Axel W. Bauer

Aus Organspende-Wiki
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Axel W. Bauer (*1955) ist ein deutscher Medizinhistoriker, Wissenschaftstheoretiker und Medizinethiker. Er studierte von 1974 bis 1980 Medizin an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg.

Schriften

Tod des Gehirns nicht mit dem Tod des Menschen gleichzusetzen (2018)

Im 2. Quartal 2018 wurde unter dem Titel "Tod des Gehirns nicht mit dem Tod des Menschen gleichzusetzen" das Interview mit Axel W. Bauer veröffentlicht.[1] Darin heißt es:

Die Transplantationsmedizin benötigt zur Organspende Lebende, die zugleich tot sein sollen.

Siehe: Todesverständnis

Dabei handelt es sich aber um keine gewöhnliche medizinische Diagnose, sondern um eine auf die Zukunft bezogene Prognose, die nur deshalb nicht falsifizierbar ist, weil der für »hirntot« erklärte Patient in der unmittelbaren Folge entweder durch die Organentnahme stirbt oder weil andernfalls die lebenserhaltende Intensivtherapie beendet wird.

Siehe: Todesverständnis, Todesfeststellung und Todeserklärung

Ich wüsste nämlich ansonsten keinen Lebenssachverhalt zu benennen, bei dem ein Spender seine Spende grundsätzlich nicht überleben kann.

Die Spende erfolgt nach seinem Tod. Siehe: Todesverständnis

Schon 2008 konzedierte der amerikanische Anästhesiologe, Kinderarzt und Medizinethiker Robert D. Truog von der Harvard-Universität gemeinsam mit seinem Kollegen Franklin Miller von den National Institutes of Health, die Praxis des Hirntod-Kriteriums habe tatsächlich die Tötung des Spenders zur Folge. Truog und Miller forderten aber gerade nicht als Konsequenz daraus, die derzeitige Praxis der Organentnahme zu beenden, sondern sie kamen zu dem wohl kaum widerspruchslos hinnehmbaren Schluss, dass die Regel, wonach der Spender tot zu sein habe, aufgegeben werden müsse: Die Tötung des Patienten durch Organentnahme solle künftig einfach durch den guten Zweck der Organspende als »gerechtfertigt« angesehen werden!

Siehe: Robert D. Truog und Franklin Miller

Diese müssten darüber informiert werden, dass die Organe eines »Hirntoten« in Wahrheit die vitalen Organe eines Sterbenden sind, die durch eine den Spender zum Tode führende Operation entnommen werden. Es wäre aber auch geboten, darüber aufzuklären, dass ein Sterbender, dem Organe entnommen werden sollen, aufgrund des Interesses an diesen seinen Organen in der Regel durch die dann ausschließlich nur noch fremdnützig handelnde Intensivmedizin länger am Leben erhalten wird, als dies sonst der Fall wäre.

Siehe: Spende

Wenn jemand sehr, sehr krank ist, sodass eines seiner lebenswichtigen Organe endgültig den Dienst versagt, dann kann man doch nicht einfach einen anderen Menschen, der seinerseits gerade infolge einer schweren Schädigung seines Gehirns im Sterben liegt, dafür verantwortlich machen! Das ist doch eine zynische Argumentation mit dem einzigen Ziel einer ethisch nicht gerechtfertigten moralischen Erpressung der Bürgerinnen und Bürger. Die technischen Erfolge der Transplantationsmedizin haben leider dazu geführt, dass die ethischen Debatten in diesem Themenfeld inzwischen nahezu exklusiv unter dem Aspekt des Organmangels geführt werden.

Siehe: unterlassene Hilfeleistung

Hirntod und Transplantationsmedizin (2017)

2017 brachte Axel W. Bauer in der "Schriftenreihe der Aktion Leben e.V." das Heft "Hirntod und Transplantationsmedizin: Sterben als soziales Konstrukt?" heraus.[2] Darin heißt es:

Um das aus diesem Paradoxon resultierende ethische und rechtliche Dilemma normativ zu entschärfen, wurde im Jahre 1968 an der Universität Harvard eine neuartige Definition des Todes entwickelt. Man war damals bestrebt, einen Zeitpunkt vor dem bis dahin allgemein akzeptierten Todeszeitpunkt, also dem vollständigen, medizinisch irreversiblen Erlöschen der Herztätigkeit und dem dauerhaften Stillstand des Blutkreislaufs zu finden, der künftig für die Zwecke der Intensivmedizin und der Organspende als der „Tod des Menschen“ bezeichnet werden konnte. Das Ergebnis dieser Bemühungen war die sogenannte „Hirntoddefinition“. (8)

Siehe: Pierre Wertheimer

Eine Entscheidung des Einzelnen über eine derart höchstpersönliche Frage sollte den Bürgern nicht gesetzlich durch den Staat notorisch aufgedrängt werden, schon gar nicht ohne eine vorherige detaillierte Aufklärung über die ethischen und rechtlichen Probleme des „Hirntodes“, (10)

Dieses "aufgedrängt" muss relativiert werden, denn bis zum Jahr 2018 hatten nach der Feststellung des Hirntodes nur ca. 15% der Hirntoten sich schriftlich zur Frage der Organspende geäußert. Die meisten Bürger ließen sich gar nicht auf diese Frage ein, obwohl von den Krankenkassen eine entsprechende Aufklärung über den Hirntod erfolgte.

Dort ist nur von „toten Spendern“ die Rede, ganz so, als ob es sich um bestattungsfähige Leichen handelte. Doch die typischen Merkmale eines Leichnams wie Atemstillstand, Leichenstarre oder Totenflecken liegen bei einem hirntoten Organspender gerade nicht vor; vielmehr ist der juristisch für tot Erklärte im biologischen und phänomenologischen Sinne noch „am Leben“. (11)

Der Atemstillstand wird bei jeder HTD durch den Apnoe-Test überprüft. Siehe auch: Todesfeststellung, Todeserklärung, Todesverständnis und Phänomen-Ebene

{{Zitat2|Die regelmäßige Abfrage durch die Krankenkassen und die Dokumentation der Antworten in der elektronischen Gesundheitskarte bedrängen und bevormunden die Bürger. (11)]] Von "Bevormundung" kann hierbei nicht gesprochen werden, weil jedem Bürger die freie Entscheidung überlassen wird, die er nicht begründen muss. - Die elektronische Gesundheitskarte war Oktober 2019 noch immer nicht eingeführt.

Sie werden durch den Staat, und dies immer wieder, zu einer für sie höchstpersönlichen, intimen Entscheidung auf Leben und Tod aufgefordert. (11)

Die Entscheidung steht im Zusammenhang mit Tod, sie betrifft nicht Leben und Tod. Wenn man sich gegen die Organentnahme ausspricht, erfolgt nach Feststellung des Hirntodes das Therapieende.

Die Erfassung aller Bürgerentscheidungen zur Organspende respektiert keinesfalls deren Freiwilligkeit, vielmehr übt der Staat moralischen Druck auf die Bürger durch deren lebenslänglich wiederholte Befragung aus. (11)

Auf eine Frage darf jeder auch "Nein" sagen, ohne jede Begründung. Daher kann hier nicht von einem "moralischem Druck" gesprochen werden. Siehe: Frage - Bitte - Um die "lebenslänglich wiederholte Befragung" überflüssig zu machen, ist die Widerspruchsregelung sinnvoll.

42 Prozent der Befragten wünschten sich aber noch mehr Informationen über das Thema. (12)

Die BZgA und die Krankenkassen informieren umfassend über Hirntod und Organspende, ebenso auch dieses Wiki.

Ferner vergaben Kliniken immer häufiger Spenderorgane in einem beschleunigten Verfahren an selbst ausgesuchte Patienten. So wurde 2012 jedes vierte Herz, jede dritte Leber und jede zweite Bauchspeicheldrüse an der offiziellen Warteliste vorbei verteilt. (13)

Siehe: Beschleunigtes Vermittlungsverfahren

Es wurde offenkundig, dass die genannten Skandale in einem politisch äußerst ungünstigen Augenblick zutage traten, denn sie trugen nicht dazu bei, das Vertrauen der Bevölkerung in die Or-ganspendepraxis zu erhöhen. Zwischen 2011 und 2015 fiel die Rate der „postmortalen“ Organspender denn auch deutlich ab, nämlich von knapp 16 pro eine Million Einwohner (1.296 Spender im Jahre 152011) auf 10,8 pro eine Million Einwohner (877 Spender im Jahre 2015). Unter rein medizinischen Aspekten wären die Organe von zirka dreimal mehr Spendern transplantierbar. (14f)
Der irreversible Ausfall der Gehirnfunktionen sollte als der Todeszeitpunkt des Menschen im anthropologischen und rechtlichen Sinne vor allem deshalb im Transplantationsgesetz festgeschrieben werden, damit die Ärzte im Fall einer Organentnahme nicht ihrerseits den Tod des Patienten verursachen müssten. (19)

Man überließ 1997 den Ärzten die Definition des Todes, da sie allein die Expertise hierfür aufweisen. Dies zeigt die Diskussion um den Hirntod.

Die Begründung des Hirntodkriteriums leitet sich nicht aus der Sache an sich, sondern aus den unerwünschten Folgen einer Zurückweisung dieses Kriteriums ab. (21)

Siehe: Pierre Wertheimer

Eigentlich wäre der Hirntote nun also rechtlich eine Leiche. Aber noch niemand ist auf die Idee gekommen, einen solchen Menschen zu bestatten. Denn für ein Begräbnis ist der Hirntote längst nicht „tot genug“. (21)

Wenn der Hirntod festgestellt ist, darf der Hirntote bestattet werden.

Er atmet nämlich noch, wenngleich mithilfe von Maschinen. (21)

Eigenatmung und Hirntod schließen sich gegenseitig aus, siehe: Apone-Test

Zunächst müssen also die intensivmedizinischen Maßnahmen abgebrochen und die künstliche Beatmung beendet werden, damit der Hirntote nach einer Weile tatsächlich im konventionellen Sinne „sterben kann“. Und erst wenn der Tod des gesamten Organismus nach dem irreversiblen Herz- und Kreislaufstillstand eingetreten ist, kann die Bestattung des dann wirklich Verstorbenen erfolgen. (21)

Juristisch wäre es möglich, den Hirntoten auch mit künstlicher Beatmung zu bestatten. Es ist nur sehr unpraktisch.

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Anhang

Anmerkungen


Einzelnachweise

  1. Axel W. Bauer: Tod des Gehirns nicht mit dem Tod des Menschen gleichzusetzen. In: ALfA LebensForum Nr. 126 - 2. Quartal 2018. Nach: http://www.schattenblick.de/infopool/medizin/fakten/m2et1268.html Zugriff am 02.09.2019.
  2. Axell W. Bauer: Hirntod und Transplantationsmedizin: Sterben als soziales Konstrukt? In: Schriftenreihe der Aktion Leben e.V. (Nr. 38). Nach: https://www.umm.uni-heidelberg.de/index.php?eID=tx_nawsecuredl&u=0&g=0&t=1570136102&hash=fa9c2e12857c16f5d0c976f6cb5fa609064803c6&file=fileadmin/medma/Lehrstuehle/Bauer/Transplantationsmedizin.pdf Zugriff am 02.10.2019.