Johannes Fischer

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Erklären, widersprechen oder schweigen? (2011)

November 2011 veröffentlichte Johannes Fischer den Artikel " Erklären, widersprechen oder schweigen? Wie die Organspende geregelt werden muss, damit die Menschenwürde gewahrt bleibt".[1] Darin heiß es:

Die Widerspruchslösung setzt sich über die Individualität von Menschen hinweg. Und man kann darin einen Verstoß gegen die Menschenwürde sehen.

Dann wird in den meisten europäischen Nationen gegen die Menschenwürde verstoßen.

Fragwürdig ist auch die derzeit geltende erweiterte Zustimmungslösung. Diese macht für eine Organspende nicht nur den Willen des Verstorbenen zur Bedingung, sondern auch die Zustimmung der Angehörigen. Sie ermöglicht so, dass die Angehörigen sich über den Willen des Verstorbenen hinwegsetzen.

Auch bei der erweiterten Zustimmungsregelung geht es um die Umsetzung des Willen des Hirntoten. Daher werden die Hinterbliebenen gefragt, ob sie den Willen des Verstorbenen kennen. Wenn nicht, was sie vermuten, was sein Wille sein dürfte. Erst wenn sie das auch nicht wissen, haben die Hinterbliebenen zu entscheiden.

Viele fühlen sich durch eine solche Entscheidung überfordert oder können oder wollen sich damit nicht auseinandersetzen. Das ist ein Teil ihrer Individualität und zu respektieren. Daher muss bei einer Erklärungsregelung neben einem Ja oder einem Nein zur Organspende eine dritte Möglichkeit für diejenigen vorgesehen sein, die sich nicht erklären können oder wollen. Und diese dritte Möglichkeit ist in der derzeitigen Diskussion beabsichtigt.

Wenn der Hirntod festgestellt ist, gibt es nur ein Ja oder Nein. Da gibt es keine Enthaltung.

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Anhang

Anmerkungen


Einzelnachweise

  1. Johannes Fischer: Erklären, widersprechen oder schweigen? Wie die Organspende geregelt werden muss, damit die Menschenwürde gewahrt bleibt. In: Zeitzeichen (11/2011). Nach: https://zeitzeichen.net/archiv/2011_November_organtransplantationen Zugriff am 22.08.2019.