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Vorbemerkungen zu diesen Richtigstellungen:
  • Wer Halb- bzw. Unwahrheiten verbreitet, der täuscht.
  • Wer Halb- bzw. Unwahrheiten zitiert verbreitet, täuscht auch.[Anm. 1]
  • Wer bewusst Halb- bzw. Unwahrheiten verbreitet, begeht den Tatbestand der bewussten Täuschung.[Anm. 2]

Unter Alexanders Website werden diese Aussagen unter die Menschen gebracht:

Der Hirntod

Hirntote hätten wahrscheinlich Schmerzempfindungen

"Ein Hirntoter ist nur hirntot, aber eben nicht wirklich tot. Er ist allenfalls ein Sterbender ohne Gehirnfunktion, jedoch mit aktiven Körperfunktionen, Reflexen und sehr wahrscheinlich auch Schmerz- und seelischen Empfindungen."

Durch den in D/A/CH geltende Gesamthirntod besitzen Hirntote in D/A/CH weder Schmerzen noch seelische Empfindungen. Hierzu wäre ein funktionierendes Großhirn notwendig. Dieses ist jedoch durch die Forderung des Gesamthirntods abgestorben.

Hirntote würden durch Organentnahme getötet werden

"Der Komapatient wird erst durch die Hirntod-Untersuchung und die Organentnahme getötet."

Wenn der Hirntote durch die Hirntoddiagnostik getötet werden würde, wie kann er danach bei der Organentnahme nochmals getötet werden?
Die Hirntoddiagnostik führt den Hirntod nicht herbei, sonder stellt den Zustand des Hirntods fest. Kein Komapatient wird durch die Hirntoddiagnostik getötet.
Da der Hirntote bereits tot ist, kann er bei der Organentnahme nicht nochmals getötet werden.

Hirntote könnten gerettet werden

"Bei einer (auch nur mündlich angedeuteten) Spendebereitschaft durch Angehörige werden statt unterstützender Rettungsmaßnahmen für den Patienten nur noch quälende Untersuchungen zugunsten des Empfängers und zur Vorbereitung der Organentnahme bei schlagendem Herzen durchgeführt. 50% - 60% der Komapatienten könnte mit anderen Maßnahmen gerettet werden und die andere Hälfte bekommt auch keine würdevolle Sterbebegleitung."

Die Hirntoddiagnostik wird nicht nur bei Organspende durchgeführt, sondern beim begründeten Verdacht auf Hirntod. Erst wenn der Hirntod festgestellt ist, stellt sich die Frage nach Organspende. Daher sind "quälenden Untersuchungen" nicht immer für den Organspender: Von jährlich rund 5.000 Hirntoten sind rund 1.000 Organspender. Bei rund 4.000 Hirntoten werden diese "quälenden Untersuchungen" alleine für die Abschaltung der künstlichen Beatmung durchgeführt.

Tod und Hirntod ist das Ende aller ärztlichen Kunst. Danach gibt es weder Rettung noch Heilung.

Da nach Feststellung des Hirntods bereits der Tod vorliegt, kann hier nicht von "Sterbebegleitung" gesprochen werden.

Hirntote seien "Lebende ohne messbare Hirnfunktion"

"Ein Hirntoter ist keine Leiche, sondern ein Lebender ohne messbare Hirnfunktion."

Obduktionen von Hirntoten haben gezeigt, dass sich das Gehirn völlig aufgelöst hat. Im Kopf ist nach wenigen Tagen Hirntod nur noch ein Matsch von Blut, Zellmembrane, Zellkernen und Zellinhalt. Grund: Nach dem biologischen Tod der Gehirnzelle saugt sich diese mit Flüssigkeit voll und wird prall. Diese Oberflächenspannung hält die Zellmembran nicht tagelang aus und platzt auf.

Hirntote würden auf soziale Reize reagieren

Hirntote "reagiert auf soziale Stimuli (z.B. mit Muskelanspannung bei unangenehmem Besuch und mit Muskelentspannung bei angenehmem)."

Da bei Hirntoten Wahrnehmung unwiederbringlich erloschen ist, können sie unmöglich auf soziale Stimuli reagieren.

Organentnahme

Organspender hätten bei der Organenntnahme Schmerzen

"Beim Aufschneiden und Zersä­gen des Körpers kommt es oft zum Schwitzen, zu Hautrötungen spontanem Blutdruck-, Herzfrequenz- und Adrenalinanstieg. Bei anderen Operationen gelten diese Zeichen als Hinweise auf Stress bzw. Schmerz. Kein Mensch weiß sicher, was der Hirntote empfindet."

Die Hautrötung kommt durch das Schwitzen, das Schwitzen, der Anstieg von Blutdruck und Herzfrequenz durch den Anstieg des Adrenalis (und anderer Strsshormone). Diese werden in der Nebenniere ausgeschüttet, weil eine Schmerzinformation von der Wunde über das Rückenmark zur Nebenniere gelangt. Das Gehirn ist hierbei überhaupt nicht beteiligt. Bei Hirntoten ist es zudem abgestorben.

Weil díe Gehirnzellen bei Hirntoten abgestorben sind, weiß man sehr genau, was Hirntote empfinden: Nichts - denn dazu bräuchten sie ein funktionierendes Großhirn.

Sonstiges

Leben würde bewertet werden

"Die Minderbewertung des Lebens eines Komapatienten gegenüber demjenigen eines Organempfängers erinnert auf unangenehme Weise an ideologisch geprägte Euthanasieprogramme und ist in Deutschland (eigentlich) grundgesetzwidrig."

Es wird nicht das Leben von Komapatienten gegen das der Wartenden aufgewogen. Der Hirntod ist der Tod des Menschen. Jeder darf für diesen Fall seine Organe lebensrettend zur Verfügung stellen oder ungenutzt mit ins Grab nehmen.

Wenn Organspende grundgesetzwidrig wäre, warum haben die Kritiker von Hirntod bzw. Organspende das noch nicht über das Bundesverfassungsgericht klären lassen?


Anhang

Anmerkungen

  1. Die Zitation schützt nicht vor der Tatsache, dass Halb- und Unwahrheit verbreitet wird. Daher schützen auch Zitationen von Halb- und Unwahrheiten nicht vor dem Vorwurf der Irreführung.
  2. Täuschung ist im deutschen Recht ein Strafbestand, der nach § 236 StGB (Betrug) oder § 146 StGB (Falschgeld) bestraft. Siehe: https://de.wikipedia.org/wiki/T%C3%A4uschung#T.C3.A4uschung_im_Recht Zugriff 12.1.2015.

Einzelnachweise