ACB

Aus Organspende-Wiki
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Der "Arbeitskreis Christen und Bioethik" (ACB) wurde nach eigenen Angaben 1996 gegründet als Antwort auf das Bekanntwerden der sog. "Bioethikkonvention", die den Umgang mit menschlichem Leben in den "Biowissenschaften" europaweit regeln soll. ACB versteht sich als offenes Gesprächsforum auf der Grundlage des christlichen Menschenbildes sowie der Artikel 1 und 2 des Grundgesetzes. Eingeladen sind alle Interessierten, unabhängig von Konfession, Religion oder politischer Ausrichtung. Der ACB triff sich jeden 2. Montag im Monat um 19:15 Uhr in der Thomaskapelle, Kennedyallee 113 in Bonn. Als Ansprechpartnerin ist Ilse Maresch angegeben. Sie ist auch als Absenderin der Briefe namentlich genannt. In einem Infoblatt des ACB heißt es: "Häufig werden kompetente Referentinnen und Referenten eingeladen."[1] Nach den Aussagen des ACB über den Hirntod scheint ACB noch keinen "kompetenten Referenten" zum Thema Hirntod eingeladen zu haben. Dies hält jedoch ACB nicht davon ab, sich über den Hirntod zu äußern.

Schriften

Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung (07.09.2018)

ACB verfasste am 15.01.2019 eine "Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung".[2] ACB schließt sich damit dem Votum der EFiD vom 07.09.2018 an.[3] ACB schreibt in ihrer Stellungnahme:

Der Arbeitskreis hält es für eine Irreführung, von „postmortaler“ Organ-Spende zu sprechen, denn die „hirntoten“ Organ-Spender/innen sind nicht tot, sondern Sterbende, die nach der „Hirntod“-Diagnose für tot erklärt werden.

Mit der Auffassung, dass Hirntote Sterbende seien, stellt sich der ACB gegen die Haltung von Medizin und Justiz in (fast) allen Nationen. Siehe: Todesverständnis - Todeserklärungen erfolgen nur bei fehlendem Leichnam und wird nur von einem Richter des Amtsgerichts ausgestellt. Der Hirntod wird immer festgestellt. Nur einige Journalisten und einige Kritiker erklären Menschen für hirntot.

Das Hirntodkonzept ist weltweit umstritten, selbst die Harvard Medical School, die diesen Begriff 1968 in die Debatte gebracht hat, ist inzwischen davon abgerückt. Wie kann es sein, dass wissenschaftliche Zweifelvom Gesetz-geber ignoriertwerden – mit dramatischen Folgen für die betroffenen hirntoten Patienten?

Für die Mehrheit des PCB (2008) und des DER (2015) sind Hirntote Tote. "Einstimmig ist der Deutsche Ethikrat der Auffassung, dass am Hirntod als Voraussetzung für eine postmortale Organentnahme festzuhalten ist."[4]

Der Arbeitskreis hält es für Unrecht, dass in der öffentlichen Diskussion die Belange der Organ-Spenderinnen und -Spender ausgeklammert werden.

Die Belange der Organspender lautet primär, dass seine Organe nach Eintritt des Hirntodes entnommen werden dürfen bzw. sogar sollen.

Im Gegensatz zu allen anderen medizinischen Behandlungen geht es bei der Organtransplantation nicht nur um einen Patienten, dem geholfen werden soll, sondern um zwei Patienten, von welchen dem einen geholfen wird, dem anderen aber nicht. Mit der Ungleichheit ihrer Behandlung ist der Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes verletzt.

Diese Behandlung erfolgt nach Feststellung des Hirntodes. Ohne Zustimmung zur Organentnahme erfolgt das Abschalten der künstlichen Beatmung. - Mit der Zustimmung zur Organentnahme erfolgt automatisch auch eine Zustimmung zu dieser Behandlung. Anders ist eine Organentnahme nicht möglich.

Der Gleichheitsgrundsatz wird ebenfalls verletzt durch die bessere Bezahlung der Leistungen im Zusammenhang der Organtransplantation und durch die Priorisierung dieser Leistungen in den Entnahme-Krankenhäusern – zu Lasten aller anderen Patient/innen.

Das dürfte wohl eine irrige Annahme sein, denn warum will Bundesgesundheitsminister Jens Spahn die Entnahmekliniken finanziell mehr unterstützen?

Im Begehren staatlicher Stellen (BMG, BZgA), per Gesetz „die Organspendezahlen nachhaltig zu erhöhen“, sehen wir die Schutzpflicht des Staates für das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit (GG Art.2, 2; vgl. Grundrechtecharta der EU Art.3) außer Acht gelassen. Zur körperlichen Unversehrtheit gehört auch die körperliche Integrität, den Körper also so zu belassen, wie er ist.

Wer kein Organspender sein will, macht sein Kreuz bei "Nein" und der Fall ist erledigt. Bei allen anderen liegt eine Zustimmung zur Organentnahme vor, damit auch zum Öffnen des Körpers, denn anders können die Organe nicht entnommen werden.

Das Ziel des Gesetzentwurfes, „die Organspendezahlen nachhaltig zu erhöhen“, ist mit dem Grundgesetz nicht vereinbar. Denn in dem Augenblick, in dem der Hirntod eines Menschen vermutet wird, wird er nicht mehr als Patient, sondern als möglicher „Spender“ bzw. als „Organpotential“ (S.2 u. ö.) angesehen, er wird zum Objekt degradiert, seine unantastbare Menschenwürde (GG Art.1.1) wird ihm genommen.

"Organpotential" ist sicherlich ein Unwort. Viel krassere Unwörter kommen jedoch von einigen Kritikern. Da wird wirklich die Menschenwürde genommen, siehe: Diffamierung

Die Organentnahme entzieht dem Sterbenden die Möglichkeit, auf seinem letzten Weg begleitet zu werden, und den Angehörigen, von ihrem geliebten Menschen in Ruhe Abschied zu nehmen.

Hirntote können nichts mehr wahrnehmen. Daher brauchen sie keine Sterbebegleitung. Es ist ein Bedürfniss der Hinterbliebenen, bis zum Eintritt des Todes beim Sterbenden zu sein. Dieser ist mit dem Hirntod eingetreten, siehe: Sterbebegleitung und Todesverständnis.

Indem die behandelnden Ärzte verpflichtet werden, diese Kompetenzüberschreitungen des Transplantationsbeauftragten zu unterstützen, wird ihnen verwehrt, dem Hippokratischen Eid gemäß zu handeln, der sie verpflichtet, nichts zu tun, was ihrem Patienten / ihrer Patientin schaden könnte.
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Patienten leben, Hirntote sind tot. Daher ist jeder Arzt dazu verpfichtet, nach Feststellung des Hirntodes die künstliche Beatmung auszuschalten (Therapieende). Jede Weiterbehandlung erfüllt den Tatbestand einer Leichenschändung, da hierzu die Zustimmung des Hirntoten fehlt.
Wenn jedoch eine Zustimmung zur Organspende vorliegt, wird damit automatisch einer Weiterbehandlung bis zur Organentnahme und der Organentnahme selbst zugestimmt. Anders lässt sich diese nicht verwirklichen.

Der vorliegende Gesetzentwurf ist weder mit den Persönlichkeitsrechten des Grundgesetzes vereinbar, noch mit den ethischen Grundlagen unseres gesellschaftlichen Zusammenlebens, die auf der Achtung der Menschenrechte, auf einem respektvollen Umgang miteinander und auf gegenseitigem Vertrauen beruhen.

Wenn dem so wäre, müsste Deutschland aus dem ET-Verbund austreten, denn alle Nachbarstaaten haben die Widerspruchsregelung. Wir dürften daher von keinem dieser Staaten ein Organ annehmen, so wie bei der DCD-Spende. Damit würde Deutschland jährlich knapp 200 Organe fehlen, die wir seit Jahrzehnten im Organ-Tausch mehr inportieren als exportieren.

Außerdem folgt aus dieser Gesetzesvorlage eine Vorentscheidung zur Widerspruchslösung durch die Hintertür - ohne dass darüber debattiert wurde.

Am 28.11.2018 wurde im Deutschen Bundestag auch über die mögliche Einführung der Widerspruchsregelung debattiert, siehe: Widerspruchsregelung#Diskussion_im_Bundestag

Antwort an die Rheinische Landessynode zum Beschluss „Orientierung zur Organspende“ (18.04.2013)

ACB verfasste am 18.04.2013 die "Antwort an die Rheinische Landessynode zum Beschluss „Orientierung zur Organspende“"[5] Darin nimmt ACB Stellung zum "Orientierungstext zur Organspende" (11.01.2013) der Landessynode.[6]

Nach Meinung des ACB trägt der Beschluss "nicht zu einer wertungsfreien Aufklärung bei". Vielmehr liege "der Schwerpunkt des Beschlusses auf der Zustimmung zur Organtransplantation, die „nahegelegt und angeraten ... werden darf“, während die „gewichtigen Gründe“ gegen eine Organentnahme lediglich „auch“ anerkannt werden. Diese ungleiche Gewichtung beider Entscheidungsmöglichkeiten zeigt sich ebenfalls in der verwendeten Terminologie, die wir hinterfragen, im Fehlen einer Auseinandersetzung mit dem Hirntodkonzept, im Ausblenden der Bedürfnisse der „hirntoten“ Patientinnen und Patienten und im Schweigen über die Belastungen, die ein Leben mit einem fremden Organ mit sich bringt." Aus diesem Grunde sah sich der ACB genötigt, diese Antwort zu schreiben.

Das Wort „Organspende“ (Punkt 2) sollte sich in einem kirchlichen Text nicht finden. Ich kann nur spenden, was mir gehört.

Wie verhält es sich dann mit diesem Jesus-Wort: "Es gibt keine größere Liebe, als wenn einer sein Leben für seine Freunde hingibt." (Joh 15,13)? Als Christen sind wir zur Nachfolge Jesu Christi eingeladen. - Bei der Organspende braucht man nicht sein Leben hingeben, sondern nur seine Organe.

Beruht darauf nicht die Ablehnung des Suizid?

Das Lebensende ist mit dem Hirntod erreicht. Daher ist Organspende kein Suizid.

Die Fiktion vom Hirntod als „Tod des Menschen“ stellt eine unreflektierte Übernahme einer – empirisch inzwischen widerlegten – mechanistisch-naturwissenschaftlichen Betrachtungsweise dar, die weder durch biblische Aussagen, noch durch unsere christliche Tradition gestützt wird."

Welche "empirische" Widerlegung ist damit gemeint? Die von Alan Shewmon kann es nicht sein, denn der hat nur das aufgezeigt, was bereits bekannt war.
"Da formte Gott, der HERR, den Menschen, Staub vom Erdboden, und blies in seine Nase den Lebensatem. So wurde der Mensch zu einem lebendigen Wesen." (Gen 2,7) Danach ist der Mensch tot, wenn er nicht mehr atmet. Hirntote atmen nicht, nie wieder. Daher sind sie nach biblischer Aussage Tote.

Kann mich eine Organgabe an EUROTRANSPLANT wirklich von der Verantwortung für meinen Nächsten im Sterbeprozess befreien oder kann diese Organgabe das Bedürfnis der Nächsten, dem Sterbenden „bis zum letzten Atemzug“ Beistand zu gewähren, ersetzen?

Die Organe werden nicht an ET gespendet, sondern an schwerkranke Menschen.
Da Hirntote ihren letzten Atemzug bereits vor Feststellung des Hirntodes gemacht haben, sind sie Tote und brauchen keine Sterbebegleitung.

Wo bleibt die Aufklärung über das Leben mit dem neuen Organ? Wo findet der befragte Bürger Informationen zur lebenslangen Abhängigkeit von Immunsuppressiva, das erhöhte Krebsrisiko, die Verhältnismäßigkeit der Transplantationskosten und der Folgeleistungen zu Lasten der Sozialversicherungen?

Die auf der Warteliste anstehenden Menschen erhalten diese Informationen. Die übrigen Bürger findet diese Informationen in diesem Organspende-Wiki.[7]

Wir bekommen nur Schilderungen von einigen positiven Beispielen zu hören. Verlässliche Berichte und Statistiken über die Lebensqualität der Mehrzahl der Patienten fehlen.

In der Binnenliteratur der Kritiker findet man dies nicht. Anders hingegen auf der Bücherliste auf der Startseite dieses Wiki´s. In dem neuen Organspenderegister soll auch die faktische wie auch die subjektive Lebensqualität angegeben werden.

Wird hier die Kirche nicht zum Promoter eines gigantischen Geschäftsmodells benutzt?

Nein, sie wird zum Promotor einer Nächstenliebe, die über den eigenen Tod hinausgeht.

Wir sind verwundert, in dem Orientierungstext keinerlei Hinweise auf die internationale Debatte zu finden, dass die Gleichsetzung des Hirntodes mit dem Tod des Menschen, weil naturwissenschaftlich und empirisch widerlegt, nicht mehr aufrecht erhalten werden kann.

Wo erfolgt diese Widerlegung? Dass eine Minderheit des PCB und des DER Hirntote nicht als Tote ansehen, ist keine naturwissenschaftliche und empirische Widerlegung, auch nicht die Studie von Alan Shewmon.

Wir erwarten von unserer Kirche, dass sie unmissverständlich darüber aufklärt, dass hirntote Menschen keine Toten sind. Wie sollten auch lebende Organe von Toten entnommen werden können!

Hirntote sind Tote mit funktionierendem Blutkreislauf. Daher können ihnen die Organe für TX entnommen werden.

Gott ist nach unserem Glauben der Herr über Leben und Tod. Heißt das nicht auch, den Tod akzeptieren zu müssen, insbesondere wenn das eigene Weiterleben nur dadurch ermöglicht werden kann, dass durch einen medizinischen Eingriff der natürliche Sterbeprozess eines anderen Menschen abrupt beendet wird?

Hirntote sind ohne Eigenatmung. Damit sind sie auch nach biblischem Verständnis Tote. - Mit jeder Reanimation handeln Ärzte diesem Gottesbild zuwider, da sie jemanden aus einer höchst lebensgefährlichen Situation wieder ins Leben zurückholen.

Und wie gehen wir theologisch mit dem Bild um, dass Gott uns Leben mit seinem Atem einhaucht, also unser Leben mit dem letzten Atemzug endet und nicht durch den Ausfall der Hirnfunktion?

Genau deswegen sind Hirntot Tote. Kein Hirntoter ist zu einem Atemzug fähig, noch nicht einmal zu einem Zucken dazu. Dies wird bei jeder HTD überprüft.

Geistliches Wort von Präses Schneider (04.02.2013)

ACB veröffentlichte am 04.02.2013 einen öffentlichen Brief[8] Darin beziehen sie sich auf das "Geistliche Wort zur Organspende" von Präsens Nikolaus Schneider vom 27.11.2012.[9] In dem öffentlichen Brief heißt es:

Wir halten es aber für nicht gerechtfertigt, dass der Fokus in der Diskussion ganz auf die Empfänger von Organen gerichtet ist und die Bedürfnisse der Spender außer Acht bleiben.

Tote haben keine Bedürfnisse mehr, auch Hirntote nicht.

Es geht uns nicht nur um deren Angehörige, die an der Sterbebegleitung gehindert werden und die, wie die Praxis zeigt, sich mit dieser Situation überfordert fühlen, sondern es geht um die „Spender“ selbst und das, was sie in der letzten Phase ihres Lebens brauchen.

Tote brauchen keine Sterbebegleitung, auch Hirntote nicht.

Sobald er als Organspender in den Blick kommt, gelten ärztliche Behandlung und Pflege nicht mehr ihm selbst, sondern dem Optimieren seiner Organe für die Empfänger.

Patienten kommen erst nach der Feststellung des Hirntodes als Organspender in den Blick. Die Alternative wäre das Therapieende.

Was man jedem schwerkranken Menschen zubilligen würde, wird ihm verwehrt, obgleich niemand weiß, was wirklich in ihm vorgeht. Hat er nicht ein Recht, um seiner selbst willen gepflegt zu werden, menschliche Zuwendung zu erfahren und liebevoll umsorgt und begleitet zu werden bis zu seinem letzten Atemzug?

Hirntote hatten bereits vor Feststellung des Hirntodes ihren letzten Atemzug getätigt.

Hat ein Sterbender nicht das Recht, seinen Lebensweg im Vertrauen auf Gottes gnädige Gegenwart in Frieden zu Ende zu gehen – ungestört durch Eingriffe anderer – und möglichst begleitet von Menschen, die ihm nahestehen und auf deren ungeteilte Liebe er sich verlassen kann?

Diese Sterbebegleitung kann bis zum Eintritt des Hirntodes erfolgen. Danach ist er ein Toter.

Solange man den möglichen Organspendern die Aufklärung vorenthält, dass sie bei ihrer Organentnahme nicht tot sind, sondern im Sterben liegen, ist es nicht zu verantworten, sie zu einer Entscheidung zur Organspende aufzufordern.

Organspender sind keine Sterbende, sondern Tote. Das besagt die DBK in ihrer Arbeitshilfe "Hirntod und Organspende"[10] auf Seite 6 sehr deutlich.

Wir erwarten von unserer Kirche, dass sie mit unmissverständlichen Worten die Menschen darüber aufklärt, in welchem Stadium ihres Lebens die Entnahme ihrer Organe erfolgt, und dass sie sich allen Gemeindegliedern in gleicher Weise verpflichtet weiß – gerade auch den Schwächsten, die sich nicht wehren können.

Hirntote sind keine Schwächsten, sondern Tote.

... dass Anfang und Ende des Lebens nicht in Menschenhand liegen. Darauf beruhen doch wohl die christlichen Vorbehalte gegen den Suizid, die Todesstrafe, aber auch die Abtreibung.

Dann schulen wir alle Rettungskräfte und Notärzte um, weil sie Gottes Plan mit ihrem Handeln durchkreuzen.

Was heißt dann „Organspende“, wenn ich nicht verfügungsberechtigt bin?

Wie verhält es sich dann mit diesem Jesus-Wort: "Es gibt keine größere Liebe, als wenn einer sein Leben für seine Freunde hingibt." (Joh 15,13)? Als Christen sind wir zur Nachfolge Jesu Christi eingeladen. - Bei der Organspende braucht man nicht sein Leben hingeben, sondern nur seine Organe.

Kann wirklich eine Organgabe an EUROTRANSPLANT mich von meiner Verantwortung für meine Nächsten entbinden, wenn sie mich am nötigsten brauchen: in Zeiten schwerster Krankheit und bei ihrem Sterben?

Die Organe werden nicht an ET gespendet, sondern an schwerkranke Menschen.
Da Hirntote ihren letzten Atemzug bereits vor Feststellung des Hirntodes gemacht haben, sind sie Tote und brauchen keine Sterbebegleitung.

Brief an Prof. Wolfgang Huber (12.09.2011)

ACB veröffentlichte am 12.09.2011 einen Brief an Prof. Wolfgang Huber.[11] Darin nehmen sie Bezug auf seinen Artikel "Pflicht zur Entscheidung" (SZ 24.05.2011) und seine "Schriftliche Stellungnahme zur Anhörung des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestages zum Thema ‘Organspende’" (29.06.2011).

Es irritiert uns, dass Sie von “postmortaler” Organspende sprechen, obgleich inzwischen nach jahrelanger Diskussion die Gleichsetzung des “Hirntodes” mit dem Tod des Menschen nicht mehr aufrecht erhalten werden kann und die Organentnahme von einem “lebenden menschlichen Individuum” (Birnbacher) den juristischen Tatbestand des Totschlags erfüllt.

Siehe: Verschwörungstheorie

Die medizinische Versorgung von Organspender/innen gilt nicht mehr ihnen selbst, sondern der Vorbereitung der Explantation.

Nach Feststellung des Hirntodes ist die Alternative das Therapieende.

Sie können nicht friedlich aus dem Leben scheiden, begleitet von lieben Angehörigen, sondern ihr Sterbeprozess wird abgebrochen durch einen Eingriff, der nicht ihrem Wohl, sondern dem Interesse Anderer dient.

Hirntote brauchen keine Sterbebegleitung, da sie bereits tot sind.

Viele Angehörigen leiden ihr Leben lang darunter, dass sie ihren lieben “Nächsten” in der letzten Phase seines Lebens nicht begleiten konnten oder sogar ihre Zustimmung zur Organentnahme gegeben haben, wenn ein Ausweis nicht vorlag. ... Im Nachhinein leiden sie unter Selbstvorwürfen; die Schuld, dem Sterbenden nicht beigestanden zu haben, erschwert ihnen die Trauer um seinen Verlust.

Hirntote brauchen keine Sterbebegleitung.

Wir erwarten von Vertretern der Kirche, dass sie nicht einseitig die Interessen der Organempfänger/innen vertreten, sondern dass sie öffentlich machen, was in der Werbung der DSO nicht vorkommt: was mit den “Spender/innen” konkret geschieht und welches Leid vielen Angehörigen aufgeladen wird.

Die Früchte dieser Bemühungen sind aufgegangen: Es gibt kaum noch Schriften der ev. Kirche, die nicht beide Positionen zum Hirntod nennen und es dem Leser überlassen, wie er sich zum Hirntod entscheidet.

Es wäre sehr verdienstvoll, wenn Sie zur kritischen Aufklärung der Bevölkerung über die Organtransplantation beitragen würden!

Soll die ev. Kirche zum verlängerten Arm von "Kritische Aufklärung über Organspende e.V." (KAO) werden?

Anhang

Anmerkungen


Einzelnachweise

  1. https://www.bonn.de/umwelt_gesundheit_planen_bauen_wohnen/lokale_agenda/arbeitskreise/index.html?lang=de&download=M3wBUQCu%2F8ulmKDu36WenojQ1NTTjaXZnqWfVpzLhmfhnapmmc7Zi6rZnqCkkIR1fXp8bKbXrZ2lhtTN34al3p6YrY7P1oah162apo3X1cjYh2%2BhoJRn6w%3D%3D Zugriff am 01.03.2019.
  2. xyz://www.bioethik-nrw.de/acb-stellungnahme-gzso-15-01-19.pdf Zugriff am 02.03.2019.
  3. xyzs://www.evangelischefrauen-deutschland.de/images/stories/efid/Presse/2018_ev%20frauen%20lehnen%20widerspruchslsung%20ab_7%20sept%202018.pdf Zugriff am 02.03.2019.
  4. https://www.ethikrat.org/fileadmin/Publikationen/Stellungnahmen/deutsch/stellungnahme-hirntod-und-entscheidung-zur-organspende.pdf Zugriff am 02.03.2019.
  5. xyz://www.bioethik-nrw.de/acb-antwort-organspende-rhein-landessynode-18-04-13.pdf#page=1&zoom=auto,0,849 Zugriff am 02.01.2019.
  6. Evangelische Kirche im Rheinland: Orientierungstext zur Organspende. (11.01.2013) Nach: xyzs://www.ev-medizinethik.de/meta_downloads/55395/ekir_-_landessynode_zur_organtransplantation_2013.pdf Zugriff am 22.12.2018.
  7. Sollten irgendwelche Informationen fehlen, bitte ich um Mitteilung.
  8. ACB: Geistliches Wort von Präses Nikolaus Schneider vom 27.11.2012. (04.02.2013) Nach: xyz://www.bioethik-nrw.de/acb-schreiben-praeses-schneider-04-02-13.pdf Zugriff am 02.01.2019.
  9. https://www.ekd.de/pm258_2012_schneider_geistliches_wort_zur_organspende.htm Zugriff am 02.01.2019.
  10. http://www.dbk-shop.de/media/files_public/fwmsuermds/DBK_1241.pdf Zugriff am 1.8.2015.
  11. xyz://www.bioethik-nrw.de/acb-brief-huber-zur-organspende-12-09-11.pdf Zugriff 02.01.2019.