Heribert Prantl: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 6. Januar 2019, 17:43 Uhr

Der Leib ist kein Ersatzteillager

Der Jurist, Journalist und Autor Heribert Prantl veröffentlichte am 03.09.2018 in der Süddeutschen Zeitung den Artikel "Der Leib ist kein Ersatzteillager".[1] Er schreibt hier gegen die geplante Einführung der Widerspruchsregelung.

Es ist der gleiche Artikel wie "Am Ende der Laufzeit".

Am Ende der Laufzeit

Der Jurist, Journalist und Autor Heribert Prantl veröffentlichte am 03.09.2018 in der Süddeutschen Zeitung den Artikel "Am Ende der Laufzeit".[1] Er schreibt hier gegen die geplante Einführung der Widerspruchsregelung.

Die Selbstbestimmung über den eigenen Körper ist eine Kernfrage des Menschseins.

Dieses Selbstbestimmungsrecht bleibe mit der geplanten Widerspruchsregelung erhalten. Zudem: Dieses "Selbstbestimmungsrecht über den eigenen Körper" ist nicht grenzenlos. So darf z.B. dem im Testament verfügten Wunsch nicht nachgekommen werden, dass der Leichnam an die geliebten Hunde des Verstorbenen verfüttert wird.

Man kann und darf Nächstenliebe nicht per Gesetz erzwingen.

Es geht nicht um das Erzwingen von Nächstenliebe, sondern ein Erzwingen der Entscheidung.

Die Widerspruchslösung läuft darauf hinaus, den Körper ab dem Tod als Ersatzteillager zu betrachten.

Bereits seit Jahrzehnten argumentieren einige Kritiker mit dem gleichen Begriff (Ersatzteillager) gegen die Organspende.

Die Menschenwürde hört mit dem Hirntod nicht auf.

Die Menschenwürde bezeichnet die Würde eines Menschen. Ein Toter - auch ein Hirntoter - ist ein Leichnam, ein toter menschlicher Körper, kein Mensch. Daher endet die Menschenwürde auch mit dem Ende des Menschseins, d.h. mit seinem Tode.

Man darf den Wunsch eines Menschen, seinen Körper unangetastet zu begraben, nicht abqualifizieren, ...

Auch mit der Widerspruchsregelung wird dieser Wunsch jedes Menschen erfüllt. Er muss nur seinen Willen mitteilen.
In Österreich wird seit dem Jahr 1770 per Gesetz jeder im Krankenhaus Verstorbene obduziert.

Zur Entscheidungsfreiheit, die das Grundgesetz schützt, gehört auch die Freiheit eines Menschen, sich mit seinem Tod nicht zu einem vom Gesetzgeber vorgegebenen Zeitpunkt befassen zu müssen.

Ob Alleinerziehende, Patientenverfügung, Testament oder die geplante Widerspruchsregelung, der Staat hält eine Regelung, wenn man vor seinem Tod nichts regeln wollte, siehe: Widerspruchsregelung#Staatliche_Regelungen_bei_Unt.C3.A4tigkeit

Die Transplantationsmedizin baut auf einem Geschäftsmodell auf, das in Konkurrenz von Ärzten und Kliniken organisiert ist; die Zahl erfolgreicher Operationen entscheidet über das Überleben, das Renommee und den Gewinn.

Das ist im gesamten Gesundheitswesen so. Sollten wir es deswegen abschaffen? Welche Alternative gibt es denn?

Wer im Urlaub in Österreich oder Italien einen tödlichen Unfall erleidet, befindet sich in einem Land der Widerspruchslösung; er wird gegebenenfalls automatisch zum Organspender.

Urlaubsländer verzichten lieber auf einen Organspender, als dass sie das Risiko eines schlechten Images riskieren. Daher wird auch in Ländern mit Widerspruchsregelung zu einer Organentnahme lieber von den Hinterbliebenen die Zustimmung zur Organentnahme eingeholt, als eine üble Nachrede riskiert.
Millionen Deutsche fahren seit Jahrzehnte in diese Urlaubsländer mit Widerspruchsregelung. Es ist noch kein Fall publik geworden, dass man die Organentnahme ohne Zustimmung der Hinterbliebenen vorgenommen hätte. Hier wird völlig zu Unrecht Angst geschürt.

Es kann ja gut sein, dass die Menschen in anderen Staaten ihrem Transplantationssystem mehr trauen als hierzulande;

Artikel, wie dieser hier, sind nicht vertrauensbildend. Es stellt sich daher die Frage, wer hier das Vertrauen zerstört.

Aber aus der Spende darf keine Pflicht werden.

Es geht um Widerspruchsregelung, nicht um Notfallregelung.

Wenn Menschen vor der postmortalen Organspende Angst haben, kann man ihnen diese Angst nicht per Gesetz als ungehörig und unmoralisch austreiben.

Es geht nicht darum, eine (geschürte) Angst auszutreiben, sondern eine Entscheidung zu fällen.

"Eigentum verpflichtet", so heißt es im Grundgesetz. Es wäre die wildeste Pervertierung dieses wichtigen Satzes, wenn der menschliche Körper per Transplantationspflicht ökonomisiert und sozialpflichtig gemacht würde.

Es geht um Widerspruchsregelung, nicht um Notfallregelung.


Anhang

Anmerkungen


Einzelnachweise

  1. a b Heribert Prantl: Der Leib ist kein Ersatzteillager. In: Süddeutsche Zeitung (03.09.2018). https://www.sueddeutsche.de/politik/organspende-kommentar-1.4114750 Zugriff am 05.12.2018. Referenzfehler: Ungültiges <ref>-Tag. Der Name „HP0512“ wurde mehrere Male mit einem unterschiedlichen Inhalt definiert.