Johannes Paul II.: Unterschied zwischen den Versionen

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* 30.04.1990 = internationaler Kongress der Urologen
* 30.04.1990 = internationaler Kongress der Urologen


=== Aussagen zu Hirntod und Organspende ===
{{Johannes Paul II.}}





Aktuelle Version vom 23. Mai 2020, 18:24 Uhr


Ansprachen:

  • 02.08.1984 = Vertreter des AVIS und des AIDO (Blut- und Organspender)
  • 30.04.1990 = internationaler Kongress der Urologen

Aussagen zu Hirntod und Organspende

Papst Johannes Paul II. wurde 1985 mit den Worten zitiert, dass er Oganspende einen "noblen und verdienstvollen Akt" nannte,eigenes Blut und eigene Organe den Kranken "zu schenken".[1]

Papst Johannes Paul II. in der Enzyklika EVANGELIUM VITAE vom 25.03.1995:[2]

Unter diesen Gesten verdient die in ethisch annehmbaren Formen durchgeführte Organspende besondere Wertschätzung, um Kranken, die bisweilen jeder Hoffnung beraubt sind, die Möglichkeit der Gesundheit oder sogar des Lebens anzubieten.

Papst Johannes Paul II. beim REGINA CAELI am 14.05.2000:[3]

Einen besonderen Gedenken richte ich an die Vertreter der Italienischen Vereinigung der Dialysepatienten, die sich anläßlich des Organspende- und -transplantationstags hier versammelt haben. Den Kranken, ihren Angehörigen und allen, die ihnen zur Seite stehen, gilt mein Gruß und meine herzliche Ermutigung.

Papst Johannes Paul II. in seiner Rede am 29.08.2000 auf dem Internationalen Kongress für Organverpflanzung:[4]

Hier kann darauf hingewiesen werden, daß das heute angewandte Kriterium zur Feststellung des Todes, nämlich das völlige und endgültige Aussetzen jeder Hirntätigkeit, nicht im Gegensatz zu den wesentlichen Elementen einer vernunftgemäßen Anthropologie steht, wenn es exakt Anwendung findet. Daher kann der für die Feststellung des Todes verantwortliche Arzt dieses Kriterium in jedem Einzelfall als Grundlage benutzen, um jenen Gewißheitsgrad in der ethischen Beurteilung zu erlangen, den die Morallehre als "moralische Gewißheit" bezeichnet. Diese moralische Gewißheit gilt als notwendige und ausreichende Grundlage für eine aus ethischer Sicht korrekte Handlungsweise.
Lebenswichtige Organe, die nur einmal im menschlichen Körper vorhanden sind, können nur nach dem Tod entfernt werden, d. h. dem Körper eines Menschen entnommen werden, der eindeutig tot ist.[Anm. 1]
Transplantationen sind ein wesentlicher Fortschritt der Wissenschaft im Dienst am Menschen, und viele von uns verdanken ihr Leben heute einer Organverpflanzung.
Zunächst muss hervorgehoben werden, wie ich bei einer anderen Gelegenheit bemerkte, dass jede Organverpflanzung auf einer Entscheidung von hoher ethischer Bedeutung begründet ist: 'die Entscheidung, unentgeltlich einen Teil des eigenen Körpers für die Genesung und das Wohlempfinden eines anderen zur Verfügung zu stellen' (Ansprache an den I. Internationalen Kongress der Gesellschaft für Organverpflanzung, 20. Juni 1991) ... Genau darin besteht die Größe dieser Geste, einer Geste, die eine wahre Tat der Liebe ist.
Voll Zuversicht bestärke ich die Verantwortlichen für Gesellschaft, Politik, Erziehungs- und Bildungswesen, sich auch weiterhin für die Förderung einer wahren, von Hochherzigkeit und Solidarität gekennzeichneten Kultur einzusetzen. Die Herzen der Menschen, vor allem junger Menschen, müssen wahrhaft und zutiefst offen sein für die Notwendigkeit brüderlicher Liebe, eine Liebe, die in der Entscheidung Organspender zu werden ihren Ausdruck finden kann. Möge der Herr jedem von Ihnen bei der Arbeit unterstützen und im Dienst für wahren menschlichen Fortschritt lenken. Diesen Wunsch begleite ich mit meinem Segen.

Papst Johannes Paul II. beim REGINA CAELI am 14.04.2002:[5]

Schließlich erinnere ich daran, daß heute auch der »Tag für Organspende und Organtransplantation« ist. Ich spreche den Wunsch aus, daß die Solidarität vieler Menschen den zahlreichen Kranken, die auf eine Transplantation warten, Hoffnung schenken möge.

Papst Johannes Paul II. an die Päpstliche Akademie der Wissenschaften am 01.02.2005:[6]

Zum einen ermutigte die Kirche zur freiwilligen Organspende, zum anderen zeigte sie die ethischen Bedingungen für eine solche Spende auf, indem sie die Pflicht zum Schutz des Lebens und der Würde sowohl des Spenders als auch des Empfängers hervorhob. Auch wies sie auf die Pflichten der Spezialisten hin, die diese Organtransplantationen vornehmen. Es geht darum, einen komplexen Dienst am Leben zu fördern, wobei der technische Fortschritt mit der ethischen Strenge in Einklang gebracht, die zwischenmenschlichen Beziehungen humaner gestaltet und die Öffentlichkeit korrekt informiert werden muß.


Anhang

Anmerkungen

  1. Kritiker verweisen an dieser Stelle gerne darauf, dass Papst Johannes Paul II. an dieser Stelle lateinisch "ex cadavere" gesprochen habe. Die vorliegende Textfassung ist jedoch die offizielle Textfassung des Vatikans für den deutschen Sprachraum. - Der Papst betonte an dieser Stelle, dass der Tod des Organspenders vorliegen muss, dass er nicht herbeigeführt werden darf. Dies wird bei Organraub in den Ländern der 3. Welt und für DCD beim kontrollierten Herztod der Klassifizierung III und IV des "Maastricht-Protokolls" getan.

Einzelnachweise