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Lexika

Mensch

Person

Leben

„durch die Transplantationschirurgie (Organverpflanzung), welche einer 'handbaren' Todesdefinition zur Legitimation ihres (lebenserhaltenden) Tuns bedarf ('so tot wie nötig, so lebendig wie möglich'); durch Ausstellungen wie die im Frankfurter Museum für Völkerkunde ....“(TRE Bd.33, 579)[Anm. 1]


Sterben

Tod

Hirntod

Im allgemeinen werden Lexika als die Quelle des Wissens verstanden. In ihnen werden Begriffe beschrieben und definiert. Wie unzuverlässig Lexika sein können, soll am Begriff „Hirntod“ aufgezeigt werden: Aus diesen Lexika wurden die Angaben über Hirntod ausgewertet. Die Lexika sind nach dem Erscheinungsjahr sortiert.

  1. 2015 – Duden Deutsches Universalwörterbuch. Berlin 2015, Seite 872.
    Hirntod, der (Med.): endgültiges u. vollständiges Erloschensein der lebensnotwendigen Gehirnfunktionen nach schweren Gehirnschädigungen.
    hirntot (Adj.) (Med.): keine Gehirnfunktion mehr aufweisend.
  2. 2014 – Brockhaus Studienlexikon Recht. 4. Aufl. München 2014, Seite 1118. [Anm. 2]
    (wie 2010 Studienlexikon)
  3. 2010 – Brockhaus Studienlexikon Recht. 3. Aufl. München 2010, Seite 1165.[Anm. 3]
    Tod Strafrecht: Ende des menschlichen Lebens. Der genaue Zeitpunkt des Todes ist gesetzlich nicht genauer definiert. Nach dem klassischen Begriff tritt der Tod mit dem Stillstand von Atmung und Kreislauf (sog. Herztod oder aus klinischer Todesbegriff) ein. Da die medizinischen Möglichkeiten einer Reanimation (Wiederbelebung eines Menschen, nachdem Atmung und Kreislauf zum Stillstand gekommen waren)[Anm. 4] in den letzten Jahrzehnten erheblich gestiegen sind und nunmehr auch Beatmung und Ernährung eines Menschen auf künstlichem Wege möglich sind, muss der strafrechtliche Todeszeitpunkt über den Herztod hinausgehen. Im Zuge der Regelungen von Organentnahmen zu Transplantationszwecken hat der Gesetzgeber den Todesbegriff in § 3 Abs. 2 Transplantationsgesetz (BGBl. 1997 I, S. 2631 ff.) konkretisiert. Danach ist der Begriff des Gesamthirntodes, in der Praxis verkürzt als Hirntod bezeichnet, maßgebend. Somit tritt der Tod eines Menschen strafrechtlich erst[Anm. 5] ein, wenn ein nicht behebbarer Ausfall des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstamms nach Verfahrensregeln, die dem Stand der Erkenntnis der medizinischen Wissenschaft entsprechen, festgestellt ist.
  4. 2008 – Das große Weltlexikon. Band 8. Mannheim 2008, Seiten 279-281.[Anm. 6]
    Die Zeichen des klin. T. berechtigt nicht, jemanden für tot zu erklären.[Anm. 7] ... Das Wissen um zeitlich abgestufte Wiederbelebungszeiten der Organe (z.B. 6 Stunden für die Nieren) ist von grundsätzl. Bedeutung für die Organtransplantation.[Anm. 8] .... Der Hirn-T. ist der vollständige und irreversible Ausfall der integrativen Groß- und Stammhirnfunktionen[Anm. 9] bei nur noch künstlich aufrechterhaltenem Kreislauf. Die Feststellung des Hirnt-T. erfolgt nach den Richtlinien der Bundesärztekammer und wird grundsätzlich von zwei Ärzten durchgeführt. Das Sterben findet nach dem Absterben aller Zellen im (absoluten) biologischen T. sein Ende.
  5. 2007 – GEO Themenlexikon. Band 11. Medizin und Gesundheit. Diagnose, Heilkunst, Arzneien. Mannheim 2007, Seite 1401.[Anm. 10]
    Tod, Beendigung der Lebensfunktionen eines Organismus. Der Zeitpunkt des Todes wird mit dem unwiederbringlichen Funktionsausfall des Gehirns (Hirntod) gleichgesetzt. Das Erlöschen aller Organfunktionen wird als biologischer Tod bezeichnet.[Anm. 11] Im klinischen Alltag wird das Weiteren auch vom klinischen Tod gesprochen. ...
    Hirntod Unwiederbringlicher Verlust aller Funktionen des Gehirns, der den Tod des Menschen als Individuum bedeutet. Die häufigsten Ursachen sind Schädel-Hirn-Verletzungen, Gehirnblutung und Herz-Kreislauf-Stillstand.[Anm. 12] Zeichen des Hirntodes sind Bewusstlosigkeit, fehlende Spontanatmung, fehlende Hirnstammreflexe, d.h. keine Pupilllenreaktion auf Licht, keine Lidbewegung nach Berühren der Hornhaut, keine Reaktion der Gesichtsmuskeln auf Schmerzreize, keine Augenbewegungen bei Eiswassereingringung ins Ohr,[Anm. 13] fehlende spontane Bewegung,[Anm. 14] Nulllinie im EEG über 30 Min,<raf group="Anm.">K: Ein EEG ist nur in bestimmten Fällen vorgeschrieben.</ref> sowie der Nachweis fehlender Gehirndurchblutung durch Angiografie.[Anm. 15] Unter intensivmedizinischer Behandlung (künstliche Beatmung) können Herz-Kreislauf- und Lungenfunktionen noch erhalten bleiben[Anm. 16] (dissoziiierter Hirntod)[Anm. 17] ebenso wie die Temperaturregulation und Rückenmarksreflexe. Dies darf jedoch nicht mit 'Lebenszeichen' verwechselt werden. Der dissoziierte Hirntod muss von zwei unabhängigen Ärzten festgestellt werden. Die Diagnose erlaubt den Therapieabbruch[Anm. 18] und ist die Voraussetzung für die Organentnahme zur Transplantation.
  6. 2007 – Juristisches Wörterbuch. Für Studium und Ausbildung. (Hg.: Gerhard Köbler). München 2007, Seite 416.[Anm. 19]
    Tod ist das unumkehrbare Erlöschen der Lebensäußerungen, insbesondere der Stillstand von Kreislauf und Atmung bzw. das irreversible Erlöschen der Gehirntätigkeit (Hirntod, Einzelheiten wegen der Möglichkeit der Transplantation streitig)1 eines Lebenswesens. Mit dem T. erlischt die Rechtsfähigkeit des Menschen. Seine Rechte und Pflichten werden durch das Erbrecht in weitem Umfang auf andere Personen überführt.
  7. 2007 – Rechtswörterbuch (Hg.: Creifelds) 19. Aufl. München 2007, Seite 1157f.[Anm. 20]
    Tod Der genaue Zeitpunkt des T. des Menschen, der insbes. von Bedeutung ist für die Transplantation, ist gesetzlich nicht definiert. Nach dem klassischen Begriff tritt der T. mit dem Stillstand von Atmung und Kreislauf (Herztod) ein. Wegen der Möglichkeiten zur Widerbelebung sowie zur künstlichen Beatmung und Ernährung[Anm. 21] nach Ausfall des Gehirns ist nach dem Begriff des Hirntods maßgeblich der irreversible Funktionsausfall des gesamten Gehirns. Eine Legaldefinition hierzu enthält § 3 II Nr. 2 TPG; die Feststellung der Kriterien des T. wird dort aber Richtlinie der Bundesärztekammer nach § 18 I Nr. 1 TPG überlassen.
  8. 2006 – Brockhaus Enzyklopädie. Band 12. Mannheim 2006, Seite 498.
    Hirntod, endgültiges Erloschensein der Gesamtfunktion von Großhirn, Kleinhirn und Hirnstamm nach schwerer Gehirnschädigung. Als Voraussetzungen für den H. werden primäre Hirnschädigungen (z.B. nach schweren Hirnschädeltraumen)[Anm. 22] von sekundärer Hirnschädigung (z.B. nach länger anhaltendem Ausfall der Herzfunktion)[1] unterschieden. Beim H. ist die Spontanatmung ausgefallen. ...
  9. 2006 – Meyers Großes Taschenlexikon. Band 22. 10. überarb. Aufl. Mannheim 2006, Seite 7733f.[2]
    Tod, Zustand eines Organismus nach dem irreversiblen Ausfall der Lebensfunktionen. ... Das Wissen um zeitlich abgestufte Wiederbelebungszeiten der Organe (z.B. 6 Stunden für die Nieren) ist von grundsätzl. Bedeutung für die Organtransplantation.[Anm. 23] Unter Berücksichtigung medizin., eth. und jurist. Gesichtspunkte wird der Organ-T. des Gehirns dem T. des Menschen (Individual-T.) gleichgesetzt, da mit dem Erlöschen der Hirnfunktionen die für des menschl. Leben unabgingbaren Voraussetzungen entfallen. Der Hirn-T. ist der vollständige und irreversible Ausfall der integrativen Groß- und Stammhirnfunktionen[Anm. 24] bei nur noch künstlich aufrechterhaltenem Kreislauf. Die Feststellung des Hirn-T. erfolgt nach den Richtlinien der Bundesärztekammer und wird grundsätzlich von zwei Ärzten durchgeführt.
  10. 2005 – Das Lexikon mit dem Besten aus der Zeit. Band 14, Seiten 575-577.[Anm. 25]
    Tod (Exitus), der Stillstand der Lebensfunktionen bei Mensch, Tier und Pflanze. ... Der T. ist das Ende eines Prozesses, der als Sterben bezeichnet wird. Dabei kommt es zu einem irreversiblen Funktionsverlust des Atmungs-, Kreislauf- und Zentralnervensystems. Als Kriterium für den Eintritt des T. gilt der Hirnt-T. Häufig geht dem T. ein unterschiedlich langer Sterbevorgang voraus, wobei eine fortschreitende Reduzierung aller Lebensäußerungen stattfindet, die als Vita reducta oder Vita minima, in der letzten Phase als Agonie[Anm. 26] bezeichnet wird. ... Als klin. T. wird das Aufhören der Atmung und der Herzaktion bezeichnet. Dieser Zustand kann in besonderen Fällen durch Wiederbelebung, v.a. Herzmassage und Beatmung, rückgängig gemacht werden. Wenn das Gehirn jedoch nicht innerhalb weniger Minuten wieder mit Sauerstoff versorgt wird, kommt es zum unwiderrufl. Absterben von Gehirnzellen (Hirnt-T., biolog. T.). Die Feststellung des T. beruht auf dem Nachweis von T.-Zeichen.
  11. 2004 – Fachlexikon Recht. Alpmann Brockhaus. Mannheim 2004, Seite 1288f.[Anm. 27]
    Tod, Strafrecht: Ende des menschlichen Lebens. Der genaue Zeitpunkt des Todes ist gesetzlich nicht genauer definiert. Nach dem klassischen Begriff tritt der Tod mit dem Stillstand von Atmung und Kreislauf (sog. Herztod oder auch klinischer Todesbegriff) ein.[Anm. 28] Da die medizinischen Möglichkeiten einer Reanimation (Wiederbelebung eines Menschen, nachdem Atmung und Kreislauf zum Stillstand gekommen waren) in den letzten Jahrzehnten erheblich gestiegen sind[3] und nunmehr auch Beatmung und Ernährung eines Menschen auf künstlichem Wege möglich sind, muss der strafrechtliche Todeszeitpunkt über den Herztod hinausgehen. Im Zuge der Regelung von Organentnahme zu Transplantationszwecken[Anm. 29] hat der Gesetzgeber den Todesbegriff in § 3 Abs. 2 Transplantationsgesetz (BGBl. 1997 I, S. 2631 ff.) konkretisiert. Danach ist der Begriff des Gesamthirntodes, in der Praxis verkürzt als Hirntod bezeichnet, maßgebend. Somit tritt der Tod eines Menschen strafrechtlich erst ein, wenn ein nicht behebbarer Ausfall des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstamms nach Verfahrensregeln, die dem Stand der Erkenntnis der medizinischen Wissenschaft entsprechen, festgestellt ist. Für die Hirntod-Diagnose aktualisiert der wissenschaftliche Beirat der Bundesärztekammer ständig den Katalog von Symptomen[Anm. 30] (§ 16 Abs. 1 Nr. 1 TPG); z.B. reaktionslose Pupillenerweiterung; Fehlen von Schmerzreaktionen und bestimmten Reflexen;[Anm. 31] Nulllinie im Elektroenzephalogramm.
  12. 2001 – Deutsches Rechtslexikon. Band 2. 3. Aufl. München 2001, Seite 2842.
  13. 2000 – Reader´s Digest Universallexikon. Band 8. Gütersloh 2000, Seite 55.
  14. 1999 – Duden Das große Wörterbuch der deutschen Sprache. 3. überarb. Aufl. Band 2. Berlin 1999, Seite 1830.
  15. 1991 – Deutsch-Deutsches Rechtswörterbuch (Hg.: Köbler, Pohl), München 1991, Seite 501.
  16. 1978 – Meyers Enzyklopädisches Lexikon. Band 23. Mannheim 1978, Seite 540.

Lexika ohne Artikel zum Hirntod:

  1. 2011 – Neues Handbuch philosophischer Grundbegriffe. Stuttgart 2011.
  2. 2010 – Enzyklopädie Philosophie. (Hg.: H. J. Sandkühler) Hamburg 2010.
  3. 2010 – Philosophisches Wörterbuch. (Hg.: W. Brugger, H. Schöndorf) Freiburg 2010.
  4. 2009 – Der Brockhaus Philosophie. Mannheim 2009.
  5. 2009 – Philosophisches Wörterbuch. (Hg.: M. Gressmann) 23. überarb. Auflage. Stuttgart 2009.
  6. 2008 – GEO Themenlexikon. Band 32. Der Mensch. Körper, Entwicklung, Gesundheit. Mannheim 2008.
  7. 2008 – Metzler Lexikon Philosophie. 3. Auflage. Stuttgart 2008.
  8. 2008 – Enzyklopädie Philosophie und Wissenschaftstheorie. 2. Aufl. Stuttgart 2008.
  9. 2005 – Religion in Geschichte und Gegenwart. 4. Aufl. Band 8. Tübingen 2005, Spalten 427-448.
  10. 2001 – Lexikon der Biologie. Band 7. Heidelberg 2001.
  11. 2000 – Philosophisches Wörterbuch. (Hg.: A. Halder) Freiburg 2000.

Kein philosophisches Lexikon hat Hirntod als Artikel, aber Philosophen, wie der häufig zitierte Hans Jonas, äußern sich zu Hirntod.

Weitere Begriffe

klinischer Tod

intermediäres Leben

supravitales Leben

biologischer Tod

genetischer Tod

Siehe auch: Online-Lexika

Anhang

Verwendte Lexika

Anmerkungen

  1. Das Zitat "so tot wie nötig, wo lebendig wie möglich" wird nach dem KAO-Handzettel Prof. Franco Rest zugeschrieben. Der Handzettel trägt das Datum vom 28.06.1995.
    • Im Jahr 1999 brachte Werner Schneider ein Buch mit diesem Titel heraus.
    • Am 23.07.2012 veröffentlichte Gerhard Wisnewski den Artikel "Organspende: Vorsicht Mord!". Darin verwendet er das Zitat von Franco Rest ohne Quellenangabe.
    • Am 08.07.2013 veröffentlichte Luna v. L. den Artikel "Vorsicht, Mord! - Organspender in Gefahr!". Darin verwendet sie das Zitat von Franco Rest ohne Quellenangabe.
    • Am 28.09.2013 veröffentlichte Novert Knobloch den Artikel Organ-Entnahme ist Mord. Darin verwendet er das Zitat von Franco Rest ohne Quellenangabe.
    • Ohne Datum veröffentlichte Norbert Knobloch den Artikel Organ-Entnahme ist Mord". Darin verwendet er das Zitat von Franco Rest ohne Quellenangabe.
    Dass der Urheber wie auch die Benutzer dieser Worte den geschichtlichen Zusammenhang zwischen Hirntod und Organtransplantation nicht kennen, zeigen diese Seiten mit ihren Unterseiten auf: Chronik/Hirntod und 10 Fakten zum Hirntod. Hierbei ist insbesonders auf diese Personen zu verweisen: Alkmaion von Kroton, Galen, Moses Maimonides, François Xavier Bichat, Victor Horsley, vor allem auch Vladimir A. Negovsky und Pierre Wertheimer.
  2. "Hirntod" ist als Stichwort nicht angegeben, aber unter dem Stichwort "Tod" genannt.
  3. "Hirntod" ist als Stichwort nicht angegeben, aber unter dem Stichwort "Tod" genannt.
  4. K: Faktisch hat sich an der Reanimation seit Ende des 18. Jh. kaum etwas verändert. Der Hirntod trat allein durch die Einführung der künstliche Beatmung in den 1950er Jahren auf.
    K: Die Ursachen des Hirntods sind: über 55% eine massive Gehirnblutung, je ca. 15% ein massiver Hirninfarkt, ein schweres Schädelhirntrauma und ein zu langer Stillstand des Blutkreislaufes.
  5. K: Der Tod tritt nicht "erst" ein, sondern der Tod tritt ein. Bei der Feststellung des Hirntodes ist er bereits eingetreten.
  6. Auf Seite 341 wird unter dem Stichwort "Hirntod" auf "Tod" verwiesen.
  7. K: Todeserklärungen werden nur vorgenommen, wenn kein Leichnam vorliegt. Todeserklärungen werden immer von Richter im Amtsgericht vorgenommen. Ärzte stellen immer den Tod fest, auch den Hirntod.
  8. K: Für die Organtransplantation ist der festgestellte Hirntod und die Zustimmung zur Organentnahme entscheidend. Danach werden die Organe untersucht, ob sie für eine Transplantation geeignet sind. Die Wiederbelebungszeit der Organe spielt hierbei keine Rolle, sie korrelieren jedoch mit den Ischämiezeiten. Wichtig sind für die Organtransplantation die sehr unterschiedliche Ischämiezeiten der einzelnen Organe (Herz ca. 5 h; Lunge ca. 8 h; Pankreas ca. 10 h; Leber ca. 12 h; Niere ca. 24 h) für die Transportzeit.
  9. K: In D/A/CH muss für Hirntod auch das Kleinhirn ausgefallen sein, nicht nur Großhirn und Hirnstamm.
  10. In Band 11 wird auf Seite 658 unter dem Stichwort „Hirntod“ auf „Tod“ in Band 11 verwiesen.
  11. K: Biologischer Tod ist nicht das Erlöschen aller Organfunktionen, sondern das Ende des Stoffwechsels aller Körperzellen, so wird es in den meisten med. Büchern beschrieben.
  12. E: Hier fehlt noch der Hirninfarkt. Vollständig wäre es, wenn man gerundete Prozentangaben (über 50% und je ca. 15%) mit angegeben hätte.
  13. K: Ist in keiner deutschen Richtlinie seit den 1990er Jahren enthalten.
  14. K: Hirntote können sich durchaus spontan und reflektorisch bewegen (Lazarus-Phänomen).
  15. K: Der Nachweis der fehlenden Gehirndurchblutung ist nur in bestimmten Fällen vorgeschrieben. Sie wird meist über Ultraschall dokumentiert, kann auch über Perfusionsszintigraphie erfolgen.
  16. K: Sie können nicht erhalten bleiben, sondern müssen erhalten bleiben. Bricht der Blutkreislauf zusammen, wird aus dem Hirntoten ein Toter.
  17. K: Es gibt keinen sissoziierten Hirntod. Es ist entweder Hirntod oder es ist kein Hirntod.
  18. K: Die Feststellung des Hirntodes ist die Grundlage für die Beendigung der Therapie, weil damit der Tod des Menschen festgestellt ist.
  19. "Hirntod" ist als Stichwort nicht angegeben, aber unter dem Stichwort "Tod" genannt.
  20. Beim Stichwort "Hirntod" wurde auf "Tod" verwiesen.
  21. K: Faktisch hat sich an der Reanimation seit Ende des 18. Jh. kaum etwas verändert. Der Hirntod trat allein durch die künstliche Beatmung auf.
  22. E: Als Ursachen der primären Hirnschädigung machen schwere Hirnschädigungen ca. 15% aus, ebenso ein massiver Hirninfarkt. Über 50% der primären Hirnschädigungen sind massive Hirnblutungen.
  23. K: Für die Organtransplantation ist der festgestellte Hirntod und die Zustimmung zur Organentnahme entscheidend. Danach werden die Organe untersucht, ob sie für eine Transplantation geeignet sind. Die Wiederbelebungszeit der Organe spielt hierbei keine Rolle. Wichtig hingegen sind für die Organtransplantation die sehr unterschiedlichen Ischämiezeiten der einzelnen Organe (Herz ca. 5 h; Lunge ca. 8 h; Pankreas ca. 10 h; Leber ca. 12 h; Niere ca. 24 h) für die Transportzeit.
  24. K: In D/A/CH muss für Hirntod auch das Kleinhirn ausgefallen sein, nicht nur Großhirn und Hirnstamm.
  25. Beim Stichwort "Hirntod" wurde auf "Tod" verwiesen.
  26. K: Im Falle des Hirntodes kann kaum von Agonie (Todeskampf mit Unruhe, Beklemmung, Krämpfen, Irrereden und Schnappatmung) gesprochen werden. Hier verliert der Mensch zunächst das Bewusstsein und dann die Eigenatmung. Da letztere durch künstliche Beatmung ersetzt wird, ist keine Schnappatmung feststellbar.
  27. Beim Stichwort "Hirntod" wurde auf "Tod" verwiesen.
  28. K: Hier fehlt der Hinweis, dass der Stillstand von Atmung und Kreislauf irreversibel sein muss. Andernfalls wären viele Menschen, die erfolgreich reanimiert wurden, bereits tot gewesen.
  29. K: Es ist zwar gesetzlich im TPG verankert, aber auch ohne Organtransplantation braucht die Medizin allgemein verbindliche Richtlinien, um eine sinnlos gewordene Therapie zu beenden. Diese Darstellung hier stützt die Vorstellung, dass der Hirntod zum Zweck der Organtransplantation „erfunden“ wurde.
  30. K: Die BÄK aktualisiert nicht den Katalog der Symptome (Zufall, Begebenheit), denn die Symptome der Hirntoten sind immer gleich. Die BÄK aktualisiert die Richtlinie zur Feststellung des Hirntodes entsprechend dem Fortschritt der Erkenntnis der Medizin und ihrer Untersuchungsmöglichkeiten.
  31. K: Fehlen von Schmerzreaktion gehört auch zu den Hirnstammreflexen.

Einzelnachweise

  1. H: Der längere Stillstand des Blutkreislaufes ist die einzige Ursache für die sekundäre Hirnschädigung, die zum Hirntod führt.
  2. Beim Stichwort "Hirntod" wurde auf "Tod" verwiesen.
  3. H: Diesen Satz hätte man bereits um das Jahr 1800 schreiben können. Die Einführung der künstlichen Beatmung in den 1950-er-Jahren brachte Hirntote hervor.