sowie von Herzfrequenz und Blutdruck zu verzeichnen war. Unklar ist, ob dies Reflexe des Rückenmarks sind oder Schmerzreaktionen. Aus diesem Grund wurde im Jahr 2000 für hirnstammtote Organspender gefordert, dass diese bei der Explantation eine Vollnarkose erhalten sollten (vgl. MÜLLER 2011, S. 3). (26)}}
{{Zitat2| HANS-JOACHIM GRAMM stellte bei Untersuchungen fest, dass bei zwei von insgesamt 30 hirntoten Organspendern nicht nur ein sprunghafter Anstieg des Adrenalins sondern auch des Noradrenalins und Dopamins, sowie von Herzfrequenz und Blutdruck zu verzeichnen war. Unklar ist, ob dies Reflexe des Rückenmarks sind oder Schmerzreaktionen. Aus diesem Grund wurde im Jahr 2000 für hirnstammtote Organspender gefordert, dass diese bei der Explantation eine Vollnarkose erhalten sollten (vgl. MÜLLER 2011, S. 3). (26)}}
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{{Zitat2|Die Hirntodkriterien, die 1968 durch die Ad-Hoc-Kommission festgelegt worden sind, wurden in ihrer Gesamtheit  bereits  1969  von  der  Harvard  Medical  School  widerrufen.  Neue  Kriterien,  die  weniger restriktiv waren als die vorhergehenden, wurden eingeführt. (11)}}
Leider gibt die Verfasserin den Grund dieses Widerrufes nicht an. Es deutet jedoch alles darauf hin, dass rasch erkannt wurde, dass die völlige Reflexlosigkeit des [[ZNS]] ([[Gehirn]] und [[Rückenmark]]) bei keinem Hirntoten gegeben ist. Alle Hirntote sind zu Reflexen des Rückenmarks fähig, da dieses noch funktioniert. Daher war diese Korrektur bereits 1969 notwendig.
{{Zitat2|Der  nach  den  Harvard-Kriterien  von  1968  diagnostizierte  „Hirntote“  zeigte  keinerlei  Reflexreaktionen
mehr.  Mittlerweile  gelten  in  den  USA  und  in  Europa  bei  Frauen  14  und  bei  Männern  17  mögliche
Reflexe  mit  der  Hirntoddefinition  als  vereinbar 16 .
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Siehe: [[Wolfgang Waldstein]]
Siehe: [[Wolfgang Waldstein]]


{{Zitat2|


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{{Zitat2|
{{Zitat2|Weltweit gibt es unterschiedliche Hirntodkriterien. Aus diesem Grund ist es schwer nachzuvollziehen, warum an einem Ort der Erde ein Patient bereits für hirntot erklärt werden kann, während er an einem anderen Ort noch als lebend bezeichnet wird. (13)}}
Auch wenn es weltweit verschiedene Definitionen von Hirntod gibt, so hat [[D/A/CH]] mit dem [[Gesamthirntod]] die umfassendste Definition.


{{Zitat2|


{{Zitat2|
{{Zitat2|In  Deutschland  hat  der  Gesetzgeber  mit  dem  neuen  Transplantationsgesetz  keine  gesetzlichen Regelungen getroffen, die die Kriterien zur Feststellung des Hirntodes festschreiben. (13)}}
Es wird zwar § 16 und § 3 [[TPG]] genannt, aber kein Wort davon, dass vor der Organentnahme "der Tod des Organ- oder Gewebespenders" (§ 3 Abs. 1 [[TPG]]), d.h. "der endgültige, nicht behebbare Ausfall der Gesamtfunktion des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstamms" (§§ 3, 9 und 16 [[TPG]]), festgestellt sein muss.


{{Zitat2|
{{Zitat2|Die DSO sagt, dass in Deutschland als Hirntod der Zustand des gesamten Gehirns bezeichnet wird, bei dem  die  irreversibel  erloschenen  Funktionen  des  Kleinhirns,  des  Großhirns  und  des  Hirnstamms diagnostiziert  werden,  wobei  die  Herz-Kreislauffunktion  und  die  Atmung  künstlich  aufrechterhalten werden (vgl. DSO 2014 b, o. S.). (14)}}
Hierbei entsteht der Eindruck, dass die [[DSO]] den [[Gesamthirntod]] definiert habe. Dabei wurde dies bereits 1997 mit der Einführung des [[TPG]] in den §§ 3, 9 und 16 so definiert.


{{Zitat2|
{{Zitat2|Die vorgeschriebene Diagnostik der Bundesärztekammer erfasst nur bestimmte Bereiche des Gehirns. Bei  den  Patienten,  bei  denen  eine  apparative  Diagnostik  nicht  vorgeschrieben  ist,  brauchen  nur  die Funktionen des Hirnstammes untersucht zu werden. Dabei werden die Funktionen des Kleinhirns, des Kortex und des Mittelhirns nicht diagnostiziert. (16)}}
()


{{Zitat2|
{{Zitat2|Laut Transplantationsgesetz muss nach § 5 beim Organspender der Hirntod von zwei Ärzten, die dafür qualifiziert  sind,  unabhängig  voneinander  diagnostiziert  werden.  Diese  dürfen  weder  beim  Explantationsvorgang des Spenders noch an deren Organübertragung beteiligt sein (vgl. DSO 2014 b, o. S.). (17)}}
Dabei könnte der Eindruck entstehen, dass die [[DSO]] gleichrangig zum [[TPG]] steht. Dabei ist die [[DSO]] nur eines der ausführenden Organe, ebenso auch die [[BZgA]] und [[ET]].


{{Zitat2|
{{Zitat2|Wie SPIEGEL ONLINE am 11.01.2015 berichtete wurde im Raum Bremerhaven/Bremen ein weiterer Fall einer Falschdiagnose vom Dezember 2014 bekannt. Nachdem der Bauchraum des Patienten zum Zwecke  der  Organentnahme  bereits  eröffnet  war,  wurde  der  Fehler  bemerkt  und  die  geplante Explantation  abgebrochen. (18)}}
Siehe: [[Skandale#Bremen]]


{{Zitat2|Neueste wissenschaftliche Forschungsergebnisse sagen aus, dass Hirntote sich im Sterbeprozess befinden, welcher zum Zeitpunkt einer Organentnahme noch nicht abgeschlossen ist. Niemand kann gegenwärtig beweisen, dass Hirntote keine Schmerzen mehr wahrnehmen können. Viele Indizien, die in der Masterarbeit benannt worden sind, weisen aber darauf hin. Da diese Hinweise bekannt sind, kann erwartet werden, dass auch in Deutschland bei Explantationsvorgängen zwingend Narkosemittel verabreicht werden, wie sie beispielsweise in der Schweiz vorgeschrieben sind.<br>
{{Zitat2|Er  berichtete  über  den  Krankheitsverlauf  und  die  Genesung  des  Patienten  ZACK  DUNLAP, der  im Zustand einer „ischämischen Penumbra“ war. Auf ihn trafen medizinische und gesetzliche Kriterien zu, um  seinen  Hirntod  zu  erklären. Zur  Sicherheit  der  Diagnose  wurde  der Blutdurchfluss  ergänzend mithilfe  der medizinischen  Gerätetechnik 31  geprüft. Ein  zweiter  Hirnscan  bestätigte  die Hirntod-Diagnose noch einmal. (19)}}
Wenn von Transparenz und rückhaltloser Offenheit zur Thematik der Organspende gesprochen wird, um das Vertrauen der Bevölkerung zu gewinnen und die Organspendebereitschaft zu erhöhen, dann dürfen auch diese Fakten nicht unbenannt bleiben. (83)}}
Siehe: [[Zack Dunlap]]
Siehe: [[Schmerz]] - insbesondere [[Schmerz#Schweiz]]
Es wäre redlich, wenn hier genannt werden würde, dass die Schweiz die [[Narkose]] nicht wegen vermeintlicher Schmerzen nicht vorschreibt, sondern empfiehlt, sondern um die [[spinalen Reflexe]] zu unterdrücken.<br>
Diese "viele Indizien" sind alle aus [[KAO-Schriften]]. Es ist kein Papier der Schweiz genannt, obwohl sich die Autorin darauf bezieht.


{{Zitat2|
{{Zitat2|Dr.  YOSHIO  WATANABE,  ein  japanischer  Kardiologe,  stimmte  COIMBRA  zu.  Er  sagte,  wenn  die rechtzeitige  Behandlung  der  Patienten  mit  einer  Unterkühlung 38  beginne  und  sie  dem  Apnoe-Test  nicht  ausgesetzt  würden,  hätten  die  Patienten  eine  Rückkehrchance  ins  Leben  von  60 Prozent (vgl. WATANABE 2005, S. 5). (23)}}
Diese künstliche Unterkühlung des Patienten ([[Hypothermie]]) macht nur bei [[sekundärer Hirnschädigung]] Sinn, da hierbei die Ursache (Stillstand des Blutkreislaufes; ca. 15% der Hirntote) behoben wurde und sich nun wieder erholen kann. Daher ist die [[Hypothermie]] in [[D/A/CH]] bei primärer Hirnschädigung seit Jahren Standard.


{{Zitat2|
{{Zitat2|Bei  einer  Organentnahme  ist  ein  friedliches  Sterben  im  Beisein  der  Angehörigen  nicht  möglich  (vgl. KAO 2013, S. 44 - 45). (26)}}
Siehe: [[Sterbebegleitung]]


{{Zitat2|
{{Zitat2| Das  Ende  von  Herzschlag  und  Atmung,  Totenstarre  und Augentrübung  sind  Kriterien,  die  die  Menschheit  als  Todeszeichen  seit  ewiger  Zeit  anerkennt. (28)}}
Stillstand von Herzschlag und Atmung sind seit Ende des 18. Jh. keine sichere Todeszeichen. Die Totenstarre kam erst im 19. Jh. als sicheres Todeszeichen auf.


{{Zitat2|
{{Zitat2| Organe wie Leber und Nieren arbeiten und der Spender atmet mit Hilfe der medizinischen Gerätetechnik. (29)}}
Kein Hirntoter atmet selbst, er wird beatmet.


{{Zitat2|
{{Zitat2| Er wurde darauf hingewiesen, dass bei der Bildung von Muttermilch ein Signal vom Vorderlappen der Hypophyse ausgesendet wird, das dann das Entstehen der Muttermilch ermöglicht und das Brustwachstum anregt. Für diesen Vorgang ist ein Funktionieren des Gehirns nötig. Darauf erwiderte VINCENT, dass es möglich sein könnte, dass im Gehirn noch eine minimale Hormonproduktion möglich sei (vgl. BYRNE, COIMBRA, SPAEMANN, WILSON 2005, S. 3 - 4). (31)}}
Siehe: [[Mutterkuchen]]


{{Zitat2|
{{Zitat2|„Es  gibt  einen  überwältigenden  medizinischen  und  wissenschaftlichen  Befund,  daß  das vollständige  und  unwiderrufliche  Ende  der  Gehirntätigkeit  (im  Großhirn,  Kleinhirn  und  Hirnstamm) kein Beweis für den Tod ist. Der vollkommene Stillstand von Gehirnaktivität kann nicht hinreichend  festgestellt  werden.  Irreversibilität  ist  eine  Prognose  und  nicht  eine  medizinisch feststellbare  Tatsache.  Wir  behandeln  heute  viele  Patienten  mit  Erfolg,  die  in  der  jüngsten Vergangenheit als hoffnungslose Fälle betrachtet worden waren“ (WALDSTEIN 2012 b, S. 21).  (33)}}
Siehe: [[Todesverständnis]] und [[Irreversibilität]] <br>
Bei einem sich auflösenden Gehirn, wie es bei Hirntoten der Fall ist, besteht eine Therapie nur im Austausch des Gehirns. Wenn dies möglich ist, fehlt noch immer die Datensicherung (Backup) der [[Datenbank unseres Lebens]].


{{Zitat2|
{{Zitat2|Voraussetzung hierfür ist, dass zu Lebzeiten eine Einwilligung dazu erteilt und schriftlich dokumentiert worden ist oder wenn die Einwilligung der Angehörigen zur Entnahme vorliegt (vgl. BZgA 2014 a, S. 21, 23). (34)}}
Die Voraussetzungen zur Organentnahme legt nicht die [[BZgA]] fest, sondern seit 1997 das [[TPG]] in § 3.


{{Zitat2|
{{Zitat2|Da die Nachfrage nach Spenderorganen das Angebot weit übersteigt, werden derzeitig in Deutschland nicht  nur  Organe  von  über  Sechzigjährigen,  sondern  zunehmend  auch  Organe  von  krebskranken Spendern transplantiert. (34)}}
Es gab in Deutschland für die Organspende noch nie eine [[Altersgrenze]]. Es kommt weniger auf das biologische Alter der Organe an, als vielmehr auf deren Funktionalität. Diese lässt sich feststellen. - Es sind nur bestimmte [[Krebs]]arten bei der Organspende zugelassen, z.B. primäre [[Hirntumor]]e. Siehe: [[Krebs]]


{{Zitat2|
{{Zitat2|Um  den  Mangel  an  Spenderorganen  zu  beheben,  wurde  eine  weitere  Möglichkeit  der  Organspende geschaffen.  Menschen,  die  einen  Herzstillstand  erlitten,  und  sich  als  Organspender  zur  Verfügung gestellt  haben,  werden  als  „Non-heartbeating-Donors“  (NHBD)  bezeichnet.  In  vielen  Staaten  ist  es erlaubt, ihre Organe zu Transplantationszwecken zu entnehmen (vgl. REHDER 2010, S. 106). (35)}}
[[NHBD]] bzw. [[DCD]] ist in Deutschland verboten.


{{Zitat2|
{{Zitat2|In Belgien wird die Organentnahme nach Euthanasie schon praktiziert. In den Jahren 2005 bis 2007 wurden bereits vier Patienten, die an Multipler Sklerose und neurologischen Krankheiten litten, die Organe entnommen. (35)}}
Faktisch stimmt es, aber diese Organe wurden nicht einfach entnommen. Diese Organspender haben bei vollem Bewusstsein ausdrücklich gewünscht, dass sie ihre Organe spenden wollen.


{{Zitat2|
{{Zitat2|In  Deutschland  dürfen  Organe  zu  Transplantationszwecken  nach  dem  Transplantationsgesetz  nur hirntoten Spendern entnommen werden oder wenn seit dem Herzstillstand mindestens drei Stunden vergangen sind. In den Niederlanden, Österreich und Belgien werden Spenderorgane von NHBD nach bereits  zehn  Minuten  Herzstillstand  entnommen  und  über  Eurotransplant verteilt (36)}}
In der dazugehörigen Fußnote 70 heißt es: " Diese Regelung ist für eine Entnahme von transplantierbaren Organen bedeutungslos, da nach drei Stunden Wartezeit nach einem Herzstillstand Organe nicht mehr funktionstüchtig sind (vgl. DEUTSCHER BUNDESTAG 2009, S. 128)."<br>
Der ganze Absatz von § 5 Abs. 1 [[TPG]] lautet: "Die Feststellungen nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und Abs. 2 Nr. 2 sind jeweils durch zwei dafür qualifizierte Ärzte zu treffen, die den Organ- oder Gewebespender unabhängig voneinander untersucht haben. Abweichend von Satz 1 genügt zur Feststellung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 die Untersuchung und Feststellung durch einenArzt, wenn der endgültige, nicht behebbare Stillstand von Herz und Kreislauf eingetreten ist und seitdem mehr als drei Stunden vergangen sind."<br>
Es geht somit um die "Organ- oder Gewebespender". Da nach 3 Stunden Herzstillstand Organspende nicht möglich ist, ist diese Zeitangabe für die Gewebespende. Dies hat nichts mit [[NHBD]] bzw. [[DCD]] zu tun.


{{Zitat2|
{{Zitat2|Um  Organe  wie  Herz,  Lunge,  Nieren,  Bauchspeicheldrüse,  Leber,  Dünndarm  und  Magen  zu transplantieren, ... (38)}}
Der Magen gehört nicht dazu. Nach § 1a [[TPG]] "sind vermittlungspflichtige Organe die Organe Herz, Lunge, Leber, Niere, Bauchspeicheldrüse und Darm".


{{Zitat2|
{{Zitat2|In  den  Informationsbroschüren  der  BZgA  und  der  DSO  sind  die  notwendigen  Differenzierungen  von Organ- und Gewebespende kaum erkennbar. (40)}}
Die [[DSO]] heißt "Deutsche Stiftung Organtransplantation" und koordiniert daher ausschließlich die Organtransplantation. Sie hat daher mit der Gewebespende nichts zu tun.


{{Zitat2|
{{Zitat2| Die Bundesärztekammer hat nach dem Transplantationsgesetz die geltenden Richtlinien für die Vermittlung der Organe in Deutschland erlassen (vgl. DSO 2012 c, S. 27). (40)}}
Dies hat nicht die [[DSO]] bestimmt, sondern der Gesetzgeber über § 12 [[TPG]].<ref group="Anm.">Es stimmt nachdenklich, dass eine Masterarbeit des Jahres 2015 so häufig das [[TPG]] nennt, aber kaum das [[TPG]] als Quelle angibt oder gar daraus zitiert.</ref>


{{Zitat2|
{{Zitat2|Dass die Strukturen der Transplantationsmedizin für Außenstehende schwer nachvollziehbar sind und erhebliche Mängel aufweisen, wird an nachfolgend genannten Manipulationsmöglichkeiten ersichtlich. Eurotransplant wählt die geeigneten Empfänger nach der Dringlichkeit und den Erfolgsaussichten der Transplantation aus. (42)}}
Die [[BÄK]] gibt [[ET]] ein Punktesystem vor, nach dem die gespendeten Organe zu vermitteln sind. Dem Patient mit der höchsten Punktzahl wird das Organ angeboten. Von "auswählen" kann hier nicht die Rede sein.


{{Zitat2|An diesen Feststellungen wird deutlich erkennbar, dass mangelnde Strukturen der Transplantationsmedizin  erkannt  wurden.  Diese  zu  verändern  und  zu  verbessern,  sind  dringend  anstehende  und notwendige Aufgaben. (42)}}
Die Skandale waren vor allem 2012. Die ersten Maßnahmen wurden bereits 2012 ergriffen, weitere in den Folgejahren. Von diesen Maßnahmen ist in der 2015 abgegebenen Masterarbeit jedoch kein Wort enthalten.<ref group="Anm.">Im Januar 2014 brachte die [[DSO]] die Schrift "Hintergrundinformation. Nach den Wartelisten-Manipulationen. Was hat sich geändert? Maßnahmen und Konsequenzen" heraus. Hieraus hätte im Jahr 2015 geschöpft werden können.</ref> Siehe: [[Skandale#Ma.C3.9Fnahmen_und_Konsequenzen]]


{{Zitat2| Mit der Gleichsetzung des „Hirntodes“  mit  dem  Tod  des  Menschen  wurde  es  juristisch  möglich,  an  menschliche  Organe  zu Transplantationszwecken zu gelangen, ohne Menschen nach den bis dahin geltenden Vorstellungen und gesetzlichen Regelungen zu töten. (45)
Siehe: [[Todesverständnis]]


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{{Zitat2|Neueste wissenschaftliche Forschungsergebnisse sagen aus, dass Hirntote sich im Sterbeprozess befinden, welcher zum Zeitpunkt einer Organentnahme noch nicht abgeschlossen ist. Niemand kann gegenwärtig beweisen, dass Hirntote keine Schmerzen mehr wahrnehmen können. Viele Indizien, die in der Masterarbeit benannt worden sind, weisen aber darauf hin. Da diese Hinweise bekannt sind, kann erwartet werden, dass auch in Deutschland bei Explantationsvorgängen zwingend Narkosemittel verabreicht werden, wie sie beispielsweise in der Schweiz vorgeschrieben sind.<br>
Wenn von Transparenz und rückhaltloser Offenheit zur Thematik der Organspende gesprochen wird, um das Vertrauen der Bevölkerung zu gewinnen und die Organspendebereitschaft zu erhöhen, dann dürfen auch diese Fakten nicht unbenannt bleiben. (83)}}
Siehe: [[Schmerz]] - insbesondere [[Schmerz#Schweiz]]
Es wäre redlich, wenn hier genannt werden würde, dass die Schweiz die [[Narkose]] nicht wegen vermeintlicher Schmerzen nicht vorschreibt, sondern empfiehlt, sondern um die [[spinalen Reflexe]] zu unterdrücken.<br>
Diese "viele Indizien" sind alle aus [[KAO-Schriften]]. Es ist kein Papier der Schweiz genannt, obwohl sich die Autorin darauf bezieht.


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Version vom 17. März 2019, 17:50 Uhr


Masterarbeit

Ilona Leska reichte am 03.02.2015 an der Hochschule in Mittweida ihre Masterarbeit[Anm. 1] "Organspende im Spannungsfeld verschiedener Interessen und die Notwendigkeit einer unabhängigen und ergebnisoffenen Beratung" ein.[1] Darin heißt es:

Als Teilnehmerin des ersten Ökumenischen Kirchentages 2003 in Berlin besuchte ich den Informationsstand der KAO (Kritische Aufklärung über Organtransplantationen e.V.). Erstmals wurde ich hier mit dem Thema der Organspende und der Definition des Hirntodes konfrontiert. Was ich dort auf großen Schautafeln las und sah, weckte nicht nur mein Interesse, sondern löste meine Betroffenheit aus. (1)

Mit diesen Worten beginnt das Vorwort der Masterarbeit. Damit ist auch Ilona Leska von KAO inspiriert worden.

Offenbar ist das Vertrauen in die Organspende stark erschüttert. (3)
Nach den Organspende-Skandalen der jüngsten Vergangenheit und der jahrelangen Kritik aus vielen Reihen der Bevölkerung zur einseitigen und interessengesteuerten Aufklärungspraxis der DSO werden jetzt offenbar Konsequenzen gezogen, weil das Vertrauen der Bevölkerung in die Transplantationsmedizin sehr gelitten hat. (63)
Der Hirntod wartet nicht, bis man sich entschieden hat.
Niemand weiß, wann es wen trifft - es kann jeden jederzeit treffen - das Leben belegt es.
Daher ist es sinnvoll, sich jetzt zu entscheiden.
Wer sich noch nicht entscheiden kann, soll "Nein" ankreuzen,
man kann es später - so lange man noch lebt - jederzeit ändern, ohne Angaben von Gründen.
Nach der Feststellung des Hirntodes
gibt es kein "Ich kann mich nicht entscheiden",
dann gibt es nur noch ein "Ja" oder "Nein",
so wie bei der Widerspruchsregelung.
Nach der Feststellung des Hirntodes geht es auf der Grundlage des Grundrechts der Selbstbestimmung immer um die Umsetzung des Willen des Hirntoten. Nur wenn dieser nicht festgestellt werden kann, haben die Hinterbliebenen zu entscheiden.
Außer der WSR haben bei allen anderen Regelungen
die Menschen die Möglichkeit der Nicht-Entscheidung,
was die Entscheidung durch die Hinterbliebenen zur Folge hat.
Daher ist die WSR die ideale Regelung bei der Umsetzung des Selbstbestimmungsrechts.
Ein "Nein" auf dem OSA ist besser als kein OSA.

Entscheidungen 2002-2021

Die Entscheidung zur Organspende ab dem Jahr 2002.[2] [Anm. 2]

Entscheidung 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021
Potenziell[3] 1.868 2.090 1.865 1.963 1.866 1.888 1.876 1.799 1.584 1.370 1.339 1.317 1.248 1.178 1.416 1.371 1.344 1.280
Ja: (Abs) 1.259 1.313 1.198 1.217 1.296 1.200 1.046 876 921 926 857 863 955 1.040 1.028 1.039
schriftlich 5,0 5,5 7,3 5,8 6,8 6,2 6,3 8,8 7,3 8,9 10,3 14,3 16,1 15,2 16,4 19,7 17,6 18,8 21,2 20,3
mündlich 11,6 11,8 13,0 11,1 16,1 18,4 19,9 21,9 21,8 25,8 23,2 25,8 24,8 27,9 26,7 26,7 25,4 24,8 20,8 22,3
vermutet 75,4 76,8 75,9 79,1 68,1 66,6 60,9 51,8 53,5 47,7 50,6 43,6 42,0 44,2 44,5 41,0 45.5 44,2 45,3 47,4
Hinterbliebene 8,1 5,8 3,7 3,9 8,9 8,8 12,9 17,4 17,4 17,7 15,9 16,3 17,2 12,7 12,3 12,6 11,6 12,2 12,2 9,1
Nein: (Abs) 485 537 551 565 482 486 434 402 381 358 297 282 340 293 274 241
schriftlich 1,3 1,0 2,3 2,2 1,4 0,4 0,9 1,4 1,7 1,1 1,8 2,0 2,9 3,1 4,4 4,6 4,1 3,1 4,0 4,1
mündlich 15,9 17,5 17,7 18,9 21,4 22,9 22,7 30,8 28,8 31,2 31,1 35,1 32,0 35,8 32,3 29,8 32,1 28,7 16,8 14,1
vermutet 68,3 66,1 68,7 70,8 52,4 47,5 43,6 29,4 28,8 27,1 27,6 24,6 26,0 29,3 28,3 24,8 31,2 26,6 38,3 42,7
Hinterbliebene 14,5 15,3 11,3 8,1 24,7 29,2 32,8 38,4 40,7 40,6 39,4 38,3 39,1 31,8 35,0 40,8 32,6 41,6 40,5 38,2
Nein-Anteil 26,0 27,4 29,5 29,9 25,7 27,0 27,4 29,3 28,5 27,2 23,8 23,9 24,0 21,4 21,4 20,4
Ja-Anteil 67,7 66,9 64,2 64,5 69,1 66,7 66,0 63,9 68,8 70,3 68,7 73,3 67,4 75,9 75,8 76,5
Ja OSA % 4,6 4,1 4,0 5,7 5,0 5,9 6,8 9,1 11,1 10,7 11,3 14,4 11,9 14,3
Nein OSA % 0,4 0,1 0,3 0,4 0,4 0,3 0,5 0,6 0,8 0,8 1,0 1,1 1,0 0,7
OSA % 5,0 4,3 4,3 6,1 5,5 6,2 7,3 9,7 11,9 11,5 12,3 15,5 12,9 14,9

Nein-Anteil = nach Feststellung des Hirntodes der Anteil in %, der der Organentnahme widersprochen hat
Ja-Anteil = nach Feststellung des Hirntodes der Anteil in %, der der Organentnahme zugestimmt hat
Ja OSA % = von den Organspendern hatten n% schriftlich der Organentnahme zugestimmt
Nein OSA % = von den Nicht-Organspendern hatten n% schriftlich der Orgenentnahme widersprochen.
OSA % = von den potentiellen Organspendern (Summe aus Organspendern und Nicht-Organspendern hatten n% ihre Entscheidung zur Frage der Organspende selbst schriftlich festgehalten, d.h. einen Organspendeausweis ausgefüllt. Im Jahr 2013 gab nach Feststellung des Hirntodes 29,3% "Nein" zur Organspende, doch 2008 waren es 29,5% und 2009 sogar 29,9%. Von 2013 bis 2016 ging der Nein-Anteil von 29,3% auf 23,8% zurück. Seither stagniert der Widerspruch zur Organspende bei ca. 24%. Von einem "Vertrauensverlust" kann hier wirklich nicht gesprochen werden, der einen Rückgang der Organspender um rund 30% bewirkte.

Entscheidungen ab 2022

Ab dem Jahr 2022 brachte die DSO in ihren Jahresberichten eine neue Berechnung der Entscheidungen heraus. Daher sind die Tabellen nun anders: Entscheidungen nach DSO-Regionen:

Ja (%) 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030
Nord 51,3
Nord-Ost 57,8
Ost 56,6
Bayern 59,5
B-W 59,5
Mitte 44,9
NRW 39,5

Die schriftlichen Entscheidungen nach DSO-Regionen:

Ja (%) 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030
Nord Ja 25,8
Nord Nein 7,5
Nord-Ost Ja 23,1
Nord-Ost Nein 5,3
Ost Ja 19,4
Ost Nein 6,5
Bayern Ja 23,8
Bayern Nein 4,3
B-W Ja 21,4
B-W Nein 4,3
Mitte Ja 26,6
Mitte Nein 11,1
NRW Ja 18,3
NRW Nein 6,9

Entscheidungen 2021

Ausschlussgründe[4] Anz. %
keine Zustimmung zur Organspende im Vorfeld 945 47%
keine Feststellung des Hirntodes 514 25%
medizinische Kontraindikationen 334 17%
Herzprobleme oder Herzstillstand 216 11%
keine Freigabe durch Staatsanwaltschaft 3
Bereits im Vorfeld der Hirntodfeststellung gab es in 945 Fällen keine Zustimmung zur Organentnahme.
Willenserklärung[5] Anz. Ja % Ja Anz. Nein % Nein
schriftlich 261 22,4 81 6,8%
mündlich 253 21,7% 181 15,1%
vermutet 543 46,6% 456 38,2%
Hinterbliebene 104 8,9% 389 32,6%
Summe 1.166 1.112
Sonstiges 83 6,9%
Rund jeder 4. Hirntote hatte im Jahr 2022 eine schriftliche Willensäußerung zur Frage der Organspende.
Damit mussten 3/4 der Hinterbliebenen gefragt werden ob sie den Willen des Hirntoten kennen.
Über die Hälfte der Hinterbliebenen kannten nicht den Willen des Hirntoten.
Damit musste weitergefragt werden, was sie wohl vermuten und in letzter Konsequenz, wie sie entscheiden.
Daher ist die baldige Einführung der Widerspruchsregelung sinnvoll.
Leichenteile würden den Empfänger vergiften. Verpflanzen kann man nur

Organe von einem lebenden Organismus. (3)

Das Anfangszitat ALAN SHEWMON’S kündigt bereits an, dass ich mich in vorliegender Arbeit mit der ersten Frage „Ist ein hirntoter Mensch wirklich tot?“ auseinandersetzen werde. (3)

Siehe: Todesverständnis

Während der erste durch den irreversiblen Stillstand des Kreislaufsystems und sichtbare sichere Todeszeichen gekennzeichnet ist, wird der Hirntod als irreversibles Koma (als „Tod mit schlagendem Herzen“) definiert. (4)

Siehe: Todesverständis

Neue Erkenntnisse zum Hirntod, die vorrangig von amerikanischen Wissenschaftlern veröffentlicht wurden, haben in den letzten Jahren die Debatten zum Hirntod, zum Hirntodkriterium und zur Organspende wieder neu entfacht. Diese sind inzwischen in öffentlichen Diskussionen in Deutschland angekommen. (4)

Bei insgesamt 116 Fußnoten, dazu noch bei Zitaten sonstige Quellenangaben in dieser Masterarbeit, bleibt an dieser Stelle offen, was mit "neuen Erkenntnisse" gemeint ist, die in den "letzten Jahren" die Diskussion um das Hirntodkriterium neu entfacht haben. Ist damit die Studie von Alan Shewmon (1998) gemeint?

Damals schloss das Verständnis des Hirntodes auch das Versagen des zentralen Nervensystems mit ein. Der Hirntod wurde als Ausfall aller Reflexe gekennzeichnet. (7)

Leider fehlt zu dieser Aussage die Quellenangabe. - Es ist korrekt, dass die Ad-hoc-Kommission 1968 den Hirntod so verstanden hatte, doch auch sie musste bald erkennen, dass diese Annahme falsch war. Noch nie war bei Hirntoten das Rückenmark ausgefallen. Dieses funktioniert bei allen Hirntoten.

Seitdem sind in der Medizin zwei unterschiedliche Definitionen des Todes bekannt. Der klassische Begriff des Todes wird durch das Eintreten der sicheren Zeichen des Todes definiert, der Hirntod durch das irreversible Koma. (8)

Irreveribles Koma ist ungleich Hirntod.

Nach einer bestätigten Hirntoddiagnose wird der Mensch für tot erklärt, obwohl die sicheren Todeszeichen fehlen und die Atmung bei intaktem Kreislauf aufrechterhalten wird. (10)

Die Atmung wird bei Hirntoten nicht aufrechterhalten, denn bei allen Hirntoten ist die Eigenatmung erloschen, sondern die Hirntoten werden künstlich beatmet. Vielmehr wird durch die künstliche Beatmung der Blutkreislauf aufrechterhalten.
Siehe: Todeserklärung

Die Hirntodkriterien, die 1968 durch die Ad-Hoc-Kommission festgelegt worden sind, wurden in ihrer Gesamtheit bereits 1969 von der Harvard Medical School widerrufen. Neue Kriterien, die weniger restriktiv waren als die vorhergehenden, wurden eingeführt. (11)

Leider gibt die Verfasserin den Grund dieses Widerrufes nicht an. Es deutet jedoch alles darauf hin, dass rasch erkannt wurde, dass die völlige Reflexlosigkeit des ZNS (Gehirn und Rückenmark) bei keinem Hirntoten gegeben ist. Alle Hirntote sind zu Reflexen des Rückenmarks fähig, da dieses noch funktioniert. Daher war diese Korrektur bereits 1969 notwendig.

Der nach den Harvard-Kriterien von 1968 diagnostizierte „Hirntote“ zeigte keinerlei Reflexreaktionen mehr. Mittlerweile gelten in den USA und in Europa bei Frauen 14 und bei Männern 17 mögliche Reflexe mit der Hirntoddefinition als vereinbar. (11)

Auch 1968 hatten die Hirntote noch spinale Reflexe. Das war aber den Leuten der Ad-Hoc-Kommission damals nicht klar. Daher verfassten sie ein falsches Kriterium, das sie selbst 1969 nachbessern mussten.

75 Prozent aller heute diagnostizierten Hirntoten können sich laut Statistik noch bewegen 17 . Reflexe der Fußsohle, der Extremitäten, der Achillesferse und Reflexe der Finger, des Nackens, des Bauches, Rumpfbeugereflexe sowie Unterleib-, Vaginal-, oder Analreflexe können auftreten. Durch Stiche können davon elf ausgelöst werden. Reaktionen auf Reize im Bereich des Rückenmarks und der Wirbelsäule werden zu den klinischen Kriterien der Hirntoddiagnostik gezählt (vgl. BEXTEN 2009, S. 11). (11)

Siehe: spinale Reflexe

„Die sogenannten Spinalwesen sind in meinen Augen Menschen mit einem intakten Rückenmark, die wahrnehmen und erleben. Sie antworten motorisch und leben in Beziehung zu ihrer Umwelt. Es gibt überhaupt kein Lebewesen, das nicht in Beziehung zur Umwelt existiert“ (12)

Siehe: Stein

„Wenn man das Rückenmark vom Gehirn trennt, obwohl es eigentlich begrifflich zum zentralen Nervensystem gehört, ist das verrückt“ (12)

Der nächste Schritt wäre, das Nervensystem gesamte Nervensystem zu fordern, ähnlich wie einige Kritiker beim Bauchhirn.

Während die Befürworter des Hirntodes die Lazarus-Zeichen lediglich als Spinalreflexe und Hirntote als Leichen, die keine Schmerzen mehr empfinden können, bezeichnen, verweisen Gegner darauf, dass Hirntote durchaus ihre Umwelt wahrnehmen und empfinden können. Diese Diskrepanz wird in den nachfolgenden Ausführungen weiter aufgezeigt werden. (13)
HANS-JOACHIM GRAMM stellte bei Untersuchungen fest, dass bei zwei von insgesamt 30 hirntoten Organspendern nicht nur ein sprunghafter Anstieg des Adrenalins sondern auch des Noradrenalins und Dopamins, sowie von Herzfrequenz und Blutdruck zu verzeichnen war. Unklar ist, ob dies Reflexe des Rückenmarks sind oder Schmerzreaktionen. Aus diesem Grund wurde im Jahr 2000 für hirnstammtote Organspender gefordert, dass diese bei der Explantation eine Vollnarkose erhalten sollten (vgl. MÜLLER 2011, S. 3). (26)
Das Gesicht meines Kindes war hingegen ganz klein geworden, die Lippen, seine schönen vollen Lippen, waren zusammengepresst, der Gesichtsausdruck sah nach Schmerzen aus. (101)
Entgegen den Behauptungen der Transplantationsmediziner bin ich überzeugt, dass mein Kind bei der Organentnahme Schmerzen erlitten hat. Hatte der Arzt gemerkt, dass er mit Schmerzen reagierte? (102)
Wie wenig an den "Hirntod" als Tod des Menschen geglaubt wird, zeigt auch der Umgang mit Narkose- und Schmerzmitteln. Einige Ärzte geben beides, andere nur eins davon oder überhaupt nichts. (105)
Die Erklärung dazu kann mich keineswegs beruhigen, denn auch Mediziner können ein Schmerzempfinden nicht ausschließen, weil das vollständige Versagen des Gehirns nicht nachweisbar ist. ... Das sind bei anderen Operationen Anzeichen für Schmerz, nur bei „hirntoten“ Organspendern werden sie als bedeutungslose Reaktionen angesehen. Die Vorstellung, dass mein Sohn bei lebendigem Leib ohne Rücksicht auf noch mögliche Schmerzempfindungen ohne Vollnarkose explantiert wurde, ist unerträglich. (114)
Er hatte keinen friedvollen, gelösten oder ernsten Gesichtsausdruck wie andere Tote, die ich gesehen habe, sondern sah aus, als wäre er unter Schmerzen gestorben. (115)

Siehe: Schmerz und spinale Reflexe

Bis zum Jahr 2011 war Professor LAUCHERT geschäftsführender Arzt der DSO. Er selbst war als Transplanteur tätig. Zur Schmerzempfindung Hirntoter sagte er folgendes: „Es ist in der Tat nicht zu belegen, dass eine für hirntot erklärte Person tatsächlich über keinerlei Wahrnehmungsvermögen mehr, insbesondere Schmerzempfindlichkeit verfügt“ (LAUCHERT o. J., zit. n. GOETTLE 2011, S. 4). (25)

{{Zitat2|Der geschäftsführende Arzt der DSO, Prof. Dr. med. W. Lauchert, teilte in einem Schreiben vom 25.09.2000 an die Pastorin Ines Odaischi mit: „Es ist in der Tat nicht zu belegen, dass eine für hirntot erklärte Person tatsächlich über keinerlei Wahrnehmungsvermögen, insbesondere Schmerzempfindlichkeit verfügt“ (FOCKE 2013, S. 20). Nach Aussage der DSO sei das Zitat so nicht gegeben worden.

In der Leitlinie der Anästesiologie: Erklärung zum Hirntod steht: „Nach dem Hirntod gibt es kein Schmerzempfinden mehr. Deshalb sind nach dem Hirntod keine Maßnahmen zur Schmerzverhütung (z.B. Narkose) nötig. Die Tätigkeit eines Anästhesisten bei der Organentnahme - zu Maßnahmen wie z.B. der künstlichen Beatmung, der Kontrolle der Herztätigkeit und des Kreislaufs sowie der notwendigen Ruhigstellung der Muskulatur - dient ausschließlich der Erhaltung der Funktionsfähigkeit der zu entnehmenden Organe“ (FOCKE 2013, S. 20). (114)
Während der Erklärung der Schritte zur Hirntoddiagnostik präsentierte er ein Video, dass einen Patienten nach der Feststellung des „Hirntodes“ zeigte. Dieser Tote versuchte sich hinzusetzen und bewegte seine Arme vor der Brust. Obwohl ESTOL den Anwesenden versicherte, dass dieser Hirntote eine Leiche sei, waren viele Tagungsteilnehmer davon sehr beunruhigt. (30)

Siehe: spinale Reflexe


{{Zitat2|

Obwohl das Hirntodkonzept von Beginn an bereits umstritten war, hat DANIEL ALAN SHEWMON, ein amerikanischer Kinderarzt und Neurologe, mit seinen Studien nun bewiesen, dass der Organismus des Menschen mit dem Absterben des Gehirns nicht zeitgleich zerfalle. Die Annahme, dass das Gehirn für die Steuerung der Integration des gesamten Organismus zuständig ist, wurde widerlegt. (Es wird dabei auch vom sogenannten „biologischen Integrationsargument“ gesprochen.) SHWEMON hat bewiesen, dass es keinen kausalen und zeitlichen Zusammenhang von Hirntod und dem Tod des Gesamtorganismus gibt. (47)

{{Zitat2| Bei seiner Studie untersuchte SHEWMON im Jahr 1998 über 12.000 dokumentierte medizinische Quellen. Er suchte die Fälle heraus, bei denen die Patienten nach einer korrekt durchgeführten Hirntoddiagnose die Abschaltung der künstlichen Beatmung länger als sieben Tage überlebten. Dabei fand er insgesamt 175 dokumentierte Fallakten, die aussagten, dass nach diagnostiziertem Hirntod und dem Ausschalten der Beatmungsgeräte eine Zeitspanne von einer Woche bis zu vierzehn Jahren lag (vgl. MANZEI 2012, S. 160). (47) Siehe: Alan Shewmon


WOLFGANG WALDSTEIN, der zum Zeitpunkt des Kongresses 2005 zu den „Zeichen des Todes“ Mitglied des Consiglio Direttivo der Päpstlichen Akademie für das Leben war, veröffentlichte 2012 in der Zeitschrift „Medizin & Ideologie“ einen Fachartikel. Er schreibt, dass die Mitglieder dieses Consiglio mehrheitlich den Hirntod fanatisch vertraten. Da ALAN SHEWMON, Mitglied der Akademie für das Leben, sich als Mediziner durch seine jahrelangen Klinikerfahrungen besonders kompetent und kritisch bereits im Jahr 2000 zur Hirntoddebatte geäußert hatte, wurde offenbar sein Ausschluss aus der Akademie erwogen. WALDSTEIN gelang es, dies zu verhindern. Der damalige Kanzler der Päpstlichen Akademie der Wissenschaften, ein Verfechter des Hirntodes, war von den Ergebnissen dieses Kongresses so schockiert, dass er verbot, die Akten zu veröffentlichen. Dennoch hat ROBERTO DE MATTEI, Vizepräsident des Consiglio Nazionale delle Ricerche, im Jahr 2006 in englischer und im Jahr 2007 in italienischer Sprache ein Buch zum Kongress veröffentlicht. Dieses enthält teilweise Texte der Tagungsbeiträge der Teilnehmer des Kongresses von 2005 und Beiträge von Wissenschaftlern, die wegen der Brisanz der Texte als Redner nicht zugelassen wurden, wie beispielsweise WALDSTEIN selbst (vgl. WALDSTEIN 2012 b, S. 20) (57)

Siehe: Wolfgang Waldstein


Weltweit gibt es unterschiedliche Hirntodkriterien. Aus diesem Grund ist es schwer nachzuvollziehen, warum an einem Ort der Erde ein Patient bereits für hirntot erklärt werden kann, während er an einem anderen Ort noch als lebend bezeichnet wird. (13)

Auch wenn es weltweit verschiedene Definitionen von Hirntod gibt, so hat D/A/CH mit dem Gesamthirntod die umfassendste Definition.


In Deutschland hat der Gesetzgeber mit dem neuen Transplantationsgesetz keine gesetzlichen Regelungen getroffen, die die Kriterien zur Feststellung des Hirntodes festschreiben. (13)

Es wird zwar § 16 und § 3 TPG genannt, aber kein Wort davon, dass vor der Organentnahme "der Tod des Organ- oder Gewebespenders" (§ 3 Abs. 1 TPG), d.h. "der endgültige, nicht behebbare Ausfall der Gesamtfunktion des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstamms" (§§ 3, 9 und 16 TPG), festgestellt sein muss.

Die DSO sagt, dass in Deutschland als Hirntod der Zustand des gesamten Gehirns bezeichnet wird, bei dem die irreversibel erloschenen Funktionen des Kleinhirns, des Großhirns und des Hirnstamms diagnostiziert werden, wobei die Herz-Kreislauffunktion und die Atmung künstlich aufrechterhalten werden (vgl. DSO 2014 b, o. S.). (14)

Hierbei entsteht der Eindruck, dass die DSO den Gesamthirntod definiert habe. Dabei wurde dies bereits 1997 mit der Einführung des TPG in den §§ 3, 9 und 16 so definiert.

Die vorgeschriebene Diagnostik der Bundesärztekammer erfasst nur bestimmte Bereiche des Gehirns. Bei den Patienten, bei denen eine apparative Diagnostik nicht vorgeschrieben ist, brauchen nur die Funktionen des Hirnstammes untersucht zu werden. Dabei werden die Funktionen des Kleinhirns, des Kortex und des Mittelhirns nicht diagnostiziert. (16)

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Laut Transplantationsgesetz muss nach § 5 beim Organspender der Hirntod von zwei Ärzten, die dafür qualifiziert sind, unabhängig voneinander diagnostiziert werden. Diese dürfen weder beim Explantationsvorgang des Spenders noch an deren Organübertragung beteiligt sein (vgl. DSO 2014 b, o. S.). (17)

Dabei könnte der Eindruck entstehen, dass die DSO gleichrangig zum TPG steht. Dabei ist die DSO nur eines der ausführenden Organe, ebenso auch die BZgA und ET.

Wie SPIEGEL ONLINE am 11.01.2015 berichtete wurde im Raum Bremerhaven/Bremen ein weiterer Fall einer Falschdiagnose vom Dezember 2014 bekannt. Nachdem der Bauchraum des Patienten zum Zwecke der Organentnahme bereits eröffnet war, wurde der Fehler bemerkt und die geplante Explantation abgebrochen. (18)

Siehe: Skandale#Bremen

Er berichtete über den Krankheitsverlauf und die Genesung des Patienten ZACK DUNLAP, der im Zustand einer „ischämischen Penumbra“ war. Auf ihn trafen medizinische und gesetzliche Kriterien zu, um seinen Hirntod zu erklären. Zur Sicherheit der Diagnose wurde der Blutdurchfluss ergänzend mithilfe der medizinischen Gerätetechnik 31 geprüft. Ein zweiter Hirnscan bestätigte die Hirntod-Diagnose noch einmal. (19)

Siehe: Zack Dunlap

Dr. YOSHIO WATANABE, ein japanischer Kardiologe, stimmte COIMBRA zu. Er sagte, wenn die rechtzeitige Behandlung der Patienten mit einer Unterkühlung 38 beginne und sie dem Apnoe-Test nicht ausgesetzt würden, hätten die Patienten eine Rückkehrchance ins Leben von 60 Prozent (vgl. WATANABE 2005, S. 5). (23)

Diese künstliche Unterkühlung des Patienten (Hypothermie) macht nur bei sekundärer Hirnschädigung Sinn, da hierbei die Ursache (Stillstand des Blutkreislaufes; ca. 15% der Hirntote) behoben wurde und sich nun wieder erholen kann. Daher ist die Hypothermie in D/A/CH bei primärer Hirnschädigung seit Jahren Standard.

Bei einer Organentnahme ist ein friedliches Sterben im Beisein der Angehörigen nicht möglich (vgl. KAO 2013, S. 44 - 45). (26)

Siehe: Sterbebegleitung

Das Ende von Herzschlag und Atmung, Totenstarre und Augentrübung sind Kriterien, die die Menschheit als Todeszeichen seit ewiger Zeit anerkennt. (28)

Stillstand von Herzschlag und Atmung sind seit Ende des 18. Jh. keine sichere Todeszeichen. Die Totenstarre kam erst im 19. Jh. als sicheres Todeszeichen auf.

Organe wie Leber und Nieren arbeiten und der Spender atmet mit Hilfe der medizinischen Gerätetechnik. (29)

Kein Hirntoter atmet selbst, er wird beatmet.

Er wurde darauf hingewiesen, dass bei der Bildung von Muttermilch ein Signal vom Vorderlappen der Hypophyse ausgesendet wird, das dann das Entstehen der Muttermilch ermöglicht und das Brustwachstum anregt. Für diesen Vorgang ist ein Funktionieren des Gehirns nötig. Darauf erwiderte VINCENT, dass es möglich sein könnte, dass im Gehirn noch eine minimale Hormonproduktion möglich sei (vgl. BYRNE, COIMBRA, SPAEMANN, WILSON 2005, S. 3 - 4). (31)

Siehe: Mutterkuchen

„Es gibt einen überwältigenden medizinischen und wissenschaftlichen Befund, daß das vollständige und unwiderrufliche Ende der Gehirntätigkeit (im Großhirn, Kleinhirn und Hirnstamm) kein Beweis für den Tod ist. Der vollkommene Stillstand von Gehirnaktivität kann nicht hinreichend festgestellt werden. Irreversibilität ist eine Prognose und nicht eine medizinisch feststellbare Tatsache. Wir behandeln heute viele Patienten mit Erfolg, die in der jüngsten Vergangenheit als hoffnungslose Fälle betrachtet worden waren“ (WALDSTEIN 2012 b, S. 21). (33)

Siehe: Todesverständnis und Irreversibilität
Bei einem sich auflösenden Gehirn, wie es bei Hirntoten der Fall ist, besteht eine Therapie nur im Austausch des Gehirns. Wenn dies möglich ist, fehlt noch immer die Datensicherung (Backup) der Datenbank unseres Lebens.

Voraussetzung hierfür ist, dass zu Lebzeiten eine Einwilligung dazu erteilt und schriftlich dokumentiert worden ist oder wenn die Einwilligung der Angehörigen zur Entnahme vorliegt (vgl. BZgA 2014 a, S. 21, 23). (34)

Die Voraussetzungen zur Organentnahme legt nicht die BZgA fest, sondern seit 1997 das TPG in § 3.

Da die Nachfrage nach Spenderorganen das Angebot weit übersteigt, werden derzeitig in Deutschland nicht nur Organe von über Sechzigjährigen, sondern zunehmend auch Organe von krebskranken Spendern transplantiert. (34)

Es gab in Deutschland für die Organspende noch nie eine Altersgrenze. Es kommt weniger auf das biologische Alter der Organe an, als vielmehr auf deren Funktionalität. Diese lässt sich feststellen. - Es sind nur bestimmte Krebsarten bei der Organspende zugelassen, z.B. primäre Hirntumore. Siehe: Krebs

Um den Mangel an Spenderorganen zu beheben, wurde eine weitere Möglichkeit der Organspende geschaffen. Menschen, die einen Herzstillstand erlitten, und sich als Organspender zur Verfügung gestellt haben, werden als „Non-heartbeating-Donors“ (NHBD) bezeichnet. In vielen Staaten ist es erlaubt, ihre Organe zu Transplantationszwecken zu entnehmen (vgl. REHDER 2010, S. 106). (35)

NHBD bzw. DCD ist in Deutschland verboten.

In Belgien wird die Organentnahme nach Euthanasie schon praktiziert. In den Jahren 2005 bis 2007 wurden bereits vier Patienten, die an Multipler Sklerose und neurologischen Krankheiten litten, die Organe entnommen. (35)

Faktisch stimmt es, aber diese Organe wurden nicht einfach entnommen. Diese Organspender haben bei vollem Bewusstsein ausdrücklich gewünscht, dass sie ihre Organe spenden wollen.

In Deutschland dürfen Organe zu Transplantationszwecken nach dem Transplantationsgesetz nur hirntoten Spendern entnommen werden oder wenn seit dem Herzstillstand mindestens drei Stunden vergangen sind. In den Niederlanden, Österreich und Belgien werden Spenderorgane von NHBD nach bereits zehn Minuten Herzstillstand entnommen und über Eurotransplant verteilt (36)

In der dazugehörigen Fußnote 70 heißt es: " Diese Regelung ist für eine Entnahme von transplantierbaren Organen bedeutungslos, da nach drei Stunden Wartezeit nach einem Herzstillstand Organe nicht mehr funktionstüchtig sind (vgl. DEUTSCHER BUNDESTAG 2009, S. 128)."
Der ganze Absatz von § 5 Abs. 1 TPG lautet: "Die Feststellungen nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und Abs. 2 Nr. 2 sind jeweils durch zwei dafür qualifizierte Ärzte zu treffen, die den Organ- oder Gewebespender unabhängig voneinander untersucht haben. Abweichend von Satz 1 genügt zur Feststellung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 die Untersuchung und Feststellung durch einenArzt, wenn der endgültige, nicht behebbare Stillstand von Herz und Kreislauf eingetreten ist und seitdem mehr als drei Stunden vergangen sind."
Es geht somit um die "Organ- oder Gewebespender". Da nach 3 Stunden Herzstillstand Organspende nicht möglich ist, ist diese Zeitangabe für die Gewebespende. Dies hat nichts mit NHBD bzw. DCD zu tun.

Um Organe wie Herz, Lunge, Nieren, Bauchspeicheldrüse, Leber, Dünndarm und Magen zu transplantieren, ... (38)

Der Magen gehört nicht dazu. Nach § 1a TPG "sind vermittlungspflichtige Organe die Organe Herz, Lunge, Leber, Niere, Bauchspeicheldrüse und Darm".

In den Informationsbroschüren der BZgA und der DSO sind die notwendigen Differenzierungen von Organ- und Gewebespende kaum erkennbar. (40)

Die DSO heißt "Deutsche Stiftung Organtransplantation" und koordiniert daher ausschließlich die Organtransplantation. Sie hat daher mit der Gewebespende nichts zu tun.

Die Bundesärztekammer hat nach dem Transplantationsgesetz die geltenden Richtlinien für die Vermittlung der Organe in Deutschland erlassen (vgl. DSO 2012 c, S. 27). (40)

Dies hat nicht die DSO bestimmt, sondern der Gesetzgeber über § 12 TPG.[Anm. 3]

Dass die Strukturen der Transplantationsmedizin für Außenstehende schwer nachvollziehbar sind und erhebliche Mängel aufweisen, wird an nachfolgend genannten Manipulationsmöglichkeiten ersichtlich. Eurotransplant wählt die geeigneten Empfänger nach der Dringlichkeit und den Erfolgsaussichten der Transplantation aus. (42)

Die BÄK gibt ET ein Punktesystem vor, nach dem die gespendeten Organe zu vermitteln sind. Dem Patient mit der höchsten Punktzahl wird das Organ angeboten. Von "auswählen" kann hier nicht die Rede sein.

An diesen Feststellungen wird deutlich erkennbar, dass mangelnde Strukturen der Transplantationsmedizin erkannt wurden. Diese zu verändern und zu verbessern, sind dringend anstehende und notwendige Aufgaben. (42)

Die Skandale waren vor allem 2012. Die ersten Maßnahmen wurden bereits 2012 ergriffen, weitere in den Folgejahren. Von diesen Maßnahmen ist in der 2015 abgegebenen Masterarbeit jedoch kein Wort enthalten.[Anm. 4] Siehe: Skandale#Ma.C3.9Fnahmen_und_Konsequenzen

{{Zitat2| Mit der Gleichsetzung des „Hirntodes“ mit dem Tod des Menschen wurde es juristisch möglich, an menschliche Organe zu Transplantationszwecken zu gelangen, ohne Menschen nach den bis dahin geltenden Vorstellungen und gesetzlichen Regelungen zu töten. (45) Siehe: Todesverständnis

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Neueste wissenschaftliche Forschungsergebnisse sagen aus, dass Hirntote sich im Sterbeprozess befinden, welcher zum Zeitpunkt einer Organentnahme noch nicht abgeschlossen ist. Niemand kann gegenwärtig beweisen, dass Hirntote keine Schmerzen mehr wahrnehmen können. Viele Indizien, die in der Masterarbeit benannt worden sind, weisen aber darauf hin. Da diese Hinweise bekannt sind, kann erwartet werden, dass auch in Deutschland bei Explantationsvorgängen zwingend Narkosemittel verabreicht werden, wie sie beispielsweise in der Schweiz vorgeschrieben sind.

Wenn von Transparenz und rückhaltloser Offenheit zur Thematik der Organspende gesprochen wird, um das Vertrauen der Bevölkerung zu gewinnen und die Organspendebereitschaft zu erhöhen, dann dürfen auch diese Fakten nicht unbenannt bleiben. (83)

Siehe: Schmerz - insbesondere Schmerz#Schweiz Es wäre redlich, wenn hier genannt werden würde, dass die Schweiz die Narkose nicht wegen vermeintlicher Schmerzen nicht vorschreibt, sondern empfiehlt, sondern um die spinalen Reflexe zu unterdrücken.
Diese "viele Indizien" sind alle aus KAO-Schriften. Es ist kein Papier der Schweiz genannt, obwohl sich die Autorin darauf bezieht.

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In dieser Masterarbeit wurden diese Professoren namentlich genannt: Peter Schütt (†), Christina Niedermeier, Barbara Wedler, Andreas Zieger, David W. Evans, Harten, Lauchert, Robert Spaemann, Paul Byrne, [Stewart Youngner]], Josef Seifert, Julian Savulescu, Mario Deng, Franklin Miller, Josef Schumacher und Eberhard Schockenhoff. In der Literaturliste wurde des weiteren genannt: Hermann Reichenspurner, Günter Kirste und Wolfgang Waldstein (mit 4 Quellenangaben).

Peter Schütt (†), Christina Niedermeier und Barbara Wedler haben die Autorin zur Masterarbeit ermutigt bzw. darin "geduldig und fachkundig" (6) unterstützt.

Damit die Inhalte gut leserlich sind, habe ich diese verständlich formuliert und teilweise mit erklärenden Fußnoten versehen. So hoffe ich, dass diese Arbeit von vielen gelesen wird und eventuell auch für das professionelle Tätigkeitsfeld weiterverwendet werden kann und sie nicht im Regal der Hochschulbibliothek einstaubt. Vielleicht gibt diese Arbeit einen Anstoß, sich weiter mit dem Thema zu befassen oder Gespräche und Diskussionen zu führen.

Über Rückmeldungen und Anregungen bin ich sehr dankbar. (6)

Mit diesen Worten endet auf Seite 6 das Vorwort.


Anhang

Anmerkungen

  1. Erstprüfer: Christina Niedermeier. Zweitprüfer: Barbara Wedler. Die Masterarbeit liegt als PDF-Datei vor.
    Die Hochschule Wittweida gehört zum EC-Europa-Campus. Zu diesem gehören die Studienzentren Karlsruhe, Mannheim, Frankfurt/Main und die Hochschule Wittweida.
  2. Die Zahlen der Jahre 2002 bis 2005 wurden aus dem Jahrbuch der DSO entnommen. Die Zahlen der Jahre 2006 bis 2013 wurden nach den absoluten Zahlen der Jahrbücher der DSO berechnet. Dabei wurden nur die realisierten Organspenden mit den Ablehnungen nach Feststellung des Hirntods ins Verhältnis gesetzt. D.h. nicht berücksichtigt wurden dabei nicht erfolgte Organtransplantationen, z.B. durch Kreislaufversagen oder med. Gründen.
  3. Es stimmt nachdenklich, dass eine Masterarbeit des Jahres 2015 so häufig das TPG nennt, aber kaum das TPG als Quelle angibt oder gar daraus zitiert.
  4. Im Januar 2014 brachte die DSO die Schrift "Hintergrundinformation. Nach den Wartelisten-Manipulationen. Was hat sich geändert? Maßnahmen und Konsequenzen" heraus. Hieraus hätte im Jahr 2015 geschöpft werden können.

Einzelnachweise

  1. Ilona Leska: Organspende im Spannungsfeld verschiedener Interessen und die Notwendigkeit einer unabhängigen und ergebnisoffenen Beratung. (Masterarbeit) Mittweida 2015. Nach: https://www.google.de/url?q=https://monami.hs-mittweida.de/files/6187/Masterarbeit%2BBibliotheksexemplar.pdf&sa=U&ved=0ahUKEwiQ9ba9nYfhAhVRKlAKHZlHAZYQFgg4MA0&usg=AOvVaw20ciK4Q-26LGKurjVpiW2L Zugriff am 12.03.2019.
  2. DSO: Jahrbuch 2002ff.
  3. Die Anzahl der potenzieller Organspender umfasst alle Hirntoten, die mit für eine TX brauchbare Organe auf der Intensivstation liegen. Die meisten von werden tatsächlich Organspender. Bei einigen wird die die Organspende verweigert. Daneben gibt es noch eine Reihe von Hirntoten, bei denen zwar eine Zustimmung zur Organspende vorgelegen hat, bei denen es jedoch aus verschiedenen Gründen zu keiner Organspende gekommen ist. Die DSO unterscheidet hierbei unter:
    • Abbruch vor oder während der Organentnahme (z.B. Tumorfeststellung)
    • Medizinische Gründe (inkl. Herz-Kreislaufstillstand, ICD-10 I46.9)
    • Sonstiges (Keine Einwilligungsberechtigten, Gespräch nicht zumutbar, keine Freigabe durch den Staatsanwalt)
  4. DSO: Jahresbericht 2022, 60.
  5. DSO: Jahresbericht 2022, 23.