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Vorbemerkungen zu diesen Richtigstellungen:
  • Wer Halb- bzw. Unwahrheiten verbreitet, der täuscht.
  • Wer Halb- bzw. Unwahrheiten zitiert verbreitet, täuscht auch.[Anm. 1]
  • Wer bewusst Halb- bzw. Unwahrheiten verbreitet, begeht den Tatbestand der bewussten Täuschung.[Anm. 2]

2015

Datum Pressemeldung Sachverhalt
22.3.14 Generalanzeiger: Ein Wettlauf mit dem Tod[1]

"Grundsätzlich können alle gesunden Menschen, die älter als 16 Jahre sind, Organe spenden. Sofern keine schwerwiegenden Vorerkrankungen – etwa Aids oder Tuberkulose – vorliegen, ist eine medizinische Untersuchung zu Lebzeiten nicht nötig."

In Deutschland gibt es weder nach oben noch nach unten eine Grenze für Organspender. Mit 14 Jahren darf man der Organspende widersprechen, ab 16 Jahren selbst zustimmen. Eine Voruntersuchung ist in keinem Fall notwendig. Die entsprechenden Untersuchungen werden im Falle von Hirntod durchgeführt.
11.1.15 Süddeutsche: Schwer Panne bei Organ-Entnahme[2]

"Fast alles war gut vorbereitet: Der Organspender lag im Operationssaal, seine Organe waren der Stiftung Eurotransplant zum Verteilen gemeldet worden. Manche Patienten freuten sich wohl schon, dass sie endlich ein Organ bekommen würden. Doch nachdem einer der Chirurgen dem Organspender den Bauch aufgeschnitten hatte, fiel plötzlich auf, dass der Spender womöglich gar nicht tot war: Sein Hirntod war nicht nach den dafür vorgeschriebenen Regeln nachgewiesen worden. Unter keinen Umständen durften nun Organe entnommen werden - die Chirurgen würden sich der Tötung schuldig machen. Flugs wurde das ganze Prozedere abgebrochen.

Der Fall, der sich nach SZ-Informationen Anfang Dezember 2014 in einem Krankenhaus im Raum Bremen/Bremerhaven ereignete, sorgt derzeit für erhebliche Aufregung unter den Beteiligten. ..."

Statement der Prüfungs- und der Überwachungskommission vom 12.1.2015[3]

"Prüfungs- und Überwachungskommission, in gemeinsamer Trägerschaft von Bundesärztekammer, Deutscher Krankenhausgesellschaft und GKV Spitzenverband, haben nach eingehender Analyse einer in Frage gestellten Hirntoddiagnostik in einem norddeutschen Krankenhaus auch unter Hinzuziehung weiterer unabhängiger Expertise festgestellt, dass die Organspenderin vor geplanter Organentnahme hirntot war.

Die seit Dezember laufenden Untersuchungen der Kommissionen haben bisher ergeben, dass sämtliche Hirnfunktionen erloschen waren. Das haben eingehende Untersuchungen nach Anhörungen von Experten und die Sichtung der vorliegenden Unterlagen gezeigt. Unabhängig davon wurden Unzulänglichkeiten in der Dokumentation festgestellt, die zu Unsicherheiten bei den Beteiligten und schließlich zum Abbruch der Organentnahme geführt haben. ..."

Wenn die Sachlage so war, wie die Prüfungs- und Überwachungskommission es beschreibt, ist es unverständlich, dass die Süddeutsche diesen Bericht der Untersuchungskommissionen in ihrer Meldung unterschlagen hat. Zumindest hätte sie darauf hinweisen können, dass Untersuchungen am Laufen sind.

Falschmeldung: Eine "Organ-Entnahme" (Überschrift) war zwar geplant, hat jedoch definitiv nicht stattgefunden. Die "Panne" war vorher, bei der Hirntoddiagnostik.[Anm. 3]

vor 2010

Datum Pressemeldung Sachverhalt
30.6.09 Der Spiegel: Neues Leben mit Nebenwirkung[4]

"Zwar sterben die wenigsten Transplantierten am ersten Infekt wie Barnards erster Patient. Viele Organempfänger aber erkennt man zehn Jahre nach der Operation an ihren roten Gesichtern und aufgeschwemmten Gliedmaßen - Langzeitfolgen hoher Cortisongaben. Manche zittern ständig, viele sind geschwächt. Immunsuppressiva können Tumoren, etwa Hautkrebs, und Schlaganfälle auslösen, sie schädigen Nieren und Leber. So ruinieren paradoxerweise die Medikamente, die für die Verträglichkeit des neuen Organs sorgen, oft gleichzeitig dessen Funktion."

Warum schreibt Annette Bruhns solch einen Text? Was will sie damit erreichen?

Diese Patienten haben - um in diesem von Annette Bruhns gezeichneten Bild zu bleiben - die Wahl, nach 10 Jahren möglicherweise an diesen Symptomen zu leiden oder binnen Wochen oder Monaten tot zu sein. - Versteht Annette Bruhns nicht die Situation dieser Patienten?
Wie Annette Bruhns in ihrem Artikel selbst beschreibt, die Immunsuppressiva werden ständig weiterentwickelt. Sie haben heute nicht mehr die Nebenwirkungen wie vor 10 Jahren, sie sind auch verträglicher.

Es gibt Transplantierte, denen man selbst nach 20 transplantierten Jahren keines dieser hier beschriebenen Folgen erkennen kann. - Warum lässt Annette Bruhns dies unerwähnt?


Anhang

Anmerkungen

  1. Die Zitation schützt nicht vor der Tatsache, dass Halb- und Unwahrheit verbreitet wird. Daher schützen auch Zitationen von Halb- und Unwahrheiten nicht vor dem Vorwurf der Irreführung.
  2. Täuschung ist im deutschen Recht ein Strafbestand, der nach § 236 StGB (Betrug) oder § 146 StGB (Falschgeld) bestraft. Siehe: https://de.wikipedia.org/wiki/T%C3%A4uschung#T.C3.A4uschung_im_Recht Zugriff 12.1.2015.
  3. Wenn man bedenkt, wie vorsichtig die Presse von einem "mutmaßlichen Täter" schreibt, selbst wenn dieser die Untat gestanden hat, so verwundert es doch sehr, wie frei im Bereich der Organtransplantation geschrieben wird.
    Jutta Riemer, Vorsitzende der Lebertransplantierte Deutschland e.V., schreibt hierzu in einer Pressemitteilung vom 12.1.2015: "In einigen Medien wird Fehlverhalten bei der Hirntoddiagnostik in einem Krankenhaus in Bremen vermutet. Mit Zusätzen in der Überschrift wie „Lebte der Patient noch?“ (Bild) wird schon vor Abschluss der Prüfung des Falles ein Horrorszenario aufgebaut. Mit der Überschrift „Schwere Panne bei der Organentnahme“ (Süddeutsche) impliziert das Blatt, dass eine Organentnahme stattgefunden hat, was im darauffolgenden Bericht nicht erkenntlich war. Diese und weitere Medien nehmen hier gemäß der Devise „bad news are good news“ ein Prüfungsergebnis vorweg und stellen Vermutungen als Schlagzeile in den Raum, die durchaus geeignet sind, das Vertrauen in die Organspende zu beschädigen und die Hoffnung von Wartelistenpatienten zu zerschlagen."

Einzelnachweise