Mittelbayerische

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Artikel zum Hirntod

Hirntod und Organspende (10.03.2020)

Am 10.03.2020 erschien in der Mittelbayerischen von Klaus Schäfer der Artikel "Hirntod und Organspende".[1] Er lautet:

Das Gehirn ist die „Datenbank unseres Lebens“. Was wir gelernt haben, ist dort gespeichert. Der Hirntod zerstörte diese.

Der Grundsatz „Kommunikation ist das, was ankommt“ gilt in besonderer Weise, wenn unterschiedliche Positionen aufeinandertreffen, wie bei den Themen Hirntod und Organspende. Schnell ist im Eifer der Vermittlung des eigenen Anliegens aus dem Auge verloren, was da vermittelt wird. Jeder soll umfassende und korrekte Informationen erhalten, damit er seine persönliche Entscheidung zur Frage der Organspende zur eigenen Zufriedenheit fällen kann.

Die Hirntoddiagnostik ist zwar Voraussetzung für eine Organentnahme, aber sie wird nicht zu diesem Zweck durchgeführt, sondern zur Klärung, ob noch Koma oder schon Hirntod vorliegt. Wird dabei der Hirntod festgestellt, wird die künstliche Beatmung abgeschaltet und das Herz bleibt nach wenigen Minuten stehen, es sei denn, der Hirntote hat gesunde Organe und eine Zustimmung für die Organentnahme liegt vor. Dann wird dieser Weg eingeschlagen.

Da einige Medikamente, darunter auch Schmerzmittel, bei hoher Dosierung bei der Hirntoddiagnostik einen Hirntod vortäuschen können, müssen diese vor der Hirntoddiagnostik abgesetzt sein. Die Sorge, dass dadurch der Patient leiden könnte, ist völlig unbegründet, denn die Summe der Hinweise, die den Hirntod vermuten lassen, belegen ein tiefes Koma. In diesem ist, wie bei einer Operation, kein Schmerzempfinden möglich.

Hirntod ist kein Koma. Dies drückte bereits 1959 Pierre Mollaret mit der Bezeichnung „coma dépassé“ (überschrittenes Koma) aus, als er seine 23 Fälle von Hirntod beschrieb. Die seit 2015 in Deutschland in der Medizin gültige Bezeichnung lautet „irreversibler Hirnfunktionsausfall“. Die Gehirnzellen sind so schwer geschädigt, dass sie sich davon nie wieder erholen können. Sie erfahren sogar einen Strukturwandel. Bei Hirntoten, die nach Feststellung des Hirntodes über 50 Stunden intensivmedizinisch weiterbehandelt wurden, war das entnommene Gehirn nicht nur brüchig, sondern zeigte Ansätze von Auflösung, Autolyse genannt. Das Gehirn ist nicht nur das Organ, mit dem wir wahrnehmen und denken, es ist auch die „Datenbank unseres Lebens“. Alles, was wir gelernt und erlebt haben, ist in Gehirnzellen gespeichert. Der Hirntod zerstörte diese „Datenbank“. Daher werden trotz der schlagenden Herzen Hirntote als Tote angesehen.

Der Artikel steht auf der Seite der Mittelbayerischen.

Vom „Leben der Hirntoten“ (08.06.2020)

Am 08.06.2020 erschien in der Mittelbayerischen von Klaus Schäfer der Artikel "Vom „Leben der Hirntoten“".[2] Er lautet:

n der Diskussion um den Hirntod wird gerne auf das „Leben der Hirntoten“ verwiesen. Doch so stellen wir uns keine Toten vor.

In der Diskussion um den Hirntod wird gerne auf das „Leben der Hirntoten“ verwiesen: Das Herz schlägt, das Blut zirkuliert, Nahrung wird verdaut und ausgeschieden, das Immunsystem ist intakt, Wunden heilen, der Körper ist warm und schwangere Hirntote können ein lebendes Kind gebären.

So stellen wir uns keine Toten vor. Diese biologischen Funktionen weisen alle Hirntoten auf. Sie beruhen auf dem Zusammenwirken von einem natürlichen und zwei künstlichen Umständen. Erstens: Das Herz schlägt aus sich heraus (autonom). So schlägt ein dem Körper entnommenes und in eine Nährlösung gelegtes Herz weiter. Zweitens: Da bei Hirntoten das im Hirnstamm gelegene Atemzentrum irreversibel ausgefallen ist, müssen sie dauerhaft künstlich beatmet werden. Drittens: Die Selbstregulation des Körpers (Homöostase) ist schwer gestört und muss medikamentös ausgeglichen werden. Wegen den Punkten zwei und drei sind Hirntote nur auf Intensivstationen anzutreffen.

Ohne diese intensivmedizinische Unterstützung würde das Herz binnen weniger Minuten stehen. Beim Hirntod liegt ein massives Hirnödem vor. Damit stieg der Druck auf den Wert des Blutdruckes, was zum völligen Erliegen der Hirndurchblutung führt. Zum Zeitpunkt der Feststellung des Hirntodes sind die Gehirnzellen von Großhirn, Kleinhirn und Hirnstamm irreversibel so schwer geschädigt, dass sie nicht nur nie wieder funktionieren, sondern es beginnen zellinterne Prozesse, die nach Tagen unaufhaltsam in der Selbstauflösung des Gehirns (Autolyse) enden. Bei Komapatienten gibt es noch Bereiche funktionierender Hirnareale. Mathematisch ausgedrückt haben sie noch Hirnfunktionen, mit einem Wert größer als Null, Hirntote hingegen gleich Null.

Damit können Hirntote nicht nur nie wieder einen Atemzug machen, sondern auch nie wieder etwas wahrnehmen, auch keinen Schmerz, keinen Gedanken fassen, sich an nichts mehr erinnern. Was Hirntote bräuchten, wäre ein neues Gehirn. Wäre die Medizin hierzu in der Lage, wäre jeder Neugeborene intelligenter als der Gehirntransplanierter, denn er machte bereits im Mutterleib erste Erfahrungen, die dem anderen fehlen. Beide müssen aber alles erlernen, sprechen, gehen, lesen...

Das Leben des Hirntoten ist unwiederbringliche Vergangenheit, er ist tot.

Der Artikel steht auf der Seite der Mittelbayerischen.

Ein Organspender rettet drei Menschen (08.08.2020)

Am 08.08.2020 erschien in der Mittelbayerischen von Klaus Schäfer der Artikel "Ein Organspender rettet drei Menschen".[3] Er lautet:

Eindringliche Bitte um Organspenderausweise: Ängste sind unbegründet, sagt ein Experte. Aber Ärzte könnten so vielen helfen.

Regensburg.Es gibt Menschen, die haben die Sorge, dass mit einem Organspendeausweis, auf dem sie einer Organentnahme zustimmen, sie im Falle eines Unfalls (oder einer schweren Erkrankung) in der Klinik nicht alle Hilfen zum Überleben erhalten. Diese Menschen kennen nicht die Abläufe in der Klinik bzw. wollen diese bewusst nicht kennen, um mit diesem Vorwand einer Organentnahme widersprechen zu können. Nur der Hirntod zählt

Grundsätzliches: Als Organspender kommt nur in Frage, bei dem der Hirntod festgestellt wurde. Dieser kann nur auf einer Intensivstation festgestellt werden. Dem Hirntod geht eine schwere Hirnschädigung voraus, die schließlich zum Hirntod geführt hat. Wie selten dies ist, zeigen diese Zahlen auf: Von den jährlich rund 900 000 Toten in Deutschland sterben etwa 5000 den Hirntod. Das sind etwa 0,06 Prozent. Die Jahresberichte der DSO geben seit 2008 die zum Hirntod führenden Todesursachen an: Über 50 Prozent war eine massive Hirnblutung, bei je zehn bis 20 Prozent war es ein massiver Hirninfarkt, ein Schädelhirntrauma (Unfall) oder Sauerstoffmangel des Gehirns, z. B. durch Herzstillstand. Keiner wird verloren gegeben

Der häufig genannte Unfall-Verletzte spielt somit eine untergeordnete Rolle. Kommt ein Schwerkranker oder ein Unfallopfer auf die Intensivstation, so bemühen sich die Ärzte, mit allen ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln das Leben des Patienten zu retten. Dies gilt auch bei schwersten Erkrankungen und schwersten Verletzungen, denn es ist für sie neben dem Berufsethos auch ein persönliches Erfolgserlebnis, wenn dieser Patient überlebt. Zwei voneinander unabhängige Ärzte

Wenn jedoch die Hirnschädigung so schwerwiegend ist, dass trotz aller Bemühungen der Ärzte der Hirntod eintritt, so muss dieser mit der Hirntoddiagnostik nachgewiesen werden. Diese wird durch zwei voneinander unabhängige Ärzte, die nicht in den Prozess der Organtransplantation eingebunden sein dürfen, durchgeführt. Seit Sommer 2015 muss einer von ihnen ein Neurologe oder Neurochirurg sein. Damit ist ein Höchstmaß an Sicherheit bei der Hirntoddiagnostik gewährleistet. Erst wenn der Hirntod festgestellt ist, stellt sich die Frage der Organspende. Wer um diesen Ablauf in der Klinik weiß, hat nicht die eingangs genannte Sorge. Und: Ein Organspender rettet durchschnittlich drei Menschen vor dem drohenden Tod.

Der Artikel steht auf der Seite der Mittelbayerischen.

Recht auf Selbstbestimmung (17.08.2020)

Am 17.08.2020 erschien in der Mittelbayerischen von Klaus Schäfer der Artikel "Recht auf Selbstbestimmung".[4] Er lautet:

Der Theologe Klaus Schäfer findet, dass sich jeder mit der Frage der Organspende auseinandersetzen sollte.

Einen Organspendeausweis auszufüllen ist ein Akt der Selbstbestimmung. Wer dieses Recht nicht wahrnimmt, lädt den Hinterbliebenen eine schwere Bürde auf. § 4 Transplantationsgesetz (TPG) gibt vor, wie nach der Feststellung des Hirntodes vorzugehen ist:

1. Liegt eine schriftliche Willenserklärung des Hirntoten vor, ist danach zu verfahren.

2. Liegt diese nicht vor, werden die Hinterbliebenen gefragt, ob ihnen eine mündliche Willenserklärung des Hirntoten bekannt ist, nach der verfahren werden kann.

3. Liegt diese nicht vor, werden die Hinterbliebenen gefragt, was sie meinen, was der Wille des Hirntoten sein dürfte.

4. Haben die Hinterbliebenen auch keine Ahnung, was der Wille des Hirntoten sein könnte, entscheiden die Hinterbliebenen.

Die Fragen 1 und 2 sind sachliche Fragen. In den vergangenen Jahren betrug deren Anteil etwa 40 Prozent. Diese Vorgehensweise ist ähnlich, wie bei einer Patientenverfügung. Die Frage 3 bindet die Hinterbliebenen in die Entscheidung mit ein und ist damit emotional belastend. In den vergangenen Jahren betrug dieser Anteil etwa 40 Prozent. Die Frage 4 überträgt die Entscheidung ganz den Hinterbliebenen (etwa 20 Prozent) und stellt damit eine enorme emotionale Belastung dar. Bei den Fragen 3 und 4 kommt noch ein weiteres Problem hinzu: Organe werden nur entnommen, wenn die nächsten Hinterbliebenen sich einig sind. Dies kann zu einem innerfamiliären Streit führen, wie der Roman „Der Ausweis“ aufzeigt. § 1 TPG gibt für diese Befragung die Rangfolge an: a) Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner, b) die volljährigen Kinder, c) die Eltern, d) die volljährigen Geschwister und e) die Großeltern.

Da nach der Feststellung des Hirntods bei rund 60 Prozent der Betroffenen weder eine schriftliche noch eine mündliche Entscheidung zur Frage zur Organspende vorliegt, wird in den meisten Fällen den Hinterbliebenen eine schwere Bürde aufgeladen. Die Wahrnehmung des Rechts auf Selbstbestimmung würde sie davor bewahren. Wer heute noch nicht „Ja“ ankreuzen kann, sollte zumindest „Nein“ ankreuzen. Ein Hinweis: Durchschnittlich rettet ein Organspender drei Menschen vor dem drohenden Tod.

Der Artikel steht auf der Seite der Mittelbayerischen.

Die Schmerzen der Hirntoten (20.10.2020)

Am 20.10.2020 erschien in der Mittelbayerischen von Klaus Schäfer der Artikel "Die Schmerzen der Hirntoten".[5] Er lautet:

Die Schmerzen der Hirntoten

Was fühl man mit einem zerstörtem Gehirn? Der Autor betreibt zur Aufklärung über Hirntod und Organspende eine Internetseite.

Für den Tastsinn gibt es in der Großhirnrinde eine regelrechte Karte (somatosensorischer Cortex), in der die Signale unserer Haut verarbeitet werden. Darüber können wir jeden Stich sehr genau an unserem Körper lokalisieren. So wissen wir zum Beispiel auch ohne Hinsehen sehr genau, wo in unserer Haut der Dorn eines Kaktus steckt. Die Wahrnehmung von Schmerzen erfolgt parallel zum Tastsinn auf eigenen Nervenfasern und wird im Gehirn anders verarbeitet: Spezifische Nervenbahnen melden über das Rückenmark und den Hirnstamm (Medulla oblongata) den Schmerz an den Thalamus, den „Tod des Bewusstseins“, und die Inselrinde. Dies ist anatomisch gesichert. Wo steckt das Bewusstsein?

Das Bewusstsein selbst ist nicht mehr so detailliert im Gehirn zu lokalisieren wie der Tastsinn. Man weiß, dass für das Bewusstsein drei intakte und gut funktionierende Strukturen erforderlich sind: eine intakte Hirnrinde, der Thalamus und die weiße Substanz, in der die Verbindungen zwischen Cortex und dem Thalamus verlaufen. Man weiß auch, dass es ohne die Formatio reticularis – ein ausgedehntes, diffuses Neuronennetzwerk im Hirnstamm – kein waches Bewusstsein gibt. Man weiß auch, dass Schäden in bestimmten Arealen des Gehirns zum Verlust, zur Veränderung oder zur Einschränkung des Bewusstseins führen. Dazu gehören unter anderem der Temporallappen, der orbitofrontale Cortex, der Hippocampus und der Thalamus.

Schmerz erfordert Bewusstsein

Gesichert ist, dass Bewusstsein erforderlich ist, um Schmerzen wahrzunehmen. So können zum Beispiel Komapatienten keine Schmerzen wahrnehmen. Ist jedoch der Schmerzreiz größer als die Komatiefe, so reißt dieser Reiz den Patienten aus seinem Koma in die Wachheit mit Bewusstsein, und der Schmerz wird wahrgenommen. Es ist korrekt, dass in der Schweiz zur Organentnahme eine Narkose empfohlen wird. Deren Schriften sagen jedoch klar, dass dies zur Unterdrückung von spinalen Reflexen geschieht, nicht von Schmerzen. Der Hirntod ist seit 1997 im Transplantationsgesetz definiert als „nicht behebbarer Ausfall der Gesamtfunktion des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstamms“. Damit ist Bewusstsein unmöglich. Daher gilt entgegen aller anderslautenden Äußerungen: Hirntote können keine Schmerzen wahrnehmen.

Klaus Schäfer betreibt zur Aufklärung über Hirntod und Organspende die Internetseite www.organspende-wiki.de. Hierzu veröffentlichte er unter anderem das Fachbuch „Vom Koma zum Hirntod“.

Der Artikel steht auf der Seite der Mittelbayerischen.


Anhang

Anmerkungen


Einzelnachweise

  1. Klaus Schäfer: Hirntod und Organspende. In: Mittelbayerische (10.03.2020) Nach: https://www.mittelbayerische.de/politik-nachrichten/hirntod-und-organspende-21771-art1889720.html Zugriff am 21.08.2020.
  2. Klaus Schäfer: Vom „Leben der Hirntoten“. In: Mittelbayerische (08.08.2020) Nach: https://www.mittelbayerische.de/politik-nachrichten/vom-leben-der-hirntoten-21771-art1913531.html Zugriff am 21.08.2020.
  3. Klaus Schäfer: Ein Organspender rettet drei Menschen. In: Mittelbayerische (08.08.2020) Nach: https://www.mittelbayerische.de/politik-nachrichten/ein-organspender-rettet-drei-menschen-21771-art1929436.html Zugriff am 21.08.2020.
  4. Klaus Schäfer: Recht auf Selbstbestimmung. In: Mittelbayerische (https://www.mittelbayerische.de/panorama-nachrichten/die-organspende-muss-geregelt-werden-21934-art1931712.html Zugriff am 22.08.2020.
  5. https://www.mittelbayerische.de/politik-nachrichten/die-schmerzen-der-hirntoten-21771-art1950312.html Zugriff am 21.10.2020.