KAO-Schriften

Aus Organspende-Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
A-Website (2013) Hirntod-Organspende (2013) Positionspapier EFiD (2013) kurze Texte Grauzone Hirntod (2010)
Organwahn (2014) Die Lebenden und ... (2014) Artikel (ab 2015) Presse Gegenüberstellung
Organwahn (2015) Gustl (2018) Aktion-Leben (2015) Internet Filme
50 Jahre TX (2017) arte (2018) Katholisches (2018) Prantl (2018) Sterben lassen (2018)
CDL epochtimes
Vorbemerkungen zu diesen Richtigstellungen:
  • Wer Halb- bzw. Unwahrheiten verbreitet, der täuscht.
  • Wer Halb- bzw. Unwahrheiten zitiert verbreitet, täuscht auch.[Anm. 1]
  • Wer bewusst Halb- bzw. Unwahrheiten verbreitet, begeht den Tatbestand der bewussten Täuschung.[Anm. 2]

Der Verein KAO veröffentlichte am 06.12.2017 den Artikel "50 Jahre Transplantation, 20 Jahre TPG in Deutschland, KAO bilanziert die Geschichte einer großen Täuschung".[1]

Aussage von KAO Richtigstellung
"Wenn wir die Gesellschaft aufklären, bekommen wir keine Organe mehr!" Prof Pichlmayr(+) Hierbei handelt es sich um eine unbelegte Aussage, die der Haltung von Prof. Pichlmayr widerspricht. Durch seinen Tod kann er sich selbst nicht gegen diese Verleumdung wehren.
Diese Geschichte begann nicht als Versuch, Patienten mit einer neuen Behandlungsmethode zu helfen, sondern als knallharter Konkurrenzkampf: Wer ist der Erste? Wer kann schneller/skrupelloser lebende Herzen verpflanzen? Demnach darf es nie einen Ersten geben, denn damit würde Konkurrenzkampf unterstellt werden. Dies würde der Tod des medizinischen Fortschrittes bedeuten.
Als nächstes kam die Täuschung durch das Ad-hoc-Komitee in Harvard, das eine Umdefinierung des Todes vornahm. Die Chronik des Hirntodes zeigt überdeutlich, dass diese Präzisierung des Todes längst fällig war und nichts mit Organspende zu tun hat.
die Politiker dachten und denken sich bis heute Verfahren aus, wie man die Menschen dazu bringen/sie dazu zwingen kann, ihre Organe herzugeben: Erweiterte Zustimmungslösung, Entscheidungslösung, Widerspruchslösung, Notstandslösung… Hier wird in polemischer Weise Angst geschürt. - Auch bei der Widerspruchsregelung hat der einzelne Bürger für sich das Recht, zu widersprechen. Sein Selbstbestimmungsrecht ist damit nicht eingeschränkt. - Ende 2017 ist kein Land bekannt, in dem es eine Notstandsregelung gibt. Selbst Bulgarien scheint sie in eine Widerspruchsregelung abgeändert zu haben.
Angehörige werden in einer Schocksituation unter Druck gesetzt – entgegen den sonst geltenden Regeln müssen sie nach einem „mutmaßlichen Willen des Verstorbenen“ entscheiden. Die Hinterbliebenen können die Frage um Organspende in der Schocksituation durchaus als Druck erleben. Sieht doch der Hirntote wie ein Schlafender aus. Bei der DSO gibt es die Order, lieber auf Organe zu verzichten, als eine nicht tragfähige Entscheidung herbeizuführen.
Dieses alles soll der Bevölkerung durch „Aufklärungskampagnen“ nahe gebracht werden, die nichts anderes waren und sind als Werbung, Propaganda, Falschinformation, Verschleierung, Verdrängung. Dies ist eine Sammlung unbelegter Unterstellungen.
Die Transplantationsmedizin arbeitet mit dem Unvorstellbaren, Menschen als Sache, als Organlager zu betrachten. Hans Jonas ist nicht der einzige Kritiker. Viele Mediziner, Juristen und Ethiker weltweit machen darauf aufmerksam, dass hier rote Linien überschritten werden, besonders die, dass man sterbende Menschen als Heilmittel, und damit als Sache, für andere Schwerkranke benutzt. Der Tod des einen ist die Voraussetzung für eine Behandlung des anderen. Organe zu spenden ist Bestandteil des Selbstbestimmungsrechts. Dieses Recht soll von niemandem angetastet werden. - Hirntote sind Tote. - Organspender haben der Organentnahme zugestimmt. - "Darf ich mit dem, was mir gehört, nicht tun, was ich will? Oder ist dein Auge böse, weil ich gut bin?" (Mt 20,7)
Dazu kommen die immer wieder veröffentlichten Berichte über kriminelle Machenschaften auf allen Ebenen dieses undurchschaubaren Systems. Dies ist eine Pauschalverurteilung ohne jeglichem Beweis. - Das System ist offen und transparent. Selbst die einzelnen TXZ sind verpflichtet, jährlich einen Bericht ihrer Tätigkeit zu veröffentlichen. Dies ist im Internet abrufbar.
Wir haben begriffen, dass lebende Organe nicht von Menschen entnommen werden können, die so tot sind, wie wir es uns vorgestellt hatten. Organe können von Hirntoten entnommen werden, d.h. der Mensch ist tot, sein Körper hat noch funktionierenden Stoffwechsel, siehe Tod.
Durch unsere Zustimmung waren unsere Kinder in ihrem Sterbeprozess, in dem sie unserer besonderen Liebe bedurften, ungeschützt alleingelassen Der Sterbeprozess endet mit dem Tod. Entscheidend ist, was man als den Tod des Menschen ansieht: den Hirntod, den biologischen Tod, den genetischen Tod oder den absoluten Tod. Medizinisch und juristisch ist es der Hirntod.
einer Organentnahme überantwortet, die uns hinterher wie das Ausschlachten eines Autowracks erschien. Hiermit wurde eindeutig die Sachlichkeit verlassen und die emotionale Ebene angesprochen.

Anhang

Anmerkungen

  1. Die Zitation schützt nicht vor der Tatsache, dass Halb- und Unwahrheit verbreitet wird. Daher schützen auch Zitationen von Halb- und Unwahrheiten nicht vor dem Vorwurf der Irreführung.
  2. Täuschung ist im deutschen Recht ein Strafbestand, der nach § 236 StGB (Betrug) oder § 146 StGB (Falschgeld) bestraft. Siehe: https://de.wikipedia.org/wiki/T%C3%A4uschung#T.C3.A4uschung_im_Recht Zugriff 12.1.2015.

Einzelnachweise