Todesdefinition: Unterschied zwischen den Versionen

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F. Unterharnscheidt schrieb 1993 über die Todesdefinition:
F. Unterharnscheidt schrieb 1993 über die Todesdefinition:
{{Zitat|Allgemein wird festgestellt, daß [[Hirntod]] den [[Individualtod]] und den Verlust der Persönlichkeit des [[Individuums]] bedeutet, und daß er dem Tode des gesamten Organismus gleichgestellt werden sollte. Tod des Individuums kann nicht gleichgesetzt werden mit Tod aller Zellen des Organismus. Einmal können Einzelzellen oder Gewebe bestimmter Organsysteme den Tod überleben, andererseits können viele Einzelzellen oder Gewebe bestimmter Organe tot sein, während der Gesamtorganismus noch als lebend anzusprechen ist. KOREIN u. MACCARIO zitieren das Beispiel eines bewußtseinsklaren Quadriplegikers unter künstlicher Beatmung mit einem künstlichen Herzen, der als lebend angesehen würde, während ein Patient, mit irreversibel geschädigtem Gehirn, bei dem ein Rest seiner Organsysteme mit vielen lebenden Zellen und Geweben noch für viele Stunden und Tage 'normal' funktioniert, als tot anzusehen sei. Aus dem Gesagten ergibt sich das Problem, das kritische System zu definieren und durch Definition der Abläufe in diesem kritischen System festzulegen, von welchem Punkt an es irreversibel geschädigt und nicht mehr funktionsfähig ist. Tod des klinischen Organsystems ist demnach identisch mit Tod des Organismus oder mit dem Individualtotd.<ref>F. Unterharnscheidt: Traumatologie von Hirn und Rückenmark. Traumatische Schäden des Gehirns (forensische Pathologie). In: Wilhelm Doerr, Erwin Uehlinger (Hg.): Spezielle pathologische Anatomie. Band 13. Pathologie des Nervensystems VI.B. Berlin 1993, 501.</ref>}}
{{Zitat|Allgemein wird festgestellt, daß [[Hirntod]] den [[Individualtod]] und den Verlust der Persönlichkeit des [[Individuums]] bedeutet, und daß er dem Tode des gesamten Organismus gleichgestellt werden sollte. Tod des Individuums kann nicht gleichgesetzt werden mit Tod aller Zellen des Organismus. Einmal können Einzelzellen oder Gewebe bestimmter Organsysteme den Tod überleben, andererseits können viele Einzelzellen oder Gewebe bestimmter Organe tot sein, während der Gesamtorganismus noch als lebend anzusprechen ist. KOREIN u. MACCARIO zitieren das Beispiel eines bewußtseinsklaren Quadriplegikers unter künstlicher Beatmung mit einem künstlichen Herzen, der als lebend angesehen würde, während ein Patient, mit irreversibel geschädigtem Gehirn, bei dem ein Rest seiner Organsysteme mit vielen lebenden Zellen und Geweben noch für viele Stunden und Tage 'normal' funktioniert, als tot anzusehen sei. Aus dem Gesagten ergibt sich das Problem, das kritische System zu definieren und durch Definition der Abläufe in diesem kritischen System festzulegen, von welchem Punkt an es irreversibel geschädigt und nicht mehr funktionsfähig ist. Tod des klinischen Organsystems ist demnach identisch mit Tod des Organismus oder mit dem Individualtotd.<ref>F. Unterharnscheidt: Traumatologie von Hirn und Rückenmark. Traumatische Schäden des Gehirns (forensische Pathologie). In: Wilhelm Doerr, Erwin Uehlinger (Hg.): Spezielle pathologische Anatomie. Band 13. Pathologie des Nervensystems VI.B. Berlin 1993, 501.</ref>}}
{{Zitat|Bemühungen, Kriterien für die Feststellung des Hirntodes zu entwickeln, müssen über die naturwissenschaftlich begründete Feststellung auch ethische, moralische, rechtliche und religiöse Momente berücksichtigen.<br>
Beim Übergang vom Leben zum Tode gibt es Stadien, die zweifellos als Leben und zweifellos als Tod zu definieren sind. Der Organismus stellt jedoch nicht auf einmal und für alle Organsysteme gleichzeitig und irreversibel seine Funktionen ein, daher bereitet die Feststellung des Todes in der Übergangsphase vom Leben zum Sterben erhebliche Schwierigkeiten.<br>
<!-- Auch die Feststellung des Vorliegens von Hirntod bedeutet bei strenger naturwissenschaftlicher Betrachtung nicht den zweifelsfreien Zeitpunkt des Todes, da zu diesem Zeitpunkt Organe, die für eine Transplantation in Frage kommen, noch leben, etwa das Herz, das im Körper des Organempfängers noch weiterleben kann. Die Festlegung des Hirntods ist deshalb von Bedeutung, weil sie erlaubt, für die Transplantation noch lebenswichtige Organe zu entnehmen. Unter diesem Gesichtspunkt betrachtet, ist die Festlegung des Gehirntodes eine moralische und nicht eine naturwissenschaftlich begründete Entscheidung, nämlich den [[Hirntod]] mit dem [[Individualtod]] gleichzusetzen.<br>
Man kann so formulieren, der zweifelsfrei diagnostizierte Hirntod schließt ein Widererlangenn des Bewußtseins aus und irreversible Bewußtlosigkeit kann als [[Individualtod]] anerkannt werden. Damit hat der potentielle hirntote Organspender für seine noch überlebenden Organe keine sinnvolle Verwendung mehr.<br>
Der Arzt, der eine Todeszeitbestimmung bei einem Individuum für eine beachsichtigte Organtransplantation stellen muß, muß sicher sein, daß das Individuum tot ist, während der Chirurg, der das Transplantat benutzen möchte, voraussetzen muß, daß das benutzende Organ des für tot erklärten Individuums noch loebt, oder genauer gesagt, funktioniert oder [[Stoffwechsel]] besitzt. Der Organspender muß bei der Organentnahme nach anerkannter Definition tot sein, aber er soll andererseits möglichst wenig tot sein, damit für die vorgesehene Transplantation eines Organs optimale Bedingungen bestehen. ... -->
Man setzt heute den [[Hirntod]] mit dem [[Individualtod]] gleich. Dazu einige Kommentare und Zitate. Der Gerichtsmediziner ADEBAHR hebt hervor, daß künstlich am Leben Erhaltene, deren Gehirn irreversibel zerstört ist, 'Organpräparate' sind. Der Jurist BOCKELMANN (1973) schreibt: 'Als lebenden Menschen kann man nur ein Wesen bezeichnen, das über ein lebendes Hirn verfügt.' Beim katholischen Moraltheologen HÖRMANN (1973) heißt es: 'Wenn amn aus anderer Sicht dem Selbstbewußtsein für das eigentliche menschliche Leben solche Bedeutung zuschreibt, daß man bei seinem irreversiblen Verlust das Selbstbewußtsein auf das Erlöschen der Gehirnfunktionen zurückgeht, legt es sich nahe, das entscheidende Ereignis für den Tod des Menschen als solchen ([[Individualtod]]) im Eintritt des [[Gehirntodes]] zu erblicken.'"<ref>F. Unterharnscheidt: Traumatologie von Hirn und Rückenmark. Traumatische Schäden des Gehirns (forensische Pathologie). In: Wilhelm Doerr, Erwin Uehlinger (Hg.): Spezielle pathologische Anatomie. Band 13. Pathologie des Nervensystems VI.B. Berlin 1993, 502.</ref>}}
{{Zitat|Der evangelische Theologe DANTINE (1973) schreibt: 'Wenn der Tod des Gehirns zum notwendigen und gleichzeitig hinreichenden Kriterium des Todes überhaupt wird, dann ist mit ihm auch das Verschwinden der Person (LEHRMITTE 1967), jedenfalls in dem Sinne gegeben, daß nicht mehr von einer bewahrennden menschlichen Individualität gesprochen werden kann.' Der katholische Moraltheologe sagt dazu: 'Wo dagegen ein Partialtod bereits so weit vorangeschritten ist, daß alles Persönliche, die Zentren personalen Lebens in endgültiger Weise erloschen sind und die Gehirn- und Herztätigkeit total ausgesetzt hat, lassen sich vielleicht noch einzelne Organe rein vital in Funktionen erhalten, doch kann man dann von menschlichem Leben nicht mehr sprechen.' Der Strafrechtler ROXIN formuliert: 'Würde man die Aufrechterhaltung der reinen Kreislauffunktionen bei erloschener Gehirntätigkeit als für die Fortdauer der individuellen menschlichen Existenz ausreichend ansehen, so ergäbe  sich das oft beschworene Schreckbild der mit solchen <lebendenOrganpräparaten> (GEILEN 1973) überfüllten und schließlich arbeitsunfähig werdenden Kliniken; denn der Abbruch der künstlichen Beatmung wäre dann nach weit verbreiteter Auffassung ein Totschlag und daher allemal unzulässig ... So erscheint es praktisch und theoretisch als richtig, einen Menschen mit erloschenen Hirnfunktionen auch dann als Leichnam im juristischen sinne anzusehen, wenn er biologisch noch nicht völlig tot ist. ... Daß volkstümlich gesprochen - der Hirnt- und nicht der Herztod das Ende der menschlichen Existenz bezeichne, ist im strafrechtlichen Schrifttum heute schon die fast absolut vorherrschende Auffassung.'<ref>F. Unterharnscheidt: Traumatologie von Hirn und Rückenmark. Traumatische Schäden des Gehirns (forensische Pathologie). In: Wilhelm Doerr, Erwin Uehlinger (Hg.): Spezielle pathologische Anatomie. Band 13. Pathologie des Nervensystems VI.B. Berlin 1993, 503.</ref>}}


== Anhang ==
== Anhang ==

Version vom 12. Februar 2020, 17:40 Uhr

Hirntod als Tod des Menschen

Deutschland

In Deutschland ist in keinem Gesetzeswerk der Tod definiert. Im Transplantationsgesetz (TPG) ist der Tod des Menschen indirekt mit dem Hirntod verknüpft:[1]

  • In § 3 Abs. 1 TPG heißt es, dass eine Organentnahme nur zulässig ist, wenn "der Tod des Organ- oder Gewebespenders nach Regeln, die dem Stand der Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft entsprechen, festgestellt ist".
  • In § 3 Abs. 2 TPG heißt es, dass eine Organentnahme unzulässig ist, wenn "nicht vor der Entnahme bei dem Organ- oder Gewebespender der endgültige, nicht behebbare Ausfall der Gesamtfunktion des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstamms nach Verfahrensregeln, die dem Stand der Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft entsprechen, festgestellt ist."
  • In § 3 Abs. 4 TPG heißt es: "Die Anfrage darf erst nach der Feststellung des Todes gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 erfolgen."

Am 06.06.2015 trat die am 30.03.2015 vom Bundesministerium für Gesundheit erschienene "Richtlinie gemäß § 16 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 TPG für die Regeln zur Feststellung des Todes nach § 3 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 TPG und die Verfahrensregeln zur Feststellung des endgültigen, nicht behebbaren Ausfalls der Gesamtfunktion des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstamms nach § 3 Abs. 2 Nr. 2 TPG" in Kraft. Darin sind einige Bezüge zum Tod des Menschen enthalten:

  • Seite 2: "Mit der Feststellung des endgültigen, nicht behebbaren Ausfalls der Gesamtfunktion des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstamms (irreversibler Hirnfunktionsausfall) ist naturwissenschaftlich-medizinisch der Tod des Menschen festgestellt."
  • Seite 3: "Die Ursache und die Schwere der zum Tod führenden Hirnschädigung müssen zweifelsfrei belegt sein."
  • Seite 23 und 25: "Damit ist der Tod des Patienten festgestellt am ... um ... Uhr." (Protokollbogen, den der untersuchende Arzt zu unterschreiben hat.

Österreich

In Österreich hat der Oberster Sanitätsrat im Jahr 2013 eine Empfehlung zur Todesfeststellung herausgebracht. Darin ist auf Seite 3 die "Definition des Todes":[2]

Der Mensch ist tot, wenn die Funktion des gesamten Gehirns (= Großhirn, Kleinhirn und Hirnstamm) irreversibel ausgefallen ist. Dies führt durch den Ausfall der zentralen Steuerfunktionen zum Absterben aller Organe, Gewebe und Zellen.

Ursächlich kann der Tod eintreten durch

  • irreversiblen Funktionsausfall des gesamten Gehirns infolge primärer oder sekundärer Gehirnschädigung (Hirntod bei erhaltenem Kreislauf),
  • anhaltenden Kreislaufstillstand, der die Durchblutung bis zum irreversiblen Funktionsausfall des gesamten Gehirns unterbricht (Hirntod nach Kreislaufstillstand).

Schweiz

In der Schweiz ist der Tod in Artikel 9 Transplantationsgesetz definiert:[3]

1 Der Mensch ist tot, wenn die Funktionen seines Hirns einschliesslich des Hirnstamms irreversibel ausgefallen sind.

2 Der Bundesrat erlässt Vorschriften über die Feststellung des Todes. Er legt insbesondere fest:
a. welche klinischen Zeichen vorliegen müssen, damit auf den irreversiblen Ausfall der Funktionen des Hirns einschliesslich des Hirnstamms geschlossen werden darf;
b. die Anforderungen an die Ärztinnen oder Ärzte, die den Tod feststellen.

Am 9.8.2011 brachte die Schweizerische Akademie der Medizinischen Wissenschaften (SAMW) einen Kommentar zu den zentralen Revisionspunkten der Richtlinien "Feststellung des Todes mit Bezug auf Organtransplantationen" unter dem Titel "Es gibt nur einen Tod" heraus. Darin heißt es:[4]

Grundsätzlich gibt es nur «einen Tod». Hingegen gibt es verschiedene Möglichkeiten, den Tod festzustellen. Die «klassische Methode» ist jene, bei welcher der Arzt die Todeszeichen (Totenflecken, Totenstarre) feststellt; da die Todeszeichen jedoch erst nach einer gewissen Latenz (20-60 Min.) auftreten, kommen sie in der Transplantationsmedizin nicht in Frage, da die Organe nach dieser Zeit nicht mehr funktionstüchtig wären. Entsprechend gilt in der Transplantationsmedizin der totale und irreversible Funktionsausfall des Gehirns (der sogenannte «Hirntod») als sicheres Zeichen dafür, dass ein Mensch tot ist. Diese Nachweismethode hat sich weltweit etabliert. ... Der einzige Grund, der in der Vergangenheit für einen zweiten Zeitpunkt der Hirntoddiagnostik sprach, war psychologischer Natur. Es hat sich jedoch gezeigt, dass die 6-stündige Wartephase für die Angehörigen eher belastend als erleichternd war. Die vorgeschlagene Neuregelung hat den Vorteil, dass die Frage "Wann ist (der Mensch?)man tot?" klarer als bisher beantwortet wird.

Definition: Tod des Menschen

Sterben ist ein Prozess. Der Tod ist in diesem Prozess eine Definition. (siehe: Sterbeprozess)

Um den Tod eines Menschen zu definieren, müssen zunächst "Tod" und "Mensch" definiert werden.

religiöse Definitionen des Todes
Die verschiedenen medizinischen Definitionen von Tod sind dort beschrieben: Sterbeprozess
Im Katechismus der katholischen Kirche (KKK) ist der Tod theologisch wie folgt definiert:
KKK 624 ... Totsein, den Zustand der Trennung zwischen seiner Seele und seinem Leib ...
KKK 650 Die Kirchenväter betrachten die Auferstehung von der göttlichen Person Christi her. Diese war mit seiner Seele und seinem Leib, die durch den Tod voneinander getrennt worden waren, vereint geblieben: „Kraft der Einheit der göttlichen Natur, die in beiden Wesensteilen des Menschen zugegen bleibt, vereinigen sich diese aufs neue. So kommt der Tod durch die Trennung des menschlichen Gefüges zustande und die Auferstehung durch die Vereinigung der beiden getrennten Teile“ (Gregor v. Nyssa, res. 1) [Vgl. auch DS325; 359; 369; 539].
KKK 997 Im Tod, bei der Trennung der Seele vom Leib, fällt der Leib des Menschen der Verwesung anheim.

Der Tod des Menschen definiert die katholische Kirche somit als Trennung von Leib und Seele. Hierbei stellt sich die Frage, wie diese Trennung festzustellen ist. Hierzu folgende Überlegungen:
Der Sitz der Seele kann nicht in Herz, Lunge, Leber, Niere, Bauchspeicheldrüse oder Dünndarm sein, denn sonst würde bei jeder TX die Seele mit transplantiert werden. Auch ist ein Mensch mit einem Kunstherzen kein seelenloser Mensch. Somit muss die Seele ihren Sitz an anderer Stelle im Körper haben.
Die Seele geht mit allen unseren Erinnerungen über unser Leben ins Jenseits und steht dafür vor Gott ein. Diese Erinnerungen sind zweifelsfrei in unserem Gehirn gespeichert. Mit dem Hirntod ist das Gehirn abgestorben. Damit sind nicht nur unsere Wahrnehmungen, unser Bewusstsein, Wissen und Können, sondern auch alle unsere Erinnerungen erloschen. Die "Datenbank", von der die Seele noch etwas abrufen könnte, ist mit dem Hirntod zerstört. Daher muss mit Eintritt des Hirntods die Trennung von Leib und Seele vollzogen sein. Damit ist der Hirntod der Tod des Menschen.

medizinische Definition: Mensch Der Mensch ist eine psychosomatische Einheit. Dies wird an den psychosomatischen wie auch den somapsychischen Erkrankungen deutlich: Die Psyche beeinflusst den Körper.[Anm. 1] Der Körper beeinflusst jedoch auch die Psyche.[Anm. 2]

Wir haben Ärzte für den Körper. Wir haben Ärzte für die Psyche. Auf den Intensivstationen arbeiten ausschließlich Ärzte für den Körper. Sie haben im Blick, dass der Blutkreislauf funktioniert und die wichtigsten Parameter der Homöostase (Körpertemperatur, Wasserhaushalt, ...) im Normbereich liegen.[Anm. 3]

Die Ärzte für die Psyche arbeiten auf keiner Intensivstation. Damit ist für sie der Tod des Gehirns (Hirntod) kein Thema. Ihre Stimme fehlt völlig in der Diskussion um den Hirntod. - Ihnen nahestehend sind die Neurologen und Neurochirurgen. Sie haben jedoch ihren Schwerpunkt beim Körper des Menschen, weniger bei dessen Psyche.

Aus diesem Grunde ist es nicht verwunderlich, dass in der ganzen Diskussion um den Hirntod so sehr auf den Körper geblickt wird und nicht auf die psychosomatische Einheit des Menschen.

religiöse Definition: Mensch
Im Katechismus der katholischen Kirche (KKK) ist der Mensch theologische wie folgt definiert:
KKK 382 Der Mensch ist "in Leib und Seele einer"(GS 14,1).

Den lebenden Menschen definiert die katholische Kirche somit als Einheit zwischen Körper und Geist, zwischen Leib und Seele.

Hirntod, der Tod des Menschen

Mit dem Hirntod ist der Menschen tot. Mit dem Herzstillstand ist der Körper tot.

Um dies zu verdeutlichen sei auf die Kopf-TX verwiesen: Der italienische Neurochirurg Sergio Canavero möchte im Dezember 2017 den Kopf des Russen Waleri Spiridonow (*1985), der seit seiner Kindheit an spinale Muskelatrophie leidet und deswegen an den Rollstuhl gefesselt ist, auf den Körper eines Hirntoten transplantieren. Vorausgesetzt, die Kopf-TX gelingt, wer wird aus der Narkose erwachen, der Hirntote, von dem der Körper ist, oder Waleri Spiridonow, von dem der Kopf ist? Nach übereinstimmender Meinung aller Mediziner - auch aller Kritiker dieser Operation - wird Waleri Spiridonow aus der Narkose erwachen. Damit ist erwiesen, dass mit dem Hirntod der Mensch tot ist, auch wenn sein Körper noch "lebt".

Sonstiges

Zitate Politik

Horst Seehofer: "Es ist nicht Aufgabe der Politik oder des Gesetzgebers, den Tod zu definieren."[5]

G. Settergren im Jahr 2003 über die Grenzziehung zwischen Leben und Tod:

Der beste Ort, um in solchen Fällen die Todeslinie zu ziehen, ist..... die irreversible Einstellung der neokortikalen Funktion. Unsere Fähigkeit, körperliche Prozesse über den Punkt hinaus aufrechtzuerhalten, an dem sie von jedem erdenklichen persönlichen Nutzen sind, hat zu einem dringenden Bedürfnis geführt, zwischen biologischem und menschlichem Leben zu unterscheiden.[6]

Zitate Medizin

F. Unterharnscheidt schrieb 1993 über die Todesdefinition:

Allgemein wird festgestellt, daß Hirntod den Individualtod und den Verlust der Persönlichkeit des Individuums bedeutet, und daß er dem Tode des gesamten Organismus gleichgestellt werden sollte. Tod des Individuums kann nicht gleichgesetzt werden mit Tod aller Zellen des Organismus. Einmal können Einzelzellen oder Gewebe bestimmter Organsysteme den Tod überleben, andererseits können viele Einzelzellen oder Gewebe bestimmter Organe tot sein, während der Gesamtorganismus noch als lebend anzusprechen ist. KOREIN u. MACCARIO zitieren das Beispiel eines bewußtseinsklaren Quadriplegikers unter künstlicher Beatmung mit einem künstlichen Herzen, der als lebend angesehen würde, während ein Patient, mit irreversibel geschädigtem Gehirn, bei dem ein Rest seiner Organsysteme mit vielen lebenden Zellen und Geweben noch für viele Stunden und Tage 'normal' funktioniert, als tot anzusehen sei. Aus dem Gesagten ergibt sich das Problem, das kritische System zu definieren und durch Definition der Abläufe in diesem kritischen System festzulegen, von welchem Punkt an es irreversibel geschädigt und nicht mehr funktionsfähig ist. Tod des klinischen Organsystems ist demnach identisch mit Tod des Organismus oder mit dem Individualtotd.[7]
Bemühungen, Kriterien für die Feststellung des Hirntodes zu entwickeln, müssen über die naturwissenschaftlich begründete Feststellung auch ethische, moralische, rechtliche und religiöse Momente berücksichtigen.

Beim Übergang vom Leben zum Tode gibt es Stadien, die zweifellos als Leben und zweifellos als Tod zu definieren sind. Der Organismus stellt jedoch nicht auf einmal und für alle Organsysteme gleichzeitig und irreversibel seine Funktionen ein, daher bereitet die Feststellung des Todes in der Übergangsphase vom Leben zum Sterben erhebliche Schwierigkeiten.
Man setzt heute den Hirntod mit dem Individualtod gleich. Dazu einige Kommentare und Zitate. Der Gerichtsmediziner ADEBAHR hebt hervor, daß künstlich am Leben Erhaltene, deren Gehirn irreversibel zerstört ist, 'Organpräparate' sind. Der Jurist BOCKELMANN (1973) schreibt: 'Als lebenden Menschen kann man nur ein Wesen bezeichnen, das über ein lebendes Hirn verfügt.' Beim katholischen Moraltheologen HÖRMANN (1973) heißt es: 'Wenn amn aus anderer Sicht dem Selbstbewußtsein für das eigentliche menschliche Leben solche Bedeutung zuschreibt, daß man bei seinem irreversiblen Verlust das Selbstbewußtsein auf das Erlöschen der Gehirnfunktionen zurückgeht, legt es sich nahe, das entscheidende Ereignis für den Tod des Menschen als solchen (Individualtod) im Eintritt des Gehirntodes zu erblicken.'"[8]

Der evangelische Theologe DANTINE (1973) schreibt: 'Wenn der Tod des Gehirns zum notwendigen und gleichzeitig hinreichenden Kriterium des Todes überhaupt wird, dann ist mit ihm auch das Verschwinden der Person (LEHRMITTE 1967), jedenfalls in dem Sinne gegeben, daß nicht mehr von einer bewahrennden menschlichen Individualität gesprochen werden kann.' Der katholische Moraltheologe sagt dazu: 'Wo dagegen ein Partialtod bereits so weit vorangeschritten ist, daß alles Persönliche, die Zentren personalen Lebens in endgültiger Weise erloschen sind und die Gehirn- und Herztätigkeit total ausgesetzt hat, lassen sich vielleicht noch einzelne Organe rein vital in Funktionen erhalten, doch kann man dann von menschlichem Leben nicht mehr sprechen.' Der Strafrechtler ROXIN formuliert: 'Würde man die Aufrechterhaltung der reinen Kreislauffunktionen bei erloschener Gehirntätigkeit als für die Fortdauer der individuellen menschlichen Existenz ausreichend ansehen, so ergäbe sich das oft beschworene Schreckbild der mit solchen <lebendenOrganpräparaten> (GEILEN 1973) überfüllten und schließlich arbeitsunfähig werdenden Kliniken; denn der Abbruch der künstlichen Beatmung wäre dann nach weit verbreiteter Auffassung ein Totschlag und daher allemal unzulässig ... So erscheint es praktisch und theoretisch als richtig, einen Menschen mit erloschenen Hirnfunktionen auch dann als Leichnam im juristischen sinne anzusehen, wenn er biologisch noch nicht völlig tot ist. ... Daß volkstümlich gesprochen - der Hirnt- und nicht der Herztod das Ende der menschlichen Existenz bezeichne, ist im strafrechtlichen Schrifttum heute schon die fast absolut vorherrschende Auffassung.'[9]

Anhang

Anmerkungen

  1. Sehr deutliche Beispiele sind starke Gefühlsregungen wie Trauer und Freude: Bei Trauer ist der Mensch kraftlos und müde. Bei Freude ist der Mensch voller Tatendrang.
  2. Ständige starke körperliche Schmerzen können uns alle Lebensfreude rauben. Wir haben nur noch einem Wunsch: Die Schmerzen mögen bald aufhören oder zumindest erträglich werden.
  3. Daher haben Ärzte wie Paolo Bavastro Schwierigkeiten, Hirntote als Tote anzusehen. Sie sehen nur den Körper und seine Funktionen. Damit meinen sie, solange der Körper funktioniert, sei der Mensch lebendig. Sie haben dabei die pychosomatische bzw. somapsychische Einheit des Menschen völlig aus dem Blick verloren.

Einzelnachweise

  1. http://www.gesetze-im-internet.de/tpg/__3.html Zugriff am 23.12.2018.
  2. http://www.austrotransplant.at/download/Empfehlungen_Todesfeststellung_Kreislaufstillstand.pdf Zugriff am 23.12.2018.
  3. https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20010918/index.html Zugriff am 23.12.2018.
  4. http://www.samw.ch/dms/de/Publikationen/Stellungsnahmen/d_Kommentar_RL_Tod.pdf Zugriff am 11.4.2014.
  5. Horst Seehofer: Transplantationsgesetz und gesundheitspolitische Aspekte der Organtransplantation. In: Konrad-Adenauer-Stiftung: Organtransplantation - Ethik, Recht und Akzeptanz. (Interne Studie Nr. 175/1998), 14.
  6. G. Settergren: Brain death: an important paradigm shift in the 20th century. In: Acta Anaesthesiologica Scandinavica Volume 47, Issue 9. Nach: https://onlinelibrary.wiley.com/doi/full/10.1034/j.1399-6576.2003.00227.x Zugriff am 22.07.2019.
  7. F. Unterharnscheidt: Traumatologie von Hirn und Rückenmark. Traumatische Schäden des Gehirns (forensische Pathologie). In: Wilhelm Doerr, Erwin Uehlinger (Hg.): Spezielle pathologische Anatomie. Band 13. Pathologie des Nervensystems VI.B. Berlin 1993, 501.
  8. F. Unterharnscheidt: Traumatologie von Hirn und Rückenmark. Traumatische Schäden des Gehirns (forensische Pathologie). In: Wilhelm Doerr, Erwin Uehlinger (Hg.): Spezielle pathologische Anatomie. Band 13. Pathologie des Nervensystems VI.B. Berlin 1993, 502.
  9. F. Unterharnscheidt: Traumatologie von Hirn und Rückenmark. Traumatische Schäden des Gehirns (forensische Pathologie). In: Wilhelm Doerr, Erwin Uehlinger (Hg.): Spezielle pathologische Anatomie. Band 13. Pathologie des Nervensystems VI.B. Berlin 1993, 503.