Anna Bergmann

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Zur Person

Anna Bergmannn ist Medizin- und Kulturhistorikerin an der Kulturwissenschaftlichen Fakultiät der Europa-Universität Viadrina. Als Gastprofessorin war sie an den Universitäten in Braunschweig, Graz, Innsbruck, Klagenfurt und Wien tätig.[1] Dazu betreibt sie auch "Aufklärung" bei KAO.[2]


Schriften

Wissensdefizite in der Aufklärung (15.01.2020)

Am 15.01.2020 veröffentlichte Anna Bergmann den Artikel "Wissensdefizite in der Aufklärung über das andere Sterben von Organspendern und weitere Strategien der Organbeschaffung".[3] Darin heißt es:

Das größte Konfliktpotenzial wurde 1968 offenbar, als die erste Hirntoddefinition den Weg dafür frei machte, Organe von Patienten mit Hirnversagen aus ihren nunmehr „lebenden Körpern“ gewinnen zu können.

Diese 1. Hirntoddefinition war 1966 in Frankreich.

Seither berührt die Organgewinnung das Tötungstabu,[iv] auch wenn die Transplantationsmedizin sich seit 50 Jahren auf Explantationen von „Hirntoten“ zu beschränken und damit den Tötungsverdacht auszuräumen versucht.

Siehe>: Todesverständnis

... die Aufgabe der ursprünglichen Hirntodkriterien bei Patienten mit Herzstillstand ...

Dies wird aktuell (11.02.2020) politisch in Deutschland nicht diskutiert.

die Verbindung von Euthanasie und Organspende

Was ist darunter zu verstehen?

die auf Hochtouren arbeitende Forschung zur gentechnischen Erzeugung von Mensch-Tier-Mischwesen

Was hat das mit Organspende zu tun?

So ist ein mit Körperverletzungen verbundenes ärztliches Handeln (z.B. Operation) ausschließlich gerechtfertigt, wenn damit das Wohlergehen der jeweiligen Patienten intendiert wird.

Es ist dies auch gerechtfertigt, wenn er selbst oder seine gesetzlichen Vertreter dazu zustimmen, siehe § 3 TPG.

Keine einzige medizinische Handlung der „Spenderkonditionierung“ sowie der großen Operation einer Explantation hingegen dient den betreffenden Patienten.

... aber es ist Wunsch des Hirntoten bzw. seines gesetzlichen Vertreters.

Eine weitere Besonderheit der Organbeschaffung ist, dass die sonst gesetzlich vorgeschriebene ärztliche Aufklärungspflicht für sämtliche medizinischen Eingriffe einer Organspende aufgehoben ist:

Diese Aufklärungspflicht gilt nur gegenüber Lebenden.

Immerhin dürfen Spender in bis zu acht Organe und nach dem Herztod im Rahmen der Gewebespende in weitere Körperteile zerlegt werden.

Siehe: [Diffamierung]]

Trotzdem ist das zu den Hauptpflichten der behandelnden Ärzte zählende Aufklärungsgebot gegenüber potenziellen Organspendern außer Kraft gesetzt.

Weil der Organspender tot ist.

So hat z.B. ein knappes Drittel der Mitglieder des Deutschen Ethikrats in seiner Stellungnahme zur Organspende 2015 erklärt: „Der Hirntod ist keine hinreichende Bedingung für den Tod des Menschen“.[vi] Diese Position ist plausibel, wenn wir uns ein Bild von „Hirntoten“ zu machen versuchen: Die Hirntoddefinition teilt einen Patienten in eine „tote Person“ mit einem „noch überlebenden übrigen Körper“[vii] auf.

Das machen Begriffe wie "intermediäres Leben" und "Supravitalität" auch.

Dadurch wird der prozesshafte Charakter des Sterbens im biologischen Sinne, aber auch als ein sozial hochdramatisches und transzendentes Ereignis, das selbst in säkularen Kulturen weiterhin in spirituelle Bewältigungsformen gefasst ist, verleugnet.

Der prozesshafte Charakter war bis zum Eintritt des Hirntodes.

Das Herz von Hirntoten schlägt, ihre Lungen atmen mit technischer Hilfe, sie verdauen, scheiden aus, wehren Infektionen ab, haben eine intakte Blutgerinnung, schütten Stresshormone aus und sie sind bis zu 17 Reflexbewegungen in der Lage – etwa Wälzen des Oberkörpers, Hochziehen der Arme, Beine und Schultern.[ix] Sie werden bis zu ihrem Herztod medizinisch betreut, genährt, gepflegt und „hirntote“ Frauen können noch ein Kind austragen.

Siehe: Todesverständnis, Leben der Hirntoten und schwangere Hirntote

Das Leben von Patienten, bei denen ein Hirnversagen absehbar, aber noch nicht eingetreten ist, darf zum Zweck der Organgewinnung als Alternative zu einem palliativmedizinisch betreuten Behandlungsabbruch um Tage oder sogar Wochen verlängert werden.

... mit deren Zustimmung.

Somit ist es nicht nur möglich, den „Hirntod“ zu einem Therapieziel zu machen, sondern aufgrund der Einstellung aller sedierenden Maßnahmen als zwingende Voraussetzung für eine Hirntoddiagnostik kann der Patient unerträglichen Schmerzen ausgesetzt werden.

Da einige Medikamente, darunter auch Schmerzmittel, bei hoher Dosierung bei der Hirntoddiagnostik einen Hirntod vortäuschen können, müssen diese vor der Hirntoddiagnostik abgesetzt sein. Die Sorge, dass dadurch der Patient leiden könnte, ist völlig unbegründet, denn die Summe der Hinweise, die den Hirntod vermuten lassen, belegen ein tiefes Koma. In diesem ist, wie bei einer Operation, kein Schmerzempfinden möglich.

Ab dem Zeitpunkt der Hirntodfeststellung haben Organspender als Tote alle Patientenrechte verloren.

... so wie jeder andere Tote auch.

Ihre intensivmedizinische Weiterbehandlung wurde lange als „Spenderkonditionierung“ bezeichnet und dann durch den entmenschlichenden Begriff „organprotektive Therapie“ ersetzt.

Es bezeichnet das, was geschützt werden muss, die Organe. Was ist da Entmenschlichung?

Die Verwendung dieser Terminologie hat den Effekt, dass sich niemand einen Menschen, nicht einmal mehr einen Toten bildlich vorstellt, dem diese Therapie ‚zugute’ kommt.

Keinem Toten kommt eine Therapie zugute.

Wenn Organspender vom Brust- bis zum Schambein aufgeschnitten werden, erhalten sie Medikamente zur Unterdrückung von Muskelbewegungen, in der Schweiz sind Narkosen obligatorisch.

In der Schweiz sind die Narkosen empfohlen, nicht vorgeschrieben, nicht gegen vermeintliche Schmerzen, sondern gegen die spinalen Reflexe. Siehe: Schmerz#Schweiz

Obwohl die palliativ-hoszipliche Sorge um Sterbende mittlerweile Einzug in die Krankenhäuser gehalten hat, verbietet sie sich bei Organspendern. . Denn die Operationslogik der Explantation zwingt zur Aufgabe von Grundsätzen des Hospizgedankens, der Pietät und der Totenfürsorge.

Dies gilt - situationsgegeben - nicht nur für Organspender, sondern für alle Hirntote.

Die Organspende nimmt Patienten die Möglichkeit, von ihren Angehörigen bis zum letzten Atemzug umsorgt zu werden, zum anderen verletzt sie den der Familie sonst zugesicherten Rechtsanspruch auf ihren Schutz als Trauernde.

Der letzte Atemzug war vor Eintritt des Hirntodes.

Aber selbst die Toten haben ein Anrecht auf Totenruhe, von dem sich das Strafdelikt der Leichenschändung ableitet.

Im Falle einer Organspende ist - gesetzlich gegenüber den Ärzten, den Hirntoten und gegenüber den Hinterbliebenen - es im TPG geregelt, dass die Organentnahme vorgenommen werden darf.

Die Zerlegung von Organ- und Gewebespendern in einzelne Körperteile hingegen kündigt Bräuche unserer Bestattungskultur sowie die „heilige Scheu“ vor dem Leichnam auf.

Diese "heilige Scheu" war mehr mit Aberglauben verbunden als mit Heiligkeit.

5. Das „gerechtfertigte Töten“ für die Lebensrettung anderer Patienten
6. Die Palliative Care wird bei Spendern mit Herzstillstand pervertiert

DCD ist in Deutschland verboten.


7. „Organspende-Euthanasie“: Statt verrotten, verwerten und recyceln im Zeichen von Patientenautonomie

Auch dieses ist in Deutschland verboten.

Die säkulare Heilsbotschaft, den Tod durch einen harmlosen Austausch von „alten“ durch „neue“ Organe überwindbar zu machen, ...

Wo steht in den medizinischen Schriften, dass dies ein "harmloser Austausch" sei?

... während das Sterben sowohl von Organspendern als auch von Organempfängern, deren Transplantation nicht zu dem erhofften Erfolg führt, von der Bildfläche verschwindet.

In den Statistiken erscheint das Sterben dieser beiden Personengruppen.

Lebensgefährliche „Nebenwirkungen“ sind die Folge.

Die Alternative von vielen Transplantierten ist ihr vorzeitiger Tod.

Aber die großen, durch unseren Körper vorgegebenen, biologischen Hindernisse für die Verpflanzung von Organen anderer Menschen sowie die Grenz- und Tabuüberschreitungen dieser Medizin gehen in dem unerschütterlichen Machtbarkeitsglauben unserer Kultur unter.

Diese "biologischen Hindernisse" richtet sich nicht gegen Organtransplantation, sondern gegen alle körperfremde Organismen. Evolutionsgeschichtlich hat sich hieraus unser Immunsystem gebildet.

Die Relationsverschiebung von älteren und jüngeren Spendern ist das Ergebnis einer maximierten Organgewinnung

... aber auch der demographischen Situation in Deutschland.

So stellen Verpflanzungen von Wasser- und Raucherlungen[xxxviii] oder Lebern mit dem höchsten Verfettungsgrad von „mehr als 65 %“[xxxix] keine Hindernisse mehr dar.

Obwohl diese marginalen Organe transplantiiert werden, haben wir in Deutschland so wenig Organe. Hätten wir mehr gesunde Organe, würde kaum mehr auf marginale Organe zurückgegriffen werden. - Ein jeder Organpatient wird gefragt, ob er zur Annahme eines marginalen Organs bereit ist. Damit erhöht er die Wahrscheinlichkeit, vor seinem drohenden Tod ein für ihn passendes Organ zu bekommen. Andernfalls erhöht er die Wahrscheinlichkeit, vor Eintreffen des Organs zu sterben.

Die Kategorien „marginale Spender“ und „marginale Empfänger“ beruhen auf einer biologischen Einteilung in höher- und minderwertige Patienten.

Die Bezeichnung "minderwertige Patienten" ist eine unangemessene Bewertung.

Solche Klassifizierungen von Organempfängern zeugen – wie schon die Kennzeichnung von Patienten mit einem Hirnversagen (z. B. „Herz-Lungen-Pakete“, „lebende Restkörper“) – von einer menschenverachtenden, utilitaristischen Mentalität dieser High-Tech-Medizin.

Wäre es eine "menschenverachtenden, utilitaristischen Mentalität dieser High-Tech-Medizin", warum bemüht sie sich darum, das Leben der Menschen - auf der Seite der Organspender wie auch auf der Seite der Organpatienten - zu retten? Eher kann eine solche Darstellung von Hirntod und Organspende als menschenverachtend bezeichnet werden.

Offener Brief an die Krankenkassen Deutschlands (2019)

Am 14.06.2019 veröffentlichte KAO einen von Anna Bergmann verfassten "Offenen Brief an die Krankenkassen Deutschlands".[4] Darin heißt es:

Erst eine Organspende macht eine besonders invasive Hirntoduntersuchung an lebendigen und daher über alle Schutzrechte verfügenden Patienten notwendig.

Die HTD wird nicht zum Zweck der Organspende durchgeführt, sondern zur Klärung eines ungeklärten Zustandes: Liegt noch Koma vor oder bereits Hirntod? So wird eine HTD auch durchgeführt, wenn klar ist, dass dieser Patient einen metastasierenden Lungentumor besitzt und damit nie als Organspender in Frage kommt.

Diese Diagnostik ist mit Körperverletzungen verbunden – etwa: heftige Schmerzreize (wie der zweifache Stich in den Trigenimusnerv), Eiswasserspülung der äußeren Gehörgänge oder Reizung des Atemzentrums (Apnoe-Test) und des Bronchialraums.

Hierbei wird mit den einfachen Reizen (Pupillen-Reflex) begonnen und schrittweise zu den immer schwereren Reizen gewechselt. Wird bei einem Reiz eine Reaktion festgestellt, ist damit der Hirntod widerlegt und wird die HTD abgebrochen.

Schließlich werden Patienten, die ein Hirnversagen erlitten haben, als „tote Personen“ mit einem „noch überlebenden, übrigen Körper“v doppeldeutig definiert, so dass die Zeichen des Hirntodes in nur einem Organ (Gehirn) zu lokalisieren und von denen des Lebens genau abzugrenzen sind.

Bei Herztoten ist das Organ (Herz) noch kleiner und leichter.

Im Falle einer Organspende ab dem 16. Lebensjahr sind für die Hirntoddiagnostik, die Spenderkonditionierung und die Operation der Organentnahme die sonst gesetzlich vorgeschriebene Einwilligungserklärung sowie die Prüfung der bei allen anderen medizinischen Eingriffen erforderliche Einwilligungsfähigkeit von Patienten nicht vorgeschrieben.

Dies hat damit zu tun, dass Hirntote nicht nur medizinisch, sondern auch juristisch Tote sind. Außerdem beinhaltet die Zustimmung zur Organentnahme allen diesen Handlungen.

Die darauf stehende Formulierung „Für den Fall, dass nach meinem Tod eine Spende....“ täuscht dabei vor, Organspender seien bereits so tot, dass auch ihr Herz nicht mehr schlägt.

Es steht in Deutschland in keinem Gesetz, dass für die Feststellung des Todes das Herz still stehen muss, dass der irreversible Herzstsillstand eingetreten sein muss. Es steht jedoch im TPG, dass der irreversible Ausfall der Funktionen von Großhirn, Kleinhirn und Hirntod vorliegen muss. Dieses Gesetz ist seit Jahrzehnten für jeden Bürger im Internet allgemein und frei zugänglich.

Zu dem weit verbreiteten Unwissen über eine Organspende zählt vor allem der nicht auflösbare Widerspruch zwischen einer Patientenverfügung, wenn einerseits darin festgelegt ist, bei einer infausten Prognose die Therapie nicht zu verlängern und daher abzubrechen, andererseits aber gleichzeitig ein positiv ausgefüllter Organspendeausweis vorliegt, der eine intensivmedizinische Weiterbehandlung bis zum Eintritt des „Hirntodes“ und auch nach der Hirntodfeststellung bis zur Organentnahme erforderlich macht.

Moderne Patientenverfügunge2016n berücksichtigen diesen scheinbaren Widerspruch. So weist die christliche Patientenverfügung seit 2003 (2. Auflage) auf diese Problematik hin und es seit 2013 (3. Auflage) in der Verfügung ausdrücklich berücksichtigt.

Die Operation einer Organspende nimmt zum einen Patienten die Möglichkeit, von ihren Angehörigen bis zum letzten Atemzug begleitet zu werden, zum anderen verletzt sie den der Familie sonst zugesicherten Rechtsanspruch auf ihren Schutz als Trauernde.

Hirntote sind zu keinem Atemzug mehr fähig. Dies wird bei jeder HTD mit dem Apnoe-Test eigens überprüft. Daher ist den Hinterbliebenen sehr wohl eine Begleitung auf der Intensivstation "bis zum letzte Atemzug" möglich. Damit ist der o.g. Rechtsanspruch gewährleistet.

Normalerweise räumt das Pietätsgebot den Verwandten eine zu respektierende Tabuzone und das juristisch zugestandene Recht auf ein ehrerbietendes Totengedenken ein. Eine Organspende hingegen stellt durch die Verweigerung einer Sterbegleitung mit einer in Ruhe erfolgenden Abschiednahme einen massiven Eingriff in den Trauerprozess der Hinterbliebenen dar und kann, wie Forschungen sowie Zeugnisse von Betroffenen belegen, bei den Angehörigen schwere Traumatisierungen hinterlassen.

Das Sterben ist mit Eintritt des Todes beendet. Mit Eintritt des Hirntodes ist auch der Tod des Menschen eingetreten. Daher ist keine "Verweigerung einer Sterbebegleitung" gegeben.

In öffentlichen Darstellungen der Organspende wird häufig beschwiegen, dass Organempfänger lebenslang chronisch krank bleiben und durch eine Transplantation nicht geheilt werden können.
Zufriedenheit der Transplantierten
Frage: Wie sehen Sie heute Ihre TX an?[5]

A = stimmt / B = stimmt eher / C = eher falsch / D = falsch (n = 203)

Aussage (in %) A B C D o.A.
Die TX war für Sie ein wahres Geschenk. 89,7 3,9 0,5 0,5 5,4
Die TX verbesserte Ihre Lebensqualität. 82,8 8,4 1,0 1,0 6,9
Die TX bewahrte sie vor drohendem Tode. 72,9 10,3 6,9 4,4 5,4
Die TX würden Sie jederzeit wiederholen. 70,0 13,8 4,4 3,4 8,4
Die TX ist eine Zumutung, von der Sie abraten. 3,9 3,4 5,9 78,8 7,9
Die TX hat Ihr Leben eindeutig positiv beeinflusst. 77,8 12,3 2,0 1,0 6,9

Im Winterhalbjahr 2014/2015 wurde von Klaus Schäfer unter Transplantierten eine Online-Umfrage durchgeführt. Dachverbände der Transplantierten gaben den Link zum Online-Fragebogen an ihre Mitglieder weiter. Insgesamt nahmen 203 Transplantierte an dieser Umfrage teil. Hiervon hatten 28,6% ein Herz transplantiert, 24,1% eine Niere, 21,7% eine Lunge und 17,2% eine Leber.

Zu ihrer Zufriedenheit über die durchgeführte TX antworteten die 203 Transplantierten:
Für 89,7% der Transplantierten war die TX ein wahres Geschenk, die bei 82,8% der Transplantierten die Lebensqualität verbesserte und bei 77,8% der Transplantierten das Leben eindeutig positiv beeinflusst hat.
72,9% der Transplantierten hat die TX vor dem drohenden Tode bewahrt. 70,0% der Transplantierten würde die TX jederzeit wiederholen.
Der Aussage von Werner Hanne, dass TX eine Zumutung sei, von der abzuraten sei, stimmten 3,9% zu und lehnten 78,8% ab.

Es gibt bei der TX auch "Verlierer", d.h. ihnen geht es nach der TX schlechter als vor der TX. Dies soll nicht verschwiegen werden. Ihr Anteil ist jedoch kleiner 5%.

Über 70% - politisch ist das mehr als eine 2/3-Mehrheit; damit bekommt man sogar eine Grundgesetzänderung durch - der Transplantierten bewerten ihre TX positiv, weniger als 5% negativ.

TX ist damit eindeutig ein medizinischer Erfolg.

Damit sind die Mitleidsbekundungen einiger Kritiker reine Fehlinformationen oder gar geheuchelte Krokodilstränen.

Sie sind bedroht von einer Organabstoßung, Infektionen und Krebs infolge der notwendigen, tagtäglichen Abschwächung ihrer natürlichen Immunabwehr.

Siehe: 25 x 25 geschenkte Jahre. 25 Transplantierte berichten über die mindestens 25 Jahre ihres 2. Lebens

So sollte es ein Bestandteil der Aufklärung sein, nicht nur Zahlen der Patienten auf den Wartelisten vor einer Organverpflanzung zu veröffentlichen, sondern auch die Sterberaten von Organempfängern nach einer Transplantation, differenziert nach Empfängern von transplantationsmedizinisch so kategorisierten „soliden Organen“ und „marginalen Organen“ (z.B. Raucher- und Wasserlungen, Fettlebern, mit Hepatitis-C infizierte Organe, konservierungsgeschädigte Organe, Organe von Drogensüchtigen) mit einer entsprechend geringeren Lebenserwartung.

Wem soll dieses Wissen dienen? - Einem Patienten mit ausgeprägter Lungenfibrose ist eine Raucherlunge lieber als die eigene Lunge. Dies macht die Not dieser Patienten deutlich.

Ebenso müsste die Problematik der veränderten Demografie des sogenannten „Spenderpools“ transparent gemacht werden.

Wie Anna Bergmann in den nächsten Sätzen aufzeigt, besteht diese Transparenz.

Deswegen wurde in den für höhere Organspenderzahlen als vorbildlich geltenden Ländern – wie Spanien, Holland, Belgien, Österreich – das Hirntodkriterium aufgegeben und eine weitere Gruppe von Organspendern eingeführt: die Non Heart Beating Donors (NHBDs).

2016 betrug der Anteil der DCD-Spenden in Spanien 10,7 Organspender pro Million Einwohner, in den Niederlanden 7,8, in Belgien 9,5 und in Österreich 0,7. Siehe: DCD#DCD_in_Tabellen

Für eine differenzierte Aufklärung sollten auch die zahlreichen deutschen wissenschaftlichen Autorinnen und Autoren sowie von der Transplantationsmedizin unabhängigen Ärztinnen und Ärzte, die sich mit diesem Thema in ihrer Forschung kritisch auseinandergesetzt haben, zu Wort kommen,xx ebenso die Initiative betroffener Eltern von Organspendern „Kritische Aufklärung Organspende" (KAO).

Anna Bergmann wird sich schwer tun, von den "zahlreichen deutschen wissenschaftlichen Autorinnen und Autoren sowie von der Transplantationsmedizin unabhängigen Ärztinnen und Ärzte" auch nur 20 Deutsche namentlich zu nennen.

Wie tot ist hirntot? (2018)

Anna Bergmann veröffentlichte im Focus 39/2018 auf Seite 86 den Artikel "Wie tot ist hirntot?"[6]

Nachdem der Organspender das Erscheinungsbild einer Leiche mit den klassischen Todeszeichen angenommen hat, kann die Entnahme beispielsweise von Gehörknöchelchen, Luftröhre, Knochen oder Meniskus beginnen.

Als Medizin- und Kunsthistorikerin, die über die Geschichte des Todes forschte, sollte Anna Bergmann wissen, dass die "klassischen Todeszeichen" (Totenstarre und Totenflecke) erst nach der Organentnahme auftreten, nicht vor der Organentnahme.

Solche Begriffe lassen einen sterbenden Menschen nicht mehr als uns zugehörig, sondern als etwas Fremdes, als Material erscheinen.

Befürworter der Organspende sehen Organspender nicht als Material an, Kritiker hingegen bezeichnen Organspender als solches. Dies lässt den Eindruck aufkommen, dass man etwas Gutes (Organspende) schlechtreden muss, um das eigene schlechte Gewissen zu beruhigen. Dabei wird den Befürwortern der Organspende Begrifflichkeiten zugeschrieben, die man in abwertender Weise selbst benutzt.

Entgegen allen palliativmedizinischen Grundsätzen und dem Hospizgedanken nimmt diese Verdinglichung der Familie und Freunden jede Möglichkeit, einen Organspender beim Sterben zu begleiten und ihm die Hand zu halten.

Hirntote liegen auf Intensivstationen, nicht auf Palliativstationen. Die Schwere ihrer Erkrankung benötigte eine intensivmedizinische Behandlung, um ihr Leben zu retten und ihre Gesundheit wieder herzustellen. Was zu Beginn der Behandlung noch niemand wusste: Die Erkrankung ist schwerwiegender als die Möglichkeiten der Intensivmedizin. Daher endete es im Hirntod.
Die Angehörigen und Freunde können dem in den Hirntod sterbenden Komapatienten sehr wohl die Hand halten, auch dem Hirntoten, doch diese bekommen hiervon nichts mit. Eine Sterbebegleitung im klassischen Sinne mit schwindendem Bewusstsein des Sterbenden ist beim Hirntod kaum möglich, weil diese in den Hirntod sterbenden Patienten meist komatös auf die Intensivstation kommen und danach ihr Bewusstsein nie wieder erlangen.

Organspende - Das Geschäft mit der Nächstenliebe (2012)

Anna Bergmann veröffentlichte in "raum6zeit" 179/2012 auf den Seiten 35-41 den Artikel "Organspende - Das Geschäft mit der Nächstenliebe".[7] Darin steht:

Krankenhäuser mit Intensivstationen, auf denen Komapatienten als potenzielle Spender liegen, werden auf eine neue Weise zur Mitarbeit gezwungen. (35)

Organspender sind nur Hirntote. Hirntod ist ein anderer Zustand als Koma.

Auch Minderjährigen ab 16 Jahren wird eine solche Entscheidung aufgebürdet, obwohl normalerweise die Erziehungsberechtigten selbst für den kleinsten operativen oder diagnostischen Eingriff ihre Erlaubnis geben müssen. (36)

Seit 1997 steht in § 2 TPG: "Die Einwilligung und die Übertragung der Entscheidung können vom vollendeten sechzehnten, der Widerspruch kann vom vollendeten vierzehnten Lebensjahr an erklärt werden." Somit hat rund 15 Jahre vor diesem Artikel die Legislative dies so entschieden.

Dieser zweckorientierte chirurgische Zugriff auf einen sterbenden Menschen wird unter den Etiketten christlicher Nächstenliebe und Solidarität beworben. (36)

Siehe: Todesverständnis

Ein sterbender Mensch ist zugunsten der enorm verletzenden und großen Operation einer Multiorgan- und Gewebeentnahme von seinem sozialen Milieu und vice versa die Familie von ihrem Angehörigen in seinen letzten Stunden für fremde Zwecke zu trennen. (37)

Siehe: Todesverständnis und Verabschiedung

Das Sterben wird auf ein rein medizinisches Ereignis reduziert, ein sterbender Mensch nur noch als Körper – im transplantationsmedizinischen Jargon ausgedrückt – als „human vegetable“,„menschliches Herz-Lungen-präparat“,„Restkörper“oder „Herz-Lungen-Paket“ wahrgenommen."

Wie die Quellenangabe aussagt, sind es die Kritiker, die den Hirntoten so bezeichnen.

Die entmenschlichende Perspektive macht den Weg frei für die kommerzielle Körperverwertung. (37)

Dies ist Sprache der Kritiker.

Das Todesmodell, das dem „toten Spender“ jedoch zugrunde liegt, bricht mit allen bisher gültigen Todeszeichen wie Leichenblässe, Totenstarre, Verwesungsprozesse, Totenflecke, Stillstand des Herzens und der Atmung. (38)

Leichenblässe sowie Stillstand des Herzens und der Atmung sind seit Ende des 18. Jh. keine sicheren Todeszeichen. Siehe: Todesverständnis

Dass mit dieser Definition der Personenbegriff von einer philosophischen zu einer naturwissenschaftlich empirisch beweisbaren Kategorie mutierte, kommt einem Kartenspielertrick gleich. (38)
... wird durch die Formulierung „Für den Fall, dass nach meinem Tod eine Spende von Organen/Geweben zur Transplantation in Frage kommt [...]“ die traditionelle Vorstellung von hirntoten Patienten als Leichen in unser Bild von der Organspende eingeflößt. (38)
Die Nutzung dieser Terminologie im Namen der „Aufklärung der Bevölkerung“ trägt den Charakter einer vorsätzlichen Täuschung: Denn Hirntote werden, wie oben zitiert, medizinisch mit „einem überlebenden übrigen Körper“ beschrieben und verfügen nicht über die üblichen Todeszeichen. (38)

Siehe: Todesverständnis

Ist der Hirntod eingetreten, wird der Organspender zum Ersatzteillager. (38)

Dies ist Sprache der Kritiker.

In Deutschland beschweigen die Politik, der Ethikrat und Vertreter der Transplantationsmedizin diese Fachdiskussion über den Hirntod, obwohl auch hierzulande Wissenschaftler, Mediziner und Juristen sich zu Wort melden und unter verschiedenen Aspekten die empirische Widerlegung und Problematik dieser Todeskonzeption thematisieren. (38)

3 Jahre nach diesem Artikel, im Jahr 2015, befasste sich der DER ausführlich mit dem Thema Hirntod. Auf Seite 167 ihres Positionspapieres heißt es: "Einstimmig ist der Deutsche Ethikrat der Auffassung, dass am Hirntod als Voraussetzung für eine postmortale Organentnahme festzuhalten ist."

Hingegen halten die Werbestrategen Statistiken zu den schwerwiegenden „Nebenwirkungen“ der Verpflan-zungstherapie (zum Beispiel Krebserkrankungen, Organabstoßungen, psychische Probleme) und die Sterblichkeitsraten der Organempfänger aus guten Gründen hinter dem Berg. (39)
Zufriedenheit der Transplantierten
Frage: Wie sehen Sie heute Ihre TX an?[8]

A = stimmt / B = stimmt eher / C = eher falsch / D = falsch (n = 203)

Aussage (in %) A B C D o.A.
Die TX war für Sie ein wahres Geschenk. 89,7 3,9 0,5 0,5 5,4
Die TX verbesserte Ihre Lebensqualität. 82,8 8,4 1,0 1,0 6,9
Die TX bewahrte sie vor drohendem Tode. 72,9 10,3 6,9 4,4 5,4
Die TX würden Sie jederzeit wiederholen. 70,0 13,8 4,4 3,4 8,4
Die TX ist eine Zumutung, von der Sie abraten. 3,9 3,4 5,9 78,8 7,9
Die TX hat Ihr Leben eindeutig positiv beeinflusst. 77,8 12,3 2,0 1,0 6,9

Im Winterhalbjahr 2014/2015 wurde von Klaus Schäfer unter Transplantierten eine Online-Umfrage durchgeführt. Dachverbände der Transplantierten gaben den Link zum Online-Fragebogen an ihre Mitglieder weiter. Insgesamt nahmen 203 Transplantierte an dieser Umfrage teil. Hiervon hatten 28,6% ein Herz transplantiert, 24,1% eine Niere, 21,7% eine Lunge und 17,2% eine Leber.

Zu ihrer Zufriedenheit über die durchgeführte TX antworteten die 203 Transplantierten:
Für 89,7% der Transplantierten war die TX ein wahres Geschenk, die bei 82,8% der Transplantierten die Lebensqualität verbesserte und bei 77,8% der Transplantierten das Leben eindeutig positiv beeinflusst hat.
72,9% der Transplantierten hat die TX vor dem drohenden Tode bewahrt. 70,0% der Transplantierten würde die TX jederzeit wiederholen.
Der Aussage von Werner Hanne, dass TX eine Zumutung sei, von der abzuraten sei, stimmten 3,9% zu und lehnten 78,8% ab.

Es gibt bei der TX auch "Verlierer", d.h. ihnen geht es nach der TX schlechter als vor der TX. Dies soll nicht verschwiegen werden. Ihr Anteil ist jedoch kleiner 5%.

Über 70% - politisch ist das mehr als eine 2/3-Mehrheit; damit bekommt man sogar eine Grundgesetzänderung durch - der Transplantierten bewerten ihre TX positiv, weniger als 5% negativ.

TX ist damit eindeutig ein medizinischer Erfolg.

Damit sind die Mitleidsbekundungen einiger Kritiker reine Fehlinformationen oder gar geheuchelte Krokodilstränen.

Durch Organabstoßungen – eine chronische „Nebenwirkung“ dieser Therapie – potenziert sich stetig die Nachfrage. (39)

Dem Gegenüber steht: In dem Buch "25 x 25 geschenkte Jahre" kamen 26 Transplantierte zu Wort, alle mit 25 bis 32 transplantierten Jahren. Nur eine Frau benötigte für diesen Zeitraum eine zweite Niere.

Die Beteiligung der Kliniken konnte bis 2009 kaum gesteigert werden. Nicht zuletzt auch, weil in der Ärzteschaft die dubiose Todesvereinbarung und der sich damit verbindende zweckorientierte Zugriff auf sterbende Komapatienten ethisch heikel und umstritten ist, haben sich in Deutschland bisher die Krankenhäuser mit Intensivstationen der Spendermeldung mehrheitlich entzogen. (39)

Dies ist eine unhaltbare Unterstellung.

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Anhang

Siehe auch: Praxis_PalliativeCare

Anmerkungen


Einzelnachweise

  1. Praxis PalliativeCare 44-2019, 11.
  2. https://initiative-kao.de/thema/aufklaerung Zugriff am 15.04.2020.
  3. Anna Bergmann: Wissensdefizite in der Aufklärung über das andere Sterben von Organspendern und weitere Strategien der Organbeschaffung. In: The European (15.01.2020) Nach: https://www.theeuropean.de/anna-bergmann/acht-fakten-die-in-der-werbung-um-organ-spende-verschwiegen-werden-2/#_ednref16 Zugriff am 11.02.2020.
  4. xyzs://www.gesundheit-adhoc.de/offener-brief-an-die-krankenkassen-deutschlands-sowie-die-gesundheitspolitischen-sprecher-und-2.html Zugriff am 14.06.2019.
  5. Klaus Schäfer: Leben - dank dem Spender. Ergebnisse aus Umfragen unter 203 Transplantierten. Karlsruhe 2013.
  6. https://www.focus.de/gesundheit/ratgeber/organspende-sterbende-menschen-werden-nur-noch-als-material-angesehen_id_9634005.html Zugriff am 26.10.2018.
  7. http://www.klaerwerk-blog.de/wp-content/uploads/2012/09/rz-179-S.-35-Organspende-Das-Gesch%C3%A4ft-mit-der-N%C3%A4chstenliebe-Prof.-Dr.-Anna-Bergmann.pdf Zugriff am 12.03.2019.
  8. Klaus Schäfer: Leben - dank dem Spender. Ergebnisse aus Umfragen unter 203 Transplantierten. Karlsruhe 2013.