D/A/CH

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Zusammenfassung von "Deutschland, Österreich, Schweiz".

In diesen Ländern ist der Hirntod als Gesamthirntod definiert, d.h. es muss Großhirn, Kleinhirn und Hirnstamm abgestorben sein, damit jemand als hirntot erklärt werden kann.

Definitionen des Hirntods

Deutschland (§ 3 Abs. 2 TPG)

Der Hirntod ist "der endgültige, nicht behebbare Ausfall der Gesamtfunktion des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstamms."

Österreich Empfehlung zur Hirntoddiagnostik (2013). Kapitel 2

Der Hirntod wird definiert als Zustand der irreversibel er loschenen Gesamtfunktion des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstammes. Entsprechend dem aktuellen Stand der Wissenschaft ist der Hirntod identisch mit dem Individualtod eines Menschen.

Schweiz (Art. 9 TxG)

Der Mensch ist tot, wenn die Funktionen seines Gehirns einschliesslich des Hirnstamms irreversibel ausgefallen sind.

Diese Ländern besitzen daher eine vergleichbare Hirntoddiagnostik.

Dokumente aus D/A/CH

Deutschland Österreich Schweiz
Transplantationsgesetz TPG TxG
Richtlinie zur HTD Hirntod
NHBD

Schematas

Richtlinie
Hirntodprotokoll Erwachsener

Säugling
NHBD

Intensivmedizinische
Maßnahmen
Maßnahmen Maßnahmen 1

Maßnahmen 2

Gespräch mit Hinterbliebenen Kommunikation

Sonstiges

Deutschland

Österreich

Schweiz http://www.dca.ch/fileadmin/dateien/dokumente/donor-information-form.pdf http://www.dca.ch/fileadmin/dateien/dokumente/VI-organ--und-gewebeentnahme.pdf


Anhang

Anmerkungen


Einzelnachweise