D/A/CH: Unterschied zwischen den Versionen

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In diesen Ländern ist der [[Hirntod]] als Gesamthirntod definiert, d.h. es muss Großhirn, Kleinhirn und Hirnstamm abgestorben sein, damit jemand als hirntot erklärt werden kann.
In diesen Ländern ist der [[Hirntod]] als Gesamthirntod definiert, d.h. es muss Großhirn, Kleinhirn und Hirnstamm abgestorben sein, damit jemand als hirntot erklärt werden kann.
=== "Es gibt nur einen Tod" ===
Am 9.8.2011 brachte die Schweizerische Akademie der Medizinischen Wissenschaften (SAMW) einen Kommentar zu den zentralen Revisionspunkten der Richtlinien "Feststellung des Todes mit Bezug auf Organtranspantationen" unter dem Titel "Es gibt nur einen Tod" heraus. Darin heißt es:<ref>http://www.samw.ch/dms/de/Publikationen/Stellungsnahmen/d_Kommentar_RL_Tod.pdf Zugriff am 11.4.2014.</ref>
{{Zitat|Grundsätzlich gibt es nur "einen Tod". Hingegen gibt es verschiedene Möglichkeiten, den Tod festzustellen. Die "klassische Methode" ist jene, bei welcher der Arzt die Todeszeichen (Totenflecken, Totenstarre) feststellt; da die Todeszeichen jedoch erst nach einer gewissen Latenz (20-60 Min.) auftreten, kommen sie in der Transplantationsmedizin nicht in Frage, da die Organe nach dieser Zeit nicht mehr funktionstüchtig wären. Entsprechend gilt in der Transplantationsmedizin der totale und irreversible Funktionsausfall des Gehirns (der sogenannte "Hirntod") als sicheres Zeichen dafür, dass ein Mensch tot ist.}}


=== Definitionen des Hirntods ===
=== Definitionen des Hirntods ===

Version vom 20. April 2014, 07:09 Uhr

Zusammenfassung von "Deutschland, Österreich, Schweiz".

In diesen Ländern ist der Hirntod als Gesamthirntod definiert, d.h. es muss Großhirn, Kleinhirn und Hirnstamm abgestorben sein, damit jemand als hirntot erklärt werden kann.

"Es gibt nur einen Tod"

Am 9.8.2011 brachte die Schweizerische Akademie der Medizinischen Wissenschaften (SAMW) einen Kommentar zu den zentralen Revisionspunkten der Richtlinien "Feststellung des Todes mit Bezug auf Organtranspantationen" unter dem Titel "Es gibt nur einen Tod" heraus. Darin heißt es:[1]

Grundsätzlich gibt es nur "einen Tod". Hingegen gibt es verschiedene Möglichkeiten, den Tod festzustellen. Die "klassische Methode" ist jene, bei welcher der Arzt die Todeszeichen (Totenflecken, Totenstarre) feststellt; da die Todeszeichen jedoch erst nach einer gewissen Latenz (20-60 Min.) auftreten, kommen sie in der Transplantationsmedizin nicht in Frage, da die Organe nach dieser Zeit nicht mehr funktionstüchtig wären. Entsprechend gilt in der Transplantationsmedizin der totale und irreversible Funktionsausfall des Gehirns (der sogenannte "Hirntod") als sicheres Zeichen dafür, dass ein Mensch tot ist.

Definitionen des Hirntods

Deutschland (§ 3 Abs. 2 TPG)

Der Hirntod ist "der endgültige, nicht behebbare Ausfall der Gesamtfunktion des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstamms."

Österreich Empfehlung zur Hirntoddiagnostik (2013). Kapitel 2

Der Hirntod wird definiert als Zustand der irreversibel er loschenen Gesamtfunktion des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstammes. Entsprechend dem aktuellen Stand der Wissenschaft ist der Hirntod identisch mit dem Individualtod eines Menschen.

Schweiz (Art. 9 TxG)

Der Mensch ist tot, wenn die Funktionen seines Gehirns einschliesslich des Hirnstamms irreversibel ausgefallen sind.

Diese Ländern besitzen daher eine vergleichbare Hirntoddiagnostik.

Dokumente aus D/A/CH

Deutschland Österreich Schweiz
Transplantationsgesetz TPG OTPG TxG
Richtlinie zur HTD Richtlinie Hirntod
NHBD

Schematas

Richtlinie
Hirntodprotokoll Erwachsener

Säugling
NHBD

Intensivmedizinische
Maßnahmen
Maßnahmen Maßnahmen 1

Maßnahmen 2

Gespräch mit Hinterbliebenen Kommunikation

Sonstiges

Deutschland

Österreich

Schweiz

Andere Länder

USA

Quelle 1 Quelle 2 Quelle 3
Protokoll der HTD health.ny.gov 2011 pediatrics 2011 guideline.gov 2010
PDF zur HTD neutocritical arora.org aacn.org HTD
Apnoe-Test Apnoe 2009 Apnoe 2001

Anhang

Anmerkungen


Einzelnachweise