Stehan M. Probst

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Schriften

Vorwort (2019)

2019 brachte Stephan M. Probst das Buch "Hirntod und Organspende aus interkultureller Sicht" heraus.[1] Darin schreibt er im Vorwort:

Die technischen Möglichkeiten der modernen Intensivmedizin können die sonst sehr kurze Zeit, die zwischen dem Tod des Gehirns und dem Tod des übrigen Organismus liegt, deutlich verlängern. Dadurch verschwimmt die Grenze zwischen Leben und Tod. (7)

Die Grenze verschwimmt nicht. Sie ist nach wie vor klar und deutlich, wenn man es nicht so wie hier darstellt. Siehe: Todesverständnis

Da in unserer pluralen Gesellschaft verschiedene Werteorientierungssysteme gleichberechtigt nebeneinander Gültigkeit für sich beanspruchen, müssen wir akzeptieren, dass es nie Einigkeit darüber geben wird, ab wann ein Mensch tatsächlich als tot gilt. (9)

Siehe: Todesverständnis und Anarchie

Wir können in einem demokratischen Staat definieren, ab welchem Zeitpunkt eine Organtransplantation ethisch vertretbar und juristisch zulässig ist. Im deutschen Transplantationsgesetz wurde 1997 hierfür der Ganzhirntod festgeschrieben. (10)

Nach § 3 Abs. 1 TPG muss am Organspender der Hirntod festgestellt sein.
Nach § 3 Abs. 2 TPG muss der "Tod festgestellt" sein.
Es geht nach § 3 TPG nicht nur um ein Entnahmekriterium, sondern um den Hirntod als den Tod des Menschen.

Sie müssen sich auch darauf verlassen können, dass sie als Organspender stets ihre Würde bewahren werden und dass sie in der Phase zwischen Leben und Tod achtsam von mitfühlenden Menschen begleitete werden, die sich auch um ihre Hinterbliebenen kümmern. (10)

Per Definition von Leben und Tod kann es keine dazwischenliegende Phase geben. - Die "Achtung der Würde des Organ- und Gewebespenders" ist in § 6 TPG seit 1997 gefordert.




Anhang

Anmerkungen


Einzelnachweise

  1. Stephan M. Probst: Hirntod und Organspende aus interkultureller Sicht. Leipzig 2019.