Tagespost

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"Die Tagespost" trägt den Untertitel "Katholische Wochenzeitung für Politik, Gesellschaft und Kultur". Sie ist eine wöchentlich erscheinende Zeitung, die bis zum 01.04.1999 "Deutsche Tagespost" hieß. Seit Januar 2018 erscheint "Die Tagespost" ausschließlich als 32 Seiten starke Wochenzeitung und kostenpflichtige Onlineausgabe.

Nach eigenen Angaben sieht sich "Die Tagespost" als "Anwältin des Lebens". Sie begleitet umfassend "seit Jahrzehnten bioethische Streitfragen und Debatten, liefert verlässliche Information und sorgt für solide Orientierung."[1] Wie verlässlich diese Informationen sind, wird hier aufgezeigt.

Im Juni 2019 konnten von der Tagespost im Internet über 150 Artikel zu Hirntod und Organspende festgestellt werden. Sie stammen von unterschiedlichen Autoren, zeigen jedoch meist die Haltung der Kritiker. Ihre Halb- und Unwahrheiten werden hier nach Jahren offengelegt.

Leserbriefe ohne Datum

Hirntod und Organspende ()

Am erschien der Leserbrief "Hirntod und Organspende" (Hubert Krebser). Darin heißt es:

. Anstatt sich in „Nächstenliebe“ zu ergehen, sollten Moraltheologen nachdenken, was Menschen in Todesnähe geschieht; sie sollten den Begriff „Persönlichkeitsverlust“ in ihre Mottenkiste packen, denn dieser dient nur der Manipulation. Es dürfte unstreitig sein, dass Menschen mit dem vollen Ausfall ihres Gehirns Sterbende sind, doch keine Toten.

Mit der Feststellung des Hirntodes ist der Tod des Menschen festgestellt, ist seine Persönlichkeit erloschen. Siehe: Todesverständnis

Für einen Theologen wird es darum gehen müssen, ob der Übergang vom Diesseits ins Jenseits gestört werden darf.

Zustimmung zur Organspende ist weder Zustimmung zu Mord noch zur Störung der Totenruhe, sondern Zustimmung, auch über den Tod hinaus anderen Menschen das Leben zu retten.

Organspende und Hirntod ()

Am erschien der Leserbrief "Organspende und Hirntod" (Adelheid von Stösser). Darin heißt es:

Dabei wird die Ethik zweckdienlich ausgelegt und den Bürgern ein schlechtes Gewissen eingeredet, wenn sie keinen Organspendeausweis haben.

Von wem wird auf welche Weise dieses schlechte Gewissen gemacht?

Wer ankreuzt, bereit zu sein „nach seinem Tod“ Organe zu spenden, sollte wissen, dass man Organe von Toten nicht verpflanzen kann. Zum Zeitpunkt der Organentnahme lebt der Mensch.

Siehe: Todesverständnis

Im Grunde stellt die Transplantationsmedizin eine Grenzüberschreitung dar, der aus vielerlei Gründen Einhalt geboten werden müsste.

Die DBK und Päpste befürworten die Organtransplantation.

Organspende und Hirntod

Am erschien der Leserbrief "Organspende und Hirntod" (Leopold Mathias). Darin heißt es:

Damit ist theologisch auch der Todeszeitpunkt anzusetzen, auch wenn in einer Intensivstation der Patient durch die Herz-Lungen-Maschine am physischen Leben erhalten werden kann.

Hirntote benötigen nur eine künstliche Beatmung, da ihr Herz noch schlägt.

Leserbrief ohne Überschrift ()

Am erschien der Leserbrief "ohne Überschrift" (Alfons Grau). Darin heißt es:

Und meine Meinung zur Widerspruchsregelung: Dies würde bedeuten, dass Organspende zum Organraub pervertiert bei Menschen, die unwissend und ahnungslos sind, aber als potenzielle Spender eingestuft werden.

Von der Widerspruchsregelung über die Notstandsregelung hin zum Organraub ist ein sehr weiter Weg.

Da das Verfahren der Transplantation auf Hirntodbasis anonym ist, wissen Empfänger nicht, ob sie ein gespendetes oder ein geraubtes Organ erhalten.

Ob mit der Erklärungsregelung oder Widerspruchsregelung, es werden Organe immer gespendet.

Ein großer Teil der Bevölkerung ist in der Beurteilung des Sachverhaltes bei der Hirntod-Organspende weiter als DSO, BZgA und BÄK meinen. Das ist auch der wahre Grund für den Tiefstand der Spenderzahlen.
Der Hirntod wartet nicht, bis man sich entschieden hat.
Niemand weiß, wann es wen trifft - es kann jeden jederzeit treffen - das Leben belegt es.
Daher ist es sinnvoll, sich jetzt zu entscheiden.
Wer sich noch nicht entscheiden kann, soll "Nein" ankreuzen,
man kann es später - so lange man noch lebt - jederzeit ändern, ohne Angaben von Gründen.
Nach der Feststellung des Hirntodes
gibt es kein "Ich kann mich nicht entscheiden",
dann gibt es nur noch ein "Ja" oder "Nein",
so wie bei der Widerspruchsregelung.
Nach der Feststellung des Hirntodes geht es auf der Grundlage des Grundrechts der Selbstbestimmung immer um die Umsetzung des Willen des Hirntoten. Nur wenn dieser nicht festgestellt werden kann, haben die Hinterbliebenen zu entscheiden.
Außer der WSR haben bei allen anderen Regelungen
die Menschen die Möglichkeit der Nicht-Entscheidung,
was die Entscheidung durch die Hinterbliebenen zur Folge hat.
Daher ist die WSR die ideale Regelung bei der Umsetzung des Selbstbestimmungsrechts.
Ein "Nein" auf dem OSA ist besser als kein OSA.

Entscheidungen 2002-2021

Die Entscheidung zur Organspende ab dem Jahr 2002.[2] [Anm. 1]

Entscheidung 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021
Potenziell[3] 1.868 2.090 1.865 1.963 1.866 1.888 1.876 1.799 1.584 1.370 1.339 1.317 1.248 1.178 1.416 1.371 1.344 1.280
Ja: (Abs) 1.259 1.313 1.198 1.217 1.296 1.200 1.046 876 921 926 857 863 955 1.040 1.028 1.039
schriftlich 5,0 5,5 7,3 5,8 6,8 6,2 6,3 8,8 7,3 8,9 10,3 14,3 16,1 15,2 16,4 19,7 17,6 18,8 21,2 20,3
mündlich 11,6 11,8 13,0 11,1 16,1 18,4 19,9 21,9 21,8 25,8 23,2 25,8 24,8 27,9 26,7 26,7 25,4 24,8 20,8 22,3
vermutet 75,4 76,8 75,9 79,1 68,1 66,6 60,9 51,8 53,5 47,7 50,6 43,6 42,0 44,2 44,5 41,0 45.5 44,2 45,3 47,4
Hinterbliebene 8,1 5,8 3,7 3,9 8,9 8,8 12,9 17,4 17,4 17,7 15,9 16,3 17,2 12,7 12,3 12,6 11,6 12,2 12,2 9,1
Nein: (Abs) 485 537 551 565 482 486 434 402 381 358 297 282 340 293 274 241
schriftlich 1,3 1,0 2,3 2,2 1,4 0,4 0,9 1,4 1,7 1,1 1,8 2,0 2,9 3,1 4,4 4,6 4,1 3,1 4,0 4,1
mündlich 15,9 17,5 17,7 18,9 21,4 22,9 22,7 30,8 28,8 31,2 31,1 35,1 32,0 35,8 32,3 29,8 32,1 28,7 16,8 14,1
vermutet 68,3 66,1 68,7 70,8 52,4 47,5 43,6 29,4 28,8 27,1 27,6 24,6 26,0 29,3 28,3 24,8 31,2 26,6 38,3 42,7
Hinterbliebene 14,5 15,3 11,3 8,1 24,7 29,2 32,8 38,4 40,7 40,6 39,4 38,3 39,1 31,8 35,0 40,8 32,6 41,6 40,5 38,2
Nein-Anteil 26,0 27,4 29,5 29,9 25,7 27,0 27,4 29,3 28,5 27,2 23,8 23,9 24,0 21,4 21,4 20,4
Ja-Anteil 67,7 66,9 64,2 64,5 69,1 66,7 66,0 63,9 68,8 70,3 68,7 73,3 67,4 75,9 75,8 76,5
Ja OSA % 4,6 4,1 4,0 5,7 5,0 5,9 6,8 9,1 11,1 10,7 11,3 14,4 11,9 14,3
Nein OSA % 0,4 0,1 0,3 0,4 0,4 0,3 0,5 0,6 0,8 0,8 1,0 1,1 1,0 0,7
OSA % 5,0 4,3 4,3 6,1 5,5 6,2 7,3 9,7 11,9 11,5 12,3 15,5 12,9 14,9

Nein-Anteil = nach Feststellung des Hirntodes der Anteil in %, der der Organentnahme widersprochen hat
Ja-Anteil = nach Feststellung des Hirntodes der Anteil in %, der der Organentnahme zugestimmt hat
Ja OSA % = von den Organspendern hatten n% schriftlich der Organentnahme zugestimmt
Nein OSA % = von den Nicht-Organspendern hatten n% schriftlich der Orgenentnahme widersprochen.
OSA % = von den potentiellen Organspendern (Summe aus Organspendern und Nicht-Organspendern hatten n% ihre Entscheidung zur Frage der Organspende selbst schriftlich festgehalten, d.h. einen Organspendeausweis ausgefüllt. Im Jahr 2013 gab nach Feststellung des Hirntodes 29,3% "Nein" zur Organspende, doch 2008 waren es 29,5% und 2009 sogar 29,9%. Von 2013 bis 2016 ging der Nein-Anteil von 29,3% auf 23,8% zurück. Seither stagniert der Widerspruch zur Organspende bei ca. 24%. Von einem "Vertrauensverlust" kann hier wirklich nicht gesprochen werden, der einen Rückgang der Organspender um rund 30% bewirkte.

Entscheidungen ab 2022

Ab dem Jahr 2022 brachte die DSO in ihren Jahresberichten eine neue Berechnung der Entscheidungen heraus. Daher sind die Tabellen nun anders: Entscheidungen nach DSO-Regionen:

Ja (%) 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030
Nord 51,3
Nord-Ost 57,8
Ost 56,6
Bayern 59,5
B-W 59,5
Mitte 44,9
NRW 39,5

Die schriftlichen Entscheidungen nach DSO-Regionen:

Ja (%) 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030
Nord Ja 25,8
Nord Nein 7,5
Nord-Ost Ja 23,1
Nord-Ost Nein 5,3
Ost Ja 19,4
Ost Nein 6,5
Bayern Ja 23,8
Bayern Nein 4,3
B-W Ja 21,4
B-W Nein 4,3
Mitte Ja 26,6
Mitte Nein 11,1
NRW Ja 18,3
NRW Nein 6,9

Entscheidungen 2021

Ausschlussgründe[4] Anz. %
keine Zustimmung zur Organspende im Vorfeld 945 47%
keine Feststellung des Hirntodes 514 25%
medizinische Kontraindikationen 334 17%
Herzprobleme oder Herzstillstand 216 11%
keine Freigabe durch Staatsanwaltschaft 3
Bereits im Vorfeld der Hirntodfeststellung gab es in 945 Fällen keine Zustimmung zur Organentnahme.
Willenserklärung[5] Anz. Ja % Ja Anz. Nein % Nein
schriftlich 261 22,4 81 6,8%
mündlich 253 21,7% 181 15,1%
vermutet 543 46,6% 456 38,2%
Hinterbliebene 104 8,9% 389 32,6%
Summe 1.166 1.112
Sonstiges 83 6,9%
Rund jeder 4. Hirntote hatte im Jahr 2022 eine schriftliche Willensäußerung zur Frage der Organspende.
Damit mussten 3/4 der Hinterbliebenen gefragt werden ob sie den Willen des Hirntoten kennen.
Über die Hälfte der Hinterbliebenen kannten nicht den Willen des Hirntoten.
Damit musste weitergefragt werden, was sie wohl vermuten und in letzter Konsequenz, wie sie entscheiden.
Daher ist die baldige Einführung der Widerspruchsregelung sinnvoll.

ohne Datum

Debatte um Organspende: Bürger als Leibeigener ()

Am erschien der Artikel "Debatte um Organspende: Bürger als Leibeigener" (Heinz Bornemann). Darin heißt es:

Nach christlicher Lehre gibt es ohne Seele kein menschliches Leben. Verlässt diese den Körper, sind auch die Organe tot.

Die DBK sagte 2015 auf Seite 6 ihrer Schrift ganz deutlich, dass Organspender keine Sterbende seien, sondern Tote. Siehe: Religion

Der sogenannte Hirntod ist daher nicht der Tod des Menschen, sondern nur eine Phase im Sterbeprozess.

Nach dem Hirntod kommt die Phase des intermediären Lebens.

Wir sollten daher bedenken, ob nicht die vermeintlichen Vorteile durch Manipulationen am Leben nicht zu langfristigen Nachteilen und irreparablen Schäden für die nachfolgenden Generationen werden können.

Worin sollten diese bestehen?

Zur Diskussion um Hirntodkriterium und Organtransplantation : Wenn der letzte Atemzug in der Vergangenheit liegt ()

Am erschien der Artikel "Zur Diskussion um Hirntodkriterium und Organtransplantation : Wenn der letzte Atemzug in der Vergangenheit liegt". Darin heißt es:

Dazu genügte noch bis vor kurzer Zeit vor allem die Feststellung, dass das Herz nicht mehr schlug (Puls) und der Betreffende nicht mehr atmete (klinischer Tod).

Dies gilt seit den ersten erfolgreichen Reanimationen am Ende des 18. Jh. nicht mehr.

Den Einwand, das Abschalten sei Tötung, erhebt eigentlich niemand. Aus je plausiblem Grund: Für den Überzeugten, der Hirntote sei tot, erledigt sich die Frage. Wer ihn für einen Lebenden hält, stimmt zu, ihn sterben zu lassen.

Sehr korrekt.

Eine kirchliche Verwerfung der Organentnahme von Hirntoten ist mir bisher nicht bekannt. Organspende „ex cadavere“ (gemäß herrschendem Hirntodkriterium) ist ethisch verdienstvoll.

Sehr korrekt.

Der merkwürdige Zustand unter maschineller Beatmung muss interpretiert werden. Zur Verfügung dafür stehen die eher schlichten Begriffe und Vorstellungen der Vergangenheit, die sowohl helfen als auch behindern können. Ist die Beatmungspumpe eine bloße Prothese, dank deren der Patient weiterlebt, oder sind die Lebenszeichen reine Wirkung der Beatmungsmaschine, obwohl der Patient tot ist?

Sehr korrekt.

In Sachen Lebensrecht sagte unlängst ein deutscher Bischof, es gälte das menschliche Leben zu schützen von der Empfängnis bis zum letzten Atemzug. Der liegt beim Hirntoten in der Vergangenheit.

Sehr korrekt.

Hirntod-Kriterium und Organtransplantation: Der potenzielle Spender verdient Aufklärung ()

Am erschien der Artikel "Hirntod-Kriterium und Organtransplantation: Der potenzielle Spender verdient Aufklärung". Darin heißt es:

Ganz zu Beginn dieser Debatte vor mehr als vierzig Jahren standen neben anderen auch Ausführungen des Philosophen Hans Jonas, der bereits 1968 unter anderem sagte, „es besteht Grund zum Zweifel daran, dass selbst ohne Gehirnfunktion der atmende Patient vollständig tot ist“. Dieser Zweifel wurde viel später erhärtet durch den Bericht des „President’s council on Bioethics“ in den USA im Jahre 2008, der zu dem Ergebnis kam, dass eine naturwissenschaftliche Begründung des Hirntodes nicht länger gerechtfertigt sei, der aber dennoch mit einer naturphilosophischen Begründung am Hirntod als Zeitpunkt der Organentnahme festhielt.

Wie beim DER war es auch beim PCB eine Minderheit, die diese Auffassung hatte. Mit der vom PCB vorgeschlagenen neuen Definition des Todes sind Hirntote Tote, nur mit einer anderen Begründung. Siehe: PCB

Der potenzielle Spender verdient jedoch eine nicht verschleierte, sondern bis zur letzten Konsequenz wahrhaftige, ehrliche Aufklärung für diese letzte Entscheidung, die er über sein eines Tages erlöschendes, aber noch nicht erloschenes Leben treffen kann.

Siehe: Todesdefinition

Diskussion um Organspende ()

Am erschien der Artikel "Diskussion um Organspende". Darin heißt es: {{Zitat2|

Zu hohe Fehlerquote ()

Am erschien der Artikel "Zu hohe Fehlerquote". Darin wird eine höhere Sicherheit der HTD gefordert.

Tagung zu Nahtoderfahrung: Der Wissenschaft dankbar sein ()

Am erschien der Artikel "Tagung zu Nahtoderfahrung: Der Wissenschaft dankbar sein". Darin heißt es:

Der sogenannte „Hirntote“ ist, so sagen es uns heute viele Wissenschaftler, ein Patient in Not, aber keinesfalls schon gestorben, sondern ein lebender Mensch, der seinen Tod (oft Tod durch Organentnahme) noch vor sich hat.

Siehe: Todesverständnis

Ihr Bericht zu Tagung und Netzwerk Nahtoderfahrung legt so für mich nahe, dass wir uns faktenwidrigen Sprachschöpfungen wie „Hirntod“ und „Nahtod“ widersetzen sollten.

Hierzu sehe ich keine Veranlassung, sehr wohl aber beim "klinischen Tod" bzw. "klinisch tot".

Deutsche Bischofskonferenz zu Organspenden: Sind denn tatsächlich schon alle Fragen geklärt? ()

Am erschien der Artikel "Deutsche Bischofskonferenz zu Organspenden: Sind denn tatsächlich schon alle Fragen geklärt?: Internationale Diskussion um Hirntod-Kriterium". Darin heißt es:

Sind denn schon alle medizinischen, ethischen und moraltheologischen Fragen geklärt?

Zu Hirntod und Organspende sind die medizinischen, ethischen und moraltheologischen Fragen geklärt.

Inzwischen gibt es aber international wichtige Diskussionen zum Hirntod-Kriterium. Muss man in dieser Situation in die Öffentlichkeit drängen?

Gerade deswegen muss man "in die Öffentlichkeit drängen", damit die Katholiken - und vielleicht auch andere Menschen - eine Orientierung haben.

"Bei der Menschenwürde bin ich Fundamentalist" ()

Am erschien der Artikel "Bei der Menschenwürde bin ich Fundamentalist!". Darin heißt es: {{Zitat2|

Deutsche Bischofskonfrenz zu Organspenden ()

Am erschien der Artikel "Deutsche Bischofskonferenz zu Organspenden". Darin heißt es: {{Zitat2|


Hirntod-Kriterium : Was soll denn die Alternative sein? ()

Am erschien der Artikel "Hirntod-Kriterium : Was soll denn die Alternative sein?". Darin heißt es:

Mittlerweile schwant mir jedoch, dass der Hirntod nicht das eigentliche Thema, sondern nur ein Aufhänger ist. Letztlich geht es der Anti-Hirntod-Gruppe darum, alle Transplantationen der Organe Verstorbener vom kirchlichen Lehramt als unmoralisch verurteilen zu lassen.

Dies trifft sicherlich bei sehr vielen Kritikern zu.

Deutsche Bischöfe machen sich für Organspende stark (29.07.2015)

Am 29.07.2015 erschien der Artikel "Deutsche Bischöfe machen sich für Organspende stark". Darin wird das Papier der DBK (2015) vorgestellt.

Der Tod wird totgeschwiegen ()

Am erschien der Artikel "Der Tod wird totgeschwiegen" (kath. Theologe). Darin deutet er den Tod vor allem theologisch (1.Petr 3,15 und 1.Thess 4,14).

Der Organismus hängt nicht nur vom Gehirn ab ()

Am erschien der Artikel "Der Organismus hängt nicht nur vom Gehirn ab". Darin heißt es: {{Zitat2|

Der Leib ist kein Ersatzteillager (12.09.2018)

Am 12.09.2018 wurde der Artikel "Der Leib ist kein Ersatzteillager" aktualisiert (Paul Cullen). Darin heißt es:

Denn die sinkende Bereitschaft zur Organspende ist nicht nur Ergebnis mangelnder Organisation in den Entnahmezentren, sondern auch Ausdruck einer tief sitzenden Skepsis in der Bevölkerung gegenüber der Gleichsetzung des Hirntods mit dem Tod eines Menschen ...
Der Hirntod wartet nicht, bis man sich entschieden hat.
Niemand weiß, wann es wen trifft - es kann jeden jederzeit treffen - das Leben belegt es.
Daher ist es sinnvoll, sich jetzt zu entscheiden.
Wer sich noch nicht entscheiden kann, soll "Nein" ankreuzen,
man kann es später - so lange man noch lebt - jederzeit ändern, ohne Angaben von Gründen.
Nach der Feststellung des Hirntodes
gibt es kein "Ich kann mich nicht entscheiden",
dann gibt es nur noch ein "Ja" oder "Nein",
so wie bei der Widerspruchsregelung.
Nach der Feststellung des Hirntodes geht es auf der Grundlage des Grundrechts der Selbstbestimmung immer um die Umsetzung des Willen des Hirntoten. Nur wenn dieser nicht festgestellt werden kann, haben die Hinterbliebenen zu entscheiden.
Außer der WSR haben bei allen anderen Regelungen
die Menschen die Möglichkeit der Nicht-Entscheidung,
was die Entscheidung durch die Hinterbliebenen zur Folge hat.
Daher ist die WSR die ideale Regelung bei der Umsetzung des Selbstbestimmungsrechts.
Ein "Nein" auf dem OSA ist besser als kein OSA.

Entscheidungen 2002-2021

Die Entscheidung zur Organspende ab dem Jahr 2002.[6] [Anm. 2]

Entscheidung 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021
Potenziell[7] 1.868 2.090 1.865 1.963 1.866 1.888 1.876 1.799 1.584 1.370 1.339 1.317 1.248 1.178 1.416 1.371 1.344 1.280
Ja: (Abs) 1.259 1.313 1.198 1.217 1.296 1.200 1.046 876 921 926 857 863 955 1.040 1.028 1.039
schriftlich 5,0 5,5 7,3 5,8 6,8 6,2 6,3 8,8 7,3 8,9 10,3 14,3 16,1 15,2 16,4 19,7 17,6 18,8 21,2 20,3
mündlich 11,6 11,8 13,0 11,1 16,1 18,4 19,9 21,9 21,8 25,8 23,2 25,8 24,8 27,9 26,7 26,7 25,4 24,8 20,8 22,3
vermutet 75,4 76,8 75,9 79,1 68,1 66,6 60,9 51,8 53,5 47,7 50,6 43,6 42,0 44,2 44,5 41,0 45.5 44,2 45,3 47,4
Hinterbliebene 8,1 5,8 3,7 3,9 8,9 8,8 12,9 17,4 17,4 17,7 15,9 16,3 17,2 12,7 12,3 12,6 11,6 12,2 12,2 9,1
Nein: (Abs) 485 537 551 565 482 486 434 402 381 358 297 282 340 293 274 241
schriftlich 1,3 1,0 2,3 2,2 1,4 0,4 0,9 1,4 1,7 1,1 1,8 2,0 2,9 3,1 4,4 4,6 4,1 3,1 4,0 4,1
mündlich 15,9 17,5 17,7 18,9 21,4 22,9 22,7 30,8 28,8 31,2 31,1 35,1 32,0 35,8 32,3 29,8 32,1 28,7 16,8 14,1
vermutet 68,3 66,1 68,7 70,8 52,4 47,5 43,6 29,4 28,8 27,1 27,6 24,6 26,0 29,3 28,3 24,8 31,2 26,6 38,3 42,7
Hinterbliebene 14,5 15,3 11,3 8,1 24,7 29,2 32,8 38,4 40,7 40,6 39,4 38,3 39,1 31,8 35,0 40,8 32,6 41,6 40,5 38,2
Nein-Anteil 26,0 27,4 29,5 29,9 25,7 27,0 27,4 29,3 28,5 27,2 23,8 23,9 24,0 21,4 21,4 20,4
Ja-Anteil 67,7 66,9 64,2 64,5 69,1 66,7 66,0 63,9 68,8 70,3 68,7 73,3 67,4 75,9 75,8 76,5
Ja OSA % 4,6 4,1 4,0 5,7 5,0 5,9 6,8 9,1 11,1 10,7 11,3 14,4 11,9 14,3
Nein OSA % 0,4 0,1 0,3 0,4 0,4 0,3 0,5 0,6 0,8 0,8 1,0 1,1 1,0 0,7
OSA % 5,0 4,3 4,3 6,1 5,5 6,2 7,3 9,7 11,9 11,5 12,3 15,5 12,9 14,9

Nein-Anteil = nach Feststellung des Hirntodes der Anteil in %, der der Organentnahme widersprochen hat
Ja-Anteil = nach Feststellung des Hirntodes der Anteil in %, der der Organentnahme zugestimmt hat
Ja OSA % = von den Organspendern hatten n% schriftlich der Organentnahme zugestimmt
Nein OSA % = von den Nicht-Organspendern hatten n% schriftlich der Orgenentnahme widersprochen.
OSA % = von den potentiellen Organspendern (Summe aus Organspendern und Nicht-Organspendern hatten n% ihre Entscheidung zur Frage der Organspende selbst schriftlich festgehalten, d.h. einen Organspendeausweis ausgefüllt. Im Jahr 2013 gab nach Feststellung des Hirntodes 29,3% "Nein" zur Organspende, doch 2008 waren es 29,5% und 2009 sogar 29,9%. Von 2013 bis 2016 ging der Nein-Anteil von 29,3% auf 23,8% zurück. Seither stagniert der Widerspruch zur Organspende bei ca. 24%. Von einem "Vertrauensverlust" kann hier wirklich nicht gesprochen werden, der einen Rückgang der Organspender um rund 30% bewirkte.

Entscheidungen ab 2022

Ab dem Jahr 2022 brachte die DSO in ihren Jahresberichten eine neue Berechnung der Entscheidungen heraus. Daher sind die Tabellen nun anders: Entscheidungen nach DSO-Regionen:

Ja (%) 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030
Nord 51,3
Nord-Ost 57,8
Ost 56,6
Bayern 59,5
B-W 59,5
Mitte 44,9
NRW 39,5

Die schriftlichen Entscheidungen nach DSO-Regionen:

Ja (%) 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030
Nord Ja 25,8
Nord Nein 7,5
Nord-Ost Ja 23,1
Nord-Ost Nein 5,3
Ost Ja 19,4
Ost Nein 6,5
Bayern Ja 23,8
Bayern Nein 4,3
B-W Ja 21,4
B-W Nein 4,3
Mitte Ja 26,6
Mitte Nein 11,1
NRW Ja 18,3
NRW Nein 6,9

Entscheidungen 2021

Ausschlussgründe[8] Anz. %
keine Zustimmung zur Organspende im Vorfeld 945 47%
keine Feststellung des Hirntodes 514 25%
medizinische Kontraindikationen 334 17%
Herzprobleme oder Herzstillstand 216 11%
keine Freigabe durch Staatsanwaltschaft 3
Bereits im Vorfeld der Hirntodfeststellung gab es in 945 Fällen keine Zustimmung zur Organentnahme.
Willenserklärung[9] Anz. Ja % Ja Anz. Nein % Nein
schriftlich 261 22,4 81 6,8%
mündlich 253 21,7% 181 15,1%
vermutet 543 46,6% 456 38,2%
Hinterbliebene 104 8,9% 389 32,6%
Summe 1.166 1.112
Sonstiges 83 6,9%
Rund jeder 4. Hirntote hatte im Jahr 2022 eine schriftliche Willensäußerung zur Frage der Organspende.
Damit mussten 3/4 der Hinterbliebenen gefragt werden ob sie den Willen des Hirntoten kennen.
Über die Hälfte der Hinterbliebenen kannten nicht den Willen des Hirntoten.
Damit musste weitergefragt werden, was sie wohl vermuten und in letzter Konsequenz, wie sie entscheiden.
Daher ist die baldige Einführung der Widerspruchsregelung sinnvoll.

Der Katholikentag in Münster: Weckruf an die Kirche ()

Am erschien der Artikel "Der Katholkentag in Münster: Weckruf an die Kirche". Darin heißt es: {{Zitat2|

Der bischöfliche Aufruf zur Bereitschaft zur Organspende ()

Am erschien der Artikel: "Der bischöfliche Aufruf zur Bereitschaft zur Organspende und die Interessen der Transplantationsmedizin: Wozu die Zwecklüge vom Hirntod dient". Darin heißt es:

Aber die Verantwortung, in die sich Bischöfe mit einer Beteiligung an der Tötung unzähliger Menschen damit stürzen, ist unvorstellbar. Nach der Klärung der Sache durch die Erfinder des Hirntods können sie nicht mehr sagen, sie hätten es nicht gewusst. Die Wahrheit wäre auch schon früher zugänglich gewesen, aber man hat sich wohl nicht darum gekümmert.

Siehe: Todesverständnis und justified killing

Das von einem ad hoc Komitee der Harvard Medical School 1968 eingeführte „Hirntodkriterium“ hatte erklärtermaßen den ausschließlichen Zweck, von einem hirngeschädigten Menschen vitale Organe für die Transplantation entnehmen zu können.

Das war nicht der ausschließlich erklärte Grund, sonder der zweite genannte Grund. Siehe: Ad-Hoc-Kommission

Vitale Organe können nur von einem noch lebenden Menschen gewonnen werden.

Vitale Organe können nur von einem lebenden Körper entnommen werden. Siehe: Todesdefinition

Daher musste ein Weg gefunden werden, der den Eindruck gibt, dass der Mensch schon irgendwie tot sei. Dazu wurde als neue Todesdefinition der Begriff „Hirntod“ eingeführt.

Siehe: Chronik/Hirntod

Weil aber Organe nur von einem lebenden Menschen für die Transplantation brauchbar sind, musste die Zwecklüge des Hirntods eingesetzt werden. Und diese Zwecklüge wird fanatisch verteidigt mit der Behauptung, der Hirntod bedeute den Tod des Menschen.

Siehe: Verschwörungstheorie

Was aber nicht dazu gesagt wird ist die Tatsache, dass die Bereitschaft zur Organspende die Bereitschaft einschließt, sich töten zu lassen. Und diese Tatsache wird durch die Zwecklüge des Hirntods verschleiert. Haben denn die Bischöfe keine Kenntnis von alledem, das die Erfinder des Hirntods inzwischen seit Jahren klargestellt haben?
Faktisch aber ist die Transplantationsmedizin ein Unternehmen, das durch Tötung des Spenders Leben retten will. Also: Leben retten durch Töten. Eine ungeheuerliche Absurdität.

{{Zitat2|Die Transplantationsmedizin lebt vom Töten der Spender. Die Verknüpfung des Unrechts der Tötung mit der Rettung von Leben scheint das zu rechtfertigen. Die Transplantationsmedizin hat einen Weg beschritten, der das Lebensrecht des Spenders völlig missachtet und vom Töten der Spender lebt. Wie kann das mit den Grundlagen eines Rechtsstaates vereinbar sein? Nachdem die Erfinder des Hirntods selbst exakt geklärt haben, was die Anwendung des Hirntodkriteriums bedeutet, ist das Geschwätz über den Hirntod an sich erledigt. Siehe: Todesverständnis

Inzwischen ist diese „wirkliche Wahrscheinlichkeit“ durch zahlreiche dokumentierte Fälle erwiesen, in denen nach der „Hirntoddiagnose“ den für tot Erklärten die Organe nicht entnommen werden konnten und sie bei richtiger Behandlung überlebt haben und wieder gesund geworden sind, darunter junge Menschen, die noch das ganze Leben vor sich hatten.

Siehe: lebende Hirntote

Der polnische Arzt Dr. Jan Talar allein kann inzwischen auf über 250 solche dokumentierte Fälle verweisen. Er hat eine Spezialklinik zur Behandlung solcher Patienten gegründet und wird von den Transplantationsmedizinern entsprechend gehasst und verfolgt.

Es ist nicht gesagt, dass in diesen 250 Fällen immer der Hirntod diagnostiziert wurde, der in Polen als Hirnstammtod definiert ist.

Debatte um Widerspruchslösung (29.08.2018)

Am 29.08.2018 wurde der Artikel "Debatte um Widerspruchslösung" (Stefan Rheder) aktualisiert. Darin heißt es:

Werden dem zuvor für hirntot erklärten Patienten mehrere Organe entnommen, erstattet die DSO den Krankenhäusern jeweils 5 003 Euro.

Siehe: Todesfeststellung und Todeserklärung

Vor einer Organentnahme muss der Hirntod, der nach vorherrschender Meinung mit dem Tod des Menschen gleichgesetzt werden kann, nach Ansicht vieler Kritiker jedoch kein sicheres Todeszeichen darstellt, von zwei unabhängigen Ärzten, darunter einem Facharzt für Neurologie oder Neurochirurgie, im Abstand von mindestens zwölf Stunden festgestellt werden.

Die 12 Stunden sind bei primärer Hirnschädigung erforderlich, bei sekundärer Hirnschädigung muss mind. 72 Stunden abgewartet werden.

Debatte um Organspende: Bürger werden zu Organbanken ()

Am erschien der Artikel "Debatte um Organspende: Bürger werden zu Organbanken" (Wolfram Ender). Darin heißt es:

Es verwundert, dass ausgerechnet Politiker sich christlich nennender Parteien einen so schwerwiegenden Eingriff in die Unversehrtheit des eigenen Körpers, wie es eine Organspende darstellt, sozusagen verpflichtiend machen möchten - und damit alle Bürger zu Organbanken umfunktionallisieren wollen.

Es geht nicht um die Einführung der Notstandsregelung, sondern um die der Widerspruchsregelung.

Einen Widerspruch nicht einzulegen kann die unterschiedlichsten Gründe haben: Unkenntnis, Vergesslichkeit, Krankheit et cetera ist in dieser wesentlichen Angelegenheit jedenfalls keineswegs automatisch mit einer dafür notwendigen Zustimmung gleichzusetzen.

Dem Wort nach stimmt dies, doch nicht der Sache nach: Unkenntnis worüber? Man kann der Organspende zunächst widersprechen, bis man die Unkenntnis aufgelöst hat. - Vergesslichkeit? Den Widerspruch kann man nicht an einem Stichtag oder einem Zeitfenster einlegen, sondern ständig. - Krankheit? Wer ist schon Monate oder Jahre krank? Wer dies ist, ist in ärztlicher Behandlung oder hat für diesen Zeitraum einen gesetzlichen Vertreter. Diese können den Widerspruch stellvertretend einlegen.

Ein solch rein materialistisch motiviertes Vorgehen wäre auch unvereinbar mit der jedem Individuum grundgesetzlich garantierten Menschenwürde.

Die Menschenwürde ist jedem Menschen garantiert, nicht jedem Individuum (z.B. Wurm, Käfer, Fliege, Mücke). - Die Patienten auf der Warteliste sind kein Material, auch kein biologisches Material, sondern Menschen, denen die Ärzte helfen möchten, dies aber nur noch mithilfe einer Organtransplantation. Sie haben Menschenwürde, Hirntote hingegen per Definition nicht mehr.

Debatte ohne Hand und ohne Fuß ()

Am erschien der Artikel "Debatte ohne Hand und ohne Fuß". Darin heißt es: {{Zitat2|

Bischöfe und Organspende: Höchstmaß an Vorsicht und Zurückhaltung ()

Am erschien der Artikel "Bischöfe und Organspende: Höchstmaß an Vorsicht und Zurückhaltung () ==== {{Zitat2|

Bischöfe für Organspende ()

Am erschien der Artikel "Bischöfe für Organspende". Darin heißt es: {{Zitat2|

Leitartikel über die Biopolitik: Es gibt viel zu tun. ()

Am erschien der Artikel "Leitartikel über die Biopolitik: Es gibt viel zu tun" (Stefan Rheder). Darin heißt es: {{Zitat2|

Ärzte ziehen Konzept zur Organspende zurück ()

Am erschien der Artikel "Ärzte ziehen Konzept zur Organspende zurück". Darin heißt es: {{Zitat2|

Als christlicher Journalist in säkularen Medien ()

Am erschien der Artikel "Als christlicher Journalist in säkularen Medien". Darin heißt es: {{Zitat2|

"Ethisch nicht vertretbar" (30.10.2018)

Am 30.10.2018 erschien der Artikel "Ethisch nicht vertretbar" (Stefan Rehder). Darin heißt es:

Die Einführung der Widerspruchslösung wäre daher ein Paradigmenwechsel. Sie würde eine Pflicht zur Organspende begründen, der sich die Bürgerinnen und Bürger nur durch den rechtzeitig erklärten und dokumentierten Widerspruch entziehen könnten.

In anderen Lebensbereichen ist es ähnlich, was wir nicht vorher geregelt haben, regelt der Staat. Siehe: Patientenverfügung, Sorgerecht für die eigenen Kinder bis hin zum Erbrecht.

Bei der doppelten Widerspruchsregelung würde sich nur die Frage ändern. Da müsste ich sie umkehren und dann fragen: „Darf ich die Organe Ihres Gatten, Ihrer Tochter, Ihres Sohnes nicht entnehmen?“

Die Frage würde bei der doppelten Widerspruchsregelung lauten: "Ist Ihnen ein schriftlicher oder mündlicher Widerspruch des Hirntoten zur Frage der Organspende bekannt."

Und Menschen in einer solchen Extremsituation, beispielsweise nach einem Autounfall, mit so etwas zu konfrontieren und indirekt zu nötigen, ihre Angehörigen als Organspender freizugeben, das finde ich falsch.

Wenn der Hirntote zu Lebzeiten sich nicht zur Frage der Organspende (schriftlich) geäußert hat, dann bleibt diese o.g. Frage in der Extremsituation nicht aus. Die Art der Fragestellung kann hierbei belastend, aber auch entlastend sein.

"Es wird nie ausreichend Organe für alle bedürftigen Patienten geben" ()

Am erschien der Artikel "Es wird nie ausreichend Organe für alle bedürftigen Patienten geben". Darin heißt es: {{Zitat2|

"Ein Sterbender ist aber noch ein lebender Mensch" ()

Am erschien der Artikel "Ein Sterbender ist aber noch ein lebender Mensch". Darin heißt es: {{Zitat2|

"Schließt Bereitschaft, sich töten zu lassen, ein" ()

Am erschien der Artikel "Schließt Bereitschaft, sich töten zu lassen, ein". Darin heißt es: {{Zitat2|

Leitartikel: Vergesellschaftung des Körpers droht (25.04.2018)

Am 25.04.2018 erschien der Artikel "Leitartikel: Vergesellschaftung des Körpers droht" (Stefan Rehder). Darin heißt es:

Und dass nicht nur, weil sich die Gleichsetzung des Hirntods mit dem Tod des Menschen nach Ansicht namhafter Fachleute wissenschaftlich nicht hinreichend belegen lässt, sondern auch, weil umstritten ist, ob sich der Hirntod überhaupt mit derselben Zuverlässigkeit korrekt diagnostizieren lässt, wie dies bei anderen Stufen des Komas der Fall ist, von denen der Hirntod nur die letzte ist.

Der Hirntod lässt sich sicher feststellen. Siehe: Hirntod, HTD und Todesfeststellung

Darf ein Arzt einem Patienten, für den er nichts mehr tun kann, lebenswichtige Organe entnehmen, wenn er weiß, dass er dadurch zu Tode kommt? Kann er sich darauf zurückziehen, dass er seinem Patienten „nur“ Organe entnimmt und der Patient ohnehin bereits verstorben wäre, wenn er nicht künstlich am Leben erhalten würde?

Siehe: [[Todesverständnis}}

Krankenkassen werben für Organspender ()

Am erschien der Artikel "Krankenkassen werben für Organspender". Darin heißt es: {{Zitat2|

Austausch oder Wandel? ()

Am wurde der Artikel "Austausch oder Wandel" aktualisiert. Darin heißt es: {{Zitat2|

Konservative Netzwerker ()

Am erschien der Artikel "Konservative Netzwerker". Darin heißt es: {{Zitat2|

Konsequenzen aus dem Organspende-Skandal ()

Am erschien der Artikel "Konsequenzen aus dem Organspende-Skandal". Darin heißt es: {{Zitat2|

Kommentar: Verlogene Debatte ()

Am erschien der Artikel "Kommentar: Verlogene Debatte". Darin heißt es: {{Zitat2|

Kommentar: Mein Körper gehört mir! ()

Am erschien der Artikel "Kommentar: Mein Körper gehört mir!". Darin heißt es: {{Zitat2|

Kommentar: Richtig wäre andersrum ()

Am wurde der Artikel "Kommentar: Richtig wäre andersrum" aktualisiert. Darin heißt es: {{Zitat2|

Kommentar: Manipulation auf Leben und Tod ()

Am erschien der Artikel "Kommentar: Manipulation auf Leben und Tod". Darin heißt es: {{Zitat2|

Kommentar: Die Bischöfe und die Bioethik ()

Am wurde der Artikel "Kommentar: Die Bischöfe und die Bioethik" (Stefan Rehder) aktualisiert. Darin heißt es: {{Zitat2|

Kommentar: Das fehlende Sterbenswörtchen ()

Am erschien der Artikel "Kommentar: Das fehlende Sterbenswörtchen". Darin heißt es: {{Zitat2|

Kolumne: Zur Entscheidung befähigen ()

Am erschien der Artikel "Kolumne: Zur Entscheidung befähigen". Darin heißt es: {{Zitat2|

Kolumne: Organspende - Systemwandel jetzt ()

Am erschien der Artikel "Kolumne: Organspende - Systemwandel jetzt" (Marius Menke). Darin heißt es: {{Zitat2|

Klischees auf dem Prüfstand ()

Am 18.10.2017 wurde der Artikel "Klischees auf dem Prüfstand" aktualisiert. Darin heißt es: {{Zitat2|

Kirche prägt Bioethik-Debatte () =

Am erschien der Artikel "Kirche prägt Bioethik-Debatte". Darin heißt es: {{Zitat2|

Immer weniger Deutsche zur Organspende bereit ()

Am erschien der Artikel "Immer weniger Deutsche zur Organspende bereit". Darin heißt es: {{Zitat2|

Im Sinne des hippokratischen Eids ()

Am erschien der Artikel "Im Sinne des hippokratischen Eids. Darin heißt es: {{Zitat2|

Hirntod-Kriterium: Deutsche Bischöfe machen sich für die Organspende stark ()

Am erschien der Artikel "Hirntod-Kriterium: Deutsche Bischöfe machen sich für die Organspende stark. Wissenschaftlich zweifelhafte Thesen". Darin heißt es:

Aber in all den Erzählungen über das verantwortungsvolle und oft gefährliche Leben der Hirten findet sich keine Mär von einem Hirten, der die Schafe versehentlich dem Feind, den Wölfen, in die Fänge getrieben hätte.

Den deutschen Bischöfen aber scheint dieses gelungen zu sein: sie plädieren für die Organspende. Unsere Oberhirten halten laut dem zitierten Artikel „am Hirntod als zuverlässigem Kriterium für den Tod eines Menschen fest“. Das ist nicht nur ein Fehler, das ist Hybris. Sie sind „studierte“ Leute guten Willens, aber keine Spezialisten auf diesem Gebiet.

Siehe: Todesverständnis und Verschwörungstheorie

Klar ist, dass in der extremen Lage, in der sich ein Sterbender befindet, er kaum noch zur Freiwilligkeit der Organspende gefragt werden kann.

Siehe: Todesverständnis

Nur: Wer sagt uns, dass jemand, der bedrohlich erkrankt ist, es am Ende nicht doch lieber hätte, wenn wirklich alles versucht würde, ihn zu retten oder ihn wenigstens in Frieden sterben zu lassen, statt seinem Körper nur noch die spezielle Pflege angedeihen zu lassen, die die Verwendbarkeit der Organe gewährleistet?

Es wird immer versucht, das Leben der Patienten zu retten und ihre Gesundheit wieder herzustellen. Doch wenn dies nicht mehr möglich ist, wenn der Hirntod festgestellt ist, dann ist es geboten, die Therapie zu beenden, ob mit oder ohne Organentnahme.

Unser Leben ist uns von Gott geschenkt, über die Länge ist nichts ausgesagt. Bei der Organverpflanzung wird genau diese Versuchung eine Treibkraft, nämlich die, sein Leben zu Lasten eines Anderen zu verlängern.

Auch jeder Versuch der Reanimation, jede Therapie bei einer schweren, tödlich verlaufenden Krankheit, jede Not-OP wäre demnach ein Verstoß gegen Gottes Wille. Gott wäre dann auch für die Millionen Tote der beiden Weltkriege und anderer Kriege verantwortlich. Wir dürften keinen Mörder bestrafen, weil er ja nur den Willen Gottes ausgeführt hat.
Organtransplantation erfolgt nicht "zu Lasten eines Anderen". Die Herzen von Organspender schlagen sogar - bis zur Organentnahme - länger als bei den anderen Hirntoten.

Wir wissen nicht, ob die Seele, die wahrscheinlich ein wenig länger braucht, nicht in ihrem Ablösungsprozess gestört wird – wie schon die Altvorderen zu spüren meinten und wie Menschen mit „Nahtoderfahrung“ bestätigen.

Keiner der Menschen mit NTE waren hirntot. Hirntod ist ein völlig anderer Zustand als Koma oder NTE.

Wegen der ständigen Gefahr von Infektionen, die den geschwächten Körper befallen können (denn zur Transplantation musste ja sein Immunsystem weitgehend „abgeschaltet“ werden, weil sonst die Implantate abgestoßen worden wären), leidet die Lebensqualität erheblich.
Zufriedenheit der Transplantierten
Frage: Wie sehen Sie heute Ihre TX an?[10]

A = stimmt / B = stimmt eher / C = eher falsch / D = falsch (n = 203)

Aussage (in %) A B C D o.A.
Die TX war für Sie ein wahres Geschenk. 89,7 3,9 0,5 0,5 5,4
Die TX verbesserte Ihre Lebensqualität. 82,8 8,4 1,0 1,0 6,9
Die TX bewahrte sie vor drohendem Tode. 72,9 10,3 6,9 4,4 5,4
Die TX würden Sie jederzeit wiederholen. 70,0 13,8 4,4 3,4 8,4
Die TX ist eine Zumutung, von der Sie abraten. 3,9 3,4 5,9 78,8 7,9
Die TX hat Ihr Leben eindeutig positiv beeinflusst. 77,8 12,3 2,0 1,0 6,9

Im Winterhalbjahr 2014/2015 wurde von Klaus Schäfer unter Transplantierten eine Online-Umfrage durchgeführt. Dachverbände der Transplantierten gaben den Link zum Online-Fragebogen an ihre Mitglieder weiter. Insgesamt nahmen 203 Transplantierte an dieser Umfrage teil. Hiervon hatten 28,6% ein Herz transplantiert, 24,1% eine Niere, 21,7% eine Lunge und 17,2% eine Leber.

Zu ihrer Zufriedenheit über die durchgeführte TX antworteten die 203 Transplantierten:
Für 89,7% der Transplantierten war die TX ein wahres Geschenk, die bei 82,8% der Transplantierten die Lebensqualität verbesserte und bei 77,8% der Transplantierten das Leben eindeutig positiv beeinflusst hat.
72,9% der Transplantierten hat die TX vor dem drohenden Tode bewahrt. 70,0% der Transplantierten würde die TX jederzeit wiederholen.
Der Aussage von Werner Hanne, dass TX eine Zumutung sei, von der abzuraten sei, stimmten 3,9% zu und lehnten 78,8% ab.

Es gibt bei der TX auch "Verlierer", d.h. ihnen geht es nach der TX schlechter als vor der TX. Dies soll nicht verschwiegen werden. Ihr Anteil ist jedoch kleiner 5%.

Über 70% - politisch ist das mehr als eine 2/3-Mehrheit; damit bekommt man sogar eine Grundgesetzänderung durch - der Transplantierten bewerten ihre TX positiv, weniger als 5% negativ.

TX ist damit eindeutig ein medizinischer Erfolg.

Damit sind die Mitleidsbekundungen einiger Kritiker reine Fehlinformationen oder gar geheuchelte Krokodilstränen.

Hohe Kosten fallen nicht nur zur Transplantation an, sondern auch nach der Transplantation ist eine umfassende Begleitung und Behandlung nötig.

Ist das ein Grund, um keine TX durchzuführen? Chemotherapien sind mitunter sogar noch teurer.

Da wir also nichts wirklich wissen, andererseits aber eingehegt sind von jahrtausendealten Verboten, sollten wir es lieber lassen.

Dann geben wir auch keiner Gebärenden Schmerzmittel und die Frau schweige in der Kirche.

Die Transplantationsindustrie, weitgehend ernährt durch unsere Krankenkassen und damit durch die Beiträge aller, ist eine Industrie wie alle andern auch, weckt aber das Begehren nach der Sünde wie kaum eine andere.

Siehe: Verschwörungstheorie

Hirntod und Organspende: Viele Menschen sind verunsichert ()

Am erschien der Artikel "Hirntod und Organspende: Viele Menschen sind verunsichert". Darin heißt es:

Die Bundesärztekammer versichert, dass bis heute noch kein einziger Fall bekannt geworden ist, bei dem ein Patient nach der korrekten Feststellung seines Hirntodes wieder in das Leben zurückgeholt werden konnte. Man liest immer wieder von Behauptungen, dass das gelungen sei und auch von schrecklichen Dingen, die der Patient dabei erlebt habe.

Siehe: lebende Hirntote

Hirntod und Organspende: Nicht den Munde verbieten lassen ()

Am erschien der Artikel "Hirntod und Organspende: Nicht den Munde verbieten lassen". Darin heißt es:

Keinesfalls brauchen wir uns als Nichtmediziner wie im Leserbrief von der Ärztin Dr. Leypold an den Geisteswissenschaftler Professor Waldstein den Mund und unser Urteilsvermögen in diesen Fragen verbieten lassen.

Siehe: Verschwörungstheorie

Wie so oft im Leben, ist auch bei der Feststellung des Hirntodes der Mensch das größte Sicherheitsrisiko, ja sogar das einzige: Wenn die HTD exakt nach der geltenden Richtlinie durchgeführt wird, ist die Feststellung absolut irrtumsfrei.

Im Zusammenhang mit der Organspende und Hirntod kommt – wie bereits bei so vielen mit dem Lebensschutz verbundenen Fragestellungen (Abtreibung, PID, embryonale Stammzellgewinnung, etc.) – für den einzelnen Christen immer mehr die Vater-Unser-Bitte „Und führe uns nicht in Versuchung …“ zum Tragen. Die Gesetze einer säkularisierten Gesellschaft stellen alle genannten Taten nicht mehr unter Strafe; hier muss jeder Einzelne selbst entscheiden und auch die Konsequenzen verantworten, vor seinem Gewissen und vor Gott.

Siehe: Verschwörungstheorie

Hirntod und Organspende: Lebendspenden sind verdienstvoll ()

Am erschien der Artikel "Hirntod und Organspende: Lebendspenden sind verdienstvoll". Darin heißt es:

Soll es uns Christenmenschen nicht ein 'Gebot' sein, Sterbende zu begleiten, ja bis zu deren Ende in Liebe beizustehen. Denn nur bei noch lebenden Menschen - auch wenn sie im Koma liegen - ist eine Organentnahme möglich.

Nur Hirntote sind Organspender. Hirntote sind keine Komapatienten, sondern sind als Mensch tot.

Her mit euren Organen! ()

Am wurde der Artikel "Her mit euren Organen!" (Stefan Rehder) aktualisiert. Darin heißt es: {{Zitat2|

Gröhe ruft Deutsche zur Organspende auf ()

Am erschien der Artikel "Gröhe ruft Deutsche zur Organspende auf". Darin heißt es: {{Zitat2|

Gröhe begrüßt Expertise des Ethikrats zum Hirntod ()

Am erschien der Artikel "Gröhe begrüßt Expertise des Ethikrats zum Hirntod". Darin wird die Reaktion von Hermann Gröhe auf die Stellungnahme des DER (2015) beschrieben.

Glossse: Er solche Freunde hat ... ()

Am erschien der Artikel "Glosse: Wer solche Freunde hat ...". Darin heißt es: {{Zitat2|

Gewissheit ist notwendig (26.09.2018)

Am 26.09.2018 wurde der Artikel "Gewissheit ist notwendig" (Stefan Rehder) aktualisiert. Darin heißt es:

Dabei hielt er ausdrücklich fest: „Es ist in jedem Fall notwendig, daran zu erinnern, dass die einzelnen lebenswichtigen Organe ausschließlich ex cadavere entnommen werden können.“

Diese Forderung - "ex cadavere" = tot - ist mit der Feststellung des Hirntodes erfüllt.

Gastkommentar: Verhältnisse wie in Belgien? ()

Am erschien der Artikel "Gastkommentar: Verhältnisse wie in Belgien?". Darin heißt es: {{Zitat2|

Gastkommentar: Kein Anspruch auf Organspende ()

Am erschien der Artikel "Gastkommentar: Kein Anspruch auf Organspende". Darin heißt es: {{Zitat2|

FDP für freiwillige Organspende ()

Am erschien der Artikel "FDP will freiwillige Organspende". Darin heißt es: {{Zitat2|

Expertentagung zu Hirntod und 'postmortaler Organspende' ()

Am erschien der Artikel "Expertentagung zu Hirntod und 'postmortaler Organspende'". Darin heißt es: {{Zitat2|

Einigung bei Organspende ()

Am erschien der Artikel "Einigung bei Organspende". Darin heißt es: {{Zitat2|

Drei biopolitische Kontroversen für nächste Jahr (21.12.2018)

Am 21.12.2018 erschien der Artikel "Drei biopolitische Kontrovernsen fürs nächste Jahr". Darin heißt es: {{Zitat2|

Über Organtransplantation und Hirntodkriterium ()

Am erschien der Artikel "Über Organtransplantation und Hirntodkriterium". Darin heißt es: {{Zitat2| Die Überschrift müsste heißen "Über Organentnahme und Hirntodkriterium", da Transplantation - d.h. Übertragung der Organe und die Organempfänger - gar nicht thematisiert wurde.

Südafrika: Mehr Organe dank Kinospot ()

Am erschien der Artikel "Südafrika: Mehr Organspenden dank Kinospot". Darin heißt es: {{Zitat2| Den Kinospot besorgen!

Strengere Regeln für Hirntod-Diagnose ()

Am erschien der Artikel "Strengere Regeln für Hirntod-Diagnose". Darin heißt es:

Mit unglaublicher Hartnäckigkeit wird immer wieder das Hirntodkriterium ad absurdum geführt. Es ist geradezu vermessen, wie man versucht, etwa durch „strengere Regeln“ (siehe DT vom 2. Mai „Strengere Regeln für Hirntod-Diagnose“) dem Hirntod ein seriöses „Aussehen“ zu vermitteln. Dabei ist dies lediglich eine Finte, um abzulenken von dem eigentlichen Problem, dass nämlich der Hirntod nicht dem wahren Tod, dem absoluten Ende eines Menschen entspricht.
Der Hirntod ist ein Irrweg und nicht der Tod des Menschen. Dies ist – so peinlich das klingt – auf jeder beliebigen logischen Ebene zu begründen.

Siehe: Todesverständnis

Immer wieder muss betont werden, dass „der Hirntod als Todesdefinition... eine Erfindung der Intensivmedizin“ ist (siehe Professor Dr. Klaus-Peter Jörns, ehemaliger Leiter des Instituts für Religionssoziologie der theol. Fakultät der Humboldt-Universität Berlin).

Siehe: Chronik/Hirntod und Pierre Wertheimer

Stellungnahme des Ethikrates zu Hirntod und Organspende ()

Am erschien der Artikel "Stellungnahme des Ethikrates zu Hirntod und Organspende: Überfällige Diskussion kommt in Schwung: Denkverbote sollte es keine geben". Darin heißt es:

Da hatte doch die bayrische Gesundheitsministerin Melanie Huml – ursprünglich bezogen auf Sterbehilfe – Recht, wenn sie sagte: „Die Frage ist doch, will ich an der Hand eines lieben Menschen sterben oder durch die Hand des Arztes.“

Das Thema Euthanasie kann nicht mit dem des Hirntodes gleichgesetzt werden.

Schweizer Verein schlägt Alarm (17.04.2019)

Am 17.0.2019 erschien der Artikel "Schweizer Verein schlägt Alarm" (Stephan Rehder). Darin heißt es:

Nachdem der Tod des Hirns festgestellt wurde, werden sie für tot erklärt, womit sie zu Organspendern werden können.

Zunächst einmal ist mit der Feststellung die Pflicht verbunden, die Therapie zu beenden. In den meisten Fällen wird auch so verfahren. Nur wenn gesunde Organe und die Zustimmung zur Organentnahme vorliegen, erfolgt eine Organentnahme.

Früher sei es dort „beim Aufschneiden des Körpers manchmal zu Blutdruckanstieg, Herzrasen, Schwitzen, Tränenfluss und zu Bewegungen mit Armen und Beinen“ gekommen.

Siehe: spinale Reflexe

„Organspender sind zum Zeitpunkt der Organentnahme nicht tot. Sie sind am Sterben und werden durch die Entnahme getötet.“

Siehe: Todesverständnis

Wie die Autoren weiter schreiben, gebe es kein Wissen darüber, „ob das Bewusstsein, das Geistig-Seelische, mit dem Eintreten des Hirntodes erlischt, oder ob es auf eine für uns nicht erfassbare Weise weiter existiert. Wir wissen auch nicht, ob das Geistig-Seelische, sofern es weiterexistiert, noch leiden kann. Dies aber müssten wir wissen, um sicher zu sein, dass Organtransplantationen am Lebensende Spendern nicht schaden.“

Ohne funktionierende Gehirn gibt es keinen Geist.

Schärfere Strafen für Manipulation gefordert ()

Am erschien der Artikel "Schärfere Strafen für Manipulationen gefordert". Darin heißt es: {{Zitat2|

Rösler für freiwillige Erklärung zu Organspende ()

Am erschien der Artikel "Rösler für freiwillige Erklärung zu Organspende". Darin heißt es: {{Zitat2|

Reform der Organspende

Am erschien der Artikel "Reform der Organspende". Darin heißt es: {{Zitat2|

Peter Dabrock: 'Wir müssen sehen, wie wir die Balance finden" ()

Am erschien der Artikel "Peter Dabrock: 'Wir müssen sehen, wie wir die Balance finden'" (Stefan Rehder). Darin heißt es: {{Zitat2|

Organspende-Bereitschaft im Pass dokumentieren ()

Am erschien der Artikel "Organspende-Bereitschaft im Pass dokumentieren". Darin heißt es: {{Zitat2|

Organspendeausweis für Millionen Versicherte ()

Am erschien der Artikel "Organspendeausweis für Millionen versicherte". Darin heißt es: {{Zitat2|

Organspende und Widerspruch: Ich werde keine Organe spenden ()

Am erschien der Artikel "Organspende und Widerspruch: Ich werde keine Organe spenden" (Christel Hartmann). Darin heißt es:

Um einem in Lebensgefahr, Todesgefahr, befindlichen Menschen das Leben retten zu können, muss vorher ein anderer Mensch sterben, getötet werden.

Siehe: Todesverständnis

Die moderne Medizin-Technik bietet es als Möglichkeit an, allerdings ohne umfassende Aufklärung darüber.

Selbst in der Richtlinie zur Feststellung des Hirntodes steht seit 1997, dass eine bestehende Schwangerschaft nicht im Widerspruch zum Hirntodkonzept steht.

Der Organempfänger übernimmt mit dem Fremdorgan auch Gewohnheiten, Vorlieben, Charakterzüge und anderes vom Organspender; denn in jeder Zelle des menschlichen Körpers ist alles gespeichert, was einen Menschen geprägt hat, durch Vererbung, Erfahrung, Erlebnisse.

Siehe: Märchen

Die Bereitschaft zur Organspende ist in unserem Land zunehmend zurückgegangen, aufgrund von Skandalen bei der Verteilung von Organen.
Der Hirntod wartet nicht, bis man sich entschieden hat.
Niemand weiß, wann es wen trifft - es kann jeden jederzeit treffen - das Leben belegt es.
Daher ist es sinnvoll, sich jetzt zu entscheiden.
Wer sich noch nicht entscheiden kann, soll "Nein" ankreuzen,
man kann es später - so lange man noch lebt - jederzeit ändern, ohne Angaben von Gründen.
Nach der Feststellung des Hirntodes
gibt es kein "Ich kann mich nicht entscheiden",
dann gibt es nur noch ein "Ja" oder "Nein",
so wie bei der Widerspruchsregelung.
Nach der Feststellung des Hirntodes geht es auf der Grundlage des Grundrechts der Selbstbestimmung immer um die Umsetzung des Willen des Hirntoten. Nur wenn dieser nicht festgestellt werden kann, haben die Hinterbliebenen zu entscheiden.
Außer der WSR haben bei allen anderen Regelungen
die Menschen die Möglichkeit der Nicht-Entscheidung,
was die Entscheidung durch die Hinterbliebenen zur Folge hat.
Daher ist die WSR die ideale Regelung bei der Umsetzung des Selbstbestimmungsrechts.
Ein "Nein" auf dem OSA ist besser als kein OSA.

Entscheidungen 2002-2021

Die Entscheidung zur Organspende ab dem Jahr 2002.[11] [Anm. 3]

Entscheidung 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021
Potenziell[12] 1.868 2.090 1.865 1.963 1.866 1.888 1.876 1.799 1.584 1.370 1.339 1.317 1.248 1.178 1.416 1.371 1.344 1.280
Ja: (Abs) 1.259 1.313 1.198 1.217 1.296 1.200 1.046 876 921 926 857 863 955 1.040 1.028 1.039
schriftlich 5,0 5,5 7,3 5,8 6,8 6,2 6,3 8,8 7,3 8,9 10,3 14,3 16,1 15,2 16,4 19,7 17,6 18,8 21,2 20,3
mündlich 11,6 11,8 13,0 11,1 16,1 18,4 19,9 21,9 21,8 25,8 23,2 25,8 24,8 27,9 26,7 26,7 25,4 24,8 20,8 22,3
vermutet 75,4 76,8 75,9 79,1 68,1 66,6 60,9 51,8 53,5 47,7 50,6 43,6 42,0 44,2 44,5 41,0 45.5 44,2 45,3 47,4
Hinterbliebene 8,1 5,8 3,7 3,9 8,9 8,8 12,9 17,4 17,4 17,7 15,9 16,3 17,2 12,7 12,3 12,6 11,6 12,2 12,2 9,1
Nein: (Abs) 485 537 551 565 482 486 434 402 381 358 297 282 340 293 274 241
schriftlich 1,3 1,0 2,3 2,2 1,4 0,4 0,9 1,4 1,7 1,1 1,8 2,0 2,9 3,1 4,4 4,6 4,1 3,1 4,0 4,1
mündlich 15,9 17,5 17,7 18,9 21,4 22,9 22,7 30,8 28,8 31,2 31,1 35,1 32,0 35,8 32,3 29,8 32,1 28,7 16,8 14,1
vermutet 68,3 66,1 68,7 70,8 52,4 47,5 43,6 29,4 28,8 27,1 27,6 24,6 26,0 29,3 28,3 24,8 31,2 26,6 38,3 42,7
Hinterbliebene 14,5 15,3 11,3 8,1 24,7 29,2 32,8 38,4 40,7 40,6 39,4 38,3 39,1 31,8 35,0 40,8 32,6 41,6 40,5 38,2
Nein-Anteil 26,0 27,4 29,5 29,9 25,7 27,0 27,4 29,3 28,5 27,2 23,8 23,9 24,0 21,4 21,4 20,4
Ja-Anteil 67,7 66,9 64,2 64,5 69,1 66,7 66,0 63,9 68,8 70,3 68,7 73,3 67,4 75,9 75,8 76,5
Ja OSA % 4,6 4,1 4,0 5,7 5,0 5,9 6,8 9,1 11,1 10,7 11,3 14,4 11,9 14,3
Nein OSA % 0,4 0,1 0,3 0,4 0,4 0,3 0,5 0,6 0,8 0,8 1,0 1,1 1,0 0,7
OSA % 5,0 4,3 4,3 6,1 5,5 6,2 7,3 9,7 11,9 11,5 12,3 15,5 12,9 14,9

Nein-Anteil = nach Feststellung des Hirntodes der Anteil in %, der der Organentnahme widersprochen hat
Ja-Anteil = nach Feststellung des Hirntodes der Anteil in %, der der Organentnahme zugestimmt hat
Ja OSA % = von den Organspendern hatten n% schriftlich der Organentnahme zugestimmt
Nein OSA % = von den Nicht-Organspendern hatten n% schriftlich der Orgenentnahme widersprochen.
OSA % = von den potentiellen Organspendern (Summe aus Organspendern und Nicht-Organspendern hatten n% ihre Entscheidung zur Frage der Organspende selbst schriftlich festgehalten, d.h. einen Organspendeausweis ausgefüllt. Im Jahr 2013 gab nach Feststellung des Hirntodes 29,3% "Nein" zur Organspende, doch 2008 waren es 29,5% und 2009 sogar 29,9%. Von 2013 bis 2016 ging der Nein-Anteil von 29,3% auf 23,8% zurück. Seither stagniert der Widerspruch zur Organspende bei ca. 24%. Von einem "Vertrauensverlust" kann hier wirklich nicht gesprochen werden, der einen Rückgang der Organspender um rund 30% bewirkte.

Entscheidungen ab 2022

Ab dem Jahr 2022 brachte die DSO in ihren Jahresberichten eine neue Berechnung der Entscheidungen heraus. Daher sind die Tabellen nun anders: Entscheidungen nach DSO-Regionen:

Ja (%) 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030
Nord 51,3
Nord-Ost 57,8
Ost 56,6
Bayern 59,5
B-W 59,5
Mitte 44,9
NRW 39,5

Die schriftlichen Entscheidungen nach DSO-Regionen:

Ja (%) 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030
Nord Ja 25,8
Nord Nein 7,5
Nord-Ost Ja 23,1
Nord-Ost Nein 5,3
Ost Ja 19,4
Ost Nein 6,5
Bayern Ja 23,8
Bayern Nein 4,3
B-W Ja 21,4
B-W Nein 4,3
Mitte Ja 26,6
Mitte Nein 11,1
NRW Ja 18,3
NRW Nein 6,9

Entscheidungen 2021

Ausschlussgründe[13] Anz. %
keine Zustimmung zur Organspende im Vorfeld 945 47%
keine Feststellung des Hirntodes 514 25%
medizinische Kontraindikationen 334 17%
Herzprobleme oder Herzstillstand 216 11%
keine Freigabe durch Staatsanwaltschaft 3
Bereits im Vorfeld der Hirntodfeststellung gab es in 945 Fällen keine Zustimmung zur Organentnahme.
Willenserklärung[14] Anz. Ja % Ja Anz. Nein % Nein
schriftlich 261 22,4 81 6,8%
mündlich 253 21,7% 181 15,1%
vermutet 543 46,6% 456 38,2%
Hinterbliebene 104 8,9% 389 32,6%
Summe 1.166 1.112
Sonstiges 83 6,9%
Rund jeder 4. Hirntote hatte im Jahr 2022 eine schriftliche Willensäußerung zur Frage der Organspende.
Damit mussten 3/4 der Hinterbliebenen gefragt werden ob sie den Willen des Hirntoten kennen.
Über die Hälfte der Hinterbliebenen kannten nicht den Willen des Hirntoten.
Damit musste weitergefragt werden, was sie wohl vermuten und in letzter Konsequenz, wie sie entscheiden.
Daher ist die baldige Einführung der Widerspruchsregelung sinnvoll.
Der „Staat“, (die Regierung), hat nicht das Recht, seine Bürger zur Organspende zu verpflichten!

Es geht um eine Widerspruchsregelung, nicht um eine Notstandsregelung.

Meine persönliche Entscheidung: Ich selbst werde weiterhin keine Organe spenden und niemals ein Fremdorgan bekommen wollen. Ich bin kein Ersatzteillager und will auch nicht dazu bestimmt werden!

Das ist das Recht jedes Einzelnen. - Wie aber sieht es aus, wenn die Partnerin bzw. der Partner oder eines der Kinder zum Weiterleben ein Organ benötigt?

Organspende und Hirntod: Zum Organlieferanten abqualifiziert ()

Am erschien der Artikel "Organspende und Hirntod: Zum Organlieferanten abqualifiziert". Darin heißt es:

1987 hat einer der führenden Transplantationsmediziner, Prof Rudolf Pichlmair, gesagt: Wenn wir die Gesellschaft aufklären, bekommen wir keine Organe mehr.

Siehe: Rudolf Pichlmair

In dieser Situation können schwangere Frauen noch ein Kind austragen, Männer noch passiv Kinder zeugen.

Auch normal verstorbene Männer können in den ersten Stunden nach ihrem Tod noch passiv Kinder zeugen. Siehe: intermediäres Leben

Es ist ein besonderer Tod der sich da vollzieht, eben der „Hirntod“, und ein „Hirntoter“ ist ein Sterbender.

Siehe: Todesverständnis

In der Wissenschaft spricht man vom „Justified killing“, gerechtfertigtes Töten, wenn er durch eine Organentnahme verstirbt.

Dies ist in der Wissenschaft kein Begriff, sondern ein von einem US-Amerikaner eingebrachter Begriff, der zwar von Kritkern verwendet wird, nicht aber von der Wissenschaft.

Organspende: Für Widerspruchslösung (16.05.2018)

Am 16.05.2018 erschien der Artikel "Organspende: Für Widerspruchslösung" (Stefan Rehder). Darin ist alles korrekt wiedergegeben.

Organskandal: Keine neuen Fälle ()

Am erschien der Artikel "Organskandal: Keine neuen Fälle". Darin heißt es: {{Zitat2|

Organskandal gefährdet Spendebereitschaft ()

Am erschien der Artikel "Organskandal gefährdet Spendebereitschaft". Darin heißt es: {{Zitat2|

Organe: Kritiker fordern Reform ()

Am erschien der Artikel "Organe: Kritiker fordern Reform". Darin heißt es: {{Zitat2|

Mit heißer Nadel gestrickt ()

Am erschien der Artikel "Mit heißer Nadel gestrickt". Darin heißt es:

Mein junger Glaube im Alltag: Der wichtigste Moment: der Tod ()

Am erschien der Artikel "Mein junger Glaube im Alltag: Der wichtigste Moment: der Tod". Darin heißt es:

Der wichtigste Moment: der Tod

Der wichtigste Moment im Leben eines Menschen ist sicherlich nicht der Tod, sondern das Leben davor.

Zur Diskussion um Organspende und Hirntod-Kriterium ()

Am erschien der Artikel "Zur Diskussion um Organspende und Hirntod-Kriterium". Darin heißt es: {{Zitat2|

Zur Diskussion um Hirntodkriterium und Organtransplantation ()

Am erschien der Artikel "Zur Diskussion um Hirntodkriterium und Organtransplantation: Leben retten durch Töten?".[Anm. 4] Darin heißt es:

Das von einem ad hoc Komitee der Harvard Medical School 1968 eingeführte „Hirntodkriterium“ hatte erklärtermaßen den ausschließlichen Zweck, von einem hirngeschädigten Menschen vitale Organe für die Transplantation entnehmen zu können.

Dies war der 2. genannte Grund. Siehe: Ad-Hoc-Kommission

Vitale Organe können eben nur von einem noch lebenden Menschen gewonnen werden.

Vitale Organe können nur lebenden Körper entnommen werden. Siehe: Todesverständnis

Mir sind zwei Beispiele bekannt, in denen Jugendliche nach Motorradunfällen mit Schädel-Hirn-Traumata bei unterschiedlicher Reaktion der behandelnden Ärzte unterschiedliche Schicksale hatten. Den einen hat der im Krankenhaus arbeitende Transplantationsbeauftragte sofort mit dem Hubschrauber in das Allgemeine Krankenhaus (AKH) in Wien transportieren lassen, wo ihm die Organe entnommen wurden. Beim anderen hat es der behandelnde Arzt im Krankenhaus verhindern können, dass er abtransportiert wurde. Sein Unfall geschah gerade kurz vor seiner Matura im Sommer. Er wurde in der Intensivstation behandelt und wurde gerettet. Im Herbst konnte er seine Matura nachholen. Wäre er auch ins AKH nach Wien geflogen worden, wie es der Transplantationsbeauftragte wollte und den Hubschrauber bereits bestellt hatte, hätte es die Matura nicht mehr gegeben, sondern nur die Beerdigung einer entleerten Leiche.

Siehe: lebende Hirntote

Inzwischen hat einer der Erfinder des Hirntodkriteriums, Professor Robert Truog, 1997 gewagt, einen Schritt in Richtung der Wahrheit zu tun. In einem Artikel mit dem Titel „Is It Time To Abandon Brain Death“ (Hastings Center Report 1997) sagt er (ich übersetze aus dem Englischen): „Die schwierigste Herausforderung für diesen Vorschlag würde sein, die Akzeptanz für die Auffassung zu gewinnen, dass Töten manchmal eine zu rechtfertigende Notwendigkeit sein kann, um übertragbare Organe zu beschaffen.“

Siehe: Robert Truog

Das Töten des Patienten durch Organentnahme sollte als „justified killing“ angesehen werden.

Siehe: justified killing

Mit der Organtransplantation können tatsächlich Leben in großer Zahl gerettet werden. Ist es aber wirklich gerechtfertigt, dass dafür die Spender der Organe vom Kleinkind bis zu alten Menschen in ebenfalls großer Zahl sterben müssen? Kann man die Formel annehmen: Leben retten durch Töten?

Siehe: Todesverständnis

Mit den Ergebnissen von Georg Meinecke sind alle noch so raffinierten Konstruktionen, mit denen bewiesen werden sollte, dass der Hirntod tatsächlich den Tod des Menschen bedeutet, definitiv erledigt. Aber die Transplantationsmedizin braucht unbedingt diese Tötungen, koste es, was es wolle.

Siehe: Verschwörungstheorie

Zur Diskussion um Hirntodkriterium und Organspende ()

Am erschien der Artikel "Zur Diskussion um Hirntodkriterium und Organspende". Darin heißt es: {{Zitat2|

Zur Diskussion um das Thema Organspende und das sogenannte 'Hirntod-Kriterium' ()

Am erschien der Artikel "Zur Diskussion um das Thema Organspende und das sogenannte 'Hirntod-Kriterium'". Darin heißt es: {{Zitat2|

Zur Diskussion um das Hirntodkriterium und die moderne Transplantationsmedizin ()

Am erschien der Artikel "Zur Diskussion um das Hirntodkriterium und die moderne Transplantatonsmedizin: Das Leben umfassend schützen". Darin heißt es:

So hat es jedenfalls Papst Benedikt XVI. in seiner Ansprache vom 7. November 2008 vor dem Transplantationskongress in Rom (DT vom 11. November 2008) vorgegeben: „Es ist notwendig, daran zu erinnern, dass die einzelnen lebenswichtigen Organe ausschließlich ex cadavere entnommen werden können.“ Die Wahl der lateinischen Formulierung „ex cadavere“ im sonst italienischen Text der Papstansprache sollte seiner Aussage Nachdruck verleihen. Meine Lexika sagen mir dazu, was ein „Kadaver“ ist: ein Leichnam, ein toter Körper, der den Startpunkt der Verwesung bereits hinter sich hat.
Gehört in diese Reihe vielleicht auch die Beendigung eines Sterbevorgangs durch Organtransplantation?

Siehe: Todesverständnis

Überdies hat Professor D. Alan Shewmon, international angesehener Spezialist der Hirntodforschung und selbst ursprünglich Verteidiger des Hirntodkriteriums, in seiner Rede vor dem Deutschen Ethikrat am 21. März 2012 (Medizin&Ideologie, 4/2012, S. 14) zum Status des als hirntod diagnostizierten Patienten das folgende erhellende Resumée gezogen: „Abschließend kann zusammengefasst werden, dass ein hirntoter Patient schwer geschädigt und völlig von der Hilfe anderer abhängig ist und sich in einer höchst prekären Situation befindet. Es handelt sich bei einem solchen Patienten jedoch um einen lebenden integrierten Organismus.“

Siehe: Todesverständnis und Alan Shewmon

Zur Diskussion über Organspenden und den Hirntod als Entnahmekriterium ()

Am erschien der Artikel "Zur Diskussion über Organspenden und den Hirntod als Entnahmekriterium". Darin heißt es: {{Zitat2|

Zur Diskussion über Hirntod-Kriterium und Organtransplantation ()

Am erschien der Artikel "Zur Diskussion über Hirntod-Kriterium und Organtransplantation: Eine unverständliche Verblendung". Darin heißt es:

u meinem großen Bedauern kann ich den Leserbrief von Frau Dr. Elisabeth Leypold (DT vom 25. September 2014) nur als Ausdruck einer unverständlichen Verblendung ansehen, die ich bei allen Gesprächen mit Ärzten, die den Hirntod vertreten, in ähnlicher Weise erlebt habe.

Siehe: Verschwörungstheorie

Wenn es nicht genügt, dass die Erfinder des Hirntods persönlich und öffentlich zugegeben haben, dass die Anwendung des Hirntodkriteriums die Tötung des Spenders einschließt, dann ist die weitere Diskussion unmöglich. Im Hastings Center Report 38, Nr. 6, 2008, haben die Erfinder des Hirntods, Professor Truog und Professor Franklin Miller, einen Artikel veröffentlicht mit dem Titel: „Rethinking the Ethics of Vital Organ Donation“. Sie geben zu, dass „the practice of brain death in fact involves killing the donor“. Daher müsste die „dead donor rule“ aufgegeben werden. Das Töten des Patienten durch Organentnahme sollte als „justified killing“ angesehen werden.

Siehe: Robert Truog, Franklin Miller und justified killing

Vitale Organe können aber nur von einem vitalen Organismus gewonnen werden, nicht von einer Leiche.

Siehe: Todesverständnis

Ich bin zwar kein Arzt, aber ich darf mich auf die Aussagen höchstrangiger Fachleute stützen.

Was heißt das? Das Thema Hirntod zeigt sehr deutlich auf, dass auch "höchstrangige Fachleute" den pathophsysiologischen Zustand des Hirntodes und/oder seine athropologische Tragweite nicht in allen Teilen oder nicht in allen Teilen fehlerfrei verstanden haben. Das zeigen die Seiten der.

Zur Diskussion über Hirntodkriterium und Organspende ()

Am erschien der Artikel "Zur Diskussion über Hirntodkriterium und Organspende". Darin heißt es: {{Zitat2|

Zur Debatte um Organspende als ein Akt der Nächstenliebe: Einen Schlussstrich setzen ()

Am erschien der Artikel "Debatte um Organspende als ein Akt der Nächstenliebe: Einen Schlussstrich ziehen". Darin heißt es:

Somit ist einem jeden die Einsicht gegeben, konsequent den Grundgehalt der Wahrheit zu erfahren, indem ihm schlüssig die Antwort zuteil wird, dass Organspende auf keinen Fall ein Akt der Nächstenliebe darstellt, wie dies leider auch noch von der Kirche fälschlich deklariert wird. Es ist uns ein Geheimnis, warum jeglicher Appell, dem wahnsinnigen Konstrukt des Hirntodkriteriums abzuschwören, ignoriert wird. Es kann nicht sein, dass Menschenleben geopfert wird, weil auf der anderen Seite ein Milliardengeschäft winkt. Hier zumindest wäre ein großer Aufschrei, zumindest vonseiten der Kirche vonnöten, um einen Schlussstrich unter die Fortsetzung jeglicher Organtransplantationen zu setzen.

Siehe: Todesverständnis und Verschwörungstheorie

Zur Debatte um Hirntodkriterium und Organtransplantation: Wird der Laie ausreichend informiert? ()

Am erschien der Artikel "Zur Debatte um Hirntodkriterium und Organtransplantation: Wird der Laie ausreichend informiert?". Darin heißt es: {{Zitat2|

Zur Debatte um Hirntod-Kriterium und Organspende: Den vagen Begriff 'Hirntod' nicht kritisiert ()

Am erschien der Artikel "Zur Debatte um Hirntod-Kriterium und Organspede: Den vagen Begriff 'Hirntod' nicht kritisiert". Darin heißt es: {{Zitat2|

Zur Debatte um den Hirntod und die Organspende: Böses darf nicht getan werden für Gutes ()

Am erschien der Artikel "Zur Debatte um den Hirntod und die Organspende: Böses darf nicht getan werden für Gutes". Darin heißt es:

Vor einem medizinischen Eingriff in Deutschland muss ein Patient voll und ganz über den Eingriff, über die Folgen und Risiken des Eingriffs und über Alternativen aufgeklärt werden. Durch seine Unterschrift stimmt er der Behandlung zu. Jeder Patient hat das Recht auf körperliche Unversehrtheit, das Recht auf Zurückweisung und das Recht auf Nichteinmischung.

Bei der Organspende scheint das nicht zu gelten. Eine wahrheitsgemäße Aufklärung ist nicht erforderlich.

Eine wahrheitsgemäße Aufklärung erfolgt zur Frage der Organspende, z.B. durch die BZgA, nicht jedoch durch die Kritiker.

Ist ein als „hirntot“ erklärter Patient überhaupt tot?

Siehe: Todesverständnis

Todeszeichen, die unmissverständlich zeigen, dass ein Mensch gestorben ist, sind Totenflecken, Totenstarre und Fäulnis.

Fäulnis allein ist kein sicheres Todeszeichen. Dies zeigen die abfaulenden Füße und Beine von Rauchern und Diabetikern überdeutlich.

Nur Bewusstlosigkeit und Atemstillstand sind festzustellen.

Hirntod ist noch weitausmehr: Die "Datenbank des Lebens" und Hirnstammreflexe sind erloschen, die Homöostase ist ausgefallen.

Der Hirntote ist allenfalls ein Sterbender im möglicherweise irreversiblen Hirnversagen.

Der Hirnfunktionsausfall ist nicht "möglicherweise irreversibel", sondern sicher irreversibel. Siehe auch: Todesverständnis

Was verschwiegen wird, ist die Tatsache, dass man aus einer Leiche keine für eine Transplantation geeigneten Organe entnehmen kann.

Eine Leiche liegt vor, wenn in korrekter Weise ein Totenschein ausgefüllt wurde. Nach Feststellung des Hirntodes wird der Totenschein ausgefüllt. Damit liegt mit einem Hirntoten auch eine Leiche vor. Somit können sehr wohl aus einer Leiche Organe für eine TX entnommen werden.

Schmerz- und Beruhigungsmittel müssen vor der Feststellung des Hirntodes abgesetzt sein. Dies wird aber oft nicht eingehalten.

Hierzu fehlt der Beleg.

Bis hinein in die Schulen wird mit Filmen Reklame gemacht. Wahrheitsgemäße Aufklärung findet aber nach wie vor nicht statt.

Die BZgA betreibt wahrheitsgemäße Aufklärung, nicht aber Kritiker.

Die Manipulation mit Spenderlisten vor nicht allzulanger Zeit hat gezeigt, dass auch hier Geld und Profit eine Rolle spielen, dann erst kommt der leidende Mensch.

In keinem dieser Fälle konnte ein Geldfluss zwischen Patient und Arzt nachgewiesen werden.

Der Hirntod ist nicht der Tod des Menschen, und obwohl das wissenschaftlich erwiesen ist, wird er von der Medizin als der sicherste Tod bezeichnet.

Siehe: Todesverständnis

Kardinal Lehmann erklärte, dass die Transplantationsmediziner immer schon die Kirche als Verbündete gewinnen wollten, um bei den Gläubigen leichter für Organspende werben zu können. Prof. Pichelmayr, ein Mann der ersten Stunde der Transplantation von Organen, meinte: „Wenn die Leute die Wahrheit erfahren, bekommen wir kein Organ mehr“

Für diese Aussagen fehlen die Belege. Siehe: Rudolf Pichlmayr

Zur Debatte um das Thema Organtransplantation und den Hirntod als Kriterium zur Organentnahme ()

Am erschien der Artikel "Zur Debatte um das Thema Organtransplantation und den Hirntod als Kriterium zur Organentnahme: Leben retten durch Töten: Ist das akzeptabel?". Darin heißt es:

Das Töten des Patienten durch Organentnahme sollte als „justified killing“ (gerechtfertigtes Töten) angesehen werden. Dies ist nur in dem Kontext zu verstehen, dass die Transplantationsmedizin sich als eine humane, lebensrettende Unternehmung versteht.

Siehe: justified killing

{{Zitat2|Die Tatsache, dass der „Hirntod“ nicht den Tod des Menschen bedeutet, ist inzwischen wissenschaftlich und durch Fakten so klargestellt, dass es für mich unbegreiflich ist, wie es möglich ist, konstant alle diese Fakten zu ignorieren. Die Transplantationsmedizin muss eben um jeden Preis die Organe haben. Wie ein leitender Vertreter der Transplantationsmedizin selbst erklärt hat, würde sie keine Organe bekommen, wenn man die Menschen über die Wahrheit aufklären würde. So geht das Töten weiter.]] Siehe: Verschwörungstheorie

Zur Debatte über Hirntod-Kriterium und Organtransplantation: Es gibt Fälle, da sind Hirntote wieder genesen ()

Am erschien der Artikel "Zur Debatte über Hirntod-Kriterium und Organtransplantation: Es gibt Fälle, da sind Hirntote wieder genesen". Darin heißt es: {{Zitat2|

Zur Debatte über Hirntod-Kriterium und Organspende: 'Höchste Form der Nächstenliebe': Dann zumindest Sterbenachhilfe ()

Am erschien der Artikel "Zur Debatte über Hirntod-Kriterium und Organspende: 'Höchste Form der Nächstenliebe': Dann zumindest Sterbenachhilfe". Darin heißt es: {{Zitat2|

Zur Debatte über Hirntod-Kriterium und Organspende: Da bleiben Fragen ungeklärt ()

Am erschien der Artikel "Zur Debatte über Hirntod-Kriterium und Organspende: Da bleiben Fragen ungeklärt". Darin heißt es: {{Zitat2|

Zur Debatte über den Organspendeskandal und seine Folgen: Umgang mit potentiellen Spendern ()

Am erschien der Artikel "Zur Debatte über den Organspendeskandal und seine Folgen: Umgang mit potentiellen Spendern". Darin heißt es: {{Zitat2|

Zur Debatte über das Hirntodkriterium die das Thema Organtransplantation ()

Am erschien der Artikel "Zur Debatte über das Hirntodkriterium und das Thema Organtransplantation: Berichte über Probleme stimmen nachdenklich : Auf wackeligen Füßen : Gut, dass solche Diskussionen Platz finden". Darin heißt es:

Wie viele Menschen, hinter denen nicht die Hartnäckigkeit eines Angehörigen stand, sind wohl zu Tode gekommen, weil man um einer Organspende willen nicht alle Heilungsmöglichkeiten ausschöpfte?

Diese Zahl ist in D/A/CH - und sicherlich in den meisten anderen Nationen - nicht nennenswert größer als Null, denn hier dürfen die Organe erst entnommen werden, wenn der Hirntod festgestellt ist. Eine Annahme dazu genügt nicht.

Zum Beitrag von Bischof Heinz Josef Algermissen: Hirntod - Ein irreführender Begriff ()

Am erschien der Artikel "Zum Beitrag von Bischof Heinz Josef Algermissen: Hirntod - Ein irreführender Begriff". Darin heißt es: {{Zitat2|

Zum Beitrag 'Unmöglich Mission Organspende' ()

Am erschien der Artikel "Zum Beitrag 'Unmögliche Mission Organspende'". Darin heißt es: {{Zitat2|

Zahl der Organspenden geht deutlich zurück ()

Am erschien der Artikel "Zahl der Organspenden geht deutlich zurück2. Darin heißt es: {{Zitat2|

Woelki: Organspende muss freiwillig bleiben ()

Am erschien der Artikel "Woelki: Organspende muss freiwillig bleiben". Darin heißt es: {{Zitat2|

Wie Ideologie Moral zerstört ()

Am erschien der Artikel "Wie Ideologie Moral zerstört". Darin heißt es: {{Zitat2|

Wann ist der Mensch tot? ... Wenn das Herz des Leichnams schlägt ()

Am erschien der Artikel "Wann ist der Mensch tot? ... Wenn das Herz des Leichnams schlägt". Darin heißt es:

Natürlich war es früher, als es noch keine Intensivmedizin gab, ebenfalls wichtig, den Tod eines Patienten mit Sicherheit festzustellen, um dann die menschlichen und juristischen Konsequenzen daraus zu ziehen. Nur war es damals einfacher; es genügte wirklich die Feststellung des Herzstillstandes, um zu wissen: dieser Mensch lebt nicht mehr.

Dies gilt noch für das frühe 18. Jh., aber nicht mehr seit den ersten erfolgreichen Reanimationen am Ende des 18. Jh.

Es hat sich herausgestellt, dass man unterscheiden muss zwischen 1) dem Tod des Individuums, 2) dem Tod der einzelnen Organe und 3) dem Tod der einzelnen Gewebe. Diese Vorgänge laufen nämlich nicht gleichzeitig ab! Wenn ein Mensch stirbt, dann leben seine Organe noch weiter.

Sehr korrekt.

Papst Johannes Pauls II. wies beim Internationalen Kongress für Organverpflanzung im „Palazzo dei Congressi“ in Rom am 29. August 2000 darauf hin, „dass das heute angewandte Kriterium zur Feststellung des Todes, nämlich das völlige und endgültige Aussetzen jeder Hirntätigkeit, nicht im Gegensatz zu den wesentlichen Elementen einer vernunftgemäßen Anthropologie steht, wenn es exakt Anwendung findet. Daher kann der für die Feststellung des Todes verantwortliche Arzt dieses Kriterium in jedem Einzelfall als Grundlage benutzen, um jenen Gewissheitsgrad in der ethischen Beurteilung zu erlangen, den die Morallehre als ,moralische Gewissheit‘ bezeichnet.

Sehr korrekt.

Die von Professor Waldstein angeführten Fälle sind so, wie er sie schildert, völlig untauglich als Beispiele dafür, dass Hirntote leben (die Jugendlichen nach Motorradunfällen, aber auch der polnische Fall, in dem von Hirntod nie die Rede war). Es wird ja nur erwähnt, dass der eine nach Wien zur Organentnahme transportiert wurde, der andere aber auf einer Intensivstation behandelt wurde. Über die Verletzungen, Diagnostik et cetera wird überhaupt nichts gesagt. Es wird nicht argumentiert, sondern behauptet. Damit kann man aber auch nichts belegen. Wenn „Hirntote“ später ohne oder mit geringen Beeinträchtigungen weitergelebt haben, dann hat es sich eindeutig um Fehldiagnosen gehandelt. Wenn das Hirn tot ist, also irreversibel seine Funktion eingestellt hat, dann kann dieser Mensch nie wieder Bewusstsein erlangen, atmen, sich bewegen. Er ist definitiv gestorben. Alle diese Funktionen sind ja ohne Gehirn völlig unmöglich, sie können nur dann wiedererlangt werden, wenn das Gehirn eben nicht tot war.

Sehr korrekt.

Viel Kritik an Spahn (05.09.2018)

Am 05.09.2018 erschien der Artikel "Viel Kritik an Spahn" (Stefan Rehder). Darin sind alle Zitate korrekt wiedergegeben.

Veranstaltungen ()

Am erschien der Artikel "Veranstaltungen". Darin heißt es: {{Zitat2|

Vatikan: Organhandel ist Verbrechen ()

Am erschien der Artikel "Vatikan: Organhandel ist Verbrechen". Darin heißt es: {{Zitat2|

Und bist du nicht willig ... wird Organspende Pflicht! ()

Am erschien der Artikel "Und bist du nicht willig ... wird Organspende Pflicht!" (). Darin heißt es: {{Zitat2|

Über Organtransplantation und Hirntodkriterium: Ethische Probleme werden nicht erwähnt ()

Am erschien der Artikel "Über Organtransplantation und Hirntodkriterium: Ethische Probleme werden nicht erwähnt". Darin heißt es: {{Zitat2|

Umfrage: Zwei von drei zu Organspende bereit

Am erschien der Artikel "Umfrage: Zwei von Drei zu Organspende bereit". Darin heißt es: {{Zitat2|

2019

Ärzte appellieren an Abgeordnte (04.07.2019)

Am 04.07.2019 erschien der Artikel "Ärzte appellieren an Abgeordnete" (Stefan Rehder). Darin heißt es:

Verantwortlich für die Krise der Transplantationsmedizin seien primär Vertrauensverlust und Organisationsversagen, und nicht die fehlende Bereitschaft zur Organspende.
Der Hirntod wartet nicht, bis man sich entschieden hat.
Niemand weiß, wann es wen trifft - es kann jeden jederzeit treffen - das Leben belegt es.
Daher ist es sinnvoll, sich jetzt zu entscheiden.
Wer sich noch nicht entscheiden kann, soll "Nein" ankreuzen,
man kann es später - so lange man noch lebt - jederzeit ändern, ohne Angaben von Gründen.
Nach der Feststellung des Hirntodes
gibt es kein "Ich kann mich nicht entscheiden",
dann gibt es nur noch ein "Ja" oder "Nein",
so wie bei der Widerspruchsregelung.
Nach der Feststellung des Hirntodes geht es auf der Grundlage des Grundrechts der Selbstbestimmung immer um die Umsetzung des Willen des Hirntoten. Nur wenn dieser nicht festgestellt werden kann, haben die Hinterbliebenen zu entscheiden.
Außer der WSR haben bei allen anderen Regelungen
die Menschen die Möglichkeit der Nicht-Entscheidung,
was die Entscheidung durch die Hinterbliebenen zur Folge hat.
Daher ist die WSR die ideale Regelung bei der Umsetzung des Selbstbestimmungsrechts.
Ein "Nein" auf dem OSA ist besser als kein OSA.

Entscheidungen 2002-2021

Die Entscheidung zur Organspende ab dem Jahr 2002.[15] [Anm. 5]

Entscheidung 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021
Potenziell[16] 1.868 2.090 1.865 1.963 1.866 1.888 1.876 1.799 1.584 1.370 1.339 1.317 1.248 1.178 1.416 1.371 1.344 1.280
Ja: (Abs) 1.259 1.313 1.198 1.217 1.296 1.200 1.046 876 921 926 857 863 955 1.040 1.028 1.039
schriftlich 5,0 5,5 7,3 5,8 6,8 6,2 6,3 8,8 7,3 8,9 10,3 14,3 16,1 15,2 16,4 19,7 17,6 18,8 21,2 20,3
mündlich 11,6 11,8 13,0 11,1 16,1 18,4 19,9 21,9 21,8 25,8 23,2 25,8 24,8 27,9 26,7 26,7 25,4 24,8 20,8 22,3
vermutet 75,4 76,8 75,9 79,1 68,1 66,6 60,9 51,8 53,5 47,7 50,6 43,6 42,0 44,2 44,5 41,0 45.5 44,2 45,3 47,4
Hinterbliebene 8,1 5,8 3,7 3,9 8,9 8,8 12,9 17,4 17,4 17,7 15,9 16,3 17,2 12,7 12,3 12,6 11,6 12,2 12,2 9,1
Nein: (Abs) 485 537 551 565 482 486 434 402 381 358 297 282 340 293 274 241
schriftlich 1,3 1,0 2,3 2,2 1,4 0,4 0,9 1,4 1,7 1,1 1,8 2,0 2,9 3,1 4,4 4,6 4,1 3,1 4,0 4,1
mündlich 15,9 17,5 17,7 18,9 21,4 22,9 22,7 30,8 28,8 31,2 31,1 35,1 32,0 35,8 32,3 29,8 32,1 28,7 16,8 14,1
vermutet 68,3 66,1 68,7 70,8 52,4 47,5 43,6 29,4 28,8 27,1 27,6 24,6 26,0 29,3 28,3 24,8 31,2 26,6 38,3 42,7
Hinterbliebene 14,5 15,3 11,3 8,1 24,7 29,2 32,8 38,4 40,7 40,6 39,4 38,3 39,1 31,8 35,0 40,8 32,6 41,6 40,5 38,2
Nein-Anteil 26,0 27,4 29,5 29,9 25,7 27,0 27,4 29,3 28,5 27,2 23,8 23,9 24,0 21,4 21,4 20,4
Ja-Anteil 67,7 66,9 64,2 64,5 69,1 66,7 66,0 63,9 68,8 70,3 68,7 73,3 67,4 75,9 75,8 76,5
Ja OSA % 4,6 4,1 4,0 5,7 5,0 5,9 6,8 9,1 11,1 10,7 11,3 14,4 11,9 14,3
Nein OSA % 0,4 0,1 0,3 0,4 0,4 0,3 0,5 0,6 0,8 0,8 1,0 1,1 1,0 0,7
OSA % 5,0 4,3 4,3 6,1 5,5 6,2 7,3 9,7 11,9 11,5 12,3 15,5 12,9 14,9

Nein-Anteil = nach Feststellung des Hirntodes der Anteil in %, der der Organentnahme widersprochen hat
Ja-Anteil = nach Feststellung des Hirntodes der Anteil in %, der der Organentnahme zugestimmt hat
Ja OSA % = von den Organspendern hatten n% schriftlich der Organentnahme zugestimmt
Nein OSA % = von den Nicht-Organspendern hatten n% schriftlich der Orgenentnahme widersprochen.
OSA % = von den potentiellen Organspendern (Summe aus Organspendern und Nicht-Organspendern hatten n% ihre Entscheidung zur Frage der Organspende selbst schriftlich festgehalten, d.h. einen Organspendeausweis ausgefüllt. Im Jahr 2013 gab nach Feststellung des Hirntodes 29,3% "Nein" zur Organspende, doch 2008 waren es 29,5% und 2009 sogar 29,9%. Von 2013 bis 2016 ging der Nein-Anteil von 29,3% auf 23,8% zurück. Seither stagniert der Widerspruch zur Organspende bei ca. 24%. Von einem "Vertrauensverlust" kann hier wirklich nicht gesprochen werden, der einen Rückgang der Organspender um rund 30% bewirkte.

Entscheidungen ab 2022

Ab dem Jahr 2022 brachte die DSO in ihren Jahresberichten eine neue Berechnung der Entscheidungen heraus. Daher sind die Tabellen nun anders: Entscheidungen nach DSO-Regionen:

Ja (%) 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030
Nord 51,3
Nord-Ost 57,8
Ost 56,6
Bayern 59,5
B-W 59,5
Mitte 44,9
NRW 39,5

Die schriftlichen Entscheidungen nach DSO-Regionen:

Ja (%) 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030
Nord Ja 25,8
Nord Nein 7,5
Nord-Ost Ja 23,1
Nord-Ost Nein 5,3
Ost Ja 19,4
Ost Nein 6,5
Bayern Ja 23,8
Bayern Nein 4,3
B-W Ja 21,4
B-W Nein 4,3
Mitte Ja 26,6
Mitte Nein 11,1
NRW Ja 18,3
NRW Nein 6,9

Entscheidungen 2021

Ausschlussgründe[17] Anz. %
keine Zustimmung zur Organspende im Vorfeld 945 47%
keine Feststellung des Hirntodes 514 25%
medizinische Kontraindikationen 334 17%
Herzprobleme oder Herzstillstand 216 11%
keine Freigabe durch Staatsanwaltschaft 3
Bereits im Vorfeld der Hirntodfeststellung gab es in 945 Fällen keine Zustimmung zur Organentnahme.
Willenserklärung[18] Anz. Ja % Ja Anz. Nein % Nein
schriftlich 261 22,4 81 6,8%
mündlich 253 21,7% 181 15,1%
vermutet 543 46,6% 456 38,2%
Hinterbliebene 104 8,9% 389 32,6%
Summe 1.166 1.112
Sonstiges 83 6,9%
Rund jeder 4. Hirntote hatte im Jahr 2022 eine schriftliche Willensäußerung zur Frage der Organspende.
Damit mussten 3/4 der Hinterbliebenen gefragt werden ob sie den Willen des Hirntoten kennen.
Über die Hälfte der Hinterbliebenen kannten nicht den Willen des Hirntoten.
Damit musste weitergefragt werden, was sie wohl vermuten und in letzter Konsequenz, wie sie entscheiden.
Daher ist die baldige Einführung der Widerspruchsregelung sinnvoll.
Es sei eine Tatsache, dass Organe einer Leiche nach Transplantation in einen anderen Menschen, keine Funktion aufwiesen.

Hirntote sind Leichen mit größtmöglichem Anteil an Supravitalität.

Bei der Spende sei dies ausgeschlossen. „Der Sterbeort ist in jedem Fall der Operationssaal.“

Hirntote sind bereits zum Zeitpunkt der Feststellung des Hirntodes tot. Fetter Text

Kein Grund zur Eile (28.05.2019)

Am 28.05.2019 erschien der Artikel "Kein Grund zur Eile" (Rainer Beckmann). Darin heißt es:

Ein staatlicher Eingriff ist nur dann verhältnismäßig, wenn es kein milderes Mittel gibt, um das beabsichtigte Ziel zu erreichen.

Bei Sorgerecht für die eigenen Kinder, Patientenverfügung, Erbrecht und anderen Bereichen regelt der Staat, was der Mensch zu seinen Lebzeiten nicht geregelt hat.

Bisher gilt im deutschen Recht der Grundsatz: Schweigen ist keine Zustimmung.

Dies trifft jedoch genau für Sorgerecht für die eigenen Kinder, Patientenverfügung und Erbrecht zu.

Die Gründe, warum wer wann welches Organ bekommt, sind meist nicht nachvollziehbar.

Die Punktzahl errechnet ein Computer von ET nach den Vorgaben der BÄK.

Auch scheinen die Kontrollmechanismen nicht gut zu funktionieren, wie diverse Skandale in den letzten Jahren gezeigt haben.

Bis 2012 gab es wenig Kontrollmechanismen. Dies wurden jedoch noch im Jahr 2012 erheblich ausgebaut.

Schweiz: Verbot von Transplantation lebenswichtiger Organe gefordert (23.04.2019)

Am 23.04.2019 erschien der Artikel "Schweiz: Verbot von Transplantation lebenswichtiger Organe gefordert". Darin heißt es:

Nachdem der Tod des Hirns festgestellt wurde, werden sie für tot erklärt, womit sie zu Organspendern werden können.

Siehe: Todeserklärung, Todesfeststellung und Todesverständis

Organspende: Dabrock lehnt Widerspruchsregelung ab (15.03.2019)

Am 15.03.2019 erschien der Artikel "Organspende: Dabrock lehnt Widerspruchsregelung ab" (Stefan Rehder). Darin heißt es: {{Zitat2|

2018

Doppelter Widerspruch, dreifacher Betrug (26.12.2018)

Am 26.12.2018 wurde der Artikel "Doppelter Widerspruch, dreifacher Betrug" (Rainer Beckmann) aktualisiert. Darin heißt es:

Die Funktion des Atemimpulses, der vom Stammhirn ausgeht, kann jedoch durch eine Beatmungsmaschine übernommen werden. Weil diese Teilfunktion des Gehirns maschinell ersetzt werden kann, liegt bei beatmeten "Hirntoten" kein "nicht behebbarer" Funktionsausfall des Gehirns vor. Damit fehlt es an einer Zulässigkeitsvoraussetzung zur Organentnahme.

Nach §3 TPG muss für Hirntod nicht nur die Eigenatmung irreversibel ausgefallen sein, sondern die Funktionen des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstamms.

Ein beatmeter Patient mit Ausfall der Gehirnfunktionen zeigt in größtmöglichem Umfang Integration und Ordnung: der Blutkreislauf, der Stoffwechsel, das Immunsystem und der für die Beatmung unerlässliche Gasaustausch in der Lunge funktionieren, ebenso das Rückenmark und fast das gesamte vegetative Nervensystem, es gibt Wachstum (bei jungen Menschen) und Heilung von Wunden.

Hirntote benötigen nicht nur künstliche Beatmung und künstliche Ernährung, sondern auch einen Ersatz für die ausgefallene Homöostase.

Am deutlichsten zeigen "hirntote" Schwangere, dass Patienten mit Ausfall der Gehirnfunktionen noch keine Leichen sind: Über Wochen und Monate sind sie in der Lage, ein Kind auszutragen.

Siehe: schwangere Hirntote und Plazenta

Es ist offensichtlich, dass hier sehr komplexe Interaktionen zwischen allen Körperorganen stattfinden und dass der Körper als Ganzes integriert bleibt das genaue Gegenteil von Tod und Verwesung.

Siehe: intermediäres Leben

Wenn der "nicht behebbare" Ausfall des gesamten Gehirns so 3 Abs. 2 Nr. 2 TPG das Todeskriterium darstellen soll, dann führt schon eine teilweise Ersetzung von Hirnfunktionen dazu, dass das Todeskriterium nicht mehr erfüllt ist.

Falsch: in §3 TPG heißt es "und", nicht "oder".

Der Ganzhirntod ist teilweise reversibel.

Die Reversibilität war vor der Feststellung des Hirntodes.

Der "Hirntod" ist nicht die sicherste, sondern die unsicherste Diagnose der Welt, weil sie nicht das nachweist, was sie zu beweisen vorgibt: den Tod des Menschen.

Der irreversible Ausfall der Hirnfunktionen ist eindeutig belegbar. Nach §3 TPG ist damit der Tod des Menschen festgestellt.

Um transplantierbare Organe zu erhalten, werden Teilfunktionen des Gehirns ersetzt, gleichzeitig aber soll ein "nicht behebbarer" Funktionsausfall des gesamten Gehirns vorliegen ein Widerspruch in sich.

Ein "ersetzen" ist nicht gleichbedeutend mit "beheben".

Man muss daher jedem Bürger zubilligen, dass er selbst unsicher ist und gegebenenfalls keine Entscheidung treffen will.

Wer unsicher ist, darf "Nein" sagen, bis er zu einem klaren "Ja" gefunden hat.

Wenn Organspende als "Gemeinschaftsaufgabe" kommuniziert wird (Deutsche Stiftung Organtransplantation), dann sind alle, die nicht mitwirken, schon sprachlich aus der Gemeinschaft ausgeschlossen. Wie soll es in einem solchen Meinungsklima zu einem "respektvollen, sachlich fundierten und zugleich leidenschaftlichen Austausch der Argumente" kommen, den sich Bundesgesundheitsminister Spahn wünscht?

Mit beratungsresitenten Menschen lässt sich schlecht eine Gemeinschaft aufbauen. Man kann sie nur ertragen und dulden.

Sterbende Menschen, die sich nicht für eine Organspende entscheiden wollen oder können, werden zu Organersatzteillagern degradiert.

Wer als Sterbender sich noch die Frage um Organspende stellen kann, wird nicht den Hirntod sterben und kommt damit nicht als Organspender in Frage.

Vor allem aber ist ein "Zweitentscheidungsrecht" der Angehörigen immer verfehlt, egal, ob es sich um einen Widerspruch oder eine Zustimmung zur Organentnahme handelt. Denn die Angehörigen werden dabei ermächtigt, über Organe zu entscheiden, die ihnen nicht gehören, und über ein Sterben zu befinden, das nicht ihr eigenes ist.

Die Hinterbliebenen haben kein Entscheidungsrecht, sondern sollen lediglich sagen, ob ihnen ein schriftlicher oder mündlicher Widerspruch des Hirntoten bekannt ist.

Der "Organtod" des Gehirns ist noch nicht der Tod des Menschen.

Siehe: Todesverständnis

Darüber hinaus ist die Widerspruchsregelung eine gezielte Bevormundung.

Diese "gezielte Bevormundung" haben wir in Deutschland in vielen anderen Bereichen, ohne dass wir uns darüber aufregen, z.B.: Haftpflichtversicherung, Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Erbrecht.

Sie zeigt keinen Respekt vor den Ängsten und Unsicherheiten der Bürger, macht den menschlichen Körper zum Ersatzteillager und missachtet das Selbstbestimmungsrecht.

Das Beispiel Haftpflichtversicherung macht deutlich, dass es in Deutschland kein absolutes Selbstbestimmungsrecht gibt.

Und schließlich ist das "Widerspruchsrecht" der Angehörigen ein reines Täuschungsmanöver, um die neu etablierte "Organabgabepflicht" zu verschleiern.

Es geht um eine Widerspruchsregelung, nicht um eine Notfallregelung.

Der "Hirntod" ist nicht der Tod des Menschen (18.12.2018)

Am 18.12.2018 erschien der Artikel "Der 'Hirntod' ist nicht der Tod des Menschen". Darin heißt es:

Voraussetzung bei der Organspende ist die Annahme, der „Hirntod“ sei der Tod des Menschen. Doch Patienten mit Ausfall der Gehirnfunktionen sind noch keine Leichen.

Jeder Bewusstlose hat einen Ausfall der Gehirnfunktionen. Hirntote haben einen irreversiblen Ausfall der Gehirnfunktionen.

Die Funktion des Atemimpulses, der vom Stammhirn ausgeht, kann jedoch durch eine Beatmungsmaschine übernommen werden. Weil diese Teilfunktion des Gehirns maschinell ersetzt werden kann, liegt bei beatmeten "Hirntoten" kein "nicht behebbarer" Funktionsausfall des Gehirns vor. Damit fehlt es an einer Zulässigkeitsvoraussetzung zur Organentnahme.

Im TPG heißt es "irreversibel" (nicht behebbar), nicht "ersetzbar". Daher bleiben auch mit diesem Hinweis Hirntote Tote.

Denn echte "Irreversibilität" von Körperfunktionen ist nur dann gegeben, wenn auch ein medizintechnischer Ersatz ausgeschlossen ist - analog zum Ersatz zum Beispiel der Pumpfunktion des Herzens durch ein Kunstherz.

In §3 TPG ist der Hirntod nicht als irreversibler Ausfall der Eigenatmung definiert, sondern als irreversibler Funktionsausfall von Großhirn, Kleinhirn und Hirnstamm.

Ein beatmeter Patient mit Ausfall der Gehirnfunktionen zeigt in größtmöglichem Umfang Integration und Ordnung: der Blutkreislauf, der Stoffwechsel, das Immunsystem und der für die Beatmung unerlässliche Gasaustausch in der Lunge funktionieren, ebenso das Rückenmark und fast das gesamte vegetative Nervensystem, es gibt Wachstum (bei jungen Menschen) und Heilung von Wunden.

Dies alles ist nur möglich, weil die Intensivmedizin die ausgefallene Homöostase regelt. Hirntote brauchen weitaus mehr als nur künstliche Beatmung und künstliche Ernährung.

Am deutlichsten zeigen "hirntote" Schwangere, dass Patienten mit Ausfall der Gehirnfunktionen noch keine Leichen sind: Über Wochen und Monate sind sie in der Lage, ein Kind auszutragen. Es ist offensichtlich, dass hier sehr komplexe Interaktionen zwischen allen Körperorganen stattfinden und dass der Körper als Ganzes integriert bleibt das genaue Gegenteil von Tod und Verwesung.

Siehe: schwangere Hirntote und Plazenta

Spahn kritisiert Moralisierung von Sachfragen durch Kirchen (26.11.2018)

Am 26.11.2018 erschien der Artikel "Spahn kritisiert Maralisierung von Sachfragen durch Kirchen". Darin heißt es: {{Zitat2|

Dies Ziele des Jens Spahn (14.11.2018)

Am 14.11.2018 erschien der Artikel "Die Ziele des Jens Spahn". Darin heißt es: {{Zitat2|

Spende muss freiwillig sein (14.11.2018)

Am 14.11.2018 wurde der Artikel "Spende muss freiwillig sein" aktualisiert. Darin heißt es: {{Zitat2|

Algermissen: Organspende muss freiwillig bleiben (07.11.2018)

Am 07.11.2018 erschien der Artikel "Algermissen: Organspende muss freiwillig bleiben". Darin heißt es: {{Zitat2|

Spende muss freiwillig sein (30.10..2018)

Am 30.10.2018 erschien der Artikel "Spende muss freiwillig sein" (Josef Algermissen). Darin heißt es:

Im Vordergrund der aktuellen Debatte steht daher die Forderung des Ministers, aber auch einiger Politiker der CDU, FDP und SPD sowie der Ärzteschaft, die Widerspruchsregelung mit der Folge einzuführen, dass jeder Mensch grundsätzlich als Organspender gilt und seine Organe sozusagen freies Eigentum der Gemeinschaft werden, es sei denn, er hätte dem ausdrücklich widersprochen.

Wenn Eltern nicht entsprechend vorgesorgt haben und durch Krankheit oder Tod vorübergehend oder dauerhaft das Sorgerecht für die eigenen Kinder nicht mehr ausüben können, kümmert sich das Jugendamt um die Kinder. Hierbei sprechen wir nicht davon, dass die Kinder zum "freien Eigentum der Gemeinschaft werden".

Die Annahme eines allgemeinen gesellschaftlichen und staatlichen Verfügungsrechts über den menschlichen Körper, auf die sich eine Widerspruchslösung zwangsläufig berufen muss, ist im Grunde unverantwortlich.

Siehe: Sorgerecht für die eigenen Kinder

Um die Bereitschaft zur Organspende zu erhöhen, muss Vertrauen zurückgewonnen werden, das durch verschiedene Skandale verloren gegangen ist.
Der Hirntod wartet nicht, bis man sich entschieden hat.
Niemand weiß, wann es wen trifft - es kann jeden jederzeit treffen - das Leben belegt es.
Daher ist es sinnvoll, sich jetzt zu entscheiden.
Wer sich noch nicht entscheiden kann, soll "Nein" ankreuzen,
man kann es später - so lange man noch lebt - jederzeit ändern, ohne Angaben von Gründen.
Nach der Feststellung des Hirntodes
gibt es kein "Ich kann mich nicht entscheiden",
dann gibt es nur noch ein "Ja" oder "Nein",
so wie bei der Widerspruchsregelung.
Nach der Feststellung des Hirntodes geht es auf der Grundlage des Grundrechts der Selbstbestimmung immer um die Umsetzung des Willen des Hirntoten. Nur wenn dieser nicht festgestellt werden kann, haben die Hinterbliebenen zu entscheiden.
Außer der WSR haben bei allen anderen Regelungen
die Menschen die Möglichkeit der Nicht-Entscheidung,
was die Entscheidung durch die Hinterbliebenen zur Folge hat.
Daher ist die WSR die ideale Regelung bei der Umsetzung des Selbstbestimmungsrechts.
Ein "Nein" auf dem OSA ist besser als kein OSA.

Entscheidungen 2002-2021

Die Entscheidung zur Organspende ab dem Jahr 2002.[19] [Anm. 6]

Entscheidung 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021
Potenziell[20] 1.868 2.090 1.865 1.963 1.866 1.888 1.876 1.799 1.584 1.370 1.339 1.317 1.248 1.178 1.416 1.371 1.344 1.280
Ja: (Abs) 1.259 1.313 1.198 1.217 1.296 1.200 1.046 876 921 926 857 863 955 1.040 1.028 1.039
schriftlich 5,0 5,5 7,3 5,8 6,8 6,2 6,3 8,8 7,3 8,9 10,3 14,3 16,1 15,2 16,4 19,7 17,6 18,8 21,2 20,3
mündlich 11,6 11,8 13,0 11,1 16,1 18,4 19,9 21,9 21,8 25,8 23,2 25,8 24,8 27,9 26,7 26,7 25,4 24,8 20,8 22,3
vermutet 75,4 76,8 75,9 79,1 68,1 66,6 60,9 51,8 53,5 47,7 50,6 43,6 42,0 44,2 44,5 41,0 45.5 44,2 45,3 47,4
Hinterbliebene 8,1 5,8 3,7 3,9 8,9 8,8 12,9 17,4 17,4 17,7 15,9 16,3 17,2 12,7 12,3 12,6 11,6 12,2 12,2 9,1
Nein: (Abs) 485 537 551 565 482 486 434 402 381 358 297 282 340 293 274 241
schriftlich 1,3 1,0 2,3 2,2 1,4 0,4 0,9 1,4 1,7 1,1 1,8 2,0 2,9 3,1 4,4 4,6 4,1 3,1 4,0 4,1
mündlich 15,9 17,5 17,7 18,9 21,4 22,9 22,7 30,8 28,8 31,2 31,1 35,1 32,0 35,8 32,3 29,8 32,1 28,7 16,8 14,1
vermutet 68,3 66,1 68,7 70,8 52,4 47,5 43,6 29,4 28,8 27,1 27,6 24,6 26,0 29,3 28,3 24,8 31,2 26,6 38,3 42,7
Hinterbliebene 14,5 15,3 11,3 8,1 24,7 29,2 32,8 38,4 40,7 40,6 39,4 38,3 39,1 31,8 35,0 40,8 32,6 41,6 40,5 38,2
Nein-Anteil 26,0 27,4 29,5 29,9 25,7 27,0 27,4 29,3 28,5 27,2 23,8 23,9 24,0 21,4 21,4 20,4
Ja-Anteil 67,7 66,9 64,2 64,5 69,1 66,7 66,0 63,9 68,8 70,3 68,7 73,3 67,4 75,9 75,8 76,5
Ja OSA % 4,6 4,1 4,0 5,7 5,0 5,9 6,8 9,1 11,1 10,7 11,3 14,4 11,9 14,3
Nein OSA % 0,4 0,1 0,3 0,4 0,4 0,3 0,5 0,6 0,8 0,8 1,0 1,1 1,0 0,7
OSA % 5,0 4,3 4,3 6,1 5,5 6,2 7,3 9,7 11,9 11,5 12,3 15,5 12,9 14,9

Nein-Anteil = nach Feststellung des Hirntodes der Anteil in %, der der Organentnahme widersprochen hat
Ja-Anteil = nach Feststellung des Hirntodes der Anteil in %, der der Organentnahme zugestimmt hat
Ja OSA % = von den Organspendern hatten n% schriftlich der Organentnahme zugestimmt
Nein OSA % = von den Nicht-Organspendern hatten n% schriftlich der Orgenentnahme widersprochen.
OSA % = von den potentiellen Organspendern (Summe aus Organspendern und Nicht-Organspendern hatten n% ihre Entscheidung zur Frage der Organspende selbst schriftlich festgehalten, d.h. einen Organspendeausweis ausgefüllt. Im Jahr 2013 gab nach Feststellung des Hirntodes 29,3% "Nein" zur Organspende, doch 2008 waren es 29,5% und 2009 sogar 29,9%. Von 2013 bis 2016 ging der Nein-Anteil von 29,3% auf 23,8% zurück. Seither stagniert der Widerspruch zur Organspende bei ca. 24%. Von einem "Vertrauensverlust" kann hier wirklich nicht gesprochen werden, der einen Rückgang der Organspender um rund 30% bewirkte.

Entscheidungen ab 2022

Ab dem Jahr 2022 brachte die DSO in ihren Jahresberichten eine neue Berechnung der Entscheidungen heraus. Daher sind die Tabellen nun anders: Entscheidungen nach DSO-Regionen:

Ja (%) 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030
Nord 51,3
Nord-Ost 57,8
Ost 56,6
Bayern 59,5
B-W 59,5
Mitte 44,9
NRW 39,5

Die schriftlichen Entscheidungen nach DSO-Regionen:

Ja (%) 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030
Nord Ja 25,8
Nord Nein 7,5
Nord-Ost Ja 23,1
Nord-Ost Nein 5,3
Ost Ja 19,4
Ost Nein 6,5
Bayern Ja 23,8
Bayern Nein 4,3
B-W Ja 21,4
B-W Nein 4,3
Mitte Ja 26,6
Mitte Nein 11,1
NRW Ja 18,3
NRW Nein 6,9

Entscheidungen 2021

Ausschlussgründe[21] Anz. %
keine Zustimmung zur Organspende im Vorfeld 945 47%
keine Feststellung des Hirntodes 514 25%
medizinische Kontraindikationen 334 17%
Herzprobleme oder Herzstillstand 216 11%
keine Freigabe durch Staatsanwaltschaft 3
Bereits im Vorfeld der Hirntodfeststellung gab es in 945 Fällen keine Zustimmung zur Organentnahme.
Willenserklärung[22] Anz. Ja % Ja Anz. Nein % Nein
schriftlich 261 22,4 81 6,8%
mündlich 253 21,7% 181 15,1%
vermutet 543 46,6% 456 38,2%
Hinterbliebene 104 8,9% 389 32,6%
Summe 1.166 1.112
Sonstiges 83 6,9%
Rund jeder 4. Hirntote hatte im Jahr 2022 eine schriftliche Willensäußerung zur Frage der Organspende.
Damit mussten 3/4 der Hinterbliebenen gefragt werden ob sie den Willen des Hirntoten kennen.
Über die Hälfte der Hinterbliebenen kannten nicht den Willen des Hirntoten.
Damit musste weitergefragt werden, was sie wohl vermuten und in letzter Konsequenz, wie sie entscheiden.
Daher ist die baldige Einführung der Widerspruchsregelung sinnvoll.

Aus den Zeitschriften (24.09.2018)

Am 24.09.20018 wurde der Artikel "Aus den Zeitschriften" aktualisiert. Darin heißt es: {{Zitat2|

Jens Spahns Gesundheitspolitik: Widerspruch gegen Widerspruchsregelung (12.09.2018)

Am 12.09.2018 erschien der Artikel "Jens Spahns Gesundheitspolitik: Widerspruch gegen Widerspruchsregelung". Darin heißt es:

Deutscher Ethikrat hat Bedenken

Nicht der DER hat Bedenken, sondern sein Mitglied Peter Dabrock (und vielleicht weitere einzelne Mitglieder).

Was erlauben Nüßlein? (31.08.2018)

Am 31.08.2018 erschien der Artikel "Was erlauben Nüßlein?" (Stefan Rehder). Darin heißt es: {{Zitat2|

Die Anwältin des Lebens (22.08.2018)

Am 22.08.2018 erschien der Artikel "Die Anwältin des Lebens" (Stefan Rehder). Darin heißt es:

Wenn Zeitungen ein Herz haben, schlug das der „Tagespost“ stets im gleichen Takt wie das Herz der Kirche. Was diese lehrte, verpflichtete auch die Zeitung:

Die DBK schrieb in ihrer Schrift Hirntod und Organspende (2015) auf Seite 6: "Nach jetzigem Stand der Wissenschaft stellt das Hirntod-Kriterium im Sinne des Ganzhirntodes – sofern es in der Praxis ordnungsgemäß angewandt wird – das beste und sicherste Kriterium für die Feststellung des Todes eines Menschen dar, so dass potentielle Organspender zu Recht davon ausgehen können, dass sie zum Zeitpunkt der Organentnahme wirklich tot und nicht nur sterbend sind."
Wenn der Tagespost und ihren Autoren neuere wissenschaftliche Erkenntnisse vorliegen, d.h. seit 2015, dann sollten diese genannt werden. In den Beiträgen bis Juli 2019 wurde jedoch nichts dergleichen gefunden. - Daher sollte die Tagespost sich entweder der Haltung der Kirche anpassen (Hirntote sind Tote) oder solche Sätze, wie hier zitiert weglassen. So aber ist es eine (bewusste?) Irreführung der Leserschaft.

Organspende: Ärztetag für Einführung der Widerspruchslösung (15.05.2018)

Am 15.05.2018 erschien der Artikel "Organspende: Ärztetag für Einführung der Widerspruchslösung". Darin ist alles korrekt wiedergegeben.

Im Hirntod ist immer noch Leben (09.05.2018)

Am 09.05.2018 erschien der Artikel "Hirntod ist immer noch Leben" (Peter Winnemöller). Darin heißt es:

Es ist mal wieder ein Mensch aufgewacht, der Hirntod war. Das kommt dem Vernehmen nach öfter vor.

Siehe: lebende Hirntote

Diesmal war es ein Junge von 13 Jahren.

Siehe: Trenton McKinley

Sonderbarerweise müssen Hirntote Organspender narkotisiert werden, denn in ihrem Körper funktioniert offensichtlich noch eine ganze Menge.

Siehe: Narkose und Leben in Hirntoten

Die Messung, dass keine Hirnströme mehr vorhanden sind, sagt nur, dass sie nicht mehr nachgewiesen werden können.

Zur HTD gehört weitaus mehr, als nur die Messung der Hirnströme.

Weil einem lebenden Menschen kein lebenswichtiges Organ entnommen werden darf, muss er eben tot sein.

Siehe: Pierre Wertheimer

Das Hirntodkriterium erfüllt diese Bedingung zumindest nicht hinreichend.

Der DER sagte 2015 auf Seite 167 einstimmig, "dass am Hirntod als Voraussetzung für eine postmortale Organentnahme festzuhalten ist." Die DBK sagte 2015 auf Seite 6, "dass potentielle Organspender zu Recht davon ausgehen können, dass sie zum Zeitpunkt der Organentnahme wirklich tot und nicht nur sterbend sind."

Katholiken prägen Debatte (11.04.2018)

Am 11.04.2018 erschien der Artikel "Katholiken prägen Debatte" (Jean-Marie Dumont). Darin heißt es: {{Zitat2|

Erneut weniger Organspender (24.01.2018)

Am 24.01.2018 wurde der Artikel "Erneut weniger Organspende" (Stefan Rehder) aktualisiert. Darin heißt es:

Transparenz gehört nicht gerade zu den Stärken des Komplexes, der sich um die Transplantationsmedizin rankt. Das sorgt für Verunsicherung etwa in der Frage des Hirntodes

Es gibt von der BZgA eine eigene Schrift über den Hirntod.

Der Hirntod – als Tod des Organs Gehirn – kann mit dem Tod des Menschen zusammenfallen, muss es aber nicht.

Der Hirntod ist immer der Tod des Menschen. Siehe: Todesverständnis

Dennoch werden Zweifel an der Gültigkeit der Hirntod-Theorie nur selten einmal öffentlich diskutiert. Wenn doch, dann meist nur in Fachpublikationen.

In Fachpublikationen wird kaum der Hirntod als Tod des Menschen in Frage gestellt. Diese Diskussion läuft auf niederem Niveau ab, meist auch mit Halb- und Unwahrheiten.

2017

Mit dem Herzen eines Toten leben (20.12.2017)

Am 20.12.2017 wurde der Artikel "Mit dem Herzen eines Toten leben" (José Garcia) aktualisiert. Darin werden Filme zu Hirntod und Organspende beschrieben.

Leitartikel: Organspende: Ängste bestätigt (18.10.2017)

Am 18.10.2017 erschien der Artikel: "Leitartikel: Organspende: Ängste bestätigt". Darin heißt es: {{Zitat2|

Strengere Kontrollen, mehr Transparenz (18.10.2017)

Am 18.10.2017 wurde der Artikel "Strengere Kontrollen, mehr Transparenz" aktualisiert. Darin heißt es: {{Zitat2|

Sterbehilfe: Der Dammbruch droht (18.10.2017)

Am 18.10.2017 wurde der Artikel "Sterbehilfe: Der Dammbruch droht" aktualisiert. Darin heißt es: {{Zitat2|

Moralisch legitim oder verwerfliche Tötung? (18.10.2017)

Am 18.10.2017 wurde der Artikel "Moralisch legitim oder verwerfliche Tötung?" aktualisiert. Darin heißt es: {{Zitat2|

"kopflos", aber "lebendig" (18.10.2017)

Am 18.10.2017 wurde der Artikel "'kopflos', aber 'lebendig'" (Stefan Rehder) akutalisiert. Darin heißt es: {{Zitat2|

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Gastkommentar: Ein irreführender Begriff (18.10.2017)

Am 18.10.2017 wurde der Artikel "Gastkommentar: Ein irreführender Begriff" akutalisiert. Darin heißt es: {{Zitat2|

Organspende-Praxis wird geprüft (18.10.2017)

Am 18.10.2017 wurde der Artikel "Organspende-Praxis wird geprüft" aktualisiert. Darin heißt es: {{Zitat2|

Organspendegesetz verabschiedet (18.10.2017)

Am 18.10.2017 erschien der Artikel "Organspendegesetz verabschiedet". Darin heißt es:

Organspendegesetz verabschiedet

Es wurde kein "Organspendegesetz" verabschiedet, sondern ein "Transplantationsgesetz", denn es geht darin nicht nur um Organspende, sondern den gesamten Ablauf der TX.

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Viel Druck, wenig Aufklärung (18.10.2017)

Am 18.10.2017 erschien der Artikel "Viel Druck, wenig Aufklärung". Darin heißt es: {{Zitat2|

Zweifel an der Verbundenheit mit der Welt (18.10..2017)

Am 18.10.2017 wurde der Artikel "Zweifel an der Verbundenheit mit der Welt" aktualisiert. Darin heißt es: {{Zitat2|

Für den Menschen steht viel auf dem Spiel (18.10.2017)

Am 18.10.2017 wurde der Artikel "Für den Menschen steht viel auf dem Spiel" aktualisiert. Darin heißt es: {{Zitat2|

Beim Namen genannt (18.10.2017)

Am 18.10.2017 wurde der Artikel "Beim Namen genannt" aktualisiert. Darin heißt es: {{Zitat2|

"Wir reden auch nicht vom Nierentod" (18.10.2017)

Am 18.10.2017 wurde der Artikel "Wir reden auch nicht vom Nierentod" akutalisiert. Darin heißt es:

Wir reden auch nicht vom Nierentod

... aber vom Herztod und Hirntod.

Der harmonische Bundestag (18.10.2017)

Am 18.10.2017 erschien der Artikel "Der harmonische Bundestag". Darin heißt es: {{Zitat2|

Im Blickpunkt: Zwischen allen Stühlen (18.10.2017)

Am 18.10.2017 wurde der Artikel "Im Blickpunkt: Zwischen allen Stühlen" (Stefan Rehder) veröffentlicht. Darin gibt es viele Zitate der DBK.

Die Übung des aufrechten Gangs (18.10.2017)

Am 18.10.2017 erschien der Artikel "Die Übung des aufrechten Gangs" (Stefan Rehder). Darin heißt es:

Sie vertrat die von einer seit Jahren wachsenden Minderheit vertretene These, dass der Hirntod nicht mit dem Tod des Menschen gleichgesetzt werden könne, weshalb Hirntote auch keine „warmen Leichen“, sondern „schwerstverletzte Patienten“ seien, die „beatmet auf einer Intensivstation liegen“ und „deren Gehirnfunktion ausgefallen“ ist. Hirntote – veranschaulichte Manzei die Unterschiede zur Leiche – verarbeiteten die ihnen künstlich zugeführte Nahrung, schieden Exkremente aus, erhielten Medikamente.

Siehe: Todesverständnis

{{Zitat2|Für hirntot erklärte Kinder könnten wachsen.]] Siehe: Todesfeststellung und Todeserklärung

"Ausgeblendet und beschwiegen" (18.10.2017)

Am 18.10.2017 wurde der Artikel "Ausgeblendet und beschwiegen" aktualisiert. Darin heißt es:

Der Chefarzt am Offenbacher Ketteler-Krankenhaus bezeichnete Mediziner, die sich das Recht herausnähmen, den Tod des Menschen mit dem Hirntod gleichzusetzen, als „anmaßend“. Ärzte könnten zwar den Zustand eines Patienten beschreiben, es gäbe aber keinen alleinigen Deutungsanspruch der Medizin auf die Frage, wann ein Mensch wirklich tot ist.

Siehe: Todesverständnis

Überhaupt habe das von einer Harvard-Kommission im Jahr 1968 entwickelte Kriterium „die Tür zur Fremdnutzung anderer Personen“ weit geöffnet.

Nach festgestelltem Hirntod und keiner Organentnahme erfolgt Therapieende. Daher kann man nicht von "Fremdnutzung" sprechen. Siehe auch: Pierre Wertheimer

Es besteht der Verdacht, dass der Staat Hirntote für tot erklären wollte, um ihnen anschließend die Organe zu entnehmen.

Siehe: Verschwörungstheorie

Im Übergang vom Leben zum Tod (18.10.2017)

Am 18.10.2017 wurde der Artikel "Im Übergang vom Leben zum Tod". Darin heißt es: {{Zitat2|

Bitte nicht stupsen! (18.10.2017)

Am 18.10.2017 wurde der Artikel "Bitte nicht stupsen!" aktualisiert. Darin heißt es: {{Zitat2|

Ärzte wollen Kontrolle behalten (18.10.2017)

Am 18.10.2017 wurde der Artikel "Ärzte wollen Kontrolle behalten" aktualisiert. Darin heißt es: {{Zitat2|

An der Organspende will keiner rütteln (18.10.2017)

Am 18.10.2017 wurde der Artikel "An der Organspende will keiner rütteln" aktualisiert. Darin wird das Positionspapier des DER (2015) vorgestellt.

"Mangelnde Transparenz" (18.10.2017)

Am 18.10.2017 wurde der Artikel "Mangelnde Transparenz" aktualisiert. Darin heißt es: {{Zitat2|

8.043 Euro pro transplantiertes Organ (18.10.2017)

Am 18.10.2107 wurde der Artikel "8.043 Euro pro transplantiertes Organ" aktualisiert. Darin heißt es: {{Zitat2|

Life Style Organspende? (18.10.2017)

Am 18.10.2017 wurde der Artikel "Life Style Organspende?" aktualisiert. Darin heißt es: {{Zitat2|

Leitartikel: Eine Frage der Staatsräson (18.10.2017)

Am 18.10.2017 wurde der Artikel "Leitartikel: Eine Frage der Staatsräson" aktualisiert. Darin heißt es: {{Zitat2|

Leitartikel: Die Grenzen der Transparenz (18.10.2017)

Am 18.10.2017 wurde der Artikel "Leitartikel: Die Grenzen der Transparenz aktualisiert. Darin heißt es: {{Zitat2|

Kommentar: Die Spitze des Eisbergs (18.10.2017)

Am 18.10.2017 wurde der Artikel "Kommentar: Die Spitze des Eisbergs" aktualisiert. Darin heißt es: {{Zitat2|

"Er ward ins Paradies entrückt ..." (18.10.2017)

Am 18.10.2017 wurde der Artikel "Er ward ins Paradies entrückt ..." aktualisiert. Darin heißt es: {{Zitat2|

Wenn die Medizin auch nicht weiterhelfen kann (12.07.2017)

Am 12.07.2017 erschien der Artikel "Wenn die Medizin auch nicht weiterhelfen kann" (José Gracia). Darin wird ein Spielfilm vorgestellt.

Kommentar: Abstoßende Ritualisierung (31.05.2017)

Am 31.05.2017 erschien der Artikel "Kommentar: Abstoßende Ritualisierung" (Stefan Rehder). Darin heißt es:

Wie wenig davon die Rede sein kann, zeigt etwa der Umstand, dass zahlreiche Menschen erklären, sie seien zur Organspende bereit und auch einen Organspendeausweis mit sich führen, zugleich jedoch in ihren Patientenverfügungen die Ablehnung lebenserhaltender Maßnahmen für den Fall hineinschreiben, dass sie ins Koma fallen sollten.

Beim normalen Sterben wünschen sich die meisten Menschen ab einem gewissen Zustand die Beendigung aller lebenserhaltenden und lebensverlägernden Maßnahmen. Viele Menschen - rund 75% - wollen jedoch ihre Organe spenden. Hierzu muss jedoch in Erwartung auf Eintritt des Hirntodes die intensivmedizinische Behandlung weiter fortgesetzt werden.

Der Respirator, das Beatmungsgerät, wird erst abgestellt, wenn die Explanteure dem zuvor für hirntot erklärten Spender das letzte Organ entnommen haben.

Das Beatmungsgerät wird abgestellt, sowie das Herz zum Stillstand gekommen ist.

Noch schwerer als das mitunter systematisch anmutende In-Unkenntnis-Halten po- tenzieller Organspender wiegt jedoch die Verweigerung einer sachgerechten Auseinandersetzung mit den Argumenten ausgewiesener Hirntod-Gegner.

Soweit die Argumente sachlich sind, setzt man sich mit diesen sehr wohl auseinander.

2016

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2015

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2014

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2013

„Wir reden auch nicht vom Nierentod“ (12.06.2013)

Am 12.06.2013 erschien der Artikel "„Wir reden auch nicht vom Nierentod“". Darin heißt es:

„Wir reden auch nicht vom Nierentod“

... aber vom Herztod, Herz-Lungen-Tod und Hirntod

Es geht um die vitale Frage, ob eine „postmortale Organspende“ letztlich nicht ein Etikettenschwindel sei, der verschleiere, dass ein hirntoter Organspender genau genommen gar kein Toter, sondern ein Sterbender sei. Einer, der folglich erst auf dem Operationstisch zu Tode kommt – eben weil und nachdem ihm Ärzte lebenswichtige Organe entnommen haben.

Siehe: Todesdefinition

Vielmehr sei „der juristisch für tot Erklärte im biologischen und phänomenologischen Sinne noch am Leben“.

Siehe: Todesfeststellung und Todeserklärung

„Für eine Bestattung“ wäre der „Hirntote“, so Bauer, „längst nicht tot genug“.

Hirntote sind für eine Bestattung tot genug. Sie sind nur nach dem Therapieende bzw. nach der Organentnahme nicht mehr durchblutet und warm.

2012

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2011

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2010

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2009

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2008

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2007

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2006

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2005

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2004

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2003

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2002

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2001

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2000

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19

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19

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19

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Anhang

Anmerkungen

  1. Die Zahlen der Jahre 2002 bis 2005 wurden aus dem Jahrbuch der DSO entnommen. Die Zahlen der Jahre 2006 bis 2013 wurden nach den absoluten Zahlen der Jahrbücher der DSO berechnet. Dabei wurden nur die realisierten Organspenden mit den Ablehnungen nach Feststellung des Hirntods ins Verhältnis gesetzt. D.h. nicht berücksichtigt wurden dabei nicht erfolgte Organtransplantationen, z.B. durch Kreislaufversagen oder med. Gründen.
  2. Die Zahlen der Jahre 2002 bis 2005 wurden aus dem Jahrbuch der DSO entnommen. Die Zahlen der Jahre 2006 bis 2013 wurden nach den absoluten Zahlen der Jahrbücher der DSO berechnet. Dabei wurden nur die realisierten Organspenden mit den Ablehnungen nach Feststellung des Hirntods ins Verhältnis gesetzt. D.h. nicht berücksichtigt wurden dabei nicht erfolgte Organtransplantationen, z.B. durch Kreislaufversagen oder med. Gründen.
  3. Die Zahlen der Jahre 2002 bis 2005 wurden aus dem Jahrbuch der DSO entnommen. Die Zahlen der Jahre 2006 bis 2013 wurden nach den absoluten Zahlen der Jahrbücher der DSO berechnet. Dabei wurden nur die realisierten Organspenden mit den Ablehnungen nach Feststellung des Hirntods ins Verhältnis gesetzt. D.h. nicht berücksichtigt wurden dabei nicht erfolgte Organtransplantationen, z.B. durch Kreislaufversagen oder med. Gründen.
  4. Der Artikel trägt inhaltlich wie auch sprachlich die Handschrift von Georg Meinecke.
  5. Die Zahlen der Jahre 2002 bis 2005 wurden aus dem Jahrbuch der DSO entnommen. Die Zahlen der Jahre 2006 bis 2013 wurden nach den absoluten Zahlen der Jahrbücher der DSO berechnet. Dabei wurden nur die realisierten Organspenden mit den Ablehnungen nach Feststellung des Hirntods ins Verhältnis gesetzt. D.h. nicht berücksichtigt wurden dabei nicht erfolgte Organtransplantationen, z.B. durch Kreislaufversagen oder med. Gründen.
  6. Die Zahlen der Jahre 2002 bis 2005 wurden aus dem Jahrbuch der DSO entnommen. Die Zahlen der Jahre 2006 bis 2013 wurden nach den absoluten Zahlen der Jahrbücher der DSO berechnet. Dabei wurden nur die realisierten Organspenden mit den Ablehnungen nach Feststellung des Hirntods ins Verhältnis gesetzt. D.h. nicht berücksichtigt wurden dabei nicht erfolgte Organtransplantationen, z.B. durch Kreislaufversagen oder med. Gründen.

Einzelnachweise

  1. https://www.die-tagespost.de/feuilleton/Die-Anwaeltin-des-Lebens;art310,191335 Zugriff am 12.07.2019.
  2. DSO: Jahrbuch 2002ff.
  3. Die Anzahl der potenzieller Organspender umfasst alle Hirntoten, die mit für eine TX brauchbare Organe auf der Intensivstation liegen. Die meisten von werden tatsächlich Organspender. Bei einigen wird die die Organspende verweigert. Daneben gibt es noch eine Reihe von Hirntoten, bei denen zwar eine Zustimmung zur Organspende vorgelegen hat, bei denen es jedoch aus verschiedenen Gründen zu keiner Organspende gekommen ist. Die DSO unterscheidet hierbei unter:
    • Abbruch vor oder während der Organentnahme (z.B. Tumorfeststellung)
    • Medizinische Gründe (inkl. Herz-Kreislaufstillstand, ICD-10 I46.9)
    • Sonstiges (Keine Einwilligungsberechtigten, Gespräch nicht zumutbar, keine Freigabe durch den Staatsanwalt)
  4. DSO: Jahresbericht 2022, 60.
  5. DSO: Jahresbericht 2022, 23.
  6. DSO: Jahrbuch 2002ff.
  7. Die Anzahl der potenzieller Organspender umfasst alle Hirntoten, die mit für eine TX brauchbare Organe auf der Intensivstation liegen. Die meisten von werden tatsächlich Organspender. Bei einigen wird die die Organspende verweigert. Daneben gibt es noch eine Reihe von Hirntoten, bei denen zwar eine Zustimmung zur Organspende vorgelegen hat, bei denen es jedoch aus verschiedenen Gründen zu keiner Organspende gekommen ist. Die DSO unterscheidet hierbei unter:
    • Abbruch vor oder während der Organentnahme (z.B. Tumorfeststellung)
    • Medizinische Gründe (inkl. Herz-Kreislaufstillstand, ICD-10 I46.9)
    • Sonstiges (Keine Einwilligungsberechtigten, Gespräch nicht zumutbar, keine Freigabe durch den Staatsanwalt)
  8. DSO: Jahresbericht 2022, 60.
  9. DSO: Jahresbericht 2022, 23.
  10. Klaus Schäfer: Leben - dank dem Spender. Ergebnisse aus Umfragen unter 203 Transplantierten. Karlsruhe 2013.
  11. DSO: Jahrbuch 2002ff.
  12. Die Anzahl der potenzieller Organspender umfasst alle Hirntoten, die mit für eine TX brauchbare Organe auf der Intensivstation liegen. Die meisten von werden tatsächlich Organspender. Bei einigen wird die die Organspende verweigert. Daneben gibt es noch eine Reihe von Hirntoten, bei denen zwar eine Zustimmung zur Organspende vorgelegen hat, bei denen es jedoch aus verschiedenen Gründen zu keiner Organspende gekommen ist. Die DSO unterscheidet hierbei unter:
    • Abbruch vor oder während der Organentnahme (z.B. Tumorfeststellung)
    • Medizinische Gründe (inkl. Herz-Kreislaufstillstand, ICD-10 I46.9)
    • Sonstiges (Keine Einwilligungsberechtigten, Gespräch nicht zumutbar, keine Freigabe durch den Staatsanwalt)
  13. DSO: Jahresbericht 2022, 60.
  14. DSO: Jahresbericht 2022, 23.
  15. DSO: Jahrbuch 2002ff.
  16. Die Anzahl der potenzieller Organspender umfasst alle Hirntoten, die mit für eine TX brauchbare Organe auf der Intensivstation liegen. Die meisten von werden tatsächlich Organspender. Bei einigen wird die die Organspende verweigert. Daneben gibt es noch eine Reihe von Hirntoten, bei denen zwar eine Zustimmung zur Organspende vorgelegen hat, bei denen es jedoch aus verschiedenen Gründen zu keiner Organspende gekommen ist. Die DSO unterscheidet hierbei unter:
    • Abbruch vor oder während der Organentnahme (z.B. Tumorfeststellung)
    • Medizinische Gründe (inkl. Herz-Kreislaufstillstand, ICD-10 I46.9)
    • Sonstiges (Keine Einwilligungsberechtigten, Gespräch nicht zumutbar, keine Freigabe durch den Staatsanwalt)
  17. DSO: Jahresbericht 2022, 60.
  18. DSO: Jahresbericht 2022, 23.
  19. DSO: Jahrbuch 2002ff.
  20. Die Anzahl der potenzieller Organspender umfasst alle Hirntoten, die mit für eine TX brauchbare Organe auf der Intensivstation liegen. Die meisten von werden tatsächlich Organspender. Bei einigen wird die die Organspende verweigert. Daneben gibt es noch eine Reihe von Hirntoten, bei denen zwar eine Zustimmung zur Organspende vorgelegen hat, bei denen es jedoch aus verschiedenen Gründen zu keiner Organspende gekommen ist. Die DSO unterscheidet hierbei unter:
    • Abbruch vor oder während der Organentnahme (z.B. Tumorfeststellung)
    • Medizinische Gründe (inkl. Herz-Kreislaufstillstand, ICD-10 I46.9)
    • Sonstiges (Keine Einwilligungsberechtigten, Gespräch nicht zumutbar, keine Freigabe durch den Staatsanwalt)
  21. DSO: Jahresbericht 2022, 60.
  22. DSO: Jahresbericht 2022, 23.