Eugen Brysch

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Schriften

Interviews

Von Spahns neuen Organspende-Regeln ist es nur ein Katzensprung bis zur Nötigung (27.06.2019)

Am 27.06.2019 veröffentlichte Focus den Artikel "Von Spahns neuen Organspende-Regeln ist es nur ein Katzensprung bis zur Nötigung".[1] Darin heißt es:

„Die Widerspruchslösung wird den ersten Skandal produzieren, wenn Angehörige nicht ‚Ja‘ gesagt haben. Wenn sie sagen, dass der Patient das nicht gewollt habe“, so Eugen Brysch.

Dies ist nicht nachvollziehbar.

Patientenschützer: Widerspruchslösung ändert nichts (26.06.2019)

Am 26.06.2019 veröffentlichte der Deutschlandfunk ein Interview mit Eugen Brysch.[2] Darin sagt Eugen Brysch:

Anders als bei Spahn oder Lauterbach können sich die Angehörigen auch für ein Ja entscheiden, selbst wenn sie den Willen des geliebten Menschen gar nicht kennen, der da zum Spender möglich wäre. Sie sehen, welch grundsätzlicher Unterschied. Deswegen muss ich auch schon sagen: Beispielsweise bei dem Spahn-Lauterbach-Vorschlag von einer doppelten Widerspruchslösung zu reden, hat mit der Realität gar nichts zu tun. Die Angehörigen werden ausgeschaltet.

Bei der von Spahn und Lauterbach vorgeschlagenen Widerspruchsregelung werden, wenn kein schriftlicher Widerspruch zur Organspende vorliegt, immer die Hinterbliebenen gefragt, ob ihnen ein schriftlicher oder mündlicher Widerspruch zur Organspende vorliegt. Wenn die Hinterbliebenen ihre eigene Haltung einbringen wollen, sagen sie bei einer Zustimmung zur Organspende, dass ihnen kein schriftlicher oder mündlicher Widerspruch bekannt ist, andernfalls geben sie an, dass ihnen ein Widerspruch bekannt sei. Die Hinterbliebenen sind somit immer mit in die Entscheidungsfindung mit eingebunden.

Wir brauchen die Unterstützung der Angehörigen.

Es geht bei der Frage um Organspende um die Umsetzung des Willen des Hirntoten, nicht um den der Hinterbliebenen.

Das ist für ein ethisches Thema, für ein solches Schwergewicht, wenn es ums Leben geht und wenn es darum geht, dass Sie so viele Menschen mitnehmen, ein ganz schlechtes Signal.

Alle Nationen im Verbund von ET haben die Widerspruchsregelung. Wir haben keine Skrupel, aus diesen Ländern im Organtausch Organe anzunehmen (jährlich rund 400 Abgaben und 600 Annahmen), aber im eigenen Land soll die Widerspruchsregelung unethisch sein.

Wir sollten den Menschen offen und ehrlich sagen, dass mit allen Lösungen, die wir anbieten werden, mit allen Lösungen ... alle Lösungen werden niemals den Zustand erreichen, dass wir genügend Organspender in Deutschland haben. Alle Lösungen! Deswegen frage ich mich, warum wir nicht endlich auch die Verantwortung übernehmen, für mehr Gerechtigkeit zu sorgen.

Sollte dennoch nicht versucht werden, ein Maximum zu erreichen? Mit reiner Hirntodspende (d.h. keine DCD) hatte im Jahr 2016 Deutschland 10,6 Organspender pro Million Einwohner, Polen hatte 13,8, Österreich hatte 24,2, Italien hatte 24,4, Tschechien hatte 24,9, Frankreich hatte 28,7, Portugal hatte 31,7, Spanien hatte 33,1 und Kroatien hatte 39,5. Damit ist Deutschland das Schlusslicht in Europa. - Wie soll denn die Gerechtigkeit aussehen, wenn wir doch nie ausreichend Organe haben werden? Irgend jemanden trifft es immer, der kein Organ bekommt.

Es kann doch nicht sein, dass derjenige, der prüft und überwacht, auch derjenige ist, der die Regeln festsetzt. Das gibt es doch nirgendwo in unserem System.

Wenn der Staat alles in die Hand nimmt, dann ist es auch der Staat, der sich selbst überprüft. - Außerdem: Der VDE erlässt auch Vorschriften und überprüft sie selbst. Da hat noch nie jemand dagegen protestiert.

Ich glaube, dass das dann immer auch eine ganz praktische Frage sein wird, und Sie sehen, ich glaube, diese Widerspruchslösung wird den ersten Skandal produzieren, wenn Angehörige nicht Ja gesagt haben, wenn sie sagten, das wollte er gar nicht, und das alles erst im Nachhinein aufgearbeitet wird und auch solche Krankheitssituationen dann zu ganz individuellen Schicksalen führen.

Dies kann nicht nachvollzogen werden.

Herz tot oder Hirn? (15.02.2019)

Am 15.02.2019 veröffentlichte die Süddeutsche Zeitung den Artikel "Herz tot oder Hirn?".[3] Darin sagte Eugen Brysch:

Es kann sehr persönliche Gründe geben, sich gegen die Organspende zu entscheiden. Diese Menschen dürfen sich für ihre Haltung nicht rechtfertigen müssen.

Es standen 2019 verschiedene Wege zur Diskussion, wie man zur Antwort auf die Frage um Organspende kommt. Dabei wurden Entscheidungsregelung, Erklärungsregelung, Vertrauensregelung und Widerspruchsregelung diskutiert. Dass sich jemand für seine Entscheidung - ob Zustimmung oder Widerspruch - rechtfertigen soll, war nie Bestandteil der Diskussion.

Organspende: Merkel befürwortet Widerspruchslösung (06.09.2018)

Am 06.09.2018 erschien in der Tagesschau der Artikel "Organspende: Merkel befürwortet Widerspruchslösung".[4] Darin heißt es:

"Die Deutsche Stiftung Patientenschutz bekräftigte ihr Nein zur Widerspruchslösung. Diese bringe nichts, solange es kein Vertrauen in das Transplantationssystem gebe, erklärte Stiiftungsvorstand Eugen Brysch.
Der Hirntod wartet nicht, bis man sich entschieden hat.
Niemand weiß, wann es wen trifft - es kann jeden jederzeit treffen - das Leben belegt es.
Daher ist es sinnvoll, sich jetzt zu entscheiden.
Wer sich noch nicht entscheiden kann, soll "Nein" ankreuzen,
man kann es später - so lange man noch lebt - jederzeit ändern, ohne Angaben von Gründen.
Nach der Feststellung des Hirntodes
gibt es kein "Ich kann mich nicht entscheiden",
dann gibt es nur noch ein "Ja" oder "Nein",
so wie bei der Widerspruchsregelung.
Nach der Feststellung des Hirntodes geht es auf der Grundlage des Grundrechts der Selbstbestimmung immer um die Umsetzung des Willen des Hirntoten. Nur wenn dieser nicht festgestellt werden kann, haben die Hinterbliebenen zu entscheiden.
Außer der WSR haben bei allen anderen Regelungen
die Menschen die Möglichkeit der Nicht-Entscheidung,
was die Entscheidung durch die Hinterbliebenen zur Folge hat.
Daher ist die WSR die ideale Regelung bei der Umsetzung des Selbstbestimmungsrechts.
Ein "Nein" auf dem OSA ist besser als kein OSA.

Entscheidungen 2002-2021

Die Entscheidung zur Organspende ab dem Jahr 2002.[5] [Anm. 1]

Entscheidung 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021
Potenziell[6] 1.868 2.090 1.865 1.963 1.866 1.888 1.876 1.799 1.584 1.370 1.339 1.317 1.248 1.178 1.416 1.371 1.344 1.280
Ja: (Abs) 1.259 1.313 1.198 1.217 1.296 1.200 1.046 876 921 926 857 863 955 1.040 1.028 1.039
schriftlich 5,0 5,5 7,3 5,8 6,8 6,2 6,3 8,8 7,3 8,9 10,3 14,3 16,1 15,2 16,4 19,7 17,6 18,8 21,2 20,3
mündlich 11,6 11,8 13,0 11,1 16,1 18,4 19,9 21,9 21,8 25,8 23,2 25,8 24,8 27,9 26,7 26,7 25,4 24,8 20,8 22,3
vermutet 75,4 76,8 75,9 79,1 68,1 66,6 60,9 51,8 53,5 47,7 50,6 43,6 42,0 44,2 44,5 41,0 45.5 44,2 45,3 47,4
Hinterbliebene 8,1 5,8 3,7 3,9 8,9 8,8 12,9 17,4 17,4 17,7 15,9 16,3 17,2 12,7 12,3 12,6 11,6 12,2 12,2 9,1
Nein: (Abs) 485 537 551 565 482 486 434 402 381 358 297 282 340 293 274 241
schriftlich 1,3 1,0 2,3 2,2 1,4 0,4 0,9 1,4 1,7 1,1 1,8 2,0 2,9 3,1 4,4 4,6 4,1 3,1 4,0 4,1
mündlich 15,9 17,5 17,7 18,9 21,4 22,9 22,7 30,8 28,8 31,2 31,1 35,1 32,0 35,8 32,3 29,8 32,1 28,7 16,8 14,1
vermutet 68,3 66,1 68,7 70,8 52,4 47,5 43,6 29,4 28,8 27,1 27,6 24,6 26,0 29,3 28,3 24,8 31,2 26,6 38,3 42,7
Hinterbliebene 14,5 15,3 11,3 8,1 24,7 29,2 32,8 38,4 40,7 40,6 39,4 38,3 39,1 31,8 35,0 40,8 32,6 41,6 40,5 38,2
Nein-Anteil 26,0 27,4 29,5 29,9 25,7 27,0 27,4 29,3 28,5 27,2 23,8 23,9 24,0 21,4 21,4 20,4
Ja-Anteil 67,7 66,9 64,2 64,5 69,1 66,7 66,0 63,9 68,8 70,3 68,7 73,3 67,4 75,9 75,8 76,5
Ja OSA % 4,6 4,1 4,0 5,7 5,0 5,9 6,8 9,1 11,1 10,7 11,3 14,4 11,9 14,3
Nein OSA % 0,4 0,1 0,3 0,4 0,4 0,3 0,5 0,6 0,8 0,8 1,0 1,1 1,0 0,7
OSA % 5,0 4,3 4,3 6,1 5,5 6,2 7,3 9,7 11,9 11,5 12,3 15,5 12,9 14,9

Nein-Anteil = nach Feststellung des Hirntodes der Anteil in %, der der Organentnahme widersprochen hat
Ja-Anteil = nach Feststellung des Hirntodes der Anteil in %, der der Organentnahme zugestimmt hat
Ja OSA % = von den Organspendern hatten n% schriftlich der Organentnahme zugestimmt
Nein OSA % = von den Nicht-Organspendern hatten n% schriftlich der Orgenentnahme widersprochen.
OSA % = von den potentiellen Organspendern (Summe aus Organspendern und Nicht-Organspendern hatten n% ihre Entscheidung zur Frage der Organspende selbst schriftlich festgehalten, d.h. einen Organspendeausweis ausgefüllt. Im Jahr 2013 gab nach Feststellung des Hirntodes 29,3% "Nein" zur Organspende, doch 2008 waren es 29,5% und 2009 sogar 29,9%. Von 2013 bis 2016 ging der Nein-Anteil von 29,3% auf 23,8% zurück. Seither stagniert der Widerspruch zur Organspende bei ca. 24%. Von einem "Vertrauensverlust" kann hier wirklich nicht gesprochen werden, der einen Rückgang der Organspender um rund 30% bewirkte.

Entscheidungen ab 2022

Ab dem Jahr 2022 brachte die DSO in ihren Jahresberichten eine neue Berechnung der Entscheidungen heraus. Daher sind die Tabellen nun anders: Entscheidungen nach DSO-Regionen:

Ja (%) 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030
Nord 51,3
Nord-Ost 57,8
Ost 56,6
Bayern 59,5
B-W 59,5
Mitte 44,9
NRW 39,5

Die schriftlichen Entscheidungen nach DSO-Regionen:

Ja (%) 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030
Nord Ja 25,8
Nord Nein 7,5
Nord-Ost Ja 23,1
Nord-Ost Nein 5,3
Ost Ja 19,4
Ost Nein 6,5
Bayern Ja 23,8
Bayern Nein 4,3
B-W Ja 21,4
B-W Nein 4,3
Mitte Ja 26,6
Mitte Nein 11,1
NRW Ja 18,3
NRW Nein 6,9

Entscheidungen 2021

Ausschlussgründe[7] Anz. %
keine Zustimmung zur Organspende im Vorfeld 945 47%
keine Feststellung des Hirntodes 514 25%
medizinische Kontraindikationen 334 17%
Herzprobleme oder Herzstillstand 216 11%
keine Freigabe durch Staatsanwaltschaft 3
Bereits im Vorfeld der Hirntodfeststellung gab es in 945 Fällen keine Zustimmung zur Organentnahme.
Willenserklärung[8] Anz. Ja % Ja Anz. Nein % Nein
schriftlich 261 22,4 81 6,8%
mündlich 253 21,7% 181 15,1%
vermutet 543 46,6% 456 38,2%
Hinterbliebene 104 8,9% 389 32,6%
Summe 1.166 1.112
Sonstiges 83 6,9%
Rund jeder 4. Hirntote hatte im Jahr 2022 eine schriftliche Willensäußerung zur Frage der Organspende.
Damit mussten 3/4 der Hinterbliebenen gefragt werden ob sie den Willen des Hirntoten kennen.
Über die Hälfte der Hinterbliebenen kannten nicht den Willen des Hirntoten.
Damit musste weitergefragt werden, was sie wohl vermuten und in letzter Konsequenz, wie sie entscheiden.
Daher ist die baldige Einführung der Widerspruchsregelung sinnvoll.

Ohne Widerspruch automatisch Organspender? (03.09.2018)

Am 03.09.2018 erschien im Tagesspiegel der Artikel "Ohne Widerspruch automatisch Organspender?".[9] Darin heißt es:

Mit der geforderten Widerspruchslösung lege Spahn „die Axt an den Grundrechten an“, sagte Vorstand Eugen Brysch.

Dass alle von ET nach Deutschland vermittelte Organe aus Nationen mit Widerspruchsregelung stammen, ist eine Selbstverständlichkeit. Wenn aber die Widerspruchsregelung im eigenen Land eingeführt werden sollte, dann soll es die Axt an die Grundrechte anlegen sein?

Organspende: CSU fordert doppelte Widerspruchslösung (24.08.2018)

Am 24.08.2018 erschien in der HAZ der Artikel "Organspende: CSU fordert doppelte Widerspruchslösung".Referenzfehler: Für ein <ref>-Tag fehlt ein schließendes </ref>-Tag. Darin sagt Eugen Brysch:

Damit war die Widerspruchslösung vom Tisch, die auch verfassungsrechtlich hoch bedenklich ist.

Wir haben keine Skrupel, Organe aus Nationen mit Widerspruchsregelung anzunehmen, aber im eigenen Land soll dies verfassungsrechtlich bedenklich sein.

Fehler bei Hirntod-Diagnosen (19.02.2014)

Am 19.02.2014 erschien im Handelsblatt der Artikel "Fehler bei Hirntod-Diagnosen".[10] Darin heißt es: {{Zitat2|Der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, forderte ... Jetzt sei „konsequentes Handeln gefordert, denn die Frage, ob Lebenden oder Toten Organe entnommen werden, trifft den Kern der Sorgen in der Bevölkerung beim Thema Organspende“. In Deutschland dürfen Organe eindeutig nur von Hirntoten entnommen werden und die sind medizinisch wie auch juristisch Tote.

Debatte um Reform des Organspendesystems - Künast für Verstaatlichung (18.03.2013)

Am 18.03.2013 erschien in evangelisch.de der Artikel "Debatte um Reform des Organspendesystems - Künast für Verstaatlichung".[11] Darin heißt es:

Brysch: "Die Öffentlichkeit braucht wieder Vertrauen in ein hochsensibles System, das Menschenleben retten soll."
Der Hirntod wartet nicht, bis man sich entschieden hat.
Niemand weiß, wann es wen trifft - es kann jeden jederzeit treffen - das Leben belegt es.
Daher ist es sinnvoll, sich jetzt zu entscheiden.
Wer sich noch nicht entscheiden kann, soll "Nein" ankreuzen,
man kann es später - so lange man noch lebt - jederzeit ändern, ohne Angaben von Gründen.
Nach der Feststellung des Hirntodes
gibt es kein "Ich kann mich nicht entscheiden",
dann gibt es nur noch ein "Ja" oder "Nein",
so wie bei der Widerspruchsregelung.
Nach der Feststellung des Hirntodes geht es auf der Grundlage des Grundrechts der Selbstbestimmung immer um die Umsetzung des Willen des Hirntoten. Nur wenn dieser nicht festgestellt werden kann, haben die Hinterbliebenen zu entscheiden.
Außer der WSR haben bei allen anderen Regelungen
die Menschen die Möglichkeit der Nicht-Entscheidung,
was die Entscheidung durch die Hinterbliebenen zur Folge hat.
Daher ist die WSR die ideale Regelung bei der Umsetzung des Selbstbestimmungsrechts.
Ein "Nein" auf dem OSA ist besser als kein OSA.

Entscheidungen 2002-2021

Die Entscheidung zur Organspende ab dem Jahr 2002.[12] [Anm. 2]

Entscheidung 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021
Potenziell[13] 1.868 2.090 1.865 1.963 1.866 1.888 1.876 1.799 1.584 1.370 1.339 1.317 1.248 1.178 1.416 1.371 1.344 1.280
Ja: (Abs) 1.259 1.313 1.198 1.217 1.296 1.200 1.046 876 921 926 857 863 955 1.040 1.028 1.039
schriftlich 5,0 5,5 7,3 5,8 6,8 6,2 6,3 8,8 7,3 8,9 10,3 14,3 16,1 15,2 16,4 19,7 17,6 18,8 21,2 20,3
mündlich 11,6 11,8 13,0 11,1 16,1 18,4 19,9 21,9 21,8 25,8 23,2 25,8 24,8 27,9 26,7 26,7 25,4 24,8 20,8 22,3
vermutet 75,4 76,8 75,9 79,1 68,1 66,6 60,9 51,8 53,5 47,7 50,6 43,6 42,0 44,2 44,5 41,0 45.5 44,2 45,3 47,4
Hinterbliebene 8,1 5,8 3,7 3,9 8,9 8,8 12,9 17,4 17,4 17,7 15,9 16,3 17,2 12,7 12,3 12,6 11,6 12,2 12,2 9,1
Nein: (Abs) 485 537 551 565 482 486 434 402 381 358 297 282 340 293 274 241
schriftlich 1,3 1,0 2,3 2,2 1,4 0,4 0,9 1,4 1,7 1,1 1,8 2,0 2,9 3,1 4,4 4,6 4,1 3,1 4,0 4,1
mündlich 15,9 17,5 17,7 18,9 21,4 22,9 22,7 30,8 28,8 31,2 31,1 35,1 32,0 35,8 32,3 29,8 32,1 28,7 16,8 14,1
vermutet 68,3 66,1 68,7 70,8 52,4 47,5 43,6 29,4 28,8 27,1 27,6 24,6 26,0 29,3 28,3 24,8 31,2 26,6 38,3 42,7
Hinterbliebene 14,5 15,3 11,3 8,1 24,7 29,2 32,8 38,4 40,7 40,6 39,4 38,3 39,1 31,8 35,0 40,8 32,6 41,6 40,5 38,2
Nein-Anteil 26,0 27,4 29,5 29,9 25,7 27,0 27,4 29,3 28,5 27,2 23,8 23,9 24,0 21,4 21,4 20,4
Ja-Anteil 67,7 66,9 64,2 64,5 69,1 66,7 66,0 63,9 68,8 70,3 68,7 73,3 67,4 75,9 75,8 76,5
Ja OSA % 4,6 4,1 4,0 5,7 5,0 5,9 6,8 9,1 11,1 10,7 11,3 14,4 11,9 14,3
Nein OSA % 0,4 0,1 0,3 0,4 0,4 0,3 0,5 0,6 0,8 0,8 1,0 1,1 1,0 0,7
OSA % 5,0 4,3 4,3 6,1 5,5 6,2 7,3 9,7 11,9 11,5 12,3 15,5 12,9 14,9

Nein-Anteil = nach Feststellung des Hirntodes der Anteil in %, der der Organentnahme widersprochen hat
Ja-Anteil = nach Feststellung des Hirntodes der Anteil in %, der der Organentnahme zugestimmt hat
Ja OSA % = von den Organspendern hatten n% schriftlich der Organentnahme zugestimmt
Nein OSA % = von den Nicht-Organspendern hatten n% schriftlich der Orgenentnahme widersprochen.
OSA % = von den potentiellen Organspendern (Summe aus Organspendern und Nicht-Organspendern hatten n% ihre Entscheidung zur Frage der Organspende selbst schriftlich festgehalten, d.h. einen Organspendeausweis ausgefüllt. Im Jahr 2013 gab nach Feststellung des Hirntodes 29,3% "Nein" zur Organspende, doch 2008 waren es 29,5% und 2009 sogar 29,9%. Von 2013 bis 2016 ging der Nein-Anteil von 29,3% auf 23,8% zurück. Seither stagniert der Widerspruch zur Organspende bei ca. 24%. Von einem "Vertrauensverlust" kann hier wirklich nicht gesprochen werden, der einen Rückgang der Organspender um rund 30% bewirkte.

Entscheidungen ab 2022

Ab dem Jahr 2022 brachte die DSO in ihren Jahresberichten eine neue Berechnung der Entscheidungen heraus. Daher sind die Tabellen nun anders: Entscheidungen nach DSO-Regionen:

Ja (%) 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030
Nord 51,3
Nord-Ost 57,8
Ost 56,6
Bayern 59,5
B-W 59,5
Mitte 44,9
NRW 39,5

Die schriftlichen Entscheidungen nach DSO-Regionen:

Ja (%) 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030
Nord Ja 25,8
Nord Nein 7,5
Nord-Ost Ja 23,1
Nord-Ost Nein 5,3
Ost Ja 19,4
Ost Nein 6,5
Bayern Ja 23,8
Bayern Nein 4,3
B-W Ja 21,4
B-W Nein 4,3
Mitte Ja 26,6
Mitte Nein 11,1
NRW Ja 18,3
NRW Nein 6,9

Entscheidungen 2021

Ausschlussgründe[14] Anz. %
keine Zustimmung zur Organspende im Vorfeld 945 47%
keine Feststellung des Hirntodes 514 25%
medizinische Kontraindikationen 334 17%
Herzprobleme oder Herzstillstand 216 11%
keine Freigabe durch Staatsanwaltschaft 3
Bereits im Vorfeld der Hirntodfeststellung gab es in 945 Fällen keine Zustimmung zur Organentnahme.
Willenserklärung[15] Anz. Ja % Ja Anz. Nein % Nein
schriftlich 261 22,4 81 6,8%
mündlich 253 21,7% 181 15,1%
vermutet 543 46,6% 456 38,2%
Hinterbliebene 104 8,9% 389 32,6%
Summe 1.166 1.112
Sonstiges 83 6,9%
Rund jeder 4. Hirntote hatte im Jahr 2022 eine schriftliche Willensäußerung zur Frage der Organspende.
Damit mussten 3/4 der Hinterbliebenen gefragt werden ob sie den Willen des Hirntoten kennen.
Über die Hälfte der Hinterbliebenen kannten nicht den Willen des Hirntoten.
Damit musste weitergefragt werden, was sie wohl vermuten und in letzter Konsequenz, wie sie entscheiden.
Daher ist die baldige Einführung der Widerspruchsregelung sinnvoll.
Brysch fügte hinzu, es gehe nicht allein um medizinische, sondern vor allem um ethische Fragen: "Ethik darf aber keine Privatsache der Bundesärztekammer sein." Der Patientenschützer äußerte die Befürchtung, dass beim Prozess das Gerechtigkeitsempfinden der Bevölkerung enttäuscht werden könnte."

Für die Patienten, die kein Organ erhalten, ist die Regelung immer eine Enttäuschung.

Debatte um neue Organspende-Regelung (22.12.2011)

Am 22.12.2011 erschien der Artikel "Debatte um neue Organspende-Regelung: Deutsche Hospiz Stiftung stellt sechs zentrale Fragen zur Organspende vor".[16] Darin sagte Eugen Brysch:

Werden in Deutschland Organe implantiert, deren Entnahme nach deutschem Recht unzulässig wäre?

Organe aus einer DCD-Spende - sie ist in Deutschland verboten - dürfen nicht nach Deutschland vermittelt werden. ET weiß davon und hält sich daran.

Wir brauchen eine funktionierende rechtsstaatliche Kontrolle, um den Menschen durch Transparenz und Information mehr Sicherheit in Fragen der Organspende zu geben.

Ob wir mehr Transparenz erhalten, wenn wir die Organspende komplett in die Hände des Staates geben, muss bezweifelt werden. Welche Informationen werden seit 2013 denn noch vermisst?


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Anhang

Anmerkungen

  1. Die Zahlen der Jahre 2002 bis 2005 wurden aus dem Jahrbuch der DSO entnommen. Die Zahlen der Jahre 2006 bis 2013 wurden nach den absoluten Zahlen der Jahrbücher der DSO berechnet. Dabei wurden nur die realisierten Organspenden mit den Ablehnungen nach Feststellung des Hirntods ins Verhältnis gesetzt. D.h. nicht berücksichtigt wurden dabei nicht erfolgte Organtransplantationen, z.B. durch Kreislaufversagen oder med. Gründen.
  2. Die Zahlen der Jahre 2002 bis 2005 wurden aus dem Jahrbuch der DSO entnommen. Die Zahlen der Jahre 2006 bis 2013 wurden nach den absoluten Zahlen der Jahrbücher der DSO berechnet. Dabei wurden nur die realisierten Organspenden mit den Ablehnungen nach Feststellung des Hirntods ins Verhältnis gesetzt. D.h. nicht berücksichtigt wurden dabei nicht erfolgte Organtransplantationen, z.B. durch Kreislaufversagen oder med. Gründen.

Einzelnachweise

  1. https://www.focus.de/politik/experten/bkelle/gastbeitrag-von-birgit-kelle-organspende-nur-ja-heisst-ja_id_10868403.html Zugriff am 24.07.2019.
  2. https://www.deutschlandfunk.de/gesetzesentwuerfe-zu-organspende-patientenschuetzer.694.de.html?dram:article_id=452319 Zugriff am 24.07.2019.
  3. https://www.sueddeutsche.de/politik/organspende-herz-tot-oder-hirn-1.4331907 Zugriff am 24.07.2019.
  4. https://meta.tagesschau.de/id/137668/organspende-merkel-befuerwortet-widerspruchsloesung Zugriff am 24.07.2019.
  5. DSO: Jahrbuch 2002ff.
  6. Die Anzahl der potenzieller Organspender umfasst alle Hirntoten, die mit für eine TX brauchbare Organe auf der Intensivstation liegen. Die meisten von werden tatsächlich Organspender. Bei einigen wird die die Organspende verweigert. Daneben gibt es noch eine Reihe von Hirntoten, bei denen zwar eine Zustimmung zur Organspende vorgelegen hat, bei denen es jedoch aus verschiedenen Gründen zu keiner Organspende gekommen ist. Die DSO unterscheidet hierbei unter:
    • Abbruch vor oder während der Organentnahme (z.B. Tumorfeststellung)
    • Medizinische Gründe (inkl. Herz-Kreislaufstillstand, ICD-10 I46.9)
    • Sonstiges (Keine Einwilligungsberechtigten, Gespräch nicht zumutbar, keine Freigabe durch den Staatsanwalt)
  7. DSO: Jahresbericht 2022, 60.
  8. DSO: Jahresbericht 2022, 23.
  9. https://www.tagesspiegel.de/politik/gesundheitsminister-spahn-will-systemaenderung-ohne-widerspruch-automatisch-organspender/22989378.html Zugriff am 24.07.2019.
  10. https://www.handelsblatt.com/technik/das-technologie-update/healthcare/organspende-fehler-bei-hirntod-diagnosen/9504860-all.html Zugriff am 24.09.2019.
  11. https://app.evangelisch.de/inhalte/87650/18-08-2013/debatte-um-reform-des-organspendesystems-kuenast-fuer-verstaatlichung Zugriff am 24.07.2019.
  12. DSO: Jahrbuch 2002ff.
  13. Die Anzahl der potenzieller Organspender umfasst alle Hirntoten, die mit für eine TX brauchbare Organe auf der Intensivstation liegen. Die meisten von werden tatsächlich Organspender. Bei einigen wird die die Organspende verweigert. Daneben gibt es noch eine Reihe von Hirntoten, bei denen zwar eine Zustimmung zur Organspende vorgelegen hat, bei denen es jedoch aus verschiedenen Gründen zu keiner Organspende gekommen ist. Die DSO unterscheidet hierbei unter:
    • Abbruch vor oder während der Organentnahme (z.B. Tumorfeststellung)
    • Medizinische Gründe (inkl. Herz-Kreislaufstillstand, ICD-10 I46.9)
    • Sonstiges (Keine Einwilligungsberechtigten, Gespräch nicht zumutbar, keine Freigabe durch den Staatsanwalt)
  14. DSO: Jahresbericht 2022, 60.
  15. DSO: Jahresbericht 2022, 23.
  16. https://www.organspende-aufklaerung.de/neues/archiv-2011/22-12-11-neue-organspende-regelung-deutsche-hospiz-stiftung-stellt-6-zentrale-fragen-zur-organspende-vor Zugriff am 24.07.2019.