Bettina Ewe

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Bettina Ewe

Bettina Ewe (23) wurde im Jahr 1995 mit einer Hirnblutung in die Uni-Klinik Mainz eingeliefert. Mit einer mehrstündigen Operation wurde versucht ihr Leben zu retten. Nach Tagen wurde eine "umfassende Untersuchung des Gehirns" vorgenommen. Am nächsten Tag (Sonntag) wurde den Eltern, Gisela und Helmut Ewe mitgeteilt, dass das Gehirn "nur noch eine schwarze Masse" sei, nicht mehr lebensfähig. Es wurde in diesem Zusammenhang die Frage nach Organspende gestellt. Sie sollten sich bis zum Montag entscheiden.

Bettina Ewe hatte einen Organspendeausweis, aber die Eltern wussten nichts davon.

Am Montag gingen Gisela und Helmut Ewe mit dem Organspendeausweis[Anm. 1] in die Klinik, stimmten der Organentnahme zu und überreichten den Organspendeausweis.

Damit war für die Ärzte alles klar. Sie sollen sich nun nicht mehr um die Eltern gekümmert haben, sondern nur noch um die Organentnahme. Einzig der ev. Klinikseelsorger war noch für die Eltern da und eine wertvolle Hilfe.

Jahre später kam den Eltern Zweifel auf. Hatten sie sich richtig entschieden?

Gisela und Helmut Ewe treibt diese Themen um:

  • Bettina durfte nicht in ihren Armen sterben.[Anm. 2]
  • Sie haben das Gefühl, Bettina "in ihrer schwersten Stunde" alleine gelassen zu haben.[Anm. 3]
  • Wo war Gott, dass ihre Tochter so jung sterben musste?[Anm. 4]
  • Wo war Gott, dass ihre Tochter alleine sterben musste?[Anm. 5]
  • Sie fühlen sich schuldig, nicht bis zum endgültigen Tod bei ihr gewesen zu sein.[Anm. 6]

Gisela und Helmut Ewe beklagen, dass sie niemand aufgeklärt hatte, dass der Organspender bei der Organentnahme "gewissermaßen noch leben muss".[Anm. 7]

Anhang

Quellen

Anmerkungen

  1. In der Quelle wird nicht erwähnt, wie die Eltern auf den Organspendeausweis gestoßen sind.
  2. Auch wenn man den Hirntod nicht als Tod des Menschen ansieht, so ist es unbestritten, dass in D/A/CH kein Hirntoter irgend etwas wahrnehmen kann. Er kann nicht hören, nichts sehen, nichts spüren, nichts wahrnehmen. Der Hirntote braucht daher keine Sterbebegleitung, sondern die Hinterbliebenen.
  3. Dieses Gefühl ist bei vielen Hinterbliebenen vorhanden. Es fußt auf dem Hintergrund, dass wir den Herz-Lungen-Tod als den Tod des Menschen ansehen, nicht aber den Hirntod.
  4. Diese Frage stellen sich viele leidgeplagte Menschen, insbesondere wenn der Tod plötzlich kam und dann einem Kind das Leben nahm. - Die Frage nach dem Leid (Theodizzee) ist so alt wie die Menschheit selbst. Bis heute wurde keine allgemeingültige Antwort auf diese Frage gefunden. Wir werden daher wohl mit dieser offenen Frage leben müssen, so unangenehm uns das auch ist.
  5. Beim Sterben in den Hirntod gibt es verschiedene Stationen, an denen man Sterbebegleitung festmachen kann:
    • Der Mensch verliert das Bewusstsein
      Durch irgend ein Ereignis (hier Hirnblutung) verliert der Mensch das Bewusstsein. Beim Sterben in den Hirntod wird er es nie wieder erlangen. Vielleicht waren die Eltern oder andere Bettina nahestehende Menschen zu diesem Zeitpunkt bei Bettina, als sie ihr Bewusstsein verlor. Von alle dem, was danach folgte, bekam Bettina nichts mehr mit.
    • Der Mensch stirbt in den Hirntod
      Spätestens mit der Feststellung des Hirntods ist deutlich, dass in D/A/CH der Hirntote ab jetzt nichts mehr mitbekommen kann. Das Gehirn ist als die biologische Grundlage für Wahrnehmung abgestorben. Es kann nichts mehr wahrgenommen werden. - Hirntote brauchen keine Sterbebegleitung, sehr wohl aber die Hinterbliebenen.
  6. Es gilt hier zwischen realer Schuld und irrealer Schuldgefühle zu unterscheiden. Beide sind in gleicher Weise wirksam, aber nur reale Schuld hat eine Daseinsberechtigung.
    In einer unter verwaisten Müttern, deren Kind während der Schwangerschaft gestorben ist, durchgeführten Umfrage antwortete eine Mutter auf die Frage, was ihrer Meinung nach zum Tod des Kindes geführt hat: "Ich hatte am Sektglas genippt." Jeder Mediziner und jede Hebamme wird bestreiten, dass dies die Ursache für den Tod des Kindes war. Doch die Mutter hat keine andere Antwort auf diese Frage. Daher hält sie weiterhin an der von ihr gefundenen Antwort fest.
    Eltern fühlen sich am Tod ihrer Kinder schuldig. Das liegt in der Natur der Beziehung. - Auch hier sind es irreale Schuldgefühle, aber keine echte Schuld.
  7. Der Hirntod ist ein unsichtbarer Tod. Wir können ihn mit unseren Sinnen nicht wahrnehmen. Einzig die HTD bringt den Hirntod ans Licht. Dies macht es so schwer, ihn zu begreifen. Siehe: Hirntod
    Organspender müssen nicht "gewissermaßen noch leben", sondern die Organe müssen bis zur Organentnahme durchblutet sein. Daher ist es wichtig, dass der Blutkreislauf aufrechterhalten wird.
    In der Klinik, angesichts des Hirntoten die Hinterbliebene über den Hirntod aufzuklären ist ein sehr später und ungeeigneter Zeitpunkt. - Diese Äußerung zeigt deutlich auf, wie wichtig es ist, die ganze Gesellschaft über den Hirntod aufzuklären, nicht erst die Hinterbliebene in der Klinik. - Auch hierzu wurde diese Domain eingerichtet.

Einzelnachweise