Heribert Prantl

Aus Organspende-Wiki
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Heribert Prantl (* 1953) ist ein deutscher Jurist, Journalist und Autor. Von Januar 2018 bis Februar 2019 leitete er das Meinungsressort bei der Süddeutschen Zeitung in München und war ab Januar 2011 Mitglied der Chefredaktion.
Da er oft als ehemaliger Richter und Staatsanwalt genannt ist: Nach dem Referendariat arbeitete er zunächst als Rechtsanwalt, von 1981 bis 1987 war er als Richter an bayerischen Amts- und Landgerichten sowie als Staatsanwalt tätig.[Anm. 1] Darüber hinaus war er Pressesprecher des Landgerichts Regensburg.

Schriften

Der Mensch gehört nicht dem Staat, er gehört sich selbst (04.10.2019)

Am 04.10.2018 veröffentlichte Heribert Prantl in der Süddeutschen Zeitung den Artikel "Der Mensch gehört nicht dem Staat, er gehört sich selbst".[1] Darin heißt es:

Bei der Organspende geht es um Fundamentalfragen. Die von Gesundheitsminister Spahn vorgeschlagene Widerspruchslösung wird dem nicht gerecht. Sie widerspricht dem Grundgesetz.

Wie können wir es dann zulassen, dass wir von ET Organe aus Nationen nach Deutschland vermitteln lassen, in denen die Widerspruchsregelung praktiziert wird? Wir lehnen aus geringfügigeren Gründen Organe aus DCD ab.

Ein solcher staatlicher Zwangsakt passt schon nicht zu dem Wort Spende. Eine Spende, die nicht dem freien Willen entspringt, ist keine Spende, sondern verordnete, also erzwungene Solidarität.
Aber dieser Rettungsakt darf nicht dekretiert werden. Es würde dann aus einem Akt der Nächstenliebe eine staatlich befohlene Opferung.

Es geht - wie es das Wort schon sagt - um die Widerspruchsregelung, nicht um die Notstandsregelung.

{{Zitat2|Der Staat denkt ja auch nicht daran, einen Teil des Vermögens eines Verstorbenen zu konfiszieren, um es dem Welternährungsprogramm der Vereinten Nationen zur Verfügung zu stellen - also einem guten Zweck, der Lebensrettung.]] Der Staat denkt jedoch daran, wenn kein Testament und keine näheren Verwandten vorliegen.

Der Staat darf mir meinen Körper nicht wegnehmen, er darf es noch sehr viel weniger, als er Grundstücke enteignen darf. Er darf es nicht einmal zum allerbesten Zweck, auch nicht, um einen Mangel an Spenderorganen zu beheben und Leben zu retten.
Wem gehört der Mensch? Er gehört sich selbst. Der Körper gehört nicht dem Staat, er gehört nicht der Gesellschaft.

Siehe: Ende dieser Richtigstellung.

Es ist nicht hoch genug zu würdigen, es ist Selbsthingabe, wenn ein Mensch im Fall des Hirntodes bereit ist, Organe zu spenden, um einem anderen, der ihm in der Regel fremd ist, das Leben zu retten.

Im Falle des Hirntodes - hiervon schreibt Prantl - ist der Organempfänger immer fremd.

Sterben ist ein Prozess. Die Organspende verkürzt diesen Sterbeprozess.

Organspende verlängert den Prozess bis zum Herzstillstand, siehe: Hauptseite#Herzenssache

Schweigen ist keine Zustimmung. Sie kann hier auch nicht als Zustimmung interpretiert werden. Das wäre Missachtung der Ehrfurcht vor dem Sterben.

Siehe: Widerspruchsregelung#Beispiele_von_Schweigen_=_Zustimmung

Darf ein Mensch gezwungen werden, sich vor Augen zu halten, dass ihm die Augen entnommen werden, dass sein Herz ausgelöst wird, dass Gliedmaßen abgeschnitten werden? Man mache sich nichts vor: Wenn man sich selbst als Organspender denken soll, hat man solche Bilder im Kopf. Jeder Mensch hat aber das Recht, vom Staat in Ruhe gelassen zu werden mit solchen Bildern und den Fragen, die sich damit verbinden. Ist das Feigheit? Selbst wenn: Der Mensch darf auch feige sein.

Dem widerspricht wohl niemand. Der Mensch darf widersprechen, wenn er sich diesen Gedanken nicht aussetzen will.

Es gibt Menschen, die sich ihr Nein zur Organspende hart erarbeiten. Sie arbeiten sich in die Tiefen des Themas ein, spüren Skrupel auf, posten Horrorvorstellungen von den letzten Stunden des Organspenders, in denen ihm womöglich Schmerzen zugefügt werden. Sie haben Zweifel, ob sie wirklich nichts mehr spüren, wenn sie für hirntot erklärt worden sind;

Spricht der Verfasser von sich? Siehe: Schmerzen, Todesfeststellung und Todeserklärung

Es ist ein Gewaltakt, Menschen unter Druck zu setzen, sich Vorstellungen von Explantationen und Amputationen an seinem beatmeten sterbenden Leib auszusetzen.

Siehe: Todesverständnis

Die Widerspruchslösung widerspricht dem Hauptsatz des Grundgesetzes: Die Würde des Menschen ist unantastbar.

Dann leben die Menschen in den meisten europäischen Ländern in einem Unrechtsstaat.

Man könnte auch solch einen Artikel schreiben:
Bei der Fürsorge um die eigenen Kinder geht es um Fundamentalfragen. - Es gibt eigentlich nur zwei Themen, über die es sich zu reden lohnt: Das eine Thema ist die Liebe, das andere der Tod. Deshalb ist das Reden, deshalb ist die Frage, wer sich beim Tod der Erziehungsberechtigten um die minderjährigen Kinder kümmert so bedeutsam, so gewichtig, tiefgreifend und existenziell. Es geht hier nämlich um beide Themen, um die Liebe und um den Tod. Wie bereitet man sich auf den eigenen Tod vor? Wann darf sich der Staat um minderjährige Kinder kümmern? Das sind Fundamentalfragen. Sie müssen fundamental diskutiert und beantwortet werden.
Die Übernahme der Fürsorge von minderjährigen Kindern ist ein ungeheuer massiver Eingriff in ein vom Grundgesetz den Eltern zugeschriebenes Recht. Darf der Staat automatisch die Fürsorgepflicht der Eltern an sich ziehen, weil sich diese zu Lebzeiten dazu nicht in klarer Weise geäußert haben? Darf dies der Staat, weil ich es versäumt oder mich geweigert habe, mich mit meinem eigenen Tod zu befassen? Darf der Staat diese Scheu als angebliche Bequemlichkeit bezeichnen und beiseiteschieben? Darf der Staat stellvertretend für mich rational und nüchtern sein, weil ich es nicht bin? Es gibt keine emotionaleren Themen als die Liebe und den Tod. Darf der Staat meine Beklemmung ersetzen durch seine Entschlossenheit, Logik und Nützlichkeitserwägungen? Darf er sich meiner minderjährigen Kinder bemächtigen, weil ich mich dazu nicht geäußert habe?

Der Leib ist kein Ersatzteillager

Der Jurist, Journalist und Autor Heribert Prantl veröffentlichte am 03.09.2018 in der Süddeutschen Zeitung den Artikel "Der Leib ist kein Ersatzteillager".[2] Er schreibt hier gegen die geplante Einführung der Widerspruchsregelung.

Es ist der gleiche Artikel wie "Am Ende der Laufzeit".

Am Ende der Laufzeit

Der Jurist, Journalist und Autor Heribert Prantl veröffentlichte am 03.09.2018 in der Süddeutschen Zeitung den Artikel "Am Ende der Laufzeit".[2] Er schreibt hier gegen die geplante Einführung der Widerspruchsregelung.

Die Selbstbestimmung über den eigenen Körper ist eine Kernfrage des Menschseins.

Dieses Selbstbestimmungsrecht bleibe mit der geplanten Widerspruchsregelung erhalten. Zudem: Dieses "Selbstbestimmungsrecht über den eigenen Körper" ist nicht grenzenlos. So darf z.B. dem im Testament verfügten Wunsch nicht nachgekommen werden, dass der Leichnam an die geliebten Hunde des Verstorbenen verfüttert wird.

Man kann und darf Nächstenliebe nicht per Gesetz erzwingen.

Es geht nicht um das Erzwingen von Nächstenliebe, sondern ein Erzwingen der Entscheidung.

Die Widerspruchslösung läuft darauf hinaus, den Körper ab dem Tod als Ersatzteillager zu betrachten.

Bereits seit Jahrzehnten argumentieren einige Kritiker mit dem gleichen Begriff (Ersatzteillager) gegen die Organspende.

Die Menschenwürde hört mit dem Hirntod nicht auf.

Die Menschenwürde bezeichnet die Würde eines Menschen. Ein Toter - auch ein Hirntoter - ist ein Leichnam, ein toter menschlicher Körper, kein Mensch. Daher endet die Menschenwürde auch mit dem Ende des Menschseins, d.h. mit seinem Tode.

Man darf den Wunsch eines Menschen, seinen Körper unangetastet zu begraben, nicht abqualifizieren, ...

Auch mit der Widerspruchsregelung wird dieser Wunsch jedes Menschen erfüllt. Er muss nur seinen Willen mitteilen.
In Österreich wird seit dem Jahr 1770 per Gesetz jeder im Krankenhaus Verstorbene obduziert.

Zur Entscheidungsfreiheit, die das Grundgesetz schützt, gehört auch die Freiheit eines Menschen, sich mit seinem Tod nicht zu einem vom Gesetzgeber vorgegebenen Zeitpunkt befassen zu müssen.

Ob Alleinerziehende, Patientenverfügung, Testament oder die geplante Widerspruchsregelung, der Staat hält eine Regelung, wenn man vor seinem Tod nichts regeln wollte, siehe: Widerspruchsregelung#Staatliche_Regelungen_bei_Unt.C3.A4tigkeit

Die Transplantationsmedizin baut auf einem Geschäftsmodell auf, das in Konkurrenz von Ärzten und Kliniken organisiert ist; die Zahl erfolgreicher Operationen entscheidet über das Überleben, das Renommee und den Gewinn.

Das ist im gesamten Gesundheitswesen so. Sollten wir es deswegen abschaffen? Welche Alternative gibt es denn?

Wer im Urlaub in Österreich oder Italien einen tödlichen Unfall erleidet, befindet sich in einem Land der Widerspruchslösung; er wird gegebenenfalls automatisch zum Organspender.

Urlaubsländer verzichten lieber auf einen Organspender, als dass sie das Risiko eines schlechten Images riskieren. Daher wird auch in Ländern mit Widerspruchsregelung zu einer Organentnahme lieber von den Hinterbliebenen die Zustimmung zur Organentnahme eingeholt, als eine üble Nachrede riskiert.
Millionen Deutsche fahren seit Jahrzehnte in diese Urlaubsländer mit Widerspruchsregelung. Es ist noch kein Fall publik geworden, dass man die Organentnahme ohne Zustimmung der Hinterbliebenen vorgenommen hätte. Hier wird völlig zu Unrecht Angst geschürt.

Es kann ja gut sein, dass die Menschen in anderen Staaten ihrem Transplantationssystem mehr trauen als hierzulande;

Artikel, wie dieser hier, sind nicht vertrauensbildend. Es stellt sich daher die Frage, wer hier das Vertrauen zerstört.

Aber aus der Spende darf keine Pflicht werden.

Es geht um Widerspruchsregelung, nicht um Notfallregelung.

Wenn Menschen vor der postmortalen Organspende Angst haben, kann man ihnen diese Angst nicht per Gesetz als ungehörig und unmoralisch austreiben.

Es geht nicht darum, eine (geschürte) Angst auszutreiben, sondern eine Entscheidung zu fällen.

"Eigentum verpflichtet", so heißt es im Grundgesetz. Es wäre die wildeste Pervertierung dieses wichtigen Satzes, wenn der menschliche Körper per Transplantationspflicht ökonomisiert und sozialpflichtig gemacht würde.

Es geht um Widerspruchsregelung, nicht um Notfallregelung.

COVID-19

Siehe: COVID-19

Zwangspause für eine erschöpfte Gesellschaft (15.03.2020)

Am 25.03.2020 veröffentlichte Heribert Prantl den Artikel "Zwangspause für eine erschöpfte Gesellschaft".[3] Darin heißt es:

Politiker reden vom Einsatz der Bundeswehr im Inneren. Zur Versorgung der Kranken? Zur Kontrolle von Verboten und Ausgangssperren? Zur Demonstration von Tatkraft?

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Was ist das für ein Staat, der zwar Gesetze und Verordnungen erlässt und sie hinterher nicht durchsetzt? In Deutschland gibt es eine Gewaltenteilung: Legislative, Exikutive und Judikative. Auch hier gilt: Die stärkste Kette ist nur so stark wie das schwächste Glied.

Es gibt einen virologisch-publizistisch-politischen Verstärkerkreislauf

Siehe: COVID-19 und Corona

Wann wird aus der Demokratie eine Virolokratie?

Als ehemaliger Richter und Jurist sollte Pantl wissen, dass auch die Judikative die Legislative kontolliert. Daher ist dies nur Angstmache.

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Anhang

Anmerkungen

  1. Es stellt sich hier die Frage, was der Grund dafür war, dass jemand knapp 7 Jahre Richter und Staatsanwalt war und vor seinem 40. Lebensjahr einen Berufswechsel vornahm.

Einzelnachweise

  1. Heribert Prantl: Der Mensch gehört nicht dem Staat, er gehört sich selbst. In: Süddeutsche Zeitung (04.10.2019). Nach: https://www.sueddeutsche.de/politik/organspende-widerspruchsloesung-meinung-prantl-1.4626946 Zugriff am 05.10.2019.
  2. a b Heribert Prantl: Der Leib ist kein Ersatzteillager. In: Süddeutsche Zeitung (03.09.2018). https://www.sueddeutsche.de/politik/organspende-kommentar-1.4114750 Zugriff am 05.12.2018. Referenzfehler: Ungültiges <ref>-Tag. Der Name „HP0512“ wurde mehrere Male mit einem unterschiedlichen Inhalt definiert.
  3. Heribert Prantl: Zwangspause für eine erschöpfte Gesellschaft. In: SZ (15.03.2020). Nach: https://www.sueddeutsche.de/politik/prantls-blick-coronavirus-pandemie-1.4845298 Zugriff am 02.04.2020.