Dankesbrief

Aus Organspende-Wiki
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Ablauf der Dankesbriefe

Jeder Transplantierte hat die Möglichkeit, an die Hinterbliebenen des Organspenders einen Dankesbrief zu schreiben. Dies läuft wie folgt ab:

  1. Der Transplantierte setzt er Brief auf, der keine personenbezogenen Angaben (Name, Adresse, Tel-Nr., E-Mail-Adresse, ...) enthalten darf.
  2. Diesen Brief sendet er an die DSO.
  3. Die DSO öffnet den Brief und kontrolliert, ob der Brief wirklich keine personenbezogenen Angaben enthält.
  4. Die DSO sendet den Brief an die Hinterbliebenen des Organspenders.
  5. Die Hinterbliebenen des Organspenders haben die Möglichkeit, ihrerseits zu antworten. In diesem Fall schreiben sie eine Antwort ohne personenbezogenen Angaben.
  6. Diesen Brief senden sie an die DSO.
  7. Die DSO öffnet den Brief und kontrolliert, ob der Brief wirklich keine personenbezogenen Angaben enthält.
  8. Die DSO sendet den Brief an den Transplantierten.

Mitunter sind über diesen Wege anonyme Brieffreundschaften entstanden, die seit Jahren bestehen.

In einer im Dezember 2020 von Klaus Schäfer durchgeführte Online-Umfrage unter Hinterbliebenen von Organspendern gaben rund 80% an, dass sie sich über einen Dankesbrief freuen würden. Dieser Dankesbrief ist auch noch nach Jahren willkommen.


Geschichtlicher Ablauf

Die DSO begann im Jahr ()[Anm. 1] mit den Dankesbriefen.

Ende 2014 stellte die DSO das Weiterleiten der Dankesbriefe ein. Das war eine Entscheidung der DSO, da der Umgang mit den Dankesbriefen gesetzlich nicht geregelt war. Dazu kam die neue Datenschutzgrundverordnung. Dies hat die DSO dazu bewogen.

Mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung des TPG – dem Gesetz zur Verbesserung der Zusammenarbeit und der Strukturen bei der Organspende (GZSO) - wurde die Betreuung der Hinterbliebenen durch die DSO erstmals ein verbindlicher Rahmen gegeben. Das GZSO trat am 1. April 2019 in Kraft.[1] Danach nahm die DSO das Versenden der Dankesbriefe wieder auf.

Das Gesetz schafft eine klare rechtliche Grundlage für den Austausch von anonymisierten Schreiben zwischen Organempfängern und den nächsten Hinterbliebenen der Organspender. Ein solcher Austausch ist vielen Betroffenen ein besonderes persönliches Anliegen.[2]



Anhang

Links

Anmerkungen

  1. Das Jahr wird noch nachgetragen.

Einzelnachweise

  1. www.bundesgesundheitsministerium.de/gzso.html#:~:text=Mit%20dem%20"Zweiten%20Gesetz%20zur,April%202019%20in%20Kraft%20treten Zugriff am 12.08.2022.
  2. https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl119s0352.pdf#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl119s0352.pdf%27%5D__1660316873409 Zugriff am 12.08.2022.