Frankreich

Aus Organspende-Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen


Bis zum Zweiten Weltkrieg konnte der Leichnam erst 24 Stunden nach der Todeserklärung (Dekret Nr. 505050 vom 31. Dezember 1941) begraben oder obduziert werden. Seit der Nachkriegszeit variierte die gesetzliche Definition des Todes in Frankreich in Anbetracht der Entwicklung der Organ- und Gewebetransplantation. Praktizierende erhielten zunächst das Recht, Hornhäute von Leichen zu entfernen (Lafay-Gesetz vom 7. Juli 1949). Die Entnahme muss so bald wie möglich nach dem Tod durchgeführt werden, um die Erfolgschancen der Transplantation zu erhöhen..[1]

Zwei Rundschreiben vom 3. Februar 1948 und 19. September 1958 legten dann das Kriterium des Todes als die Einstellung jeglicher Herztätigkeit fest[1]

In den 1960er Jahren wurde das traditionelle Kriterium des Todes durch Herz- und Atemstillstand durch moderne Reanimationstechniken und die Entwicklung der Transplantation in Frage gestellt. Die nach dem Krieg geborene Reanimation ermöglicht es, auch bei längerem Herzstillstand eine versagende Atem- und/oder Kreislauffunktion vorübergehend zu ersetzen. Ein Patient, der an einer schweren und irreversiblen Hirnzerstörung leidet, kann nach dem traditionellen Kriterium des Todes künstlich "am Leben" gehalten werden. Selbst wenn das Gehirn zerstört wird, werden andere Organe vor der Ischämie, Anoxie und Nekrose bewahrt, die gewöhnlich mit dem Tod durch Kreislaufstillstand einhergehen.
1959 beschrieben zwei französische Neurologen, Pierre Mollaret und Maurice Goulon, das überholte Koma, eine Situation, die "die völlige Abschaffung der Funktionen der das Leben das Leben der Beziehung [...] eine ebenso totale Abschaffung der Funktionen des vegetativen Lebens [...] eine ebenso totale Abschaffung der Funktionen des vegetativen Lebens."[1]

1968 fand in Harvard unter Henry Beecher eine Ad-hoc-Komitee-Sitzung statt, bei der der Begriff des Hirntodes definiert wurde: Der Tod des Gehirns (das Beziehungsleben) und des Hirnstamms (das vegetative Leben) wurden zum Kriterium des Todes.
Die Absicht, Organen von schlagenden Herzpatienten zu entfernen, ist klar formuliert: Im selben Jahr wurde das Konzept des Hirntodes in Kraft gesetzt. Französisch durch das Jeanneney-Rundschreiben vom 24.04.1968. Dieses Rundschreiben wurde einige Tage vor der ersten französischen Herztransplantation durch Professor Christian Cabrol veröffentlicht und dem Gesundheitsgesetzbuch beigefügt.[1]

Die Definition des Todes 1966

Am 10.05.1966 stellte die Kommission der frz. "Académie Nationale de Médicine" das Ergebnis ihrer Arbeit vor: Der irreversible Funktionsverlust des Gehirns wurde als neues Todeskriterium eingeführt.[2][3]

Im Frühjahr 1966 kamen die Mitglieder der Französischen Medizinischen Akademie in Paris überein, ein neues Kriterium für den Tod in Betracht zu ziehen: das völlige Erlöschen der Gehirnfunktionen. Das EEG müsse dafür mindestens 48 Stunden eine "Null-Linie" zeigen.[4]

Wohl in diesem Zusammenhang vertrat der französische Biologe Jean Rostand die Meinung, man müsse einen Toten eher "als provisorisch unheilbaren Patienten" ansehen. Rostand erläuterte: "Ein Mensch, der 1966 als tot gilt, wird vielleicht unter gleichen Umständen im Jahre 2000 noch nicht für tot erklärt."[4]

Anhang

Anmerkungen


Einzelnachweise

  1. a b c d http://dondorganetapres.over-blog.com/2016/12/mort-cerebrale-reanimation-et-prelevement-d-organes.espace-ethique-poitoucharentes.html Zugriff am 02.06.2020.
  2. Siehe: Gesa Lindemann: Beunruhigende Sicherheiten, 99.
  3. Giovanni Maio: Mittelpunkt Mensch: Ethik in der Medizin. Stuttgart 2012, 282.
  4. a b Klingel im Sarg. In: Der Spiegel (20.11.1967) Nach: http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-46196251.html Zugriff am 02.06.2020.