Ringen im Vatikan

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03./04.02.2005 - Päpstliche Akademie der Wissenschaften

Die dem Papst vorgetragenen Bedenken haben jedoch den Papst dazu bewogen, eine neuerliche Prüfung der „Zeichen des Todes“ durch einen neuen Kongress durchführen zu lassen. Dieser Kongress, zu dem nun auch die amerikanischen Wissenschaftler eingeladen wurden, fand am 03./04.02.2005 bei der Päpstlichen Akademie der Wissenschaften im Vatikan statt.[1]

„10. Es gibt einen überwältigenden medizinischen und wissenschaftlichen Befund, dass das vollständige und unwiderrufliche Ende aller Gehirntätigkeit (im Großhirn, Kleinhirn und Hirnstamm) kein Beweis für den Tod ist. Der vollkommene Stillstand von Gehirnaktivität kann nicht hinreichend festgestellt werden. Irreversibilität ist eine Prognose und nicht eine medizinisch feststellbare Tatsache. Wir behandeln heute viele Patienten mit Erfolg, die in der jüngsten Vergangenheit als hoffnungslose Fälle betrachtet worden waren.
11. Eine Diagnose des Todes durch neurologische Kriterien allein ist Theorie, keine wissenschaftliche Tatsache. Sie reicht nicht aus, die Lebensvermutung zu überwinden.
12. Kein Gesetz sollte überhaupt versuchen, einen Akt als legal hinzustellen, der in sich ein Übel ist.“ Dazu wird der Text von EV 90 wiedergegeben: „Ich wiederhole noch einmal, dass eine Vorschrift, die das natürliche Recht auf Leben eines Unschuldigen verletzt, unrecht ist und als solche keinen Gesetzeswert haben kann. Deshalb erneuere ich mit Nachdruck meinen Appell an alle Politiker, keine Gesetze zu erlassen, die durch Missachtung der Würde der Person das bürgerliche Zusammenleben selber an der Wurzel bedrohen.
13. Das Beenden eines unschuldigen Lebens bei dem Versuch, ein anderes Leben zu retten, wie es im Falle der Transplantation von unpaarigen lebenswichtigen Organen geschieht, mildert nicht das Übel, einem unschuldigen Menschen das Leben zu nehmen. Böses darf nicht getan werden, damit Gutes daraus entstehen möge."[2]

"Man hätte glauben sollen, dass die Kirche für diese Großtat des Papstes so kurz vor seinem Tod und für das Ergebnis sorgfältigster wissenschaftlicher Forschung, das dabei erarbeitet wurde, hätte dankbar sein sollen. Aber nein. Sandro Magister musste berichten: „This conference was a shock to the Vatican officials who subscribe to the Harvard report. Bishop Marcélo Sánchez Sorondo, chancellor of the Pontifical Academy of Sciences, prevented the proceedings from being published.” Also, die Ergebnisse durften nicht einmal publiziert werden. Inzwischen ist jedoch auch zu den Medien durchgedrungen, dass es als Folge des Publikationsverbots durch die Päpstliche Akademie der Wissenschaften zum Problem „Finis vitae“ ein Buch gibt, das vom Vizepräsidenten des Consiglio Nazionale delle Ricerche, Roberto de Mattei, 2006 in englischer Sprache und 2007 auf Italienisch herausgegeben wurde. Es enthält teils Texte von Teilnehmern am Kongress von 2005 oder von solchen, die zum Kongress wegen ihres Textes gleich gar nicht zugelassen wurden, wie ich selbst, und teils andere."[2]


Die Tatsache, "dass die Gehirntod-Definition in Italien seit 1978 Gesetzescharakter habe", würde das vom Papst Gesagte nicht entkräften können.<ref name="DT25.10.08</ref>



Anhang

Anmerkungen


Einzelnachweise

  1. https://www.die-tagespost.de/leserbrief/Sechs-Stunden-ohne-Hirnstroeme;art632,80290 Zugriff am 12.07.2019.
  2. a b Das Schlussdokument wurde von 15 der 25 Teilnehmer an der Tagung unterzeichnet. Damit liegt jetzt die von Papst Johannes Paul II. erbetene neuerliche Klärung der „Zeichen des Todes“ vor, die klarerweise die Aussagen des Papstes vom Jahre 2000 korrigiert, aber dies eben auf Wunsch des Papstes selbst und sozusagen als sein Vermächtnis im Zusammenhang mit Evangelium vitae.<ref name="DT25.10.08 Referenzfehler: Ungültiges <ref>-Tag. Der Name „DT25.10.08</ref“ wurde mehrere Male mit einem unterschiedlichen Inhalt definiert.