Declaration of Sydney 1968: Unterschied zwischen den Versionen

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=== Die 22. Weltärzteversammlung ===
=== Die 22. Weltärzteversammlung ===
 
==== Quelle: Machado ====
Vom 05.-09.08.1968 trafen sich Delegierte aus 26 Ländern von 64 WMA-Mitgliedsnationen in Sydney zur 22. Weltärzteversammlung.<ref name="Machado"></ref>
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In der Erklärung von Sydney hieß es, dass die Feststellung des Todes "auf klinischem Urteilsvermögen beruhen wird, gegebenenfalls ergänzt durch eine Reihe von diagnostischen Hilfsmitteln", wobei das EEG hervorgehoben wurde. Nichtsdestotrotz stellte sie fest, dass "das Gesamturteil des Arztes" nicht durch einen zusätzlichen Test ersetzt werden könne. Die Erklärung empfahl auch, dass zwei oder mehr Ärzte die Diagnose des Todes stellen sollten, wenn Organe zur Transplantation entnommen wurden.<ref name="Machado"></ref>
In der Erklärung von Sydney hieß es, dass die Feststellung des Todes "auf klinischem Urteilsvermögen beruhen wird, gegebenenfalls ergänzt durch eine Reihe von diagnostischen Hilfsmitteln", wobei das EEG hervorgehoben wurde. Nichtsdestotrotz stellte sie fest, dass "das Gesamturteil des Arztes" nicht durch einen zusätzlichen Test ersetzt werden könne. Die Erklärung empfahl auch, dass zwei oder mehr Ärzte die Diagnose des Todes stellen sollten, wenn Organe zur Transplantation entnommen wurden.<ref name="Machado"></ref>


==== Quelle: W. Hügin (1972) ====
W. Hügin gibt den Beschluss von Seyney wie folgt wieder:<ref>W. Hügin, M. Gemperle: Komplikationen und Gefahren der Anaesthesie. In: R. Frey, W. Hügin, O. Mayrhofer (Hg.): Lehrbuch der Anaesthesiologie, Reanimation und Intensivtherapie. Berlin 1972, 875.</ref>
{{Zitat|I) Deklaration der Weltarzteorganisation, beschlossen  von  der  22.  Generalversammlung  in  Sydney, August  1968:  A  Statement  on  Death.
Die  Festlegung  des  Zeitpunktes  des  Todes  obliegt  in  den  meisten  Ländern  nach dem  Gesetz der
Verantwortung des Arztes; so sollte es auch bleiben. 1m  allgemeinen  wird  der Arzt den Tod eines  Menschen  ohne  Inanspruchnahme  besonderer  Hilfe feststellen  können,  indem  er  die  klassischen  Kriterien, die allen Ärzten  bekannt sind,  beachtet.
Zwei  moderne  Behandlungsmethoden  in  der Medizin  haben  es  jedoch  notwendig  gemacht,  die Frage des Eintritts des Todes einer weiteren  Untersuchung zu  unterziehen:
a)  die  Möglichkeit,  durch  klinstliche  Maßnahmen  die  Zirkulation  von  sauerstoffhaltigem Blut  in  Körpergeweben,  die  irreversibel  geschädigt sein  können,  aufrechtzuerhalten,  und
b)  die  Verwendung  von  Organen  einer  Leiche, wie  z. B.  Herz  und  Nieren,  für  Transplantationen.
Eine Schwierigkeit ist dadurch gegeben, daB  der Tod  ein  stufenweiser  Prozeß  im  cellulären  Bereich
ist,  weil das Gewebe unterschiedlich auf den Entzug von Sauerstoff reagiert.  Das klinische Interesse liegt
aber  nicht  in  der  Erhaltung  einzelner  Zellen,  sondern  im  Schicksal  eines  Menschen.  Dabei  ist  der
Todeszeitpunkt  der  verschiedenen  Zellen  und  Organe  nicht  so  wichtig  wie  die  Gewißheit,  daß  der
Prozeß  irreversibel  geworden  ist,  welche  Technik der Wiederbelebung auch angewendet werden mag.
Diese Feststellung beruht auf klinischem Urteil, das,  wenn  nötig,  durch  eine  Reihe  von  diagnostischen Hilfen, von denen die Elektroencephalographie die anerkannt beste ist,  ergänzt werden  kann.  Kein einzelnes  technisches  Kriterium  ist jedoeh bei  dem heutigen Stand der Medizin völlig ausreiehend, noch kann  irgendein  techniseher  Vorgang  die  allumfassende  Beurteilung des  Arztes  ersetzen.
Wenn  die  Verpflanzung eines  Organs  beabsichtigt  ist,  sollte  die  Festsetzung  des  Todes  von  zwei oder  mehreren  Ärzten  getroffen  werden,  und  die Ärzte,  die diese Todesfeststellung treffen,  sollten in keiner Weise unmittelbar mit der Durchführung der Transplantation selbst zu  tun haben.
Die Feststellung des Todeszeitpunktes bei einem Menschen  erlaubt  es  ethiseh,  die  Versuche  der Wiederbelebung  einzustellen  und  - in  Ländern, wo  es  gesetzlich  gestattet ist ~ Organe der  Leiche
unter  der  Voraussetzung  zu  entnehmen,  "daß die bestehenden  gesetzlichen  Erfordernisse  der  Einwilligung" erfüllt werden.}}
==== Vergleich: Sydney <> Boston ====
Die Tabelle vergleicht die Empfehlungen der „Declaration of Sydney“ mit dem Papier der [[Ad-Hoc-Kommission]]:<ref name="Machado"></ref>
Die Tabelle vergleicht die Empfehlungen der „Declaration of Sydney“ mit dem Papier der [[Ad-Hoc-Kommission]]:<ref name="Machado"></ref>
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| Konzept des Todes
| Konzept des Todes
||Obwohl er keine Definition des Hirntodes liefert, geht er weiter und stellt fest, dass der Tod nicht im Zustand der Erhaltung isolierter Zellen, sondern im Schicksal eines Menschen liegt
||Obwohl er keine Definition des Hirntodes liefert, geht er weiter und stellt fest, dass der Tod nicht im Zustand der Erhaltung isolierter Zellen, sondern im Schicksal eines Menschen liegt  
||Der Ausschuss erwähnte, dass ihr Hauptzweck darin bestand, das irreversible Koma als neues Kriterium für den Tod zu definieren; ein klares Konzept des Todes wurde nicht vorgelegt
||Der Ausschuss erwähnte, dass ihr Hauptzweck darin bestand, das irreversible Koma als neues Kriterium für den Tod zu definieren; ein klares Konzept des Todes wurde nicht vorgelegt
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Version vom 8. Januar 2021, 20:55 Uhr

Die Weltärzteversammlung

Die World Medical Association (WMA) (Weltärztebund) ist eine internationale Organisation zur Vertretung von Ärzten. Sie wurde am 17.09.1947 gegründet, als sich Ärzte aus 27 verschiedenen Ländern bei der ersten Generalversammlung der WMA in Paris trafen. Laut WMA "wurde die Organisation geschaffen, um die Unabhängigkeit der Ärzte zu gewährleisten und sich jederzeit für die höchstmöglichen Standards ethischen Verhaltens und ärztlicher Versorgung einzusetzen".[1]

Am 05.08.1968 veröffentlichte die Ad-Hoc-Kommission ihr Hirntodkonzept. Am selben Tag tagte die 22. Weltärzteversammlung in Sydney (Australien) und verkündete die „Declaration of Sydney“. Auch sie ist eine Verlautbarung zum Tod, die weitaus seltener zitiert wird, weil sie von den Auswirkungen des Harvard-Berichts überschattet wurde.[1]

"Unter einigen Mitgliedern des Harvard-Komitees gab es eine umfangreiche neurologische Expertise, die zu einer verständlichen und praktischen klinischen Beschreibung des Hirntodsyndroms und der Art und Weise seiner Diagnose führte. Dieser bahnbrechende Bericht hatte einen globalen medizinischen und sozialen Einfluss auf die Frage des menschlichen Todes, was gleichzeitig die Rezeption der Erklärung von Sydney verminderte. Nichtsdestotrotz stellte sich die Erklärung von Sydney den wichtigsten konzeptuellen und philosophischen Fragen zum menschlichen Tod in einer kühnen und offenen Art und Weise. Diese Erklärung unterschied die Bedeutung des Todes auf zellulärer und Gewebeebene vom Tod der Person. Dies war eine bahnbrechende Sichtweise in der Diskussion über den menschlichen Tod, die bereits 1968 veröffentlicht wurde und die von heutigen und zukünftigen Generationen anerkannt werden sollte."[1]

"Das Jahr 1968 war ein entscheidender Zeitpunkt, um den Tod eines Menschen aus neurologischen Gründen zu definieren. Am 5. August veröffentlichte das Ad-hoc-Komitee der Harvard Medical School zur Untersuchung der Definition des Hirntodes seinen Bericht 'Eine Definition des irreversiblen Komas' im Journal of the American Medical Association - ein Meilenstein. Am selben Tag gab die 22. Weltmedizinische Versammlung, die in Sydney, Australien, tagte, die Erklärung von Sydney bekannt, eine Verlautbarung zum Tod, die seltener zitiert wird, weil sie von den Auswirkungen des Harvard-Berichts überschattet wurde. Die Überprüfung wird hier vorangetrieben, um den bahnbrechenden Beitrag der Erklärung von Sydney für heutige und zukünftige Generationen zu bewahren."[1]

Die 22. Weltärzteversammlung

Quelle: Machado

Vom 05.-09.08.1968 trafen sich Delegierte aus 26 Ländern von 64 WMA-Mitgliedsnationen in Sydney zur 22. Weltärzteversammlung.[1]

Die WMA war besorgt über eine neue Definition des Todes in einer Epoche des Fortschritts in der Reanimation und der zunehmenden Notwendigkeit, Organe zur Transplantation zu finden. Darüber hinaus gab es ein öffentliches Unbehagen über die Entnahme von Organen bei lebenden Patienten. Daher hatten die WMA-Ethikkommission und ihr Rat zwei Jahre zuvor eine Studie organisiert, um einen Bericht über den Tod unter den neuen Umständen zu formulieren.[1]

Die Erklärung von Sydney berührte zentrale konzeptionelle Fragen zum menschlichen Tod. Sie bekräftigte, dass Ärzte in den meisten Situationen den Tod anhand der klassischen kardiorespiratorischen Kriterien diagnostizieren könnten. Nichtsdestotrotz veranlassten sie "zwei moderne Praktiken in der Medizin" dazu, den "Zeitpunkt des Todes" zu revidieren:[1]

  1. Die Fähigkeit, mit künstlichen Mitteln den Kreislauf aufrechtzuerhalten ...
  2. Die Verwendung von Kadaverorganen wie Herz oder Nieren zur Transplantation.

Die wesentliche öffentliche Aussage lautete: "Der Tod ist ein allmählicher Prozess auf zellulärer Ebene mit Geweben, die sich in ihrer Fähigkeit unterscheiden, dem Sauerstoffmangel zu widerstehen", aber dieses Dokument ging noch weiter und stellte fest, dass der Tod klinisch gesehen "nicht in der Erhaltung isolierter Zellen, sondern im Schicksal eines Menschen liegt"[1]

Erklärung von Sydney zum menschlichen Tod. Verabschiedet von der 22. Weltärzteversammlung, Sydney, Australien, 5. bis 9. August 1968

Die Bestimmung des Todeszeitpunkts liegt in den meisten Ländern in der rechtlichen Verantwortung des Arztes und sollte es auch bleiben. In der Regel wird der Arzt ohne besondere Hilfe in der Lage sein, anhand der klassischen, allen Ärzten bekannten Kriterien zu entscheiden, dass eine Person tot ist.

Zwei moderne Praktiken in der Medizin haben es jedoch notwendig gemacht, die Frage des Todeszeitpunkts weiter zu untersuchen:

1. die Fähigkeit, die Zirkulation von sauerstoffreichem Blut durch möglicherweise irreversibel verletztes Körpergewebe künstlich aufrechtzuerhalten und

2. die Verwendung von Kadaverorganen wie Herz oder Nieren zur Transplantation.

Eine Komplikation besteht darin, dass der Tod ein allmählicher Prozess auf zellulärer Ebene ist, wobei die Gewebe in ihrer Fähigkeit, dem Sauerstoffmangel zu widerstehen, variieren. Aber das klinische Interesse liegt nicht im Erhaltungszustand der isolierten Zellen, sondern im Schicksal eines Menschen. Hier ist der Zeitpunkt des Todes der verschiedenen Zellen und Organe nicht so wichtig wie die Gewissheit, dass der Prozess unumkehrbar geworden ist, unabhängig davon, welche Wiederbelebungstechniken angewandt werden.

Diese Bestimmung wird auf der Grundlage eines klinischen Urteils erfolgen, das gegebenenfalls durch eine Reihe von diagnostischen Hilfsmitteln ergänzt wird, von denen der Elektroenzephalograph derzeit am hilfreichsten ist. Kein einzelnes technologisches Kriterium ist jedoch beim gegenwärtigen Stand der Medizin völlig zufriedenstellend, noch kann ein einzelnes technologisches Verfahren das Gesamturteil des Arztes ersetzen. Wenn es um die Transplantation eines Organs geht, sollte die Entscheidung, dass der Tod vorliegt, von zwei oder mehr Ärzten getroffen werden, und die Ärzte, die den Todeszeitpunkt bestimmen, sollten sich keinesfalls unmittelbar mit der Durchführung der Transplantation befassen.

Die Bestimmung des Todeszeitpunkts der Person macht es ethisch zulässig, Reanimationsversuche einzustellen und in Ländern, in denen das Gesetz dies erlaubt, Organe aus der Leiche zu entnehmen, sofern die geltenden gesetzlichen Zustimmungserfordernisse erfüllt sind.[1]

In der Erklärung von Sydney hieß es, dass die Feststellung des Todes "auf klinischem Urteilsvermögen beruhen wird, gegebenenfalls ergänzt durch eine Reihe von diagnostischen Hilfsmitteln", wobei das EEG hervorgehoben wurde. Nichtsdestotrotz stellte sie fest, dass "das Gesamturteil des Arztes" nicht durch einen zusätzlichen Test ersetzt werden könne. Die Erklärung empfahl auch, dass zwei oder mehr Ärzte die Diagnose des Todes stellen sollten, wenn Organe zur Transplantation entnommen wurden.[1]

Quelle: W. Hügin (1972)

W. Hügin gibt den Beschluss von Seyney wie folgt wieder:[2]

I) Deklaration der Weltarzteorganisation, beschlossen von der 22. Generalversammlung in Sydney, August 1968: A Statement on Death.

Die Festlegung des Zeitpunktes des Todes obliegt in den meisten Ländern nach dem Gesetz der Verantwortung des Arztes; so sollte es auch bleiben. 1m allgemeinen wird der Arzt den Tod eines Menschen ohne Inanspruchnahme besonderer Hilfe feststellen können, indem er die klassischen Kriterien, die allen Ärzten bekannt sind, beachtet.

Zwei moderne Behandlungsmethoden in der Medizin haben es jedoch notwendig gemacht, die Frage des Eintritts des Todes einer weiteren Untersuchung zu unterziehen:

a) die Möglichkeit, durch klinstliche Maßnahmen die Zirkulation von sauerstoffhaltigem Blut in Körpergeweben, die irreversibel geschädigt sein können, aufrechtzuerhalten, und

b) die Verwendung von Organen einer Leiche, wie z. B. Herz und Nieren, für Transplantationen.

Eine Schwierigkeit ist dadurch gegeben, daB der Tod ein stufenweiser Prozeß im cellulären Bereich ist, weil das Gewebe unterschiedlich auf den Entzug von Sauerstoff reagiert. Das klinische Interesse liegt aber nicht in der Erhaltung einzelner Zellen, sondern im Schicksal eines Menschen. Dabei ist der Todeszeitpunkt der verschiedenen Zellen und Organe nicht so wichtig wie die Gewißheit, daß der Prozeß irreversibel geworden ist, welche Technik der Wiederbelebung auch angewendet werden mag.

Diese Feststellung beruht auf klinischem Urteil, das, wenn nötig, durch eine Reihe von diagnostischen Hilfen, von denen die Elektroencephalographie die anerkannt beste ist, ergänzt werden kann. Kein einzelnes technisches Kriterium ist jedoeh bei dem heutigen Stand der Medizin völlig ausreiehend, noch kann irgendein techniseher Vorgang die allumfassende Beurteilung des Arztes ersetzen.

Wenn die Verpflanzung eines Organs beabsichtigt ist, sollte die Festsetzung des Todes von zwei oder mehreren Ärzten getroffen werden, und die Ärzte, die diese Todesfeststellung treffen, sollten in keiner Weise unmittelbar mit der Durchführung der Transplantation selbst zu tun haben.

Die Feststellung des Todeszeitpunktes bei einem Menschen erlaubt es ethiseh, die Versuche der Wiederbelebung einzustellen und - in Ländern, wo es gesetzlich gestattet ist ~ Organe der Leiche unter der Voraussetzung zu entnehmen, "daß die bestehenden gesetzlichen Erfordernisse der Einwilligung" erfüllt werden.

Vergleich: Sydney <> Boston

Die Tabelle vergleicht die Empfehlungen der „Declaration of Sydney“ mit dem Papier der Ad-Hoc-Kommission:[1]

Zu vergleichende Fragen Erklärung von Sydney Ad-Hoc-Kommission
Gründe für eine neue Definition von Tod a) "Die Fähigkeit, mit künstlichen Mitteln die Zirkulation aufrechtzuerhalten ..."

b) "Die Verwendung von Kadaverorganen wie Herz oder Nieren zur Transplantation".

a) Verbesserung der Wiederbelebungs- und Unterstützungsmaßnahmen ... das Ergebnis ist ein Individuum, dessen Herz weiter schlägt, dessen Gehirn aber irreversibel geschädigt ist

b) Veraltete Kriterien für die Definition von Tod können zu Kontroversen bei der Beschaffung von Organen zur Transplantation führen

Konzept des Todes Obwohl er keine Definition des Hirntodes liefert, geht er weiter und stellt fest, dass der Tod nicht im Zustand der Erhaltung isolierter Zellen, sondern im Schicksal eines Menschen liegt Der Ausschuss erwähnte, dass ihr Hauptzweck darin bestand, das irreversible Koma als neues Kriterium für den Tod zu definieren; ein klares Konzept des Todes wurde nicht vorgelegt
Verwendung des Begriffs Hirntod Nicht verwendet Obwohl der Begriff Hirntod diskutiert wurde, benutzte der Ausschuss "irreversibles Koma"
Klinische Kriterien verteidigte das klinische Urteilsvermögen, legte aber keine klinischen Kriterien vor Klinische Kriterien für die Diagnose des Hirntodes
Ergänzende Tests Vorgeschlagene Nutzung des EEG Vorgeschlagene Nutzung des EEG. Ein Jahr später erklärte er, dass das EEG für die Diagnose des Hirntods nicht wesentlich sei.
Beendigung von Reanimation und Beatmungsgerät Die Feststellung des Todes der Person macht es ethisch zulässig, Wiederbelebungsversuche einzustellen erklärte, dass zuerst die Todeserklärung abgegeben werden sollte, gefolgt von der Entscheidung, das Beatmungsgerät auszuschalten
Diagnose von Tod und Transplantation Die Diagnose des Todes sollte von zwei oder mehr Ärzten gestellt werden, die nicht an der Transplantation beteiligt sind Die Todeserklärung sollte von Ärzten abgegeben werden, die nicht an Transplantationsverfahren beteiligt sind
Rechtliche Fragen In Ländern, in denen das Gesetz dies erlaubt, war die Entnahme von Organen aus der Leiche erlaubt betonte, dass das Rechtssystem der USA dringend die Art von Analyse und Empfehlungen für medizinische Verfahren in Fällen irreversibler Hirnschäden befolgen müsse, wie vom Harvard-Ausschuss vorgeschlagen

Beide brachten ähnliche Gründe für die Schaffung einer neuen Definition des Todes zum Ausdruck: die Entwicklung der Wiederbelebung, der lebenserhaltenden Techniken und der Transplantation. Die Erklärung von Sydney ging noch weiter und schlug eine philosophischere Erklärung über die Beziehung zwischen dem Tod und "dem Schicksal eines Menschen" vor. Der Harvard-Ausschuss lieferte kein klares Konzept des Todes. In der Erklärung von Sydney wurde der Begriff "Hirntod" nicht verwendet, und der Harvard-Ausschuss entschied sich schließlich für "irreversibles Koma", obwohl er diesen Begriff erwähnte. Der Harvard-Ausschuss legte einen detaillierten Satz klinischer Kriterien vor, während in der Erklärung von Sydney nur die klinische Beurteilung erwähnt wurde. Sowohl die Erklärung von Sydney als auch der Harvard-Ausschuss schlugen die Verwendung des EEG vor. Für die Diagnose des Todes und der Transplantation schlug die Erklärung von Sydney vor, dass die Diagnose des Todes von zwei oder mehr Ärzten gestellt werden sollte, die nicht an der Transplantation beteiligt sind, während der Harvard-Ausschuss erklärte, dass zuerst die Todeserklärung erfolgen sollte und dann die Ärzte, die nicht am Transplantationsverfahren beteiligt sind, das Beatmungsgerät ausschalten sollten. Beide Ausschüsse rechtfertigten eine gesetzliche Regelung dieser Frage.[1]

Die 35. Weltärzteversammlung, Venedig (Italien) Oktober 1983

Die Erklärung von Sydney zum Tod wurde während der 35. Weltärzteversammlung durch die Hinzufügung eines zentralen Punktes zur Diagnose des Hirntodes geändert. Den Vorsitz dieser Tagung führte A G N Sinha (Indien). André Wynen aus Belgien war der WMA-Generalsekretär. Es wurde ein bemerkenswerter Kommentar abgegeben:[1]

Es ist unerlässlich, die irreversible Einstellung aller Funktionen des gesamten Gehirns, einschließlich des Hirnstamms, festzustellen.

In dieser geänderten Fassung der Erklärung von Sydney wurde das EEG nicht erwähnt. Andere Punkte wurden nicht geändert.

Schlussfolgerung

Der Harvard-Bericht war ein Durchbruch, der ein Paradigma für die Diagnose des Todes nach neurologischen Kriterien etablierte. Der Bericht war ein enormer Fortschritt in der Diskussion über den Tod von Menschen aus neurologischen Gründen. Unter einigen Mitgliedern des Harvard-Ausschusses gab es ein enormes neurologisches Fachwissen, das zu einer verständlichen und praktischen klinischen Beschreibung des Hirntodsyndroms und seiner Diagnose führte. Diese wegweisende Darstellung hatte einen globalen medizinischen und sozialen Einfluss auf die Frage des menschlichen Todes, was gleichzeitig die Rezeption der Erklärung von Sydney verminderte.

Nichtsdestotrotz stellte sich die Erklärung von Sydney den wichtigsten konzeptuellen und philosophischen Fragen zum menschlichen Tod in einer kühnen und offenen Art und Weise. Diese Erklärung unterschied die Bedeutung des Todes auf zellulärer und geweblicher Ebene vom Tod der Person.2,3 Dies war eine bahnbrechende Sichtweise zur Diskussion des menschlichen Todes, die bereits 1968 veröffentlicht wurde und anerkannt werden sollte.


Weitere Übersetzungen

hrlibrary.umn.edu/instree/sydney.html

Weltärzteverband, Erklärung von Sydney zum Tod (1968; 1983).

Verabschiedet von der 22. Weltärzteversammlung Sydney, Australien, August 1968, und geändert von der 35. Weltärzteversammlung Venedig, Italien, Oktober 1983

1. Die Bestimmung des Todeszeitpunkts liegt in den meisten Ländern in der rechtlichen Verantwortung des Arztes und sollte es auch bleiben. In der Regel wird der Arzt ohne besondere Hilfe in der Lage sein, anhand der klassischen, allen Ärzten bekannten Kriterien zu entscheiden, dass eine Person tot ist.

2. Zwei moderne Praktiken in der Medizin haben es jedoch notwendig gemacht, die Frage des Todeszeitpunkts weiter zu untersuchen:

a) die Fähigkeit, die Zirkulation von sauerstoffreichem Blut durch möglicherweise irreversibel verletztes Körpergewebe künstlich aufrechtzuerhalten und

b) die Verwendung von Kadaverorganen wie Herz oder Nieren zur Transplantation.

3. Eine Komplikation besteht darin, dass der Tod ein allmählicher Prozess auf zellulärer Ebene ist, wobei die Gewebe in ihrer Fähigkeit, dem Sauerstoffmangel zu widerstehen, variieren. Aber das klinische Interesse liegt nicht im Erhaltungszustand der isolierten Zellen, sondern im Schicksal eines Menschen. Hier ist der Zeitpunkt des Todes der verschiedenen Zellen und Organe nicht so wichtig wie die Gewissheit, dass der Prozess unumkehrbar geworden ist, unabhängig davon, welche Wiederbelebungstechniken angewandt werden.

4. Es ist von wesentlicher Bedeutung, die irreversible Einstellung aller Funktionen des gesamten Gehirns, einschließlich des Hirnstamms, festzustellen. Diese Feststellung wird auf der Grundlage eines klinischen Urteils erfolgen, das gegebenenfalls durch eine Reihe von diagnostischen Hilfsmitteln ergänzt wird. Beim gegenwärtigen Stand der Medizin ist jedoch kein einzelnes technologisches Kriterium völlig zufriedenstellend, noch kann ein einzelnes technologisches Verfahren das Gesamturteil des Arztes ersetzen. Wenn es um die Transplantation eines Organs geht, sollte die Entscheidung, dass der Tod vorliegt, von zwei oder mehr Ärzten getroffen werden, und die Ärzte, die den Todeszeitpunkt bestimmen, sollten sich keinesfalls unmittelbar mit der Durchführung der Transplantation befassen.

5. Die Bestimmung des Todeszeitpunkts der Person macht es ethisch zulässig, Reanimationsversuche einzustellen und in Ländern, in denen das Gesetz dies erlaubt, Organe aus der Leiche zu entnehmen, sofern die geltenden gesetzlichen Zustimmungserfordernisse erfüllt sind.[3]

Anhang

Anmerkungen


Einzelnachweise

  1. a b c d e f g h i j k l m C Machado, J Korein, Y Ferrer, L Portela, M de la C García, M Chinchilla, Y Machado, Y Machado, J M Manero: The Declaration of Sydney on human death. In: J Med Ethics. 2007 Dec; 33(12): 699–703. Nach: https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pmc/articles/PMC2598225 Zugriff am 23.08.2020.
  2. W. Hügin, M. Gemperle: Komplikationen und Gefahren der Anaesthesie. In: R. Frey, W. Hügin, O. Mayrhofer (Hg.): Lehrbuch der Anaesthesiologie, Reanimation und Intensivtherapie. Berlin 1972, 875.
  3. World Medical Association, Declaration of Sydney [on death] (1968; 1983). Nach: http://hrlibrary.umn.edu/instree/sydney.html Zugriff am 23.08.2020.