Michael Brendler

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Artikel

Hirntod: Eine todsichere Diagnose? (10.06.2014)

Am 10.06.2014 veröffentlichte Michael Brendler in der BNN den Artikel "Hirntod: Eine todsichere Diagnose?"[1] Darin heißt es:

Die 57-Jährige gehört zu den seltenen Fällen, an denen die medizinische Diagnostik, die den Tod vom Leben trennen soll, tatsächlich an ihre Grenzen gerät.

An Angèle Lieby konnte ein EEG abgeleitet werden. Damit war die medizinische Diagnostik nicht an ihrer Grenze. Außerdem hätte man in D/A/CH an ihr keine HTD durchgeführt werden, da die Voraussetzungen hierfür nicht erfüllt waren, hier eine primäre oder sekundäre Hirnschädigung.

Zumindest einer der beiden untersuchenden Ärzte solle ein in Neurologe oder Neurochirurg mit langjähriger Erfahrung in Intensivmedizin und regelmäßiger praktischer Erfahrung in der Hirntodbestimmung sein, lautet deshalb eine Forderung der deutschen Fachgesellschaften für Neurologie und Neurochirurgie.

Seit 2015 ist in Deutschland für die Durchführung der HTD ein Neurologe oder Neurochirurg erforderlich.

Laut Richtlinie der Bundesärztekammer reichen auch zwei mit Intensivstationsarbeit erfahrene Anästhesisten, Internisten oder Chirurgen um einen Patienten für hirntot zu erklären.

Siehe: Todesfeststellung und Todeserklärung

Laut einer Richtlinie der Bundesärztekammer, die als nichteingetragener Verein hierzulande die Grenze zwischen Leben und Tod definieren darf, tritt ein Hirntod erst ein, wenn die Funktion des gesamten Gehirns, also Großhirn, Kleinhirn und Hirnstamm, unwiederbringlich erloschen ist.

In § 16 TPG ist festgelegt, dass die BÄK die Richtlinien für die Feststellung des Hirntodes festlegt. - Der Hirntod ist definiert in § 3 TPG.


Anhang

Anmerkungen


Einzelnachweise

  1. BNN: Hirntod: Eine todsichere Diagnose? (28.01.2020) Nach: https://www.badische-zeitung.de/hirntod-eine-todsichere-diagnose Zugriff am 28.01.2020.