Mord

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Vergleich: Patientenverfügung und Hirntod

Im Vergleich des Zustandes bei Anwendung einer Patientenverfügung zeigt sich die Organentnahme nach Hirntod wie folgt: Hirntote im Vergleich mit Patienten, bei denen nach Patientenverfügung das Therapieende gewünscht wird.

Fähigkeit Patientenverfügung Hirntod
Kommunikation sich mitteilen können unmöglich unmöglich
Können gehen, sprechen, singen, musizieren, balancieren unmöglich unmöglich
Wahrnehmung sehen, hören, riechen, schmecken, tasten möglich unmöglich
Bewusstsein denken, planen, erfinden, kreativ etwas erschaffen möglich unmöglich
Erinnerung was man erlebt hat (DuL) möglich unmöglich
Wissen was wir gelernt haben (DuL) möglich unmöglich
Gefühle Liebe, Hass, Vertrauen, Angst, Hoffnung, Sorge möglich unmöglich
Eigenatmung atmet selbstständig, wenn auch schwer möglich unmöglich
Hirnstammreflexe Licht-, Lidschluss-, ... Atem-Reflex vorhanden nicht vorhanden
Homöostase Körpertemperatur, Wasserhaushalt gestört sehr gestört
Herzschlag vorhanden vorhanden
Verbesserung des Zustandes? sehr unwahrscheinlich völlig unmöglich
gewünscht Mord?
Das "unmöglich" ist beim Hirntod deswegen dauerhaft, weil die Gehirnzellen im Großhirn, Kleinhirn und Hirnstamm seit Eintritt des Hirntodes so schwer geschädigt sind, dass sie nicht nur nie wieder funktionieren werden (irreversibel). Sie befinden sich in einem so weit fortgeschritten Sterbeprozess, dass dieser unaufhaltsamen geworden ist und der nach Tagen des Hirntodes mit der Auflösung des Gehirns (Autolyse) endet.

Es zeigt sich sehr deutlich, dass bei Therapieende nach Patientenverfügung mit gewünschter Todesfolge wesentlich mehr Leben vorhanden war als bei Hirntod. Es stellt sich daher die Frage:

Warum ist bei der Patientenverfügung das Ende der Therapie gewünscht,
während es beim Hirntod Mord sein soll?

Organentnahme sei Tötung oder Mord

In konsequenter Folge der Auffassung, dass Hirntote keine Tote seien, kann man zu dem Schluss gelangen, dass Organentnahme Tötung oder gar Mord sei.

Am 04.04.2017 gab Google an, dass es mit "Organentnahme" und "Mord" ungefähr 41.900 Ergebnisse gäbe, für "Tötung" waren es noch ungefähr 23.600 Ergebnisse. Diese Personen geben an, dass Organentnahme "Tötung" oder "Mord" sei (Foren wurden ausgelassen):
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  1. "Einen Sterbenden im Hirnversagen für tot zu erklären, um bei einer Organentnahme eine Tötung zu umgehen, stellt eine willkürliche Setzung dar, die mit Redlichkeit als Voraussetzung für jede ethische Betrachtung nicht zu vereinbaren ist."[1]
  2. "Einem lebendem Menschen Organe zu entnehmen ist in der Tat nichts anders als Mord."[2]
  3. "Einem Sterbenden im Hirnversagen deshalb für tot zu erklären, um bei einer Organentnahme eine Tötung zu umgehen, stellt eine utilitaristische, willkürliche Setzung dar, die mit Redlichkeit als Voraussetzung für jede ethische Betrachtung nicht zu vereinbaren ist. ... Sterbende werden für tot erklärt, damit ist die Tötung durch Organentnahme aufgehoben – benötigt werden lebende und lebensfähige Organe!"[3]
  4. "Organentnahme ist ohne Zweifel die Tötung eines Sterbenden. Eine Tötung kann nicht gerechtfertigt werden – auch nicht, wenn sie zu einem »guten« Zweck erfolgt, nämlich zum Nutzen des Organempfängers. ... Um eine Tötung durch Organentnahme zu umgehen, hat man den Zustand des Hirnversagens im Hirntod-Konzept zum Tod erklärt. ... Die Spende eines lebenswichtigen Organs durch einen Lebenden, mithin auch durch eine sterbende Person verlangt vom Arzt eine Tötung zugunsten Dritter und ist mit dem ärztlichen Ethos nicht zu verein­baren. ... Einen Sterbenden im Hirnversagen deshalb für tot zu erklären, um bei der Organentnahme eine Tötung zu umgehen, stellt eine utilitaristische, willkürliche Setzung dar, die mit Redlichkeit als Voraussetzung für jede ethische Betrachtung nicht zu vereinbaren ist."[4]
  5. "Der Hirntod ist nicht der Tod. Ich bin kein Organspender. Eine Organtransplantation ist eine Tötung, trotzdem sollte eine Organentnahme möglich sein – aber nur, wenn der Betroffene nach einer vollständigen Aufklärung selbst zugestimmt hat."[5]
  6. "Organspende ist faktisch Tötung.
    Damit steht man aber vor dem Problem, dass die Organentnahme faktisch eine Tötung darstellt."[6]
  7. "Hirntote Patienten, die alle diagnostischen Kriterien des Hirntodes erfüllen, sind lebende Menschen. Trotzdem transplantieren die beiden oben genannten Ärzte weiter. Sie plädieren dafür, die übliche Forderung "Organentnahme nur nach dem Tod des Spenders" ('dead donor rule') aufzugeben und die Tötung des Organspenders als 'gerechtfertigte Tötung' ('justified killing') zuzulassen. Es ist nur zu hoffen, dass diese grauenhaften Aussagen helfen, die Organtransplantationen zu stoppen und die schwere Beleidigung Gottes und seines fünften lebensschützenden Gebotes zu beenden."[7]
  8. "Auch Sascha Boetel bezeichnet die Organentnahme bei einem hirntoten Menschen als Mord.".[8]
  9. "Es ist also derzeit von offizieller Seite keine Unterstützung der Kirchen zu erwarten, gegen die Organentnahme und Tötung des Menschen etwas zu unternehmen, im Gegenteil. .... Das aber bedeutet, dass wir Kinder, wenn wir ihnen die Organe entnehmen, töten. Das ist Totschlag, gesetzlich genehmigter Totschlag. ... Daher ist es vielleicht eine gute Gelegenheit, an diesem 1. November, dem "Allerheiligen" und morgen, am 2. November, "Allerseelen", sich darauf zu besinnen und an all die Kinder, aber auch Erwachsene zu denken, die durch Organentnahme getötet wurden und zu freflektieren, ob wir das weiter zulassen und was zu tun ist, zu verhindern, dass weiterhin Kinder auf dem Seziertisch getötet werden."[9]
  10. "Denn rein juristisch gesehen gilt die Explantation lebensnotwendiger Organe aus einem lebenden Menschen als Totschlag oder auch als Mord. Sie ist weder mit dem deutschen Strafrecht noch mit der ärztlichen Standesethik vereinbar. Wenn hirntote Patienten als lebend anerkannt würden und dennoch die zum Tod führende Organentnahme aus ihnen legalisiert werden sollte, bedürfte dies einer höchstrichterlichen Entscheidung – und einer ethischen und gesellschaftlichen Debatte."[10]
  11. "Eine dennoch gegebene Einwilligungserklärung, wie sie als möglich dargestellt wird, hebt die Strafbarkeit der Tötung durch Organentnahme nicht auf. ... Die Entnahme lebenswichtiger, also nur einmal bei einem Menschen vorhandener, Organe wie Herz oder Leber ist nicht möglich. Entnimmt man sie einem lebenden Menschen, tritt durch die Entnahmehandlung der Tod des Menschen ein. Ein noch Lebender wird für einen anderen Lebenden getötet."[11]
  12. "Man könne von 'töten' sprechen, aber nicht von 'Mord', wenn ein Patient zur Organentnahme freigegeben wird. ... Organentnahme bei Hirntoten ist Tötung."[12]
  13. "Einem lebendem Menschen Organe zu entnehmen ist in der Tat nichts anders als Mord."[13]
  14. "Organspende! Ist dies im Willen unseres Vaters? Nein - dies ist Mord!"[14]
  15. "Organspende: Lizenz zur straffreien Tötung ... Fazit: Durch die Unterschrift unter den Organspendeausweis bzw. das Einverständnis von Angehörigen erhalten alle an diesem ‘Mordsgeschäft’ beteiligten Ärzte und Einrichtungen de facto eine Lizenz zur straffreien Tötung und zugleich eine Garantie für maximalen Profit im Rahmen fragwürdiger Strukturen!" - Erdenmensch: Organspende: Lizenz zur straffreien Tötung. (15.06.2012) Nach: xyz://skywatchbretten.blogspot.de/2012/06/organentnahme-lizenz-zur-straffreien.html Zugriff am 5.5.2017.</ref>
  16. "Dabei ist bekannt, dass der Begriff 'Tod' im Volk traditionsgemäß weithin im Sinne von: 'mausetot', 'einäscherungstot', 'beerdigungstot', 'obduktionstot' verstanden wird – also fundamental anders, als die Transplantationswirtschaft ihn 'benötigt', will sie sich von Tötung begrifflich (!) reinhalten ( sog. 'Hirntod' )."[15]
  17. "Mein Beitrag möchte an dieser neu aufkeimenden Debatte ansetzen und formuliert als Ausgangspunkt das sogenannte 'Transplantations-Trilemma', das sich auf die besondere Situation hirntoter Menschen bezieht und aus den drei folgenden Sätzen besteht:
    (1) Hirntote Menschen sind noch nicht tot.
    (2) Einem nicht toten Menschen lebenswichtige Organe zu entnehmen, bedeutet ihn zu töten und ist moralisch verboten.
    (3) Die Praxis der modernen Transplantationsmedizin ist moralisch nicht verboten."[16]
  18. "Statt um die (mit wissenschaftlicher Expertise) zu beantwortenden Frage, wie tot Hirntote sind, geht es nunmehr um die Frage, ob es ethisch verantwortbar ist, Sterbende (deren Zustand sich nicht eindeutig charakterisieren lässt) zum Zwecke der Organentnahme zu töten."[17]
  19. "Das große Ausweiden, vorher von der Justiz noch als Mord verfolgt, begann und war nun legalisiert. ... spricht von zwei Millionen Menschen, die bisher für eine Organentnahme ermordet wurden. ... Nach den Erkenntnissen verschiedenster Persönlichkeiten und Ethik-Kommissionen (Hirntote werden erst mit der Organentnahme getötet) bewegen sich die Mediziner in einer Grauzone um die §§ 211 (Mord) und 212 (Totschlag) Strafgesetzbuch (StGB)."[18]
  20. "Für die 'Hirntod'-Befürworter rechtfertigt erst die Akzeptanz des 'Hirntodes' als Todesdefinition die Organentnahme. Alles andere wäre verfassungswidrig, da der Grundrechtsschutz des Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG bis zum Erlöschen des Lebens reicht und eine Tötung auf Verlangen nach § 216 StGB untersagt ist. Es sei ein deutlicher Unterschied, ob eine laufende Behandlung unterbrochen oder Leben durch aktives Eingreifen beendet wird, wie Schreiber (412, 13/17. SdGA) weiter ausführt"[19]
  21. "So gesehen stellt die Entnahme von lebensnotwendigen Organen aus einem noch lebenden Menschen nämlich juristisch eine strafbare Tötung dar. Und sollte dies mit Einwilligung geschehen, wäre dies eine Tötung auf Verlangen."[20]
  22. "Einem Menschen Organe zu entnehmen, so teilt Hirsch seinen 'lieben Mitchristen' mit, sei Mord!"[21]
  23. "Töten aus Habgier ist daher Mord und damit ein Verbrechen. Wenn also bekannt ist, dass ein Organ auf diese Weise gewonnen wird, dann ist eine Organtransplantation eindeutig Sünde."[22]
  24. "Der Spenderkörper soll nicht erst durch die Explantation sterben, denn dann wäre die Organentnahme Todesursache und damit Mord. Die Hirntoddefinition ist also pragmatisch ganz auf die Erfordernisse der Transplantationstechnik ausgerichtet."[23]
  25. "Auch Sascha Boetel bezeichnet die Organentnahme bei einem hirntoten Menschen als Mord."[24]
  26. "Faktisch Tötung auf Verlangen ... Allerdings würde dann die Organentnahme bei einem Hirntoten, den diese Gruppe ja für nicht definitiv tot hält, rechtlich als Tötungsakt gelten. Genauer, wegen der Organspende-Erklärung, als Tötung auf Verlangen. Die Tötung auf Verlangen aber ist in Deutschland eine Straftat. Deshalb empfiehlt diese Gruppe, den betreffenden Strafgesetzparagrafen 216 so zu ändern, dass die Organentnahme bei Hirntoten nicht mehr darunter fiele, sofern sie 'dem ausdrücklichen oder mutmaßlichen Willen des Betroffenen entspricht'."[25]
  27. "1. Eine Tötung bleibt auch dann eine Tötung, wenn das Opfer keine nachweisbaren Wahrnehmungen und Reaktionen zeigt. ...
    2. Der Tatbestand der Tötung bleibt selbst dann bestehen, wenn eine Weiterbehandlung nicht im Interesse des Menschen im Hirnversagen läge.
    3. Die Aufgabe des Arztes, der einen Patienten im „Hirntod“ betreut, sollte die Fürsorge für diesen Menschen sein, im Sinne eines Anwalts seiner Rechte und seiner Unversehrtheit, da sich dieser Patient in einer äußerst hilfsbedürftigen Lage befindet und daher dringend Schutz und Fürsorge benötigt, statt im Interesse Dritter durch eine Organentnahme getötet zu werden. ..."[26]
  28. "Das Töten eines Patienten mit einer Organentnahme zu verknüpfen bricht weltweit ein Tabu."[27]
  29. "Die "legalisierte" Organ-Entnahme nach dem Transplantations-Gesetz ist staatlich 'legitimierter' Mord!! ... Entnahme von Organen aus einem noch lebenden Menschen stellt juristisch eine strafbare Tötung [Mord; § 211 StGB] dar. Um an noch vital-konservierbare Organe heranzukommen, ohne sich strafbar zu machen, ist der 'Hirntod' zum 'Tod' des Menschen erklärt worden. ... Lizenz zum Töten oder Mord durch Organ-Entnahme ... Einem lebendem Menschen Organe zu entnehmen ist in der Tat nichts anders als Mord. ... bei lebendigem Leibe, bei (vollem) Bewusstsein, gefesselt und angeschnallt auf dem OP-Tisch, ohne Betäubung und ohne Schmerzmittel ausgeweidet und ausgeschlachtet, das heißt, im OP-Saal ermordet zu werden."[28]
  30. "Vorsicht, Mord! — Organspender in Gefahr!"[29]
  31. "Organentnahme bei Hirntoten ist Tötung"[30]
  32. "Der Teufel bleibt frech und gefährlich bis zum Schluss, denn beides, Mord durch Organentnahme und künstliche Lebensverlängerung, führt den betroffenen Seelen große Schäden zu und ist in höchstem Grade gottwidrig."[31]
  33. "So stellte auch das 'Presidents’ Council on Bioethics' (USA) 2008 eindeutig klar: 'Der Hirntod ist naturwissenschaftlich nicht dem Tod gleichzusetzen.' Ist dies richtig, so wird jeder 'gehirntote' Organspender von den Transplantationschirurgen auf dem OP-Tisch erst durch die Entnahme seiner Organe getötet."Auf der Internetseite 152 zitiert Johann W. Matutis einige Aussagen, darunter diese: "Es setzt sich über die Menschenwürde hinweg und nimmt eine Tötung des Lebenden billigend in Kauf." und "Ja, man findet das Hirntod-Konzept einerseits nicht schlüssig und gibt zu, dass Organentnahme bei Hirntod eine Tötung ist, will aber mit der Transplantationsmedizin trotzdem weitermachen." und "Die absurde Formel der Transplantationsmedizin lautet: Leben retten durch Töten. ... Das Problem der Forderung der Bereitschaft zur Organspende liegt darin, dass sie die wohl meist nicht bewusste Bereitschaft einschließt, sich töten zu lassen. Und das darf nicht verschwiegen werden."[32]
  34. "So stellte auch das 'Presidents‘ Council on Bioethics' (USA) 2008 eindeutig klar: 'Der Hirntod ist naturwissenschaftlich nicht dem Tod gleichzusetzen.' Ist dies richtig – und wer will daran zweifeln ‐ so wird jeder 'gehirntote' Organspender von den Transplantationschirurgen auf dem OP‐Tisch durch die oder anläßlich der Entnahme seiner Organe getötet ... ".[33]
  35. "Wer einer Organspende zustimmt, stimmt de facto seiner Tötung durch Ärzte, im Grunde seiner juristisch 'legitimierten' Ermordung zu! Erlaubnis erteilende Angehörige stimmen de facto der Sterbehilfe bzw. Mord durch Ärzte zu!"[34]
  36. "Wer einer Organspende zustimmt, stimmt de facto seiner Tötung durch Ärzte, im Grunde seiner juristisch 'legitimierten' Ermordung zu! Erlaubnis erteilende Angehörige stimmen de facto der Sterbehilfe bzw. Mord durch Ärzte zu!"[35]
  37. "Wir ließen es unwissentlich zu, dass unsere Kinder ohne Betäubung abgeschlachtet und ausgeweidet wurden. Die Folterer in den Konzentrationslagern fragten zumindest nicht die Eltern nach ihrer Zustimmung, ihre Kinder töten zu dürfen." - Silvana und Stellio Mondo: Angehörigensicht. Nach: xyz://www.initiative-kao.de/bericht-s-mondo--aufruf-an-eltern.html Zugriff am 11.5.2017.</ref>
  38. "Strafanzeige gegen die Bundesärztekammer und die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) wegen Mordes und Bildung einer kriminellen Vereinigung"[36]
  39. "Hintergrund ist, dass die Explantation lebensnotwendiger Organe aus einem lebenden Menschen juristisch als Totschlag oder auch als Mord gilt." - Sabine Müller: Wie tot sind Hirntote? Alte Frage - neue Antworten (09.05.2011) Nach: xyz://www.bpb.de/apuz/33311/wie-tot-sind-hirntote-alte-frage-neue-antworten?p=all Zugriff am 2.5.2017.</ref>
  40. "Individuen im dauerhaften Koma sollten als Organspender verwendet werden; da sie keine Personen mehr seien, sei ihre Tötung nicht verwerflicher als das Töten einer Pflanze. ... Der philosophische Kunstgriff einer Neudefinition des Lebens, die deutlich vom Lebensbegriff der Biologie abweicht (und nach der Embryonen nicht leben), ist ein Zugeständnis einerseits an das Tötungsverbot, andererseits an die Transplantationsmedizin. ... Ob eine Aufweichung des Tötungsverbots bei ausdrücklicher Zustimmung des Patienten ethisch akzeptabel und rechtlich möglich ist, ist eine schwierige Frage. ... Die Zustimmung zur Tötung darf keinesfalls durch die Einwilligung von Dritten ersetzt werden. ... Soll am absoluten Tötungsverbot festgehalten werden, muss die Explantation von Organen aus hirntoten Patienten verboten werden. ... Ein anderes wichtiges Argument ist, dass die Tötung von Patienten durch Ärzte, selbst mit deren Einverständnis, die Arzt-Patienten-Beziehung massiv beschädigt."[37]
  41. "Der 'Hirntod' kann als 'Tod bei lebendigem Leib' nicht der wirkliche, Seele und Leib betreffende Tod des Menschen sein! Der tritt in der Transplantationsmedizin erst durch die Organentnahme ein, die daher ethisch als Tötung bewertet werden muss, obwohl sie in bester Absicht (zur Rettung von Schwerkranken) und mit Zustimmung des Patienten erfolgt." - Werner Neuer. Zitiert nach: O.V.: Sollten Christen ihre Organe spenden? In: Adventisten heute (06.03.2015) Nach: xyz://www.advent-verlag.de/cms/cms/front_content.php?idcat=380&idart=4589 Zugriff am 9.5.2017.</ref>
  42. "Erst durch die Entnahme der Organe tötet der Arzt den Menschen/Organspender auf dem OP-Tisch. Aber das Töten eines Menschen ist Mord, und Mord ist in Deutschland und jedem anderen Staat der Welt strafbar!"[38]
  43. "Warum ist Euthanasie strafbar, aber die Tötung zum Zwecke der 'Organspende'/des Organraubs nicht? Beides ist und bleibt Tötung! ... Was ist das für eine Nächstenliebe am Sterbenden, der zum Zeitpunkt der Organentnahme lebt und auf dem OP-Tisch durch die Messer der Ärzte stirbt. Hier müssten die Kirchenvertreter endlich handeln, um noch glaubhaft zu sein für ihre Anhängerschaft. Sie müssen Einhalt der Sünde des 5. Gebotes 'Du sollst nicht töten' fordern."[39]
  44. "Es ist im Zweifelsfall nicht erlaubt zu töten. ... Solange der Hirntod umstritten ist, bleibt eine Organspende nach Hirntod moralisch verwerflich, weil sie möglicherweise und nach dem gegenwärtigen Stand der Wissenschaft sogar sehr wahrscheinlich die Tötung eines Menschen bedeutet. ... In dem Moment, wo es sich um ein lebensnotwendiges Organ handelt, bedeutet die Entnahme eine Tötung, und damit hat sich das Problem erledigt, weil die Tötung selbstverständlich nicht erlaubt ist. Eine Organspende, die zum Tod des Spenders führt, wird deshalb auch von der Kirche eindeutig verurteilt (vgl. etwa KKK 2296)."[40]
  45. "Es setzt sich über die Menschenwürde hinweg und nimmt eine Tötung des Lebenden billigend in Kauf."[41]
  46. "Zum einen wäre damit ein ethisch-juristischer Problematisierungsraum eröffnet, der vom ärztlich assistierten Suizid über aktive Sterbehilfe bis hin zu Totschlag oder Mord reichen könnte, ..."[42]
  47. "Organ-Entnahme ist Mord"[43]
  48. "Einige katholische Publizisten halten Organtransplantationen für unvereinbar mit dem katholischen Bekenntnis, manche halten sie sogar für Mord."[44]
  49. "Namhafte Wissenschaftler und Philosophen kritisierten dabei die faktische Ermordung von Menschen durch Organentnahme, wobei kaum jemand weiß, dass es vor allem die Seele des Sterbenden ist, die bei einer Organspende unsägliche Schmerzen empfindet. ... 'Laut Statistik werden bei drei Viertel aller Hirntoten Bewegungen beobachtet'. ... Doch die Mediziner töten mit kirchlicher Erlaubnis sterbende Menschen, ... (Berliner Zeitung, 23.5.2012), vor allem beim endgültig Getötet-werden. ... Ein sterbender Organspender wird in Deutschland nach der Feststellung des 'Hirntodes' durch die Mediziner getötet. ... Er ist also aktives eiskaltes Töten. ... Tot ist keiner von ihnen, alle werden zum Zwecke der Organentnahmen getötet. ... Es soll offiziell erlaubt werden, Organspender in einem bestimmten Stadium ihrer Gehirn- und Körperfunktionen zu töten. ... Und hiermit bestätigt die Wissenschaft eindeutig, dass 'hirntote' Menschen allenfalls sterbende Menschen sind, die für eine Organentnahme getötet werden müssen. ... Transplantationsmediziner töten jedoch in der Regel sterbende Menschen."[45]
  50. "Vorsicht, Mord! – Organspender in Gefahr!"[46]
  51. "Getötet wird er dann erst durch die folgende Organentnahme. ... Organentnahme ist Mord! Und zwar, weil 60 Prozent der angeblich Hirntoten wieder zu Bewusstsein kommen könnten, wenn die Ärzte das Leben des Patienten und nicht das des Organempfängers im Auge hätten. ... Im Artikel 1 des Grundgesetzes verpflichtet sich die Bundesrepublik Deutschland zum Schutz seiner Bürger. Wie dieser Schutzauftrag heute verstanden wird, sehen wir daran, dass Menschen faktisch bis zur Geburt rechtlos sind und straffrei getötet werden können. Das im Mai beschlossenen Gesetz sieht keine wissenschaftliche Klärung der Todesdefinition vor. Der Gesetzgeber nimmt billigend in Kauf, dass schwerkranke oder schwerverletzte Menschen durch eine Organentnahme getötet werden.
    Wie ist es möglich, dass in Deutschland Gesetze beschlossen werden, die das Töten ungeborener und geborener Menschen straffrei erlauben?
    Wie ist es möglich, dass man in Deutschland medizinische Eingriffe gestattet, welche die Tötung geborener Menschen zumindest billigend in Kauf nehmen?"[47]
  52. "In den USA ist eine Herzentnahme für die Transplantation bei einem Hirntoten Mord und wird entsprechend bestraft."[48]
  53. "Das geplante Organbeschaffungsgesetz gibt den Ärzten freie Bahn fürs Morden. Regierung und Parlament halten ihre Gesetzeshand über die Mord-Ärzte, auf daß keiner sie erschlüge. ... Die Hirntod-DEFINITION ist ein Privileg, das die Ärzteklasse sich selbst verliehen hat, allein zu dem Zweck, mordende Ärzte der Strafverfolgung zu entziehen. ... Bislang noch sind die Ärzte Herren über Wort und Mord und fügen die Gesetze so, daß ihnen alles frommt:"[49]
  54. "Einem lebendem Menschen Organe zu entnehmen ist in der Tat nichts anders als Mord."[50]
  55. "Nur diese eine 'Umformulierung' zu einem Tod, den es gar nicht gibt, wird die Tötung, Ausweidung und damit Verstümmelung tausender Menschen weltweit, jährlich erst möglich! Straffrei!"[51]
  56. "Insofern wird der „Hirntote“ durch die Organentnahme getötet. Es handelt sich somit bei der Organtransplantation von „Hirntoten“ um eine Tötung. Die Diagnose „Hirntod“, die es früher nicht gab, da der Tod zu allen Zeiten durch den Stillstand des Herz-Kreislaufsystems diagnostiziert wurde, ist allein zu dem Zweck eingeführt worden, um noch lebenden Menschen Organe entnehmen zu können. ... Daher ist die Organtransplantation von „Hirntoten“ alles andere als ein Akt der Nächstenliebe, sondern ein Akt der Tötung. ... Wir bitten Sie weiterhin, dem Bischof von Augsburg zu schreiben, ihn über den Sachverhalt einer Tötung bei Organtransplantation auf Grund der Diagnose „Hirntod“ zu informieren ..."[52]
  57. "sieht Sabine Müller, Bioethikerin an der Berliner Charité 'Organentnahme von Hirntoten als Tötung an'"[53]
  58. "Die Herz-Lungen-Maschine rettete einen Menschen vor dem Tod, zwei Unterschriften töten ihn."[54]
  59. "Die Organentnahme ist und bleibt eine potenzielle Tötung und ein Eingriff in die Rechte und in die Persönlichkeit des Sterbenden. ... Die Organtransplantation von 'Hirntoten' ist damit alles andere als ein Akt der Nächstenliebe, sondern ein Akt der Tötung und gegen das fünfte Gebot Gottes:
    Du sollst nicht töten.
    Denn es wird jemand getötet, um einem anderen Menschen das Leben zu verlängern. Und da hört die Nächstenliebe auf !! ... Die Organentnahme ist und bleibt eine potenzielle Tötung und ein Eingriff in die Rechte und in die Persönlichkeit des Sterbenden."[55]
  60. "'Dann ist die Organentnahme ja eine Form der Tötung!', rufen Sie nun entsetzt. Genau das ist es."[56]
  61. "Einem lebenden Menschen die Organe zu entnehmen, kann wohl kaum anders als mit Mord bezeichnet werden."[57]
  62. "Es gibt nicht nur Ethiker sondern auch Mediziner, die von Vivisektion und sogar von Mord sprechen, denn ganz tot ist der Spender erst aufgrund und nach der Explantation."[58]
  63. "Es gibt nicht nur Ethiker sondern auch Mediziner, die von Vivisektion und sogar von Mord sprechen, denn ganz tot ist der Spender erst aufgrund und nach der Explantation. ... Es setzt sich über die Menschenwürde hinweg und nimmt eine Tötung des Lebenden billigend in Kauf. ... Insofern sind die Hirntod-Untersuchungen anstelle von intensiver Therapie eine 'unterlassene Hilfeleistung' und Explantation an einem Komapatienten eine 'aktive Sterbebeschleunigung' und nicht zu sagen Tötung."[59]
  64. "Leben retten durch Töten"[60]
  65. "Schließt Bereitschaft, sich töten zu lassen, ein"[61]
  66. "Weil nur lebende Organe einem anderen Menschen zum Weiterleben verhelfen zu können, darf der Organspender nicht ganz tot sein. Er muß aber soweit tot sein, daß ihm – rechtlich gesehen – Organe entnommen werden dürfen, weil ansonsten die Organentnahme vorsätzliche Tötung (d.h. Mord) wäre."[62]
  67. "Organspende von Ohnmächtigen, komplettes Ausschlachten des Körpers ist Mord!"[63]
  68. "Ja, Ihr lest richtig. Diese Menschen leben, wenn die Organe explantiert werden. Sie werden erst dadurch getötet. ... In den USA gibt man mittlerweile sogar unumwunden zu, dass der Spender lebt und dass er erst durch die Organentnahme stirbt. 'Justifying killing' - 'gerechtfertigte Tötung' heißt das dann."[64]
  69. "Organspende: Vorsicht, Mord!"[65]
  70. "Getötet wird er erst durch die Organentnahme."[66]
  71. "Warum ist Organspende glatter Mord"[67]
  72. "Vorsicht, Mord! - Organspender in Gefahr!"[68]
  73. "Ihr Körper ist also noch genauso lebendig und funktionstüchtig wie zum Zeitpunkt, bevor Ihr Hirn den Geist aufgegeben hat. 'Dann ist die Organentnahme ja eine Form der Tötung!', rufen Sie nun entsetzt. Genau das ist es. ... Das Paradoxe: Die Herz-Lungen-Maschine rettete einen Menschen vor dem Tod, zwei Unterschriften töten ihn."[69]

Wenn es diesen Personen wirklich um den Schutz von Leben ginge, müssten sie alle in viel stärkerem Maße gegen die Patientenverfügung sein, da bei deren Anwendung eindeutig mehr Leben beendet wird als bei der Organspende nach Hirntod (siehe oben). Diese Haltung gegen Patientenverfügung konnte jedoch bei keiner dieser Personen gefunden werden. Dies legt den Schluss nahe, dass es diesen Personen nicht um den Schutz von Leben geht, sondern um eine Bekämpfung der Organspende.

Auch müssten sich diese Personen nach Feststellung des Hirntodes für die Fortsetzung der intensivmedizinischer Behandlung einsetzen. Es dürfte dann auch kein Therapieabbruch (Beendigung der künstlichen Beatmung) erfolgen. Auch hiervon ist von diesen Personen nichts zu lesen. Dies erhärtet die Schlussfolgerung, dass es diesen Personen nicht um den Schutz des Lebens, sondern um die Bekämpfung der Organspende geht.

Organentnahme sei weder Tötung noch Mord

Der Meinung, dass Organentnahme Tötung oder gar Mord sei, stehen die Meinungen dieser Institutionen und Personen gegenüber, für die Organentnahme eindeutig weder Tötung noch Mord ist:

Institutionen

Bei der Stellungnahme des DER aus dem Jahr 2015 heißt es auf Seite 167: "Einstimmig ist der Deutsche Ethikrat der Auffassung, dass am Hirntod als Voraussetzung für eine postmortale Organentnahme festzuhalten ist."[70]
Auf Seite 99 schreibt die Mehrheit des DER: "In dieser Situation erscheint es unangemessen, die auf der Grundlage einer informierten Einwilligung erfolgende Organentnahme als Tötung im Sinne einer verwerflichen Integritätsverletzung zu bezeichnen."

Die Zentrale Kommission zur Wahrung ethischer Grundsätze in der Medizin und ihren Grenzgebieten (Zentrale Ethikkommission) bei der Bundesärzte­kammer schrieb im Jahr 1997 im Deutschen Ärzteblatt: "Den Hirntod nicht als Todeskriterium zu akzeptieren und gleichwohl Organentnahmen nach diesem Zeitpunkt durchzuführen, widerspricht grundlegend der Ethik ärztlichen Handelns. Wer den Hirntod nicht als Todeskriterium akzeptieren kann, muß daher auf Transplantationen lebensnotwendiger Organe verzichten."[71]

Die Neuapostolische Kirche schreibt über die Organspende: "Werden bei hirntoten, beatmeten Patienten Organe zur Transplantation entnommen, handelt es sich aus Sicht der Kirche nicht um eine Tötung. Die Organentnahme hat keine Auswirkung auf die Seele."[72]

Personen

Wolfgang Wodarg bringt es mit einer Gegenüberstellung auf den Punkt:
"Organentnahme beim Beatmeten mit irreversiblem Hirnversagen wird ohne Legaldefinition des Hirntodes als Tötung abgelehnt.
Abschalten der Geräte beim Beatmeten mit irreversiblem Hirnversagen ohne vorherige Organentnahme wird nicht als Tötung angesehen."[73]

Ulrich Eibach schreibt dazu: "Niemand wird durch eine Organentnahme erst getötet. Der Tod wird durch sie nicht verursacht, sondern durch Abbrechen lebenserhaltender intensivtherapeutischer Methoden nun erst zugelassen. Ohne sie wäre er, wenn der Hirntod eindeutig festgestellt ist, schon früher eingetreten. Das Tötungsverbot ist also dadurch nicht berührt. Bedingung ist allerdings, dass der Hirntod und damit der Tod des gesamten Gehirns, des Großhirns, des Mittelhirns, des Kleinhirns und des Stammhirns wirklich eingetreten ist. ... der Körper ein Akzidenz des Bewusstseins sei und daher die Entnahme von Organen bei solchen bloß biologisch menschlichen Organismen keine Tötung von Menschen, von Personen sei, sondern nur von einem 'biologisch-menschlichen Etwas'."[74]

Heribert Tröndle schreibt hierzu: "Entgegen der Auffassung der Hirntodanhänger war der Gesetzgeber keineswegs gezwungen, den Hirntod mit dem Ganzheitstod deswegen ineinszusetzen, um Explantationsärzte von dem Vorwurf einer strafbaren Tötung (§ 212 StGB) oder einer Tötung auf Verlangen (§ 216 StGB) zu verschonen oder um - wie Schreiber[28] meinte - zu verhindern, daß das Tor für eine aktive (fremdnützige) Euthanasie geöffnet werde. ... Im übrigen ist es sachwidrig, die konsentierte Organentnahme bei einem Hirntoten unter die Tötungsdelikte zu subsumieren. Der Spender willigt doch nicht in eine Tötung, sondern allein darin ein, daß, so er ein unumkehrbar Sterbender sein wird, sein Leben noch so lange künstlich verlängert wird, daß durch die Organentnahme das Leben eines anderen gerettet oder sein Leiden gemildert wird. Ohne die Organentnahme wäre der Spender längst auf natürlichem Wege gestorben. ... Das Abstellen der künstlichen Maßnahmen bei Nichtspendern wird auch sonst nicht als tatbestandsmäßige Tötungshandlung bezeichnet. ... Nach dem Gesagten sind Zweifel erlaubt, ob es auf die Dauer der Spendebereitschaft förderlich sein kann, Organentnahme und Tötung in einem Atemzug zu nennen, gleichwohl aber darauf zu vertrauen, daß diese böse Assoziation schon wegen der Regelung des TPG ausbleibt. Daher verwundert es, daß Ärzte - es seien hier insbesondere aus der Standesvertretung Vilmar und Pichlmayr erwähnt[75] - mit dem Hinweis "Ärzte töten nicht" davon ausgehen, eine Neuregelung erreicht zu haben, die von vornherein jegliche Einwände von Hirntodkritikern zurückweist, gerade so, als ob die legislatorische Parteinahme in einer wissenschaftlichen Streitfrage künftig für wissenschaftliche Gegenargumente keinen Raum mehr ließe."[76]

Klaus Krenberger (1996): "wer in eine Organentnahme einwilligt, stimmt nicht einer Lebensverkürzung zu, sondern erlaubt damit eine Verlängerung seines Sterbens zugunsten Dritter. Es handelt sich also weder um einen Akt der Tötung auf Verlangen noch um aktive Sterbehilfe."[77]

Hirntote sind Tote

Es gilt: Nur Lebendes und noch im Leben befindliches (Sterbendes) kann getötet werden. Verstorbenes und Totes kann nicht getötet werden.

Aus diesem Grunde werden hier die Institutionen mit ihren Aussagen aufgeführt, für die Hirntote Tote sind:

In Abs. 1 § 3 TPG heißt es:

Die Entnahme von Organen oder Geweben ist, soweit in § 4 oder § 4a nichts Abweichendes bestimmt ist, nur zulässig, wenn
  1. der Organ- oder Gewebespender in die Entnahme eingewilligt hatte,
  2. der Tod des Organ- oder Gewebespenders nach Regeln, die dem Stand der Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft entsprechen, festgestellt ist und
  3. der Eingriff durch einen Arzt vorgenommen wird.

Das BMG schreibt in ihrer Richtlinie zur Feststellung des Hirntodes im Jahr 2015:[Anm. 1] "Mit der Feststellung des endgültigen, nicht behebbaren Ausfalls der Gesamtfunktion des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstamms (irreversibler Hirnfunktionsausfall) ist naturwissenschaftlich-medizinisch der Tod des Menschen festgestellt." (2) "Die Einrichtung, in deren Auftrag die den irreversiblen Hirnfunktionsausfall feststellenden und protokollierenden Ärzte tätig werden, etabliert ein geeignetes Verfahren zur Qualitätssicherung der Todesfeststellung in einer Arbeitsanweisung und überprüft dieses regelmäßig auf Weiterentwicklungsbedarf. ... Festgestellt wird nicht der Zeitpunkt des eintretenden, sondern der Zustand des bereits eingetretenen Todes. Als Todeszeit wird die Uhrzeit registriert, zu der die Diagnose und die Dokumentation des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls abgeschlossen sind." (5) "So wurde insbesondere bestätigt, dass die Feststellung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls ... somit der Tod nach den Maßgaben der Richtlinie sicher diagnostiziert werden kann." (11) Schließlich noch auf Seite 23 im Protokoll:

Feststellung des Todes (auszufüllen nach dem letzten und abschließenden Untersuchungsgang; ersetzt nicht die amtliche Todesbescheinigung [Leichenschauschein])

Hiermit wird bestätigt, dass obige Feststellungen und Befunde/Befundberichte mit denen von Protokollbogen Nr. ____ übereinstimmen und den irreversiblen Hirnfunktionsausfall als sicheres Todeszeichen belegen.
Damit ist der Tod des Patienten festgestellt am ____ um ___ Uhr.

Die BÄK schrieb im Jahr 1998 in der 3. Fortschreibung zur Feststellung des Hirntodes auf Seite 1: "Mit dem Hirntod ist naturwissenschaftlich-medizinisch der Tod des Menschen festgestellt. Wird vom Arzt ein äußeres sicheres Zeichen des Todes festgestellt, so ist damit auch der Hirntod nachgewiesen."

Auf Seite 3 der Totesbescheinigung des Freistaates Bayern ist auf der Todesbescheinigung auf Blatt 1 für das Gesundheitsamt anzukreuzen:[78]

Sichere Zeichen des Todes

[] Totenstarre [] Totenflecke [] Fäulnis [] Verletzungen, die nicht mit dem Leben vereinbar sind [] Hirntod

Andere Bundesländer haben vergleichbare Todesbescheinigungen.[Anm. 2]

Damit ist klar belegt, dass Hirntote nach der Feststellung des Hirntodes medizinisch, juristisch und gesellschaftlich Tote sind und damit nicht mehr getötet werden können.

Siehe auch: Verschwörungstheorie

Anhang

Sonstiges

Siehe auch: Diffamierung - Hirntod

Anmerkungen

Einzelnachweise

  1. Heinz Josef Algermissen. Zitiert nach: Georg Meinecke: Wem nützt die Organtransplantation? Nach: xyzs://wissenschaft3000.wordpress.com/tag/organentnahme-eine-totung Zugriff am 5.5.2017.
  2. Petra Augustin: Gedanken. Was mir zur Organspende so einfällt. In: xyzs://www.projektlebenretten.de/Ebook/Gedanken.pdf Zugriff am 2.5.2017.
  3. Paolo Bavastro: Ein irreführender Begriff. (27.09.2011) Nach: xyzs://rotary.de/wissenschaft/ein-irrefuehrender-begriff-a-698.html Zugriff am 5.5.2017.
  4. Paolo Bavastro: Der "Hirntod" – eine Erfindung der Transplantationsmedizin. (Oktober 2013) Nach: xyz://www.erziehungskunst.de/artikel/zeichen-der-zeit/der-hirntod-eine-erfindung-der-transplantationsmedizin Zugriff am 5.5.2017.
  5. Paolo Bavastro. Zitiert nach: Madeleine Gullert: Organspende: "Der Hirntod ist nicht der Tod" Nach: xyz://www.ksta.de/organspende--der-hirntod-ist-nicht-der-tod--10136220 Zugriff am 9.5.2017.
  6. Ruth Baumann. Zitiert nach: Nicola Steiner: Organspende und Ethik - Theologin Ruth Baumann im Interview. In: SRF (06.04.2013) Nach: xyzs://www.srf.ch/kultur/gesellschaft-religion/organspende-und-ethik-theologin-ruth-baumann-im-interview Zugriff am 9.5.2017.
  7. Hilde Bayerl: Organentnahme nur nach Tod. (30.11.09) Nach: xyzs://www.ovb-online.de/leserbriefe/organentnahme-nach-542660.html Zugriff am 5.5.2017.
    Mit dem Hinweis auf das 5. Gebot wird deutlich, dass hier eine religiöse Motivation mitspielt. Zugriff am 5.5.2017.
  8. Sascha Boetel. Nach: xyz://www.katholisch.de/aktuelles/aktuelle-artikel/notigung-oder-nachstenliebe Zugriff am 12.4.2017.
  9. Axel Burkart: Der Mensch bei der Organspende noch am Leben! Nach: xyz://www.akademie-zukunft-mensch.de/der-mensch-ist-nicht-tot-bei-der-organentnahme.htm Zugriff am 5.5.2017.
  10. Michel Collon: Organspende? Hirntod = Herz_los. Nach: xyz://blog.rekursivparadoxon.eu/2012/05/27/organtransplantation-hirntod-herz-los Zugriff am 12.4.2017.
  11. Christdemokraten für das Leben: Organtransplantation? Was man darüber wissen muß. Nach: xyz://www.cdl-online.de/uploads/pdf/organtransplantation-was-man-wissen-muss-cdl.pdf Zugriff am 5.5.2017.
  12. Rainer Dung: OrganSpende – NEIN Danke ! Ein klares Nein zur Organspende. (29.06.2013) Nach: xyzs://www.engelweisendirdenweg.de/spirituelle-aspekte-der-organspende-und-organtransplantation Zugriff am 9.5.2017.
  13. Natalia Eitelbach: Organspende (10.08.2014) Nach: xyzs://nataliaeitelbach.wordpress.com/2014/08/10/4-symposium-organspende-in-pflegerischen-berufsfeldern Zugriff am 2.5.2017.
  14. Elischua: Organspende! Ist dies im Willen unseres Vaters? Nein - dies ist Mord! In: xyzs://www.teschuwa-hausisrael.org/t1854-organspende-ist-dies-im-willen-unseres-vaters-nein-dies-ist-mord Zugriff am 4.4.2017.
  15. Ingo Friedrich: Merkblatt: Warum? Persönliche Selbstvergewisserung gegen den Organspende-mainstream. Nach: xyzs://www.dr-friedrich-partner.de/pdf/0%20web4%20-%20mb%20warum%20-%20nnf%20om%20300(c)316.pdf Zugriff am 5.5.2017.
  16. Julia Glahn: "Das Transplantations-Trilemma – Sterben und Organspende jenseits des Hirntodkriteriums" (10.2011) Nach: xyz://www.schleyer-stiftung.de/pdf/pdf_2011/thesen_berlin_10_11/Glahn_Julia.pdf Zugriff am 8.5.2017.
  17. Ralf Grötker: Faktencheck Organspende-Ausweis. In: Telepolis (28.01.2013) Nach: xyzs://www.heise.de/tp/features/Faktencheck-Organspende-Ausweis-3397429.html Zugriff am 5.5.2017.
  18. Werner Hanne: Organwahn. Heilung durch Fremdorgane? Ein fataler Irrtum! (2017) Nach: xyz://www.organwahn.de/organwahn/files/assets/common/downloads/Organwahn.pdf Zugriff am 2.5.2017.
  19. Brigitta Hauser-Schäublin, Vera Kalitzkus, Imme Petersen, Iris Schröder: Brigitta Hauser-Schäublin, Vera Kalitzkus, Imme Petersen, Iris Schröder: Der geteilte Leib. Die kulturelle Dimension von Organtransplantation und Reproduktionsmedizin in Deutschland. Überarbeitete Version (2005) und ergänzt (2008) durch Brigitta Hauser-Schäublin, Vera Kalitzkus und Imme Petersen. Nach: xyz://goedoc.uni-goettingen.de/goescholar/bitstream/handle/1/3244/geteilterleib_ebook_080812.pdf?sequence=1 Zugriff am 2.5.2017.
    Wenn bei Hirntoten das Abschalten der künstlichen Beatmung keine Tötung ist (weil "eine laufende Behandlung unterbrochen" wurde), warum soll dann eine Organentnahme (weil "aktives Eingreifen") an Stelle von Abschalten der künstlichen Beatmung eine Tötung sein? Zugriff am 5.5.2017.
  20. Wolfgang Henning: Organentnahme von der Organspende zur Organtransplantation. (Vortrag bei der Landakademie Weilrod) Nach: www.landakademie-weilrod.de/app/download/5791541586/LA_Weilrod_Leseprobe_Hennig.pdf Zugriff am 5.5.2017.
  21. Andreas Hirsch. Nach: xyzs://www.merkur.de/bayern/augsburg-pfarrer-40-verteufelt-organspende-504257.html Zugriff am 12.4.2017.
  22. Roland Hofmann: Organspende und Organtransplantation. Nach: xyz://www.ro-ho.de/bibel-pfadfinder/e022201_organspende_.htm Zugriff am 4.4.2017.
  23. Francisco Javier, Gomez Rieser, Christine Zunke: Mein Herz verschenk´ ich, wenn ich tot bin. (2014) In: Extrablatt: xyz://www.extrablatt-online.net/archiv/ausgabe-8/christine-zunke-mein-herz-verschenk-ich-wenn-ich-tot-bin.html Zugriff am 4.4.2017.
  24. Marion Ursula Kaiser. Nach: xyz://www.katholisch.de/aktuelles/aktuelle-artikel/notigung-oder-nachstenliebe Zugriff am 12.4.2017.
  25. Matthias Kamann: Sind hirntote Organspender wirklich schon tot? In: N24 (24.02.2015) Nach: xyzs://www.welt.de/politik/deutschland/article137768575/Sind-hirntote-Organspender-wirklich-schon-tot.html Zugriff am 5.5.2017.
  26. KAO: Kritische Aufklärung über Organtransplantation e.V. (KAO) kritisiert Ethikrat-Stellungnahme zu Hirntod und Organspende. (04.03.2015) Nach: xyz://www.gesundheit-adhoc.de/kritische-aufklaerung-ueber-organtransplantation-ev-kao-kritisiert-ethikrat-stellungnahme-zu.html Zugriff am 5.5.2017.
  27. Martina Keller: Carine, 43, lässt sich töten. In: Die Zeit (24.10.2011) Nach: xyz://www.reporter-forum.de/fileadmin/pdf/Reporterpreis_2012/Frei/Keller_Carine.pdf Zugriff am 5.5.2017.
  28. Norbert Knobloch: Organentnahme ist Mord. In: MMnews (28.09.2013) Nach: xyz://www.mmnews.de/index.php/i-news/15126-organ-entnahme-ist-mord Zugriff am 4.4.2017.
    • Organ-Entnahme ist Mord! In: xyz://www.transkom.at/organspende.htm Zugriff am 4.4.2017.
  29. Luna von L.: Vorsicht, Mord! — Organspender in Gefahr! Nach: xyz://www.postswitch.de/wissenswertes/vorsicht-mord-organspender-in-gefahr.htm Zugriff am 4.4.2017.
  30. Erich Lederer: Organtransplantation. Die untoten Hirntoten. Nach: xyz://www.heilpraktiker-berufs-bund.de/interessantes/14-organtransplantation.html Zugriff am 5.5.2017.
    • xyz://news.doccheck.com/de/1508/die-untoten-hirntoten
  31. Johann W. Matutis: Wirst du schon von Gott bewahrt!? In: xyz://www.nnk-berlin.de/texte-von-predigten-predigttexte-skripten/34-wirst-du-schon-von-gott-bewahrt Zugriff am 12.4.2017.
  32. Johann W. Matutis: Die dunkle Seite der Organ-Spende. Nach: xyz://www.nnk-berlin.de/diverses/152-die-dunkle-seite-der-organ-spende Zugriff am 5.5.2017.
  33. Georg Meinecke: Organspende "Ja" oder "Nein". Eine Entscheidungshilfe. Nach: xyz://www.impfkritik.de/upload/pdf/Organspende/Organspende1.pdf Zugriff am 5.5.2017.
  34. Georg Meinecke: Organentnahme kann nur bei noch Lebenden vorgenommen werden! In: xyz://www.j-lorber.de/tod/sterben/organspende.htm Zugriff am 4.4.2017.
    • xyz://www.chemtrails-info.de/tod/sterben/organspende.htm
  35. Georg Meinecke: Das würdelose, brutale und lukrative Geschäft mit der Organspende. Nach: xyzs://keltisch-druidisch.de/de/blog/das-w%C3%BCrdelose-brutale-und-lukrative-gesch%C3%A4ft-mit-der-organspende Zugriff am 9.5.2017.
  36. Initiative gegen Mordärzte: Strafanzeigen gegen die Bundesärztekammer Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO)wegen Mordes und Bildung einer kriminellen Vereinigung (18.05.2012) Nach: xyz://www.spkpfh.de/Strafanzeige_wegen_Mordes_gegen_Bundesaerztekammer_und_DSO.htm Zugriff am 4.4.2017.
  37. Sabine Müller: Wie tot sind Hirntote? Alte Frage - neue Antworten (09.05.2011) Nach: xyz://www.bpb.de/apuz/33311/wie-tot-sind-hirntote-alte-frage-neue-antworten?p=all Zugriff am 2.5.2017.
  38. Deutsche Patientengewerkschaft: Petition. Nach: xyz://www.dpatgw.de/petition-2012.html Zugriff am 4.4.2017.
  39. Deutsche Patientengewerkschaft. In: Deutsche Patientengewerkschaft: Für Organspende – gegen Organraub. Nach: xyz://www.dpatgw.de/organraub.html Zugriff am 9.5.2017.
  40. Engelbert Recktenwald: Organspende nach Hirntod? Nach: xyz://www.kath-info.de/hirntod.html Zugriff am 5.5.2017.
  41. M.-O. Bruker. Zitiert nach: John Schacher: was Sie schon immer über Organspenden wissen wollten, aber nie zu fragen wagten. Nach: xyz://julius-hensel.com/2012/05/was-sie-schon-immer-uber-organspenden-wissen-wollten-aber-nie-zu-fragen-wagten Nach: xyz://julius-hensel.com/2012/05/was-sie-schon-immer-uber-organspenden-wissen-wollten-aber-nie-zu-fragen-wagten Zugriff am 4.5.2017.
  42. Werner Schneider: Organtransplantation. Soziologische Konturen der Transplantationsgesellschaft (15.05.2013) Nach: xyz://www.bpb.de/gesellschaft/umwelt/bioethik/33789/organtransplantation?p=all Zugriff am 2.5.2017.
  43. André Schudel: Organ-Entnahme ist Mord - Organspende. (23.06.2014) In: xyzs://www.schmerzexperten.ch/organ-entnahme-ist-mord-organspende Zugriff am 4.4.2017.
  44. Harald Stollmeier: Organtransplantation: Nächstenliebe oder Mord? (05.04.2012) Nach: xyz://alcedoschreibt.de/2012/04/05/organtransplantation-nachstenliebe-oder-mord Zugriff am 2.5.2017.
  45. Theologe: Die verschwiegenen Leiden von Organspender und Organempfänger. Nach: xyz://www.theologe.de/theologe17.htm Zugriff am 2.5.2017.
  46. O.V.01: Vorsicht, Mord! - Organspender in Gefahr! In: xyzs://juergenelsaesser.wordpress.com/2012/12/31/vorsicht-mord-organspender-in-gefahr Zugriff am 4.4.2017.
  47. O.V.02: Gedanken zu Organspenden. In: xyz://www.terra-kurier.de/Organspenden.htm Zugriff am 4.4.2017.
  48. O.V.03: Organentnahme: Hirntote leben noch! In: xyz://www.jesusvater.de/organspende.php Zugriff am 4.4.2017.
  49. O.V.04: Mandat für Blutbad. Nach: xyz://www.spkpfh.de/Mandat_fuer_Blutbad.htm Zugriff am 2.5.2017.
  50. O.V.05: Ohne Worte ... Nach: xyz://projektlebenretten.de/WordPress/?m=201408&print=pdf-search Zugriff am 2.5.2017.
  51. O.V.06: Bevölkerungsinformation Österreich. Nach: xyz://www.organosprotection.com/medrecht_at.html Zugriff am 5.5.2017.
  52. O.V.07: Ist Organspende ein Akt der Nächstenliebe? xyz://www.civitas-institut.de/index.php?option=com_content&view=article&id=808%3Aist-die-organspende-ein-akt-der-naechstenliebe&Itemid=1 Zugriff am 5.5.2017.
  53. O.V.08: Organspende in der Schule macht Schule (24.02.2012) Nach: xyzs://sciencefiles.org/2012/02/24/organspende-in-der-schule-macht-schule Zugriff am 9.5.2017.
  54. O.V.09: Organspende: Die verschwiegene Wahrheit.(19.05.2015) Nach: xyzs://www.pravda-tv.com/2015/06/organspende-die-verschwiegene-wahrheit Zugriff am 9.5.2017.
  55. O.V.10: Argumente von Organspenden Befürwortern und die Antworten. Nach: xyz://www.projektlebenretten.de/Argumente.pdf Zugriff am 9.5.2017.
  56. O.V.11: Organspende – Moderner Kannibalismus? (06.08.2016) Nach: xyz://liebeisstleben.com/2016/08/06/organspende-moderner-kannibalismus Zugriff am 9.5.2017.
  57. O.V.12: Vorsicht Arzt! Organspender könnten gefährlich leben. Nach: https://newstopaktuell.wordpress.com/2015/05/06/vorsicht-arzt-organspender-konnten-gefahrlich-leben Zugriff am 29.8.2017.
  58. Alexander von Vietinghoff: Organspende und Hirntod-Lüge. Nach: xyz://www.alexanderswebsite.info/images/downloads/themen/pdf-Organspende_01.pdf Zugriff am 4.4.2017.
  59. O.V.: Organspende + Hirntod-Lüge. Nach: xyz://alexanderswebsite.info/index.php/themen/wahrheit-luege/organspende.html?showall=1 Zugriff am 4.4.2017.
  60. Wolfgang Waldstein: Leben retten durch Töten. In: Lebensforum 81. Nach: xyzs://de.scribd.com/document/330580582/Prof-Waldstein-Leben-Retten-Durch-Toten Zugriff am 12.4.2017.
    • xyzs://www.alfa-ev.de/fileadmin/ALfA/Magazine/Lebensforum/2007/lf_0107-komplett.pdf
    • xyz://www.organspende-aufklaerung.de/organspende_downloads_transplantation.html
    • xyz://www.hygeia.de/meinecke-wem-nuetzt-die-organtransplantation
    • xyz://juristen-vereinigung-lebensrecht.de/media/zfl_2007_1_1-36.pdf
    • xyz://www.freundeskreis-maria-goretti.de/fmg/menu4/43.111AK.htm
    • Wolfgang Waldstein: Zur Bedeutung des Naturrechts in der Entwicklung des römischen Rechts. In: Iustum Aequum Salutare IV. 2008/4. 113–128. Nach: xyz://ias.jak.ppke.hu/hir/ias/20084sz/10.pdf Zugriff am 4.4.2017.
  61. Wolfgang Waldstein: xyzs://www.die-tagespost.de/feuilleton/bdquo-Schliesst-Bereitschaft-sich-toeten-zu-lassen-ein-ldquo;art310,131647 Zugriff am 4.4.2017.
    • xyzs://www.suedostschweiz.ch/zeitung/sind-hirntote-tot
    • xyz://www.freundeskreis-maria-goretti.de/fmg/menu4/43.105AK.htm
    • xyzs://charismatismus.wordpress.com/tag/hirntod/page/3
    • xyz://www.theologie-heute.de/HIRNTODUNDORGANTRANSPLANTATIONPUBLIKATION.doc
  62. Elmar Waibl. Zitiert nach: O.V.: "Organspende: So tot wie möglich und so lebendig wie nötig". Nach: xyzs://aspetos.com/de/post/organspende-so-tot-wie-moeglich-und-so-lebendig-wie-noetig/847 Zugriff am 9.5.2017.
  63. Matthias Weisser: handzettel-zu-organspende-hirntod-PDF-Ersatzteillager Mensch. In: xyzs://wissenschaft3000.wordpress.com/2012/06/15/organspende-von-ohnmachtigen-komplettes-ausschlachten-des-korpers-ist-mord Zugriff am 4.4.2017.
  64. Andrea von Wilmowsky: Offener Brief über die dunkle Seite der Organspende. (20.09.2013) Nach: xyz://www.kath.net/news/42914 Zugriff am 9.5.2017.
    • xyz://www.segelfalter.de/mediapool/128/1288041/data/Offener_Brief_ueber_die_dunkle_Seite_der_Organspende.pdf
  65. Gerhard Wisnewski: Organspende: Vorsicht, Mord! In: Kopp Online (23.07.2012) Nach: xyz://info.kopp-verlag.de/hintergruende/deutschland/gerhard-wisnewski/organspende-vorsicht-mord-.html;jsessionid=444982D907DCE3EB17F4B6ABA417B7CD Zugriff am 4.4.2017
  66. Gerhard Wisnewski: Verheimlicht - vertuscht - vergessen: Was 2012 nicht in der Zeitung stand. Nach: xyzs://books.google.de/books?id=t-RrAgAAQBAJ&pg=PT203&lpg=PT203&dq=organentnahme+mord&source=bl&ots=ExVtcZXP6F&sig=smMI8PTThkgiGEaafMKCs0nABeg&hl=de&sa=X&ved=0ahUKEwjA1eus_YjTAhXLaxQKHT0aB3QQ6AEIdjAb Zugriff am 4.4.2017.
  67. Gerhard Wisnewski: Lügen mit System – System mit Lügen: Was uns die Medien verschweigen. Nach: xyz://www.welt-im-wandel.tv/video/luegen-mit-system-system-mit-luegen-was-uns-die-medien-verschweigen Zugriff am 4.4.2017.
  68. Gerhard Wisnewski: "Vorsicht, Mord" - Organspender in Gefahr!" Nach: xyzs://juergenelsaesser.wordpress.com/2012/12/31/vorsicht-mord-organspender-in-gefahr Zugriff am 4.4.2017.
  69. Zeitenschrift: Organspenden – moderner Kannibalismus? Nach: xyzs://www.zeitenschrift.com/artikel/organspenden-moderner-kannibalismus Zugriff am 5.5.2017.
  70. Deutscher Ethikrat: Hirntod und Entscheidung zur Organspende. Stellungnahme. Nach: http://www.ethikrat.org/dateien/pdf/stellungnahme-hirntod-und-entscheidung-zur-organspende.pdf Zugriff am 2.5.2017.
  71. Tötung durch Organentnahme widerspricht ärztlicher Ethik: Erklärung der 'Zentralen Ethikkommission') bei der Bundes­ärzte­kammer. In: Dtsch Arztebl 1997. 94(28-29). A-1963. Nach: https://www.aerzteblatt.de/archiv/7119 Zugriff am 5.5.2017.
  72. Neuapostolische Kirche: Organspende. Nach: http://www.nak.org/de/glaube-kirche/nak-von-a-bis-z/glossar/all/organspende Zugriff am 5.5.2017.
  73. Wolfgang Wodarg: Denkübung auf Tod und Leben. Nach: http://www.dober.de/ethik-organspende/denk.html Zugriff am 5.5.2017.
  74. Ulrich Eibach: Organentnahme und Organspende aus theologisch-ethischer und seelsorgerlicher Sicht. Nach: http://www.iguw.de/uploads/media/Eibach_-_Organentnahme__2011_.pdf Zugriff am 5.5.2017.
    In einem anderen Beitrag schreibt Eibach: "Niemand wird durch eine Organentnahme getötet. Das Tötungsverbot ist dadurch nicht berührt." - Ulrich Eibach: Organentnahme und Organspende – Eine christliche Sicht. Nach: http://www.ekir.de/krankenhausseelsorge/Downloads/Organentnahme_und_Organspende.doc Zugriff am 9.5.2017.
  75. Frankfurter Allg. Zeitung v. 13.10.1997.
  76. Heribert Tröndle: Der Hirntod, seine rechtliche Bedeutung und das neue Transplantationsgesetz. Nach: xyz://www.initiative-kao.de/troendle-rechtliche-bedeutung-hirntod.html Zugriff am 5.5.2017.
  77. Klaus Krenberger: Transplantationsmedizin - Fluch oder Segen für die Menschheit? (März 1996) Nach: http://www.intensivcareunit.de/download/fa_transplant.pdf Zugriff am 9.5.2017.
  78. http://www.blaek.de/pdf_rechtliches/extra/todesbe.pdf Zugriff am 30.06.2017.