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Zitate von Päpsten

Papst Pius XII.

Papst Pius XII. (1876-1958) in einer Ansprache am 24.11.1957 auf die Frage um Weiterbeatmung eines schwer komatösen Patienten schon so beantwortet hatte:

Wenn tiefe Bewusstlosigkeit für permanent befunden wird, dann sind außerordentliche Mittel zur Weiterbehandlung des Lebens nicht obligatorisch. Man kann sie einstellen und dem Patienten erlauben zu sterben.[1][Anm. 1]
Wenn die Gehirnverletzung so schwer ist, dass der Patient nicht mit dem Leben davonkommt, muß der Anästhesist sich die schwerwiegende Frage nach dem Wert und Sinn der Wiederbelebungsversuche stellen. Um Zeit zu gewinnen und die weiteren Entscheidungen mit größerer Sicherheit zu treffen, wird er sofort mit der künstlichen Atmung, Intubation und Reinigung der Atmungswege beginnen.[2]
Die Lösung dieses Problems, die schon an sich schwierig ist, wird es noch mehr, wenn die - vielleicht selber katholischen - Angehörigen den behandelnden Arzt und insbesonders den Anästhesisten zwingen, den Appart zur künnstlichen Atmung wegzunehmen, um den virtuell schon toten Patienten zu ermöglichen, in Frieden zu scheiden.[3]
Es ist Sache des Arztes und insbesondere des Anästhesisten, eine klare und präzise Definition des 'Todes' und des 'Augenblick des Todes' eines Patienten, der in bewußtlosem Zustand stirbt, zu geben. Dafür kann man sich an den üblichen Begriff von der vollständigen und endgültigen Trennung von Leib und Seele halten. Aber in der Praxis wird man die Ungenauigkeit der Begriffe 'Leib' und 'Trennung' in Betracht ziehen müssen.[4]
Die Rechte und Pflichten des Arztes sind korrelativ zu denen des Patienten. Der Arzt hat in Bezug auf den Patienten kein getrenntes und unabhängiges Recht: im allgemeinen kann er nur handeln wenn der Patient ihn dazu ausdrücklich oder stillschweigend (direkt oder indirekt) ermächtigt. ... Die Rechte und Pflichten der Angehörigen hängen gewöhnlich von dem anzunehmenden Willen des bewußtlosen Kranken ab, wenn er großjährig und 'sui iuris' ist."[5]
Aber Überlegungen allgemeiner Art gestatten die Annahme, dass das menschliche Leben so lange andauert wie seine vitalen Funktionen - im Unterschied zu dem bloßen Leben der Organe - sich spontan oder selbst mit Hilfe künstlicher Vorgänge manifestieren."[6]

Papst Johannes Paul II.

Papst Johannes Paul II. wurde 1985 mit den Worten zitiert, dass er Oganspende einen "noblen und verdienstvollen Akt" nannte,eigenes Blut und eigene Organe den Kranken "zu schenken".[7]

Papst Johannes Paul II. in der Enzyklika EVANGELIUM VITAE vom 25.03.1995:[8]

Unter diesen Gesten verdient die in ethisch annehmbaren Formen durchgeführte Organspende besondere Wertschätzung, um Kranken, die bisweilen jeder Hoffnung beraubt sind, die Möglichkeit der Gesundheit oder sogar des Lebens anzubieten.

Papst Johannes Paul II. beim REGINA CAELI am 14.05.2000:[9]

Einen besonderen Gedenken richte ich an die Vertreter der Italienischen Vereinigung der Dialysepatienten, die sich anläßlich des Organspende- und -transplantationstags hier versammelt haben. Den Kranken, ihren Angehörigen und allen, die ihnen zur Seite stehen, gilt mein Gruß und meine herzliche Ermutigung.

Papst Johannes Paul II. in seiner Rede am 29.08.2000 auf dem Internationalen Kongress für Organverpflanzung:[10]

Hier kann darauf hingewiesen werden, daß das heute angewandte Kriterium zur Feststellung des Todes, nämlich das völlige und endgültige Aussetzen jeder Hirntätigkeit, nicht im Gegensatz zu den wesentlichen Elementen einer vernunftgemäßen Anthropologie steht, wenn es exakt Anwendung findet. Daher kann der für die Feststellung des Todes verantwortliche Arzt dieses Kriterium in jedem Einzelfall als Grundlage benutzen, um jenen Gewißheitsgrad in der ethischen Beurteilung zu erlangen, den die Morallehre als "moralische Gewißheit" bezeichnet. Diese moralische Gewißheit gilt als notwendige und ausreichende Grundlage für eine aus ethischer Sicht korrekte Handlungsweise.
Lebenswichtige Organe, die nur einmal im menschlichen Körper vorhanden sind, können nur nach dem Tod entfernt werden, d. h. dem Körper eines Menschen entnommen werden, der eindeutig tot ist.[Anm. 2]
Transplantationen sind ein wesentlicher Fortschritt der Wissenschaft im Dienst am Menschen, und viele von uns verdanken ihr Leben heute einer Organverpflanzung.
Zunächst muss hervorgehoben werden, wie ich bei einer anderen Gelegenheit bemerkte, dass jede Organverpflanzung auf einer Entscheidung von hoher ethischer Bedeutung begründet ist: 'die Entscheidung, unentgeltlich einen Teil des eigenen Körpers für die Genesung und das Wohlempfinden eines anderen zur Verfügung zu stellen' (Ansprache an den I. Internationalen Kongress der Gesellschaft für Organverpflanzung, 20. Juni 1991) ... Genau darin besteht die Größe dieser Geste, einer Geste, die eine wahre Tat der Liebe ist.
Voll Zuversicht bestärke ich die Verantwortlichen für Gesellschaft, Politik, Erziehungs- und Bildungswesen, sich auch weiterhin für die Förderung einer wahren, von Hochherzigkeit und Solidarität gekennzeichneten Kultur einzusetzen. Die Herzen der Menschen, vor allem junger Menschen, müssen wahrhaft und zutiefst offen sein für die Notwendigkeit brüderlicher Liebe, eine Liebe, die in der Entscheidung Organspender zu werden ihren Ausdruck finden kann. Möge der Herr jedem von Ihnen bei der Arbeit unterstützen und im Dienst für wahren menschlichen Fortschritt lenken. Diesen Wunsch begleite ich mit meinem Segen.

Papst Johannes Paul II. beim REGINA CAELI am 14.04.2002:[11]

Schließlich erinnere ich daran, daß heute auch der »Tag für Organspende und Organtransplantation« ist. Ich spreche den Wunsch aus, daß die Solidarität vieler Menschen den zahlreichen Kranken, die auf eine Transplantation warten, Hoffnung schenken möge.

Papst Johannes Paul II. an die Päpstliche Akademie der Wissenschaften am 01.02.2005:[12]

Zum einen ermutigte die Kirche zur freiwilligen Organspende, zum anderen zeigte sie die ethischen Bedingungen für eine solche Spende auf, indem sie die Pflicht zum Schutz des Lebens und der Würde sowohl des Spenders als auch des Empfängers hervorhob. Auch wies sie auf die Pflichten der Spezialisten hin, die diese Organtransplantationen vornehmen. Es geht darum, einen komplexen Dienst am Leben zu fördern, wobei der technische Fortschritt mit der ethischen Strenge in Einklang gebracht, die zwischenmenschlichen Beziehungen humaner gestaltet und die Öffentlichkeit korrekt informiert werden muß.

Papst Benedikt XVI.

Papst Benedikt XVI. in seiner Rede am 07.11.2008 an die Teilnehmer des internationalen Kongresses zum Thema "Ein Geschenk für das Leben. Überlegungen zur Organspende".[13]

Die Organspende ist eine besondere Form des Zeugnisses der Nächstenliebe. In einer Zeit wie der unseren, die häufig von verschiedenen Formen von Egoismus gekennzeichnet ist, wird es immer dringender zu verstehen, wie entscheidend es für eine richtige Auffassung vom Leben ist, in eine Logik der Unentgeltlichkeit einzutreten.[Anm. 3]
Der Königsweg, der zu befolgen ist, bis die Wissenschaft mögliche neue und fortschrittlichere Therapieformen entdeckt, wird die Bildung und Verbreitung eine Kultur der Solidarität sein müssen, die sich allen öffnet und niemanden ausschließt. Eine Organtransplantationsmedizin, die einer Ethik des Spendens entspricht, erfordert von seiten aller das Bemühen, jede mögliche Anstrengung in der Ausbildung und Information zu unternehmen, um so die Gewissen immer mehr für eine Problematik zu sensibilisieren, die direkt das Leben zahlreicher Personen betrifft. Es wird daher notwendig sein, Vorurteile und Mißverständnisse zu beseitigen, Mißtrauen und Ängste zu zerstreuen, um sie durch Gewißheiten und Garantien zu ersetzen, um so in allen ein immer weiter verbreitetes Bewußtsein des großen Geschenks des Lebens zu ermöglichen.[Anm. 4]

Papst Franziskus

Papst Franziskus sagte am 28.05.2017 beim "Regina Coeli" auf dem Petersplatz:[14]

Mein Gedanke und meine Ermutigung gelten den Vertretern der Vereinigungen von Ehrenamtlichen, die die Organspende fördern, einen »edlen und verdienstvollen Akt« (vgl. Katechismus der Katholischen Kirche, Nr. 2296).

Papst Franziskus empfing am 13.04.2019 eine Delegation der italienischen Organspendervereinigung. Dabei sagte er:[15]
Organspende ist nicht nur ein "Akt der sozialen Verantwortung", sondern auch "Ausdruck der universellen Geschwisterlichkeit, die alle Männer und Frauen miteinander verbindet".
Der Papst erinnerte an die "Tausenden von Menschen, die sich entschieden haben, die Werte des Teilens und der Spende zu bezeugen und zu verbreiten, ohne etwas dafür zu verlangen".
Organspende entspricht "einem sozialen Bedürfnis, denn trotz der Entwicklung vieler medizinischer Behandlungen ist der Bedarf an Organen immer noch groß".

Spenden bedeutet, auf sich selbst zu schauen und darüber hinauszugehen, über seine individuellen Bedürfnisse hinauszugehen und sich großzügig für ein breiteres Gut zu öffnen. In dieser Hinsicht ist die Organspende nicht nur ein Akt der sozialen Verantwortung, sondern auch ein Ausdruck der universellen Brüderlichkeit, die alle Männer und Frauen miteinander verbindet.

Organspende ist ein "Akt der großzügigen Solidarität, der gefördert werden muss."

Die Gläubigen sind aufgerufen, es als Opfergabe an den Herrn zu leben, der sich mit denen identifiziert hat, die an Krankheiten, Verkehrsunfällen oder Arbeitsunfällen leiden. Es ist schön für die Nachfolger Jesu, ihre Organe anzubieten, in den vom Gesetz und von der Moral erlaubten Bedingungen, denn es ist ein Geschenk an den leidenden Herrn.
Aus unserem eigenen Tod und aus unserer Gabe können das Leben und die Gesundheit anderer, Kranker und Leidender entstehen und dazu beitragen, eine Kultur der Hilfe, der Gabe, der Hoffnung, des Lebens zu stärken. Angesichts der Bedrohungen des Lebens, die wir leider fast täglich erleben müssen, wie bei Abtreibung und Euthanasie - um nur den Beginn und das Ende des Lebens zu nennen - braucht die Gesellschaft diese konkreten Gesten der Solidarität und großzügigen Liebe, um deutlich zu machen, dass das Leben eine heilige Sache ist.

Zitate der in Italienisch gehaltenen Rede, übersetzt von Deepl:[16]

Die Organspende entspricht einem sozialen Bedürfnis, denn trotz der Entwicklung vieler medizinischer Behandlungen ist der Bedarf an Organen immer noch groß. Die Bedeutung der Spende für den Spender, für den Empfänger, für die Gesellschaft beschränkt sich jedoch nicht auf ihren "Nutzen", sondern es handelt sich um zutiefst menschliche Erfahrungen, die mit Liebe und Selbstlosigkeit aufgeladen sind. Spenden bedeutet, auf sich selbst zu schauen und darüber hinauszugehen, über seine individuellen Bedürfnisse hinauszugehen und sich großzügig für ein breiteres Gut zu öffnen. In dieser Hinsicht ist die Organspende nicht nur ein Akt der sozialen Verantwortung, sondern auch ein Ausdruck der universellen Brüderlichkeit, die alle Männer und Frauen miteinander verbindet.
In seiner Enzyklika Evangelium vitae erinnerte uns der heilige Johannes Paul II. daran, dass unter den Gesten, die zur Förderung einer authentischen Lebenskultur beitragen, "die Organspende in ethisch akzeptablen Formen besondere Anerkennung verdient - das sollte betont werden -, um den Kranken, denen es manchmal an Hoffnung mangelt, eine Möglichkeit der Gesundheit und sogar des Lebens zu bieten" (Nr. 86). Deshalb ist es wichtig, die Organspende als unbezahlten freien Akt zu erhalten.
Die Gläubigen sind aufgerufen, es als Opfergabe an den Herrn zu leben, der sich mit denen identifiziert hat, die an Krankheiten, Verkehrsunfällen oder Arbeitsunfällen leiden. Es ist schön für die Nachfolger Jesu, ihre Organe anzubieten, im Rahmen des gesetzlich und moralisch Zulässigen, denn es ist ein Geschenk an den leidenden Herrn, der sagte, dass alles, was wir einem bedürftigen Bruder angetan haben, wir ihm angetan haben (vgl. Mt 25,40).
Es ist daher wichtig, eine Spendenkultur zu fördern, die durch Information, Bewusstsein und Ihr ständiges und geschätztes Engagement dieses Angebot eines Teils Ihres Körpers, ohne Risiko und unverhältnismäßige Folgen, bei der Lebendspende und aller Organe nach Ihrem Tod fördert. Aus unserem eigenen Tod und aus unserer Gabe können das Leben und die Gesundheit anderer, Kranker und Leidender entstehen und dazu beitragen, eine Kultur der Hilfe, Gabe, Hoffnung und des Lebens zu stärken.
Ich ermutige Sie, Ihre Bemühungen zur Verteidigung und Förderung des Lebens durch die wunderbaren Mittel der Organspende fortzusetzen. Ich erinnere mich an die Worte Jesu: "Gib und es wird dir gegeben: Ein gutes Maß, gedrückt, gefüllt und überströmend - der Herr schont hier die Adjektive nicht - wird in deinen Schoß gegossen werden" (Lk 6,38). Wir werden unseren Lohn von Gott erhalten, entsprechend der aufrichtigen und konkreten Liebe, die wir unserem Nächsten gezeigt haben.

Papst Franziskus sagte am 13.04.2019:[17]

Organspende bedeutet, über sich selbst und über die individuellen Bedürfnisse hinauszugehen und sich großzügig einem breiteren Gut zu öffnen. In dieser Perspektive entsteht Organspende nicht nur als Akt sozialer Verantwortung, sondern als Ausdruck universeller Brüderlichkeit, die alle Männer und Frauen zusammenhält.

Papst Franziskus sagte am 26.02.2023 nach dem ANGELUS:[18]

Mein Gruß gilt dem italienischen Organspenderverband, der sein 50-jähriges Bestehen feiert: ich danke euch für euer Engagement für die soziale Solidarität und fordere euch auf, weiterhin das Leben durch Organspenden zu fördern. Ein besonderer Gruß gilt all jenen, die anlässlich des übermorgen stattfindenden Tages der seltenen Krankheiten gekommen sind: von Neuem spreche ich den Vereinigungen der Kranken und ihren Familien Mut zu; möge es uns nicht an Nähe fehlen, insbesondere zu den Kindern, damit sie die Liebe und Zärtlichkeit Gottes spüren.

Katechismus der Katholischen Kirche (KKK)

Der Katechismus der Katholischen Kirche (KKK) zur Organspende:[19]

KKK 2296 Organverpflanzung ist sittlich unannehmbar, wenn der Spender oder die für ihn Verantwortlichen nicht im vollen Wissen ihre Zustimmung gegeben haben. Sie entspricht hingegen dem sittlichen Gesetz und kann sogar verdienstvoll sein, wenn die physischen und psychischen Gefahren und Risiken, die der Spender eingeht, dem Nutzen, der beim Empfänger zu erwarten ist, entsprechen. Die Invalidität oder den Tod eines Menschen direkt herbeizuführen, ist selbst dann sittlich unzulässig, wenn es dazu dient, den Tod anderer Menschen hinauszuzögern.

Der Katholische Katechismus zur Obduktion, wissenschaftlichen Forschung und Organspende:[20]

KKK 2301 Die Autopsie von Leichen zur gerichtlichen Untersuchung oder zur wissenschaftlichen Forschung ist sittlich zulässig. Die unentgeltliche Organspende nach dem Tode ist erlaubt und kann verdienstvoll sein.

Handreichung der Deutschen Bischofskonferenz (2015)

Am 27.04.2015 brachte die Deutsche Bischofskonferenz die Arbeitshilfe "Hirntod und Organspende" heraus.[21] Diese Handreichung erschien zum 25-jährigen Jubiläum der gemeinsamen Schrift der EKD und DBK im Jahre 1990.

Angesichts der beständig wachsen den Zahl derjenigen Patientinnen und Patienten, deren Überleben vom Erhalt eines Spenderorgans abhängt, stellt diese Entwicklung eine enorme Herausforderung für die Transplantationsmedizin dar. (5)
Nach jetzigem Stand der Wissenschaft stellt das Hirntod-Kriterium im Sinne des Ganzhirntodes – sofern es in der Praxis ordnungsgemäß angewandt wird – das beste und sicherste Kriterium für die Feststellung des Todes eines Menschen dar, so dass potentielle Organspender zu Recht davon ausgehen können, dass sie zum Zeitpunkt der Organentnahme wirklich tot und nicht nur sterbend sind. (6)
Die Entscheidung zur postmortalen Spende eigener Organe stellt einen großherzigen Akt der Nächstenliebe dar, der als solcher frei von allem sozialen Druck bleiben sollte. (6)
Der potentielle Spender muss die Möglichkeit erhalten, über alle Aspekte der medizinischen Behandlung vor, während und nach der Explantation umfassend aufgeklärt zu werden. (6)
Bezugspunkt der Bestimmung von Leben und Tod des Menschen ist also der Mensch als Ganzer und nicht irgendeine organismische Teilfunktion, wobei dem Gehirn als zentraler Steuerungs- und Integrationsinstanz die Rolle einer notwendigen Voraussetzung für die Lebendigkeit des betroffenen Individuums zufällt. (14)
Als besonders irritierend gilt manchen der Umstand, dass weltweit mehrere Fälle erfolgreicher Schwangerschaften hirntoter Frauen beschrieben worden sind. Allerdings ist hierbei zu berücksichtigen, dass die Fähigkeit zur Aufrechterhaltung einer bestehenden Schwangerschaft keineswegs eine eigenständige Leistung der jeweiligen Hirntoten allein, sondern das Ergebnis komplexer intensivmedizinischer Interventionen zur Stabilisierung bestimmter außerordentlich labiler Restlebensphänomene darstellen, die als solche gerade nicht auf der Ebene der Ganzheit des Organismus angesiedelt sind. (15)
Nicht ohne Grund spielte denn auch in der Argumentation der Bundesärztekammer zugunsten des Hirntod-Kriteriums nicht nur die Integrations-Funktion des Gehirns auf der Ebene der organismischen Ganzheit eine Rolle, sondern auch seine Bedeutung für die Selbstständigkeit (Autonomie), die Selbsttätigkeit (Spontaneität), die Abstimmung und Auswahl von Einzelfunktionen (Koordination) sowie für die Anpassung und Abgrenzung als Ganzes gegenüber der Umwelt eine wichtige Rolle. (19)
Die überwiegende Mehrheit der medizinischen Sachverständigen ist daher in Ermangelung eines besseren oder auch nur annähernd vergleichbar sicheren Konzepts nach wie vor von der Plausibilität des neurologischen Standards überzeugt. (19)
Tatsächlich besteht weder eine rechtliche noch eine moralische Pflicht zur Organspende noch besitzen Kranke einen Rechtsanspruch auf die Organe fremder verstorbener Menschen. Die Organspende ist vielmehr eine Handlung, die moralisch möglich und wegen ihrer altruistischen Motivation sowie des großen zu erwartenden Nutzens für den Organempfänger besonders lobenswert erscheint, ... (20)
Insbesondere der dem Anliegen der Organspende gegenüber positiv aufgeschlossene Patient hat im Sinne der sog. informierten Zustimmung (informed consent) ein Recht auf eine möglichst vollständige Aufklärung. Daher reicht es nicht aus, wenn die Bürger regelmäßig von ihrer Krankenversicherung angeschrieben und dazu aufgefordert werden, eine persönliche Entscheidung zur Spendebereitschaft zu fällen. (24)
Eine in diesem Zusammenhang besonders heikle Herausforderung stellt die kommunikative Begegnung von Ärzten und Pflegepersonal mit den Angehörigen des möglichen Organspenders dar. Hier darf das Interesse an den Organen des Hirntoten nicht die menschliche Begleitung der Hinterbliebenen in den Hintergrund treten lassen. Die Routine des Klinikbetriebs führt leicht dazu, dass Ärzte und Pflegepersonal Vorgänge als selbstverständlich und unproblematisch erleben, die für Angehörige mit großen Verunsicherungen und Ängsten verbunden sind. (25)
So sollten die Angehörigen bei der Mitteilung der Hirntod-Diagnose nicht sofort auch schon mit der Frage der Organspende konfrontiert werden. Angehörige brauchen zunächst einmal Zeit, um sich der Nachricht über den Tod zu stellen und Trauer zulassen zu können. (26)

Evangelium vitae

Am 25.03.1995 veröffentlichte Papst Johannes Paul II. die Enzyklika "Evangelium vitae".[22] Darin heißt es:

Jenseits aufsehenerregender Taten gibt es den Heroismus im Alltag, der aus kleinen und großen Gesten des Teilens besteht, die eine echte Kultur des Lebens fördern. Unter diesen Gesten verdient die in ethisch annehmbaren Formen durchgeführte Organspende besondere Wertschätzung, um Kranken, die bisweilen jeder Hoffnung beraubt sind, die Möglichkeit der Gesundheit oder sogar des Lebens anzubieten. (102f)

Schriften aus den katholischen Diözesen

Dass einige Diözesen keine Einträge haben, bedeutet nicht, dass auf ihrer Seite nichts über Hirntod und Organspende steht. Viele Diözesen bieten Veranstaltungen zu diesen Themen an, aber es wurde auf diesen Seiten keine inhaltliche Aussage gemacht, wie diese Diözese zu Hirntod und Organspende stehen. Daher wurden diese Seiten hier nicht verlinkt.

Aussagen über Organspende

Aachen 2011: Katholiken und Muslime in der Region Kempen-Viersen machen sich gemeinsam stark für mehr Organspenden. ... "In beiden Religionen wird die Organspende als ein Akt der Nächstenliebe angesehen", so Spinrath.[23]
Augsburg 2013: Die Kirche sagt ein deutliches Ja zur Organspende, "denn unser Gott ist ein Freund des Lebens", so der Weihbischof. Auch der Katechismus der Katholischen Kirche (KKK) gebe dazu in Nr. 2296 seine ausdrückliche Zustimmung.[24]
Bamberg -
Berlin 2012:Die Entscheidung für oder gegen Organspende muss dem Einzelnen beziehungsweise dessen Angehörigen überlassen bleiben. Eine gesetzliche Pflicht, sich zur Spendenbereitschaft zu äußern, darf es demnach nicht geben.[25]

2007:Die Organspende ist ein Akt von hohem moralischen Wert. Sie ist Ausdruck mitmenschlicher Solidarität über den Tod hinaus. Wer sich dazu bereit erklärt, sagt: Wenn mein Leben auf der Erde unwiderruflich zu Ende ist und ich dennoch einem anderen helfen kann zu leben, dann will ich dem zustimmen, und zwar zu Lebzeiten. ... Die Organspende ist hochzuschätzen, aber beruht auf einer freien Entscheidung.[26]

Dresden-M. -
Eichstätt -
Erfurt -
Essen -
Freiburg -
Fulda -
Görlitz -
Hamburg -
Hildesheim 2010: "Organspende ist Nächstenliebe", sagte der Hildesheimer Bischof Norbert Trelle am Samstagmorgen beim Ökumenischen Gottesdienst zum "Tag der Organspende 2010" in der Markttkirche Hannover. ... "Die Auseinandersetzung mit der Organspende ist Christenpflicht", so Trelle wörtlich, sie sei richtig, wichtig und lebenswichtig.

[27]

Köln -
Limburg -
Magdeburg -
Mainz 2005: In einem Interview mit der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) unterstreicht Kardinal Lehmann, dass Organspende ein "solidarisches Zeichen christlicher Nächstenliebe" sei.[28]
München-F. -
Münster 2015: Nicht 'Katholisch – und trotzdem Organspender?!' müsse es heißen, sondern 'Katholisch – und deshalb Organspender!', erklärte Domkapitular Dr. Klaus Winterkamp, Vorsitzender des Diözesancaritasverbandes.[29]
Osnabrück 2014: Der Umgang mit dem Thema Organspende stellt eine der größten menschlichen und christlichen Herausforderungen in der Medizin dar und geht an die Grenzen der psychischen Belastbarkeit aller im Behandlungsteam tätigen Mitarbeiter. In keiner anderen medizinischen Situation liegen Leben und Tod, Leid und Freude soweit auseinander und nirgends sind sie doch so eng miteinander verknüpft. Als Christ versuche ich, das Leid der Angehörigen zu lindern, um dann, nach dem Tod des Patienten, mir die Frage zu stellen, wie ich anderes Leben mit meinem Engagement erhalten kann. Diese Brücke zwischen Leben und Tod vermag die Organspende zu schlagen: der Ausweglosigkeit und Irrationalität des tragischen Todes einen Sinn zu geben. Mein geliebter Mann, mein Kind ist tot, aber er kann anderen Menschen Leben schenken.[30]

2010: Die Kirche hat in vielen Äußerungen deutlich gemacht, dass die Organspende als eine freiwillige Tat des Menschen unter den entsprechenden Voraussetzungen und Umständen eine gute Tat der Hingabe und der Nächstenliebe ist.[31]

Paderborn 2011: Für Angehörige könne eine Organspende bedeuten, dass der Verstorbene noch jemand helfen konnte. ... Aus moraltheologischer Sicht ist Organspende ein Ausdruck der Solidarität und Nächstenliebe, so Dr. Kerstin Schlögl-Flierl, Assistentin am Lehrstuhl für Moraltheologie der Universität Regensburg. ... Dr. Schlögl-Flierl: "Es gibt zwar keine Rechtspflicht zur Organspende, wohl aber eine sittliche Pflicht, sich intensiv mit der Frage der eigenen Spendebereitschaft auseinanderzusetzen." Eine Organspende sei letztlich als Liebesgabe zu betrachten.[32]

2006: Die rund 230 katholischen Krankenhäuser starten deshalb zusammen mit dem Land eine Initiative, um die Zahl der Transplantationen deutlich zu steigern.[33]

Passau 2015: Es wird vor allem auf die Notwendigkeit der Freiwilligkeit der Organspende hingewiesen. Die Bereitschaft muss frei bleiben von jedem sozialen Druck. Es besteht weder eine moralische Pflicht zur Organspende noch gibt es einen Rechtsanspruch auf den Erhalt eines fremden Organs. Eine Organspende kann in diesem Sinne ein Akt christlicher Nächstenliebe sein.[34]
Regensburg -
Rottenburg-S. -
Speyer -
Trier -
Würzburg 2015: Die katholischen Bischöfe sorgen sich um den Zustand der Transplantationsmedizin in Deutschland. Skandale in Transplantationszentren, Fehler bei der Hirntoddiagnose, ein Tiefststand an Spenden: In einer "Orientierungshilfe" wirbt die Bischofskonferenz nun ausdrücklich für Organspende. Sie sei ein "großherziger Akt der Nächstenliebe". ... "Es gibt gute Gründe daran festzuhalten, dass der Hirntod ein zuverlässiges Kriterium ist", betonen die Bischöfe. "Potenzielle Organspender können zu Recht davon ausgehen, dass sie zum Zeitpunkt der Organentnahme wirklich tot und nicht nur sterbend sind."[35]

2015: Es ist also keine ethische Pflicht, einer Organspende zuzustimmen, aber es ist die Pflicht eines jeden – auch mit Blick auf die Angehörigen, die möglicherweise die Entscheidung stattdessen treffen müssen – sich mit dem Thema zu beschäftigen und für sich zu entscheiden: Ich bin für oder gegen Organspende.[36]
2012: Künftig wird wohl jeder Bürger gefragt, ob er zum Liebesdienst der Organspende bereit ist oder nicht. Es ist eine notwendige Klärung, die allen dient. Denn nur wer sich selbst entscheidet, nimmt anderen die Last, im Ernstfall stellvertretend entscheiden zu müssen.[37]
2008: Außerdem wies der Bischof nachdrücklich auf das Schicksal der Nierentransplantierten hin: "Ihre Wallfahrt kann auch für andere Christen zum Zeichen werden, sich Gedanken über das Schicksal von Menschen zu machen, die auf Spenderorgane warten. Ein 'Ja' zur Organspende kann ein bewusster Akt christlicher Nächstenliebe sein."[38]
2007: Organspende ist ein Weg christlicher Nächstenliebe. Das bekräftigt Bischof Hofmann in einem Brief, den er aus Anlass des Tags der Organspende an alle Pfarrer, Krankenhausseelsorger und Religionslehrer im Bistum Würzburg versandt hat.[39]

Aussagen über Hirntod

Aachen -
Augsburg -
Bamberg 2011: Da man einen Menschen bei „nur“ Herztod wiederbeleben könne, sei der Hirntod die übliche Definition, denn das Hirn lasse sich nicht wiederbeleben.[40]
Berlin -
Dresden-M. -
Eichstätt -
Erfurt -
Essen -
Freiburg -
Fulda -
Görlitz -
Hamburg -
Hildesheim -
Köln -
Limburg -
Magdeburg -
Mainz -
München-F. -
Münster -
Osnabrück 2010: Der sogenannte Hirntod kann als Ende der leib-seelischen Einheit des Menschen angesehen werden entgegen anders lautenden gewichtigen und ernstzunehmenden Argumenten, die aus verschiedenen Richtungen vorgetragen werden.[41]
Paderborn 2016: Im Blick auf eine kontroverse Diskussion hat die Deutsche Bischofskonferenz 2015 eindeutig Stellung bezogen und die Argumente der medizinischen Wissenschaft für das Kriterium des Hirntodes erneut bekräftigt.[42]

2011: „Die Feststellung des Hirntodes ist ein sicheres Anzeichen dafür, dass der Zerfall des ganzmenschlichen Lebens nicht mehr umkehrbar ist. Es ist von diesem Zeitpunkt an vertretbar, Organe für eine Organverpflanzung zu entnehmen“, erklärt der Katholische Erwachsenenkatechismus.[43]

Passau -
Regensburg 2015: Inzwischen ist deutlich geworden, dass die ganze Hirntoddefinition nicht stimmt. Daraus ziehen die einen die Folgerung: Stopp, ihr könnt diesen Menschen nicht die Organe entnehmen, sie sind nicht tot.[44]
Rottenburg-S. 2007: Daher gilt in unserer Gesellschaft heute der Hirntod, also die irreversible Beendigung jeglicher Aktivitäten in Hirnstamm und Gehirn als Kriterium für den endgültigen Tod (Berk, 2005).[45]
Speyer -
Trier -
Würzburg 2015: "Es gibt gute Gründe daran festzuhalten, dass der Hirntod ein zuverlässiges Kriterium ist", betonen die Bischöfe. "Potenzielle Organspender können zu Recht davon ausgehen, dass sie zum Zeitpunkt der Organentnahme wirklich tot und nicht nur sterbend sind."[46]

Aussagen von katholischen Bischöfen

Am 5.9.2008 erklärte der Präsident des Päpstlichen Gesundheitsrates Kardinal Javier Lozano Barragan in einem Interview in „Radio Vatikan“, die Möglichkeit der Organspende nach dem Tod gelte für jede Person und sie sei für den Christen "keine Pflicht" aber doch "ein Gebot der Nächstenliebe".[47]

"Jeder von uns kann in die Situation kommen, auf ein Organ angewiesen zu sein. Wer bereit ist, anderen Menschen ein Organ zu spenden, handelt ethisch verantwortlich und vorbildlich", sagte Lehmann in einem Interview. Organspende sei ein Zeichen von Solidarität und Nächstenliebe.[48]

Kardinal Lehmann: Organspende ist ein "Ausdruck großherziger Solidarität und ein Akt der Nächstenliebe".[49]

Kardinal Königs: "Bei einer Organspende kann es sich außerdem um einen wertvollen Akt der Nächstenliebe handeln, das heißt, um das Leben des Nächsten zu retten oder doch seine Lebensqualität sehr zu vermehren."[50]

Bischof Gebhard Fürst bezeichnete die Organspende als einen "Akt der Nächstenliebe". Sie solle als "Ausdruck großherziger Solidarität" gefördert werden.[51]

Päpstliche Akademie der Wissenschaften

Die Päpstliche Akademie der Wissenschaften (PAS) beschäftigte sich in den Jahren 1985, 1989, 2006 und 2012 mit je eigenen Sitzungen ausschließlich mit der anthropologischen Bedeutung des Hirntods. In allen 4 Abschlusspapieren wird der Hirntod als der Tod des Menschen bestätigt.
Ergebnis: Mit der Feststellung des Hirntodes ist der Tod des Menschen festgestellt. (siehe: PAS

Sonstiges

Der Leichnam eines Papstes müsse intakt bleiben, so der polnische Erzbischof Zygmunt Zimowski in der italienischen Zeitung "La Repubblica", da der Leichnam "der gesamten Kirche gehöre. Man müsse dies auch im Zusammenhang mit einer möglichen künftigen Verehrung sehen, erklärte Zimowski. Wobei er sich auf eine etwaige Heiligsprechung bezog. Das ändere aber nichts an dem Wert oder der Schönheit einer Organspende. Bis zum vergangenen Jahrhundert wurden päpstliche Organe entnommen, dadurch hielt die Einbalsamierung länger."[52]

Wilfried Ruff, Arzt und Priester, bringt in seinem Buch "Organverpflanzung" (1971) bringt Organspende und das Johannesevangelium zusammen. Demnach sei die Organspende ein Akt, in dem man die "Liebe bis zum äußersten" (Joh 13,34) ausdrückt.[53]

Kritiker aus Reihen der katholischen Kirche

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Anhang

Links zu den Päpsten

Name Nr. Amtszeit weltlicher Name Herkunkft
Franziskus 266. 13.03.2013 Jorge Mario Bergoglio Buenos Aires (Argentinien)
Benedikt XVI. 265. 19.04.2005 - 28.02.2013 Joseph Ratzinger Marktl am Inn (Bayern)
Johannes Paul II. 264. 16.10.1978 - 02.04.2005 Karl Wojtyla Wadowice (Krakau), Polen
Johannes Paul I. 263. 26.08.1978 - 28.09.1978 Albino Luciani Forno di Canale (Belluno)
Paul VI. 262. 21.06.1963 - 06.08.1978 Giovanni Battista Montini Concesio (Brescia)
Johannes XXIII. 261. 28.10.1958 - 03.06.1963 Angelo Giuseppe Roncalli Sotto il Monte (Bergamo)
Pius XII. 260. 02.03.1939 - 09.10.1958 Eugenio Pacelli Rom
Pius XI. 259. 06.02.1922 - 10.02.1939 Achille Ratti Desio (Mailand)
Benedikt XV. 258. 03.09.1914 - 22.01.1922 Giacomo della Chiesa
Pius X. 257. 04.08.1903 - 20.08.1914 Giuseppe Melchiorre Sarto Riese (Treviso)
Leo XIII. 256. 20.02.1878 - 20.07.1903 Vincenzo Gioacchino Pecci Carpineto Romano

Anmerkungen

  1. Das war knapp 10 Jahre vor der ersten Herztransplantation und rund 10,5 Jahre vor der ersten Definition von Hirntod.
  2. Kritiker verweisen an dieser Stelle gerne darauf, dass Papst Johannes Paul II. an dieser Stelle lateinisch "ex cadavere" gesprochen habe. Die vorliegende Textfassung ist jedoch die offizielle Textfassung des Vatikans für den deutschen Sprachraum. - Der Papst betonte an dieser Stelle, dass der Tod des Organspenders vorliegen muss, dass er nicht herbeigeführt werden darf. Dies wird bei Organraub in den Ländern der 3. Welt und für DCD beim kontrollierten Herztod der Klassifizierung III und IV des "Maastricht-Protokolls" getan.
  3. Mit diesen Worten beginnt die Ansprache.
  4. Dies ist der Schluss seiner Rede vom 07.11.2008.

Einzelnachweise

  1. http://w2.vatican.va/content/pius-xii/fr/speeches/1957/documents/hf_p-xii_spe_19571124_rianimazione.html Zugriff am 22.02.2020.
  2. Papst Pius XII.: Ansprache am 24.11.1957. AAS XLIX (1957) 1027-1033. Aus dem Französischen übersetzt von: Dag Moskopp: Hirntod. Konzept - Kommunikation - Verantwortung. Stuttgart 2015, 160.
  3. Papst Pius XII.: Ansprache am 24.11.1957. AAS XLIX (1957) 1027-1033. Aus dem Französischen übersetzt von: Dag Moskopp: Hirntod. Konzept - Kommunikation - Verantwortung. Stuttgart 2015, 161.
  4. Papst Pius XII.: Ansprache am 24.11.1957. AAS XLIX (1957) 1027-1033. Aus dem Französischen übersetzt von: Dag Moskopp: Hirntod. Konzept - Kommunikation - Verantwortung. Stuttgart 2015, 162.
  5. Papst Pius XII.: Ansprache am 24.11.1957. AAS XLIX (1957) 1027-1033. Aus dem Französischen übersetzt von: Dag Moskopp: Hirntod. Konzept - Kommunikation - Verantwortung. Stuttgart 2015, 162.
  6. Papst Pius XII.: Ansprache am 24.11.1957. AAS XLIX (1957) 1027-1033. Aus dem Französischen übersetzt von: Dag Moskopp: Hirntod. Konzept - Kommunikation - Verantwortung. Stuttgart 2015, 163.
  7. gb: Klare Worte. Zitiert nach: Dtsch Ärztebl 82(6) A 289. (06.02.1985) Zitiert nach: http://www.aerzteblatt.de/pdf.asp?id=122894 Zugriff am 28.01.2017. Einen echten Beleg für diese Aussage konnte leider nicht gefunden werden.
  8. https://www.vatican.va/content/john-paul-ii/de/encyclicals/documents/hf_jp-ii_enc_25031995_evangelium-vitae.html
  9. https://www.vatican.va/content/john-paul-ii/de/angelus/2000/documents/hf_jp-ii_reg_20000514.html
  10. Papst Johannes Paul II. in seiner Rede am 29.08.2000 auf dem Internationalen Kongress für Organverpflanzung
  11. https://www.vatican.va/content/john-paul-ii/de/angelus/2002/documents/hf_jp-ii_reg_20020414.html
  12. https://www.vatican.va/content/john-paul-ii/de/speeches/2005/february/documents/hf_jp-ii_spe_20050201_p-acad-sciences.html
  13. Papst Benedikt XVI. in seiner Rede am 7.11.2008 an die Teilnehmer des internationalen Kongresses zum Thema "Ein Geschenk für das Leben. Überlegungen zur Organspende"
  14. http://w2.vatican.va/content/francesco/de/angelus/2017/documents/papa-francesco_regina-coeli_20170528.html Zugriff am 15.04.2019.
  15. https://www.vaticannews.va/de/papst/news/2019-04/papst-franzikus-organspende-audienz-aufruf.html Zugriff am 15.04.2019.
  16. http://press.vatican.va/content/salastampa/it/bollettino/pubblico/2019/04/13/0311/00634.html Zugriff am 17.04.2019.
  17. Papst Franziskus (13.04.2019). Zitiert nach: Antonio Autiero: Hirntod und Organspende aus interkultrueller / interreligiöser Sicht. In: Stephan M. Probst: Hirntod und Organspende aus interkultureller Sicht. Leipzig 2019, 159f.
  18. https://www.vatican.va/content/francesco/de/angelus/2023/documents/20230226-angelus.html
  19. http://www.vatican.va/archive/DEU0035/_P86.HTM#2BE Zugriff am 22.2.2014.
  20. http://www.vatican.va/archive/DEU0035/_P86.HTM#2MI Zugriff am 22.2.2014.
  21. https://www.dbk-shop.de/media/files_public/174f853346db513f850a14bf1ac555cc/DBK_1241.pdf Zugriff am 28.10.2023.
  22. Johannes Paul II.: Enzyklika Evangelium vitae. Rom 1995, 102f. Nach: https://www.dbk.de/fileadmin/redaktion/veroeffentlichungen/verlautbarungen/VE_120.pdf Zugriff am 22.01.2019.
  23. http://dioezesanrat-aachen.kibac.de/detail/organspende-als-akt-der-naechstenliebe/3b031908-66a5-4692-a91a-52885f84bb5c?mode=detail Zugriff am 22.11.2016.
  24. http://www.bistum-augsburg.de/Nachrichten/Eine-neue-Aussicht-auf-Leben-Podiumsdiskussion-zum-Thema-Organspende-in-Pfaffenhofen-an-der-Ilm_id_184125 Zugriff am 22.11.2016.
  25. http://www.erzbistumberlin.de/medien/pressestelle/aktuelle-pressemeldungen/pressemeldung/datum////organspende-muss-freiwillig-bleiben Zugriff am 22.11.2016.
  26. http://www.erzbistumberlin.de/medien/pressestelle/aktuelle-pressemeldungen/pressemeldung/datum////organspende-muss-freie-entscheidung-sein Zugriff am 22.11.2016.
  27. https://www.bistum-hildesheim.de/bistum/nachrichten/artikel/news-title/richtig-wichtig-lebenswichtig-4206 Zugriff am 22.11.2016.
  28. http://mbn.bistummainz.de/archiv/2000---2005/mbn-2005/mbn-050601#t6 Zugriff am 22.11.2016.
  29. http://www.bistum-muenster.de/index.php?cat_id=21291&myELEMENT=304885&search_highlight=organspende Zugriff am 22.11.2016.
  30. http://www.bistum-osnabrueck.de/startseite/thema/organspende.html?L=0 Zugriff am 22.11.2016.
  31. http://www.bistum-osnabrueck.de/fileadmin/user_upload/Dokumente/BodeOrganspende.pdf Zugriff am 22.11.2016.
  32. http://www.erzbistum-paderborn.de/38-Nachrichten/13117,8.-Paderborner-caritas.diskurs-Ethik-zum-Thema%3A-Organspende.html Zugriff am 22.11.2016.
  33. http://www.erzbistum-paderborn.de/38-Nachrichten/5460,Katholische-Krankenh%E4user-f%F6rdern-Organspende-Initiative.html Zugriff am 22.11.2016.
  34. http://www.bistum-passau.de/aktuelle-meldungen/30/7/2015/handreichung-zum-thema-hirntod-und-organspende Zugriff am 22.11.2016.
  35. http://www.sobla.de/details/kultur-des-sterbens-wahren/09ef2eb4-bf46-4b9f-91b5-fd2185aa67da Zugriff am 22.11.2016.
  36. http://www.sobla.de/details/keine-zeit-verlieren/7c8f0201-20d7-4307-87e2-655bb328cb9b Zugriff am 22.11.2016.
  37. http://www.sobla.de/details/wohin-mit-leib-und-gliedern/c3903301-0149-4e15-bc5c-10b4e8a039ae Zugriff am 22.11.2016.
  38. http://www.pow.bistum-wuerzburg.de/details/lourdes-fahrt-der-dialysepatienten/1dd5a044-7794-431e-ba95-f7f6f8064703 Zugriff am 22.11.2016.
  39. http://www.pow.bistum-wuerzburg.de/details/das-jahr-2007-im-bistum-wuerzburg-juni/ddb09392-158f-4410-8ade-7bd2ec066e72 Zugriff am 22.11.2016.
  40. http://trauerbegleitung.erzbistum-bamberg.de/aktuelles/detailsansicht/%e2%80%9egeburtshelfer-zum-ewigen-leben%e2%80%9c/0d34a116-8169-43bf-bbd1-efe7c719817b?mode=detail Zugriff am 22.11.2016.
  41. http://www.bistum-osnabrueck.de/fileadmin/user_upload/Dokumente/BodeOrganspende.pdf Zugriff am 22.11.2016.
  42. http://www.erzbistum-paderborn.de/38-Nachrichten/20462,%84Wann-ist-der-Mensch-tot%93.html Zugriff am 22.11.2016.
  43. http://www.erzbistum-paderborn.de/38-Nachrichten/13117,8.-Paderborner-caritas.diskurs-Ethik-zum-Thema%3A-Organspende.html Zugriff am 22.11.2016.
  44. http://www.bistum-regensburg.de/aktuelle-themen/sterben-in-wuerde Zugriff am 22.11.2016.
  45. http://www.drs.de/fileadmin/hauptabteilungen/ha-ix/documents/Praxisfelder/Krisenseelsorge/05_fachwissen/arbeit_mit_trauernden_kindern.pdf Zugriff am 22.11.2016.
  46. http://www.sobla.de/details/kultur-des-sterbens-wahren/09ef2eb4-bf46-4b9f-91b5-fd2185aa67da Zugriff am 22.11.2016.
  47. http://www.theologie-heute.de/Microsoft_Word_-_OrgantransplantationNEUFORMULIERUNGOSNABRUECKFREIBURG.doc.pdf Zugriff am 14.8.2015.
  48. Ärztezeitung (03.06.2005). Zitiert nach: http://www.aerztezeitung.de/medizin/fachbereiche/chirurgie/article/359752/taeglich-sterben-drei-patienten-spenderorgan-warten.html?sh=10&h=1087885283 Zugriff am 28.01.2017.
  49. http://www2.jesus.de/akt-der-naechstenliebe-kardinal-lehmann-befuerwortet-organspende Zugriff am 9.5.2017.
  50. Kardinal Königs anlässlich des "2nd European Day for Organ Donation and Transplantation" am 19.09.1998 in Wien. Zitiert nach: Ulrich H.J. Körtner: Organtransplantationen aus ethischer Sicht. Nach: https://www.meduniwien.ac.at/hp/chirurgie/abteilungen/transplantation/organtransplantationen-aus-ethischer-sicht Zugriff am 9.5.2017.
  51. ÄrzteZeitung (06.10.2011). Zitiert nach: http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/organspende/article/673373/bischoefe-organspende-akt-naechstenliebe.html?sh=4&h=1087885283 Zugriff am 28.01.2017.
  52. Sächsische Zeitung vom 4.2.2011. Zitiert nach: http://www.sz-online.de/nachrichten/vatikan-stellt-klar-papst-ist-kein-organspender-mehr-355078.html Zugriff am 29.2.2016.
  53. Ruff, Wilfried: Organverpflanzung. Ethische Probleme aus katholischer Sicht. München 1971, 110.