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Schriften

Der Hirntod ist nicht der natürliche Tod (2012)

"Text auszugsweise und mit ausdrücklicher Genehmigung übernommen aus VISION 2000" veröffentlichte die CPÖ den Artikel "Der Hirntod ist nicht der natürliche Tod".[1] Darin heißt es:

Der deutsche Bischof Algermissen spricht vom Wert des Lebens eines jeden Menschen „vom Beginn seiner Existenz bis zum letzten Atemzug“ und der Präfekt der Glaubenskongregation Kardinal Levada fordert Anerkennung der gottgegebenen Würde des Menschen „von der Zeugung bis zum natürlichen Tod“.


Hirntote machen keinen Atemzug, siehe: Apnoe-Test

Die von Johannes Paul II. angestoßene Suche nach verlässlichen Zeichen des Todes hat sich unter Benedikt XVI (in seiner Rede vom 7. November 2008 betont er die Zulässigkeit der Organentnahme nur „ex cadavere“, also nur aus der leblosen Leiche) im Februar 2009 in einem Kongress „signs of life“ („Zeichen des Lebens“) fortgesetzt.

Siehe: ex cadavere, PAS

Denn man hatte erkannt, dass es für die sichere Bestimmung des Todes weniger auf die Suche nach sicheren Todeszeichen ankommt, als vielmehr auf das Vorhandensein von Zeichen des Lebens.

Bei jeder Todesfeststellung, auch bei der HTD, wird auf Lebenszeichen geschaut. Wenn keine gefunden werden, ist dieser Zustand ein sicheres Todeszeichen.

Solange der Leib des Menschen Lebenszeichen zeigt, ist der Mensch nicht tot.

Siehe: Individualtod, intermediäres Leben

Da im Tod allein unser Leib stirbt, kennzeichnet erst der Fortfall der Lebenszeichen des Leibes (Atmung, Herzschlag, Kreislauf) den Eintritt des natürlichen Todes: Exakt die Lehraussage des KKK (365f, 1005, 1022).

KKK 365f: Die Einheit von Seele und Leib ist so tief, daß man die Seele als die ,,Form" des Leibes [Vgl. K. v. Vienne 1312: DS 902.]zu betrachten hat, das heißt die Geistseele bewirkt, daß der aus Materie gebildete Leib ein lebendiger menschlicher Leib ist. Im Menschen sind Geist und Materie nicht zwei vereinte Naturen, sondern ihre Einheit bildet eine einzige Natur.
KKK 366: Die Kirche lehrt, daß jede Geistseele unmittelbar von Gott geschaffen ist [Vgl. Pius XII., Enz. ,,Humani generis" 1950: DS 3896; SPF 8.]- sie wird nicht von den Eltern ,,hervorgebracht" - und daß sie unsterblich ist [Vgl. 5. K. im Lateran 1513: DS 1440.]: sie geht nicht zugrunde, wenn sie sich im Tod vom Leibe trennt, und sie wird sich bei der Auferstehung von neuem mit dem Leib vereinen.
KKK 1005: Um mit Christus aufzuerstehen, muß man mit Christus sterben; dazu ist es notwendig, „aus dem Leib auszuwandern und daheim beim Herrn zu sein" (2 Kor 5,8). Bei diesem „Aufbrechen" (Phil 1,23), beim Tod, wird die Seele vom Leib getrennt. Sie wird am Tag der Auferstehung der Toten wieder mit ihrem Leib vereint werden [Vgl. SPF 28].
KKK 1022: Jeder Mensch empfängt im Moment des Todes in seiner unsterblichen Seele die ewige Vergeltung. Dies geschieht in einem besonderen Gericht, das sein Leben auf Christus bezieht - entweder durch eine Läuterung [Vgl. K. v. Lyon: DS 857-858; K. v. Florenz: DS 1304-1306; K. v. Trient: DS 1820] hindurch oder indem er unmittelbar in die himmlische Seligkeit eintritt [Vgl. Benedikt XII.: DS 1000-1001; Johannes XXII.: DS 990] oder indem er sich selbst sogleich für immer verdammt [Vgl. Benedikt XII.: DS 10].
In keinem dieser Canones ist Atmung, Herzschlag oder Kreislauf enthalten.

„Nach dem Tode“ gewonnene Organe, Organe aus einer Leiche sind für die Transplantation unbrauchbar.
Sie betonen, dass die Ärzte durch die Organentnahme selbst den Tod des Patienten verursachen. Die Organentnahme erfolgt also nicht „nach dem Tod“, sie ist der Tod des Patienten.

Siehe: Todesverständnis

Zahlreiche Wissenschafter – wie Alan D. Shewmon, Franklin G. Miller, Robert D. Truog, Seema K Shah – sagen uns heute, die Hirntod-Definition sei eine die Fakten verschleiernde Fiktion. 
Miller & Truog etwa schreiben wörtlich (Hastings Center Report, Dez. 2008): „We deny that brain death constitutes death of human being“ – „wir bestreiten, dass der Hirntod der Tod des Menschen ist.“

Siehe: gemeinsame Erklärungen

Weltweit haben sich aufgrund der „Hirntod“-Konvention unterschiedliche Systeme ausgebildet.

Es gibt 2 praktizierte Konzepte: Gesamthirntod (u.a. in D/A/CH) und Hirnstammtod (z.B. in Polen, Indien).

Den weitesten Spielraum haben die Ärzte in Ländern mit der „Widerspruchslösung“, zu denen Österreich gehört.

Siehe: Widerspruchsregelung und Notstandsregelung

Hier gilt automatisch jeder Bürger als Organspender, der nicht bei einem zentralen Register vorab Widerspruch gegen die Spende eingelegt hat. Liegt kein Widerspruch vor, ist es allein die Entscheidung der Ärzte, ob der jeweilige Patient zur Organentnahme freigegeben oder doch seine Lebensrettung versucht wird.

Siehe: Österreich und Alan Shewmon (Für Hirntote gibt es keine "Lebensrettung".)

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Anhang

Anmerkungen


Einzelnachweise