DIE LINKE

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Schriften

Kleine Anfrage (23.07.2013)

DIE LINKE stellte in Drucksache 17/14434 vom 23.07.2013 eine "Kleine Anfrage" an die Bundesregierung.[1] Darin heißt es:

Mit der Entwicklung der Intensiv- und besonders der Transplantationsmedizin wurde der Begriff „Hirntod“ vor knapp einem halben Jahrhundert eingeführt, da seit Verwendung der Herz-Lungen-Maschine Herzversagen und Hirnversa- gen zu unterschiedlichen Zeitpunkten stattfinden können. (1)

Es war nicht die Einführung der Herz-Lungen-Maschine, sondern der künstlichen Beatmung, denn Hirntote brauchen nur eine künstliche Beatmung, keine Herz-Lungen-Maschine.

Ohne entsprechende spezielle Qualifizierung könnten unter Umständen nicht ausreichend erfahrene Ärztinnen und Ärzte Komapatientinnen und - patienten für tot erklären, obwohl „deren Hirnrinde noch bei Bewusstsein“ sei (vgl. www.tagesspiegel.de). (2)
Für viele der Beteiligten ist die Situation während der Organentnahme sehr belastend und schwer auszuhalten, weil die für „hirntot“ Erklärten ... (4)

Nur Richter erklären für tot. Ärzte stellen den Tod immer fest bzw. es ist eine falsche Todesfeststellung.

An den Patientinnen und Patienten, deren Organe entnommen werden sollen, werden in dieser Phase trotz infauster Prognose, also ohne Aussicht auf Heilung oder Aufhalten des Sterbeprozesses, sogenannte organerhaltende Maßnahmen durchgeführt. Dazu gehören maschinelle Beatmung genauso wie kreislaufstabilisierende Maßnahmen bis hin zu Wiederbelebung trotz der ärztlichen Einschätzung, dass eine Heilung nicht mehr möglich und mit dem konsekutiven Tod zu rechnen sei. (3)

Dies wird gemacht, um dem Willen des Hirntoten bzw. seiner Hinterbliebenen zu entsprechen, die Organe zu spenden. Damit wird einerseits diesem Wunsch entsprochen, andererseits wird damit durchschnittlich 3,3 Menschen das Leben gerettet bzw. deren Lebensqualität deutlich verbessert.

An den sterbenden Patientinnen und Patienten werden somit medizinische Maßnahmen ausgeführt, die nicht deren eigenem gesundheitlichem Wohl, sondern allein dem Interesse der zukünftigen Empfängerinnen und Empfänger dienen. (3)

Diese Maßnahmen stehen im Einklang des Hirntoten bzw. dessen Hinterblibenen, die Organe zu spenden.

Desweiteren dürfen den Patientinnen und Patienten, bei denen eine Hirntoddiagnostik geplant ist, keine Schmerz- und Beruhigungsmittel mehr verabreicht werden, weil sonst eine Hirntoddiagnostik kaum mehr möglich ist. ... Normalerweise werden Patienten in einer aussichtslosen Situation vertieft sediert. (3)

Wird beim Absatzen der Medikamente zur Durchführung der HTD festgestellt, dass der Patient unruhig wird, ist dies ein Zeichen, dass er (noch) nicht hirntot ist. Somit werden ihm diese Medikamente wieder gegeben. Bleibt er jedoch ruhig, kann die HTD durchgeführt werden. Er muss nicht sediert werden, weil er hirntot ist oder dem Hirntod sehr nahe ist.

Die Antwort der Bundesregierung findet sich hier.


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Anhang

Anmerkungen


Einzelnachweise