Walter Ramm

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Hirntod und Organtransplantation

Walter Ramm veröffentlichte in der "Schriftenreihe der Aktion Leben" in Heft Nr. 12 die Schrift "Hirntod und Organtransplantation".[1] Darin steht:

Am Beginn meines Vortrages möchte ich ausdrücklich erklären, dass mein ganzes Mitgefühl jenen Patienten gilt, die schwer organisch krank sind und darunter unsagbar zu leiden haben. Aber wir dürfen gewisse Fakten nicht unter den Teppich kehren.

Dies erinnert an die Worte Jesu: "Sie schnüren schwere und unerträgliche Lasten zusammen und legen sie den Menschen auf die Schultern, selber aber wollen sie keinen Finger rühren, um die Lasten zu bewegen." (Mt 23,4)

Grundlage für die Neudefinition des Todes waren die von einem Ad-Hoc-Komitee der Harvard-Medical-School erstellten Kriterien für die Feststellung des „irreversiblen Komas".

So nannte man damals den Hirntod. Pierre Mollaret und Maurice Goulon nannten diesen Zustand im Jahr 1959 "Coma depassé" (jenseits des Komas, überschrittenes Koma). Pierre Wertheimer nannte diesen Zustand Monate zuvor "sur la mort du système nerveux" (Der Tod des Nervensystems). Er führte 1960 nach Feststellung des Hirntodes an einem 13-Jährigen das Therapieende durch.

Und „Der Spiegel" erklärt: „Jetzt gibt es Hirntote und Herztote, Ganzhirntote und Teilhirntote ... Alle sind tot, zumindest ein bißchen ..."

Das war im Jahr 1994, in der Diskussion um den Hirntod. Man verstand weder Hirntod noch den Tod so recht. Siehe: Todesdefinition und Todesverständis.

Man könnte auch sagen: Ganztot, halbtot, scheintot oder tot, töter, am tötesten.

Schönes Wortspiel, aber wenig aussagekräftig.

Tatsache ist, dass bis 1968 weltweit anerkannt war, dass der Mensch dann tot ist, nachdem sein Herz-Kreislauf-System unwiderruflich stillsteht.

Bereits 1966 wurde in Frankreich der Hirntod als Tod des Menschen definiert. Den pathophysiologischen Zustand des Hirntodes hat man damals auch nicht so recht verstanden. Siehe: Chronik/Hirntod

Seit die Harvard Universität 1968 die neue Todesdefinition eingeführt hat, gibt es weltweit viele verschiedene Todesdefinitionen.

Diese "viele verschiedene Todesdefinitionen" sind im Grunde Gesamthirntod und Hirnstammtod.

Jene Menschen, die sich in einem irreversiblen (unumkehrbaren) Koma befinden (deren Gehirn nicht mehr arbeitet) und die man heute für hirntot, ja für tot erklärt, galten vor 1968 als lebend.

Bereits 1960 führte Pierre Wertheimer nach Feststellung des Hirntodes an einem 13-Jährigen das Therapieende durch.

deren Glieder beweglich sind und deren Brustkorb sich hebt und senkt.

Der Brustkorb hebt und senkt sich, weil alle Hirntote künstlich beatmet werden müssen. - Die anderen aufgezählten Punkte sind möglich, weil der volle Einsatz der Intensivmedizin den Blutkreislauf aufrecht erhält.

Weder Geburt noch Tod sind ein Zeitpunkt. Der Arzt muß gebührend abwarten und kann nicht selbstherrlich das Wesen des Menschen auf Teile des Gehirns reduzieren.

Sterben ist ein Prozess, Tod ist eine Definition. Wir brauchen eine überprüfbare Definition des Todes. Dies ist der Hirntod, siehe: Todesdefinition.

Alle Glieder ergeben zusammen unser Ganzes und wir leben in allen. Aber wir sterben auch in allen, und unser Tod ist deshalb nicht durch einen irreversiblen Organausfall gegeben.

Das Gehirn ist jedoch die zentrale Steuereinheit für die Homöostase. Sie ist Garant für das Zusammenspiel der Glieder. Bei Hirntoten ist jedoch die Homöostase ausgefallen.

„Was ‘nur noch’ biologische Verhaltensweisen zeigt, lebt. Denn ‘Bios’ heißt Leben, und mehr haben wir allesamt auch nicht!"

Dann hat der Froschschenkel von Luigi Galvani (1737-1798) auch noch gelebt.

Manche sagen, an der Beatmung hänge nur noch der „vegetative Rest". Vegetation ist Leben!

Es ist Leben auf der Ebene von Organen und Zellen, aber nicht mehr das Leben des Menschen.

Es ist makaber: In Deutschland wird nach den Richtlinien der Bundesärztekammer (die übrigens mehrfach geändert wurden, so 1982, 1986, 1991) jeder Organspender - der doch angeblich tot ist - vor der Organentnahme narkotisiert ...

In keiner der genannten Empfehlungen ist Narkose auch nur erwähnt. Dies gilt auch für die Richtlinien von 1997, 1978 und 2015.

Das Dilemma ist, dass man als potentieller Spender so tot wie möglich sein möchte und als Organ-Empfänger diese Organe so frisch und lebendig wie möglich erhalten möchte.

Das Todesverständnis hat sich unabhängig und zeitlich vor der Organtransplantation entwickelt.

{{Zitat2|Kann ein Mensch für tot angesehen werden, wenn 97 % seiner Körperzellen noch funktionieren, aber nur 3 %, die sein Gehirn ausmachen, ausgefallen sind? Ja, das kann sein: Das Gehirn ist die zentrale Steuereinheit für die Homöostase. Sie ist Garant für das Zusammenspiel der Glieder. Bei Hirntoten ist jedoch die Homöostase ausgefallen.

Wollte man sich also nicht dem Vorwurf des Totschlags oder gar Mordes aussetzen und dennoch Organe zur Transplantation gewinnen, so mußte schlicht und einfach der Todeszeitpunkt vorverlegt werden. Das hat man 1968 getan.

Das Primärziel war das Therapieende, das Sekundärziel war die Organspende.

Der Organismus stirbt während der Operation (Explantation) im Rahmen der Kochsalzdurchspülung des Kreislaufsystems ab. Es gibt Philosophen, die dies als Mord bezeichnet haben.

Es gibt auch Menschen (US-Amerikaner), die ernsthaft behaupten, dass die Amerikaner nicht auf dem Mond waren, oder dass das Leben auf der Erde nicht älter als 6.000 Jahre sei.

Das Sterben aber gehört noch zum Leben.

Siehe: Sterbeprozess

Alle hirnbezogenen Reflexe sind erloschen bzw. nicht mehr nachweisbar. Nicht so die Rückenmarkreflexe, von denen niemand zu sagen vermag, ob sie nicht doch vom Hirn gesteuert sind, wie Zucken der Beine und Arme oder gar Aufrichten im Bett.

Die spinalen Reflexe lassen sich funktionell sehr wohl von den Aktivitäten des Gehirns trennen. Wenn - was beim Hirntod immer der Fall ist - das Gehirn über Stunden nicht mehr durchblutet wird, kann es nur abgestorben sein.

Mit der Zeit können auch die hormonelle Steuerung und die Herz-Kreislauf-Funktionen nachlassen, so dass diese von außen mehr oder minder reguliert und unterstützt werden müssen, wenn der Patient noch nicht sterben soll.

Bei allen Hirntoten versagt die hormonelle Steuerung (Homöostase). Was bei Hirntoten noch stirbt, ist nicht der Patient, sondern sein Körper.

Der Herztod fällt in der Regel - wegen des Ausfalls der Spontanatmung - zeitlich eng mit dem „Hirntod" zusammen.

Dies ist nicht nur die Regel, das ist immer so.

Bei guter „Intensivpflege" und „gutem Allgemeinzustand" des Sterbenden kann der Herztod aber auch erst bis zu 6 Stunden nach dem Abschalten des Beatmungsgerätes eintreten.

Selbst bei bestem Allgemeinzustand des Hirntoten erfolgt der Herzstillstand nach Abschalten der künstlichen Beatmung binnen Minuten.

Wird der Patient nach Eintritt des sog. „Hirntodes" weiter beatmet, kann seine erwartete Lebensspanne noch 2 bis 4 Wochen, bei einer Schwangeren bis zu 4 Monaten betragen. Danach ist der Sterbeprozeß auch durch künstliche Beatmung nicht mehr aufzuhalten, denn man kann keinen Toten beatmen!

Es handelt sich hierbei um keine Lebensspanne, sondern um ein Aufrechterhalten des Blutkreislaufes.

Aber ist es nicht gerade das, was die meisten Menschen so sehr fürchten, nämlich an Maschinen zu zappeln und nicht sterben zu dürfen?

Hirntote zappeln nicht an Maschinen, sondern haben gelegentlich spinale Reflexe.

Die Beatmungsgeräte werden erst nach der Organentnahme abgeschaltet!

Im Rahmen der Organentnahme kommt es zum Herzstillstand. Sowie dieses steht, wird das Beatmungsgerät abgeschaltet.

Der Hirntod ist ein Schwebezustand zwischen Leben und Tod, ein Zustand, den wir Sterben nennen, ein Sterben jedoch, das unter der sorgfältigen Beobachtung von Monitoren, Schwestern und Pflegern ‘künstlich’ aufrechterhalten wird, um Zeit für die Organentnahme zu ‘gewinnen’.

Bei Hirntoten lebt noch sein Körper, nicht aber der Mensch. Siehe: Todesverständnis und Todesdefinition

Ein ‘hirntoter’ Mensch ist zugleich im Sterben begriffen wie gestorben, zugleich lebend wie tot, zugleich Person wie Sache.

Das Person-sein hat mit dem Eintritt des Hirntodes aufgehört. Siehe: Todesverständnis und Todesdefinition

Da „Hirntote" unkontrollierte Bewegungen machten, die bei den Angehörigen den Anschein erweckten, dass sie noch lebten, sollte man, bevor die Angehörigen kommen, ein muskelrelaxierendes Medikament spritzen.

Um die Hinterbliebenen nicht zu irritieren, macht dies auch Sinn. Siehe: spinale Reflexe

Die Diagnosekriterien sind fast überall unterschiedlich. So verlangt man in England und Deutschland kein Elektroenzephalogramm (EEG). In Deutschland kann es aber eingesetzt werden, um die Wartezeit zu verkürzen.

In England gilt der Hirnstammtod, in D/A/CH der Gesamthirntod. Daher sind die HTD in D/A/CH vergleichbar.

Aber auch die Festlegung bestimmter Kriterien zur Bestimmung des „Hirntodes" ist natürlich keine Garantie für die Praxis.

Der Gesamthirntod ist die weitreichendste und damit sicherste Definition. Alle lebende Hirntote ereigneten sich in Nationen mit Hirnstammtod.

Die Untersuchung eines Hirntoten geht nach detaillierten Richtlinien der Bundesärztekammer vor sich: Zwei Mediziner, die nichts mit einer möglichen Organentnahme zu tun haben dürfen - und in der Behandlung von Komapatienten erfahren sind - protokollieren die Symptome und stellen die Diagnose. ... (Es folgt die Begutachtung der Röntgenaufnahmen.) In medizinischen Kürzeln berät der Neurologe sich mit der Oberärztin. Dann schreibt er den exakten Befund des Schädel-Hirn-Traumas ins Protokoll. ... Die beiden Ärzte prüfen bei Jan (Unfallopfer) nun die klinischen Symptome des Hirnversagens, zunächst die Tiefe der Bewußtlosigkeit. Dazu versuchen sie eine Schmerzreaktion auszulösen. Spittler (Arzt) preßt den Griff seines metallenen Reflexhammers rechts und links auf die Nagelbetten. Er kneift so stark wie möglich an beiden Seiten in die Haut unter den Achseln und unterhalb der Ohren - Stellen, die empfindlich sind. Dann sticht er, `das ist das unangenehmste’, mit einer Kanüle rechts und links in die Nasenscheidewand - ein starker Schmerzreiz im Bereich des Trigeminusnervs. Aus der Nase sickert Blut. Aber Pulsschlag und Blutdruck, deren Werte in digitalen Ziffern auf dem Monitor am Kopfende blinken, bleiben unverändert. Der Mann regt sich nicht. Behutsam zieht Spittler erst das eine, dann das andere Lid des Patienten auf und leuchtet in die Pupillen. Sie reagieren nicht mehr auf Licht, bleiben `reichlich mittelweit’. Ein Pfleger löst die steife Halskrawatte. Jetzt drehen die Hände des Arztes den Kopf mit den stoppelkurzen dunklen Haaren erst nach rechts, dann nach links, kippen ihn nach vorn. Bei diesen plötzlichen passiven Bewegungen müßten Jans Augen gegensteuern: das sogenannte Puppenkopfphänomen. ... Mit der Ecke eines Papiertuchs tupft Spittler in die Augen hinein. Sie blinzeln nicht. Die Augen sind tot.

Dies soll am 03.10.1997 in der "Zeit" veröffentlicht worden sein. - Seit dem Jahr 1982 schreibt die BÄK für die HTD diese Reihenfolge vor: Pupillen-Reflex, Oculo-zephaler Reflex, Corneal-Reflex, Trigeminus-Schmerz-Reaktion und Pharyngeal-/Tracheal-Reflex. Diese Reihenfolge ist so aufgebaut, dass mit den schmerzfreien Reflexen begonnen wird und dann schrittweise zu den stärkeren Reizen weitergegangen wird.

In einer Umfrage unter Ärzten und Krankenschwestern, die möglicherweise mit der Organbeschaffung zwecks Transplantation zu tun bekommen könnten, verstanden lediglich 35 % das zugrunde liegende medizinische und juristische Konzept des Hirntods.

Dies war in den USA. Da es Hirntote nur auf den Intensivstationen gibt, ist es wichtig, dass vor allem dieses Personal den Hirntod versteht.

Das Leben von Menschen auf meßbare Hirnströme zu reduzieren ist äußerst fragwürdig, weil der ganze Mensch als Geist-Seele-Leib-Einheit von der Medizin dann überhaupt nicht mehr wahrgenommen wird.

Die HTD ist weitaus mehr als nur ein Nulllinien-EEG.

Das EEG geht ohnehin maximal nur 3 mm in die Hirnrinde, und die Hirntod-Diagnose ist wie alle medizinischen Diagnosen und Prognosen nie hundertprozentig.

Nach aktuellem Wissen der Medizin erfolgt unser Bewusstsein in diesen 3-5 mm der Hirnrinde.

Es kann z. B. niemand nachweisen, ob ein „Hirntoter" noch Angst empfindet und Schmerzen hat.

Da Schmerzen nur im Zusammenhang mit Bewusstsein wahrgenommen hat, können Hirntote keine Schmerzen wahrnehmen.

Aber man kann es vermuten, weil Angehörige von Explantierten berichteten, dass ihre Toten verzerrte Gesichter hatten, wenn sie den verplombten Sarg öffneten.

Dies ist Interpretation der Hinterbliebenen. Ob hierbei ein verblombter Sarg geöffnet wurde, ist ebenso zweifelhaft.

Außerdem sind die Apparate, welche die Hirnströme messen (EEG), nicht von Medizinern, sondern von Elektronikern hergestellt worden. ... Elektroniker aber sind es heute u. a., welche auf die grundsätzliche Unzuverlässigkeit von Apparaten aufmerksam machen.
Da, wie gesagt, jede Technologie versagen kann, dann natürlich auch die der Bestimmung des Todeszeitpunktes. ... Im Gegenteil, der Zwang, möglichst frische Organe für eine erfolgreiche Transplantation zu haben, wird die Versagenschance der Technologie durchaus beeinflussen.

"Zu Beginn der Ableitung soll die Funktionstüchtigkeit der einzelnen Verstärker durch das Auslösen von Artefakten (Berühren der Elektroden) überprüft werden." So steht es seit 1997 in der HTD der BÄK. Das EEG-Gerät ist damit absolut zuverlässig.

Er spricht auch davon, dass sich die Seele des Sterbenden kaum durch ein Enzephalogramm orten läßt.

Wodurch lässt sich die Existenz einer Seele nachweisen?

{{Zitat2|Die Aussage, der Tod eines Menschen sei dann eingetreten, wenn seine gesamten Hirnfunktionen irreversibel ausgefallen sind, ist aus physiologischer Sicht nicht haltbar.]] Siehe: Todesverständnis und Todesdefinition

... nach naturwissenschaftlich gesicherten Kriterien ist dieser Körper lebendig.

Der Körper von Hirntoten besitzt Stoffwechesel, aber der Mensch ist tot.

Der Hirnstamm ist in Hinblick auf die Aufrechterhaltung des Lebens ein Organ wie andere Organe und kann wie diese zumindest teilweise ersetzt werden. Das Versagen der Nieren führt genauso unweigerlich zum Tod eines Menschen wie der Ausfall des Hirnstamms, sofern nicht ihre Funktion ersetzt wird. Niemand wird aber beim Ausfall der Nierenfunktion von einem toten Menschen sprechen. Die Gleichsetzung von Hirntod und Gesamttod des Menschen ist daher abzulehnen.

Beim in D/A/CH geltende Gesamthirntod geht es nicht nur um den Hirnstamm, sondern in der Summe um Großhirn, Kleinhirn und Hirnstamm.

Der Ausfall der gesamten Hirnfunktionen kann mit den heute angewandten Verfahren nicht zweifelsfrei festgestellt werden.

Was über Stunden nicht mehr durchblutet wird, kann nur abgestorben sein.

Nur der irreversible Eintritt des Stillstandes von Herz und Kreislauf und Atmung ist der unumkehrbare Beginn des Sterbens.

Siehe: Todesverständnis und Todesdefinition

In der Frage der Todesfeststellung, dürfen wir uns ebensowenig eine Dispensation vom Zweifel gestatten wie in der Frage des Lebensbeginns. Insofern besteht bei der ‚Hirntod‘-Frage eine Analogie zur Frage des Schutzes früher Embryonen, der ja auch darauf beruht, dass man vom Zweifel nicht dispensieren kann, inwieweit hier menschliches, potentiell personales Leben vorliegt.

Menschliches Leben hat in den ersten Wochen weder einen Blutkreislauf noch ein schlagendes Herz, und dennoch sehen wir es bereits als Leben an. Warum soll es beim Hirntod anders sein?

Schließlich begründen auch die mehrfach beobachteten Hirntod-Schwangerschaften erhebliche Zweifel an der Annahme, der hirntote Organismus befinde sich in einem Zustand vollständiger Desorganisation.

Für das Fortbestehen einer Schwangerschaft bedarf es nur eines Körpers mit funktionierendem Stoffwechsel. Dies könnte - wie bereits in Tierversuchen bereits bewiesen - auch einen künstliche Gebärmutter sein.

Es ist eine völlig absurde Vorstellung, zu glauben, der Körper der Schwangeren, inklusive des Uterus, sei tot und das Kind innerhalb dieser Gebärmutter sei eigenständig und lebendig.

Der Körper von Hirntoten hat Stoffwechsel, aber der Mensch ist tot.

Wie wichtig ist es dann, dass wir ermutigt werden, ein sterbendes Kind nicht zu verlassen, ihm die Hand zu halten, einfach da zu sein bis zum letzten Atemzug und darüber hinaus.

Hirntote hatten ihren letzten Atemzug vor Eintritt des Hirntodes.

Und aus christlicher Sicht wäre hinzuzufügen: Auch mit dem Sterbenden zu beten und ihm durch einen Priester die „Letzte Ölung" spenden zu lassen.

Die "Letzte Ölung" gibt es seit 1974 nicht mehr. Sie wurde zur Krankensalbung, einem Sakrament für Kranke, nicht für Sterbende. Für sie gibt es den Sterbesegen. Für Tote, auch für Hirntote, gibt es die Aussegnung.

Mit welchem Recht entscheidet die Transplantationsmedizin darüber, einerseits das Leben von einigen Menschen zu erhalten oder zu verbessern - nämlich das der Organempfänger - und andererseits das Leben von unwissenden, uninformierten, aber beteiligten Menschen, nämlich das der Hinterbliebenen, so zu belasten, dass langwährende seelische Krankheit und Trauer folgen?
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Die Transplantationsmedizin entscheidet nicht, sie fragt. Die Entscheidung zur Organspende trifft der Hirntote oder seine gesetzlichen Vertreter. Die Alternative zur Organspende ist das Therapieende.

Der Organempfänger ist häufig ein chronisch Kranker, dessen Leben durch die Krankheit stark eingeschränkt oder bedroht ist.
Die den Transplantationschirurgen eigene und von der Laienpresse dankbar aufgegriffene Euphorie in bezug auf Herztransplantationen ... kann nur teilen, wer nicht mit den täglichen Problemen in der Nachsorge dieser Patienten konfrontiert ist.
Die gesundheitsbeeinträchtigende, lebenslanger Medikamentierung ist ein weiterer Faktor zur Verschlechterung des Allgemeinzustandes nach Transplantation.
Der Patient weiß, dass er mit einer unsichtbaren Kette an seine Klinik gebunden ist. Er weiß, dass er äußerlich nie wieder ein freier Mensch sein wird. Freiheit wäre gleichbedeutend mit Tod.

{{Zufriedenheit]] Die meisten Transplantierten sind für ihre TX dankbar.

{{Zitat2|Keine Belastung, weder körperlich noch seelisch." Die World Transplant Games und nationalen Wettkämpfe der Transplantierten wären dann nicht möglich.

Betroffene berichten von Schuldgefühlen, dennoch reden die meisten Patienten nicht gerne über diese Themen.

Diese Schuldgefühle werden vor allem von den Menschen generiert, die behaupten, dass Hirntote Sterbende seien und Organspender auf dem OP-Tisch durch die Organentnahme umgebracht werden.

Gerda Esser, die Frau eines verstorbenen Lebertransplantierten, schreibt in: „Ungeteilt sterben", dass die Wartezeit für ihre Familie eine extreme Belastung war.

Niemand wird zur TX gezwungen. Das warten auf den eigenen Tod ist sicherlich nicht leichter.

Interessant ist, dass dieser Klinikpsychologe außerdem sagte, dass keine Alleinstehenden transplantiert würden, da diese erfahrungsgemäß schnell verstürben und man wisse nicht warum.

Der Status - ob in Familie oder als Single lebend - spielt für die TX keine Rolle.

Damit das fremde Organ nach Möglichkeit nicht abgestoßen wird, muß der Patient ein Leben lang Medikamente nehmen und medizinisch überwacht werden.

Die Alternative zur TX ist der baldige Tod.

Bei einigen Patienten kommt es nach Tagen, Monaten oder Jahren zur Abstoßung oder zum Organversagen, was eine erneute Transplantation oder aber den Tod für den Patienten bedeuten kann.

Darüber werden die Patienten vor der TX aufgeklärt.

Sie sollen den sog. „mutmaßlichen Willen" des für „hirntot" Deklarierten berücksichtigen, mit allen Schwierigkeiten, die das mit sich bringt: Wer ist Angehöriger? Die Eltern, der Bruder oder der Lebenspartner?

Das ist seit 1997 klar in § 1a TPG geregelt: Die " nächste Angehörige in der Rangfolge ihrer Aufzählung
a)   der Ehegatte oder der eingetragene Lebenspartner,
b)   die volljährigen Kinder,
c)   die Eltern oder, sofern der mögliche Organ- oder Gewebespender zur Todeszeit minderjährig war und die Sorge für seine Person zu dieser Zeit nur einem Elternteil, einem Vormund oder einem Pfleger zustand, dieser Sorgeinhaber,
d)   die volljährigen Geschwister,
e)   die Großeltern"[Anm. 1]

Wissen wir, wie morgen der „Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis" sein wird?

Dies weiß niemand. Aber deswegen diese Formulierung. Damit hat die BÄK ohne Gesetzesänderung die Möglichkeit, die HTD ständig auf den "Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse" upzudaten, so wie sie es 1986, 1991, 1997/1998 und 2015 getan hat.

Um mehr Organe und frischere Organe zu bekommen, könnte die sog. „Ethikkommission der Bundesärztekammer" entscheiden, zum „Teilhirntod" oder zum „Persönlichkeitstod" überzugehen, um, wie bereits diskutiert wird, die jährlich ca. 40.000 Wachkomapatienten für tot zu erklären.

Selbst wenn dies geschähe, so bräuchte es doch eine Gesetzesänderung, um sie zu Organspendern zu machen, denn der Hirntod ist in den §§ 3, 9 und 16 als der "endgültige, nicht behebbare Ausfall der Gesamtfunktion des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstamms nach Verfahrensregeln, die dem Stand der Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft entsprechen" definiert.
Hier ist deutlich der Versuch der Panikmache des Autors erkennbar.

In Zukunft könnte es heißen: „Es ist Pflicht, dafür Sorge zu tragen, dass alle noch verwertbaren Organe an die Eurozentrale in Leiden verkauft werden, um das Budget des Krankenhauses aufzubessern."

Auch dies ist Panikmache, da keine Organe verkauft werden, sondern vermittelt werden. Die Entnahmekliniken erhalten nur eine Aufwandsentschädigung für die geleistete Arbeit nach Festellung des Hirntodes.

Der Mord durch die Explanteure ist keineswegs unabwendbar - wie der beschlossene und mit Gewalt herbeigeführte Tod im Falle von Pater Maximilian Kolbe. Indem ich mich den Explantationsärzten freiwillig stelle, gebe ich selbst eine gewisse Zustimmung zu einer in sich schlechten Tat. Dieses Recht habe ich nicht!
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Wenn nach Feststellung des Hirntodes nur das Therapieende oder die Organentnahme zur Disposition steht, dann habe ich sehr wohl das Recht, mich für die Organentnahme zu entscheiden.

Die Voraussetzung dazu wird in der Überwindung des „Hirntodes" gesehen, was durch Hirnverpflanzung oder Hirngewebeverpflanzung bei „Teilhirntod" möglich werden soll.

Selbst wenn dies je einmal möglich werden sollte, so würde damit die Identität (Persönlichkeit) des Menschen mit transplantiert werden. Siehe: Datenbank unseres Lebens

Der Zeitpunkt des Todes liegt in Gottes Ratschluß.

Dann brauchen wir keine Reanimation und keine Ärzte.

{{Zitat2|


Die Patientenverfügung

Walter Ramm veröffentlichte in der "Schriftenreihe der Aktion Leben" in Heft Nr. 13 (6. Auflage 2011) die Schrift "Die Patientenverfügung".[2] Darin heißt es:

Also auch als ein Akt der sog. „Entscheidungsfreiheit“ über das eigene Leben, weil der Mensch eben nicht tot ist, sondern als „hirntot“ deklariert wird. (2)

Hirntote sind Tote, siehe Todesdefinition und Todesverständnis.

{{Zitat2|


Anhang

Anmerkungen

  1. Hieran ist die schlechte Recherche oder gar die Aggressivität des Verfassers gegenüber der Organtransplantation deutlich zu erkennen: Noch 4 Absätze zuvor nennt er, dass in Deutschland am 01.12.1997 das TPG in Kraft getreten ist. An dieser Stelle nennt er nicht den Inhalt des TPG.

Einzelnachweise