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Unter [http://alexanderswebsite.info/index.php/themen/wahrheit-luege/organspende?showall=1&limitstart= Alexanders Website] werden diese Aussagen unter die Menschen gebracht:<ref group="Anm.">Nach eigenen Angaben war das letzte Update dieser Seite am 19. Dezember 2013. Dies wird unterstrichen durch die PDF-Datei unter: http://alexanderswebsite.info/images/downloads/themen/pdf-Organspende_01.pdf, auf der "Stand Dezember 2013" angegeben ist. Zugriff: September 2014.</ref>
Unter [http://alexanderswebsite.info/index.php/themen/wahrheit-luege/organspende?showall=1&limitstart= Alexanders Website] werden diese Aussagen unter die Menschen gebracht:<ref group="Anm.">Nach eigenen Angaben war das letzte Update dieser Seite am 19. Dezember 2013. Dies wird unterstrichen durch die PDF-Datei unter: http://alexanderswebsite.info/images/downloads/themen/pdf-Organspende_01.pdf, auf der "Stand Dezember 2013" angegeben ist. Zugriff: September 2014.</ref>


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"Die Minderbewertung des Lebens eines Komapatienten gegenüber demjenigen eines Organempfängers erinnert auf unangenehme Weise an ideologisch geprägte Euthanasieprogramme und ist in Deutschland (eigentlich) grundgesetzwidrig."
"Die Minderbewertung des Lebens eines Komapatienten gegenüber demjenigen eines Organempfängers erinnert auf unangenehme Weise an ideologisch geprägte Euthanasieprogramme und ist in Deutschland (eigentlich) grundgesetzwidrig."


Es wird nicht das Leben von Komapatienten gegen das der Wartenden aufgewogen. Der Hirntod ist der Tod des Menschen. Jeder darf für diesen Fall seine Organe lebensrettend zur Verfügung stellen oder ungenutzt mit ins Grab nehmen.
Es wird nicht das Leben von Komapatienten gegen das der Wartenden aufgewogen. Mit dem [[Hirntod]] ist der Mensch tot. Jeder darf für diesen Fall seine Organe lebensrettend zur Verfügung stellen oder ungenutzt mit ins Grab nehmen.


Wenn Organspende grundgesetzwidrig wäre, warum haben die Kritiker von Hirntod bzw. Organspende das noch nicht über das Bundesverfassungsgericht klären lassen?
Wenn Organspende grundgesetzwidrig wäre, warum haben die Kritiker von Hirntod bzw. Organspende das noch nicht über das Bundesverfassungsgericht klären lassen?
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=== Einzelnachweise ===
=== Einzelnachweise ===
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Version vom 6. Januar 2019, 16:37 Uhr

Unter Alexanders Website werden diese Aussagen unter die Menschen gebracht:[Anm. 1]

Der Hirntod

Hirntote hätten wahrscheinlich Schmerzempfindungen

"Ein Hirntoter ist nur hirntot, aber eben nicht wirklich tot. Er ist allenfalls ein Sterbender ohne Gehirnfunktion, jedoch mit aktiven Körperfunktionen, Reflexen und sehr wahrscheinlich auch Schmerz- und seelischen Empfindungen."

Durch den in D/A/CH geltende Gesamthirntod besitzen Hirntote in D/A/CH weder Schmerzen noch seelische Empfindungen. Hierzu wäre ein funktionierendes Großhirn notwendig. Dieses ist jedoch durch die Forderung des Gesamthirntods abgestorben.

Hirntote würden durch Organentnahme getötet werden

"Der Komapatient wird erst durch die Hirntod-Untersuchung und die Organentnahme getötet."

Wenn der Hirntote durch die Hirntoddiagnostik getötet werden würde, wie kann er danach bei der Organentnahme nochmals getötet werden?
Die Hirntoddiagnostik führt den Hirntod nicht herbei, sonder stellt den Zustand des Hirntods fest. Kein Komapatient wird durch die Hirntoddiagnostik getötet.
Da der Hirntote bereits tot ist, kann er bei der Organentnahme nicht nochmals getötet werden.

Hirntote könnten gerettet werden

"Bei einer (auch nur mündlich angedeuteten) Spendebereitschaft durch Angehörige werden statt unterstützender Rettungsmaßnahmen für den Patienten nur noch quälende Untersuchungen zugunsten des Empfängers und zur Vorbereitung der Organentnahme bei schlagendem Herzen durchgeführt. 50% - 60% der Komapatienten könnte mit anderen Maßnahmen gerettet werden und die andere Hälfte bekommt auch keine würdevolle Sterbebegleitung."

Die Hirntoddiagnostik wird nicht nur bei Organspende durchgeführt, sondern beim begründeten Verdacht auf Hirntod. Erst wenn der Hirntod festgestellt ist, stellt sich die Frage nach Organspende. Daher sind "quälenden Untersuchungen" nicht immer für den Organspender: Von jährlich rund 5.000 Hirntoten sind rund 1.000 Organspender. Bei rund 4.000 Hirntoten werden diese "quälenden Untersuchungen" alleine für die Abschaltung der künstlichen Beatmung durchgeführt.

Tod und Hirntod ist das Ende aller ärztlichen Kunst. Danach gibt es weder Rettung noch Heilung.

Da nach Feststellung des Hirntods bereits der Tod vorliegt, kann hier nicht von "Sterbebegleitung" gesprochen werden.

Hirntote seien "Lebende ohne messbare Hirnfunktion"

"Ein Hirntoter ist keine Leiche, sondern ein Lebender ohne messbare Hirnfunktion."

Obduktionen von Hirntoten haben gezeigt, dass sich das Gehirn völlig aufgelöst hat. Im Kopf ist nach wenigen Tagen Hirntod nur noch ein Matsch von Blut, Zellmembrane, Zellkernen und Zellinhalt. Grund: Nach dem biologischen Tod der Gehirnzelle saugt sich diese mit Flüssigkeit voll und wird prall. Diese Oberflächenspannung hält die Zellmembran nicht tagelang aus und platzt auf.

Hirntote würden auf soziale Reize reagieren

Hirntote "reagiert auf soziale Stimuli (z.B. mit Muskelanspannung bei unangenehmem Besuch und mit Muskelentspannung bei angenehmem)."

Da bei Hirntoten Wahrnehmung unwiederbringlich erloschen ist, können sie unmöglich auf soziale Stimuli reagieren.

Kein Tod, solange das "Bauchhirn" noch lebt

"Gemäß heutiger Neurowissenschaft sind die Eingeweide von mehr als 100 Millionen Nervenzellen umhüllt. Dieses '2. Gehirn' ist quasi ein Abbild des Kopfhirns. Zelltypen, Wirkstoffe und Rezeptoren sind exakt gleich. Menschen entscheiden oft 'aus dem Bauch heraus', wie man so sagt. Solange das 'Bauchhirn' noch lebt,kann es die Todesdefinition 'Hirntod' = Tod nicht geben."

Was sind diese 100 Mio. Nervenzellen gegen die 100 Mrd. Nervenzellen des Großhirns und nochmals 100 Mrd. Nevenzellen des Kleinhirns? Der Einfluss dieser 100 Mio. Nervenzellen auf Entscheidungen wird von einigen Wissenschaftler angenommen. Erwiesen ist es noch nicht. (siehe: https://de.wikipedia.org/wiki/Enterisches_Nervensystem Zugriff am 25.9.2014)

Würde man - wie hier gefordert - den Tod eines Menschen beim Tod der 100 Mio. Nervenzellen der Eingeweide festlegen, würde ein Mensch noch über 24 Stunden nach dem Herztod als lebendig gelten, denn der Darm arbeitet noch über 24 Stunden nach dem Herztod.

Hirntote brauchen medizinische Versorgung

"Hirntote müssen genauso wie andere Sterbende medizinisch rundum versorgt werden: Medikamente, künstliche Ernährung, Hygiene, eventuell Beatmung etc."

Hirntote brauche nicht "eventuell" künstliche Beatmung, sondern in jedem Fall. Der Ausfall der Eigenatmung ist ein Kennzeichen des Hirntods, des Gesamthirntods wie auch des Hirnstammtods.

Hirntote werden aus 3 Gründen medizinisch versorgt:

  1. Weil der Hirntod zwar eingetreten aber noch nicht festgestellt ist. D.h. die Medizin geht noch davon aus, dass das Leben gerettet und die Gesundheit (weitestgehend) wiederhergestellt werden kann.
  2. Weil nach Feststellung des Hirntods eine Zustimmung zur Organspende vorliegt.
  3. Weil die Hirntote schwanger ist.

Liegt nach Feststellung des Hirntods weder eine Schwangerschaft noch eine Zustimmung zur Organspende vor, wird die künstliche Beatmung abgeschaltet, worauf nach wenigen Minuten das Herz stehen bleibt. Dies wird ohne Rücksicht auf irgend welche Papiere vorgenommen.

Hirntote hätten ein schwer geschädigtes Gehirn

"Zur Feststellung des 'Hirntodes' bedarf es hingegen umfänglicher Untersuchungen, da der gesamte Körper des Patienten ja noch lebt und lediglich das schwer geschädigte Gehirn nicht mehr vollständig funktioniert."

Es kommt darauf an, wie man "schwer geschädigt" definiert. - In diesem Sinne ist es zutreffen: Es sind so viele Gehirnzellen in Großhirn, Kleinhirn und Hirnstamm abgestorben, dass nichts mehr in diesem Gehirn funktioniert.

Die Definition des Hirntods sei willkürlich

"Wie willkürlich und rein zweckbestimmt die Hirntoddefinition ist, belegt die Tatsache, dass abgestufte Hirntodkonzepte entwickelt wurden. In Großbritannien gilt eine relativ weit vorgeschobene Fixierung des Todes, nämlich der Teilhirntod durch Ausfall des Hirnstamms, während in Deutschland der Gesamthirntod entscheidend ist."

Die Definition des Hirnstammtods hat als Grundlage die Überlegung, dass mit dem dauerhaften Ausfall der Eigenatmung[Anm. 2] eine "mit dem Leben nicht zu vereinbarende Verletzung"[Anm. 3] vorliegt. In Kombination dass Großhirn und Kleinhirn dabei (fast) völlig zerstört und die Prognose infaust ist, stellt es den Tod des Menschen dar.

Die Definition des Gesamthirntods ist weitreichender. Großhirn und Kleinhirn soll auf jeden Fall mit zerstört sein. Damit ist gewährleistet, dass kein Rest von Wahrnehmung und Bewusstsein vorhanden ist. Der Mensch als wahrnehmendes und denkendes Wesen ist damit gestorben.

Damit ist die unterstellte Willkürlichkeit der Hirntod-Definition widerlegt. - Der Zweck dieser Bestimmung liegt darin begründet, was man mit diesen jährlich tausenden Hirntoten machen soll. Eine Rückkehr ins Leben ist durch den Tod der Gehirnzellen unmöglich. Jede weitere Therapie ist sinnlos. Daher ist ein Ende der Therapie der einzig sinnvolle Weg.

Tot, bei schlagendem Herzen

"Kann man von 'tot' sprechen, wenn ein Herz noch schlägt?"

Die Frage ist sehr einfach zu beantworten: Wer lebt, wenn ein Herz transplantiert wurde, der Spender oder der Empfänger?
Nach der Intension des Fragestellers würde sich dieses Bild abgeben: Nach einer Herztransplantation würde der Spender im Empfänger weiterleben, denn es ist sein Herz, das weiterschlägt. Der Empfänger würde tot sein, da sein Herz entnommen wurde und nun nicht mehr schlägt.

Hirntoddiagnostik bei erwartetem Hirntod

"Schon der erwartete Hirntod reicht aus, dass am Patienten qualvolle Untersuchun­gen durchgeführt werden, die ausschließlich dem Empfänger dienen. Dabei glauben die Angehörigen noch, dass es sich dabei um Maßnahmen zum Wohle des Patienten handelt und klammern sich an letzte Hoffnungen, dass alles Menschenmögliche getan wird."

Es macht keinen Sinn, eine Hirntoddiagnostik durchzuführen, wenn der Hirntod erwartet wird. Das Ergebnis würde dann meist lauten: (noch) kein Hirntod. - Die Hirntoddiagnostik wird durchgeführt, wenn es einen begründeten Verdacht auf Hirntod gibt, z.B. keine erkennbare Hirnstammreflexe.

Die Hirntoddiagnostik dient keineswegs dem Empfänger, sondern der Ende der Therapie. Dieses sollte den Angehörigen auch so vermittelt werden.[Anm. 4]

Reanimationsmaßnahmen würden oft nicht ausgeschöpft

"Außerdem werden die Reanimationsmaßnahmen oft gar nicht ausgeschöpft."

Die primären Bemühungen der Ärzte lauten, das Leben des vorliegenden Patienten zu retten und seine Gesundheit wieder herzustellen. Der Hirntod ist damit eine Niederlage dieser Bemühungen, die kein Arzt anstrebt, sondern versucht zu vermeiden.

Niemand können sagen, wann der Hirntod eintritt

"Niemand weiß, wann der Hirntod nach dem Ausfall jeglicher Hirnfunktion eintritt, deshalb unterscheiden sich die Kriterien von Land zu Land."

Die Hirntoddiagnostik besagt nicht, wann der Hirntod eingetreten ist, sondern dass Hirntod vorliegt. - Die unterschiedlichen Kriterien von Nationen liegt in den unterschiedlichen Verständnissen zum Hirntod begründet. D/A/CH hat hierbei ein sehr enges Verständnis, das auf absolute Sicherheit baut.

Hirntod sei nicht Tod

"Das President's Council on Bioethics (USA) stellte im Dezember 2008 eindeutig klar: Der Hirntod ist naturwissenschaftlich nicht dem Tod gleichzusetzen."

Das mag für den in den USA geltenden Hirnstammtod als Hirntod gelten, aber nicht für den in D/A/CH geltenden Gesamthirntod.

175 Fälle mit bis zu 14 Jahren

"Bis zum Jahre 1998 wurden in den USA 175 Fälle "chronischen Hirntodes" dokumentiert, in denen zwischen Hirntod und irreversiblem Herzstillstand eine Woche bis 14 Jahre lagen!"

Siehe: Alan Shewmon

Organspender seien bei bester Gesundheit

"Der Spender ist kein Patient, sondern bei bester Gesundheit, von einer Arzt-Patient-Beziehung kann keine Rede sein. Die Herausforderung besteht nicht nur in der Operation als solcher, sondern auch darin, dass der verstümmelnde Eingriff beim Spender ohne therapeutische Notwendigkeit vorgenommen wird. Darf ein zur Heilung verpflichteter Arzt den Leib eines Menschen schädigen?"

Wenn der Organspender "bei bester Gesundheit" sei, warum liegt er dann in einer Klinik auf der Intensivstation, künstlich beatmet?
Wenn der Hirntod festgestellt ist, macht jede weitere Therapie keinen Sinn. Daher erfolgt hierauf die Abschaltung bzw. bei entsprechender Zustimmung die Organentnahme.

Heilung ist bei Hirntod unmöglich. Daher darf der Arzt mit Zustimmung zur Organspende die Organentnahme vornehmen.

Hirntote könnten wieder aufwachen

"Hirntote können wieder aufwachen."

Kein Hirntoter ist je wieder aufgewacht. - Bei den in den Medien genannten Beispielen handelte es sich meist um einen komatösen Zustand. Bei den wenigen Fällen, wo Hirntod festgestellt wurde, wurde ein oder mehrere Fehler bei der Hirntoddiagnostik begangen.

Hirntote hätten Nahtoderlebnisse gehabt

"Es gibt viele ehemals Hirntote und andere aus dem Koma erwachte Menschen, die sich atmosphärisch an die Stimmen und die Anzahl der im Krankenzimmer Anwesenden erinnern können."

Kein Hirntoter ist je wieder ins Leben zurückgekehrt. Daher kann auch kein Hirntoter von Nahtoderlebnissen erzählen.

Millionen Tote seien wieder zurückgekehrt

"Millionen sind über die Schwelle des Todes getreten und wieder zurückgekehrt."

Kein einziger Toter ist je wieder zurückgekehrt.

Nach Hirntod Fokusierung auf Organspende

"Ist der Hirntod einmal diagnostiziert, ist der Mensch nach Gesetz 'ganz tot' (was eine Lüge ist), egal ob diese Kriterien nach einer eventuellen Besserung nicht mehr zutreffen. Dann bekommt er wieder Medikamente, aber bloß um seine Organe für die Explantation zu präparieren; man ist nur noch auf Empfänger fokussiert."

Der Mensch ist mit dem Hirntod ganz tot. Dass sein Herz noch schlägt, ist Intermediäres Leben. Der Körper lebt noch, aber nicht der Mensch.

Nach Feststellung des Hirntods wird die künstliche Beatmung ausgeschaltet, was binnen weniger Minuten zum Herztod führt - es sei denn, dass eine Zustimmung zur Organspende vorliegt. Dann ist es auch sinnvoll, die weitere Behandlung auf die Empfänger der Organe auszurichten.

Hirntote seien an EEG angeschlossen

"Die als hirntot definierten Menschen werden künstlich ernährt, sind an Schläuchen, EKG, EEG etc. angeschlossen ..."

Ist der Hirntod erst mal festgestellt, macht es keinen Sinn, den Hirntoten an ein EEG angeschlossen zu haben, auch wenn der Hirntote zur Organspende zugestimmt hat oder die Hirntote schwanger ist. Dann wird zwar weiterbehandelt, aber niemals mit EEG.

Es würde bei der Konditionierung lebensgefährliche Risiken eingegangen

"Sie werden damit 'konditioniert', d. h. mit allen Mitteln am Leben gehalten, denn es geht um die Entnahme lebender Organe. Dazu gehört auch eine Blutverflüssigung mit dem Risiko einer Hirnblutung. Beim anzunehmenden, zu Transplantationszwecken erwarteten Hirntod nicht mehr genügend zur medizinischen Rettung getan."

Die Koditionierung beginnt nach der Feststellung des Hirntods, jedoch nur bei Zustimmung zur Organspende oder schwangeren Hirntoten. Eine Gehirnblutung ist dabei folgenlos, da das Gehirn bereits abgestorben ist. Eine Rettung ist unmöglich, denn aus dem Hirntod gibt es kein Zurück.

Es ginge nicht vorschriftsmäßig zu

"2012 wurden in Deutschland von den Notfallstationen 2594 potentielle Hirntote gemeldet, so dass die Transplantationsbeauftragten auftraten, jedoch bei nur 1584 (61%) bestätigte sich der Hirntod-Verdacht und 1046 wurden explantiert (66% von 1584, 40% von 2594). Falls es vorschriftsmäßig zuging, heißt dies, dass 1010 Komapatienten umsonst mindestens 24 Stunden ohne Medikamente blieben, um die Untersuchungsergebnisse nicht zu verfälschen, und eine unbekannte Zahl davon quälende Hirntodtests erlitt. Über ihr weiteres Schicksal schweigt sich die Statistik aus. Ebenso bei den 538 bestätigten aber nicht explantierten Hirntoten."

Die Zahl von gemeldeten "2594 potentielle Hirntote" kann nicht nachvollzogen werden: Auf Seite 13 gibt der DSO-Jahresbericht 2012 nur 1.584 potentielle Organspender an. Bei 1.046 wurden die Organe entnommen, bei 434 gab es keine Zustimmung zur Organspende, bei den übrigen 104 gab es verschiedene Gründe, die nicht zur Organspende geführt haben.[Anm. 5]

Bereits bei begründetem Verdacht auf Hirntod und scheinbar gesunden Organen (d.h. möglicher Organspender) die DSO von einigen Krankenhäusern informiert. Damit stehen die beiden wichtigen Forderungen für eine Organspende noch aus: der Hirntod und die Zustimmung zur Organspende.

Ist der Hirntod erwiesen und liegt die Zustimmung zur Organspende vor, erfolgen die Untersuchungen für die transplantierbaren Organe. Nur wenn es keine medizinischen Ausschlusskriterien gibt, werden Organe an ET gemeldet und transplantiert.

Liegt kein Hirntod vor, wird dieser Patient weiterhin intensivmedizinisch behandelt, es sei denn, es liegt eine Patientenverfügung vor, die etwas anderes bestimmt.

Liegt zwar Hirntod vor, aber keine Zustimmung zur Organspende, wird die künstliche Beatmung abgeschaltet. Dies geschieht unabhängig von allen anderen Papieren, denn mit dem Hirntod ist der Tod des Menschen festgestellt. Damit erlischt das Versicherungsverhältnis zwischen Krankenkasse und Patient. D.h. ab diesem Zeitpunkt erhält die Klinik von der Krankenkasse kein Geld für eine Weiterbehandlung.[Anm. 6]

Dass über die beiden letztgenannten Fälle keine Statistik erhoben wird, ist verständlich. Das weitere Prozedere jedoch ist immer klar.

Organentnahme

Organspender hätten bei der Organenntnahme Schmerzen

"Beim Aufschneiden und Zersä­gen des Körpers kommt es oft zum Schwitzen, zu Hautrötungen spontanem Blutdruck-, Herzfrequenz- und Adrenalinanstieg. Bei anderen Operationen gelten diese Zeichen als Hinweise auf Stress bzw. Schmerz. Kein Mensch weiß sicher, was der Hirntote empfindet."

Die Hautrötung kommt durch das Schwitzen, das Schwitzen, der Anstieg von Blutdruck und Herzfrequenz durch den Anstieg des Adrenalis (und anderer Strsshormone). Diese werden in der Nebenniere ausgeschüttet, weil eine Schmerzinformation von der Wunde über das Rückenmark zur Nebenniere gelangt. Das Gehirn ist hierbei überhaupt nicht beteiligt. Bei Hirntoten ist es zudem abgestorben.

Weil díe Gehirnzellen bei Hirntoten abgestorben sind, weiß man sehr genau, was Hirntote empfinden: Nichts - denn dazu bräuchten sie ein funktionierendes Großhirn.

Organspender seien Komapatienten

"... da die Gesetze nicht eindeutig zu Gunsten des "Spenders" (= Komapatienten) gemacht sind ..."

Organspender sind keine Komapatienten, sondern Hirntote. Dies fordert das TPG eindeutig in den §§ 3, 9 und 16. Zwischen Koma und Hirntod gibt es eindeutige und feststellbare Unterschiede. Daher ist es ein Unding, Organspender als Komapatienten zu bezeichnen.

Organentnahmen würden dem Hippokratischen Eid widersprechen

"Die derzeitigen Transplantationsgesetze sind eigentlich verfassungswidrig. In allen Ländern widerspricht die Explantation bei einem Hirntoten dem Hippokratischen Eid eines Arztes, Leben nicht beenden zu dürfen."

Wenn das TPG wirklich verfassungswidrig wäre, hätten die Kritiker schon längst eine Verfassungsklage mit Erfolg eingereicht. - Da Hirntote Tote sind, wenn auch mit noch lebendem Körper, widerspricht die Organentnahme nicht dem Hippokratischen Eid.[Anm. 7]

Organspender werden zur Organentnahme festgeschnallt

"Bei der Explantation erhalten Hirntote Medikamente zur Ruhigstellung und werden auf dem Operationstisch festgeschnallt, um Abwehrreaktionen zu verhindern. Wenn sie wirklich tot wären, bräuchte es diese Maßnahmen nicht."

Organspender werden vor der Organentnahme festgeschnallt, aus zweierlei Gründen:

  • Über das Rückenmark kann es zu sogenannten spinalen (d.h. vom Rückenmark ausgehenden) Reflexen kommen.[1]
  • Bei großen Operationen wird der Körper durch Veränderung des Operationstisches (kippen, drehen, ...) immer wieder in eine andere Lage gebracht. Dabei sollen Arme und Beine die Veränderung nicht stören.

Fentanyl würde sparsam eingesetezt, um Atemstillstand zu verhindern

"Da es allerdings schon in relativ schwacher Dosierung einen unerwünschten, Atemstillstand erzeugen kann, wird es auch, wenn überhaupt, äußerst gering dosiert eingesetzt."

Das stimmt bei normalen Operationen. - Da Hirntote sowieso keine Eigenatmung haben (ein wichtiges Kennzeichen aller Hirntoten, ob Hirnstammtod oder Gesamthirntod), müssen Hirntote künstlich beatmet werden. Bei Organentnahme muss man somit keinen Atemstillstand befürchten. Dieser liegt seit dem Hirntod bereits vor.

Schmerzen der Organspender seien unsicher

Zum Einsatz von Fentanyl: "Wie weit damit die fürchterlichen Schmerzen einer Explantation reduziert werden, weiß man nicht genau."

Da beim Gesamthirntod keine Wahrnehmung von Schmerzen möglich ist, wird Fentanyl nicht gegen mögliche Schmerzen gegeben.
Häufig wird darauf verwiesen, dass in der Schweiz zur Organentnahme eine Vollnarkose vorgeschrieben ist. Doch in keinem der Schriften der SAMW, des BAG oder des EDI findet sich auch nur ein Hinweis darauf, dass die Narkose wegen Schmerzen empfohlen wird. Sie wird empfohlen, um die spinalen Reflexe zu unterbinden. Siehe: http://www.organspende-wiki.de/wiki/index.php/Schmerzwahrnehmung#Schweiz

Wozu Schmerzmittel, wenn doch tot?

"Heute werden meistens (!) Schmerzmittel gespritzt. Wozu wäre das nötig, wenn der Mensch nicht doch noch leben würde?"

Siehe oben.

Britische Fachärzte schließen Schmerzwahrnehmung bei Hirntoten nicht aus

"Der Anästhesist Dr. Peter Youngund mehrere britische Fachärzte haltenes grundsätzlich für möglich, dass Hirntote bei der Organentnahme Schmerzen empfinden."

Diese Aussage stimmt, ist aber auf D/A/CH nicht übertragbar, da in den USA, Großbritannien und Polen der Hirntod als Hirnstammtod definiert ist. Damit ist es möglich, dass Teile des Großhirns noch arbeiten und somit Schmerzwahrnehmung möglich ist. In D/A/CH gilt jedoch der Gesamthirntod, der zusätzlich den Ausfall des Groß- und Kleinhirns fordert. Damit können in D/A/CH Hirntote keine Schmerzen wahrnehmen.

Die Hirntoddiagnostik sei eine "extreme Belastung" für den Spender

"Die Hirntoddiagnostik ist weder global einheitlich noch ausreichend ..., abgesehen von der extremen Belastung für den potentiellen Spender."

Wer kein Organspender sein will, jedoch in den Hirntod stirbt, kann damit die Hirntoddiagnostik nicht umgehen. Er erfährt sie dennoch, für die Feststellung des Hirntods, um hernach die künstliche Beatmung endgültig abgeschaltet zu bekommen. Was beim Apnoe-Test nur bis an den medizinischen Rand der Ohnmacht gemacht wurde, folgt nun bis zum Erstickungstod.

Was vom Spender brauchbar ist

"Verwendet werden können: Herz, Lungen, Leber, Nieren, Milz, Bauchspeicheldrüse, Magen, Darm, Knochenmark, 2 m² Haut, Augen, Gehörknöchelchen, 206 verschiedene Knochen (einschließlich Kiefer, Rippen, Gelenke), Knorpel, Sehnen, Bänder, Gliedmaßen, Hirnhäute und 35.000 km Blutgefäße. ... Die notwendige Zeit für die Entnahme von mehreren Organen beträgt drei bis sechs Stunden. Bei der Entnahme mehrerer Organe können bis zu sechs Chirurgenteams beteiligt sein."

Auf der einen Seite wird beschrieben, was verwendet werden kann. Auf der anderen Seite wird die Zeit der Entnahme von bis zu 6 Stunden angegeben. Dann sind aber noch keine 2 m² Haut entfernt. - Innerhalb 6 Stunden können auch die 6 Chirurgenteams keine 206 verschiedene Knochen entfernen. Für die 35.000 km Blutgefäße bräuchten sie Monate, wenn nicht gar Jahre.
Dies zeigt auf, dass mit dieser Darstellung ein "Ausschlachten" des Spenders (so die Wortwahl des Verfassers an anderer Stelle) deutlich gemacht wird. - In Wahrheit wird das entnommen, was aktuell benötigt wird, nicht mehr.

Das Pichlmair-Zitat

"'Wenn wir die Gesellschaft aufklären, bekommen wir keine Organe mehr.' (Prof. Pichlmair, 1985)."

Dieses häufig zitierte Zitat ist nicht sicher belegt. - Von Mitarbeitern des verstorbenen Prof. Pichlmair ist zu erfahren, dass es unvorstellbar ist, dass Prof. Pichlmair dies je gedacht, geschweige gesagt hätte.

Die Gespräche mit den Hinterbliebenen seien manipulativ

"Aus rechtlichen und ethischen Gründen sollen Gespräche mit Angehörigen von Komapatienten 'ergebnisoffen' geführt werden, die DSO setzt sich offen darüber hinweg, nimmt Einfluss und empfiehlt die Organspende (mit z.T. bewusst manipulativen Gesprächsmethoden)."

Die Gespräche um Organspende werden nicht mit "Angehörigen von Komapatienten", sondern mit Hinterbliebenen von Hirntoten geführt.
Diese Aussage von "manipulativen" Gesprächen steht im Widerspruch zu den von der DSO durchgeführten Umfrage unter den Hinterbliebenen, wie sie das Gespräch empfunden haben.



Zuweisung der Organe

Die Herztod-Spende widerspricht dem TPG

"Berücksichtigt man die 846 freiwilligen Lebendspenden, bleiben 198 Organe, die aus dem Ausland gekommen sein müssen. Es widerspricht allerdings dem Transplantationsgesetz, wenn der Hirntod nicht nach deutschen Kriterien festgestellt wurde. In Spanien, Frankreich, Italien, der Schweiz, Österreich, Tschechien, Lettland, Großbritannien, den USA und Australien z.B. können schon nach 2 (!) bis 20 Minuten Herzstillstand Organe entnommen werden."

Diese Aussage ist absolut zutreffend, erweckt jedoch einen falschen Eindruck: Die Richtlinien der [[BÄK]] für die Zuweisung der Organe verbietet den Import von Organen, die von Herztoten stammen. ET vermittelt daher nach Deutschland nur Organe, die in anderen Ländern aus Hirntoten entnommen wurden.

Organe aus unklaren Quellen

"Dazu kommt, dass man nicht immer weiß, unter welchen Umständen ein Organ entnommen wurde. Wer möchte mit einem Organ unklarer Herkunft weiterleben? Es kommt vor, dass in Indien Kindern Organe herausoperiert und verkauft werden. Flüchtlinge aus Sudan und Eritrea werden auf dem Weg nach Norden in der Gesetzlosigkeit der Sinai‐Halbinsel gekidnappt. ..."

Leider gibt es diese Missstände. - In Deutschland dürfen jedoch nur Organe transplantiert werden, die über ET vermittelt werden. ET vermittelt jedoch nur Organe aus ordentlichen Quellen. D.h. ET vermittelt kein aus dem Organhandel stammende Organe. ET beteiligt sich auch sonst nicht am Organhandel.

Zum Organhandel ist mit zu bedenken:
Organhandel ist eine Folge des Organmangels. Mit genügend Organe gäbe es keinen Organhandel. Damit ist jede Organverweigerung ein Beitrag zum Organhandel.

Eurotransplant dürfte keine Organe nach Deutschland vermitteln

"In keinem der Länder von Eurotransplant, gelten die gleichen Bestimmungen wie in Deutschland, die aber mit Tricks umgangen werden. In allen angeschlossenen Ländern außer in Slowenien werden auch Organe nach Herzstillstand entnommen, was in der BRD verboten ist. Eurotransplant dürfte also so gut wie kein Organ nach Deutschland vermitteln."

Die deutschen Bestimmungen werden nicht "mit Tricks umgangen", sondern sehr wohl berücksichtigt. Den zur Verfügung stehenden Organe wird immer die Information beigegeben, aus was für einem Spender dieses Organ kommt: Hirntod, Herztod, Suizid. Nach Deutschland dürfen nur Organe von Hirntoten vermittelt werden. Diese Regelung wird auch strickt beachtet.

Die Zuteilung der Organe hätte "mafiöse Züge"

"Was wirklich geschieht, ist schwer nachprüfbar, denn erstens befindet sich Eurotransplant in Holland und unterliegt nicht deutscher Gesetzgebung, und zweitens dürfen die Details der zentralen Datenbank aus den 78 Transplantationszentren in den Mitgliedsstaaten wegen der Trennung von Spende, Verteilung und Transplantation aus Datenschutzgründen nicht zusammen geführt werden. Der Jurist Prof. W. Waldstein: 'Diese Manipulationen zeigen die völlige Gewissenlosigkeit des Vorgehens. Die Transplantationsmedizin zeigt zweifellos mafiöse Züge.'"

Auch wenn ET in den Niederlanden ansäßig ist und damit nicht den deutschen Gesetzten unterliegt, so gibt es keinen Grund zum Misstrauen. Wenn ET nicht gewissenhaft nach den Richtlinien der [[BÄK]] arbeiten würde, würde nicht nur die [[BÄK]] die Verteilung der Organe entziehen, sondern sicherlich auch alle anderen Staaten. Dies wäre das sofortige Ende von ET. Somit kann sich ET gar nicht leisten, gegen die Richtlinien zu verstoßen, egal gegenüber welchem Land.


Ethik

Sterbende bedürfen nicht der körperlichen Ausschlachtung

"Sterbende bedürfen der Begleitung, nicht der körperlichen Ausschlachtung. Das ist auch eine Frage der menschlichen Würde. Ein friedvolles und behütetes Sterben, vielleicht im Beisein von Angehörigen, ist bei einer Organentnahme nicht möglich."

Hirntote sind keine Sterbende, sondern Tote. - Die Organentnahme, die nur mit Zustimmung erfolgt, ist keine körperliche Ausschlachtung. - Nicht die Organentnahme verhindert ein friedvolles und behütetes Sterben (im Beisein der Angehörigen), sondern der Hirntod.

Explantation sei ein Offizialdelikt

"Bei Tötung durch Explantation aufgrund von Hirntoddiagnose handelt es sich im Grunde genommen um ein Offizialdelikt, d.h. die Staatsanwaltschaft müsste auch ohne Anzeige von sich aus aktiv werden – sie tut es aber nicht. Deshalb bedürfte es in allen Ländern, Bundesländern und Kantonen mehrerer Strafanzeigen wegen Mord oder Tötung und Verbrechen gegen die Menschlichkeit."

Keine Staatsanwaltschaft wird einer solchen Anzeige nachgehen, wenn vor der Organentnahme der Hirntod und die Zustimmung zur Organspende vorgelegen hat.

Unterstellte Doppelmoral

" Es ist äußerst scheinheilig und zeugt von konzertierter Doppelmoral, sich einerseits über aktive Sterbehilfe, Euthanasie sowie Schwangerschaftsabbruch aufzuregen, sich vehement für den Schutz ungeborenen Lebens einzusetzen und dementsprechende Gesetze zu erlassen, andererseits die Praxis von Explantationen bei Sterbenden nicht nur zuzulassen, sondern nachdrücklich zu fördern."

Es ist weder scheinheilig noch Doppelmoral, weil nach Feststellung des Hirntods ohne Zustimmung zur Organspende bzw. ohne vorliegende Schwangerschaft die künstliche Beatmung abgeschaltet wird, unabhängig von jedem anderen Papier.

Es ist eine Doppelmoral, sich gegen Organspende zu wehren, die jede(r) freiwillig für sich entscheiden darf, aber die wesentlich früher greifende Patientenverfügung zu befürworten, in der auch jede(r) seinen eigenen Willen äußert.

Ansammlung von Vorwürfen

"Es geht um Missachtung der medizinischer Fürsorgepflicht und des ärztlichen Berufskodex (früher 'Hippokratischer Eid' genannt), um unterlassene Hilfeleistung, arglistige Täuschung, in Deutschland verbotene aktive Sterbehilfe, verfassungswidriges Abwägen wertvolleren Lebens (Euthanasie), Leichenschändung sowie Hinwegsetzen über naturwissenschaftlich-medizinische Zweifel und moralisch-ethische Bedenken von Medizinern, Bioethikern, Kirchenvertretern und Philosophen."

Weder die Fürsorgepflicht noch der hippokratische Eid ist bei der Organspende verletzt, da mit dem Hirntod wie mit dem Tod ein Zustand erreicht ist, in dem die Medizin für diesen Menschen nichts mehr tun kann. Daher ist es weder unterlassene Hilfeleistung noch aktive Sterbehilfe oder Abwägen von Leben. - Der Mensch ist tot, wenn auch beim Hirntod durch intensivmedizinische Maßnahmen noch 97% der Körpermasse funktionieren.

Es ist keine Leichenschändung,[2] weil Hirntote bereits tot sind und weil der Organspender es so verfügt hat. Mit der Organspende entspricht man seinem Willen.

Organverweigerer ohne Schuldgefühle

"Sich keine Schuldgefühle einreden lassen, dass man angeblich ein herzloser Mensch sei, der anderen seine Hilfe verweigert, indem man seinen noch warmen Körper nicht freigibt. Geht es um Angehörige, belasten die Schuldgefühle nach dem Realisieren dessen, was wirklich geschehen ist, über Jahre hinweg unvergleichlich schwerer."

Wer sich nicht sachlich korrekt über den in D/A/CH geltenden Gesamthirntod aufklären lassen möchte, um weiterhin seinem Vorurteil anhängen zu können, dass Hirntote Sterbende seien, um damit einen Grund zu haben, dass er sich im Falle seines Hirntods der Organspende verweigert, muss sich eine Gleichgültigkeit gegenüber seiner Mitmenschen zuschreiben lassen. - Damit Hinterbliebene keine Schuldgefühle haben, soll jeder für sich entscheiden, ob er/sie im Falles seines/ihres Hirntods der Organspende zustimmt.


Sonstiges

Leben würde bewertet werden

"Die Minderbewertung des Lebens eines Komapatienten gegenüber demjenigen eines Organempfängers erinnert auf unangenehme Weise an ideologisch geprägte Euthanasieprogramme und ist in Deutschland (eigentlich) grundgesetzwidrig."

Es wird nicht das Leben von Komapatienten gegen das der Wartenden aufgewogen. Mit dem Hirntod ist der Mensch tot. Jeder darf für diesen Fall seine Organe lebensrettend zur Verfügung stellen oder ungenutzt mit ins Grab nehmen.

Wenn Organspende grundgesetzwidrig wäre, warum haben die Kritiker von Hirntod bzw. Organspende das noch nicht über das Bundesverfassungsgericht klären lassen?

Organ Transplantation Psychiatry (OTP)

"Transplantationen können schwere psychische Belastungen nach sich ziehen. Infolgedessen entstand eine eigene Richtung der Psychiatrie, die Organ Transplantation Psychiatry (OTP). Ein Schlamassel ruft ein neues hervor, ..."

Dieses OTP ist bei Google nur in verschiedenen Online-Wörterbüchern englisch-deutsch sowie bei Kritikern der Organspende zu finden. Es gibt keinen Hinweis, dass dies nach über 45 Jahren Herz-TX[Anm. 8] dieser Begriff Eingang in die medizinischen Fachbücher gefunden hat. Damit ist dieser Begriff eine Kreation der Kritiker der Organspende und wird ausschließlich in diesem Kreis verwendet.

Bei den Transplantierten ging es um das Überleben an sich. Ohne Transplantation würden sie heute nicht mehr leben. Für das Weiterleben nimmt man gerne den Preis von Schwierigkeiten in Kauf. Wobei diese OTP nur wenige Transplantierte betrifft. Die meisten Transplantierten sind froh und dankbar, dass sie weiterleben dürfen.

Wesensveränderungen von Transplantierten

"Häufig sind auch Wesensveränderungen zu beobachten: Heißhunger auf vorher abgelehnte Lebensmittel, ungewöhnliches Sexualverhalten, unbekanntes musisches Interesse, Alpträume etc."

Auch ohne Organtransplantation kommen nach großen Operationen solche Wesensveränderungen vor. - Mein Vater mochte vor seinem Magendurchbruch Milch, danach mied er Milch.

Kommerzialisierung der Organspende

"Wie kommerziell das 'Spenden aus Nächstenliebe' geworden ist, zeigen einige Zahlen aus Deutschland von 2011: die Entnahme eines Organs brachte einem Krankenhaus gemäß Liste € 2.226, die Multiorganentnahme € 3.587, die Vorabklärungspauschale beträgt € 7.500."

Diese Pauschale werden als Aufwandsentschädigung für die erbrachte Leistung an das jeweilige Krankenhaus gezahlt. - Im internationalen Vergleich liegen diese Beträge unterhalb den in anderen Ländern gezahlten Beträgen, wie der Verfasser wenige Sätze später selbst angibt.

Krebs durch Lungen-TX

"So ist z.B. die Lunge eines starken Rauchers verpflanzt worden, weshalb der Empfänger an Krebs starb."

In Deutschland wird keine Lunge von starken Rauchern transplantiert.[Anm. 9] - Rauchen erhöht das Risiko auf Lungenkrebs auf das 7- bis 9-Fache. D.h. dass auch Nichtraucher Lungenkrebs bekommen können. Es ist damit gar nicht gesagt, dass der Krebs vom Rauchen kam.

Säulen und Autoritäten der Organtransplantation

"Die Säulen und Autoritäten in der deutschen Transplantationsszene sind 1) Eurotransplant, eine privatrechtlich organisierte Stiftung zur Koordination der Organvergabe in 8 mitteleuropäischen Ländern, 2) die Deutsche Stiftung Organtransplantation DSO, eine gewinnorientierte, ebenfalls privatwirtschaftliche Vereinigung und 3) die Bundesärztekammer, eine Lobbyorganisation, ein nicht-rechtsfähiger Verein, der nichts mit einem Bundesministerium zu tun hat."

Hier zeigt sich, wie wenig Kenntnisse über die Abläufe und Hintergrundwissen zur Organspende beim Verfasser vorhanden ist:

  1. Eurotransplant (ET) besitzt keinerlei Autorität. ET führt nur die Zuweisung der Organe nach den Richtlinien der [[BÄK]] durch. Dies ist ein Punktesystem, so dass ein Computer aufgrund der eingegebenen Daten aus den tausenden wartender Patienten auf Knopfdruck den ausweist, der die höchste Punktzahl hat und somit das zur Verfügung stehende Organ angeboten bekommt.
  2. Die DSO ist zwar im TPG nicht namentlich erwähnt, aber mehrfach als "Koordinierungsstelle" benannt. Damit hat die DSO eindeutig den gesetzlichen Auftrag, den Ablauf der Organtransplantation zu koordinieren.
  3. Die Bundesärztekammer ([[BÄK]]) ist im TPG mehrfach genannt und hat damit klar einen gesetzlichen Auftrag, auch wenn sie kein e.V. ist. Dieser würde die Arbeit der [[BÄK]] nicht verbessern.

Je mehr Organtransplantationen, desto mehr Organe werden benötigt

"Kritiker sagen, dass es immer eine Warteliste geben wird, denn je mehr Organe vorhanden sind, desto mehr Leute kommen auf die Warteliste. Eines zieht das andere nach sich. Es werden noch mehr noch Kränkere auf die Warteliste gesetzt, die jetzt wegen ihres Gesundheitszustandes keine Chance hätten. Werden mehr Transplantation ausgeführt, gibt es auch mehr Folgetransplantationen, weil viele Erstempfänger nach ein paar Jahren ein zweites Organ benötigen."

Ja, es wird immer eine Warteliste geben, aber mit mehr Organen würde die Wartezeiten deutlich kürzer werden und es würden weniger Menschen sterben, die vergeblich auf ihr Organ gewartet haben, weil es für sie zu spät kam. - Es würden auch weniger Transplantierte sterben, weil sie das rettende Organ rechtzeitig bekommen, und nicht erst, wenn ihr Körper so geschwächt ist, dass er sich nach der Transplantation nicht mehr körperlich erholen kann.[3]

Unser Leben ist endlich. Warum sich dagegen wehren?

"Jedes Leben geht zu Ende und wir haben schon eine sehr hohe Lebenserwartung erreicht. Es ist nichts Altmodisches daran, dies zu akzeptieren. Warum klammern wir uns um jeden Preis (z.B. den von Qualen anderer) so an die Verlängerung des Lebens?"

Warum soll den Menschen, denen die Medizin helfen kann, nicht geholfen werden? Warum soll nicht jeder Mensch frei für sich entscheiden dürfen, ob er nach seinem Hirntod zur Organspende zur Verfügung steht? Warum soll es Organtransplantation nicht geben, da damit nicht nur älteren Menschen das Leben verlängert wird, sondern auch jüngeren, ja sogar auch Kindern?

Kein Schwerkranker ist verpflichtet, sich auf die Warteliste setzen zu lassen. - Wer will nach welchen Maßstäben für andere Menschen entscheiden, welche medizinische Maßnahme noch durchgeführt wird und welche nicht: Organtransplantation, Chemotherapie,[Anm. 10] oder eine große Operation? Warum soll der Patient nicht für sich selbst entscheiden, ob er diesen Weg der Therapie gehen will, der heute möglich ist?

Warum soll man als Organspender nicht auch über seinen eigenen Tod hinaus mit seiner Organspende noch etwas Gutes tun?

Anhang

Anmerkungen

  1. Nach eigenen Angaben war das letzte Update dieser Seite am 19. Dezember 2013. Dies wird unterstrichen durch die PDF-Datei unter: http://alexanderswebsite.info/images/downloads/themen/pdf-Organspende_01.pdf, auf der "Stand Dezember 2013" angegeben ist. Zugriff: September 2014.
  2. Das Atemzentrum, das den Impuls zur Atmung gibt, ist im Hirnstamm. Wenn dieser abgestorben ist, kann nie wieder ein Atemimpuls erfolgen. Die Eigenatmung ist erloschen.
  3. So lautet eine Definition von sicheren Todeszeichen. Hierzu gehört z.B. die Durchtrennung des Oberkörpers oder die Trennung des Kopfes vom Rumpf. Hirntod wird wird von einigen Ärzten auch als "innere Enthauptung" bezeichnet, weil vom Gehirn keinerlei Leistungen erbracht werden können, nie wieder.
  4. Diese Worte der Hoffnung stammen von Renate Greinert, deren 15-jähriger Sohn 1984 in den Hirntod starb. Damals - 13 Jahre vor Einführung des TPG - ist so manches nicht so gelaufen, wie es laufen sollte und heute auch läuft.
  5. Dass von 4 Ziffern gleich 2 als Tippfehler anzusehen sind (2.594 statt 1.584), wäre ein Zeugnis von sehr schlampiger Arbeit. Eine andere Quelle, die die Anzahl der potentiellen Organspender kennen könnte, ist nicht bekannt. Es ist bedauerlich, dass hier keine Quelle angegeben ist.
  6. Bei Organspendern zahlen die Krankenkassen der Organempfänger diese Weiterbehandlung bis zur Organentnahme. Bei schwangeren Hirntoten zahlt die Krankenkasse der Hirntote die Weiterbehandlung bis zur Entbindung.
  7. Wer behauptet, dass Organspende dem Hippokratischen Eid widerspreche, der müsste in noch stärkerer Weise gegen jede Form von Patientenverfügungen vorgehen, denn dort wird wirklich noch Leben bewusst beendet, wenn auch ein sterbendes Leben.
  8. Die Herz-TX stellt die letzte große Hürde in der Organtransplantation dar. Andere Organe wurden bereits früher erfolgreich transplantiert.
  9. Dabei wäre "starker Raucher" noch zu definieren. Beginnt dieser bei täglich 5 Zigaretten, oder 10 oder 20 oder erst bei 50?
  10. Sie ist oft nicht preiswerter als eine Organtransplantation.

Einzelnachweise

  1. Sehr deutlich kann man dies bei enthaupteten Tieren sehen: Die Beine eines enthaupteten Huhns zappeln noch lange. Eine enthauptete Schlange windet sich noch lange (siehe: https://www.youtube.com/watch?v=BxJWQXKjJhs). Eine enthauptete Biene krabbelt noch lange (siehe: https://www.youtube.com/watch?v=2fa7rPJE6fE). Zugriff am 25.9.2014.
  2. Einerseits schreibt der Verfasser, dass die Organspender Sterbende seien, dann kann Organspende keinesfalls Leichenschändung sein. Wenn es Leichenschändung sein soll, dann sind Hirntote tot. Hier widerspricht sich der Verfasser selbst.
  3. Für die Patienten auf der Warteliste gibt es ein Fenster ihrer körperlichen Gesundheit: Sie müssen mind. so krank sein, dass sie überhaupt auf die Warteliste kommen können. Sie dürfen andererseits nicht so krank sein, dass sie die Transplantation nicht überleben. In diesem Fall werden die Patienten von der Warteliste genommen.