Peter Dabrock: Unterschied zwischen den Versionen

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Peter Dabrock (*1964)
Beruflicher Werdegang<ref name="DER">https://web.archive.org/web/20190624122613if_/https://www.ethikrat.org/mitglieder/peter-dabrock Zugriff am 14.08.2020.</ref>
* 1984-1994 Studium der Katholischen und Evangelischen Theologie, Philosophie und Soziologie (unterbrochen 1989-1990 durch Ableistung des Zivildienstes)
* 1990 Rettungssanitäter
* 1994 Erstes Theologisches Examen
* 1995 Vikariat
* 1995-2002 Wiss. Mitarbeiter und Wiss. Assistent am Lehrstuhl für Systematische Theologie (Ethik) an der Ruhr-Universität Bochum
* 1999 Promotion in Evangelischer Theologie
* 2001 Magister Artium
* 2002-2008 Juniorprofessor für Bioethik an der Philipps-Universität Marburg
* 2008-2010 Professor für Sozialethik an der Philipps-Universität Marburg
* seit 2010 Professor für Systematische Theologie (Ethik) an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg
* 2011 Ordination zum Pfarrer (im Ehrenamt) der Ev.-Luth. Kirche in Bayern
* 2015 Ablehnung eines Rufes auf den Lehrstuhl für Systematische Theologie (Ethik und Hermeneutik) an der Humboldt-Universität zu Berlin
Mitgliedschaften
* seit 1998 Gesellschaft für Evangelische Theologie
* seit 2000 Akademie für Ethik in der Medizin
* seit 2003 Societas Ethica
* seit 2004 Zentrale Ethikkommission bei der Bundesärztekammer (seit 2008 Vorstandsmitglied)
* seit 2005 Theologischer Arbeitskreis Pfullingen
* 2006-2015 Mitglied im Wissenschaftlichen Beitrat der "Central Research Infrastructure for Molecular Pathology" (CRIP) des Fraunhofer-Instituts für Biomedizinische Technik
* 2008-2009 Ad-hoc-Arbeitsgruppe des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland zum evangelischen Verständnis von Ehe und Eheschließung
* 2009-2011 Steering Commitee des LOEWE-Zentrums für Synthetische Mikrobiologie
* 2010-2011 Vorsitzender der Ad-hoc-Kommission des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland zu aktuellen Herausforderungen der Gesundheitspolitik
* 2010-2013 Vorsitzender der Ad-hoc-Kommission des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland zu Fragen der Sexualethik
* 2011-2016 European Group on Ethics in Science and New Technologies
* seit 2011 Senatskommission für tierexperimentelle Forschung der Deutschen Forschungsgemeinschaft
* seit 2012 Deutscher Ethikrat (seit 2016 Vorsitzender)
* seit 2014 Kammer für Öffentliche Verantwortung der Evangelischen Kirche in Deutschland
seit 2014 Steering Commitee des Forschungsnetzwerkes zur Synthetischen Biologie (MaxSynBio)
* der Max-Planck-Gesellschaft
* seit 2017 Ordentliches Mitglied der Deutschen Akademie der Technikwissenschaften acatech
Schwerpunkte des Engagements im Ethikrat<ref>https://web.archive.org/web/20190624122613if_/https://www.ethikrat.org/mitglieder/peter-dabrock Zugriff am 22.08.2020.</ref>
* Ethik der Gesundheitsversorgung
* Ethik der Biomarker-basierten und Big-Data-getriebenen Medizin und biomedizinischen Forschung (Stammzellforschung, Biobanken-Forschung, sog. personalisierte Medizin, Public-health genomics u.a.)
* Synthetische Biologie
* Informations- und Kommunikationstechnologien
* Theologisches und philosophisches Verständnis von Leben
* Bioethik und Religionen
* Gesellschaftlicher Diskurs über bioethische Fragen
* Wissenschaftstheorie und -ethik
=== Schriften ===
=== Schriften ===
==== DAK-Heft 1/2019 ====
==== DAK-Heft 1/2019 ====

Version vom 14. August 2020, 16:09 Uhr

Peter Dabrock (*1964)

Beruflicher Werdegang[1]

  • 1984-1994 Studium der Katholischen und Evangelischen Theologie, Philosophie und Soziologie (unterbrochen 1989-1990 durch Ableistung des Zivildienstes)
  • 1990 Rettungssanitäter
  • 1994 Erstes Theologisches Examen
  • 1995 Vikariat
  • 1995-2002 Wiss. Mitarbeiter und Wiss. Assistent am Lehrstuhl für Systematische Theologie (Ethik) an der Ruhr-Universität Bochum
  • 1999 Promotion in Evangelischer Theologie
  • 2001 Magister Artium
  • 2002-2008 Juniorprofessor für Bioethik an der Philipps-Universität Marburg
  • 2008-2010 Professor für Sozialethik an der Philipps-Universität Marburg
  • seit 2010 Professor für Systematische Theologie (Ethik) an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg
  • 2011 Ordination zum Pfarrer (im Ehrenamt) der Ev.-Luth. Kirche in Bayern
  • 2015 Ablehnung eines Rufes auf den Lehrstuhl für Systematische Theologie (Ethik und Hermeneutik) an der Humboldt-Universität zu Berlin

Mitgliedschaften

  • seit 1998 Gesellschaft für Evangelische Theologie
  • seit 2000 Akademie für Ethik in der Medizin
  • seit 2003 Societas Ethica
  • seit 2004 Zentrale Ethikkommission bei der Bundesärztekammer (seit 2008 Vorstandsmitglied)
  • seit 2005 Theologischer Arbeitskreis Pfullingen
  • 2006-2015 Mitglied im Wissenschaftlichen Beitrat der "Central Research Infrastructure for Molecular Pathology" (CRIP) des Fraunhofer-Instituts für Biomedizinische Technik
  • 2008-2009 Ad-hoc-Arbeitsgruppe des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland zum evangelischen Verständnis von Ehe und Eheschließung
  • 2009-2011 Steering Commitee des LOEWE-Zentrums für Synthetische Mikrobiologie
  • 2010-2011 Vorsitzender der Ad-hoc-Kommission des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland zu aktuellen Herausforderungen der Gesundheitspolitik
  • 2010-2013 Vorsitzender der Ad-hoc-Kommission des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland zu Fragen der Sexualethik
  • 2011-2016 European Group on Ethics in Science and New Technologies
  • seit 2011 Senatskommission für tierexperimentelle Forschung der Deutschen Forschungsgemeinschaft
  • seit 2012 Deutscher Ethikrat (seit 2016 Vorsitzender)
  • seit 2014 Kammer für Öffentliche Verantwortung der Evangelischen Kirche in Deutschland

seit 2014 Steering Commitee des Forschungsnetzwerkes zur Synthetischen Biologie (MaxSynBio)

  • der Max-Planck-Gesellschaft
  • seit 2017 Ordentliches Mitglied der Deutschen Akademie der Technikwissenschaften acatech

Schwerpunkte des Engagements im Ethikrat[2]

  • Ethik der Gesundheitsversorgung
  • Ethik der Biomarker-basierten und Big-Data-getriebenen Medizin und biomedizinischen Forschung (Stammzellforschung, Biobanken-Forschung, sog. personalisierte Medizin, Public-health genomics u.a.)
  • Synthetische Biologie
  • Informations- und Kommunikationstechnologien
  • Theologisches und philosophisches Verständnis von Leben
  • Bioethik und Religionen
  • Gesellschaftlicher Diskurs über bioethische Fragen
  • Wissenschaftstheorie und -ethik


Schriften

DAK-Heft 1/2019

Peter Dabrock schrieb im DAK-Heft 1/2019 auf Seite 21 kurz seinen Standpunkt, warum er gegen die Einführung der Widerspruchsregelung ist. Darin heißt es:

Die Widerspruchsregelung verdreht zudem so wichtige Grundsätze der Rechtskultur wie 'Schweigen ist nicht Zustimmung" und "Wähle zuerst das mildere Mittel".

DCD ist in Deutschland verboten. Daher darf ET kein aus DCD stammendes Organ nach Deutschland vermitteln. Wenn die Widerspruchsregelung so wichtige Grundsätze unserer Rechtskultur verdreht, dürfen wir auch keine Organe aus Ländern mit Widerspruchsregelung nach Deutschland vermitteln lassen, siehe: Widerspruchsregelung#Import-Export
Das "mildere Mittel" war die Erklärungsregelung. Nach 5 Jahren Erklärungsregelung hatten von den potentiellen Organspendern im Jahr 2012 knapp 8% einen OSA, im Jahr 2017 gerade 16%. Dabei hätten es seit dem Jahr 2014 knapp 100% sein müssen. Siehe: Widerspruchsregelung#Entlastung_der_Hinterbliebenen

Unserer bewährten Trauerkultur gemäß sollten Angehörige auch keinen sozialen Druck ausgesetzt werden.

Wodurch sind die Hinterbliebenen einem sozialen Druck ausgesetzt? Dies ist nicht zu erkennen.

Mit der Widerspruchsregelung baut man das bitter nötige Vertrauen in das von Skandalen erschütterte Transplantationssystem nicht aus - im Gegenteil.

Woran macht Peter Dabrock Vertrauensverlust fest? In den Jahren 2006 bis 2015 betrug nach Feststellung des Hirntodes die Zustimmung zur Organspende 72% ±2%, in den Jahren 2016 und 2017 hingegen 76%. - Es wird hier auf ein von den Medien künstlich aufgebautes Schreckgespenst zurückgegriffen, das es in der Realität gar nicht gibt.

Tot oder lebendig

Peter Dabrock veröffentlichte in Zeitzeichen 12/2011 auf den Seiten 14 und 15 den Artikel "Tod oder lebendig"

Zahlreiche Studien belegen, dass Hirntote über Monate und Jahre intensivmedizinisch betreut dahinvegetieren können, einschließlich basaler körperlicher Regungen, wie Verdauung und tiefer Schmerzreflexe.

Dieses "zahlreichen Studien" sind leider nicht genannt. Es bekannt ist nur die eine Studie von Alan Shewmon. - Die Verdauung funktioniert auch noch 24 Stunden nach dem letzten Herzschlag. Es gehört zum intermediären Leben. - Ein bekannter, beschriebener Reflex ist der vonLuigi Galvani im Jahr 1780 beschriebene Zuckungen des Froschschenkels. Niemand wird deswegen sagen, dass der Frosch noch gelebt hätte. So sind auch bei einem normalen Toten bis zu 8 Stunden nach dem letzten Herzschlag durch elektrische und mechanische Schläge Muskelkontraktionen zu erzielen, siehe intermediäres Leben.

Sogar der einflussreiche Bioethikrat des amerikanischen Präsidenten hat 2008 eingeräumt, dass neben dem unumkehrbaren Ende des Bewusstseins dieses zweite entscheidende Charakteristikum des Hirntodkriteriums nicht mehr haltbar ist.

Ob der Bioethikrat so einflussreich sein kann, wenn er gleich im 1. Amtsjahr des folgenden US-Präsidenten, Barack Obama, im Jahr 2009 aufgelöst wurde,[3] ist höchst zweifelhaft. Betrachtet man noch, dass dieses Gremium im August 2001 im 1. Amtsjahr seines Vorgängers, George W. Bush, einberufen wurde, muss der PCB eher als ein Instrument der Bush-Regierung angesehen werden. Da der Artikel von Peter Dabrock im Jahre 2011 verfasst wurde, somit also über ein Jahr nach der Auflösung des PCB, hätte das Attribut "einflussreich" nicht erfolgen dürfen. - Auch beschloss der PCB mehrheitlich, dass das Hirntodkonzept weiterhin als Voraussetzung für eine Organentnahme geeignet ist.

Auch sind leider Fälle dokumentiert, in denen durch falsche Hirntoddiagnostik Menschen beinahe getötet wurden: Empirie und technische Methoden sind gegenwärtig zweifelhaft. Bei bester Diagnostik wäre dies nicht passiert. Sie wird aber nicht immer angewandt.

Leider fehlen auch hierzu Beispiele oder Quellen. Aus den recherchierten lebenden Hirntoten ist zu schließen, dass die Durchführung der HTD nicht nach den Vorschriften erfolgte und es daher zu dieser Fehldiagnose gekommen ist. Festzuhalten ist zudem, dass in Deutschland kein einziger Fall von falsch positiv festgestelltem Hirntod erfolgte, wenn man sich bei der Durchführung der HTD gehalten hat. Zudem schreibt Johannes Bonelli: "Wenn fragliche Fehldiagnosen dazu missbraucht werden, das Hirntodkonzept als Ganzes in Misskredit zu bringen, dann müssen die Kriterien des Herz- und Atemstillstandes ebenfalls als obsolet gelten, da mit ihnen eine ganze Reihe von Fehldiagnosen aktenkundig ist. Aus medizinisch-wissenschaftlicher Sicht besteht kein Zweifel, dass die sicherste Methode zur Todesfeststellung der Nachweis des Hirntodes ist."[4]

Müssen wir den ganzen Organtransplantationskomplex aufgeben, weil der Hirntod unsicher geworden ist?

Der Hirntod ist weder in der Feststellung noch als pathophypologischer Zustand unsicher geworden.

Es stimmt weiterhin, dass mit dem Hirntod der Sterbeprozess unumkehrbar geworden ist.

Es gibt die Auffassung, dass mit dem Beginn des Lebens sein Sterben beginnt, weil dieser Prozess unaufhaltsam ist, da alles Lebende stirbt. - Der Sterbeprozess endet mit dem Tod, doch welchen Tod, den Hirntod, den biologischen Tod, den genetischen Tod oder den absoluten Tod?

Umgekehrt ist durch technische Assistenz die Homöostase des Organismus noch nicht vollständig erloschen. Sicher, sie gibt es nur durch technische Assistenz, aber wir würden ja auch nicht einem Menschen, der an einem Nierenversagen leidet und dessen Homöostase durch die technische Assistenz der Dialyse aufrechterhalten wird, Lebendigkeit oder erst recht nicht das Recht auf Leben absprechen.

Hier wird der Mensch nur als biologische Masse gesehen, nicht als psychosomatische Einheit. Siehe: Menschenbild

Eine Organentnahme bei diesem unumkehrbar Sterbenden ist keine Tötung auf Verlangen; sie ist aber so durchzuführen, dass der unumkehrbar sich vollziehende Sterbeprozess würdevoll gestaltet wird.

Es wird nicht genannt, was der Autor als "würdevolle" Gestaltung versteht. - Ich selbst, durfte bei einer Organentnahme anwesend sein. Es wurde Lunge und Nieren entnommen. Ich wüsste nicht, was dabei würdevoller hätte sein können. Die Durchführung der Organentnahme verlief in gleicher Weise die die Entfernung eines Lungenlappens. Auch bei dieser Operation durfte ich zweimal dabei sein, einmal laproskopisch und einmal am offenen Brustkorb.

... und dies unter Wahrung der Würde und selbstverständlich unter Narkose, ohne Schmerzempfindung, ... dann werde ich aus Überzeugung zur Organspende bereit sein. ... Deshalb plädiere ich für eine standardmäßige Narkose während der Explantation - wie in der Schweiz üblich.

Die Würde, oben beschrieben. - Hirntoten in D/A/CH ist das Schmerzempfinden mit dem Hirntod erloschen. In Polen, Großbritannien und einigen Staaten der USA können Hirntote durch die Definition des Hirntodes als Hirnstammtod u.U. Schmerzen empfinden. Für D/A/CH ist diese Sorge jedoch völlig unbegründet. Siehe auch: Schmerzen#Schweiz

Anhang

Anmerkungen


Einzelnachweise