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Betrachtet man den Inhalt der gegen die Widerspruchsregelung vorgebrachten Argumente rein sachlich, so ist meist festzustellen, dass diese Argumente an der Sache vorbei gehen. Es geht z.B. nicht um einen Zwang, dass alle Hirntoten nun Organspender werden, so wie bei der Notstandsregelung. Es geht darum, dass sich jeder entscheiden soll. Eine Nicht-Entscheidung wird mit der Widerspruchsregelung einer Zustimmung zur Organentnahme gleichgesetzt.

Man beachte daher die Anmerkungen zu den einzelnen Argumenten.

Pro und Contra

Vorgeschichte

Die Erklärungsregelung trat zum 01.11.2012 in Kraft.[1]

Vorschlag der doppelter Widerspruchsregelung

Gesetzentwurf der doppelte Widerspruchsregelung

Die von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn vorgeschlagene doppelte Widerspruchsregelung sieht für § 4 TPG folgende Änderung vor:[2]

(1) Der Arzt, der die Organ-oder Gewebeentnahme vornehmen oder unter dessen Verantwortung die Gewebeentnahme nach § 3 Absatz 1 Satz 2 vorgenommen werden soll, ist verpflichtet, durch eine Anfrage des nach § 2 Absatz 4 zur Auskunft berechtigten Arztes bei dem Register nach § 2 Absatz 3 zu klären, ob eine Erklärung des möglichen Organ- oder Gewebespenders zur Organ- oder Gewebeentnahme nach § 2 Absatz 1 Nummer 3 vorliegt. Hat die Anfrage keine Erklärung ergeben und liegt dem Arzt auch weder ein schriftlicher Widerspruch vor noch ist ihm ein entgegenstehender Wille des möglichen Organ- oder Gewebespenders bekannt, ist der nächste Angehörige des möglichen Organ- oder Gewebespenders zu befragen, ob ihm ein schriftlicher Widerspruch oder ein der Organ- oder Gewebeentnahme entgegenstehender Wille des möglichen Organ- oder Gewebespenders bekannt ist. Ist bei mehreren gleichrangigen nächsten Angehörigen keinem der Angehörigen ein schriftlicher Widerspruch oder ein entgegenstehender Wille bekannt, so ist die Entnahme unter den Voraussetzungen des § 3 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 und 3, Satz 2 und Absatz 2 zulässig.

Die doppelte und einfache Widerspruchsregelung im Überblick:

Doppelte Widerspruchsregelung Einfache Widerspruchsregelung
Person Widerspruch? Widerspruch? Widerspruch?
Hirntoter (schriftlich) Ja Nein Nein
Hinterbliebene (mündlich) gleichgültig Ja Nein
Organentnahme? Nein Nein Ja
Person Widerspruch? Widerspruch?
Hirntoter (schriftlich) Ja Nein
Hinterbliebene (mündlich) gleichgültig gleichgültig
Organentnahme? Nein Ja

Vergleich mit der zur Patientenverfügung

Mit der Änderung des Betreuungsrechts zum 01.09.2009 wurde der Patientenwille gesetzlich gesichert. Dies kommt besonders in den § 1901a BGB (Patientenverfügung) und § 1901b BGB (Gespräch zur Feststellung des Patientenwillens) zum Ausdruck.

Bei der Patientenverfügung geht es darum, den Willen des Patienten umzusetzen. Dies kann in bestimmten Situationen das Therapieende bedeuten.

Bei Einführung der doppelten Widerspruchsregelung geht es darum, den Willen des Hirntoten umzusetzen. Konkret bedeutet dies, dass - wenn kein schriftlicher Widerspruch zur Organentnahme bekannt ist - die Hinterbliebenen gefragt werden, ob ihnen ein mündlicher Widerspruch des Hirntoten zur Frage der Organspende bekannt ist. Wenn den Hinterbliebenen kein mündlicher Widerspruch des Hirntoten bekannt ist, können die Organe entnommen werden.

Damit wird dem Willen des Hirntoten in doppelter Weise entsprochen:

  • Wenn eine schriftliche Willensäußerung vorliegt, wird dieser entsprochen.
  • Wenn keine schriftliche Willensäußerung vorliegt, werden die Hinterbliebenen gefragt, ob ihnen ein schriftlicher oder mündlicher Widerspruch zur Frage der Organentnahme vorliegt.

Wenn kein Widerspruch zur Organentnahme bekannt ist, werden dem Hirntoten die Organe entnommen. Somit ist bestmöglich das Selbstbestimmungsrecht jedes Einzelnen gewahrt.

Deutscher Ethikrat (2007)

Im Jahr 2007 brachte der Deutsche Ethikrat die Stellungnahme "Die Zahl der Organspenden erhöhen – Zu einem drängenden Problem der Transplantationsmedizin in Deutschland" heraus. Darin wird auf die Praxis der Widerspruchsregelung in Österreich und Spanien Bezug genommen:

Nach der Widerspruchsregelung wird eine höhere Zahl von Organspenden als unter Geltung der erweiterten Zustimmungsregelung auch dann erreicht, wenn man die Angehörigen an der Entscheidung über die Organspende beteiligt. Dafür sprechen die Erfahrungen aus Spanien und Österreich. In diesen Ländern gilt zwar nach dem Wortlaut des Gesetzes die enge Widerspruchsregelung, praktiziert wird jedoch eine erweiterte Widerspruchsregelung. In Österreich werden die Angehörigen nur danach gefragt, ob ein nach dem Gesetz zu beachtender Widerspruch des Verstorbenen vorliegt; von der vorgesehenen Organentnahme wird jedoch auch abgesehen, wenn die Angehörigen ihr nachdrücklich widersprechen. In Spanien bemüht man sich offenbar sogar um eine ausdrückliche Zustimmung der Angehörigen.[3]

Damit würde in Deutschland die gleiche Regelung eingeführt werden, wie sie für Österreich gilt. Siehe: Österreich

Fazit

Die von Jens Span vorgeschlagene doppelte Widerspruchsregelung achtet auf bestmögliche Weise das Selbstbestimmungsrecht des Hirntoten. Damit wird der Wille des Hirntoten umgesetzt.

Entscheidungs- und Widerspruchsregelung im Vergleich

Die nachfolgende Tabelle zeigt die Gemeinsamkeiten und die Unterschiede im Ablauf einer Organspende auf.[Anm. 1]

Erklärungsregelung seit 2012 angestrebte Widerspruchsregelung
Seit Herbst 2012 soll sich jede(r) ab dem vollendeten 16. Lebensjahr zur Frage der Organspende entscheiden und das Ergebnis schriftlich (auf einem Organspendeausweis) erklären. Damit sollen im Falle seines Hirntodes die Hinterbliebenen nicht gefragt werden müssen, ob der Hirntote einer Organentnahme zustimmte. Seit Herbst 2012 sind 5 Jahre vergangen. In diesem Zeitraum stieg der Anteil der potentiellen Organspender mit OSA von 7,8% im Jahr 2012 auf 16,0% im Jahr 2017 an. Dabei hätten es seit 2014 weit über 90% sein müssen. Um nun den Druck zur Entscheidung zu erhöhen, soll die Widerspruchsregelung eingeführt werden.
Chronologischer Ablauf
Der Hirntod wird festgestellt. Der Hirntod wird festgestellt.
Es wird im Widerspruchsregister nachgeschaut, ob ein Widerspruch vorliegt.
Die Hinterbliebenen werden gefragt, ob ein OSA vorliegt. Wenn im Widerspruchsregister kein Widerspruch vorliegt werden die Hinterbliebenen gefragt, ob ein OSA[Anm. 2] vorliegt.
Wenn ein OSA mit einem "Nein" zur Organentnahme vorliegt, werden keine Organe entnommen. (4,6% von Nein)[Anm. 3] Wenn ein OSA mit einem "Nein" zur Organentnahme vorliegt, werden keine Organe entnommen.
Wenn ein OSA mit einem "Ja" zur Organentnahme vorliegt, werden die Organe entnommen. (19,7% von Ja) Wenn ein OSA mit einem "Ja" zur Organentnahme vorliegt, werden die Organe entnommen.
Weniger als 20% der potentiellen Organspender hatten bis zum Jahr 2017 einen OSA. Damit trifft auf über 80% der potentiellen Organspender der nachfolgende Ablauf zu.
Wenn kein OSA vorliegt, werden die Hinterbliebenen gefragt, ob sie den Willen des Hirntoten kennen. Wenn kein OSA vorliegt, werden die Hinterbliebenen gefragt, ob sie den Willen des Hirntoten kennen.
Hat der Hirntote sich mündlich gegen eine Organspende ausgesprochen, werden keine Organe entnommen. (29,8% von Nein) Hat der Hirntote sich mündlich gegen eine Organspende ausgesprochen, werden keine Organe entnommen.
Hat der Hirntote sich mündlich für eine Organspende ausgesprochen, werden die Organe entnommen. (26,7% von Ja) Hat der Hirntote sich mündlich nicht gegen eine Organspende ausgesprochen, werden die Organe entnommen.
Kennen die Hinterbliebenen nicht die Haltung des Hirntoten zur Frage der Organentnahme, werden sie gefragt, wie sich der Hirntote vermutlich entschieden hätte.
Wenn der Hirntote vermutlich gegen die Organspende war, werden keine Organe entnommen. (24,8% von Nein)
Wenn der Hirntote vermutlich für die Organspende war, werden die Organe entnommen. (41,0% von Ja)
Wenn die Hinterbliebenen den mutmaßlichen Willen des Hirntoten nicht kennen, werden sie gefragt, wie sie entscheiden.
Die einen Hinterbliebenen entscheiden sich stellvertretend gegen die Organentnahme. (40,8% von Nein)
Die anderen Hinterbliebenen entscheiden sich stellvertretend für eine Organentnahme. (12,6% von Ja)

Wie an der Gegenüberstellung der Erklärungsregelung und der Widerspruchsregelung deutlich zu erkennen ist, besitzen beide Regelungen Gemeinsamkeiten. Der Unterschied besteht in der Verkürzung der Klärung bei fehlendem OSA. Weit über die Hälfte der Hinterbliebenen kennen den Willen des Hirntoten nicht und müssen daher eine Vielzahl an Fragen beantworten. Die Widerspruchsregelung reduziert die Anzahl auf maximal 2 Fragen:

  • Liegt ein OSA vor?
  • Tragen Sie dieses ungeschriebene Ja zur Organentnahme mit?

Angesichts dessen, dass über 80% der Hirntoten binnen einer Woche vom normalen Leben über die Zeit als Komapatient, in der man noch Hoffnung hatte, zum Hirntoten wurde, ist die Trauer und der seelische Schmerz bei den Hinterbliebenen von Hirntoten sehr groß. Für sie ist es eine große Entlastung, sich in dieser Situation nicht vielen Fragen stellen zu müssen. Wenn sie die Frage nach einem OSA mit eine Ja beantworten können, ist das ideal. Doch leider besitzen selbst 5 Jahre nach Änderung des TPG zur Erklärungsregelung über 80% der potentiellen Organspender keinen OSA. Die Widerspruchsregelung würde daher für die Hinterbliebenen eine große Entlastung darstellen.

Die vom Gesundheitsminister vorgeschlagene doppelte Widerspruchsregelung sieht vor, dass die Hinterbliebenen nach dem mündlichen Willen zur Frage der Organentnahme gefragt werden. Es wird somit bestmöglich das Selbstbestimmungsrecht des Hirntoten geachtet und umgesetzt.

Die Diskussion

für die Widerspruchsregelung gegen die Widerspruchsregelung
Sportler für Organspende[4]

Freiheit ist, wenn man widersprechen kann.

Peter Dabrock][5]

Eine solche Regelung würde den menschlichen Körper zu einem Objekt staatlicher Sozialpflichtigkeit machen.[Anm. 4]

Karl Lauterbach[5]

Ich bin ein klarer Befürworter der Widerspruchslösung.

Eugen Bryasch[5]

Die Widerspruchslösung würde das Vertrauen in das Transplantationssystem weiter schwächen.[Anm. 5]

Heiner Garag[6]

Das Recht auf Nichtentscheidung wäre bei dieser Lösung nicht mehr gegeben – und das ist von mir auch so gewollt.

Otto Fricke[7]

Nicht der Bürger muss widersprechen, damit der Staat nicht eingreifen darf.[Anm. 6]

Eckhard Nagel[8]

Ich will, dass sich jeder bewusst damit auseinandersetzt.

Heiner Koch[8]

Wer kein Organspender sein will, braucht niemandem darüber Rechenschaft abzulegen.[Anm. 7]

Jens Spahn[9]

Das einzige Recht, das dabei beschnitten würde, wäre das Recht, sich keine Gedanken zu machen.

Martin Hein[10]

Zerstörtes Vertrauen kann man nicht durch die Vergesellschaftung des menschlichen Körpers zurückgewinnen.[Anm. 8]

Georg Nüßlein[9]

für einen Christenmenschen ist die Nächstenliebe nicht der Ausnahmefall, sondern der Normalfall.

Martin Hein[10]

Es gibt aber keine moralische Verpflichtung zu einer Organspende.[Anm. 9]

Claudia Schmidtke[9]

Wer behauptet, dass es zu früh sei, um eine Widerspruchsregelung anzustreben, den muss ich fragen: Worauf warten wir? Die Menschen, die betroffen sind, haben keine Zeit.

Ralf Meister[11]

Ich allein muss in Verantwortung vor Gott und den Menschen frei entscheiden, ob Organe und Gewebe entnommen werden.[Anm. 10]

Petra Sitte[9]

Da sehe ich eher eine Zumutung für die Wartenden, die auf unsere Einsicht angewiesen sind oder dieser ausgeliefert sind.

Angelika Weigt-Blätgen[12]

Zudem pervertiert eine Widerspruchsregelung den grundsätzlich freiwilligen Charakter einer Spende.[13]

Petra Sitte[9]

Haben wir als Gesetzgeber nicht die Rechte einer Minderheit von Erkrankten, die uns gegenüber zunächst erst mal schlechtergestellt sind, vor allem zu schützen?

Susanne Kahl-Passoth[12]

Es ist eine Illusion zu glauben, dass sich durch Einführung der Widerspruchsregelung die Organspende-Zahlen in Deutschland nennenswert erhöhen würden.[Anm. 11]

Oliver Grundmann[9]

Wir führen jetzt hier eine theoretische, eine hochmoralische Diskussion über die Freiheit des Individuums. Aber was für eine Idee von Freiheit ist es, zu sagen: „Ich habe die Freiheit, wegzuschauen; wenn Tausende Menschen leiden und sterben, ist mir das egal; ich muss mich damit ja nicht beschäftigen“?

Susanne Kahl-Passoth[12]

Dazu gibt es nur einen Weg! Nämlich eine umfassende, auch schwierige ethische Fragen wie die Diskussion um den Hirntod offen ansprechende Information derjenigen, die um ihre Spende gebeten werden.[14]

Georg Nüßlein[9]

Aus Sicht von jemandem, der auf ein Spenderorgan wartet, gibt es keine Zeit zu verlieren.

Karin Maag[15]

Eine Widerspruchslösung könnte noch mehr Ängste wecken und das Vertrauen in die Organspende senken.[16]

Georg Nüßlein[9]

Schreibe ich kein Testament, bin ich einverstanden mit der Erbfolge, die der Gesetzgeber vorgibt.

Peter Liese[17]

Eine solche Regelung schürt nur die Ängste der Menschen und lenkt von den wirklichen Problemen bei der Organspende ab.[18]

Georg Nüßlein[9]

Mache ich keine Patientenverfügung, bin ich einverstanden damit, dass lebenserhaltende Maßnahmen getroffen werden, ich am Schluss an Maschinen hänge.

Markus Dröge[19]

Ärzte und Politiker sollen dafür sorgen, dass für jeden Menschen eine optimale medizinische Behandlung erfolgt, um ihn zu heilen.[20]

Heribert Hirte[9]

Gibt es für die auf der Warteliste bei ET stehenden schwerkranken Patienten keinen staatlichen Schutzauftrag?

Heribert Prantl[21]

Die Widerspruchslösung läuft darauf hinaus, den Körper ab dem Tod als Ersatzteillager zu betrachten.[Anm. 12]

Heribert Hirte[9]

Ich halte Organspende für einen Akt gelebter Solidarität.

Heribert Prantl[21]

Die Menschenwürde hört mit dem Hirntod nicht auf.[Anm. 13]

Heribert Hirte[9]

Jedem Menschen, der auch nach seinem Tod anderen Menschen zu einem Weiterleben oder zu verbesserter Gesundheit verhilft oder zumindest verhelfen möchte, gebührt mein ganz persönlicher Dank und die Anerkennung unserer Gesellschaft.

Antje Hildebrandt[22]

Wiegt das Recht zu leben schwerer als das Recht auf einen würdevollen Tod?[Anm. 14]

Michaela Noll[9]

Jede Organspende rettet Menschenleben, lindert Leiden, verbessert die Lebensqualität.

Grüne Karlsruhe[23]

Organspende mit Widerspruchszwang?[Anm. 15]

Michaela Noll[9]

Organspende ist ein Akt der Mitmenschlichkeit, ein Ausdruck gelebter Solidarität

Michaela Schwinn[24]

Das Organspendesystem hierzulande ist ein System auf Kosten derer, die sich Gedanken gemacht haben und Verantwortung übernehmen. Es ist ein System der Ignoranz. Ja, noch schlimmer: Es ist ein System der Heuchelei.

Michaela Schwinn[24]

Jedem mündigen Bürger kann man zumuten, sich Gedanken zu machen und sich zu entscheiden: Ja - oder nein? Schließlich geht es ums Überleben; und nichts ist wichtiger.

Norbert Blüm, Thomas Oppermann, Detlev Ganten[25]

Recht auf Leben geht vor Recht auf Schweigen.

Norbert Blüm, Thomas Oppermann, Detlev Ganten[25]

Das Recht auf Leben, die Bitte um Hilfe, ist bei sorgfältiger Abwägung stärker zu gewichten als das Recht auf Schweigen. Eine persönliche Entscheidung sollten wir daher in einer so wichtigen Frage erwarten können.

Norbert Blüm, Thomas Oppermann, Detlev Ganten[25]

Die Klarstellung der eigenen Position im Sinne der Widerspruchsregelung ist daher auch ein gesellschaftliches Bekenntnis zum Zusammenhalt, zur Solidarität und zur Nächstenliebe.

Wenn jemand einen Menschen tötet, ... es so sein soll, als hätte er die ganze Menschheit getötet; und wenn jemand einem Menschen das Leben erhält, es so sein soll, als hätte er der ganzen Menschheit das Leben erhalten. (Sure 5,32)
Und wer ein einziges Leben (aus Israel) gerettet hat, die Schrift rechnet es ihm an, als ob er eine ganze Welt gerettet hätte. (Talmud)

Wortwahl der Gegner

Die Wortwahl der Gegner der Widerspruchsregelung ist oft unsachlich und geht am Thema vorbei. Dies soll an dieser Liste aufgezeigt werden:

staatlicher Sozialpflichtigkeit[5] Die Widerspruchsregelung wäre zwar eine staatliche Maßnahme, da vom Staat eingeführt, aber keine Sozialpflichtigkeit, weil widersprochen werden kann.
Organabgabepflicht[5] Es gibt mit der Notstandsregelung eine Organabgabepflicht, nicht aber bei einer Widerspruchsregelung, da hier widersprochen werden kann.
Organspendepflichtgesetz[21]
Spendepflichtgesetz[21]
Fazit: Wenn man schon keine Argumente vorzubringen hat, sollen es wenigstens kräftige Worte sein.

Diskussion im Bundestag

Am 28.11.2018 gehaltene Reden zur Widerspruchsregelung:[26]

RednerIn Seite WSR Begründung (Zitat)
Karin Maag 7584 Nein Ich will nicht, dass das Selbstbestimmungsrecht des Menschen auf ein nachträgliches Veto reduziert wird.[Anm. 16]
Axel Gehrke 7585 Nein Wer hat mehr Rechte – der zukünftige Empfänger oder der Sterbende?[Anm. 17]
Karl Lauterbach 7586 Ja Ich will nur, dass man sich damit beschäftigt.
Christine Aschenberg-Dugnus 7586 Nein Die Widerspruchslösung beschneidet nach unserer Ansicht Grundrechte und hebelt vor allem den Grundsatz aus, dass jeder medizinischen Behandlung zugestimmt werden muss.[Anm. 18]
Katja Kipping 7588 Nein Wir schlagen vor, dass jedes Mal, wenn der Reisepass oder der Personalausweis beantragt wird, die Antragstellenden abgefragt werden.[Anm. 19]
Annalena Baerbock 7589 Nein Wenn man seinen Personalausweis beantragt, kriegt man alle Informationen und hat dann Zeit.[Anm. 20]
Jens Spahn 7590 Ja Das einzige Recht, das dabei beschnitten würde, wäre das Recht, sich keine Gedanken zu machen. Es ist keine Organabgabepflicht.
Paul Viktor Podolay 7590 Nein Meine Überzeugung ist, dass wir die Zahl der benötigten Spenderorgane reduzieren und nicht immer nach mehr streben sollten.[Anm. 21]
Kerstin Griese 7591 Nein Es wäre eben keine Spende mehr, es wäre eher eine "Organabgabe".[Anm. 22]
Katrin Helling-Plahr 7592 Ja Ich finde, dass die Widerspruchslösung gut vertretbar ist.
Petra Sitte 7592 Ja Da sehe ich eher eine Zumutung für die Wartenden, die auf unsere Einsicht angewiesen sind oder dieser ausgeliefert sind.[27]
Kirsten Kappert-Gonther 7593 Nein Alle Bürgerinnen und Bürger werden regelmäßig informiert und gebeten, nicht verpflichtet, sich mit ihrer Entscheidung – "Ja", "Nein", "Weiß nicht" ... einzutragen.[Anm. 23]
Hermann Gröhe 7595 Nein Organspende ist ein Geschenk aus Liebe zum Leben. Das setzt Freiwilligkeit und Zustimmung voraus. Dabei sollte es bleiben.[Anm. 24]
Robby Schlund 7595 Nein Und Spenden sind zumindest für mich immer freiwillig.[Anm. 25]
Sabine Dittmar 7596 Ja Ich halte diese Form der Widerspruchslösung für einen zumutbaren und für einen wichtigen Baustein, um Organspendezahlen zu erhöhen.
Andrew Ullmann 7597 Nein Zur Selbstbestimmung gehört auch, sich nicht entscheiden zu müssen; denn jede Entscheidung sollte gleichwertig sein.[Anm. 26]
Harald Weinberg 7598 Nein Ich bin für die erweiterte Zustimmungsregelung mit obligatorischer Beratung in zeitlichen Abständen.[Anm. 27]
Katja Keul 7598 Nein Ich möchte mich darauf konzentrieren, aufzuzeigen, warum die Widerspruchslösung nicht mit unserer Verfassung, namentlich mit Artikel 1 Grundgesetz, in Einklang zu bringen ist und deswegen ausscheiden muss.[Anm. 28]
Georg Nüßlein 7599 Ja Die, die der Spende aufgeschlossen gegenüberstehen, müssen sich nicht mit der Thematik beschäftigen und müssen sich nicht entscheiden.[Anm. 29]
Jörg Schneider 7600 Nein Wenn ich einen Behördengang mache, werde ich gefragt: „Möchtest du Organspender werden?“ – mit den Auswahlmöglichkeiten: „Ja“, „Nur für bestimmte Organe“, „Nein“. Ich muss vielleicht auch sagen können: Nein, ich möchte diese Frage nie wieder in meinem Leben gestellt bekommen."[Anm. 30]
Ulla Schmidt 7601 Nein ... aber da, wo es um eine Organspende geht, zu sagen: Wenn du schweigst, bedeutet das Ja . – Das kann es nicht geben.[Anm. 31]
Wolfgang Kubicki 7602 Nein In diesem Fall widerspreche ich, dass der Staat das Recht hat, die Menschen zu bitten oder zu verpflichten, überhaupt eine Erklärung abzugeben.[Anm. 32]
Kathrin Vogler 7603 Nein Bevor diese nicht ausgeschöpft sind, sollte man nicht an eine Widerspruchsregelung denken.[Anm. 33]
Sylvia Kotting-Uhl 7603 Nein Die Zustimmung muss abgefragt werden und nicht der Widerspruch.[Anm. 34]
Stephan Pilsinger 7604 Nein Sinnvoll fände ich eine Lösung, bei der alle Bürgerinnen und Bürger bei einer einheitlichen Gelegenheit, zum Beispiel der Ausstellung eines Personalausweises, gefragt werden, ob sie Organspender sein möchten.[Anm. 35]
Detlev Spangenberg 7605 Nein Bei der Einführung der Widerspruchslösung kann man nicht mehr – das wurde schon gesagt – von einer Spende sprechen; denn die Spendenbereitschaft wurde nicht erklärt.[Anm. 36]
Hilde Mattheis 7606 Nein Es gibt keinen Zusammenhang zwischen der Widerspruchslösung und der Zahl der Organspenden oder der Zustimmungslösung und der Zahl der Organspenden.[Anm. 37]
Claudia Schmidtke 7606 Ja Ich stehe für die Widerspruchsregelung, für einen Systemwechsel.[Anm. 38]
Helge Lindh 7607 Nein Daher plädiere ich dafür, jetzt, in diesem Moment, die Wege einer Entscheidungslösung nachzuvollziehen, mit einer zunächst moralischen Verpflichtung, sich zu entscheiden.[Anm. 39]
Rudolf Henke 7608 ? -
Leni Breymaier 7609 ? -
Michael Brand 7610 Nein Dann kann man sich noch immer für Alternativen entscheiden, die ohne gravierende Grundrechtseingriffe auskommen,[Anm. 40]
René Röspel 7611 Nein Deswegen wäre die Widerspruchslösung an dieser Stelle ein zusätzlicher großer Vertrauensverlust, den wir unbedingt vermeiden müssen.[Anm. 41]
Oliver Grundmann 7612 Ja Deshalb unterstütze ich aus tiefster Überzeugung die erweiterte Widerspruchslösung bei der Organentnahme.[Anm. 42]
Mario Mieruch 7612 Nein Dem kann ich leider nicht zustimmen.

[Anm. 43]

Axel Müller 7613 ? Ich befinde mich noch in der Entscheidungsfindung, gewissermaßen in der Beweisaufnahme.
Thomas Rachel 7614 Nein Insofern lehne ich die Einführung der Widerspruchslösung ab. Sie ist schlicht und einfach nicht freiheitsbasiert.[Anm. 44]
Heribert Hirte 7615 Nein Grundsätzlich von einer Spendenbereitschaft auszugehen und nur im Fall eines ausdrücklichen Widerspruchs von einer Transplantation abzusehen, erfüllt nicht den staatlichen Schutzauftrag.[Anm. 45]
Matthias Zimmer 7615 Nein Deswegen darf ohne vorgängige Einwilligung der tote Körper nicht Mittel zum Zweck sein, auch dann nicht, wenn dadurch andere Leben gerettet werden könnten."[Anm. 46]
Zu Protokoll gegebene Reden
Heike Brehmer 7661 ? -
Gitta Connemann 7663 Ja Aber es braucht mehr. Und das ist für mich die erweiterte Widerspruchslösung.
Maria Flachsbarth 7664 Nein Meine Haltung in dieser Frage ist eindeutig und klar für

die derzeit geltende Zustimmungsregelung.[Anm. 47]

Frank Heinrich 7664 Nein Eine Widerspruchslösung würde jedoch das Verfügungsrecht des Menschen über seinen Körper so stark einschränken, dass das Vertrauen in die Transplantationsmedizin geschmälert würde.[Anm. 48]
Michaela Noll 7665 Nein Würden Sie mich heute fragen, welche Lösung ich bevorzuge, so würde ich sagen: die Entscheidungslösung.[Anm. 49]
Christian Schmidt 7666 Nein ... bin ich auf der Seite derer, die im Verständnis von

Personalität und Individualität dem einzelnen Menschen die Entscheidung allerdings nicht abnehmen wollen[Anm. 50]

Volker Ullrich 7668 Nein Wer sich nicht äußert, äußert sich nicht. Der Staat darf keine Folgen an eine unterbleibende Äußerung knüpfen, auch wenn die Motive ehrenhaft sein mögen.[Anm. 51]
Annette Widmann-Mauz 7668 Nein Einer Widerspruchslösung stehe ich jedoch kritisch gegenüber.‎[Anm. 52]

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Fazit: Einige Bundestagsabgeordnete sind zu den Themen Hirntod und Organtransplantation schlecht informiert. Sie zeigen einen Informationsstand, der sich von schlecht recherchierten Medien ableitet, mitunter auch von KAO.
Jeder soll sachlich korrekt informiert sein, auch Bundestagsabgeordnete.
Daher diese Internetseite www.organspende-wiki.de.

In der ganzen Diskussion um die Widerspruchsregelung gibt es einen Punkt, der fehlt:
Die Änderung von Zustimmungsregelung zur Erklärungsregelung im Herbst 2012 wurde eingeführt, um nach der Feststellung des Hirntodes die Hinterbliebenen emotional zu entlasten. Daher sich sollte jeder ab dem dem vollendetem 16. Lebensjahr zur Frage der Organspende entscheiden und diese Entscheidung schriftlich (auf einem Organspendeausweis) festhalten. Leider scheiterte die Erklärungsregelung daran, dass das Volk dieser gesetzlichen Aufforderung nicht nachkam.
Angesichts der sinkenden Zahlen von Organspendern hat man die Widerspruchsregelung nur noch im Blick dieser niedrigen Zahlen von Organspendern. Die von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn vorgeschlagene doppelte Widerspruchsregelung legt hiervon ein deutliches Zeugnis ab, da hierbei die Hinterbliebenen gefragt werden sollen, ob sie der Organentnahme zustimmen.

Das Klinikpersonal kennt die Not der Hinterbliebenen, nach der Feststellung des Hirntodes eine Entscheidung zu treffen, ob die Organe entnommen werden dürfen oder nicht. Es kennt auch die Not der Ärzte, in dieser Situation die Frage nach Organspende zu stellen.

Ich bin daher gegen die doppelte Widerspruchsregelung, aber für die einfache Widerspruchsregelung. Nur diese löst die emotionalen Probleme in der Klinik auf. Nur die einfache Widerspruchsregelung führt zu dem Ziel, das man im Herbst 2012 in den Blick genommen und dann aus den Augen verloren hat.

Pro

Anzahl der Organspendeausweise

Jahr 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017
Ja% 6,8 6,2 6,3 8,8 7,3 8,9 10,3 14,3 16,1 15,2 16,4 19,7
Nein% 1,4 0,4 0,9 1,4 1,7 1,1 1,8 2,0 2,9 3,1 4,4 4,6
% 5,3 4,3 4,6 6,5 5,8 6,7 7,8 10,4 12,2 11,8 13,5 16,0

Ja% = von den Organspendern hatten n% schriftlich der Organentnahme zugestimmt
Nein% = von den Nicht-Organspenderen hatten n% schriftlich der Orgenentnahme widersprochen.
% = von den potentiellen Organspendern hatten n% ihre Entscheidung zur Frage der Organspende selbst schriftlich festgehalten, d.h. einen Organspendeausweis ausgefüllt.

Im Jahr 2010 hatten von den potentiellen Organspendern 5,8% einen OSA. Im Jahr 2012 hatten 7,8% einen OSA. Im Herbst 2012 wurde das TPG dahingehend geändert, dass sich jeder Bürger ab dem vollendeten 16. Lebensjahr zur Frage der Organspende erklären soll. Die Krankenkassen sollten dies durchführen. Danach hätten spätestens im Jahr 2014 weit über 90% der potentiellen Organspender einen OSA haben müssen. Tatsächlich hatten jedoch nur 12,2% einen OSA. Im Jahr 2017 hatten 16,0% der potentiellen Organspender einen OSA.
Fazit: Die Bürger kommen der Aufforderung der Politik nicht nach. Daher hat die Politik das Recht, andere Maßnahmen zu ergreifen, um das Ziel der Erklärung jedes Bürgers zu erreichen. Die eine Möglichkeit, die der Staat hierzu hat, ist die Einführung der Widerspruchsregelung.

Eckhard Nagel sagt zur derzeit geltenden Erklärungsregelung: "... es gäbe eine Freiheit, wegzusehen, das Leiden anderer Menschen auszublenden."[8]

Entlastung der Hinterbliebenen

Derzeit müssen nach festgestelltem Hirntod in über 80% der Fälle die Hinterbliebenen nach dem mutmaßlichen Willen des Hirntoten gefragt werden, da keine schriftliche Erklärung zu dieser Frage vorliegt. In über 50% der Fälle vermuten die Hinterbliebene den Willen oder entscheiden selbst, weil sie den Willen des Hirntoten nicht kennen. Dies ist in Anbetracht der Trauer über den raschen Tod eine große Belastung für die Hinterbliebenen, die mit der Widerspruchslösung genommen werden kann.

Entscheidung der Organspender Entscheidung der Nicht-Organspender
17Enstsch1.jpg 17Entsch2.jpg
Quelle: DSO: Jahresberichte 2008-2017 Quelle: DSO: Jahresberichte 2008-2017

Bereits im Jahr 2009 wurde die Widerspruchsregelung von den Bundesländern ernsthaft diskutiert.[28]
Marcel Huber schrieb im DSO-Jahresbericht 2011 der Region Bayern: "Das Bayerische Gesundheitsministerium hatte sich daher für die Einführung der erweiterten Widerspruchsregelung eingesetzt, im Sinne einer stärkeren Eigenverantwortung des Einzelnen und einer Entlastung der Angehörigen."[29]

Bis zum Jahr 2012 lag bei weniger als 10% der potentiellen Organspendern eine schriftliche Willenserklärung zur Frage der Organspende vor. Bei den Organspendern lag für ca. 20% eine mündliche Zustimmung vor, bei den Nicht-Organspendern lag bei ca. 30% ein mündlicher Widerspruch vor. Bei rund 70% der Hirntoten hatten die Hinterbliebenen entschieden. Um die Hinterbliebenen in dieser eh´ schon schwierigen Situation des plötzlichen Todes emotional zu entlasten, wurde im Jahr 2012 der Gesetzentwurf zur Änderung von der Zustimmungsregelung zur Erklärungsregelung auf den Weg gebracht.[30] Die "Barmer" Krankenkasse schrieb in ihrer Broschüre "Gesundheitswesen aktuell 2012" auf Seite 181: "Der wesentliche Fortschritt der Entscheidungslösung besteht in einer Entlastung der Angehörigen. Sie müssen aufgrund der vermehrt dokumentierten Spendebereitschaft seltener als bisher in einer extrem belastenden Situation über die Organentnahme entscheiden."[31]

Im Herbst 2012 wurde das TPG dahingehend geändert, dass sich jeder Bürger ab dem vollendetem 16. Lebensjahr zur Frage der Organspende erklären solle. Die hierfür notwendige Aufklärung und Umsetzung sollten die Krankenkassen übernehmen. Bis zum Jahr 2017 stieg der Anteil der potentiellen Organspender mit schriftlicher Erklärung auf 16,0%. Damit kommen 84% der Bürger dem gesetzlichen Auftrag nicht nach. 5 Jahre haben sich die Krankenkassen und viele Gruppen und Personen darum bemüht, die Bürger zum Ausfüllen des Organspendeausweises zu bewegen und haben wenig erreicht. Das 2012 gesetzte Ziel wurde nicht erreicht.

Damit müssen die Ärzte in der Klinik bei über 80% der potentiellen Organspender die Hinterbliebenen nach dem Willen des Hirntoten fragen. Dies ist für die Hinterbliebenen in dieser Situation eine sehr schwere Frage, die ihre Trauer nur schwerer macht. Um zu verdeutlichen, wie schwer diese Situation ist, in der den Hinterbliebenen die Frage um die Organspende gestellt wird, sei hier kurz ein typischer Ablauf beschrieben:
In den meisten Fällen läuft der zum Hirntod führende Prozess binnen acht Tagen ab: Der Mensch wird durch das todbringende Ereignis – bei über 50% eine massive Hirnblutung, bei je etwa 15% ein massiver Hirninfarkt, ein schweres Schädelhirntrauma (Unfall) oder ein Stillstand des Blutkreislaufs – plötzlich aus dem Leben gerissen. Er kommt komatös auf die Intensivstation. Dort versuchen die Ärzte das Leben des Patienten zu retten und seine Gesundheit wieder herzustellen. Es folgen für die Angehörigen Tage volle Ängste und Hoffnungen. Irgendwann erkennen die Ärzte die Schwere der Erkrankung. Für die Angehörige sinkt die Hoffnung. Schließlich gibt es deutliche Hinweise, dass der Hirntod eingetreten ist. Die Hirntoddiagnostik wird durchgeführt und bestätigt meist binnen 12 Stunden den Verdacht. Dies ist für die Hinterbliebenen ein schwerer Schlag. Erschwerend kommt hinzu, dass der Hirntod ein unsichtbarer Tod ist. Hirntote unterscheiden sich äußerlich in nichts von Komapatienten. In diese Situation der frischen Trauer und des unsichtbaren Todes haben in den meisten Fällen die Ärzte die Hinterbliebenen zu fragen, ob sie einer Organentnahme zustimmen. Für die Hinterbliebenen in dieser Situation eine weitere schwere Belastung.

Beschreibung der Situationen der Intensivstation bei der Frage um Beendigung der Therapie:

Es liegt eine Patientenverfügung vor, die klar besagt, dass der Patient diesen hoffnungslosen Zustand als nicht lebenswert ansieht und die Beendigung der Therapie wünscht. Es wird vor diesem Schritt immer mit den Angehörigen gesprochen, ob sie den Willen des Patienten um Therapiebeendigung mittragen. Oft sind dann Sätze wie "Das kann ich nicht entscheiden" zu hören.
Es wird immer wieder darauf verwiesen, dass es nicht um die Entscheidung der Angehörigen geht, sondern ob sie den Willen des Patienten mittragen. Mitunter ist dies echt schwere Arbeit, bis die Angehörigen verstanden haben, dass sie nichts zu entscheiden haben, sondern es um die Frage geht, ob sie den Willen des Patienten mittragen. Wenn diese Einsicht erreicht ist, stimmen sie erleichtert bis auf wenige Ausnahmen ganz schnell der Beendigung der intensivmedizinischen Maßnahmen zu.

Auf dem Hintergrund dieser Erfahrungen die Situation bei der Widerspruchsregelung:
Es ist davon auszugehen, dass bei eingeführter Widerspruchsregelung ca. 25% widersprechen werden. Damit sind bei rund 75% die Hinterbliebenen zu befragen, siehe: Organmangel#Entscheidungen_zur_Organspende
Der entscheidende und für die Hinterbliebenen auch den entlastenden Unterschied liegt in der Fragestellung bei fehlendem Widerspruch des Hirntoten:
a) "Widersprechen Sie der Organentnahme?"
Die Hinterbliebenen müssen mit den Konsequenzen einer Organspende leben. b) "Wissen Sie von einem Widerspruch des Hirntoten?"
Die Hinterbliebenen dürfen sie dem Willen des Hirntoten zustimmen. Es ist nicht mehr ihre Entscheidung, mit der sie leben müssen, sondern die des Hirntoten.
Die Form a) wird als belastende, Form b) als entlastend empfunden.

Bei einer doppelten Widerspruchsregelung würden die Hinterbliebenen bei fehlendem Widerspruch des Hirntoten gefragt werden, ob sie der Organspende widersprechen wollen. Der fehlende Widerspruch des Hirntoten könnte als Orientierung gelten, der Organentnahme zuzustimmen.

kein Unentschieden, sondern Klarheit

Nach einer repräsentativen Umfrage des Jahres 2016 haben 41% zur Frage der Organspende keine Entscheidung getroffen, 58% haben sich entschieden. 27% haben ihre Entscheidung auf einem OSA festgehalten, 4% nur in einer Patientenverfügung, 5% auf einem OSA und einer Patientenverfügung, 22% haben ihre Entscheidung nicht dokumentiert.[32] Subjektiv fühlen sich 8% zum Thema Organ- und Gewebespende sehr gut informiert, 46% fühlen sich gut informiert, 38% fühlen sich weniger gut informiert und 8% schlecht informiert. 42% wünschen sich mehr Informationen zum Thema.[33]
Fazit:
Nach über 3 Jahren (2013-2015) Aufklärung durch die Krankenkassen und die BZgA zeigt sich dieses ernüchternde Bild: Nur 58% haben sich zur Frage der Organspende entschieden, nur 36% haben ihre Entscheidung schriftlich festgehalten, doch im Jahr 2017 hatten nur 16,0% der Hirntoten eine schriftliche Willenserklärung. Hier besteht ein großer Unterschied zwischen den Zahlen der Umfrage und den Fakten aus der Klinik.

Rund 41% der Bevölkerung hat sich nach über 3 Jahren Aufklärungsarbeit noch immer nicht entschieden. Doch in der Klinik gibt es kein "unentschieden". Nach der Feststellung des Hirntodes kann man nicht warten, bis der Hirntote sich entschieden hat. Ein Unentschieden bedeutet daher für die Frage der Organentnahme ein "Nein".

Es spricht daher nichts dagegen, diese klare Trennung zwischen "Ja" und "Nein" auf die Seite der Bürger zu verlagern. Er soll wissen, dass sein Unentschieden faktisch ein "Nein" zur Organspende ist. Um dieses "Nein" wirksam werden zu lassen, muss er dies an entsprechender Stelle melden, andernfalls wird es als "Ja" gewertet. Wenn er sich schließlich zu einem "Nein" entscheidet, braucht er nichts verändern. Wenn er sich zu einem "Ja" entscheidet, kann er dies jederzeit verändern.

Die geplante Widerspruchsregelung würde somit mehr Klarheit bringen. Bei ihr gibt es kein sich-darum-herumdrücken. Es gibt dann nur klare "Ja" oder klare "Nein". Schließlich soll der Wille des Hirntoten erfüllt werden.

die 10%-Lücke

Nach einer repräsentativen Umfrage des Jahres 2016 befürworten 84% die Organspende.[34] Bis zum Jahr 2015 lag nach der Feststellung des Hirntodes die Zustimmung zur Organspende bei rund 70%, seit 2016 bei rund 76%, siehe: Organmangel#Entscheidungen_zur_Organspende

Da klaffen noch rund 10% zwischen den Umfrageergebnissen und den Zahlen aus der Klinik nach festgestelltem Hirntod. Diese Diskrepanz schreibe muss wohl dem Schockzustand zugeschrieben werden, in dem die Hinterbliebenen die Entscheidung für den Hirntoten zu fällen haben: meist nur wenige Tage von Hoffnung auf Genesung bis zum festgestelltem Hirntod und dem Problem, dass der Hirntod ein unsichtbarer Tod ist.

Es ist zu erwarten, dass von diesen 10% bei eingeführter Widerspruchsregelung doch einige sich für die Organspende entscheiden. Auch wenn es nur 1% mehr werden, so können mit deren Organe weiteren Menschen das Leben gerettet und deren Lebensqualität verbessert werden.

Leben hat Vorfahrt

Im Straßenverkehr haben die Verkehrsteilnehmer mit Grün Vorfahrt, es sei denn, dass ein Notarztwagen, ein Rettungswagen, die Feuerwehr oder die Polizei mit Martinshorn und Blaulicht die Kreuzung überqueren wollen. Denen ist dann trotz Grün Vorfahrt zu gewähren, denn bei denen geht es um Leben oder Tod. Dass im Straßenverkehr das Leben Vorfahrt hat, ist allen bekannt und wird von allen gutheißend akzeptiert.

Die Widerspruchsregelung würde es deutlich zum Ausdruck bringen, dass auch bei der Frage um Organspende das Leben Vorfahrt[35] hat.

Wenn jemand einen Menschen tötet, ... es so sein soll, als hätte er die ganze Menschheit getötet; und wenn jemand einem Menschen das Leben erhält, es so sein soll, als hätte er der ganzen Menschheit das Leben erhalten. (Sure 5,32)
Und wer ein einziges Leben (aus Israel) gerettet hat, die Schrift rechnet es ihm an, als ob er eine ganze Welt gerettet hätte. (Talmud)

Die Angst als Unfallopfer entfiele

Daneben gibt es in der Bevölkerung die irrige Annahme, wenn man als Unfallopfer auf seinem OSA "Ja" angekreuzt hat,[Anm. 53] würde man nicht die volle medizinische Hilfe zum Weiterleben bekommen, weil man an die Organe kommen will. Trotz zahlreicher Dementi ist diese Angst weiterhin in den Köpfen vieler Menschen.

Bei einer doppelten Widerspruchsregelung würde diese Angst wegfallen, weil alle Unfallopfer und andere Patienten in gleicher Weise behandelt werden. Den OSA als vermeintliches Unterscheidungskriterium gäbe es mit der Widerspruchsregelung nicht mehr. Es würde klarer: Die Frage nach der Organspende stellt sich erst nach Feststellung des Hirntodes. Bis dahin versuchen jedoch alle Ärzte, das Leben des Patienten zu retten und seine Gesundheit wieder herzustellen.

Mehrheit der Bürger

Eine repräsentative Umfrage der Barmer unter ihren Versicherten zeigt, dass eine Mehrheit (58%) für die sogenannte Widerspruchslösung ist.[36] Nach einer Emnid-Umfrage Anfang April 2019 sind 56% der Bundesbürger für die Einführung der Widerspruchsregelung, 41% dagegen.[37]

Eine Umfrage unter den Mitgliedern der Deutschen Gesellschaft für Internistische Intensivmedizin und Notfallmedizin (DGIIN) stimmten 33% der von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn vorgeschlagenen doppelten Widerspruchsregelung zu, 43% hingegen favorisierten die einfache Widerspruchsregelung.[38]

In einer repräsentativen Online-Umfrage des Erfurter Instituts INSA-CONSULERE sprachen sich 46% der Befragten für die Widerspruchsregelung aus. Für die derzeit in Deutschland geltende erweiterte Zustimmungslösung sind 35% der Deutschen. 12% waren unschlüssig oder machten keine Angaben, 7% wollten eine andere Lösung.[39]

In den Jahren 2016 und 2017 erfolgte nach Feststellung des Hirntodes bei 76% der potentiellen Organspendern eine Zustimmung zur Organentnahme.

Ein Gesetz sollte die Normalität zur Norm machen, nicht die Ausnahme.

Stärkung der Transplantationsmedizin

Die Einführung der Widerspruchsregelung würde die Transplantationsmedizin dadurch stärken, weil nach Feststellung des Hirntodes die Organentnahme Normalität werden würde, wenn nicht widersprochen wird. Dadurch würde auch deutlicher, dass Organspende eine Gemeinschaftsaufgabe ist.

Staatliche Regelungen bei Untätigkeit

Entgegen der Aussagen, dass das deutsche Recht bei Untätigkeit keine Zustimmung kenne, sei hier auf einige Beispiele hingewiesen, bei denen es genau so ist:

  • Alleinerziehende
    Wenn Alleinerziehende (Witwen, Witwer, Alleinerziehende mit alleinigem Sorgerecht) komatös ins Krankenhaus müssen, und sie zuvor nicht schriftlich geregelt haben, wer in diesem Falle die unmündigen Kinder versorgt, fällt dem Jugendamt das Sorgerecht für diese Kinder zu, bis der/die Alleinerziehende sich selbst darum kümmern kann.
    Verbleibt der/die Alleinerziehende komatös oder stirbt gar, verbleibt auch das Sorgerecht der Kinder bis zu deren Volljährigkeit beim Jugendamt. Dieses wird die Kinder in der Regel einer Pflegefamilie zuführen, aber immer noch die Aufsicht führen.[Anm. 54]
  • Patientenverfügung
    Wer keine Patientenverfügung mit Vorsorgevollmacht verfasst hat, stimmt zu, dass das Amtsgericht einen Betreuer bestellt, der im Sinne des Patienten, der sich nicht mitteilen kann, handelt. Dieser Betreuer bestimmt mitunter über höchst persönliche Dinge wie Weiterführung der Therapie oder Therapieende.
    Wenn sich die Angehörigen darin einige sind, wer diese Aufgabe übernimmt, wird diese Person dem Amtsgericht vorgeschlagen und in der Regel auch eingesetzt.
    Wenn sich die Angehörigen uneins sind, wer diese Aufgabe übernimmt, setzt das Amtsgericht eine Person außerhalb des Familienkreises als Betreuer ein.
  • Testament
    Wer kein Testament verfasst hat, stimmt damit bei seinem Tode der gesetzlichen Erbfolge zu.

Weitere Beispiele des Widerspruchs sind:

  • Verwertbarkeit von Beweismitteln
    Der Angeklagte muss der Verwertung eines Beweises dabei explizit widersprechen, sonst kann der Beweis dem Urteil zugrunde gelegt werden. Siehe: Widerspruchslösung des BGH[Anm. 55]

Daher ist es kein Rechtsbruch, sondern allgemeine deutsche Rechtspraxis, dass man der gesetzlichen Vorgabe zustimmt, wenn man Dinge nicht vorher selbst geregelt hat. Damit ist eine Widerspruchsregelung rechtlich auch in Deutschland ohne weiteres möglich.

Import-Export

Quelle[40] 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022
Export 448 414 447 434 421 335 371 350 339
Import 628 604 622 609 568 538 424 422 474
Differenz 180 190 175 175 147 203 53 72 135
in % 40,2 45,9 39,1 40,3 34,9 60,6 14,3 20,6 39,8

Der wirtschaftliche Exportweltmeister Deutschland importiert im ET-Verbund mehr Organe als es Organe exportiert.

Für den Import von Organen dürfen diese nicht von einem DCD-Spender stammen, weil DCD in Deutschland verboten ist.

Wenn die Organe aus einem Land mit Widerspruchsregelung stammt, haben wir damit keine moralische Bedenken. Wenn jedoch die Widerspruchsregelung in Deutschland eingeführt werden soll, dann soll dies nach den Worten ihrer Gegner gegen die Menschenwürde und gegen das Grundgesetz verstoßen. Wenn das stimmen sollte, müssten wir umgehend die Einfuhr von Organen auch aus Ländern mit Widerspruchsregelung verbieten.[Anm. 56]

Darüber hinaus gibt es im ET-Verbund seit Jahren ein Ungleichgewicht.

Wenn die Widerspruchsregelung eine "Verpflichtung"[41] ist, die Spende "pervertiert"[41], müsste sich Deutschland konsequenter Weise aus dem ET-Verbund lösen, da es keine Organe aus Nationen mit Widerspruchsregelung annehmen darf, denn alle Nationen des ET-Verbunds haben die Widerspruchsregelung, nur Deutschland nicht.

Österreich

In der vom Bundesministerium für Gesundheit erlassenen "Verfahrensanweisungen. Überprüfung des Vorhandenseins eines Widerspruches einer/eines Verstorbenen gegen eine Organentnahme" heißt es auf Seite 3:

Wenn anwesende Angehörige glaubhaft machen können, dass die/der Verstorbene zu Lebzeiten eine Organspende abgelehnt hat, ist diese Information als Widerspruch der/des Verstorbenen zu akzeptieren.

https://transplant.goeg.at/sites/transplant.goeg.at/files/2017-06/VA_%C3%9Cberpr%C3%BCfung%20Widerspruch.pdf In Österreich kann somit der Widerspruch auch mündlich durch die Hinterbliebenen ausgesprochen werden:

In Österreich gilt die Widerspruchslösung, das bedeutet, dass bei Verstorbenen, die zu Lebzeiten keinen Widerspruch gegen eine Organspende eingelegt haben, eine Organentnahme zulässig ist. Da der Widerspruch auch mündlich erfolgt sein kann, werden die mit dem Krankenhauspersonal in Verbindung stehenden Angehörigen über die geplante Organentnahme informiert und nach dem Willen der/des Verstorbenen befragt. Die Schwierigkeit für die informierenden Ärztinnen/Ärzte besteht darin, den Willen der/des Verstorbenen von jenem der Angehörigen abzugrenzen. Da das Krankenhauspersonal bestrebt ist, eine Organentnahme nur im Einvernehmen mit den Angehörigen zu veranlassen, wird in der Praxis dem Wunsch der Angehörigen entsprochen. Das Gespräch mit den Angehörigen wird von der / vom diensthabenden Ärztin/Arzt der Intensivstation geführt. Der Gesprächsausgang wird daher auch von deren/dessen Einstellung zu Organspende sowie kommunikativen Fähigkeiten beeinflusst.

Damit ist klar, dass in Österreich nach festgestelltem Hirntod nicht nur bei Touristen, sondern grundsätzlich die Hinterbliebenen nach dem Willen des Hirntoten befragt werden. Siehe: Gesundheit Österreich: Programm zur Förderung der Organspende: aktuelle Herausforderungen und Zukunftsperspektiven (November 2017), 9, Fußnote 3. https://docplayer.org/75831868-Programm-zur-foerderung-der-organspende-aktuelle-herausforderungen-und-zukunftsperspektiven.html Zugriff am 06.12.2018.

Spanien

Der Vergleich des Weltmeisters in Sachen Organspende mit dem Exportweltmeister sieht wie nachfolgend aus.

Spanien Deutschland
"Während die Organspende - und –transplantationsaktivitäten in Spanien in absoluten Werten zunehmen, zeigt sich relativ betrachtet innerhalb der letzten 10 Jahre keine weitere Steigerung. (2)"[42] In den Jahren 2006-2011 stagnierte die Zahl der Organspender in Deutschland. In den Jahren 2012-2016 fiel die Zahl der Organspender auf einen historischen Tiefstand ab. Siehe: Organmangel
"je nach Organ sterben sechs bis acht Prozent der Patienten auf der Warteliste bevor ein geeignetes Organ für sie gefunden wird. (2)"[42] Im Jahr 2015 starben auf der Warte in ca. 5% der Nieren-, ca. 20% der Herz-, ca. 15% der Lungen und ca. 30% der Leberpatienten. Siehe: Statistik/Deutschland
"Von Natur aus richten wir uns nach denjenigen, die etwas am besten machen, und sind bestrebt von ihnen zu lernen. Ziel des vorliegenden Projekts war es daher herauszufinden, welche Faktoren im Organspendeprozess zu besseren Ergebnissen führen. (2)"[42] Das schreibt eine Nation, die seit über 10 Jahren unangefochten die meisten Organspender pro Million Einwohner hat.
"Im Rahmen des Projekts der spanischen Nationalen Organisation für Transplantationen (ONT) zur weiteren Verbesserung der Organspende und Transplantationsmedizin („Plan Donación 40“) wird in Spanien eine Zahl von 40 Spendern pro Million Einwohner angestrebt."[42] In Deutschland hatten wir in den Jahren 2013-2017 etwa ein Viertel des von Spanien angestrebten Zieles. Deutschland kam in den letzten Jahrzehnten nie über 16 pmp hinaus. 20 pmp wäre für Deutschland eine Sensation, 40 pmp wohl eine Illusion.

"Das spanische Transplantationssystem ist eines der Opting-out-Systeme nach dem Gesetz 30/1979, so dass seit 1979 eine rechtliche Vermutung zugunsten der Organspende besteht, aber die seither praktizierte Praxis war es, den Willen des Verstorbenen an die Familie (nächste Angehörige) zu richten, um die Zustimmung zur Organspende zu erhalten. Das spanische Transplantationssystem verlangt, die Erlaubnis der nächsten Angehörigen einzuholen, um in jedem Fall Organe oder Gewebe vom verstorbenen Spender zu beziehen, auch wenn bekannt war, dass der Spender spenden will." (Übersetzt mit www.DeepL.com/Translator) E-Mail vom 18.01.2019.
Siehe: http://www.ont.es/publicaciones/Documents/DSO_ONT_deutsch.pdf
Im englischen Original: "Spanish transplantation system is one of opting-out by Law 30/1979 , thus there is a legal presumption in favor of organ donation since 1979 but the practice that has followed ever since has been to ask the will of the deceased to the family (next-of-kin) in order to obtain consent to organ donation. Spanish transplantation system imposes to ask for authorization to the next-of-kin in order to procure organs or tissues from the deceased donor in every case, even when the donor was known to be willing to donate."

Kultur des Spendens

Von 2006-2015 betrug nach Feststellung des Hirntodes die Zustimmung zur Organspende bei 72% ±2%, 2016 und 2017 betrug sie über 76%. Die überwiegende Mehrheit der Bevölkerung stimmt somit der Organspende zu. Organspende ist somit der Normalfall.

Die Einführung der Widerspruchsregelung würde deutlich zum Ausdruck bringen:

  • Deutschland ist ein Volk mit einer spendebereiten Haltung
  • niemand ist zum Spenden gezwungen, denn jeder kann auch widersprechen

Durch diese deutliche Heraushebung des Normalfalls ist davon auszugehen, dass immer mehr Menschen sich für die Organspende aussprechen.

Mehr Organspender

Mit der Widerspruchsregelung sind mehr Organspender zu erwarten, da es damit keine Grauzone gibt: Wer sich nicht gegen die Organspende ausgesprochen hat, ist im Falle seines Hirntodes Organspender.

Und wenn durch die Widerspruchsregelung auch nur jährlich ein Organspender mehr wird, so kommt in diesem Zusammenhang die Frage auf:
Was ist uns die Rettung eines Menschenenlebens wert?

Hierzu gibt es verschiedene Beispiele, die nachdenklich stimmen:
Christlich
Für die Juden war der Sabbat heilig. Es durfte am Sabbat nur eine kurze Wegstrecke (Sabbatweg = Apg 1,12) gehen. Auch durften Juden keine Arbeit verrichten, auch kein Feuer machen (Ex 35,3). Orthodoxe Juden fahren deswegen heute am Sabbat kein Auto. Das Sabbatgebot ist ein Teil des Dekalogs (= 10 Gebote):

  • "Gedenke des Sabbats: Halte ihn heilig!" (Ex 20,8)
  • "Darum hat der HERR den Sabbat gesegnet und ihn geheiligt." (Ex 20,11)
  • "Darum haltet den Sabbat; denn er soll euch heilig sein. Wer ihn entweiht, hat den Tod verdient;" (Ex 31,14)
  • "Sechs Tage darf man arbeiten; der siebte Tag aber ist Sabbat, heilige Ruhe für den HERRN. Jeder, der am Sabbat arbeitet, hat den Tod verdient." (Ex 31,15)
  • "Sechs Tage darf man arbeiten; der siebte Tag sei euch heilig, Sabbat, Ruhetag für den HERRN. Jeder, der an ihm arbeitet, hat den Tod verdient." (Ex35,2)

Trotz dieses heiligen Sabbatsgebot heilte Jesus auch am Sabbat:

  1. Den Mann mit der verdorrten Hand (Mt 12,9-13 // Mk 3,1-6; Lk 6,6-10)
  2. Frau mit 18 Jahren krummen Rücken (Lk 13,10-14)
  3. Mann mit Wassersucht (Lk 14,1-6)
  4. Der seit 38 Jahren gelähmte Mann (Joh 5,5-9)
  5. Der seit Geburt blinde Mann (Joh 9,1.6f.13f)

Jesus hielt den aufgebrachten Pharisäer und Schriftgelehrten einen Spiegel vor, indem er ihnen sagte:

  • "Ihr Heuchler! Bindet nicht jeder von euch am Sabbat seinen Ochsen oder Esel von der Krippe los und führt ihn zur Tränke?" (Lk 13,15)
  • "Wer von euch wird seinen Sohn oder seinen Ochsen, der in den Brunnen fällt, nicht sofort herausziehen, auch am Sabbat?" (Lk 14,5)
  • "Der Sabbat wurde für den Menschen gemacht, nicht der Mensch für den Sabbat." (Mk 2,17)

So zeigen diese Wunderheilungen Jesu am Sabbat überdeutlich, dass es Gottes Wille ist, dem Leben zu dienen, nicht blind und gedankenlos irgendwelchen Gesetzen. Selbst wenn es die 10 Gebote sind. Auch sie sind dazu da, um dem Leben zu dienen. Wo sie jedoch Leben verhindern, sind sie zu ignorieren.
Jüdisch
"Und wer ein einziges Leben (aus Israel) gerettet hat, die Schrift rechnet es ihm an, als ob er eine ganze Welt gerettet hätte." (Talmud)
Muslimisch
"Wer einen Menschen tötet, für den soll es sein, als habe er die ganze Menschheit getötet. Und wer einen Menschen rettet, für den soll es sein, als habe er die ganze Welt gerettet." (Sure 5,32)
Straßenverkehr
Wenn die Verkehrsampel grün leuchtet, darf man die Kreuzung befahren.
Man darf dies trotz "Grün" jedoch nicht, wenn mit Blaulicht und Martinshorn ein Notarzt, ein Rettungswagen, die Feuerwehr oder die Polizei auch in die Kreuzung einfahren wollen. Diesen hat man trotz "Grün" Vorfahrt zu gewähren, weil es um das Leben geht: Leben hat Vorfahrt.
Im Straßenverkehr ist es für uns selbstverständlich. Wenn es um Organtransplantation geht, soll plötzlich Leben keinen Vorrang haben.

Krankenkassen haben es einfacher

Die Krankenkassen sind seit der Änderung des TPG im Herbst 2012 dazu verpflichtet, alle paar Jahre ihre Versicherten anzufragen, ob sie für den Fall ihres Hirntodes zu einer Organspende bereit sind. Diese Arbeit würde mit Einführung der Widerspruchsregelung entfallen.

Entscheidungsfreiheit bleibt erhalten

Da bei der Widerspruchsregelung der Organentnahme auch widersprochen werden kann, bleibt die Entscheidungsfreiheit jedes Einzelnen erhalten.

Gewissensfreiheit bleibt unangetastet

Die Gewissensfreiheit bleibt auch bei der Widerspruchsregelung dadurch erhalten, weil niemand seine Entscheidung begründen muss.

Sonstiges

Im Deutschen Ärzteblatt schrieb am 02.06.2018 Prakticus zur geplanten Einführung der Widerspruchsregelung: "Wenn sie kommt, die Widerspruchslösung, bitte eines nicht vergessen: Wer widerspricht, sollte damit für sich selbst auf den Empfang eines Spenderorgans verzichten müssen - und das auch mindestens 5 Jahre nach einem Widerruf des Widerspruchs! Nur so werden die Menschen gezwungen, sich mit den Konsequenzen ihres Handelns auseinanderzusetzen."[43]

Offener Brief an die Mitglieder des Deutschen Bundestages!

Am 24.01.2019 wurde ein "Offener Brief an die Mitglieder des Deutschen Bundestages!"[44] ins Internet gestellt. Er fordert mit 9 Punkten die Einführung der Widerspruchsregelung in Deutschland. Dieser offene Brief wurde unterzeichnet von:

  1. Gegen den Tod auf der Organ-Warteliste
  2. I.G. Niere NRW e.V.
  3. Landesverband Niere Bayern e.V.
  4. Hilfsgemeinschaft der Dialysepatienten und Transplantierten Regensburg/Straubing e.V.
  5. Verein leberkrankes Kind e.V.
  6. GIOS Gemeinnützige Interessengemeinschaft OrganSpende e.V.
  7. Herzkinder Ostfriesland e.V.
  8. Leben spenden e.V. (beantragt)
  9. PKD Familiäre Zystennieren e.V.
  10. HDP Heim Dialyse Patienten e.V.
  11. Interessengemeinschaft Nierenkranker Nordbaden e.V.
  12. Regionalgruppe Vechta im Landesverband Niere Niedersachsen e.V.
  13. ORGANTRANSPLANTIERTE OSTFRIESELAND e.V.
  14. Interessengemeinschaft Niere Rhein-Ahr-Eifel e.V.
  15. Das zweite Leben – Nierenlebendspende e.V.
  16. Deutsche Akademie für Tranplantationsmedizin e. V.
  17. Thüringische Gesellschaft für Philosophie e. V.
  18. REGIONALGRUPPE WUERZBURG U. UMLAND im BUNDESVERBAND DER ORGANTRANSPLANTIERTEN e.V.
  19. Transplantationsbetroffene e.V. Bayern
  20. Fördergemeinschaft Deutsche Kinderherzzentren e.V.
  21. TRANSDIA-SPORT DEUTSCHLAND E.V.

Unabhängig vom obigen Appell haben sich bereits vorher folgende Organisationen für die Widerspruchslösung ausgesprochen

  1. Ärztekammer Westfalen-Lippe
  2. Sächsische Landesärztekammer
  3. Deutsche Gesellschaft für Urologie
  4. Deutsche Gesellschaft für Nephrologie
  5. Deutsche Transplantationsgesellschaft
  6. Deutsche Gesellschaft für Chirurgie
  7. SPD Unterbezirk Düsseldorf
  8. Netzwerk Organspende NRW
  9. Deutsche Gesellschaft für Internistische Intensivmedizin und Notfallmedizin
  10. Der Hessische Minister für Soziales und Integration

Gruppen und Personen für die Widerspruchsregelung

Diese Gruppen befürworten die Widerspruchsregelung:

  1. EU unterstützt die Bestrebung der Einführung der WSR.
  2. Deutscher Ärztetag fordert die WSR.
  3. Ärztekammer Westfalen-Lippe fordert die WSR.
  4. Landesärztekammer Rheinland-Pfalz sprach sich für die Einführung der WSR aus.
  5. Sächsische Lan­des­ärz­te­kam­mer plädiert für die WSR.
  6. Deutsche Gesellschaft für Internistische Intensivmedizin und Notfallmedizin (DGIIN), ihre Mitglieder sprechen sich mit 33% für die doppelte und mit 43% für die einfache WSR aus.
  7. Deutsche Chirurgische Gesellschaft ist für die WSR.
  8. Deutsche Gesellschaft für Urologie (DGU) fordert die WSR, auch hier.
  9. Netzwerk Organspende NRW spricht sich für die WSR aus, weil "damit der Druck von Angehörigen genommen" werden würde.
  10. Verein Sportler für Organspende verfasste einen offenen Brief an die Mitglieder des Deutschen Bundestages: "STOPPEN SIE DEN TOD AUF DER WARTELISTE!"[Anm. 57]
  11. TransDia begrüßt in ihrer "Stellungnahme zum aktuellen Gesetzentwurf" (13.09.2018) die geplante doppelte WSR.
  12. Bundesvertretung der Medizinstudierenden in Deutschland e.V. (bvmd) erklärt sich für die doppelte WSR.
  13. Interessengemeinschaft (I.G.) Niere NRW e.V. ist für die WSR.
  14. Organtransplantierte Ostfriesland e.V.
  15. Leben spenden e.V. fordert die WSR.
  16. Gegen den Tod auf der Organ-Warteliste e.V. fordert die WSR.
  17. Prominente werben für die Widerspruchsregelung.


Diese Personen befürworten die Widerspruchsregelung:

  1. Bundeskanzlerin Angela Merkel ist für die WSR.
  2. Frank Ulrich Montgomery, Präsident der Bundesärztekammer, ist für die WSR
  3. Heiner Garg, Schleswig-Holsteins Landesgesundheitsminister: "Das Recht auf Nichtentscheidung wäre bei dieser Lösung nicht mehr gegeben – und das ist von mir auch so gewollt."
  4. Karl Lauterbach,SPD-Vize-Fraktionschef: "Ich bin ein klarer Befürworter der Widerspruchslösung."
  5. Eckhard Nagel,langjährige Transplantationsmediziner: "Ich will, dass sich jeder bewusst damit auseinandersetzt."
  6. Hessischer Sozialminister Grüttner fordert die WSR.
  7. Georg Nüßlein (CSU), stellvertretender Vorsitzender der Unionsfraktion, fordert die WSR
  8. Petra Grimm-Benne (SPD), Sachsen-Anhalts Sozialministerin, sprach sich die die WSR aus.
  9. Bernhard Banas, Leiter des Transplantationszentrums Regensburg: Wenn die große Mehrheit der Deutschen einer Organspende positiv gegenüberstünden, läge es doch nahe, das bislang praktizierte Vorgehen umzudrehen und die sogenannte Widerspruchslösung einzuführen.

Contra

Ein Beispiel von Contra

Widerspruch.jpg

Diese Petition wurde eingereicht mit den Schlagworten: "Nein zur Widerspruchslösung! Ja, zum Leben!"

Dies erweckt den Eindruck, dass die Widerspruchsregelung zum Tod der Menschen führt, ein Nein zur Widerspruchsregelung hingegen zum Leben.

Hier zeigt sich, dass weder der Hirntod noch der organisatorische Ablauf einer Organtransplantation verstanden wurde, vielleicht auch um diese folgenden Punkte kein Wissen besteht:

  • Wenn der Hirntod festgestellt ist, gibt es kein Zurück ins Leben.
  • Der festgestellte Hirntod ist eine von drei Voraussetzungen, damit eine Organentnahme erfolgen kann. Die beiden anderen Voraussetzungen sind: Es muss eine Zustimmung zur Organentnahme vorliegen und die Organentnahme muss von einem Arzt vorgenommen werden.
  • Die Widerspruchsregelung gibt nur den Weg vor, wie man zur Zustimmung zur Organentnahme gelangt: Wer nicht widersprochen hat, ist im Falle seines Hirntodes Organspender.

Aus Kirchenkreisen

Evangelische Kirche

Die Landesbischöfin der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland (EKM), Ilse Junkermann, lehnt die Widerspruchsregelung ab: "Das Wort ‚Spende‘ steht für freiwilliges Geben. Bei der sogenannten Widerspruchslösung wird daraus ein Zwang, dem ich nur durch meinen expliziten Widerspruch entkommen kann. Das ist ein schwerer Eingriff in die persönliche Integrität und individuelle Gewissensfreiheit. Das degradiert einen sterbenden Menschen zu einem Materiallager für andere. Dabei ist die Gleichsetzung des Hirntodes mit dem Tod nach wie vor und weltweit umstritten."[45][Anm. 58]

Katholische Kirche

Am 27.09.2018 veröffentlichte Kardinal Reinhard Marx als Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz einen Pressebericht.[46] Darin heißt es:

"Diese Regelung lehnen wir ab. ... Das gebieten die Selbstbestimmung, das Konzept der Patientenautonomie und die Würde des Menschen, die auch über den Tod hinaus von Bedeutung sind. Diese Prinzipien, denen in unserer gesamten Gesellschafts- und Rechtsordnung eine zentrale Bedeutung zukommt, würden von der Widerspruchslösung unterminiert."[Anm. 59]

"Problematisch ist die Widerspruchsregelung also deshalb, weil die Freiwilligkeit der Organspende nicht zweifelsfrei feststeht und weil das Konzept der Autonomie zugunsten eines staatlichen Paternalismus aufgegeben wird."[Anm. 60]

"Eine moralische oder gar rechtliche Pflicht zur Organspende lässt sich nicht begründen. Sie kann weder erzwungen noch erwartet werden, ist aber ein Akt von hohem moralischem Wert."[Anm. 61]

"Um die Bereitschaft zur Organspende – und somit die Spenderzahl – zu erhöhen, muss nicht zuletzt auch Vertrauen zurückgewonnen werden, das durch verschiedene Skandale verloren gegangen ist."[Anm. 62]

"Die Organspendebereitschaft zu erhöhen, ist eine gesamtgesellschaftliche und andauernde Aufgabe, die nicht mit einer Widerspruchslösung erledigt werden kann."[Anm. 63]

"Die Regelung von 2012 sollte in Bezug auf die Prozesse und Strukturen hin überprüft und gegebenenfalls geändert werden."[Anm. 64]

"Wir stehen der Organspende ausdrücklich positiv gegenüber. Sie ist für Christen eine Möglichkeit, Nächstenliebe auch über den Tod hinaus auszuüben".

Aus der Politik

Bayern

Am 12.07.2018 wurde mit der Drucksache 17/23290 die Staatsregierung aufgefordert, sich auf Bundesebene für einen Nationalen Aktionsplan zur Förderung von Organspenden einzusetzen. Der Antrag enthält 7 Punkte:

  1. Verbesserung der Vergütung für die Entnahmekrankenhäuser,
  2. Einführung von Sanktionen für Kliniken, die sich nicht an der Organspende beteiligen,
  3. bessere Vergütung für Transplantationsbeauftragte in Krankenhäusern,
  4. Einführung mobiler Expertenteams zur Feststellung des Hirntods,
  5. Berücksichtigung von Organspenden in Patientenverfügungen,
  6. Einführung der Widerspruchslösung,
  7. Möglichkeit der Spende nach Herzstillstand.

Am 25.09.2018 wurde hierfür eine Ablehnung empfohlen, mit folgendem Stimmergebnis (siehe Drucksache 17/23998:
CSU: Ablehnung
SPD: Zustimmung
FREIE WÄHLER: Enthaltung
B90/GRÜ: Enthaltung

Kirchlich-politisch

Der Bundesvorstand des "Evangelischen Arbeitskreises der CDU/CSU" (EAK) beschloss am 12.11.2018 am Rande der Herbstsynode der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) in Würzburg einstimmig die "Stellungnahme zur aktuellen Organspende-Diskussion". Darin heißt es: "Eine solche Beweislastumkehr würde ... nicht weniger als einen hoch problematischen Bruch mit bisherigen Konstanten in der Grundprogrammatik beider Unionsparteien bedeuten."[47][48]

Entscheidungsregelung

Ein alternativ zum Gesetzentwurf zur Widerspruchsregelung wurde 2019 ein Gesetzentwurf zur Entscheidungsregelung eingereicht (Stand 06.05.2019). Er sieht vor:

  • Die Bürger sollen bei der Beantragung des Personalausweises oder des Reisepasses nach ihrer Haltung zur Organspende befragt werden. Die Entscheidung soll in ein zentrales Online-Register eingetragen werden.
  • Die Aufklärung soll intensiviert werden:
    • Die Aufklärungsuntererlagen der BZgA sollen entsprechend erweitert werden.
    • Die Hausärzte sollen in die Aufklärung eingebunden werden. - "Hausärztinnen und Hausärzte (sollen) ihre Patientinnen und Patienten bei Bedarf aktiv alle zwei Jahre über die Organ- und Gewebespende beraten und sie zur Eintragung in das Online-Register ermutigen."[Anm. 65]
  • "Die Aufklärungsunterlagen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung zur Organ- und Gewebespende werden zukünftig alle vier Jahre wissenschaftlich evaluiert. Das Ergebnis der Evaluation wird dem Deutschen Bundestag in einem Bericht vorgelegt."[Anm. 66]

Dieser alternative Gesetzentwurf hat eine Reihe von Punkten, die ihn gegenüber der Widerspruchsregelung schlechter dastehen lässt:

  • Die Entscheidungsregelung kostet mehr Geld als die Widerspruchsregelung.
  • Nicht alle Hausärzte klären ergebnisoffen auf, was jedoch gefordert wird.
  • Nicht alle Mitglieder des Bundestages besitzen die fachliche Qualifikation, um die Aufklärungsschriften der BZgA wissenschaftlich evaluieren zu können.
  • Jährlich haben damit rund 10% der Bürger ihre Erklärung abgegeben. Damit wurden nach 5 Jahren rund 50% der BürgerInnen befragt. Selbst nach 10 Jahren haben wir keine 100%, da nicht alle Menschen alle 10 Jahre einen neuen Ausweis beantragen. Damit stellt die Entscheidungsregelung nur eine Verschleppung des Problems dar.
  • Da nach einer Umfrage im Jahr 2016 rund die Hälfte der Bürger sich bisher mit dem Thema Organspende nicht beschäftigt haben, muss davon ausgegangen werden, dass auch mit der Erklärungsregelung rund die Hälfte der BürgerInnen angeben werden, dass sie sich nicht entschieden haben. Damit bringt die Entscheidungsregelung gegenüber der Erklärungsregelung keinen nennenswerten Vorteil, aber einen großen Aufwand.

Die Widerspruchsregelung ist somit die klarste Regelung, die niemanden auslässt und dazu am wenigsten Arbeit macht.

Regelungen in der EU

Tabellarische Übersicht A

Diese Tabelle stellt eine Übersicht der Regelungen in Europa dar. Hierbei kommen verschiedene Quellen zum Tragen, die jedoch eigens angegeben werden.
p5 = pmp Organspender 2015[49] /p6 = pmp Organspender 2016[50] / D6 = pmp DCD-Spende[50] / K6 = p6 - D6 = Korrektur auf reine Hirntod-Spenden / §a = gesetzliche Regelung[51] / OSa = automatisch Organspender[51] / ZSa = Zustimmung vor der Entnahme nötig?[51] / WHa = Widerspruchsrecht der Hinterblibenen[51] / §b = gesetzliche Regelung[52]

Nation p5 p6 D6 K6 §a OSa ZSa WHa §b
Belgien 26,8 30,8 9,5 21,3 WSR1 ja nein nein WSR4
Bulgarien NSR ja nein nein WSR3
Dänemark 13,9 17,5 - 17,5 eZR nein ja ja eZR
Deutschland 10,7 10,6 - 10,6 ER nein ja ja ER
Estland 15,2 WSR2 nein nein ja WSR4
Finnland 22,1 24,7 - WSR2 nein nein ja WSR4
Frankreich 25,3 28,7 1,4 28,7 WSR1 ja nein nein WSR3
Griechenland 4,5 eZR nein nein ja eZR
Großbriannien 20,4 21,5 9,3 12,2 eZR nein ja ja eZR
Irland 13,8 16,2 eZR nein ja ja WSR3
Island eZR nein ja ja
Italien 23,1 24,7 0,3 24,4 WSR1 nein nein ja WSR3
Kroatien 35,1 39,5 - 39,5 WSR2 nein nein ja
Lettland 15,3 WSR1 ja nein nein WSR3
Litauen 10,3 21,7 0,7 21,0 eZR nein ja ja WSR4
Luxemburg 7,3 5,2 - 5,2 WSR1 ja nein nein WSR3
Malta 28,6 WSR1 ja nein nein
Niederlande[Anm. 67] 16,1 14,7 7,8 6,9 eZR ja nein nein WSR3
Norwegen 22,6 20,9 0,4 20,5 WSR2 nein nein ja WSR4
Malta 28,6
Österreich[Anm. 68] 25,5 24,9 0,7 24,2 WSR1 ja nein nein WSR3
Polen 15,4 14,0 0,2 13,8 WSR1 ja nein nein WSR3
Portugal 32,7 1,0 31,7 WSR3
Rumänien eZR nein ja ja eZR
Russland 3,2 WSR1 ja nein nein
Schweden 17,1 19,7 - 19,7 WSR2 nein nein ja
Schweiz[Anm. 69] 14,1 13,2 1,8 11,3 eZR nein ja ja eZR
Slowenien 22,8 20,0 - 20,0 WSR1 ja nein nein WSR3
Slowakei 11,6 13,3 - 13,3 WSR1 ja nein nein WSR3
Spanien[Anm. 70] 35,9 43,8 10,7 33,1 WSR1 ja nein nein WSR3
Tschechien 24,4 25,3 0,4 24,9 WSR1 ja nein nein WSR3
Türkei 7,1 - 7,1 WSR2 nein nein ja
Ungarn 20,1 18,6 - 18,6 WSR1 ja nein nein WSR3
Zypern 6,5 eZR nein ja ja WSR3

Legende zur Tabelle:

  • WSR1 = Widerspruchsregelung 1: Der Verstorbene wird zum Organspender, wenn er einer Organentnahme zu Lebzeiten nicht ausdrücklich widersprochen hat.
  • WSR2 = Widerspruchsregelung 2: Hinterbliebene des Verstorbenen können die Organentnahme ablehnen.
  • eZR = erweiterte Zustimmungsregelung: Der Verstorbene muss zu Lebzeiten einer Organentnahme zugestimmt haben. Liegt keine Zustimmung vor, können die Hinterbliebenen über eine Entnahme entscheiden.
  • ER = Erklärungsregelung: Der Verstorbene muss zu Lebzeiten einer Organentnahme zugestimmt haben. Mit Informationsmaterial werden Personen mit Entscheidung konfrontiert. Liegt keine Zustimmung vor, können die Hinterbliebenen über eine Entnahme entscheiden.
  • NSR = Notstandsregelung: Eine Organspende ist selbst beim Vorliegen eines Widerspruchs zulässig.
  • WSR3 = Widerspruchsregelung 3: Wer nicht widersprochen hat, ist Organspender.
  • WSR4 = Wiederspruchsregelung 4: Angehörige haben das Recht, der Organentnahme zu widersprechen, wenn keine Entscheidung des Verstorbenen vorliegt.

Tabellarische Übersicht B

Die Wissenschaftlichen Dienste veröffentlichten am 09.08.2018 eine Aufzählung der Regelungen zur Organspende in den Mitgliedstaaten der EU.[53]

Graphische Übersicht

WSR-2017.jpg

Die nebenstehende Grafik zeigt auf, welche Nationen die Zustimmunmgsregelung bzw. Erklärungsregelung besitzen und welche Nationen die Widerspruchsregelung.

Sonstiges

Arbeit der Selbsthilfegruppen

Viele Selbsthilfegruppen engagieren sich seit Jahren bei der Aufklärung über Hirntod und Organspende. Auch mit einer eingeführten Widerspruchsregelung geht die Arbeit der Selbsthilfegruppen unvermindert weiter:

  • Transplantierte als lebenden Beweis des Erfolgs
    Transplantierte sind Beispiele für den Erfolg der Transplantationsmedizin. Auf sie kann auch mit einer Widerspruchsregelung in der Aufklärungsarbeit nicht verzichtet werden.
  • Ergebnisse einer BZgA-Umfrage
    Nach der BZgA-Repräsentativbefragung "Wissen, Einstellung und Verhalten der Allgemeinbevölkerung zur Organ- und Gewebespende" haben 42% der Menschen zur Frage der Organspende bisher keine Entscheidung getroffen, 48% der Befragten fühlen sich bisher nicht ausreichend informiert fühlen.[54]
  • Spanne zwischen Wort und Tat
    Nach repräsentativen Umfragen stimmen rund 85% der Bundesbürger der Organspende zu. In den Kliniken erfolgt jedoch nach Feststellung des Hirntodes aktuell (seit 2016) bei nur rund 76% eine Zustimmung zur Organentnahme. Auch hierfür ist Aufklärungsarbeit notwendig.

Die Arbeit der Selbsthilfegruppen wird durch die Widerspruchsregelung nicht berührt und daher auch nicht geschmälert. Daher benötigen die Selbsthilfegruppen auch weiterhin finanzielle Unterstützung.

Entscheidungsfindung bei Behinderten

Jeder Behinderte hat einen vom Amtsgricht eingesetzten Betreuer. Dieser ist für die Lebensbereiche, die der Behinderte selbst nicht entscheiden kann (Finanzen, Wohnort, Gesundheit, ...), zuständig. Diese Entscheidungen hat er immer im Sinne des Betreuten zu fällen.

Nach meinem Verständnis von Betreuung gehört beim Themenfeld "Gesundheit" auch die Frage um Organspende mit hinzu, ganz im Sinne des Betreuten. Wenn der Betreute sich jedoch nicht äußern kann, nie mitteilen konnte, sollte es in der Verantwortung des Betreuers liegen, hier eine richtige Entscheidung zu treffen. Die mag in dem einen Fall mit "Ja", im anderen Fall mit "Nein" ausfallen. Ich finde es für unangebracht, wenn hier der Staat verallgemeinernd eingreift. Damit bliebe die individuelle Entscheidung auf der Strecke.

Widerspruchsregelung in der DDR

Es gab bereits in Deutschland - in der DDR - eine Widerspruchsregelung, bei der die Hinterbliebenen der Organentnahme nicht widersprechen konnten (= einfache Widerspruchsregelung). Die Argumentation war in etwa: eine Leiche ist juristisch keine "Sache", über die die Hinterbliebenen kein "Eigentumsrecht", also keine Verfügungsgewalt haben könnten. Es gab darüber keine öffentliche Diskussion. Niemand hat dabei etwas Unrechtes oder Anstößiges gefunden. Auch ist keine Stellungnahme der Ostkirchen dazu bekannt.

Diese Widerspruchsregelung der DDR trat am 04.07.1975 durch die "Verordnung über die Durchführung von Organtransplantationen" in Kraft. Am 05.08.1987 wurde die Verordnung zur besseren materiellen Absicherung des Spenders neu geregelt, die neue Fassung trat am 01.10.1987 in Kraft. Durch den Einigungsvertrag vom 31.08.1990 wurde diese Verordnung aufgehoben.[55]

In § 4 dieser Verordnung heißt es: "Die Organentnahme von Verstorbenen für Transplantationszwecke ist zulässig, falls der Verstorbene zu Lebzeiten keine anderweitigen Festlegungen getroffen hat:" Damit hat der Staat faktisch die Widerspruchsregelung festgelegt.

Links zu den Petitionen

Über diese Links können die Petitionen zur Einführung der Widerspruchsregelung unterstützt werden:

  • Katja Wagners Freundin wartet seit Jahren auf ein Spenderherz
  • Thomas Müller verdankt seiner 2012 transplantierten Niere Lebenszeit und Lebensqualität
  • Claudia Ohme ist 14 Jahre nierentransplantiert. Dafür ist sie froh und dankbar.

Anhang

Links

Gesetzentwurf von Jens Span

Artikel von Klaus Schäfer:

Anmerkungen

  1. Die unten genannte Petition "Nein zur Widerspruchslösung! Ja, zum Leben!" regte mich hierzu an. Es könnten noch mehr Menschen nicht so recht verstanden haben, um was es bei der Widerspruchsregelung geht. Sie sollen hier die notwendigen Informationen erhalten.
  2. Nach Einführung der Widerspruchsregelung wird der OSA seine Gültigkeit beibehalten.
  3. Die hier genannten Prozentzahlen geben die Entscheidungen zur Organspende des Jahres 2017 wieder. Quelle: DSO: Jahresbericht 2017, 54.
  4. Eine Notstandsregelung würde dies tun, aber keine doppelte Widerspruchsregelung.
  5. Im Gegenteil: Die Widerspruchsregelung würde das Vertrauen in das Transplantationssystem stärken, weil damit zum Ausdruck kommt, dass der Staat eindeutig hinter der Organtransplantation steht.
  6. Es gibt so viele Bereiche, in denen der Staat den Bürgern die Freiheit völlig genommen hat und klare Vorgaben macht: Lohnsteuer, Einkommenssteuer, Bestattungspflicht, Haftpflichtversicherung für Kfz, Maut für Lkw´s auf Autobahnen, ... Es gibt keine Möglichkeit, aus diesem System herauszukommen.
  7. Wer bei der doppelten Widerspruchsregelung widerspricht, braucht auch niemanden darüber Rechenschaft ablegen.
  8. Das Vertrauen in die Organtransplantation ist bei der Bevölkerung nicht zerstört. Im Gegenteil. In den Jahren 2006-2012 betrug der Anteil der Nicht-Organspender zwischen 25,7 und 29,2%. Im Jahr 2013 betrug ihr Anteil 29,3%. Bis zum Jahr 2016 sank der Anteil kontinuierlich auf 23,8%. Auf diesem Stand befand er sich noch im Jahr 2017 (siehe: Organmangel#Entscheidungen_zur_Organspende). Fazit: Im Jahr 2013 war die Ablehnung zur Organspende nicht größer als in den Jahren zuvor. Seit 2013 steigt die Bereitschaft zur Organspende.
    Die Widerspruchsregelung stellt keine "Vergesellschaftung des menschlichen Körpers" dar, da jeder das Recht hat, der Organspende zu widersprechen. Dieser Widerspruch muss nicht begründet werden.
  9. Die Widerspruchsregelung stellt keine moralische oder sonstige Verpflichtung zur Organspende dar, da jeder die Möglichkeit des Widerspruchs hat.
  10. Diese freie Entscheidung wird durch die Widerspruchsregelung nicht geschmälert oder gar genommen. Sie wird nur klarer. Bis zum Jahr 2017 hatten über 80% der potentiellen Organspender keinen OSA, obwohl sie sich seit Herbst 2012 dazu erklären sollten.
  11. Auch wenn durch die Widerspruchsregelung die Zahl der Organspender wesentlich erhöhen wird, so würde aber die Frage um Organspende klarer werden.
  12. Bereits die Jahre zuvor wurde von einigen Kritikern die Organspende als Ersatzteillager bezeichnet.
  13. Sie heißt "Menschenwürde", weil sie die Würde des Menschen bezeichnet. Ein Toter ist ein Leichnam, ein menschlicher Körper, aber kein Mensch mehr.
  14. Ist eine Organentnahme ein unwürdiger Umgang mit einem Toten? Zudem: Auch bei der Widerspruchsregelung hat jeder das Recht, zu widersprechen. Dieses Recht wird ihm durch die Widerspruchsregelung nicht genommen.
  15. Faktisch sind die Worte insofern wahr, alsdass mit der Widerspruchsregelung widersprochen werden muss, wer seine Organe nicht spenden will, doch zuvor sprach niemand von einem Zustimmungszwang, weil man zustimmen muss, damit man seine Organe spenden konnte.
  16. In vielen Bereichen des Leben haben wir in Deutschland kein Vetorecht, so z.B. bei der Schulpflicht, der Kfz-Haftversicherung, den Sozialversicherungen, ... und der Bestattungspflicht. - Bei der Frage um Organspende sollte das Volk seit Herbst 2012 sich zur Frage der Organspende erklären. Bis Ende 2017 kamen 16,0% der potentiellen Organspender (festgestellter Hirntod und gesunde Organe) dieser gesetzlichen Aufforderung nach, d.h. die überwiegende Mehrheit der Bürger folgte dem Aufruf der Politiker nicht. Diese Änderung von Zustimmungsregelung zur Erklärungsregelung wurde eingeführt, um nach der Feststellung des Hirntodes die Hinterbliebenen emotional zu entlasten. Dies wird in der Diskussion um die Widerspruchsregelung aus dem Auge verloren.
  17. Das angegebene Zitat einer betroffenen Mutter aus dem Internet wurde mit diesem Wortlaut nicht gefunden. Die Wortwahl von Axel Gehrke ("dunkle Seite", "Sterbender" für Hirntoten) spricht dafür, dass es eine Mutter der Gruppe KAO handelt, vielleicht um Renate Greinert. - Hirntote sind in Deutschland nach der Feststellung des Hirntodes Tote. Nur von Hirntoten werden die Organe entnommen, nicht von Sterbenden. Daher kann hier weder von Rechten eines Sterbenden gesprochen werden noch eine Abwägung der Rechte vorgenommen werden.
  18. Dann haben also die Bürger in den Staaten mit Widerspruchsregelung ihre Grundrechte verloren. - Die Organentnahme ist keine medizinische Behandlung, da sie an einem Toten vorgenommen wird. Zudem: Mit einem Widerspruch zur Lebzeit kann er der Organentnahme widerspreche. Es geht um die Frage der Einführung einer Widerspruchsregelung, nicht um eine Notstandsregelung.
  19. Dies ist eine andere Form, die Bürger zur Entscheidung zu drängen. Was aber, wenn der Bürger auf dem Amt sich weigert, eine Entscheidung zur Frage der Organspende abzulegen? Wird ihm dann der Personalausweis nicht erteilt? Seit Herbst 2015 - somit über 5 Jahre - sollte sich jeder Bürger in Deutschland zur Frage der Organspende erklären. Im Jahr 2017 hatten nach dem Jahresbericht der DSO 16,0% der potentiellen Organspender (festgestellter Hirntod und gesunde Organe) einen Organspenderausweis. Viele Bürger wollen sich offensichtlich nicht entscheiden, wollen sich mit dem Thema des eigenen Todes nicht beschäftigen. Daher sind bei dieser Regelung nach Katja Kipping neue Probleme vorprogrammiert.
  20. Jeder Krankenversicherte erhielt von seiner Krankenkasse seit 2013 diese Informationen. Bis 2017 haben 16,0% der potentiellen Organspender (festgestellter Hirntod und gesunde Organe) einen Organspenderausweis. Viele Bürger wollen sich offensichtlich nicht entscheiden, wollen sich mit dem Thema des eigenen Todes nicht beschäftigen. Daher sind bei dieser Regelung nach Annalena Baerbock neue Probleme vorprogrammiert.
    Auch gab Annalena Baerbock an, dass 39% der Leute einen OSA hätten. In der Klinik nach festgestelltem Hirntod waren es im Jahr 16,0%. Wo ist der Rest?
    Annalena Baerbock sagte auch, "dass 84 Prozent unserer Bevölkerung sagen: Ja, wir möchten spenden." Mir ist diese Zahl mit dieser Aussage unbekannt. Es dürfte wohl hierbei die Frage gelautet haben: "Sind Sie für oder gegen Organspende?" - Im Jahr 2016 und 2017 hatten wir einen historischen Tiefstand an Nicht-Organspender (nach festgestelltem Hirntod mit gesunden Organen die Organentnahme verweigert), 23,8 und 23,9%. Damit sagten 76,2 bzw. 76,1% der Organentnahme zu, siehe: Organmangel#Entscheidungen_zur_Organspende
  21. Sollten wir dann nicht gleich die ganze Transplantationsmedizin abschaffen, weil sie zu teuer ist? Muss dann die Chemotherapie von Krebspatienten auch abgeschafft werden? Sollen in Deutschland gesundheitspolitisch Zustände von Großbritannien einkehren? Was ist und der Erhalt eines Menschenlebens wert?
  22. Die Politik wollte im Herbst 2012, dass sich jeder zur Frage der Organspende entscheidet, um nach Feststellung des Hirntodes nicht den Hinterbliebenen die Entscheidung aufzubürden. Die Bürger kamen in 5 Jahren dieser Aufforderung nicht nach. Die Widerspruchsregelung ist offensichtlich die einzige Möglichkeit, die Bürger zur Entscheidung zu zwingen.
  23. Seit dem Herbst 2012 sind die Bürger gesetzlich aufgefordert, sich zur Frage der Organspende zu entscheiden (Erklärungsregelung). Dieser Aufforderung kam selbst nach 5 Jahren die überwiegende Mehrheit nicht nach. Da kommt man auch mit Bitten nicht weiter. Nur eine einfache Widerspruchsregelung schafft nach Feststellung des Hirntodes Klarheit und entlastete die Hinterbliebenen.
  24. Im Herbst 2012 wurde die Zustimmungsregelung in eine Erklärungsregelung abgeändert, damit nach festgestelltem Hirntod nicht die Hinterbliebene über die Frage der Organentnahme entscheiden müssen. Jeder sollte sich selbst entscheiden. Die Erklärungsregelung scheiterte jedoch an dem Mitwirken der Bürger. Um auf jeden Fall eine Entscheidung zu erhalten und die Hinterbliebenen wie auch das Klinikpersonal zu entlasten, ist eine einfache Widerspruchsregelung notwendig.
  25. Die Kirchensteuer ist auch freiwillig. Wenn man sie nicht bezahlen will, muss man dies nur auf dem Rathaus angeben. Mit der Widerspruchsregelung wäre es von der Durchführung nicht anders.
    Robby Schlund macht einige Aussagen, die es zu korrigieren gilt:
    • "Doch laut einem Bericht der "Süddeutschen Zeitung" aus dem Jahr 2014 werden in deutschen Krankenhäusern manchmal Menschen fälschlicherweise für hirntot erklärt."
      Neurochirurg Prof. Dag Moskopp schreibt in seinem Buch "Hirntod" (Stuttgart 2015) der auf Seite 44: "Der Hirntod ist die sicherste Diagnostik in der Medizin. Sofern nach den Vorgaben, die der Wissenschaftliche Beirat der Bundesärztekammer seit 1982 publiziert hat, verfahren wird, ist keine einzige falsch positive Diagnose bekannt geworden."
      Auf Seite 125 heißt es dazu weiter: "Es ist kein Fall einer falsch positiven Hirntod-Diagnose bekannt geworden, wenn man sich an die Vorgabe - d.h. die gültige Richtlinie des Wissenschaftlichen Beirats der BÄK - hält (...). Wer sich nur etwas im Alltagsleben auf einer Intensivstation auskennt weiß, dass jeder Verdacht einer unzutrefenden Diagnose 'todsicher' ruchbar würde."
    • "Schnüren Sie ein Maßnahmenpaket, das die hirntodfeststellenden Ärzte besser befähigt!"
      Das Bundesministerium für Gesundheit gab am 30.03.2015 die 4. Fortschreibung der Richtlinie zur Feststellung des Hirntodes bekannt und setzte sie zum 06.06.2015 in Kraft. (DSO: Diagnostik des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls. Nach: https://www.dso.de/organspende-und-transplantation/todesfeststellung.html Zugriff am 22.12.2018.) Danach muss für die Hirntoddiagnostik seither einer der untersuchenden Ärzte ein Neurologe oder Neurochirurg sein. Damit steht Deutschland mit der qualifikation der untersuchenden Ärzte weltweit hoch oben, wenn nicht gar an der Spitze.
    • "Genau deshalb haben die Menschen eine unzureichende Bereitschaft zur Organspende."
      Woran macht das Robby Schlund fest? An der sinkenden Zahl von Organspender, wie es schlecht recherchierte Medien beschreiben? - Seit dem Jahr 2013 steigt die faktische Zustimmung zur Organspende nach Feststellung des Hirntodes von 70,7% auf 76,2% im Jahr 2016 und 76,1% im Jahr 2017, siehe:
    Organmangel#Entscheidungen_zur_Organspende
  26. Im Straßenverkehr gilt: Wer an einer Straßenkreuzung eine grüne Ampel hat, hat Vorfahrt. Diese Regel macht den Straßenverkehr sicher. Es gibt jedoch Situationen, in denen der Autofahrer trotz grüner Ampel nicht in die Kreuzung einfahren darf: wenn ein Notarztwagen, ein Rettungswagen, die Feuerwehr oder die Polizei mit Blaulicht und Martinshorn zeitgleich in die Kreuzung einfahren will. Im Straßenverkehr leben wir mit einer absoluten Selbstverständlichkeit den Grundsatz: "Leben hat Vorfahrt." Wenn es jedoch um Organspende geht, denken wir plötzlich anders. Warum bloß?
  27. Die Zustimmungsregelung ist seit Herbst 2012 in Deutschland Geschichte. Seit Herbst 2012 haben wie die Erklärungsregelung: Das Volk sollte sich seit Herbst 2012 sich zur Frage der Organspende erklären. Bis Ende 2017 kamen 16,0% der potentiellen Organspender (festgestellter Hirntod und gesunde Organe) dieser gesetzlichen Aufforderung nach (DSO: Jahresbericht), d.h. die überwiegende Mehrheit der Bürger folgte dem Aufruf der Politiker nicht. Daher steht jetzt die Widerspruchsregelung zur Debatte.
  28. Dann leben Menschen der anderen EU-Länder mit einer Widerspruchsregelung in einem Unrechtsstaat? In ihren Ausführungen sagte Katja Keul:
    • "Die Entnahme der Organe ist daher ein schwerwiegender Eingriff in höchstpersönliche Rechte, der auch nach Eintritt des Hirntods gerechtfertigt werden muss."
      Mit dem Tod - auch mit dem Hirntod - verliert der Mensch seine Rechtsfähigkeit (siehe: Deutsches Rechts-Lexikon. 3.Aufl. Bd.2. München 2001, 2842.)
    • "Außerdem steht einer solchen Pflicht gerade Artikel 1 Grundgesetz entgegen, ..."
      Es geht um eine Widerspruchsregelung, nicht um eine Notstandsregelung. Daher gibt es keine Pflicht. Jeder hat die Freiheit, ohne Nennung von Gründen zu widersprechen. Weitere Aussagen von Katja Keul:
    • "Eine Pflicht zur Organspende ungeachtet der ethischen, religiösen oder sonstigen Anschauungen eines Menschen scheidet daher aus."
      Es steht keine Pflicht zur Organspende zu Debatte.
    • "... erhöhen dadurch das Vertrauen der Menschen in die mit der Organspende beauftragten Institutionen."
      Die Spendebereitschaft ist seit 2013 (70%) gestiegen und ist seit 2016 auf einem historischen Höchstwert von rund 76%. Der Vertrauensverlust ist einen von Medien gemachte Blase, die den vorliegenden Zahlen widerspricht, siehe: Organmangel#Entscheidungen_zur_Organspende
    • Katja Keul spricht sich dafür aus, dass "wir künftig die Spendenbereitschaft in regelmäßigen Abständen bei geeigneter Gelegenheit abfragen . Hier sind verschiedene Modelle denkbar: vom Hausarztbesuch bis zur Beantragung eines Personalausweises."
      Einige Menschen waren seit vielen Jahren bei keinem Arzt. Der Personalausweis ist alle 10 Jahre zu erneuern. Was geschieht in der Zwischenzeit? - Wie soll der Arzt verfahren, wenn sich der Patient nicht entscheiden will? Soll er ihn trotzdem behandeln? Soll der Angestellte auf dem Rathaus den Personalausweis nicht ausstellen, wenn dieser sich nicht entscheiden will?
      Das Volk sollte sich seit Herbst 2012 sich zur Frage der Organspende erklären. Bis Ende 2017 kamen 16,0% der potentiellen Organspender (festgestellter Hirntod und gesunde Organe) dieser gesetzlichen Aufforderung nach (DSO: Jahresbericht), d.h. die überwiegende Mehrheit der Bürger folgte dem Aufruf der Politiker nicht.
    • "Stellen wir also sicher, dass die Bürgerinnen und Bürger gut informiert werden. Trauen wir ihnen Verantwortungsbewusstsein zu, und achten wir vor allem ihr Selbstbestimmungsrecht im Umgang mit ihrem Tod."
      Genau dies wird seit Herbst 2012 praktiziert. Die Bürger wurden von den Krankenkassen gut informiert. Von Verantwortungsbewusstsein ist nach 5 Jahren sehr wenig zu erkennen (16%). Fazit: Die Erklärungsregelung ist am Unwillen des Volkes gescheitert. Daher steht jetzt die Widerspruchsregelung zur Debatte.
  29. Von Georg Nüßlein aufgeführte Beispiele:
    • "Aus Sicht von jemandem, der auf ein Spenderorgan wartet, gibt es keine Zeit zu verlieren."
    • " Genau diesen Paradigmenwechsel will ich."
    • "Schreibe ich kein Testament, bin ich einverstanden mit der Erbfolge, die der Gesetzgeber vorgibt."
    • "Mache ich keine Patientenverfügung, bin ich einverstanden damit, dass lebenserhaltende Maßnahmen getroffen werden, ich am Schluss an Maschinen hänge."
    • "... für einen Christenmenschen ist die Nächstenliebe nicht der Ausnahmefall, sondern der Normalfall."
  30. Alle diese Möglichkeiten sind bei der Widerspruchsregelung enthalten.
  31. Wenn man bei der Frage der Kirchensteuer schweigt, bedeutet es auch Ja. - Weitere Aussagen von Ulla Schmidt:
    • "Was ist mit den Menschen mit geistigen Behinderungen oder anderen Beeinträchtigungen?"
      Diese Menschen haben einen vom Amtsgericht eingesetzten Betreuer. Dieser hat die Aufgabe, im Sinne des Betreuten zu handeln und zu entscheiden, so z.B. auch über eine Weiterbehandlung oder Therapieabbruch. Damit ist diese Frage bereits beantwortet.
    • "Die Menschen sind es auch wert, dass wir diese Diskussion führen; denn auf ein Spenderorgan zu warten und keines zu bekommen, ist in der Regel mit einem Todesurteil gleichzusetzen."
  32. In anderen Bereichen des Lebens, so z.B. beim Erbrecht (wenn kein Testament vorliegt, gilt die gesetzliche Erbfolge) regelt der Staat, wenn die Person es nicht geregelt hat.
  33. Warum nicht das eine tun, ohne das andere zu unterlassen? - Weiter sagte Kathrin Vogler:
    • "es heute so ist, dass vor einer Organentnahme der mutmaßliche Wille des Verstorbenen erkundet werden muss."
      Das ist formal richtig. In der Praxis haben jedoch weniger als die Hälfte der potentieller Organspender (festgestellter Hirntod mit gesunden Organen) ihre Entscheidung schriftlich oder mündlich getroffen. Schriftlich waren es im Jahr 2017 nur 16%. Damit haben in den meisten Fällen die Hinterbliebene vermutet oder entschieden. Auch die im Herbst 2012 eingeführte Erklärungsregelung hat hier wenig gewirkt. Fakt ist: Dass in den meisten Fällen nicht der Wille des Hirntoten ausgeführt wird, sondern der Wille der Hinterbliebenen, siehe: Organmangel#Entscheidungen_zur_Organspende Mit der Einführung der Widerspruchsregelung wäre dieser Missstand abgestellt.
  34. Doch was ist zu tun, wenn seit Jahren in der Mehrzahl der Fälle die Hinterbliebenen entscheiden, siehe: Organmangel#Entscheidungen_zur_Organspende - Im Jahr hatten nur 16,0% der potentiellen Organspender (festgestellter Hirntod und gute Organe) einen Organspendeausweis. In den meisten Fällen haben die Hinterbliebenen vermutet oder selbst entschieden, weil sie nicht wussten, was der Wille des Hirntoten war. Auch die im Herbst 2012 eingeführte Erklärungsregelung - es sollte sich jeder zur Frage der Organspende schriftlich erklären - änderte daran wenig.
  35. Ist der Personalausweis dann nicht auszustellen, wenn die Person keine Antwort auf diese Frage gibt?
  36. Bei einer Straßen- oder Haussammlung für Hilfsorganisationen wird man persönlich angesprochen, ob man spenden möchte. Auch hier sagt man "Nein", wenn man es nicht möchte. Was ist dabei, "Nein" zu sagen? - Weiter sagte Detlev Spangenberg,
    • "dass Skandale hier eine ungeheure Wirkung haben und mit einem großen Verlust an Vertrauen in die Transplantationsmedizin verbunden sind."
      Diesen Vertrauensverlust ist in der Bevölkerung nicht erkennbar: Seit 2013 (70,7%) stieg die Zahl der Zustimmungen zur Organspende nach Feststellung des Hirntodes auf 76,2% im Jahr 2016 und 76,1% im Jahr 2017. Der Rückgang der Organspender ist in dem starken Rückgang der potentiellen Organspender (festgestellter Hirntod und gute Organe) begründet, siehe: Organmangel#Entscheidungen_zur_Organspende
    • "Schweigen bedeutet in unserem Rechtssystem grundsätzlich Nein."
      Auch das ist ein Irrtum: Alleinerziehende, Patientenverfügung und Testament sind ein Beispiel dafür, dass man - wissentlich oder unwissentlich, willentlich oder unwillentlich - der staatlichen Regelung zustimmt, wenn man es nicht selbst geregelt hat, siehe: Widerspruchsregelung#Staatliche_Regelungen_bei_Unt.C3.A4tigkeit
  37. Diese Aussage mag stimmen, doch es gibt daneben noch zwei weitere Seiten, die in der Diskussion kaum beachtet werden:
    1. Erklärungsregelung
      Im Herbst 2012 wurde die Erkärungsregelung eingeführt. Jeder sollte für sich entscheiden, ob er im Falle seines Hirntodes Organspender sein will oder nicht. Diese Entscheidung sollte er schriftlich festhalten. Bis zum Jahr 2017 hatten 16,0% der potientiellen Organspender (festgestellter Hirntod und gesunde Organe) ihren Willen schriftlich hinterlassen. In den meisten Fällen haben jedoch die Hinterbliebenen entschieden, siehe:
    Organmangel#Entscheidungen_zur_Organspende
    1. emotionale Belastung der Hinterbliebenen
      Diese Änderung von Zustimmungsregelung zur Erklärungsregelung im Herbst 2012 wurde eingeführt, um nach der Feststellung des Hirntodes die Hinterbliebenen emotional zu entlasten. Sie sollten nicht mehr gefragt werden, ob sie wissen, was der Hirntote sich wünschte. Hier hat die Erklärungsregelung ihr Ziel nicht annähernd erreicht. Mit der einfachen Widerspruchsregelung wäre Klarheit geschaffen und die Hinterbliebenen wie auch das Klinikpersonal emotional entlastet.
  38. Weitere Aussagen von Claudia Schmidtke sind:
    • "Im Ausland leben 50 Prozent der Nierenpatienten mit einem Transplantat, hierzulande sind es 20 Prozent."
    • "es ist höchste Zeit, dass der Deutsche Bundestag nun auch seiner Verantwortung für diese Menschen gerecht wird und ihnen ihre Chance auf ein verlängertes Leben verbessert."
    • "Und wir wissen, dass jeden Tag drei Menschen sterben, während sie auf ein Organ warten."
    • "Wer behauptet, dass es zu früh sei, um eine Widerspruchsregelung anzustreben, den muss ich fragen: Worauf warten wir? Die Menschen, die betroffen sind, haben keine Zeit."
  39. Seit Jahren entscheiden nach Feststellung des Hirntodes in der Mehrzahl der Fälle die Hinterbliebenen, ob eine Organentnahme gemacht werden kann, siehe:Organmangel#Entscheidungen_zur_Organspende
    Im Jahr hatten nur 16,0% der potentiellen Organspender (festgestellter Hirntod und gute Organe) einen Organspendeausweis. In den meisten Fällen haben die Hinterbliebenen vermutet oder selbst entschieden, weil sie nicht wussten, was der Wille des Hirntoten war.
    Auch die im Herbst 2012 eingeführte Erklärungsregelung - es sollte sich jeder zur Frage der Organspende schriftlich erklären - änderte daran wenig. Damit hat die Erklärungsregelung ihr Ziel nicht erreicht, noch nicht einmal annähernd. Daher kann auch nicht gesagt werden, dass der Wille des Hirntoten umgesetzt wird. Der Ansatz von Helge Lindh ist daher nur ein weiteres Hinausschieben einer dringend anstehenden Veränderung.
  40. Dann wurde in anderen Ländern, in denen die Widerspruchsregelung gilt, in die Grundrechte der Menschen eingegriffen? - Weiter sagte Michael Brand:
    • "das zentrale Thema Vertrauen der Bürger in die Verfahren der Organspende."
      Das Vertrauen der Bürger in die Organspende scheint nicht wesentlich erschüttert worden zu sein, denn im Jahr 2011 sagten 27,0% der potentiellen Organspender (festgestellter Hirntod und gesunde Organe) Nein zur Organspende. Im Jahr 2012 waren es 27,4%, im Jahr 2013 waren es 29,3%. Seither sank der Anteil auf 23,8% im Jahr 2016 und 23,9% im Jahr 2017. Damit stieg die Zustimmung zur Organspende von 70,7% im Jahr 2013 auf 76,2% im Jahr 2016 und 76,1% im Jahr 2017, siehe: Organmangel#Entscheidungen_zur_Organspende
  41. Des weiteren sagte René Röspel:
    • "Diese wenigen Fälle haben die Menschen auch verunsichert."
      Das Vertrauen der Bürger in die Organspende scheint nicht wesentlich erschüttert worden zu sein, denn im Jahr 2011 sagten 27,0% der potentiellen Organspender (festgestellter Hirntod und gesunde Organe) Nein zur Organspende. Im Jahr 2012 waren es 27,4%, im Jahr 2013 waren es 29,3%. Seither sank der Anteil auf 23,8% im Jahr 2016 und 23,9% im Jahr 2017. Damit stieg die Zustimmung zur Organspende von 70,7% im Jahr 2013 auf 76,2% im Jahr 2016 und 76,1% im Jahr 2017, siehe: Organmangel#Entscheidungen_zur_Organspende
    • "Ich glaube, dass es sogar verfassungswidrig ist, anzunehmen, dass jemand, der sich nicht äußert, eine Entscheidung getroffen haben soll."
      Hierbei ist auf die Regelungen bei Alleinerziehenden, bei der Patientenverfügung und beim Testament zu verweisen, siehe: Widerspruchsregelung#Staatliche_Regelungen_bei_Unt.C3.A4tigkeit
  42. Weitere Aussagen von Oliver Grundmann sind:
    • "Wir führen jetzt hier eine theoretische, eine hochmoralische Diskussion über die Freiheit des Individuums. Aber was für eine Idee von Freiheit ist es, zu sagen: „Ich habe die Freiheit, wegzuschauen; wenn Tausende Menschen leiden und sterben, ist mir das egal; ich muss mich damit ja nicht beschäftigen“?"
    • "Ich kenne niemanden, der in solch einer Situation auch nur eine einzige Sekunde auf die Frage verschwendet, ob es vom mündigen Bürger zu viel verlangt sei, einmal im Leben diese eine Entscheidung zu treffen."
  43. Weitere Aussagen von Mario Mieruch sind:
    • "Die Istsituation heute ist eine solche, dass einst in starkem Maß verlorengegangenes Vertrauen langsam zurückkehrt."
      Das Vertrauen der Bürger in die Organspende scheint nicht wesentlich erschüttert worden zu sein, denn im Jahr 2011 sagten 27,0% der potentiellen Organspender (festgestellter Hirntod und gesunde Organe) Nein zur Organspende. Im Jahr 2012 waren es 27,4%, im Jahr 2013 waren es 29,3%. Seither sank der Anteil auf 23,8% im Jahr 2016 und 23,9% im Jahr 2017. Damit stieg die Zustimmung zur Organspende von 70,7% im Jahr 2013 auf 76,2% im Jahr 2016 und 76,1% im Jahr 2017, siehe: Organmangel#Entscheidungen_zur_Organspende
    • "Ich glaube, dass es sogar verfassungswidrig ist, anzunehmen, dass jemand, der sich nicht äußert, eine Entscheidung getroffen haben soll."
      Hierbei ist auf die Regelungen bei Alleinerziehenden, bei der Patientenverfügung und beim Testament zu verweisen, siehe: Widerspruchsregelung#Staatliche_Regelungen_bei_Unt.C3.A4tigkeit
    • "In unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung ist die Würde des Menschen unantastbar."
      Eine schöne Aussage. Sollen die Patienten aus der Warteliste von ET weiterhin in Würde sterben?
    • "Wir brauchen den breiten gesellschaftlichen Konsens darüber, ab wann wir von Hirntod reden oder wie wir das definieren wollen."
      Wir brauchen nicht diesen Konsens, sondern ein breites gesellschaftliches Verständnis, was für ein Zustand Hirntod ist. In der öffentlichen Diskussion gibt es genügend Beispiele, die aufzeigen, dass nur wenige Diskussionsteilnehmer ein korrektes Wissen über den Hirntod besitzen.
    • "Lassen Sie uns sprechen über Ischämiezeiten der Organe, über Transportvoraussetzungen, über die komplexen Bewertungen, ob ein Organ überhaupt geeignet ist – denn der Spender muss auch von gewissen körperlichen Voraussetzungen her zum Empfänger passen – und wer tatsächlich befähigt ist, solche Entscheidungen zu treffen!"
      Hier scheint jemand gerne zu diskutieren: Es können nur wenige Mediziner fachlich über diese Themen diskutieren. Ob hier Politiker die geeigneten Diskusionspartner sind, darf ernsthaft in Frage gestellt werden.
    • "Selbst größere Häuser – das müssen wir auch berücksichtigen, wenn wir bei den Strukturen sind – sind heute kaum in der Lage, noch mehr Transplantationen durchzuführen, als sie aktuell durchführen, da schlicht das qualifizierte Personal fehlt ..."
      Diese Aussage mag für einzelne TXZ gelten, kann aber sicher nicht verallgemeinert werden. Wenn ein Transplantationsteam in einer Woche ein Organ transplantiert, dann sind das im Jahr rund 50 transplantierte Organe. Von der Arbeitsbelastung her ist es durchaus vorstellbar, dass ein Transplantationsteam in einer Woche auch zwei oder gar drei Transplantationen durchführen könnte. Das wären im Jahr über 100 transplantierte Organe - in einem TXZ - für Herz, Lunge, Leber, oder Niere. Bei nur 10 TXZ in Deutschland wäre das eine Kapazität von über 1.000 Transplantation pro Organ. Selbst im Jahr 2010, das war die Blüte der TX in Deutschland, wurden 2.094 Nieren, 369 Herzen, 1.049 Leber, 283 Lungen und 142 Nieren mit Pankreas transplantiert. Im Jahr 2017 waren es noch ca. 70% davon.
  44. Der Staat greift in einige Bereiche unseres Lebens ein, so z.B. bei Alleinerziehenden, bei der Patientenverfügung und beim Testament, siehe: Widerspruchsregelung#Staatliche_Regelungen_bei_Unt.C3.A4tigkeit
  45. Gibt es für die auf der Warteliste bei ET stehenden schwerkranken Patienten keinen staatlichen Schutzauftrag? - Weitere Aussagen von Heribert Hirte sind:
    • "In Deutschland steht es jedem Menschen frei, seine Persönlichkeit nach seinen eigenen Wünschen zu entfalten. Das schließt explizit das Recht ein, sich mit bestimmten Themen nicht zu beschäftigen oder keine Entscheidungen zu fällen."
      Vollkommen korrekt. Der Staat verpflichtet auch keine(n) Alleinerziehende(n), für den Fall des eigenen Todes für seine unmündigen Kinder vorzusorgen. Er verpflichtet niemanden, eine Patientenverfügung auszufüllen oder ein Testament abzufassen. Ob wissentlich oder unwissentlich, ob willentlich oder unwillentlich, diese Personen stimmen damit im Grunde dem zu, was der Staat für die Nichtregelung vorgesehen hat, siehe: Widerspruchsregelung#Staatliche_Regelungen_bei_Unt.C3.A4tigkeit
    • "Nur wo freiwilliges Handeln nicht mehr ausreicht oder freiwilliges, selbstbestimmtes Handeln in die Rechte anderer eingreift, darf der Staat überhaupt tätig werden."
    • "Ich halte Organspende für einen Akt gelebter Solidarität."
    • "Jedem Menschen, der auch nach seinem Tod anderen Menschen zu einem Weiterleben oder zu verbesserter Gesundheit verhilft oder zumindest verhelfen möchte, gebührt mein ganz persönlicher Dank und die Anerkennung unserer Gesellschaft."
    • "Die Widerspruchslösung unterstellt zum einen, dass mit dem Tod eines Menschen dieser quasi eine herrenlose Sache werde, über die der Staat dann verfügen kann, wenn keine andere Verfügung vorliegt."
      Beim Tod von Alleinerziehenden, die keine Vorsorge für ihre unmündigen Kinder hinterlassen haben, verfügt der Staat (Jugendamt) nicht nur über Tote, sondern über Lebende, über Kinder, über Menschen, die ihr Leben noch vor sich haben.
    • "Die Widerspruchslösung unterstellt – zweitens –, es gebe so etwas wie das Obereigentum des Staates am menschlichen Körper." und "Der Staat ist nicht Obereigentümer menschlicher Körper."
      Ist die Sorge des Staates um unmündige Vollwaisen dann "kein Volleigentum des Staates" an lebenden Menschen?
    • "Ich bin – erstens – sehr dafür, dass wir eine solche Beratung bei Hausärzten abrechnungsfähig machen."
      Wie ist mit denen zu verfahren, die sich nicht beraten lassen wollen, die sich nicht entscheiden wollen? 5 Jahre Erklärungsregelung brachten uns von 7,8% potentielle Organspender (festgestellter Hirntod und gesunde Organe) mit OSA im Jahr 2012 auf 16,0% im Jahr 2017. Die vorgeschlagene Regelung darf auf dieser Grundlage nach weiteren 5 Jahren auf unter 50% vorsichtig geschätzt werden.
  46. Weiter schreibt Maria Flachsbarth:
    • "Um die Bevölkerung stärker für eine Spendenbereitschaft zu sensibilisieren, sollten wir gemeinsam mit zivilgesellschaftlichen Akteurinnen und Akteuren, mit den Kirchen und Religionsgemeinschaften neue Maßnahmen entwickeln."
      In den letzten 5 Jahren, seit wir die Erklärungsregelung in Deutschland haben, wurde auf den verschiedensten Ebenen viel Aufklärungsarbeit betrieben, auch von den Kirchen. Das Fazit ist, dass von den potentiellen Organspendern (festgestellter Hirntod und gesunde Organe) im Jahr 2012 nur 7,8% einen Organspendeausweis hatten, im Jahr 2017 waren es 16,0%. Bei dieser Zuwachsrate (alle 5 Jahre 10%) benötigen wir noch über 15 weitere Jahre, bis 50% erreicht wird.
  47. Dies ist seine Annahme. Weitere Aussagen von Frank Heinrich sind:
    • "Allerdings stelle ich mich entschieden einer Sichtweise entgegen, die davon ausgeht, dass diese Menschen deswegen leiden, weil für sie kein geeignetes Spenderorgan vorhanden ist. ... Menschen sterben, weil sie krank sind, und nicht, weil ihnen andere ein Spenderorgan vorenthalten."
      Bei dieser Sichtweise können wir auch gleich § 323c StGB (unterlassene Hilfeleistung) ersatzlos streichen, denn niemand stirbt an unterlassener Hilfeleistung, sondern aufgrund seiner Notlage. - Zudem: Diese schwerkranken Menschen leiden nicht nur, sie sterben auch. Dabei könnte vielen von ihnen mit einem rechtzeitig zur Verfügung stehende Organ das Leben retten.
    • "Gleichzeitig gebe ich zu bedenken, dass die Definition des Hirntods als entscheidende Voraussetzung für eine Organentnahme nach wie vor umstritten ist."
      Es sind auch die Mondlandungen er Amerikaner umstritten. Hier wie dort sind deutliche Kennzeichen von Verschwörungstheorie vorhanden.
    • Wir bräuchten "mehr qualifiziertes Personal in den Krankenhäusern, die Organentnahmen vornehmen."
      Dass wir zu wenig Transplantationschirurgen hätten, ist völlig neu.
    • "Dabei sollten unbedingt die Argumente von Pro und Kontra in den Unterricht einfließen."
      Seit dem Jahr 2012 beschäftige ich mit den Kontras der Kritiker. Fast ausnahmslos handelt sich hierbei um irreführende Halb- und Unwahrheiten. Was Schüler hingegen benötigen, ist eine sachlich korrekte Aufklärung.
    • "Von daher plädiere ich für ein Doppeltes: zum einen vor einer Neuregelung eine ausführliche Debatte zu führen und zum anderen nicht nur die Entscheidungs- oder Widerspruchslösung in die Debatte einzubeziehen, sondern die sogenannte verpflichtende Entscheidung ebenfalls."
      5 Jahre Erklärungsregelung, die uns von 7,8% potentielle Organspender (festgestellter Hirntod und gesunde Organe) mit Organspendeausweis im Jahre 2012 auf 16,0% im Jahre 2017 gebracht haben, sollten jedem deutlich aufzeigen, dass es eine "verpflichtende Entscheidung" gewaltlos nur mit der Widerspruchsregelung gibt.
  48. Weitere Aussagen von Michaela Noll:
    • "Jede Organspende rettet Menschenleben, lindert Leiden, verbessert die Lebensqualität."
    • "Und ich hoffe, dass diese Diskussion auch dazu beitragen wird, ein Bewusstsein dafür zu schaffen, was eine Organspende ist: ein Akt der Mitmenschlichkeit, ein Ausdruck gelebter Solidarität . Ich persönlich würde mir noch sehr viel mehr Mitmenschlichkeit in unserer Gesellschaft wünschen."
      Mitmenschlichkeit, die man annimmt, oder die man selber auch gibt?
  49. Weitere Aussagen von Christian Schmidt:
    • "Dort, wo die Zahlen gestiegen sind – wie in Spanien –, gibt es eine national, regional und lokal eng abgestimmte strukturierte Organisation . Hier sind die Spenderzahlen von 1 546 Spendern im Jahr 2005 auf 2 183 im Jahr 2017 gestiegen, zwar eine Erhöhung, aber auch hier keine „drastische“".
      Das sind die absoluten Zahlen. Um national wie auch international die Anzahl der Organspender mit dem gleichen Maßstab zu messen, wurde die Umrechnung von x Organspender pro eine Million Einwohner eingeführt. Wenn man diese Messlatte auf diese Aussage ansetzt, ergibt dies: Im Jahr 2005 hatte Spanien 35,1 Organspender pro Million Einwohner, Deutschland 14,8. Im Jahr 2016 hatte Spanien 43,4 Organspender pro Million Einwohner, Deutschland 10,4 (Quelle: DSO Jahresberichte). Daher muss man bei dieser Aussagen von Christian Schmidt sagen: Traue keiner Statistik, die du nicht selbst erstellt hast. Es ist bedauerlich, dass bei einem so wichtigen Thema, bei dem es um Leben und Tod der schwerkranken Patienten geht, den Aussagen von Bundestagsabgeordneten kritisch gegenüberstehen muss.
    • "In den USA gibt es die Zustimmungslösung . Hier sind die Zahlen vergleichsweise höher als in Deutschland."
      Hier muss jedoch hinzugefügt werden, dass in den USA auch DCD möglich ist. Hinzu kommt, dass in den USA viele Hirntote durch Kopfschüsse verursacht wurden. Ich glaube, dass nur sehr wenige Menschen in Deutschland deswegen auch bei uns ein Waffengesetz wie das der USA haben wollen.
    • "Eine Widerspruchslösung würde ihn in Zugzwang setzen, dieses Recht nur durch aktives Tun, einen Widerspruch, zu behalten." und "Ich zweifle sehr daran, dass die staatliche Verfügungsanordnung über den eigenen Körper unseren Verfassungsprinzipien der individuellen Selbstbestimmung entspräche."
      Es gibt Bereiche im Recht, da hat der Staat auch eine Grundregelung getroffen,für den Fall, dass der Bürger in diesem Bereich untätig geblieben ist, wie z.B. bei Alleinerziehenden, bei der Patientenverfügung und beim Testament, siehe: Widerspruchsregelung#Staatliche_Regelungen_bei_Unt.C3.A4tigkeit
    • "Zusätzlich zu einer Verbesserung der organisatorischen Maßnahmen halte ich die „verbindliche Entscheidungslösung“ für sinnvoll . Danach sollten alle Bürgerinnen und Bürger zu einer einheitlichen, sich wiederholenden Gelegenheit – wie bei der Ausstellung eines
    neuen Personalausweises, des Führerscheins oder einer neuen Gesundheitskarte – befragt werden, ob sie Organspender sein möchte."
    Nach 5 Jahren Erklärungsregelung in Deutschland ist als Fazit zu ziehen, dass von den potentiellen Organspendern (festgestellter Hirntod und gesunde Organe) im Jahr 2012 nur 7,8% einen Organspendeausweis hatten, im Jahr 2017 waren es 16,0%. Bei dieser Zuwachsrate (alle 5 Jahre 10%) benötigen wir noch über 15 weitere Jahre, bis 50% erreicht wird. Dabei sollten wir spätestens seit 2014 nahezu 100% haben. Bei der von Christian Schmidt vorgeschlagenen Regelung stellt sich die Frage, wie mit denen zu verfahren ist, die sich bei der Ausstellung des Personalausweises, des Führerscheins oder der Gesundheitskarte nicht entscheiden wollen? Ist ihnen dann das Papier nicht auszuhändigen? Es zeigt sich, dass es eine verpflichtende Entscheidung gewaltlos nur mit der Widerspruchsregelung gibt.
  50. Weiter schreibt Volker Ullrich:
    • "Aber wegen des tiefen Eingriffs in das Selbstbestimmungsrecht muss der Staat diesen Schritt nicht gehen."
    Es gibt Bereiche im Recht, da hat der Staat auch eine Grundregelung getroffen, für den Fall, dass der Bürger in diesem Bereich untätig geblieben ist, wie z.B. bei Alleinerziehenden, bei der Patientenverfügung und beim Testament, siehe: Widerspruchsregelung#Staatliche_Regelungen_bei_Unt.C3.A4tigkeit
    • "Viele haben diese Freiwilligkeit im Organspendeausweis dokumentiert und künden damit von einer Haltung der Solidarität."
      Das mögen anerkennende Worte an die Bürger sein, die einen Organspendeausweis ausgefüllt haben. Das "Viele" muss jedoch mit den Zahlen aus den Jahresberichten der DSO relativiert werden: Im Jahr 2017 hatten 16,0% der potentiellen Organspender einen Organspendeausweis, siehe: Organmangel#Entscheidungen_zur_Organspende
    • "Wäre es nicht besser, unsere Bemühungen zu nutzen, das Vertrauen in die Organspende zu stärken?"
      Nach 5 Jahren Erklärungsregelung in Deutschland ist als Fazit zu ziehen, dass von den potentiellen Organspendern (festgestellter Hirntod und gesunde Organe) im Jahr 2012 nur 7,8% einen Organspendeausweis hatten, im Jahr 2017 waren es 16,0% siehe: Organmangel#Entscheidungen_zur_Organspende. Bei dieser Zuwachsrate (alle 5 Jahre 10%) benötigen wir noch über 15 weitere Jahre, bis 50% erreicht wird. Dabei sollten wir spätestens seit 2014 nahezu 100% haben.
  51. Weiter schreibt Annette Widmann_Mauz:
    • "Auch die Tatsache, dass Menschen, die sich schlicht noch nicht entschieden haben, damit indirekt ihre Zustimmung ausdrücken, halte ich für fragwürdig."
    • "Wir müssen den Menschen mehr Anstöße geben, mehr Gelegenheiten, sich mit dem Thema in positivem, in vertrauensvollem Umfeld zu befassen."
      Nach 5 Jahren Erklärungsregelung in Deutschland ist als Fazit zu ziehen, dass von den potentiellen Organspendern (festgestellter Hirntod und gesunde Organe) im Jahr 2012 nur 7,8% einen Organspendeausweis hatten, im Jahr 2017 waren es 16,0% siehe: Organmangel#Entscheidungen_zur_Organspende. Bei dieser Zuwachsrate (alle 5 Jahre 10%) benötigen wir noch über 15 weitere Jahre, bis 50% erreicht wird. Dabei sollten wir spätestens seit 2014 nahezu 100% haben.
  52. Oft heißt es hierzu, wenn bei einem Unfall ein OSA bei einem Unfallopfer gefunden wird, dass dann früher die Geräte abgeschaltet werden, damit man an die Organe kommt. Diese Angst zeigt auf zweifacher Ebene die fehlende Sachkenntnis: 1. Auf einem OSA kann man auch "Nein" ankreuzen. 2. Die Geräte werden erst bei der Organentnahme abgeschaltet.
  53. Die Sorge um die eigenen Kinder mag maginal zur Frage der Organspende erscheinen. Wenn jedoch das eigene Kind schwerkrank in der Klinik liegt, fragen viele Eltern, "Warum habe ich nicht diese Krankheit?" Wenn das eigene Kind im Sterben liegt, fragen viele Eltern, "Warum kann ich nicht für das Kind sterben?" Wenn das eigene Kind gestorben ist, fragen viele Eltern, "Warum konnte ich nicht für das Kind sterben?"
    Dies macht deutlich, dass Eltern die Gesundheit und das Leben des eigenen Kindes höher einschätzt als das eigene Leben. Die Sorge um das eigene Kind darf daher höher eingestuft werden, als die Frage, ob man im Falle des eigenen Hirntodes zur Organspende bereit ist. Bei der Sorge um vorübergehend oder dauerhaft alleingelassenen (schwere Krankheit oder gar schwerer Pflegefall) oder gar verwaisten Kindern wird schnell darüber entschieden. Bei der Frage um Einführung der Widerspruchsregelung werden schwerste Geschütze aufgefahren wie "ist verfassungswidrig", "verstößt gegen die Menschenwürde", "verstößt gegen unsere freiheitlich demokratische Grundordnung". Diese ungleiche Sichtweise ist nicht nachvollziehbar.
  54. In Wikipedia heißt es hierzu: "In der Rechtswissenschaft wird die Widerspruchslösung weitgehend kritisch gesehen, da sie dem Verteidiger oder dem belehrten Beschuldigten umfangreiche Kontrollpflichten auferlegen, die das Gericht tragen sollte. Zudem lässt sie zu, dass Beweise, die im Rahmen schwerer Verfahrensverstöße gewonnen wurden, gegen den Beschuldigten verwertet werden können."
  55. Wenn die Widerspruchsregelung ein Kennzeichen eines Unrechtsstaates ist, gegen das Grundgesetz der gar gegen die Menschenwürde verstoßen würde, dürften konsequenter Weise keine Organe aus Ländern mit Widerspruchsregelung nach Deutschland eingeführt werden. Da jedoch alle Nationen im ET-Verbund die Widerspruchsregelung haben, würde dies bedeuten, dass keine Organe mehr nach Deutschland vermittelt werden dürften, siehe: Widerspruchsregelung#Import-Export
    Daher ist keine moralisierende Begründung, die gegen die Widerspruchsregelung spricht, nachvollziehbar. Wir können schlecht beim eigenen Volk andere moralische Maßstäbe ansetzen, als bei den Organen, die wir aus anderen Nationen importieren.
  56. Zu den Unterzeichneten gehören u.a.: Franziska van Almsick, Heiner Brand, Timo Boll, Henry Maske, Felix Neureuther, Karl-Heinz Rummenigge, Matthias Steiner, Isabell Werth und Kristina Vogel. Siehe: https://www.pressetext.com/news/prominente-sportler-fuer-die-widerspruchsloesung.html Zugriff am 11.11.2018.
  57. Der Begriff "Widerspruchsregelung" beinhaltet die Aussage, dass Widerspruch möglich ist. Daher kann hier von keinem Zwang die Rede sein. Damit ist es auch kein Eingriff in die persönliche Integrität, erst recht kein schwerer Eingriff. Die Gewissensfreiheit wird gar nicht berührt, da niemand seine Entscheidung begründen muss. Die Wortwahl "Materiallager" kommt aus dem Umfeld von KAO und verletzt die Menschenwürde. Die Gleichsetzung des Hirntodes mit dem Tod wird nur von einer Minderheit bestritten, ähnlich wie bei anderen Verschwörungstheorien.
  58. Da eine doppelte Widerspruchsregelung zur Diskussion steht, haben der Organspender selbst (zu seiner Lebzeit) aber auch seine Hinterbliebenen (nach Feststellung des Hirntodes) die Möglichkeit, der Organentnahme zu widersprechen. Damit bleiben die Prinzipien der freien Entscheidungsmöglichkeit auf doppelter Ebene erhalten.
  59. Da die Selbstbestimmung durch die Widerspruchsregelung erhalten bleibt, gibt es keinen staatlichen Paternalismus.
  60. Da die Selbstbestimmung durch die Widerspruchsregelung erhalten bleibt, bestehen weder Zwang noch Pflicht zur Organspende.
  61. Es muss kein Vertrauen zurückgewonnen werden, da es diesen Vertrauensverlust gar nicht gibt. Der Vertrauensverlust ist ein Produkt der Medien. In den Jahren 2012 und 2013 war der Anteil der Nicht-Organspender nicht höher als in den Jahren davor. Seit dem Jahr 2013 sinkt der Anteil der Nicht-Organspender. Damit steigt der Anteil der Organspender.
  62. Bei dieser gesamtgesellschaftlichen Aufgabe sollten sich die Kirchen nicht herausnehmen.
  63. Dies wurde offensichtlich vom Bundesgesundheitsminister Jens Spahn getan. Daher bringt er die Widerspruchsregelung in die gesamtgesellschaftliche Diskussion ein.
  64. Wie realitätsfremd die Antragssteller sind, zeigt die Tatsache, dass nicht bei allen Hausärzten eine neutrale und ergebnisoffene Beratung gewährleistet ist. Im Internet äußern sich einige Hausärzte klar gegen Hirntod und Organspende. Zudem sind die Wartezeiten bei den Hausärzten bereits jetzt viel zu lange.
  65. Hieraus spricht großes Misstrauen gegenüber der BZgA. Es darf zu recht bezweifelt werden, dass alle Mitglieder des Deutschen Bundestages die fachliche Kompetenz für die wissenschaftliche Evaluierung der Aufklärungsschriften besitzt.
  66. In den Niederlanden wurde die Einführung der Widerspruchsregelung im Februar 2018 beschlossen, das Gesetz soll 2020 in Kraft treten. Siehe: Jacqueline Vieth: Organspende im Ausland - Wer spendet wie? (28.11.2018). Nach: https://www.zdf.de/nachrichten/heute/organspende-im-ausland-100.html Zugriff am 06.12.2018.
  67. In der vom Bundesministerium für Gesundheit erlassenen "Verfahrensanweisungen. Überprüfung des Vorhandenseins eines Widerspruches einer/eines Verstorbenen gegen eine Organentnahme" heißt es auf Seite 3:
    Wenn anwesende Angehörige glaubhaft machen können, dass die/der Verstorbene zu Lebzeiten eine Organspende abgelehnt hat, ist diese Information als Widerspruch der/des Verstorbenen zu akzeptieren.

    https://transplant.goeg.at/sites/transplant.goeg.at/files/2017-06/VA_%C3%9Cberpr%C3%BCfung%20Widerspruch.pdf
    In Österreich kann somit der Widerspruch auch mündlich durch die Hinterbliebenen ausgesprochen werden:

    In Österreich gilt die Widerspruchslösung, das bedeutet, dass bei Verstorbenen, die zu Lebzeiten keinen Widerspruch gegen eine Organspende eingelegt haben, eine Organentnahme zulässig ist. Da der Widerspruch auch mündlich erfolgt sein kann, werden die mit dem Krankenhauspersonal in Verbindung stehenden Angehörigen über die geplante Organentnahme informiert und nach dem Willen der/des Verstorbenen befragt. Die Schwierigkeit für die informierenden Ärztinnen/Ärzte besteht darin, den Willen der/des Verstorbenen von jenem der Angehörigen abzugrenzen. Da das Krankenhauspersonal bestrebt ist, eine Organentnahme nur im Einvernehmen mit den Angehörigen zu veranlassen, wird in der Praxis dem Wunsch der Angehörigen entsprochen. Das Gespräch mit den Angehörigen wird von der / vom diensthabenden Ärztin/Arzt der Intensivstation geführt. Der Gesprächsausgang wird daher auch von deren/dessen Einstellung zu Organspende sowie kommunikativen Fähigkeiten beeinflusst.

    Damit ist klar, dass in Österreich nach festgestelltem Hirntod nicht nur bei Touristen, sondern grundsätzlich die Hinterbliebenen nach dem Willen des Hirntoten befragt werden. Siehe: Gesundheit Österreich: Programm zur Förderung der Organspende: aktuelle Herausforderungen und Zukunftsperspektiven (November 2017), 9, Fußnote 3. https://docplayer.org/75831868-Programm-zur-foerderung-der-organspende-aktuelle-herausforderungen-und-zukunftsperspektiven.html Zugriff am 06.12.2018.

  68. In der Schweiz hat der Nationalrat am 12. 09.2013 eine entsprechende Motion (12.3767) mit 102 gegen 65 Stimmen angenommen, auch in der Schweiz die Widerspruchsregelung einzuführen. Am 18.10.2013 hat die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates einen Wechsel zur Widerspruchslösung mit 9 zu 3 Stimmen abgelehnt. Quelle: Roland Graf: Organe transplantieren ohne Zustimmung? Nein danke! In: HLI-Report Nr. 84 4/2013 (Dezember 2013). Nach: https://www.human-life.ch/alt/public/reports/HLI-Report-84.pdf Zugriff am 15.01.2019.
  69. "Das spanische Transplantationssystem ist eines der Opting-out-Systeme nach dem Gesetz 30/1979, so dass seit 1979 eine rechtliche Vermutung zugunsten der Organspende besteht, aber die seither praktizierte Praxis war es, den Willen des Verstorbenen an die Familie (nächste Angehörige) zu richten, um die Zustimmung zur Organspende zu erhalten. Das spanische Transplantationssystem verlangt, die Erlaubnis der nächsten Angehörigen einzuholen, um in jedem Fall Organe oder Gewebe vom verstorbenen Spender zu beziehen, auch wenn bekannt war, dass der Spender spenden will." (Übersetzt mit www.DeepL.com/Translator) E-Mail vom 18.01.2019.
    Siehe: http://www.ont.es/publicaciones/Documents/DSO_ONT_deutsch.pdf
    Im englischen Original: "Spanish transplantation system is one of opting-out by Law 30/1979 , thus there is a legal presumption in favor of organ donation since 1979 but the practice that has followed ever since has been to ask the will of the deceased to the family (next-of-kin) in order to obtain consent to organ donation. Spanish transplantation system imposes to ask for authorization to the next-of-kin in order to procure organs or tissues from the deceased donor in every case, even when the donor was known to be willing to donate."

Einzelnachweise

  1. https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/4_Pressemitteilungen/2012/2012_3/120725_PM_53_Gesetz_zur_Neuregelung_der_Organspende.pdf Zugriff am 12.12.2018.
  2. https://cdn2.hubspot.net/hubfs/4626331/gesetzentwurf_widerspruchsloesung_neu.pdf?__hssc=186688311.1.1554398241238&__hstc=186688311.1e0bfbbd46be28e680c2fd26ba7d9b7a.1554398241236.1554398241236.1554398241236.1&__hsfp=4056999090&hsCtaTracking=48c22bca-6e07-4c97-a060-adc5abb33784%7C1959e96b-6366-423f-99a3-38f50d66dcb2 Zugriff am 04.04.2019.
  3. DER: Stellungnahme. Die Zahl der Organspenden erhöhen – Zu einem drängenden Problem der Transplantationsmedizin in Deutschland. Berlin 2007, 30. Nach: https://www.ethikrat.org/fileadmin/Publikationen/Stellungnahmen/Archiv/Stellungnahme_Organmangel.pdf Zugriff am 09.01.2019.
  4. https://www.vso.de/media/downloads/VSO-an-Bundestag-f.pdf Zugriff am 26.10.2018
  5. a b c d e https://www.evangelisch.de/inhalte/152061/03-09-2018/ethikratsvorsitzender-haelt-widerspruchsloesung-fuer-organabgabepflicht Zugriff am 26.10.2018.
  6. https://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/organspende/article/965073/organspende-widerspruechsloesung-nicht-hier-frage.html Zugriff am 26.10.2018.
  7. https://www.evangelisch.de/inhalte/152979/25-10-2018/neuregelung-von-organspenden-spahn-stoesst-im-bundestag-auf-widerstand?kamp=b-014 Zugriff am 26.10.2018.
  8. a b c https://www.evangelisch.de/inhalte/152263/15-09-2018/neuregelung-der-organspende-weiter-umstritten-transplantationsmediziner-nagel-fuer Zugriff am 26.10.2018.
  9. a b c d e f g h i j k l m n Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 67. Sitzung (28.11.2018). Plenarprotokoll 19/67. Nach: http://dipbt.bundestag.de/doc/btp/19/19067.pdf Zugriff am 29.11.2018.
  10. a b https://www.evangelisch.de/inhalte/152211/12-09-2018/ethikrat-organspende-keine-moralische-verpflichtung Zugriff am 26.10.2018.
  11. https://www.evangelisch.de/inhalte/152169/09-09-2018/bischof-meister-gegen-widerspruchsregelung-bei-organspende Zugriff am 26.10.2018.
  12. a b c https://www.ekiba.de/html/aktuell/aktuell_u.html?t=hllljd719kkuhalevn84vm8lt2&tto=1a7414ea&&cataktuell=&m=18286&artikel=17162&stichwort_aktuell=&default=true Zugriff am 26.10.2018.
  13. Die Widerspruchsregelung pervertiert nicht den freiwilligen Charakter einer Spende, sondern klärt sie. Nach 5 Jahren Erklärungsregelung haben wir noch keine 20% OSA bei den potentiellen Organspendern.
  14. Dies ist eine Ablenkung vom Thema. Zudem ist die Sache um den Hirntod klar.
  15. https://www.pressreader.com/germany/der-tagesspiegel/20180905/281590946445168 Zugriff am 26.10.2018.
  16. Es spricht hingegen vieles dafür, dass die Widerspruchsregelung Ängste beseitigt.
  17. https://www.ekd.de/news_2010_09_01_debatte_organspenden.htm Zugriff am 26.10.2018.
  18. Es spricht hingegen vieles dafür, dass die Widerspruchsregelung Ängste beseitigt.
  19. https://www.ekd.de/news_2010_09_01_debatte_organspenden.htm Zugriff am 26.10.2018.
  20. Diese Aussage legt mangelhaften Sachverstand offen. Jeder Patient bekommt in Deutschland die optimale medizinische Behandlung. Doch bei einigen Patienten ist die Erkrankung schwerwiegender als die Medizin helfen kann. Diese Patienten sterben, einige davon den Hirntod.
  21. a b c d Heribert Prantl: Am Ende der Laufzeit. In: Süddeutsche Zeitung (03.09.2018). Nach: https://www.sueddeutsche.de/politik/organspende-am-ende-der-laufzeit-1.4114734 Zugriff am 05.12.2018.
  22. https://www.cicero.de/kultur/organspende-widerspruchsregelung-spahn-pro-contra-organspendeausweis Zugriff am 22.12.2018.
  23. https://gruenekarlsruhe.de/Veranstaltung/organspende-mit-widerspruchszwang/?instance_id=669 Zugriff am 28.03.2019.
  24. a b Michaela Schwinn: Pro Widerspruchslösung: Die Entscheidung ist mündigen Bürgern zuzutrauen. (SZ 01.01.2019) Nach: https://www.sueddeutsche.de/politik/organspende-pro-widerspruchsloesung-1.4271435 Zugriff am 14.01.2019.
  25. a b c FAZ (12.02.2019) Nach: https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/warum-die-widerspruchsloesung-bei-der-organspende-gut-ist-16037520.html?premium=0xe9579570c10bd99dfb82075e8792c804 Zugriff am 14.02.2019.
  26. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 67. Sitzung (28.11.2018). Plenarprotokoll 19/67. Nach: http://dipbt.bundestag.de/doc/btp/19/19067.pdf Zugriff am 29.11.2018.
  27. Weiter sagte Petra Sitte:
    • "Wenn 84 Prozent der Bundesbürgerinnen und Bundesbürger die Organspende positiv bewerten, dann, meine ich, ist es doch berechtigt, mit der Widerspruchslösung an dieser Mehrheit anzuknüpfen."
    • "Haben wir als Gesetzgeber nicht die Rechte einer Minderheit von Erkrankten, die uns gegenüber zunächst erst mal schlechtergestellt sind, vor allem zu schützen?"
    • " Da sehe ich durchaus eine Schutzaufgabe des Staates für Leib und Leben von Menschen."
  28. http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/137/1613740.pdf Zugriff am 09.01.2019.
  29. DSO-Jahresbericht 2011. Region Bayern, 4. Nach: https://www.dso.de/fileadmin/templates/media/Uploads/Archiv_Jahresberichte_ab_2010/04_regJB_Bayern_2011.pdf Zugriff am 09.01.2019.
  30. Quellen, die belegen, dass es im Jahr 2012 bei der Änderung von der Zustimmungsregelung zur Erklärungsregelung um die emotionale Entlastung der Hinterbliebenen ging (Zugriff am 09.01.2019):
  31. https://www.barmer.de/blob/71446/127f339e85e745cedee01ddb1ca6e191/data/finanzierung-von-organspende-und-organtransplantation.pdf Zugriff am 09.01.2019.
  32. BZgA: Wissen, Einstellung und Verhalten der Allgemeinbevölkerung zur Organ- und Gewebespende. Ergebnisse der Repräsentativbefragung 2016 und Trends seit 2012 (Mai 2017), 25. Nach: https://www.organspende-info.de/sites/all/files/files/Forschungsbericht_Organspende_2016_final(2).pdf Zugriff am 18.12.2018.
  33. BZgA: Wissen, Einstellung und Verhalten der Allgemeinbevölkerung zur Organ- und Gewebespende. Ergebnisse der Repräsentativbefragung 2016 und Trends seit 2012 (Mai 2017), 48. Nach: https://www.organspende-info.de/sites/all/files/files/Forschungsbericht_Organspende_2016_final(2).pdf Zugriff am 18.12.2018.
  34. BZgA: Wissen, Einstellung und Verhalten der Allgemeinbevölkerung zur Organ- und Gewebespende. Ergebnisse der Repräsentativbefragung 2016 und Trends seit 2012 (Mai 2017), 34. Nach: https://www.organspende-info.de/sites/all/files/files/Forschungsbericht_Organspende_2016_final(2).pdf Zugriff am 18.12.2018.
  35. Die Widerspruchsregelung ist eine staatliche Grundentscheidung (siehe: #Staatliche Regelungen bei Untätigkeit), der jeder widersprechen darf. Es muss seinen Widerspruch nur entsprechen äußern. Er muss ihn noch nicht einmal begründen.
  36. https://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/organspende/article/965055/organspende-jeder-zweite-barmer-versicherte-widerspruchsloesung.html Zugriff am 26.10.2018.
  37. https://www.focus.de/magazin/kurzfassungen/focus-15-2019-mehrheit-der-bundesbuerger-fuer-doppelte-widerspruchsloesung-bei-organspenden_id_10550773.html Zugriff am 05.04.2019.
  38. https://www.dgiin.de/allgemeines/pressemitteilungen/pm-leser/widerspruchsloesung-kann-zahl-der-organspenden-erhoehen-einbindung-in-gesellschaftliche-debatte-wichtig.html Zugriff am 27.10.2018.
  39. https://www.vso.de/news/details/566 Zugriff am 17.01.2019.
  40. DSO:Jahresberichte
  41. a b https://www.evangelischefrauen-deutschland.de/images/stories/efid/Presse/2018_ev%20frauen%20lehnen%20widerspruchslsung%20ab_7%20sept%202018.pdf Zugriff am 02.03.2019.
  42. a b c d ONT: Good-Practice-Richtlinien im Organspendeprozess. (2011) Nach: http://www.ont.es/publicaciones/Documents/DSO_ONT_deutsch.pdf Zugriff am 18.01.2019.
  43. https://www.aerzteblatt.de/treffer?mode=s&wo=17&typ=1&nid=95577&s=klinikpersonal&s=organspendeausweis Zugriff am 12.12.2018.
  44. https://gegen-den-tod-auf-der-organ-warteliste.de/offener-brief-an-die-mitglieder-des-deutschen-bundestages Zugriff am 24.01.2019.
  45. https://www.ekmd.de/presse/pressestelle-magdeburg/landesbischoefin-lehnt-widerspruchsloesung-bei-der-organspende-ab.html Zugriff am 26.10.2010.
  46. https://www.bistum-magdeburg.de/upload/2018/BilderSeptember/2018-154-Pressebericht-Herbst-VV.pdf Zugriff am 26.10.2018.
  47. https://www.eak-cducsu.de/sites/www.eak.cdu.de/files/zur_aktuellen_organspende-diskussion_verabschiedet.pdf Zugriff am 05.12.2018.
  48. Es fällt bei diesem Positionspapier auf, dass einige Zitate aus dem Jahr 2012 und früher stammen und nicht im Zusammenhang mit der Frage um Widerspruchsregelung abgegeben wurden.
  49. DSO: Jahresbericht 2016, 58f.
  50. a b Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz: Transplant-Jahresbericht 2017, 25. Nach: https://jasmin.goeg.at/411/1/Transplant-Jahresbericht%202017.pdf Zugriff am 07.12.2018.
  51. a b c d Euro-Informationen (2018). Nach: https://www.krankenkassen.de/ausland/organspende Zugriff am 05.12.2018.
  52. Jacqueline Vieth: Organspende im Ausland - Wer spendet wie? (28.11.2018). Nach: https://www.zdf.de/nachrichten/heute/organspende-im-ausland-100.html Zugriff am 06.12.2018.
  53. https://www.bundestag.de/resource/blob/573010/9fc1f08cad58e25dafd84df5d4b36855/WD-3-208-18-pdf-data.pdf Zugriff am 20.04.2019.
  54. https://www.organspende-info.de/sites/all/files/files/Forschungsbericht_Organspende_2016_final(2).pdf Zugriff am 07.12.2018.
  55. http://www.verfassungen.ch/de/ddr/organtransplantationsverordnung75.htm Zugriff am 12.12.2018.