Evangelischen Frauenhilfe im Rheinland

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Die Evangelische Frauenhilfe im Rheinland hatte am 14.11.2012 eine Delegiertenversammlung. Dort wurde dies verabschiedet:
xyz://www.frauenhilfe-rheinland.de/Stellungnahme-Organtransplanta.62+M5ad6d83a6d1.0.html Presseerklärung vom 14.11.2011

Hirntote im Vergleich mit Patienten, bei denen nach Patientenverfügung das Therapieende gewünscht wird.

Fähigkeit Patientenverfügung Hirntod
Kommunikation sich mitteilen können unmöglich unmöglich
Können gehen, sprechen, singen, musizieren, balancieren unmöglich unmöglich
Wahrnehmung sehen, hören, riechen, schmecken, tasten möglich unmöglich
Bewusstsein denken, planen, erfinden, kreativ etwas erschaffen möglich unmöglich
Erinnerung was man erlebt hat (DuL) möglich unmöglich
Wissen was wir gelernt haben (DuL) möglich unmöglich
Gefühle Liebe, Hass, Vertrauen, Angst, Hoffnung, Sorge möglich unmöglich
Eigenatmung atmet selbstständig, wenn auch schwer möglich unmöglich
Hirnstammreflexe Licht-, Lidschluss-, ... Atem-Reflex vorhanden nicht vorhanden
Homöostase Körpertemperatur, Wasserhaushalt gestört sehr gestört
Herzschlag vorhanden vorhanden
Verbesserung des Zustandes? sehr unwahrscheinlich völlig unmöglich
gewünscht Mord?
Das "unmöglich" ist beim Hirntod deswegen dauerhaft, weil die Gehirnzellen im Großhirn, Kleinhirn und Hirnstamm seit Eintritt des Hirntodes so schwer geschädigt sind, dass sie nicht nur nie wieder funktionieren werden (irreversibel). Sie befinden sich in einem so weit fortgeschritten Sterbeprozess, dass dieser unaufhaltsamen geworden ist und der nach Tagen des Hirntodes mit der Auflösung des Gehirns (Autolyse) endet.

In ihrem Jahresbericht heißt es auf Seite 9:[1]

Dabei geht es um nichts weniger als die Fragen nach Leben, Sterben und Tod, nach dem Menschenbild und den Grenzen des Lebens. Die Definition des Todes als Hirntod durch die Bundesärztekammer ist eine medizinische Definition, über die auch in medizinischen Kreisen kontrovers diskutiert wird. Notwendig ist eine

breite öffentliche, theologische und ethische Debatte, wie sie auch im Deutschen Ethikrat im März 2012 stattgefunden hat.

Diese Diskussion wurde bereits in den 1990-er-Jahren im Vorfeld zur Verabschiedung des TPG geführt. Seit 1997 ist der Hirntod in Deutschland keine Angelegenheit der BÄK, sondern der Legislative. Es ist seit 1997 in Deutschland Gesetz.

Die Delegierten der Frauenhilfe kritisierten auf ihrer Versammlung Ende Oktober 2012 die sprachliche Manipulation in der öffentlichen Berichterstattung. Durch die Wortwahl wie "Spende", "Geschenk des Lebens", "Rettung" wird die

Bereitschaft zur Organentnahme zu einer inneren Pflicht. Wer "aufgeklärt" ist, kann nicht mehr gegen die Organtransplantation sein.

Warum soll Gutes nicht beim Namen genannt werden? - Organe werden gespendet, d.h. unentgeltlich, ohne Verpflichtung. Für die Empfänger ist es ein "Geschenk des Lebens", die "Rettung" vor dem drohenden Tod. Warum soll das nicht auch so benannt werden?

Dazu kommt, dass die Einwilligung zur Organentnahme von den beiden großen Kirchen als "Akt der Nächstenliebe" theologisch qualifiziert wird, was

eine unangemessene Wertung der Entscheidung impliziert.

Es ist nur dann eine unangemessene Wertung, wenn man verschiedene Bibelstellen ausblendet, u.a. Lk 10,25-37 Wer ist mein Nächster?[Anm. 1]

Stattdessen erfordert das Thema eine weite theologische Debatte, die durch die Universitäten bis in die Gemeinden reichen muss. Die Organentnahme am Ende des Lebens ist eine fundamentale Anfrage an das christliche Menschenbild, das sich vom medizinischen Menschenbild unterscheidet.

Worin besteht der Unterschied zwischen dem christlichen und dem medizinischen Menschenbild?

Die Organentnahmeskandale dieses Jahres und die Berichte über illegalen Organhandel zeigen, dass der wirtschaftliche Aspekt beim Thema Organtransplantationen eine bedeutende Rolle spielt.

Es konnte kein Geldfluss von einem bevorzugten Patienten zum behandelnden Arzt nachgewiesen werden, ebenso auch keine Bevorzugung von Privatpatienten.

Hirntote im Vergleich mit Patienten, bei denen nach Patientenverfügung das Therapieende gewünscht wird.

Fähigkeit Patientenverfügung Hirntod
Kommunikation sich mitteilen können unmöglich unmöglich
Können gehen, sprechen, singen, musizieren, balancieren unmöglich unmöglich
Wahrnehmung sehen, hören, riechen, schmecken, tasten möglich unmöglich
Bewusstsein denken, planen, erfinden, kreativ etwas erschaffen möglich unmöglich
Erinnerung was man erlebt hat (DuL) möglich unmöglich
Wissen was wir gelernt haben (DuL) möglich unmöglich
Gefühle Liebe, Hass, Vertrauen, Angst, Hoffnung, Sorge möglich unmöglich
Eigenatmung atmet selbstständig, wenn auch schwer möglich unmöglich
Hirnstammreflexe Licht-, Lidschluss-, ... Atem-Reflex vorhanden nicht vorhanden
Homöostase Körpertemperatur, Wasserhaushalt gestört sehr gestört
Herzschlag vorhanden vorhanden
Verbesserung des Zustandes? sehr unwahrscheinlich völlig unmöglich
gewünscht Mord?
Das "unmöglich" ist beim Hirntod deswegen dauerhaft, weil die Gehirnzellen im Großhirn, Kleinhirn und Hirnstamm seit Eintritt des Hirntodes so schwer geschädigt sind, dass sie nicht nur nie wieder funktionieren werden (irreversibel). Sie befinden sich in einem so weit fortgeschritten Sterbeprozess, dass dieser unaufhaltsamen geworden ist und der nach Tagen des Hirntodes mit der Auflösung des Gehirns (Autolyse) endet.

Anhang

Anmerkungen

  1. Ein Priester und ein Levit gingen an dem halbtoten Juden achtlos vorbei. Ein Mann aus Samarien, einer den die Juden noch nicht einmal gegrüßt hätten, der ging hin und half. - Wie sehr sich die Geschichte heute wiederholt: Kirchenleute reden die Organspende schlecht. Muslime hingegen werben für Organspende, siehe:

Einzelnachweise