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=== Thomas Rietzschel: Spahn kennt kein Pardon (2019) ===
Am 08.05.2019 erschien von Thomas Rietzschel der Artikel "Spahn kennt kein Pardon".<ref>Thomas Rietzschel: Spahn kennt kein Pardon. Nach: https://www.achgut.com/artikel/spahn_kennt_kein_pardon/P10 </ref> Darin heißt es:
{{Zitat2|Zuerst hat er ein Gesetz auf den Weg gebracht, das vorsieht, die Organe eines jeden Bürgers nach seinem Tod als Volkseigentum zu vergesellschaften. Wer das nicht will, muss rechtzeitig Widerspruch einlegen, indes der Staat per se über die Innereien seiner Bürger verfügen kann.}}
In der gleichen Sprache könnte es auch heißen: Nach dem Tod von Alleinerziehenden oder dem plötzlichen Tod beider Erziehungsberechtigter vergesellschaftlicht der Staat als Volkseigentum die unmündigen Kinder. Wer das nicht haben will, muss rechtzeitig eine entsprechende Verfügung verfassen, indess der Staat per se über die Kinder seiner Bürger verfügen kann. - Gleiches gilt auch im Erbrecht.
=== Martina Keller: Das Ende (2012) ===
=== Martina Keller: Das Ende (2012) ===
Am 15.05.2012 veröffentlichte [[Martina Keller]] in "wissenschaft.de" den Artikel "Das Ende".<ref>Martina Keller: Das Ende. In: wissenschaft.de Nach: https://www.wissenschaft.de/gesundheit-medizin/das-ende Zugriff am 19.08.2019.</ref> Darin heißt es:
Am 15.05.2012 veröffentlichte [[Martina Keller]] in "wissenschaft.de" den Artikel "Das Ende".<ref>Martina Keller: Das Ende. In: wissenschaft.de Nach: https://www.wissenschaft.de/gesundheit-medizin/das-ende Zugriff am 19.08.2019.</ref> Darin heißt es:

Version vom 5. September 2019, 19:18 Uhr


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Gruppe B

Thomas Rietzschel: Spahn kennt kein Pardon (2019)

Am 08.05.2019 erschien von Thomas Rietzschel der Artikel "Spahn kennt kein Pardon".[1] Darin heißt es:

Zuerst hat er ein Gesetz auf den Weg gebracht, das vorsieht, die Organe eines jeden Bürgers nach seinem Tod als Volkseigentum zu vergesellschaften. Wer das nicht will, muss rechtzeitig Widerspruch einlegen, indes der Staat per se über die Innereien seiner Bürger verfügen kann.

In der gleichen Sprache könnte es auch heißen: Nach dem Tod von Alleinerziehenden oder dem plötzlichen Tod beider Erziehungsberechtigter vergesellschaftlicht der Staat als Volkseigentum die unmündigen Kinder. Wer das nicht haben will, muss rechtzeitig eine entsprechende Verfügung verfassen, indess der Staat per se über die Kinder seiner Bürger verfügen kann. - Gleiches gilt auch im Erbrecht.

Martina Keller: Das Ende (2012)

Am 15.05.2012 veröffentlichte Martina Keller in "wissenschaft.de" den Artikel "Das Ende".[2] Darin heißt es:

Shewmon dokumentierte Hunderte von Beispielen, die herkömmliche Annahmen über den Hirntod widerlegen.
Mehrere Hundert Menschen weltweit haben die Diagnose „ Hirntod“ überlebt – um bis zu 14 Jahre.

Alan Shewmon dokumentierte 175 Fälle, bei denen nach Feststellung des Hirntodes die intensivmedizinische Therapie fortgesetzt wurde. Von den 175 dokumentierten Hirntoten ist bei 56 der Hirntod hinreichend sicher dokumentiert. Siehe: Alan Shewmon

Eine abstrakte akademische Debatte ist das nicht – es geht um die Grundlagen der Organverpflanzung.

Hirntod ist zwar eine Voraussetzung für die Organentnahme, aber die HTD wird zur Klärung der Frage benutzt, ob noch Koma vorliegt oder bereits Hirntod. In den meisten Fällen erfolgt nach Feststellung des Hirntodes Therapieende.

Die längste Überlebensspanne lag bei etwa 14 Jahren.

Es lag 14 Jahre ein stabiler Blutkreislauf vor, 14 Jahre ohne Bewusstsein, dauerhaft künstlich beatmet und künstlich ernährt. Es waren 14 Jahre Leben von Organen und Zellen aber kein Weiterleben des Menschen. Siehe: Todesverständnis

Shewmon führte in einer Liste alle integrierenden Körperfunktionen auf, die nicht durch das Gehirn vermittelt werden und zumindest bei einigen Hirntoten vorkommen.

Dieser Satz ist in sich widersprüchlich: Wenn diese aufgelistete Körperfunktionen nicht vom Gehirn gesteuert werden, müssen sie bei allen Hirntoten auftreten. Es müsste somit korrekt lauten: "Shewmon führte in einer Liste alle integrierenden Körperfunktionen auf, die durch das Gehirn vermittelt werden und zumindest bei einigen Hirntoten vorkommen." Hierbei darf nicht vergessen werden, dass verschiedene intensivmedizinische Maßnahmen die erloschene Homöostase ersetzt.

Die Zweifel am Hirntodkonzept spiegeln sich auch in einer bizarren Diskussion, die unter europäischen Anästhesisten geführt wird. Soll man Hirntote bei der Organentnahme narkotisieren, weil nicht völlig auszuschließen ist, dass sie – zumindest auf einer grundlegenden Ebene – Schmerz empfinden können? In der Schweiz ist eine Narkose vorgeschrieben, die Deutsche Stiftung Organtransplantation versichert hingegen: „Eine Narkose zur Ausschaltung des Bewusstseins und der Schmerzreaktion ist beim hirntoten Spender nachweislich überflüssig.“
... es ist strittig, ob Hirntote wirklich keine Schmerzen mehr empfinden können.

Die Schweizer Dokumente belegen klar, dass die Narkose nicht gegen vermeintliche Schmerzen gegeben werden soll, sondern zur Unterdrückung der spinalen Reflexe. - In Großbritannien ist der Hirntod als Hirnstammtod definiert, was ein Schmerzempfinden prinzipiell möglich macht. In D/A/CH ist der Hirntod als Gesamthirntod definiert, was ein Schmerzempfinden unmöglich macht. Siehe: Schmerz

Bei der Berliner Physikerin und Philosophin Sabine Müller erweckt dieses Vorgehen den „Eindruck einer interessengeleiteten Ethik, die überdies das wissenschaftliche Prinzip der Falsifizierbarkeit missachtet“.

Wie begründet Sabine Müller ihr Todeskonzept?

Der herkömmliche Todesbegriff sei auf den Zustand von Hirntoten nicht anwendbar.

Das war bei medizinischen Fortschritten noch nie der Fall. Immer wider musste das Todesverständnis verändert werden.

Die Patienten steckten in einer Grauzone, sie hätten „manches mit den Toten, aber auch vieles mit den Lebenden gemeinsam“.

Hirntote besitzen einen maximalen Anteil intermediären Lebens.

Noch wird die Diskussion über solche Fragen vorwiegend in Fachkreisen geführt.

Welch fehlerhaftes Wissen einige dieser "Fachleute" haben, zeigt das Organspende-Wiki.

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Anhang

Anmerkungen


Einzelnachweise

  1. Thomas Rietzschel: Spahn kennt kein Pardon. Nach: https://www.achgut.com/artikel/spahn_kennt_kein_pardon/P10
  2. Martina Keller: Das Ende. In: wissenschaft.de Nach: https://www.wissenschaft.de/gesundheit-medizin/das-ende Zugriff am 19.08.2019.